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Mitteilungen 2-2017


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Ärztekammer für Tirol

www.aektirol.at

Mitteilungen Nr 02/17 · 58. Jahrgang · 3. Juli 2017



ZLu: 02Z031714M · P.b.b. · 6050 Hall

Ihre Standesvertretung 2017-2022 ab Seite 12

Wiedereingliederung nach langem Krankenstand Was muss man wissen?

Ausbildungsreform

Tiroler Ärztetage 2017

Vor zwei Jahren trat die neue Ärzteausbildungsordnung in Kraft. Wo stehen wir?

22. + 23. September Anmeldung ab jetzt möglich

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2

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

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%



Standespolitische Perspektiven

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

N

ach 2008, 2012, 2014 erlebten wir

Österreichischen Ärztekammer 2014, sich zu-

für Bund, Länder und Sozialversicherungen

Ende 2016 und im ersten Halb-

mindest in den Sachfragen zur Konzeption

ging und geht.

jahr 2017 wieder eine ausgeprägte

einer verbesserten Primärversorgung weitge-

Kontroverse zwischen Ärztekammer und

hend durchzusetzen. Ein Etappenerfolg, der

Es zeigte sich wieder das altbekannte Man-

Gesundheitspolitik. War der politische Groß-

sich, als es um die politische Umsetzung der

ko einer politischen, organisatorischen und

angriff auf die Vertragsärzteschaft und die

Primärversorgung in den Bund-Länder-Ver-

ökonomischen Einflussnahme auf das Ge-

Ärztekammern 2008 noch am „Mir reicht

einbarungen 2016 und in den Umsetzungs-

sundheitswesen. Egal, ob sie Krankenhäuser

es“ des damaligen Vizekanzlers Molterer und

gesetzen 2017 ging, leider wieder in Luft auf-

oder Arztpraxen betrifft. Gesundheitsein-

dem damit verbundenen Ende der Koaliti-

zulösen drohte.

richtungen sind Wissens- und Expertenorganisationen, in denen gerade die Ärzteschaft

onsregierung zerschellt, schlossen sich die Reihen der sich als Zahler apostrophierten

Ideologie, politisches Kalkül, Macht- und

aufgrund ihrer Expertise, aber auch ihrer Ver-

Körperschaften in den Folgejahren wieder zu

Einflussfaktoren sowie mangelnde finanzielle

trauensstellung gegenüber den Patientinnen

gemeinsamem Tun. Mit den neuen Zielsteu-

Bedeckung ließen den sachbezogenen Kon-

und Patienten ein hohes Maß an Handlungs-

erungskommissionen wurde die Ärzteschaft

sens zum Primärversorgungskonzept „Das

autonomie benötigt. Für diese von Wissen und

2012 aus den obersten Entscheidungsebenen

Team um den Hausarzt“ gegen null sinken.

ethischer Verantwortung getragene Tätigkeit

des Gesundheitssystems ausgeschlossen. In

Erst im monatelangen Verhandlungsmara-

ist ein hohes Maß an Vertrauen wie auch Kom-

den Zielsteuerungsverträgen auf Landes- und

thon gelang es, wieder einigermaßen Sach-

munikations- und Delegationsbereitschaft der

Bundesebene paktierten Bund, Länder und

lichkeit und Realitätsnähe in die Gesetzesent-

Führung der Krankenhäuser und der Versiche-

Sozialversicherung 2013 unter anderem die

würfe zu bringen.

rungen notwendig.

Grundlagen für Reformen in der Primärver-

Was allerdings von Politik und Sozialversi-

sorgung. – Auch wieder unter Ausschluss der

cherungen unverrückbar verteidigt wurde,

Voraussetzungen, die vielen politischen

Vertreter der Ärzteschaft.

genügt, um den Geist der österreichischen

Entscheidungsträgern, aber auch zahlreichen

Gesundheitspolitik zu erkennen: keine unbe-

nichtärztlichen Führungskräften offensicht-

Vielleicht erinnern Sie sich noch an die po-

schränkte Rückkehrmöglichkeit in den frühe-

lich nicht bewusst sind. Denn deren Anord-

litische Forderung der Krankenbehandlung

ren Einzelvertrag sowie finanzielles Risiko für

nungen, wenn sie ärztliche Handlungsauto-

am „best point of service“. Eine Vorgabe zur

Ärzte in Primärversorgungseinheiten (PVE)

nomie einschränken oder durch Bürokratie

Behandlung am idealen Behandlungsort mit

bei der Beschäftigung und in der Zusammen-

die Zeit zur Behandlung rauben, bedingen

optimaler medizinischer und pflegerischer

arbeit mit nichtärztlichen Gesundheitsberu-

Frustrationen und mindern die Attraktivität

Qualität, aber auch gesamtwirtschaftlich

fen; weiterhin keine Anstellung von Ärztinnen

der Arbeit in den Spitälern und Praxen.

möglichst kostengünstig, wie die Planer es

und Ärzten in PVE; die Option, die Primärver-

damals formulierten. Während dieses Ideal

sorgung in Ambulatorien zu verlagern. Allein

allein schon an der sektorengetrennten Res-

diese Punkte zeigen, dass es nie um die Schaf-

sourcenverteilung schmolz und das „virtuelle

fung attraktiver Arbeitsmöglichkeiten für Ärz-

Budget“ einen realen Finanzausgleich zwi-

tinnen und Ärzte oder eine Ausweitung der

schen Krankenhäusern und niedergelassenem

extramuralen Versorgungsleistungen, son-

Bereich bis heute nicht zulässt, gelang es der

dern immer nur um abgesicherte Strukturen

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Artur Wechselberger Präsident

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

3

Kurz berichtet

FuSSball-WM

Neubesetzung

12. Fußball-Weltmeisterschaft der Ärzte

Neue Direktoren in Innsbruck und Ambulanzleitung im Krankenhaus St. Vinzenz Zams

Foto: ÖÄN

Die Medizinische Universität Innsbruck hat Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller zum Direktor der Innsbrucker Univ.-Klinik für Pädiatrie I berufen. Der renommierte Kinderarzt absolvierte sein Studium sowie seine Facharztausbildung in Innsbruck und habilitierte 2002. Müller fungierte bisher als stellvertretender Direktor.

Am parallel stattfindenden Seniorenturnier (45+) nehmen 13 Nationen teil.

Österreichs Ärzteteam verfolgt ein ehrgeiziges Ziel bei dieser weltweit größten Ärztesportveranstaltung. Auf der Website www.wmfc2017.com werden die Ergebnisse tagesaktuell publiziert. Alle Spiele werden gefilmt und können auf YouTube – Zugang über die Website www.wmfc2017.com – ab dem darauffolgenden Tag angesehen werden.

Ärztliche Hilfe schnell gefunden

Der schnelle Absatz der Broschüre sowie das durchwegs positive Echo der Leser in den vergangenen Jahren zeigen, dass die Ärzte1910Wegweiser gegründet kammer für Tirol mit ihrem durch das Tiroler Gesundheitswesen einen Unsere Ambulanzen: 150 dringenden Bedarf erfüllt. 150 Betten auf Spitzenmedizin – jährlich 25.000 Patienten

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Intensivmedizinische Überwachungsstation rund um die Uhr

Eine Einrichtung der Barmherzigen Schwestern

Einzige private Geburtshilfe Tirols mit Hebammenpraxis

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Ärzte

300 Mitarbeiter

Allgemeinchirurgie Allgemeinmedizin Anästhesiologie und Schmerztherapie Augenheilkunde Dermatologie Gefäßchirurgie Gynäkologie und Geburtshilfe Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

7 Stationen

Hämatologie und Onkologie Innere Medizin Kinder- und Jugendheilkunde Komplementärmedizin Lungenheilkunde Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Neurochirurgie

Wirbelsäulenzentrum Radiologie Unfallambulanz Tagesklinik Physiotherapie

Neurologie und Psychiatrie Orthopädie und orth. Chirurgie Plastische Chirurgie Psychiatrie und Neurologie Radiologie Unfallchirurgie Urologie Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Das Buch ist in Arztpraxen, Apotheken und bei der Tiroler Gebietskrankenkasse erhältlich und steht unter anderem auf unserer Homepage www.aektirol.at zum Download Mehr über unsere Leistungen: www.sanatorium-kettenbruecke.at bereit. Fachbereiche

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Ziel des kompakten Nachschlagebuches ist es, einfach und unkompliziert den richtigen ärztlichen Ansprechpartner in Wohn- oder Arbeitsplatznähe in Tirol zu finden. Neben den niedergelassenen Ärzten für Allgemeinmedizin sowie den Fachärzten und Krankenanstalten in den Bezirken sind darüber hinaus auch Zahnärzte, Psychologen, Psycho-

therapeuten und weitere Gesundheitsberufe und Einrichtungen gelistet.

Sennstraße 1, 6020 Innsbruck Tel.: +43 512 2112 | Email: [email protected]

Gesundes Tirol

extra 2017

Ärztliche Hilfe schnell gefunden!

Ausgabe 2017

Informationsbroschüre der Ärztekammer für Tirol – Update 2017 Seit Mitte Mai ist die kostenlose Broschüre „Gesundes Tirol Extra – Ärztliche Hilfe schnell gefunden“ der Ärztekammer für Tirol in der 21. Neuauflage erhältlich.

Eine Informationsbroschüre der Ärztekammer für Tirol

Gesundes Tirol - extra

Update 2017

Im April eröffnete das Krankenhaus St. Vinzenz Zams die neue psychiatrische Ambulanz unter der Leitung von Prim. Univ.-Doz. Dr. Martin Kurz, welcher sein Studium ebenfalls in Innsbruck und auch in Graz absolvierte und lange Zeit in der Alkohol- und Medikamentenentwöhnung in Mutters sowie an der LSF Graz tätig war.

Alle Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und diverse Gesundheitseinrichtungen der Tiroler Bezirke:

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Vom 8. bis 16. Juli 2017 werden Stethoskop und Skalpell gegen das runde Leder eingetauscht. Ärzte aus 20 Nationen (außer Afrika sind alle Kontinente vertreten) ermitteln an sechs Spieltagen im salzburgischen Leogang ihren Fußball-Weltmeister 2017.

Zudem berief die MUI für die Univ.-Klinik für Pädiatrie III den erfahrenen Kinderkardiologen Univ.-Prof. Dr. Ralf Geiger. Er war zuletzt als Primar der Abteilung für Pädiatrie des Krankenhauses Bruneck tätig, hatte bereits in Innsbruck studiert, habilitiert und seine Facharztausbildung abgeschlossen.

Imst Innsbruck-Land Innsbruck-Stadt Kitzbühel Kufstein Landeck Lienz Reutte Schwaz Zahnärzte Apotheken Ärztediplome

12 20 48 90 103 120 130 141 147 162 249 330

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Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Ärztekammer für Tirol, Körperschaft öffentlichen Rechts, 6020 Innsbruck, Anichstraße 7; vertreten durch den Präsidenten Dr. Artur Wechselberger - Layout + Druck: Ablinger.Garber, Medien-Turm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223-513 - Anzeigenannahme: Dipl.-Vw. Peter Frank, M: 0664/4217239, e-mail: [email protected]. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Ärztekammer für Tirol dar. Titelbild: innfoto

4

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Inhalt

Inhalt

15 M  edizingeschichte

25 E lternteilzeit

29 Fachärzteausbildungsevaluierung

Vorstellung des neuen Referates der Ärztekammer für Tirol.

Änderung der Lage der Arbeitszeit.

Im Sommer 2017 wird eine Evaluierung der Fachärzteausbildung durchgeführt.

Standpunkte

Angestellte Ärzte

3   Standespolitische Perspektiven 6   PVE – auf Re(ohne Kon)zept 8  Tiroler Gesundheitssystem wirklich alles erledigt? 10  Von außen gesehen: Gastkommentar   Dr. med. Christoph Baumgärtel, MSc 

Themen Ärztekammer 12  Der Start in die neue Funktionsperiode 14 Vorstellung des neuen Vize-Präsidenten 15 Neues Referat für Medizingeschichte 16 Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte 18 Kurienversammlung der angestellten Ärzte Niedergelassene Ärzte 20 Wir stellen uns vor Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte  22 Neue Tarife: Lebensversicherungs­- untersuchung  

24  Wiedereingliederung nach langem Krankenstand 25 Elternteilzeit: Änderung der Lage der Arbeitszeit

Service 38 Info aus dem Wohlfahrtsfonds:



Meldepflichten im Erkrankungsfall

39 Gregor Henkel: Neuer Vorsitzender im

Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds

Aus- und Fortbildung

39 Erwin Zanier: Zum Schluss ...

26 Ärzteausbildungsreform – wo stehen wir?

40 Bilanzen

28  Ausbildungsstellenverwaltungs­- applikation: Das Meldetool für Ärzte in Ausbildung

46 Ausschreibung Preise 2017:

29 Fachärzteausbildungsevaluierung

  Dr.-Johannes-Tuba-Preis

29 Ankündigung Tiroler Ärztetage 2017

  Tuba-Stiftungsstipendium

  Ärztekammer für Tirol

48 Punktewerte Gesundheitswesen

50 Steuertipps Team Jünger

30 avomed: Bruno Vitamini

52 Standesveränderungen

31 Neue Gesundheitsministerin angelobt Personen/Veranstaltungen 32 Tiroler Ärzte ausgezeichnet

60 Fortbildungsdiplome 62 Kleinanzeigen 63 Funktionäre und Kammermitarbeiter

33 Praxisgründungsseminar 2017

  Rubriken

34 Spätsommerfest 2017

4 Impressum

36 Neuer Rektor der Medizinischen

4 Kurz berichtet

33 Notarztausbildungskurs 2017



Universität Innsbruck

37 Nachruf Prof. Dr. Gerhard Gaedicke Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

5

Standpunkte

PVE – auf Re(ohne Kon)zept – bei unerwünschten Neben­ wirkungen fragen Sie die Politik und deren Planer Wer auf unserer Homepage oder auf Facebook/Twitter die regelmäßigen Meldungen der ÖÄK verfolgt, kann sich ein gutes Bild von dem derzeitigen Hickhack um die Vorstellungen der Umsetzung des Primärversorgungsgesetzes machen.

VP MR Dr. Momen Radi, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte

täglichen Arbeit mehr behindern als unter-

zu modernisieren, gingen bisher großteils ins

stützen: überbordende Bürokratie, bestrafende

Leere. Unsere konkreten Vorschläge gingen in

Honorierung durch Limitierungen und Hono-

Richtung Ausbau der bestehenden Strukturen,

rierungen etc.

Vernetzungen, bürokratische Erleichterungen und finanzielle Anreize. Dadurch könnte man

An diesen unattraktiven Rahmenbedin-

das Kassenarzt-System wieder attraktiver

gungen ändert die Politik nichts. Stattdessen

gestalten, könnte Kollegen aus dem vorhan-

glaubt sie offenbar, die zunehmenden Pro-

denen Pool der Wahlärzteschaft rekrutieren,

bleme in der Patientenversorgung dadurch

den bereits tätigen Kassenärzten das Leben

Primärversorgung wird seit Langem von der

lösen zu können, dass sie ein „neues“ System

erleichtern und damit die Patientenversorgung

Ärzteschaft vorgelebt. Einer sinnvollen Wei-

einführt.

verbessern.

im Gegenteil. Aber das aus unserer Sicht in

Dieses System ist gekennzeichnet von Zen-

Aber alle Vorschläge verpufften bis jetzt im

vielen Bereichen sinnlose Gesetz verkörpert

tralismus und weiteren Einschränkungen der

Wind. Selbst der Versuch, gut funktionieren-

reine Theorie, Bürokratie und Sparschiene.

freiberuflichen Entscheidungsfreiheit. Kann

de Primärversorgungspraxen als praktikable

Um das Dilemma aus Tiroler Sicht nochmals

so ein System, welches vielleicht in anderen

Vorbild-„Zentren“ zu etablieren, scheint nie-

zu verdeutlichen, möchte ich ein paar aktuelle

Ländern aufgrund seiner langen Tradition eta-

manden am grünen Tisch zu beeindrucken.

Zahlen wiedergeben.

bliert ist, bei uns so einfach umgesetzt werden?

Ungetestet muss ein neues Modell her, ohne

Wir haben zuletzt 8 Stellen für Allgemein-

Offenbar glaubt man, dass das bei uns nur

medizin und 10 Facharztstellen in ganz Tirol

theoretisch überlegte Konzept einfach auf un-

mehrfach ausgeschrieben. Wir konnten sie bis

ser bestehendes System „aufgepfropft“ werden

In der ärztlichen Welt wäre das so, als ob man

heute nicht nachbesetzen. Dabei handelte es

kann und dann bei uns „1 zu 1“ funktioniert. Das

eine nicht einmal im Labor getestete Methode

sich nicht etwa um Stellen in entlegenen Tälern,

glaube ich jedenfalls nicht.

unmittelbar beim Patienten anwenden würde.

etwa 1 Allgemeinmedizinerstelle in Kufstein

Alle Vorschläge der Ärzteschaft, unser histo-

Fragen Sie dann aber bitte nicht den Arzt oder

und 1 Stelle für Allgemeinmedizin in Lienz oder

risch entwickeltes und bei uns bewährtes Ver-

Apotheker, sondern die Politik und deren Pla-

etwa Facharztstellen in Innsbruck (HNO/Gyn),

sorgungssystem im niedergelassenen Bereich

ner.

terentwicklung verwehren wir uns nicht, ganz

Rücksicht auf mögliche unerwünschte Nebenwirkungen.

sondern durchaus um attraktive Stellen wie

Hall (PSY)oder Wörgl (Gyn). Als Ursache könnte man – wie so oft – den ständig proklamierten Ärztemangel wegen vieler Pensionierungen, wegen fehlenden Nachwuchses und wegen der Abwanderung von Jungärzten bemühen. Wir haben aber in Tirol 853 niedergelassene sichtlich von ihrem Beruf leben können. Diese Wahlärzte wollen gar nicht in das System der Kassenarztstellen, weil sie in diesem System Zwängen unterworfen sind, die sie in ihrer

6

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

fotolia.com_© DOC RABE Media

Wahlärzte (versus 553 Kassenärzte), die offen-

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

7

Standpunkte

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Gehalts- en lu n g verhand

Tiroler Gesundheitssystem – wirklich alles erledigt? Nach jahrelangen Verhandlungen (Beginn 2013!) wurden Ende Mai 2017 die Gehaltsverhandlungen zwischen Land Tirol/ tirol kliniken und den Dienstnehmervertretern (GÖD, ZBR und ÄK Tirol) endgültig abgeschlossen und eine für alle Beteiligten tragbare Lösung vereinbart. Die Rahmenbedingungen in den beiden Systemen (Gehaltsystem neu für alle KollegInnen, die ab 01.01.2015 ihren Dienst bei den tirol kliniken angetreten haben, und alle zukünftig abzuschließenden Verträge und Gehaltsystem alt für alle KollegInnen, deren Verträge vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden und die nicht in das Gehaltsystem neu optieren) sind festgelegt und nun gilt es die zum Teil neuen Vereinbarungen mit Leben zu erfüllen.

Nun ist das Ziel erreicht und das Verhand-

Es ist allen MitarbeiterInnen zu wünschen,

lungsergebnis vom Mai 2016 für die Kolle-

dass die Gehaltsreform nun auch dazu führt,

ginnen und Kollegen der tirol kliniken umge-

dass die Attraktivität der Universitätsklinik

setzt. Ob das Ergebnis mittel- bis langfristig

Innsbruck und an den LKH Hall und Hochzirl/

zufriedenstellend ist, wird die Zukunft wei-

Natters wieder so weit zunimmt, dass die

sen. Viel liegt nun auch daran, wie die neue

noch dringend notwendigen Stellen zügig

Betriebsvereinbarung auf Abteilungsebene

ausgeschrieben und auch besetzt werden.

gelebt werden wird, wie sehr bei den neuen

Einsparen von Diensträdern und eine rück-

Flexibilisierungsmöglichkeiten auf die indi-

sichtslose Vollflexibilisierung der Arbeitszeit

Bei den zahllosen Sitzungen und Bespre-

viduellen Wünsche der Mitarbeiter eingegan-

wären der absolut falsche Weg.

chungen mit Mitarbeitern, Geschäftsfüh-

gen werden kann und ob bei drohenden nicht

rung, Personalleitung etc. wurden viele

KA-AZG-konformen Arbeitsbedingungen die

Die langen und oft mühsamen Verhand-

individuelle die Arbeitszeit und das Gehalt

dazu installierten Problemlösungsgruppen

lungen haben auch einiges an Vertrauen und

betreffende Wünsche geäußert und es galt

die Situation wirklich zur Zufriedenheit der

gegenseitiger Wertschätzung gekostet. Eine

ein für alle realistisches Ziel zu finden. Wie

Betroffenen in den Griff bekommen.

neue, das jeweilige Gegenüber achtende Be-

VP Dr. Ludwig Gruber, Kurienobmann der angestellten Ärzte

weit, steinig, steil und ausgesetzt der Weg

8

triebskultur ist ebenso dringend erforderlich.

zu diesem Ziel war, zeigt die lange Verhand-

Das derzeitige Dienstchaos an der Blutbank

Vielleicht gelingt es den tirol kliniken dann

lungsdauer, die vielen Durststrecken und die

ist hier kein leuchtendes Beispiel für den Um-

mittelfristig als immerhin größter Arbeitge-

zahlreichen Abgründe, wo wir nicht selten

gang mit Personalknappheit. Außerdem wur-

ber Westösterreichs, den eher bescheidenen

unmittelbar vor dem Scheitern der Verhand-

de die Krankenhausleitung seit mehr als zwei

Platz von jenseits 200 von 300 ausgezeich-

lungen standen und mühsam neue Wege su-

Jahren von der drohenden unzureichenden

neten Betrieben Österreichs zu verbessern.

chen mussten.

personellen Besetzung mehrmals informiert.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

R

Standpunkte

Die burgenländische Krankenanstalten

form. Alle übrigen peripheren Häuser wur-

Diese vollkommen unzufriedene Situation

GmbH KRAGES belegt hier immerhin den 59.

den von ihren Verwaltungen gebeten, auf

birgt ein enormes Konfliktpotential für das

und die Vorarlberger Krankenhausbetriebs-

den Gehaltsabschluss der tirol kliniken zu

kommende Jahr in sich. Wenn die politisch

gesellschaft den 70. Gesamtrang.

warten. Mittlerweile ist das entsprechende

Verantwortlichen und die Verantwortlichen

Landesgesetz seit Anfang April in Kraft und

der BKH und des KH Zams wollen, dass die

Ein weiteres brennendes Problem im Ti-

die KollegInnen in der Peripherie werden

ÄrztInnen weiterhin an ihren Krankenan-

roler Gesundheitswesen ist die noch immer

noch immer vertröstet, dass es erst zu ge-

stalten motiviert arbeiten und auch dort blei-

ungelöste Gehaltsreform an den Bezirks-

setzlichen Änderungen im Gemeindever-

ben, dann sollten sie zügig mit den Dienst-

krankenhäusern und am KH Zams.

tragsbedienstetengesetz kommen müsste.

nehmervertretern der Bezirkskrankenhäuser

Wann das endlich angegangen wird, weiß

in die längst überfälligen Verhandlungen

Sollte die Politik wirklich glauben, dass

scheinbar niemand oder will niemand sagen.

eintreten. Die Ärztekammer Tirol ist gerne

mit der Gehaltsreform der tirol kliniken alle

Sehr wohl wird den KollegInnen in den BKHs

bereit, die Kolleginnen und Kollegen dabei

Baustellen im Tiroler Gesundheitssystem

und KH Zams von ihren Verwaltungen aber

mit allen Kräften zu unterstützen.

beseitigt sind, unterliegt sie einem schwe-

ausgerichtet, dass die noch heuer gewährten

ren Trugschluss. Bisher erfolgte nur im BKH

Übergangszahlungen im kommenden Jahr

Kufstein eine zufriedenstellende Gehaltsre-

2018 keinesfalls mehr gewährt würden.

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

9

Standpunkte

Von auSSen gesehen Florianiprinzip bei Nebenwirkungen Melden sollen die anderen …

von Univ.-Lektor Dr.med. univ. Christoph Baumgärtel, MSc

Kontraindikationen ausgesprochen werden,

nen wir in Österreich ein Florianiprinzip

oder, in letzter Instanz, sogar einem Arznei-

bei der Meldung von Nebenwirkungen

mittel die ganze Zulassung entzogen werden

nicht brauchen – gehen Sie bitte mit gutem

muss. Dass auch „alte“ Präparate von diesen

Beispiel voran!

Maßnahmen betroffen sein können, zeigt

Univ.-Lektor Dr. med. univ.

sich am Beispiel Codein, wo durch mehrere

Christoph Baumgärtel, MSc

Dass Österreich kein Weltmeister im Mel-

fatale Nebenwirkungsmeldungen letztlich

AGES Medizinmarktaufsicht

den von UAWs (unerwünschten Arzneimit-

ein Sicherheitsverfahren auf europäischer

telwirkungen, sog. Nebenwirkungen) ist, ist

Ebene ausgelöst und ein Verbot der Anwen-

Nach einem Medizinstudium an der

schon länger bekannt. Das wäre bis zu einem

dung bei Kindern unter 12 Jahren ausgespro-

Universität Wien und mehreren

gewissen Grad auch menschlich verständ-

chen wurde. Auch die aufgrund zunehmen-

Jahren im Spitalsdienst bekleidete

lich, haben Ärzte doch wahrlich auch viele

der Nebenwirkungsmeldungen letztlich

Dr. Christoph Baumgärtel die Funkti-

andere (teilweise auch administrative) Auf-

nicht mehr zu tolerierenden neurologischen

on des klinischen Gutachters im öster-

gaben zu erledigen. Dennoch sei an dieser

Risiken wie z. B. extrapyramidale Störungen

reichischen Gesundheitsministerium

Stelle die Wichtigkeit von Nebenwirkungs-

und tardive Dyskinesien von Metoclopramid

sowie im Bundesinstitut für Arznei-

meldungen eindringlich hervorgestrichen.

haben im Sinn der Arzneimittelsicherheit

mittel. Seit 2006 war er federführend

Denn nur so können auch nach der Zulas-

zu deutlichen Indikationseinschränkungen,

am Aufbau der neuen Arzneimittelbe-

sung eines Arzneimittels verlässlich die Si-

geringeren Dosierungen und einer Verkür-

hörde beteiligt und leitete von Beginn

cherheitsprofile von allen auf dem Markt

zung der indizierten Behandlungsdauer ge-

an die klinische Gutachterabteilung

befindlichen, natürlich insbesondere auch

führt.

bei der österreichischen Arzneimittel-

Foto © Network Graphics

Im Sinne der Arzneimittelsicherheit kön-

behörde AGES PharmMed. Er erwarb

von neuen Arzneimitteln, von der Behörde erfasst, lückenlos überprüft und adaptiert

Während jedoch 2016 die Spitäler bei der

ein Diplom in klinischer Forschung

werden. Im Zuge der durch Nebenwirkungs-

Meldemoral (Anzahl der an die Behörde ge-

sowie einen Masterabschluss in

meldungen ausgelösten Sicherheits- und

meldeten Nebenwirkungen) sogar leicht

EU-Drug Regulatory Affairs.

Neubewertungen werden gegebenenfalls

zulegen konnten, war bei den niedergelasse-

Er vertrat Österreich seit 2004 in der

auch umfassende und notwendige weitere

nen Ärzten zuletzt bedauerlicherweise ein

Safety Working Party der europä-

behördliche Maßnahmen getroffen. Sei es,

markanter Rückgang der Meldungen von

ischen Arzneimittelagentur EMA. Seit

dass in die Fachinformation (Stichwort: Co-

minus 27 % feststellbar. Man kann es daher

2008 war er zusätzlich österreichi-

dex) „nur“ neuen Warnhinweise aufgenom-

nur unterstreichen: Jeder Verdacht auf eine

sches Mitglied in der europäischen

men werden, sei es, dass umfassende neue

unerwünschte Arzneimittelnebenwirkung

Pharmacokinetic-Expert Group der EMA und an der Erstellung neuer PK-Guidelines beteiligt.

Erstmeldungen durch Gesundheitsberufe nach Ursprung

Aktuell ist er in der Geschäftsfeldlei-

Meldungsursprung

2013

2014

2015

2016

Krankenhäuser

271

244

267

292

Niedergelassene Ärzte

237

200

302

221

tung für die fachliche und gesundheitspolitische Risikokoordinierung

10

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

und öffentliche Kommunikation der Arzneimittelbehörde zuständig.

Standpunkte

sollte immer gemeldet werden! Siehe Grafik.

neimittelereignisse an das Bundesamt für

Denn das Spontanmeldesystem, also die

Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)

Meldung aller Verdachtsfälle unerwünschter

verpflichtet. Darunter fällt nicht nur der Ver-

Arzneimittelwirkungen von einer berichten-

dacht auf „klassische“ unerwünschte Arznei-

den Stelle (z. B. Arzt, Apotheker etc.) an eine

mittelnebenwirkungen, sondern seit einer

zentrale Stelle bzw. Behörde (in Österreich:

neuen europäischen Gesetzgebung 2012

das Bundesamt für Sicherheit im Gesund-

auch das Ausbleiben der erwünschten Wir-

heitswesen, BASG), ist für die frühzeitige

kung sowie im weiteren Sinne Missbrauch,

Identifizierung neuer Risiken von zugelasse-

Medikationsfehler, Arzneimittel-Qualitäts-

nen Arzneimitteln tatsächlich von enormer

mängel und jede Anwendung, die über den

Bedeutung: Nur die systematische Erfassung

bestimmungsgemäßen Gebrauch (off-label

aller teils noch unbekannten und auch be-

Use) hinausgeht und dabei im Verdacht mit

reits bekannten Nebenwirkungen erlaubt

einem unerwünschten Ereignis steht.

eine fortlaufende Analyse des Nutzen-RisikoProfils einer Arzneispezialität. Dieses Profil

Um mit dem Finger aber nicht zu sehr auf

kann sich mit der Zeit verändern, z.B. durch

eine Berufsgruppe alleine zu zeigen, sei an-

die Erweiterung der Zulassung auf neue In-

gemerkt, dass es sich ursächlich sicher nicht

dikationen, Applikationswege oder Patien-

nur um ein alleiniges „ärzte-spezifisches“-

tengruppen, den Übergang von der Ver-

Problem bei der Meldemoral handelt. Denn

schreibungspflicht in die Selbstmedikation

generell wäre, was die Meldemoral betrifft,

(Rezeptfreiheit) oder durch sich ändernde

sicherlich in ALLEN Bereichen der Gesund-

Verschreibungsgewohnheiten.

heitsversorgung noch deutlich Luft nach oben: Zu einer Nebenwirkungs-Meldung sind

In den vergangenen Jahren hat die Anzahl

laut Gesetz nämlich folgende Angehörige

an Meldungen von unerwünschten Arznei-

der Gesundheitsberufe verpflichtet „… Ärzte,

mittelnebenwirkungen jedoch generell lei-

Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen,

der weitgehend stagniert. Dabei könnte eine

Apotheker ...“. (AMG, Arzneimittelgesetz,

Meldung an das BASG schnell und unbüro-

§75g). Nichtsdestotrotz kommt aber gerade

kratisch entweder online [1,2] (nach Registrie-

Ärzten aufgrund ihrer einzigartigen und

rung) oder postalisch (per Formular mit

herausragenden Position in der Behandlung

Unterschrift und Stampiglie) vorgenommen

der Patienten – und somit auch der Möglich-

werden. Für eine gültige Meldung sind sogar

keit mit diagnostisch geschultem Auge all-

nur vier Angaben notwendig: der Patient, der

fällige Nebenwirkungen rasch zu erkennen

Melder, die beobachtete Reaktion und das

– hier eine besonders wichtige Rolle zu.

verdächtige Arzneimittel. Alle Meldungen

Österreich und auch die EU sind darauf an-

werden vom BASG natürlich streng vertrau-

gewiesen, dass von der Ärzteschaft vermu-

lich behandelt und unterliegen dem Daten-

tete Nebenwirkungen immer verlässlich der

schutz.

Arzneimittelbehörde gemeldet werden – nur so können wir in Zukunft gemeinsam für

Fazit: Dass die niedrigen Meldezahlen von

wirksame und vor allem auch sichere Arz-

Nebenwirkungen in Österreich verbesse-

neimittel sorgen!

rungsfähig sind, ist unbestritten. Und auch wenn niedrige Meldequoten vielleicht

1 - Online-Meldung unter:

menschlich bis zu einem gewissen Grad ver-

https://vigiweb.ages.at/users/index.

ständlich wären, sind sie weder gesetzlich,

php?id=101

noch fachlich zu akzeptieren: Gemäß § 75g

2 - Informationen dazu unter:

Arzneimittelgesetz sind nämlich Ärzte ge-

http://www.basg.gv.at/pharmakovigilanz/

setzlich zur Meldung ALLER relevanten Arz-

meldung-von-nebenwirkungen/

Dr. Baumgärtel ist Mitglied der österreichischen AIDS-Kommission des obersten Sanitätsrates, Mitglied der Pandemie-Taskforce und Co-Autor des österreichischen Pandemieplanes. Er ist peer-Reviewer, Autor und Berater bei mehreren internationalen wissenschaftlichen PharmakologieJournalen. Weiters ist er österreichischer Experte bei der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für Sicherheits- und Wirksamkeitsbewertungen von neuartigen Lebensmitteln und Health-Claims. Er ist anerkannter Experte der österreichischen Arzneimittelbehörde für Generika und Biosimilars und war neben seiner Leitungsfunktion auch viele Jahre selbst als Senior Clinical Assessor tätig. Er ist nebenberuflich als Universitätslektor im Bereich Arzneimittelzulassung, klinische Forschung, Pharmakotherapie, Pharma-Ökonomie und Biotechnologie an den Universitäten von Wien, Innsbruck und Krems tätig. Dr. Baumgärtel vertritt die Agentur auch im Ausschuss für rationellen Arzneimitteleinsatz im Bundesministerium für Gesundheit. Zuletzt ist er als Mitglied der österreichischen Rezeptpflichtkommission 2014 zum Vorsitzenden-Stellvertreter ernannt worden. Seit 2013 ist er zudem Vorsitzender der neu gegründeten OTC-Kommission für Wechselwirkungen von rezeptfreien Arzneimitteln im Rahmen der ELGA-Gesetzgebung. Autor: Arzt und Arzneimittelexperte, Koordi­ nationsstelle der Geschäftsfeldleitung für die öffentliche Kommunikation der Arzneimittelbehörde und Risikokoordinierung, EMA Experte und Senior Scientific Expert AGES Medizinmarkt­ aufsicht, Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, Wien 1200

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

11

Am 8. Mai 2017 wurde das neu gewählte Präsidium der Ärztekammer von Landesrat Dr. Bernhard Tilg in Vertretung des Landeshauptmannes angelobt. V. l.: VP Dr. Klaus Kapelari, LR Dr. Bernhard Tilg, Präsident Dr. Artur Wechselberger, VP MR Dr. Ludwig Gruber, VP MR Dr. Momen Radi

Der Start in die neue Funktionsperiode Über den Ausgang der Ärztekammerwahl 2017 und die gewählten Mitglieder der Vollversammlung haben wir bereits im Mitteilungsblatt 1/2017 berichtet. Mit der konstituierenden Vollversammlung und den Eröffnungssitzungen der Erweiterten Vollversammlung, der Kurien, des Kammervorstandes sowie des Verwaltungsausschusses am 5. April 2017 hat die Funktionsperiode der Organe der Ärzte­ kammer für Tirol 2017 – 2022 begonnen. Verwaltungsausschuss

Beschlüsse den Wohlfahrtsfonds betreffend

des Wohlfahrtsfonds:

In der Eröffnungssitzung der Kurie der ange-

obliegen (da auch die Zahnärzte Mitglieder des

Dr. Barbara Braunsperger

stellten Ärzte wurden MR Dr. Ludwig Gruber

Wohlfahrtsfonds sind, gehören der Erweiterten

Dr. Clemens Burgstaller

zum Kurienobmann, Dr. Daniel von Langen,

Vollversammlung auch 6 Vertreter der Zahn-

Dr. Franz GröSSwang

B.Sc. zu seinem ersten Stellvertreter und Doz.

ärztekammer an), wurde die Zahl der weiteren

Dr. Georg Haim

Prim. Dr. Rudolf Knapp zu seinem zweiten

Mitglieder des Verwaltungsausschusses (8)

Dr. Gregor Henkel (Vorsitzender)

Stellvertreter gewählt.

festgelegt.

OMR Dr. Dr. Paul Hougnon (Zahnärzte­vertreter)

In der Kurie der niedergelassenen Ärzte wurden

Konstituierende Vollversammlung: Nach der

OMR Dr. Wolfgang Kopp

MR Dr. Momen Radi zum Kurienobmann, MR

Wahl von Dr. Artur Wechselberger zum Präsi-

(Zahnärztevertreter)

Dr. Doris Schöpf zu seiner ersten Stellvertrete-

denten und Dr. Klaus Kapelari zum Vizepräsi-

Dr. Maria Magdalena Krismer

rin und MR Dr. Edgar Wutscher zu seinem zwei-

denten wurden vom Präsidenten die Kammer-

(Stv. Vorsitzende)

ten Stellvertreter gewählt.

rätinnen und Kammerräte angelobt. Sie gelob-

Prof. Dr. Thomas Josef Luger

ten in die Hand des Präsidenten, die Gesetze

MR Dr. Momen Radi

Weiters hatten die Kurien die von ihnen zu

einzuhalten und die mit ihrer Funktion ver-

Dr. Artur Wechselberger

entsendenden Mitglieder des Kammervorstan-

bundenen Obliegenheiten getreu zu erfüllen.

OMR Dr. Erwin Zanier

des (§ 81 Abs. 1 Zif. 5 Ärztegesetz) zu wählen.

Danach wurden die ärztlichen Mitglieder des

(kooptierter Pensionistenvertreter)

Verwaltungsausschusses gewählt.

12

Eröffnungssitzungen der Kurien:

In der Erweiterten Vollversammlung, der die

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

R

Ärztekammer

Prof. Dr. Christoph Brezinka FA für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

MR Dr. Christian Dengg Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Franz GröSSwang Arzt für Allgemeinmedizin

MR Dr. Ludwig Franz Gruber FA für Innere Medizin

Dr. Gregor Henkel FA für Urologie

Dr. Peter Huber Arzt für Allgemeinmedizin

Vorstand der Ärztekammer für Tirol

Dr. Stefan Kastner FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie

Doz. Prim. Dr. Rudolf Knapp FA für Radiologie

Dr. Renate Larndorfer FÄ für Unfallchirurgie

Prof. Dr. Gerhard Luef FA für Neurologie u. Psychiatrie

MR Dr. Momen Radi FA für Innere Medizin, Arzt für Allgemeinmedizin

MR Dr. Doris Schöpf Ärztin für Allgemeinmedizin

MR Dr. Klaus Schweitzer Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Volker Steindl FA für Unfallchirurgie

Prof. Dr. Martin Tiefenthaler FA für Innere Medizin

Dr. Daniel von Langen, B.Sc. Turnusarzt

MR Dr. Andrea Waitz-Penz FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

Dr. Artur Wechselberger Arzt für Allgemeinmedizin

Juliane Elisabeth Wessa Turnusärztin

MR Dr. Edgar Wutscher Arzt für Allgemeinmedizin

Fotos: innfoto

Dr. Klaus Kapelari FA für Kinder- u. Jugendheilkunde

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

13

Ärztekammer

Eröffnungssitzungen des Vorstandes und

Referenten, Fachgruppenobleute, Bezirks-

Die von den einzelnen Fachgruppen abzuhal-

des Verwaltungsausschusses

ärztevertreter, Spitals- und Turnusärzte-

tenden Wahlen der Fachgruppenorgane (Ob-

In der Eröffnungssitzung des Kammervorstan-

vertreter

mann/Obfrau, StellvertreterIn, Fachgruppen-

des wurden Dr. Franz Größwang zum Finanz-

Zur Betreuung bestimmter Aufgaben bzw. zur

ausschuss) müssen gem. den Bestimmungen

referenten und Prof. Dr. Christoph Brezinka zu

Betreuung der Angelegenheiten bestimmter

der Satzung der Ärztekammer für Tirol bis

dessen Stellvertreter gewählt.

Arztgruppen kann die Ärztekammer berufs-

Mitte Juli dieses Jahres durchgeführt sein.

gruppenspezifische Referate einrichten. Die

Ebenso sind jetzt an den Tiroler Krankenhäu-

Zum Vorsitzenden des Verwaltungsausschus-

Referenten werden durch das jeweils zustän-

sern die Spitals- und Turnusärztevertreter neu

ses des Wohlfahrtsfonds wurde in der Eröff-

dige Organ der Ärztekammer (Vorstand, Kuri-

zu bestellen.

nungssitzung dieses Gremiums Dr. Gregor

enversammlungen) bestellt. Die in den ersten

Die Wahlen der Bezirksärztevertreter werden

Henkel gewählt. Zu seiner Stellvertreterin wur-

Sitzungen bestellten ReferentInnen finden Sie

bei den Bezirksärzteversammlungen im kom-

de Dr. Maria Magdalena Krismer bestellt.

auf Seite 64 + 65.

menden Herbst vonstattengehen.

Vorstellung des neuen Vize-Präsidenten Dr. Klaus Kapelari

de abschloss. In den Jahren 1993 und 1994 ver-

Diabetologie (Vorsitz Univ.-Prof. H. Frisch; AKH

wurde am 2.6.1966 als

fasste Dr. Kapelari seine Dissertation „Aufklä-

Wien) der Österreichischen Gesellschaft für

drittes Kind einer Steu-

rung des molekularen Defektes bei Patienten

Kinder- und Jugendheilkunde leitete er die Ar-

erberaterfamilie in

mit Steroid 11ß-Hydroxylase defizientem And-

beitsgruppe in den Jahren 2002 bis 2009 und

Innsbruck geboren.

renogenitalsyndrom“ am Institut für Allgemei-

war maßgeblich an der Erstellung des Ausbil-

Von 1972 bis 1976 be-

ne und Experimentelle Pathologie, Abteilung

dungscurriculums und der Einführung des

suchte er die Volks-

Molekularbiologie (Univ. -Prof. Dr. G. Wick, Univ.-

Additivfacharzttitels für Pädiatrische Endokri-

schule Mariahilf und wechselte anschließend

Prof. Dr. R. Kofler, Univ.-Prof. Dr. S. Geley) und

nologie und Diabetologie beteiligt, den er selbst

an das Bundesrealgymnasium am Adolf-Pich-

arbeite anschließend 2 Jahre an diesem Institut

im Jahr 2007 erwarb.

ler-Platz in Innsbruck. Die Oberstufe der Gym-

als wissenschaftlicher Mitarbeiter. 1995 begann

Parallel zu seiner Tätigkeit in der österreichi-

nasialausbildung absolvierte er aufgrund seiner

Dr. Kapelari seine klinische Ausbildung zum

schen Fachgesellschaft wurde Dr. Kapelari im

musischen Präferenzen am Bundes-Oberstu-

Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde an

Dezember 2002 zum Bereichsarzt-Stv. und

fenrealgymnasium der Fallmerayerstraße, die

Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheil-

2009 zum Bereichsarzt des Malteser Hospital-

er 1984 mit der Reifeprüfung abschloss.

kunde in Innsbruck unter Leitung von Prof. Dr.

dienstes ernannt, eine Position, die er unverän-

Mit der Absicht, in den familiären Steuerbera-

W. Endres.

dert bekleidet.

tungsbetrieb einzusteigen, inskribierte Herr Dr.

Bereits vor Abschluss der Facharztausbildung

Ergänzend zu den abgeschlossenen Facharzt-

Kapelari im Anschluss die Studien der Rechts-

im Jahr 2002 übernahm Dr. Kapelari die Leitung

ausbildungen absolvierte Dr. Kapelari 2009

wissenschaften und der Betriebswirtschaften

der pädiatrischen endokrinologischen Ambu-

erfolgreich den Prüfärztekurs zum „Klinischen

an der Leopold-Franzens-Universität in Inns-

lanz in Innsbruck. Seit 2002 arbeitet er als Ober-

Prüfer in der Pädiatrie“ am Koordinierungszen-

bruck. Zeitgleich im Jahr 1984 wurde er freiwil-

arzt (Neonatologische Intensivstation, Pädiatri-

trum für Klinische Studien der Medizinischen

liges Mitglied beim Hospitaldienst des Souve-

sche Intensivstation, Infektiologische Station,

Universität Innsbruck (KKS) und 2010 das „Füh-

ränen Malteser Ritterordens in Innsbruck und

Kardiologische Station) und seit 2009 als Lei-

rungskräfteentwicklungsprogramm für leiten-

übernahm in den folgenden Jahren die stellver-

tender Oberarzt der Ambulanz, der Endokrino-

de MitarbeiterInnen des LKH“. Im März 2015

tretende Bereichsleitung in Tirol.

logischen Ambulanz und der Kinderschutz-

wurde Dr. Kapelari zum Spitalsärztestellvertre-

Durch die Tätigkeit in der Betreuung von Men-

gruppe der Kinderklinik in Innsbruck.

schen mit angeborenem oder erworbenem

14

ter am Landeskrankenhaus Innsbruck gewählt und aktiv in die Arbeitszeit- und Gehaltsver-

Handicap und durch die Tätigkeit im Rettungs-

Bereits seit der Dissertation am Institut für All-

handlungen in Tirol eingebunden.

dienst wuchs das Interesse an einer medizini-

gemeine und Experimentelle Pathologie stellt

Privat ist Dr. Klaus Kapelari seit 2005 mit der

schen Berufsausbildung, weshalb er 1986 mit

die pädiatrische Endokrinologie den Schwer-

diplomierten Kinderkrankenschwester Bibiane

dem Studium der Humanmedizin an der Uni-

punkt in der Tätigkeit von Dr. Kapelari dar. Nach

Schnegg-Kapelari verheiratet. Gemeinsam ha-

versität Innsbruck begann, das er 1994 mit der

der Position als stv. Vorsitzender der Arbeits-

ben sie 5 Kinder im Alter zwischen 4 und 12

Promotion zum Doktor der gesamten Heilkun-

gruppe für Pädiatrische Endokrinologie und

Jahren.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Ärztekammer

Neues Referat für Medizingeschichte Das Referat für Medizingeschichte soll nun für

Mag. Dr. Christian Lechner, Vorsitzender Referat Medizingeschichte Die heute bestehenden Standesvertretungen der in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte hatten ihren Ursprung letztlich in einem Gesetzesbeschluss des Herrenhauses, dem Oberhaus des k.u.k. Reichsrates, vom 25. November 1891. Einen Monat später wurde diese Entscheidung im „Gesetz vom 22. December [!] 1891“ durch die „allerhöchste Sanktion“ Kaiser Franz Josephs I. bestätigt. Damit wurden „zum Zwecke der Vertretung des ärztlichen Standes ,Ärztekammern‘ errichtet“, bei denen sich „jeder zur Ausübung der ärztlichen Praxis berechtigte Arzt […] anzumelden (hat)“.1 Vorangegangen sind diesem Beschluss die Bemühungen zahlreicher ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entstandenen Ärztevereine um eine offizielle und gesetzlich verankerte Standesvertretung. Besonders zu erwähnen ist dabei die vom „Ersten Österreichischen Ärzte-Vereinstag“ 1873 verabschiedete,

eigens zwischen 1886 und 1888 dafür errichte-

die anstehenden „runden“ Geburtstage der

ten, größeren Gebäudekomplex verlegt. Auch

Ärztekammer entsprechende Literatur, etwa

die dringend notwendigen neuen Gebäude für

im Sinne einer Festschrift, vorbereiten und

die unterschiedlichen Lehrinstitute der 1673

verfassen sowie bei Bedarf eventuelle Jubilä-

gegründeten medizinischen Fakultät, welche

umsfeierlichkeiten mitorganisieren. Der Fokus

zunächst in der Universitätsstraße unterge-

soll dabei sowohl auf die Tiroler als auch auf

bracht waren, wurden sinnvollerweise örtlich

die Österreichische Ärztekammer gelegt wer-

beim Neuen Stadtspital errichtet.6

den! Neben diesen längerfristigen Zielen wollen wir

Wir sehen in Anbetracht der teils noch unbe-

auch bundesländerspezifische Medizinge-

handelten Fragen in der Tiroler Medizinhisto-

schichte betreiben und unterstützen. Eine ers­

rie unsere Aufgabe auch in der Initiierung oder

te erwähnenswerte institutionelle medizini-

zumindest Unterstützung der Beforschung

sche Versorgung der Tiroler bzw. insbesondere

von medizin- und standesgeschichtlichen For-

der Innsbrucker Bevölkerung beginnt wohl mit

schungsdesideraten.

der Gründung des Innsbrucker Stadtspitals

Beispielhaft sei hier etwa die Geschichte der

zum Heiligen Geist im Jahre 1307. Angesiedelt

vor Jahren geschlossenen zahlreichen Entbin-

wurden mittelalterliche Hospitäler in aller Re-

dungsanstalten im Tiroler Raum genannt.

gel außerhalb der Stadtmauern, so auch in

Auch die zeitlich nähere Vergangenheit wird

Innsbruck, wo sich das Spital zwischen der

im Fokus des Interesses stehen: In den Mittei-

heute noch existenten Spitalskirche zum Hei-

lungen der Ärztekammer für Tirol werden In-

ligen Geist und dem Adolf-Pichler-Platz be-

terviews mit bzw. Vorstellungen von besonders

fand.5 Dieses Bürger- oder Stadtspital erfuhr

verdienstvollen Tiroler Ärztinnen und Ärzten

im Laufe der Jahrhunderte mehrere Erweite-

sowie Präsentationen von interessanten me-

rungen, wurde letztlich jedoch aufgrund Platzmangels an den heutigen Standort in einen

6 Franz Huter, Hundert Jahre Medizinische Fakultät Innsbruck 1869 bis 1969 (Veröffentlichungen der Universität Innsbruck 17), Innsbruck 1969, S. 1.

5 Franz-Heinz Hye, Vom Innsbrucker Bürgerspital zur neuen Frauenklinik, in: Otto Dapunt (Hg.), Fruchtbarkeit und Geburt in Tirol, Oberschleißheim 1987, S. 143-153, hier S. 143.

entsprechende Petition an das Abgeordnetenhaus, dem Unterhaus des Reichsrates.2 Entsprechend feierte die Österreichische Ärztekammer 1991 ihr 100-jähriges Bestehen mit einem Festakt und einer entsprechenden Sondernummer der Österreichischen Ärztezeitung.3 Letztes Jahr beging die ÖÄK ihren 125. Geburtstag, für dieses Jubiläum wurden allerdings weder Festakt noch -schrift realisiert. Zumindest die Wiener Ärztekammer lud zu einer Feier und publizierte in den Mitteilungen der Ärztekammer für Wien einen medizin- bzw. standeshistorischen Artikel als Coverstory.4 1 Vgl. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, 14.01.1892, S. 39, URL: http://bit.ly/2qq011l, eingesehen am 26.05.2017. 2 Barbara Sauer, 125 Jahre Ärztekammer für Wien, in: doktorinwien, Mitteilun­ gen der Ärztekammer für Wien, 01/2017, S. 16-31, hier S. 18. 3 Ärztekammern in Österreich, 100 Jahre, 1891-1991, Sondernummer der Österreichischen Ärztezeitung, 11/1991, S. 4-11. 4 Siehe Anm. 2.

1: Schimmelbusch-Maske zur Inhalationsanästhesie, entwickelt vom deutschen Chirurgen Curt Schimmelbusch in den 1890ern. © Freundeskreis Pesthaus, Hannes Stofferin. 2: Erkameter-Blutdruckmessgerät, Sphygmomanometer in einem braunen Holzkasten, Manschette verbunden mit Quecksilbersäule, von Erka, 1930er. © Freundeskreis Pesthaus, Christian Lechner

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

15

Ärztekammer

dizinhistorischen Objekten veröffentlicht wer-

etwa 5000 Objekten besitzt. Auch die beiden

nen erhält die Sammlung zahlreiche interes-

den. Zudem sollen bereits existente Veranstal-

in diesem Artikel gezeigten Objekte zählen

sante Objekte.

tungen medizinhistorischen Inhaltes unter-

dazu.

Das Referat wird geführt von Mag. Dr. Christi-

stützt bzw. auch neue Veranstaltungsideen

Die Provenienz dieser Sammlung ist eine recht

an Lechner, Assistenzarzt am Department für

umgesetzt werden.

heterogene, vielfach stiften pensionierte Me-

Kinder- und Jugendheilkunde Innsbruck, und

Eine Kooperation mit dem in Innsbruck ansäs-

dizinerinnen und Mediziner bzw. deren Ange-

ao. Univ.-Prof. Dr. Christoph Brezinka, stellvertretender Klinikdirektor der Universitätsklinik

sigen, 1999 gegründeten medizinhistorischen

hörige über Jahrzehnte in Verwendung gewe-

Verein Pesthaus7 ist insbesondere für die ge-

sene medizinische Gerätschaften, um diese für

für Gynäkologische Endokrinologie und Re-

plante Rubrik „Objekt des Quartals“ nahelie-

künftige Generationen bewahrt zu wissen. Aber

produktionsmedizin Innsbruck. Die Beschäf-

gend, da der Verein eine große Sammlung mit

auch von Krankenschwestern, Hebammen,

tigung mit der Geschichte der eigenen Profes-

entsprechenden Institutionen, medizinisch-

sion ist für beide Referenten ein großes per-

technischem Personal sowie von Privatperso-

sönliches Anliegen.

7 Bei Interesse an diesem Verein verweisen wir auf www.pesthaus.at bzw. den Vereinsobmann HR Dr. Christoph Neuner, Landessanitätsdirektor a. D., unter [email protected].

Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte Gemäß § 71 Ärztegesetz ist in den Ärztekam-

kurienangehörigen Ärzte durch den Ab-

mern die Kurie der angestellten Ärzte und

schluss von Kollektivverträgen

die Kurie der niedergelassenen Ärzte eingerichtet. Jeder Kammerangehörige darf nur einer Kurie angehören.

 die Wahrnehmung von Angelegenheiten der Wahlärzte,  die Beschlussfassung über die Empfehlung über die angemessene Honorierung privat-

Der Kurie der niedergelassenen Ärzte gehören an:  ausschließlich freiberuflich tätige (niedergelassene Ärzte) einschließlich Wohnsitzärzte  Ärzte, die freiberuflich (als niedergelassene Ärzte) tätig sind und ihren Beruf auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausüben,

hausapothekenführenden Ärzte,  die Wahrnehmung von Angelegenheiten der Sprengelärzte,  die Einrichtung eines ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes,

sofern sie eine Erklärung abgegeben haben,

 die Begutachtung von Gesetzesentwürfen,

dass sie der Kurie der niedergelassenen Ärzte

die ausschließlich niedergelassene Ärzte be-

angehören wollen.

treffen,

Die von den Mitgliedern einer Kurie gewählten Kammerräte bilden die Kurienversammlung.

 die Bestellung von Referenten für bestimmte Kurienaufgaben sowie

Die Kurienversammlung wählt wiederum aus

 die Erstattung von Berichten und Vorschlä-

ihrer Mitte den Kurienobmann und zwei Stell-

gen an die gemeinsamen Organe der Ärzte-

vertreter.

kammer

Der Kurienversammlung der niedergelasse-

Die Kurienversammlung der niedergelasse-

nen Ärzte obliegt die Wahrnehmung und

nen Ärzte setzt sich für die Funktionsperi-

Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen

ode 2017 bis 2022 aus folgenden Mitgliedern

und sozialen Interessen der niedergelasse-

zusammen:

nen Ärzte, insbesondere:  der Abschluss bzw. Auflösung von Gesamtverträgen/Vereinbarungen mit den Trägern der Sozialversicherung und Krankenfürsorgeanstalten einschließlich Vereinbarungen über die Zahl und Verteilung der Vertragsärzte (Stellenplan)  die Vertretung der Arbeitgeberinteressen der

16

ärztlicher Leistungen,  die Wahrnehmung von Angelegenheiten der

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Kurienobmann MR Dr. Momen Radi Facharzt für Innere Medizin, Arzt für Allgemeinmedizin (Wahlarzt) in Innsbruck 1. Kurienobmann-Stellvertreterin MR Dr. Doris Schöpf Ärztin für Allgemeinmedizin (Kassenvertragsärztin) in Schwaz 2. Kurienobmann-Stellvertreter MR Dr. Edgar Wutscher Arzt für Allgemeinmedizin (Kassenvertragsarzt) in Sölden

Dr. Barbara Braunsperger Fachärztin für Nuklearmedizin, Fachärztin für Radiologie (Wohnsitzärztin) in Telfs MR Dr. Christian Dengg Arzt für Allgemeinmedizin (Kassenvertragsarzt) in Hall/Tirol Mag. Dr. Peter Gamper Facharzt für Unfallchirurgie, Arzt für Allgemeinmedizin (Wahlarzt) in Landeck und Sölden Dr. Franz Größwang Arzt für Allgemeinmedizin (Kassenvertragsarzt) in Kufstein Dr. Gregor Henkel Facharzt für Urologie (Kassenvertragsarzt) in Kufstein Dr. Peter Huber Arzt für Allgemeinmedizin (Wahlarzt) in Rum Dr. Stefan Kastner Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie (Wahlarzt) in Innsbruck MR Dr. Reinhold Franz Mitteregger, M.Sc. Arzt für Allgemeinmedizin (Kassenvertragsarzt) in Kitzbühel Dr. Christian Moll Facharzt für Innere Medizin (Kassenvertragsarzt) in Kufstein Dr. Matthias Niescher Facharzt für Urologie (Kassenvertragsarzt) in Innsbruck und Telfs Dr. Peter Obrist Facharzt für Pathologie (Kassenvertragsarzt) in Zams MR Dr. Klaus Schweitzer Arzt für Allgemeinmedizin (Kassenvertragsarzt) in Tulfes und Ampass MR Dr. Andrea Waitz-Penz Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Kassenvertragsärztin) in Innsbruck Dr. Artur Wechselberger Arzt für Allgemeinmedizin (Kassenvertragsarzt) in Innsbruck Dr. Erich Wimmer Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Kassenvertragsarzt) in Schwaz

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17

Ärztekammer

Kurienversammlung der angestellten Ärzte Der Kurie der angestellten Ärzte gehören

unselbständiger Stellung zu Studienzwecken)

zwingend (ohne Optionsrecht in die Kurie

 die Begutachtung von Gesetzesentwürfen,

der niedergelassenen Ärzte) an:  Ärzte, die ihren Beruf ausschließlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausüben

 die Beratung der angestellten Ärzte in arbeits-, dienst- und sozialrechtlichen Belangen

Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Zams Dr. Maria Magdalena Krismer Fachärztin für Innere Medizin in Bad Häring

 Ärzte, die ihren Beruf im Rahmen eines

 die Festsetzung einer Kurienumlage zur Be-

Dienstverhältnisses und zusätzlich freiberuf-

streitung kurienspezifischer Angelegenhei-

Dr. Renate Larndorfer

lich (aber ohne Niederlassung) ausüben

ten

Fachärztin für Unfallchirurgie in Innsbruck und Hochzirl

 Ärzte mit Leitungsfunktion in einer Krankenanstalt im Rahmen eines Dienstverhältnisses

 Bestellung von Referenten für bestimmte Kurienaufgaben sowie

(Leiter von Abteilungen, Departments und

 die Entscheidung in vom Kammervorstand

dergleichen) auch wenn sie eine Privatordi-

der Kurie der angestellten Ärzte übertragenen

nation betreiben

Angelegenheiten

Mag. Dr. Christian Lechner Turnusarzt in Innsbruck Prof. Dr. Judith Maria Löffler-Ragg Fachärztin für Innere Medizin in Innsbruck Prof. Dr. Gerhard Luef Facharzt für Neurologie u. Psychiatrie in Innsbruck und

Weiters gehören der Kurie der angestellten

Die Kurienversammlung der angestellten

Ärzte, allerdings mit Optionsmöglichkeit in

Ärzte setzt sich für die Funktionsperiode

St. Johann

die Kurie der niedergelassenen Ärzte, an:

2017 bis 2022 aus folgenden Mitgliedern zu-

Prof. Dr. Thomas Josef Luger

 Angestellte Ärzte (ausgenommen Ärzte mit

sammen:

Leitungsfunktion), die eine reine Privatordination betreiben  Angestellte Ärzte mit Leitungsfunktion in einer Krankenanstalt, die zugleich auch Vertragsärzte eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers oder einer Krankenfürsorgeeinrichtung sind Weiters gehören der Kurie der angestellten Ärzte an:  Angestellte Ärzte, die gleichzeitig eine Ordination mit Kassenvertrag (zumindest 2 gesetzliche Krankenversicherungsträger, jedoch ohne TGKK Vertrag) betreiben und durch Erklärung in die Kurie der angestellten Ärzte gewechselt sind Der Kurienversammlung der angestellten Ärzte obliegen nach dem Ärztegesetz aus-

Kurienobmann MR Dr. Ludwig Gruber Facharzt für Innere Medizin in Hochzirl 1. Kurienobmann-Stellvertreter Dr. Daniel von Langen, B.Sc.

Facharzt für Anästhesiologie u. Intensivmedizin in Innsbruck Dr. Gregor Nawratil Turnusarzt in Hochzirl Dr. Hannes Neuwirt

Turnusarzt in Innsbruck

Facharzt für Innere Medizin in Innsbruck

2. Kurienobmann-Stellvertreter Doz. Prim. Dr.

Dr. Wolfram Pawelka

Rudolf Knapp

Facharzt für Orthopädie u. Orthopädische Chirurgie in

Facharzt für Radiologie in Kufstein

Innsbruck

Prof Dr. Christoph Brezinka

Dr. Doris Pecival

Facharzt für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe in

Fachärztin für Urologie und Ärztin für Allgemeinmedizin

Innsbruck

in Schwaz und Rum

Dr. Clemens Burgstaller Facharzt für Unfallchirurgie in Schwaz Dr. Katharina Cima Turnusärztin in Natters Doz. Dr. Barbara Friesenecker

Dr. Darmin Popovic Turnusarzt in Innsbruck Dr. Niklas Rodemund Turnusarzt in Zams

Fachärztin für Anästhesiologie u. Intensivmedizin in

Dr. Michaela Schweigl

Innsbruck

Turnusärztin und Ärztin für Allgemeinmedizin in Reutte

Dr. Gabriele Gamerith

Dr. Anna Katharina Spicher

Turnusärztin in Innsbruck

Turnusärztin in Innsbruck

lichen, wirtschaftlichen und sozialen Inter-

Dr. Verena Glötzer

Prof. Dr. Elisabeth Steichen

schließlich folgende Angelegenheiten:  die Wahrnehmung und Förderung der berufessen der angestellten Ärzte, insbesondere

Fachärztin für Anästhesiologie u. Intensivmedizin und

der Abschluss und die Lösung von Vereinba-

Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck

rungen, die Entgelte (im Speziellen Gehälter

Dr. Georg Haim

und Zulagen) der angestellten Ärzte betreffen

Facharzt für Anästhesiologie u. Intensivmedizin in Hall

 die Erstattung von Berichten und Vorschlä-

18

die ausschließlich angestellte Ärzte betreffen

Dr. Klaus Keller

Dr. Bernhard Holzknecht

Fachärztin für Kinder- u. Jugendheilkunde in Innsbruck Dr. Volker Steindl Facharzt für Unfallchirurgie in Kufstein Prof. Dr. Martin Tiefenthaler

gen an die gemeinsamen Organe der Ärzte-

Turnusarzt in Innsbruck

Facharzt für Innere Medizin in Innsbruck

kammer, insbesondere Stellungnahmen zu

Dr. Klaus Kapelari

Juliane Elisabeth Wessa

Anträgen gemäß § 35 (Ärztliche Tätigkeit ins

Facharzt für Kinder- u. Jugendheilkunde in Innsbruck

Turnusärztin in Kufstein

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

19

Niedergelassene Ärzte

Foto: innfoto

Abteilungsleiterin Dr. Johanna Niedertscheider (vormals Sagmeister) und ihr 9-köpfiges Team freuen sich, der Tiroler Ärzteschaft jeden Tag aufs Neue mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im Bild v. l.: Larissa Jais, Mag. Reinhold Plank, Daniela Garber, Josef Pfurtscheller, Michaela Moser, Philipp Radi BA, Dr. Johanna Niedertscheider. Nicht im Bild: Maria Painer und Nurgül Sarikaye.

Wir stellen uns vor Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte Die Abteilung „Kurie der niedergelassenen Ärzte“ dient, wie der Name schon sagt, zum einen der Unterstützung der Kurie der niedergelassenen Ärzte. Aber nicht nur das! Ein Großteil der Mitarbeiter der Abteilung ist nämlich nicht nur für die niedergelassene Ärzteschaft zuständig, sondern für „alle“ Ärzte (egal ob niedergelassen, angestellt, Turnusarzt oder pensio­ nierter Arzt), da die Abteilung auch die Bereiche Ärzteliste und Standesführung sowie Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Fortbildungen und Notarztwesen umfasst.

20

Ärzteliste und Standesführung

die ein österreichisches Medizinstudium ab-

Gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes

geschlossen und um Eintragung in die Ärzte-

reiches um sämtliche Änderungen, welche in

sind die Landesärztekammern verpflichtet,

liste angesucht haben, so stammen nunmehr

der Ärzteliste erfasst werden müssen, so z. B.

sämtliche Dokumente und Urkunden, welche

viele Eintragungswerber aus EU-Staaten bzw.

Dienstgeberwechsel, Eröffnung von Niederlas-

für eine Eintragung in die Ärzteliste vom jewei-

haben dort auch ihr Hochschulstudium abge-

sungen, Erfassung und Eintragung von absol-

ligen Arzt nachzuweisen sind, anzunehmen und

schlossen. Meist sehr zeitintensiv stellt sich

vierten Aus- und Fortbildungen, sowie auch

gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.

auch die Eintragung von sogenannten „gleich-

die Einstellung der ärztlichen Tätigkeit z. B.

Die Mitarbeiter des Bereiches „Ärzteliste und

gestellten Drittstaatsangehörigen“ dar, das

infolge von Pensionierungen. Aber auch per-

Standesführung” Daniela Garber, Larissa Jais

sind Personen, die ein Studium außerhalb der

sönliche Daten des Arztes sind Teil der Ärzte-

Ferner kümmern sich die Mitarbeiter des Be-

und Josef Pfurtscheller sind somit die erste

Europäischen Union absolviert haben und

liste; so wird z. B. ein Wohnortwechsel oder die

Anlaufstelle für alle „Eintragungswerber“, also

dieses durch Nostrifikation einem österreichi-

Verehelichung samt Namensänderung eben-

Ärzte, die in Tirol ärztlich tätig werden möchten

schen Studienabschluss gleichgestellt wurde.

falls von den Mitarbeitern erfasst und einge-

– unabhängig davon, ob sie sich als Turnusarzt

Konstellationen wie z. B. ein indischer Staats-

tragen.

in die Ärzteliste eintragen lassen wollen oder

angehöriger, der sein Medizinstudium in der

Der Bereich „Standesführung und Ärzteliste“

z. B. bereits eine Facharztausbildung vorweisen

Ukraine und seine darauffolgende Facharzt-

ist die zentrale Schnittstelle für andere Aufga-

können. Interessant dabei ist, dass es sich um

ausbildung in Polen absolviert hat und nun-

bengebiete der Ärztekammer: So ist beispiels-

ein sehr „internationales“ Tätigkeitsfeld han-

mehr gerne in Tirol ärztlich tätig werden möch-

weise der Wohlfahrtsfonds oder auch der Be-

delt: Waren es in den vergangenen Jahrzehnten

te und daher um Eintragung in die Ärzteliste

reich „Ärzteausbildung“ auf tagesaktuelle

hauptsächlich österreichische Staatsbürger,

ansucht, sind dabei keine Seltenheit.

Daten aus der Ärzteliste angewiesen.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

R

Niedergelassene Ärzte

medaillen-Verleihung, das jährlich stattfinden-

Kurie der niedergelassenen Ärzte

den einzelnen Ärzten, aber auch die Zusam-

de Spätsommerfest oder auch die Pensionis­

Maria Painer, Mag. Reinhold Plank und Dr. Jo-

menarbeit mit den Krankenhäusern als Dienst-

ten-Weihnachtsfeier.

Der persönliche Kontakt der Mitarbeiter zu

hanna Niedertscheider (Abteilungsleiterin) sind Ansprechpartner für alle Fragen und An-

geber steht daher im Vordergrund, wodurch sich naturgemäß eine Vielzahl von Telefonge-

Ferner sind die Mitarbeiter auch für die War-

liegen der niedergelassenen Kassenvertrags-

sprächen, Beratungsterminen im Kammeramt

tung der Homepage der Ärztekammer für Tirol

ärzte, Wahlärzte und Wohnsitzärzte.

sowie Schriftverkehr ergibt.

sowie sämtliche Arbeiten rund um die Produk-

Von der Praxisgründung rund um die Aus-

tion der Kammerdrucksorten (4x jährlich er-

schreibung und Berechnung von Kassenstel-

Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Fort-

scheinendes Mitteilungsblatt der Ärztekam-

lenbewerbungen bis hin zu den Einzelvertrags-

bildungen und Notarztwesen

mer für Tirol, Gesundes Tirol Extra, Jahresbe-

kündigungen erfolgt die Betreuung. Außerdem

Michaela Moser und Philipp Radi, BA (stellver-

richt der Ärztekammer, diverse Broschüren

gibt es individuelle Beratungen bei Praxiser-

tretender Abteilungsleiter) bearbeiten im Kam-

und Informationsmaterial) zuständig.

Veranstaltungen. So wird mit den jährlich

öffnungen und -schließungen durch die Mitarbeiter dieses Bereiches. In letzter Zeit gab es

meramt den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Michaela Moser betreut darüber hinaus auch

darüber hinaus auch eine Vielzahl von Gesprächsterminen mit Ärzten betreffend die

stattfindenden Tiroler Ärztetagen in Hall die

speziell den Bereich Notarztwesen. Ihr obliegt

größte Ärzte-Fortbildungsveranstaltung West-

(in Zusammenarbeit mit dem Notärztereferat)

neuen Möglichkeiten/Formen der Zusammen-

österreichs organisiert, für die in etwa eine

neben der Organisation der Notarztkurse (Not-

arbeit in der Niederlassung. Gerne sind die

Vorlaufzeit von 10 Monaten (für die Auswahl

arztausbildungskurs und Notfallmedizinische

Mitarbeiter auch bei Fragen zum Thema Honorare (von Kassen- oder Wahlärzten) behilf-

der Vorträge, Referentensuche, Organisation

Updates) auch die Evidenzhaltung der aufrech-

von Räumlichkeiten und Verpflegung etc.) ein-

ten Notarzt-Diplome.

lich; auch sämtliche Angelegenheiten mit der

geplant werden muss. „Nach den Ärztetagen“

Philipp Radi, BA dürfte vielen Ärzten auch aus

Tiroler Gebietskrankenkasse im vertragsärzt-

ist daher für die Mitarbeiter gleichzeitig auch

dem Bereich Fortbildungen bekannt sein: Bei

lichen Bereich sowie die kassenärztlichen Stel-

immer „vor den Ärztetagen“. Aber auch eine

sämtlichen Fragen rund um dieses Thema (ins-

len- und Bedarfspläne sind im Aufgabengebiet

Vielzahl anderer, größerer und kleinerer Ver-

besondere DFP-Diplom und Approbation von

der Mitarbeiter enthalten. Andere Themen, wie

anstaltungen wird vorbereitet und abgehalten,

Fortbildungsveranstaltungen) ist er kompeten-

z. B. Hausapotheken, Sprengelärzte oder auch

so z. B. die Bezirksärzteversammlungen in den

ter Ansprechpartner für die Ärzteschaft.

Kollektivvertragserstellung für Angestellte

einzelnen Tiroler Regionen, das Praxisgrün-

Unterstützt werden die beiden bei ihrer Arbeit

sowie Rechtsauskünfte für niedergelassene

dungsseminar, #turnusaktiv, die Paracelsus-

von Nurgül Sarikaye.

Ärzte, runden das Aufgabenspektrum ab.

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

21

Niedergelassene Ärzte

Neue Tarife Lebensversicherungsuntersuchung Indexanpassung: Neuer Tarif (aufgrund Indexanpassung) für Lebensversicherungsuntersuchungen seit 1.1.2017: 1. Ärztliches Attest für Lebensversicherungen gem. § 4:

€ 147,90

2. Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten gem. § 5 (1):

€ 40,82

Empfehlungstarif für ärztliche Leistungen nach dem Heimaufenthaltsgesetz: Gültig ab 1.1.2017 Freiheitsbeschränkende Maßnahme (HeimAufG 2014)

Eigener Patient

Fremder Patient

A) ärztliches Dokument, Zeugnis (§ 55 Ärztegesetz) oder sonstige ärztliche Aufzeichnungen (§ 51 Ärztegesetz) darüber, dass der Bewohner -) psychisch krank oder geistig behindert ist und -) im Zusammenhang damit sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet, (Gefährdungsprognose gemäß § 1 Abs. 1 HeimAufG)

€ 56,80

€ 107,78

B) Freiheitsbeschränkung durch -) medikamentöse Maßnahmen oder -) sonstige dem Arzt gesetzlich vorbehaltene Maßnahmen • Prüfung der Aktualität der Dokumente • ob die Freiheitsbeschränkung zur Abwehr dieser Gefahr unerlässlich ist und • ob sie in ihrer Dauer und Intensität im Verhältnis zur Gefahr angemessen ist sowie • dass die Gefahr nicht durch andere Maßnahmen – insbesondere schonendere Betreuungsoder Pflegemaßnahmen – abgewendet werden kann. • Die Untersuchungsergebnisse sind gem. § 6 HeimAufG zu dokumentieren. • Aufklärung § 7 über Grund, Art, Beginn und voraussichtliche Dauer der Freiheitsbeschränkung sowie • Verständigung der Leitung der Einrichtung • Anordnung

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

23

Angestellte Ärzte

Wiedereingliederung nach langem Krankenstand Der Nationalrat hat am 15.12.2016 ein Gesetz

ein Wiedereingliederungsgeld (= anteiliges

Arbeitsfähigkeit soll ein Antritt von Wiederein-

zum besseren Arbeitseinstieg nach langem

Krankengeld aus Mitteln der Krankenversiche-

gliederungsteilzeit jedoch nicht möglich sein.

Krankenstand beschlossen. Mit diesem neu-

rung) zu.

en Gesetz wird die Rückkehr schwer erkrank-

Die ärztliche Bestätigung über die Arbeitsfä-

ter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Voraussetzung dafür ist eine chefärztliche Ge-

higkeit muss zum Antrittszeitpunkt gegeben

in den Job erleichtert.

nehmigung des zuständigen Krankenversiche-

sein. Die Bestätigung kann z. B. als ,,reguläre“

rungsträgers auf Basis eines im Rahmen der

Gesundmeldung durch den behandelnden Arzt

Win-win-Situation für Dienstnehmer

Wiedereingliederungsvereinbarung erstellten

erfolgen.

und Dienstgeber!

Wiedereingliederungsplanes.

Ab 1. Juli 2017 wird es möglich, nach langem,

Die Wiedereingliederungsteilzeit dauert ma-

mindestens 6-wöchigen ununterbrochenen

Bei der Erstellung des Wiedereingliederungs-

ximal 6 Monate mit einer Verlängerungsmög-

Krankenstand schrittweise wieder in den Beruf

planes soll der mit der arbeitsmedizinischen

lichkeit.

einzusteigen.

Betreuung betraute Arbeitsmediziner oder das arbeitsmedizinische Zentrum beigezogen wer-

Voraussetzungen für die Wiederein-

Ziel ist es, dass der Dienstnehmer nicht den

den. Weitere Voraussetzung für die Bewilligung

gliederungsteilzeit sind

Anschluss im Berufsleben verliert und der

von Wiedereingliederungsgeld ist die medizi-

 ein mindestens sechswöchiger ununter-

Dienstgeber sich wichtige Fachkräfte erhalten

nische Zweckmäßigkeit der beruflichen Wie-

brochener Krankenstand

kann. Das Modell ist für beide Seiten freiwillig.

dereingliederung.

 die Bestätigung der Arbeitsfähigkeit

tens um ein Viertel, aber höchstens um die

Dies bedeutet, wer vollständig genesen ist, soll

 die Erstellung eines Wiedereingliede-

Hälfte reduziert werden.

das Instrument der Wiedereingliederung dem-

rungsplans und

nach nicht in Anspruch nehmen können. Ent-

 die Beratung durch Arbeitsmediziner/ arbeitsmedizinischen Dienst

Die bisherige Normalarbeitszeit muss mindes­

im Rahmen der Wiedereingliederung

Neben dem entsprechend der Arbeitszeitre-

sprechende Beratungsgespräche sollen bereits

duktion aliquot zustehenden Entgelt aus der

während des Krankenstands begonnen werden

Teilzeitbeschäftigung steht dem Dienstnehmer

können. Ohne ärztliche Bestätigung der vollen

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Elternteilzeit Änderung der Lage der Arbeitszeit Die Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung oder Änderung der bisherigen Arbeitszeit. Davon umfasst ist jede ÄndeArbeitszeit, sofern die gewünschte Änderung

 das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung

und einmal eine vorzeitige Beendigung ver-

der Betreuung eines Kindes unter sieben Jah-

(Anzahl der Stunden pro Woche)

langen kann. Der Dienstgeber kann seinerseits

ren dient.

 die Lage der Teilzeitbeschäftigung (Beginn

je einmal eine Veränderung der Lage der Ar-

Anspruch auf Elternteilzeit Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung haben

und Ende der täglichen Arbeitszeit, Bezeich-

beitszeit und einmal die vorzeitige Beendigung

nung der Arbeitstage)

der veränderten Lage der Arbeitszeit verlangen.

enthalten.

Eine Verlängerung kann der Dienstgeber nicht fordern.

Mütter und Väter längstens bis zum siebenten Geburtstag des Kindes bzw. bis zu einem spä-

Änderung der Lage der Arbeitszeit

teren Schuleintritt des Kindes, wenn sie in

Alternativ oder zusätzlich zur Elternteilzeit gibt

Die Veränderung der Lage der Arbeitszeit kann

Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern

es einen geschützten Anspruch auf bloße Än-

frühestens unmittelbar im Anschluss an das

beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis zum

derung der Lage der Arbeitszeit. Dieser An-

absolute Beschäftigungsverbot erfolgen. Die

Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäfti-

spruch besteht eigenständig und kann auch

Meldung hat entweder innerhalb des Beschäf-

gung ununterbrochen mindestens drei Jahre

kumulativ vor oder nach einer Elternteilzeit

tigungsverbotes zu erfolgen oder aber drei

gedauert hat. Die Zeit einer Karenz zählt bei

beansprucht werden. Von Elternteilzeit spricht

Monate vor dem gewünschten Antritt.

diesen drei Jahren mit.

man also auch dann, wenn die Lage der Arbeits-

Geändert werden kann die Zahl der Arbeitsta-

zeit geändert wird und das Stundenausmaß

ge, aber auch die tägliche Verteilung der Ar-

gleichbleibt (= Änderung der Zahl der Arbeits-

beitszeit.

Elternteilzeit-Vereinbarung

fotolia.com © Jenny Sturm

rung von Ausmaß ODER Lage der vereinbarten

Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind Beginn,

tage im Rahmen der rechtlichen Bestimmun-

Dauer, Ausmaß und Lage der Elternteilzeit mit

gen bzw. des anzuwendenden Kollektivvertra-

Der Dienstgeber ist verpflichtet, der Dienst-

dem Dienstgeber zu vereinbaren, wobei die

ges oder Änderung der täglichen Verteilung

nehmerin auf deren Verlangen eine Bestäti-

betrieblichen Interessen und die Interessen

der Arbeitszeit).

gung über die Änderung der Lage der Arbeitszeit auszustellen.

der Dienstnehmerin zu berücksichtigen sind. Grundgedanke des Gesetzes ist, dass die Details

Der Dienstnehmer hat eine gewünschte Ände-

der Elternteilzeit im Einvernehmen zwischen

rung der Lage der Arbeitszeit unter gleichzei-

Kündigungs- und Entlassungsschutz

Dienstgeber und Dienstnehmer unter Wah-

tiger Bekanntgabe des Beginns und der Dauer

Ein besonderer Kündigungs- und Entlassungs-

rung der Interessen beider Parteien vereinbart

der veränderten Lage schriftlich bekannt zu

schutz besteht bis längstens vier Wochen nach

werden.

geben. Wenn er alle 3 Punkte (Lage, Beginn,

dem vierten Geburtstag des Kindes. Danach

Dauer) schriftlich bekannt gibt, so liegt ein

besteht der sogenannte Motivkündigungs-

Details der Elternteilzeit sollten schriftlich

gültiger Elternteilzeit-Antrag vor, der Kündi-

schutz, d. h. eine Kündigung oder Entlassung,

festgehalten werden.

gungs- und Entlassungsschutz auslöst.

welche wegen der Inanspruchnahme der Teil-

Diese Mitteilung sollte

Die Lage der Arbeitszeit kann ebenfalls einmal

zeitbeschäftigung erfolgt, kann beim Arbeits-

 den Beginn der Teilzeitbeschäftigung

geändert werden. Für die Dienstnehmerin be-

und Sozialgericht angefochten werden.

 die Dauer der Teilzeitbeschäftigung

deutet dies, dass sie je einmal eine Verlänge-

(Mindestdauer 2 Monate)

rung bzw. Änderung der Lage der Arbeitszeit

Mag. Michaela Rauscher-Schösser

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

25

Aus- und Fortbildung

Ärzteausbildungsreform – wo stehen wir? Vor zwei Jahren trat die neue Ärzteausbildungsordnung in Kraft. Sie sollte die Ärzteausbildung an die aktuellen Bedürfnisse anpassen. Die wesentlichen Ziele waren der Wegfall der Gegenfächer und damit mehr Ausbildungszeit im Hauptfach (im Gegenzug wurde die neunmonatige Basisausbildung eingeführt), eine modulare Ausbildung, um realistisch absolvierbare Ausbildungsinhalte der Rasterzeugnisse zu ermöglichen, eine verpflichtende Lehrpraxis am Ende der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und die Integration bisheriger internistischer Additivfächer in die Facharztausbildung.

VP Dr. Stefan Kastner, Vorsitzender der ÖÄK-Ausbildungs­ kommission

vieren dürfen – kurz Modulstellen genannt.

Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) für

Tragischerweise scheiterte eine gerichtliche

die Festsetzung der Modulstellen zu keinem

Entscheidung über diesen Einspruch vorerst

Einvernehmen bereit ist. Im Gegensatz zum

daran, dass die vom Verfassungsdienst des

Bescheideinspruch der Tirol Kliniken kommt

Bundeskanzleramtes vorgegebene – und damit

es nun bei diesen Stellen aufgrund des fehlen-

in den Bescheiden der ÖÄK genannte – Beru-

den Einvernehmens zu keiner Bescheiderstel-

fungsinstanz, der Bundesverwaltungsgerichts-

lung für die Sonderfachschwerpunktausbil-

hof, sich als nicht zuständig erklärt hat. Eine

dung an der Universitätsklinik Innsbruck (mit

Wie sich in den letzten beiden Jahren gezeigt

rasche Entscheidung, die vor allem im Sinne

Ausnahme der meisten chirurgischen Fächer

hat, erforderte diese erste große Reform der

der in Ausbildung Stehenden ist, rückt damit

und der internistischen Fächer, da diese keine

ärztlichen Ausbildung seit 1994 große Anstren-

in weite Ferne.

Module haben). Wie sehr eilt es?

gungen, um eine Umsetzung zeitgerecht zu erreichen. So müssen alle Ausbildungsstätten

In allen anderen Bundesländern hat es bisher

an österreichischen Krankenhäusern durch

keine Einsprüche gegen die Festsetzung der

Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrer post-

die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) neu

Modulstellen gegeben, denn hier wurde ver-

promotionellen Ausbildung nach der ÄAO 2015

genehmigt werden und dazu erstmals Leis­

standen, dass es keinen Sinn machen kann,

begonnen haben, können frühestens nach der

tungszahlen aus dem LKF-System als Grund-

mehr Ärztinnen und Ärzte zugleich in einem

Basisausbildung (9 Monate) und der Sonder-

lage mitberücksichtigt werden. Erst bei der

Modul auszubilden, als es die Leistungszahlen

fachgrundausbildung (36 Monate) mit der

Umsetzung zeigten sich manche juristische

zulassen würden. Versuche, das Problem mit

Sonderfachschwerpunktausbildung beginnen.

Probleme, deren Lösung gemeinsam mit den

der Führung der Tirol Kliniken in Gesprächen

Das heißt, dass bis spätestens 1. März 2019 die

Fachgesellschaften, den Krankenanstaltenträ-

zu klären, sind bisher gescheitert und unser

Bescheide auch für jene Sonderfachschwer-

gern und dem Gesundheitsministerium

Landesrat für Gesundheit, Dr. Bernhard Tilg,

punktausbildungen, die Module enthalten,

(BMGF) oft nur mühsam gefunden werden

hat trotz wiederholten Anfragen den Funktio-

gültig sein müssen.

konnten.

nären der Tiroler Ärztekammer leider bisher

Einspruch gegen Ausbildungsstättenbe-

möglicht.

keinen Gesprächstermin in dieser Sache er-

In zahlreichen Einzelgesprächen und bei Besprechungen an einzelnen Abteilungen und

scheide an der Klinik

26

Umstieg in die ÄAO 2015

In Tirol wurden schon fast alle Anträge für die

Fehlendes Einvernehmen mit dem Wissen-

Genehmigung der Ausbildungsstätten nach

schaftsministerium

Kollegen, die ihre Facharztausbildung vor dem

der neuen Ärzteausbildungsordnung (ÄAO

Als wäre es nicht schon kompliziert genug,

1. Juni 2015 und damit nach der ÄAO 2006

2015) bearbeitet. Das große Problemkind stellt

kommt nun eine Besonderheit der Klinik Inns-

begonnen haben, von einem Umstieg in die

aber leider die Klinik Innsbruck dar. So wurden

bruck zum Tragen: Sie ist auch medizinische

AÄO 2015 beispielsweise durch Wegfall von

einzelne Bescheide für die Genehmigung der

Universität und damit ist bei Ausbildungsstät-

Gegenfächern profitieren würden. Ein Umstieg

Ausbildungsstätten durch die Tirol Kliniken

ten in Innsbruck vor Bescheiderstellung durch

in die ÄAO 2015 ist aber nur möglich, wenn die

beeinsprucht. Die Beschwerde der Tirol Klini-

die ÖÄK ein Einvernehmen zwischen der ÖÄK

ausbildende Abteilung eine entsprechende

Kliniken wurde klar, dass viele Kolleginnen und

ken richtet sich gegen die Festsetzung der

und dem Wissenschaftsministerium (BMWFW)

Ausbildungsstättengenehmigung hat. Der der-

maximal möglichen Anzahl an Ärzten, die

herzustellen. Leider gelingt dieses Einverneh-

zeit einzige Weg zum Umstieg an Kliniken, die

zugleich eines der neunmonatigen Module in

men bisher nicht, da das BMWFW nur in Inns-

bisher aufgrund der oben angeführten Proble-

der Sonderfachschwerpunktausbildung absol-

bruck (nach Rücksprache mit dem Rektorat der

me um die Modulstellenfestsetzung in der

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Aus- und Fortbildung

AM

Zeit

Sonderfachschwerpunktausbildung noch keine komplette Ausbildungsstättengenehmigung für die ÄAO 2015 haben, sieht derzeit so aus: Nach der derzeitigen Gesetzeslage können absolvierte Ausbildungsinhalte – beim Umstieg in die „neue“ ÄAO 2015 – auf die Dauer des „neuen“ Sonderfaches angerechnet werden. Hauptfachzeiten können hier mit Sicherheit für die Basisausbildung, Sonderfachgrund oder Sonderfachschwerpunktausbildung angerechnet werden. Das bedeutet, dass, wenn man beispielweise 6 Jahre im „alten“ Hauptfach

72 48 42 36

Lehrpraxis 27 Mo Spitalsturnus

Internist. Fächer 36 Mo Schwer punkt Kardio Gastro Lunge Nephro etc.

36 Mo Allg. Innere Medizin

27 Mo Sonderfachgrundausbildung Innere Medizin

9

Chirurgische Fächer 48 Mo Schwer- Punktausbildung in einem dieser Schwerpunkte:

* Gefäßchirurgie * Herzchirurgie * Kinderchirurgie * Thoraxchirurgie * Viszeralchirurgie 15 Mo Sonderfachgrundausbildung Chirurgie

Andere Fächer 27 Mo in 3 Modulen Schwerpunkt- ausbildung im Sonderfach

36 Mo Sonderfachgrundausbildung

Basisausbildung

„Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ gemeldet war, man sich diese Zeiten auf die Facharztaus-

die Klärung einiger arbeitsrechtlicher Voraus-

setzen konnten, wie wir das wollten, so ist es

bildung nach ÄAO 2015 anrechnen lassen kann,

setzungen sind aktuell Inhalt intensiver Be-

doch gelungen, eine komplexe Reform zu ver-

und man müsste keine zusätzlichen Gegenfä-

sprechungen zwischen der Ärztekammer, dem

handeln und auf die Reise zu schicken. In ei-

cher absolvieren. Voraussetzung dafür ist ein

Land Tirol, den Krankenanstaltenträgern, den

nem Land, das sonst in vielen politischen Be-

Nachweis der Inhalte auf Basis der neuen Ra-

Sozialversicherungen und dem BMWF.

reichen vom Stillstand geprägt ist, ist das durchaus bemerkenswert und befriedigend.

sterzeugnisse nach ÄAO 2015. Auf jeden Fall ist ein dementsprechender Antrag auf Umstieg

Wechsel im Ausschuss für ärztliche Ausbildung

in der ÖÄK einzubringen. Für Fragen zu diesem

und in der ÖÄK-Ausbildungskommission

Ich freue mich, mit Dr. Georg Haim, Oberarzt

Durch meinen Wechsel in die niedergelassene

für Anästhesie im LKH Hall i. T, einen engagier-

Kurie habe ich mit dem Ende der Funktions-

ten Nachfolger für den Vorsitz im Ausschuss

Thema steht die Ärztekammer für Tirol gerne zur Verfügung.

periode den Vorsitz im Ausschuss für ärztliche

für ärztliche Ausbildung gefunden zu haben,

Lehrpraxis

Ausbildung in Tirol zurückgelegt und werde

und freue mich, ihn als Mitglied dieses Aus-

Mit 1. Juni 2018 sollten die ersten Ärzte in Aus-

auch den Vorsitz in der ÖÄK-Ausbildungskom-

schusses zu unterstützen.

bildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nach

mission mit Anfang Juli an meinen Nachfolger

ÄAO 2015 mit der verpflichtenden Lehrpraxis

übergeben. In den letzten 15 Jahren war für

Zuletzt möchte ich mich herzlich bei allen

beginnen. Entsprechende Lehrpraxisleiterse-

mich das Thema Ärzteausbildung Mittelpunkt

Weggefährten in Sachen Ärzteausbildung in

minare wurden schon durchgeführt und waren

meines standespolitischen Engagements in

den Krankenhäusern, im Land Tirol, unter den

gut besucht, sodass davon ausgegangen wer-

der Tiroler und der Österreichischen Ärztekam-

Funktionären und im Kammeramt ganz herz-

den kann, dass genügend Ordinationen die

mer. Auch wenn Kritiker an der neuen Ärzte-

lich bedanken, mit denen ich so viel konstruk-

neuen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

ausbildung so manches Haar in der Suppe

tive Zusammenarbeit und Engagement erle-

Die Verhandlungen um die Finanzierung und

finden werden und wir auch nicht alles so um-

ben durfte.

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

27

Aus- und Fortbildung

Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation das Meldetool für Ärzte in Ausbildung Die Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation, kurz ASV genannt, ist ein allgemeines Meldetool für Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung. Hier sind alle Ärzte in Ausbildung zu melden, und zwar unabhängig davon, nach welcher Ausbildungsordnung (ÄAO 2006 oder ÄAO 2015) sie ausgebildet werden. Seit 1. Juli 2015 ist der Beginn, der Wechsel, die

Jene Ärztinnen, welche Pflicht- oder Wahlne-

Unterbrechung, die Änderung des Ausbil-

benfächer an einer anderen Abteilung als ihrer

zuführen. Wenn die Kapazität einer Ausbil-

dungsausmaßes sowie der Abschluss der Basi-

Stammabteilung absolvieren, sind nunmehr

dungsstelle nicht ausgeschöpft wird, können

sausbildung bzw. der Ausbildung zum Arzt für

rückwirkend ab 1.12.2016 auf den in der ASV

diese nicht belegten Rest-Ausbildungsstun-

Allgemeinmedizin oder zum Facharzt an einer

vervielfältigbaren Gegenfachstellen (GF) zu

den mit einer anderen freien Ausbildungs-

Ausbildungsstelle innerhalb eines Monats vom

erfassen. Die Meldung ist an jener Abteilung

stelle derselben Organisationseinheit zusam-

Träger der Ausbildungsstätte der Österreichi-

durchzuführen, an welcher die Ärzte ihre Aus-

mengefügt werden. Sofern diese Möglichkeit

schen Ärztekammer mittels einer von ihr zur

bildung tatsächlich absolvieren.

existiert, wird dies im System aufgezeigt.

Verfügung gestellten Applikation zu melden.

ausbildungsordnungsgleiche Stellen durch-

Sind fach- und ausbildungsordnungsgleiche

Ziel ist, dass Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung

Teilzeitregelungen und ASV

Stellen nicht in ausreichender Zahl bzw. aus-

über eine lückenlose Auflistung ihrer Meldun-

 Die wöchentliche Kernausbildungszeit pro

reichender Kapazität vorhanden, so ist eine

gen verfügen können. Ärztinnen und Ärzte in

Ausbildungsstelle beträgt 35 Wochenstunden.

Ausbildung nach ÄAO 2006 bzw. ÄAO 1994

 Sofern eine Ausbildungsstelle auf beispiels-

sind auf jener Ausbildungsstelle erstmals über

weise zwei Ärzte aufgeteilt wird, können

mieren, mit wie vielen Stunden er im System

die ASV gemeldet, auf welcher sie sich zum

insgesamt nur 35 Wochenstunden als ausbil-

gemeldet ist und welche Ausbildungsdauer

Stichtag 1.7.2015 befanden. Frühere Stellen-

dungsrelevante Zeit gewertet werden. Dies

sich daraus ergibt. Sofern eine Teilzeitstelle

Belegungen können, müssen hierbei aber nicht online nachgemeldet werden.

ist auch in der ASV abzubilden.  Wenn ein Arzt faktisch mehr Stunden arbei-

Aufteilung nicht möglich.  In jedem Fall ist der Arzt darüber zu infor-

besetzt wird, ist dem Arzt mitzuteilen, um welchen Faktor sich seine Ausbildungsdauer

Für Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen gibt

tet, als in seiner (geteilten) Ausbildungsstel-

es die Möglichkeit, jedoch nicht die Verpflich-

le vorgesehen, ist dies zwar unter Beachtung

tung, über die Ausbildungsstellenverwaltungs-

der gesetzlichen Regelungen, insbesondere

Freischaltung der individuellen Abrufmög-

applikation (ASV) zu melden.

des KA-AZG, grundsätzlich möglich. Für die

lichkeit von ASV-Meldungen im dfp-Konto

Gegenfächer-Rotation

verlängert.

Ausbildungsdauer ist allerdings nur jene Zeit

für Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung

relevant, die in der ASV eingetragen ist. Die

Damit Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung ihre

Mit der letzten Novelle des Ärztegesetzes wur-

Differenz zwischen den in der ASV eingetra-

Ausbildungsstellenmeldungen auch selbst di-

de die gesetzliche Grundlage für die verpflich-

genen Wochenstunden und der tatsächli-

rekt einsehen können, wurde über das Online-

tende elektronische Meldung der Ärztinnen

chen Arbeitszeit wird hinsichtlich der Aus-

Fortbildungskonto der Österreichischen Aka-

und Ärzte, welche ihre Ausbildung nach der

bildungsdauer nicht berücksichtigt.

demie unter www.meindfp.at die Möglichkeit

ÄAO 2006 absolvieren, auch auf die Meldung von Gegenfach-Belegungen ausgeweitet.

 In der Applikation selbst besteht die Mög-

geschaffen, diese abzurufen.

lichkeit, Belegungen über mehrere fach- und Wer über kein Fortbildungskonto verfügt, kann

Leitlinie COPD – E-Learning ab jetzt kostenfrei! Dank der finanziellen Unterstützung der Bundessektion Fachärzte der Österreichischen Ärztekammer wird die E-Learning Fortbildung „Leitlinie COPD“ ab 14.06.2017 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Details sowie die Möglichkeit zur Teilnahme finden alle Interessierten online auf www.arztakademie.at/leitlinie-copd

ein solches ebenfalls über meindfp.at beantragen beziehungsweise sich dort registrieren lassen. Prinzipiell empfiehlt es sich, bei Fragen zu einzelnen Meldungen sich immer zuerst an den Träger bzw. die zuständige Landesärztekammer zu wenden. Die Akademie der Ärzte kann die angezeigten Daten aus Datenschutzgründen nicht einsehen.

28

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Fachärzteausbildungsevaluierung Die Bundeskurie der angestellten Ärzte wird im Sommer 2017 eine Evaluierung der Fachärzteausbildung durchführen. Hierzu werden von dem damit beauftragten Ärztlichen Qualitätszentrum Linz an alle Ärztinnen und Ärzte, die in einer Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt sind, ein Link zu einem vertraulichen und anonymisierten Online-Fragebogen zugeschickt. In diesem werden Fragen zum Ausbildungsfach, zur Ausbildungsstätte, der Ausbildungsverantwortlichkeit und Organisation, zur Arbeitsbelastung, zur Fortbildung, zur Arbeitszeit und Work-Life-Balance sowie zum Lernerfolg und eine Gesamtbewertung zur Qualität der Ausbildung gestellt. Ziel der Befragung soll es sein, Stärken und Verbesserungspotential der Facharztausbildung an den Krankenhäusern in Österreich aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung zu erheben.

Ankündigung Tiroler Ärztetage 2017 Das Fortbildungsreferat der Ärztekammer darf freudig die Tiroler Ärztetage 2017 an der UMIT in Hall i.T. am 22. + 23. September 2017 ankündigen. Der jährliche Kongress der Ärztekammer für

Orthopädisch-traumatologisch-physikalischer

fresher, ein Lehrpraxisleiterseminar sowie das

Tirol findet nun zum sechsten Mal an der

Grundkurs für Sportmediziner werden wir in

Basiscurriculum zur Erlangung des ÖÄK-Di-

UMIT in Hall in Tirol statt.

diesem Jahr interessante Vorträge zu den The-

ploms Substitutionsbehandlung an.

Auf der Homepage der Ärztekammer für Tirol

men Onkologische Betreuung, Geriatrie und

können Sie Informationen zur Veranstaltung

Notfälle bei geriatrischen Patienten, Hypertonie,

Als besonderes Service können wir heuer wieder

sowie das detaillierte Programm einsehen. Eben-

Rückenschmerz, Seltene Krankheiten und Anti-

für die gesamte Zeit der Tiroler Ärztetage eine

so ist natürlich über diese Adresse auch die

biotika und aus den Fachgebieten HNO, Chirur-

Kinder­betreuung anbieten. Bitte melden Sie

Online-Anmeldung möglich.

gie, Neurologie, Pulmologie und Pädiatrie an-

Ihre zu betreuenden Kinder (mit Name, Alter,

bieten können.

Allergien oder anderen wichtigen Gesundheits-

Neben den bekannten Seminaren, wie Praxiszu-

daten zum Kind, gewünschter Betreuungszeit

rücklegungsseminar, Ultraschallkurs, Notfall-

Auch der erste Teil der neu gestalteten Turnus-

sowie dem Namen und der Handynummer des

medizinischer Refresher, Verkehrsmedizinischer

ärzte-Fortbildungsreihe #turnusaktiv wird im

Ansprechpartners des Kindes vor Ort) telefo-

Grundkurs und Refresherkurs, Honorarabrech-

Rahmen der Tiroler Ärztetage stattfinden.

nisch unter 0512/52058-0 oder über aerzte­

nung mit den Kassen, EKG-Basisseminar oder

Zudem bieten wir einen Strahlenschutzre­

[email protected] bis spätestens 1.9.2017 an.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

29

Gesundheitswesen

„Bruno Vitamini“

Ernährungsprojekt zur Gesundheitsförderung an Tiroler Kindergärten

Durch den wachsenden Bedarf an Betreu-

wird die derzeitige Ernährungssituation im

Schulung individuell Themen auswählen,

ungseinrichtungen wird der Kindergarten,

Kindergarten erfasst und der Projektablauf

welche für sie im Kindergartenalltag beson-

neben dem Elternhaus, immer mehr zu ei-

und mögliche Ziele besprochen sowie bereits

ders relevant sind. Vielfach werden Ernäh-

nem sehr prägenden Lebensraum. Somit

Termine für die ersten Maßnahmenumset-

rungserziehung und die optimale Jausenge-

wächst auch zunehmend die Bedeutung der

zungen vereinbart. Im Laufe des Kindergar-

staltung als Schwerpunkte gesetzt. Vermehrt

Mahlzeitenversorgung (Jause und Mittages-

tenjahres werden zwei Unterrichtseinheiten

wünscht sich das Kindergartenpersonal Un-

sen) in den Kindergärten. „Bruno Vitamini“

pro Kindergartengruppe durchgeführt und

terstützung hinsichtlich der Zusammenar-

ist ein Ernährungsprojekt zur Gesundheits-

eine Schulung für das gesamte Kindergar-

beit mit den Eltern. Gerade die gesunde Jau-

förderung, welches vom avomed – Arbeits-

tenteam angeboten. Für die optimale Zusam-

se ist ein wichtiges Thema in vielen Einrich-

kreis für Vorsorgemedizin und Gesundheits-

menarbeit mit den Eltern kann zwischen

tungen, weshalb der Fokus bei den Elternein-

förderung in Tirol im Setting Kindergarten

einem Elternabend oder Eltern-Kind-Stun-

heiten sehr stark auf dieses Thema gelegt

kostenlos angeboten wird. Ziel dieses Projek-

den gewählt werden. Bei Einrichtungen mit

wird. Die Mittagsversorgung der Kindergar-

tes ist es, das Ernährungsbewusstsein in Kin-

Mittagstisch werden auch zwei Schulungen

tenkinder stellt oft eine Herausforderung dar.

dergärten zu festigen, die Nährstoffversor-

mit dem zuständigen Mittagstischbetreiber

Bei den angebotenen Schulungen für Mit-

gung der Kinder zu optimieren und somit

fixiert. Zu Projektende findet noch ein Ab-

tagstischbetreiber steht die Unterstützung,

deren Gesundheit zu fördern bzw. ernäh-

schlussgespräch mit der Leitung der Einrich-

Reflexion und Bestärkung ihrer Tätigkeit im

rungsassoziierte Erkrankungen zu reduzie-

tung statt, bei dem das Projekt reflektiert

Vordergrund. Bei allen Maßnahmen sind

ren. Im Rahmen der Vorsorgemittel 2011-2014

wird und die zuvor definierten Ziele bespro-

kleine Veränderungen schon große Erfolge.

konnte das Pilotprojekt, damals noch unter

chen werden.

Mit den bestehenden Rahmenbedingungen sollen kleine Neuerungen in den Alltag von

dem Namen „Genussvoll Essen im Kindergarten“, umgesetzt werden. Nach Beendigung

Umfassende Betreuung: Kinder, Pädago-

Kindern, PädagogInnen, Eltern und Küchen-

der Pilotphase wurde das Projekt ab Juli 2015

gInnen, Eltern, Mittagstischbetreiber

personal aufgenommen werden, welche neue

vom Tiroler Gesundheitsförderungsfonds

Bei den Kindereinheiten steht die Vermitt-

Ess- und Trinkgewohnheiten zur Verbesse-

unter dem neuen Namen „Bruno Vitamini“

lung von Spaß und Freude an gesunder Er-

rung der Gesundheit der Kinder festigen

weitergeführt.

nährung im Vordergrund. Mit Hilfe der

sollen.

Jährlich werden ca. 30 Kindergärten von zwei

lerisch, mit kindgerechten Methoden und

Handpuppe „Bruno“ wird den Kindern spie-

30

Kontaktdaten:

avomed-Diätologinnen während des gesam-

Sinnesübungen (z. B. Blindverkostungen) ein

Hanna Hörtnagl, BSc, Diätologin

ten Kindergartenjahres betreut. Bei einem

gesunde Ess- und Trinkverhalten näherge-

0512 58 60 63 27

Erstgespräch mit der Kindergartenleitung

bracht. Die PädagogInnen können für die

[email protected]

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Gesundheitswesen

Neue Gesundheitsministerin angelobt Priv.-Doz.in Dr.in med. Pamela Rendi-Wagner, MSc wurde am 8. März 2017 vom Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen als Bundesministerin für Gesundheit und Frauen angelobt. Die ausgebildete Fachärztin für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin war jahrelang wissenschaftlich als Dozentin auf dem Gebiet der Infektionsepidemiologie und Vakzinprävention im In- und Ausland tätig. Seit 2011 war sie Leiterin der Sektion für Öffentliche Gesundheit und Medizinische Angelegenheiten im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. In dieser Zeit war sie Vorsitzende des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) und Mitglied der Bundesgesundheitskommission.

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CO2-Emission Kraftstoffverbrauch gesamt in l/100 km: 4,4 – 5,7. CO2-Emission in g/km: 114 – 130. Symboalfoto.

in g/km: 109 – 134. Symbolfoto.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

31

Foto: frischauf-bild/Andrea Frischauf

Personen/Veranstaltungen

Im Bild von links: Landesrat Univ.-Prof. DI Dr. Bernhard Tilg, Kammeramtsdirektor Dr. Günter Atzl, MR Dr. Gerhard Moser, MR Dr. Momen Radi, MR Doz. Prim. Dr. Klaus Berek, MR Dr. Joachim Woertz, MR Dr. Ambros Giner, MR Dr. Maria Margreiter, MR Dr. Mathilde Mariacher, M.Sc., MR Dr. Wilfried Schneidinger, Landeshauptmann Günther Platter

Tiroler Ärzte ausgezeichnet Am 1. Juni 2017 wurde Tiroler Kolleginnen

Dr. Mathilde Mariacher, M.Sc.,

Dr. Wilfried Schneidinger,

und Kollegen im feierlichen Rahmen von

Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck

Arzt für Allgemeinmedizin und Sprengelarzt

Landeshauptmann Günther Platter die

Doz. Prim. Dr. Klaus Berek,

in Mayrhofen

Ernennungsurkunde zur Medizinalrätin/

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie am

Dr. Joachim Woertz,

zum Medizinalrat überreicht.

a.ö. BKH Kufstein

Arzt für Allgemeinmedizin und Sprengelarzt

Dieser ehrenvolle Berufstitel wird Ärztinnen

Dr. Ambros Giner,

in Matrei am Brenner

und Ärzten für besondere berufliche Ver-

Facharzt für Orthopädie und Orthopädische

dienste und Leistungen für das Gemein­

Chirurgie in Innsbruck

Die Ärztekammer für Tirol gratuliert den

wesen vom Bundespräsidenten verliehen.

Dr. Gerhard Moser, Arzt für Allgemeinme-

ausgezeichneten Ärzten recht herzlich!

Im Jahr 2017 erging diese staatliche Auszeich-

dizin in Telfs

nung an:

Vizepräsident Dr. Momen Radi, Facharzt für

Dr. Maria Margreiter,

Innere Medizin und Arzt für Allgemeinme-

Ärztin für Allgemeinmedizin in Kundl

dizin in Innsbruck

Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Tirol, sucht für das Bundesland (Nord- und/oder Osttirol) zwecks Durchführung von ärztlichen Untersuchungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit inklusive Gutachtenerstellung

AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen für Kinderheilkunde welche – vorwiegend im Rahmen von Hausbesuchen – auf Honorarbasis tätig sein wollen. Bewerbungen und Anfragen richten Sie bitte an Herrn Landesstellen-Chefarzt Dr. Sailer 6020 Innsbruck, Ing.- Etzel- Straße 13, Tel.: 050303 – 38200, E- Mail: [email protected]

32

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017



Personen/Veranstaltungen

Notarztausbildungskurs 2017 mehr konnte in ein spezielles Softwareprogramm die Verwendung eines Medikamentes

Dr. Edgar Wutscher, Fort­bildungsreferent

eingegeben werden und dann die Auswirkung als Simulation am virtuellen Patienten diskutiert werden. Ebenso war es möglich, praxisnahe Simulationsübungen durchzuführen.

Das Notfallreferat und Fortbildungsreferat

Aber auch die Vorträge wurden von den Re-

der Ärztekammer für Tirol konnte vom

ferenten wieder sehr praxisnahe präsentiert

15.05 bis 21.05.2017 in den Räumen der Ärz-

und von den Teilnehmern äußerst positiv

tekammer wieder einen Notarztausbil-

bewertet.

dungskurs anbieten.

Eine weitere Neuerung war, dass wir heuer die Tiroler Bergrettung einbinden konnten.

Die Inhalte für diesen Kurs sind durch das

So konnte an einem Halbtag in deren

Ärztegesetz vorgegeben. Dabei muss der

Übungsgelände Versorgung und Bergung

60-stündige Kurs sowohl definierte theore-

von Alpinverletzten durchgeführt werden. In

tische und auch praktische Teile beinhalten.

einem alpinen Land wie Tirol sicherlich eine

Im Zuge dessen konnten heuer allerdings

interessante Bereicherung.

neue Wege der Fortbildung angeboten wer-

Die, vom Gesetz geforderte, praktische und

den. An zwei Tagen wurden die Vorträge um-

schriftliche Prüfung konnten alle Teilneh-

gestaltet und es wurde eine interaktive Fort-

merinnen und Teilnehmer positiv abschlie-

bildung angeboten. Dies war möglich, da

ßen und somit können wir wieder 34 neue

beispielsweise keine Frontalvorträge über

Notärztinnen und -ärzte in unseren Reihen

Notfallmedikamente notwendig waren. Viel-

begrüßen.

Praxisgründungsseminar 2017 Die Eröffnung einer eigenen Ordination –

führung und Organisation. So zeigte Präsi-

die bei der Gründung einer Ordination be-

und somit der Weg in die Selbständigkeit

dent Dr. Artur Wechselberger in seinem

achtet werden müssen. Dabei drehten sich

– erfordert eine Vielzahl von Vorab-Infor-

Vortrag unterschiedliche Motive auf, die zur

die Vorträge rund um Fragen zur Finanzie-

mationen und Hintergrundwissen. Da

Entscheidung, eine eigene Niederlassung zu

rung, Steuer- und Rechtsbestimmungen für

dieses Wissen weder im Studium noch in

eröffnen, führen können. Ferne lieferte Prä-

niedergelassene Ärzte, Versicherungen, Be-

der postpromotionellen Ausbildung ver-

sident Dr. Artur Wechselberger den Teilneh-

werbung um eine Kassenstelle und um ak-

mittelt wird, bietet die Ärztekammer für

mern auch hilfreiche Tipps und Tricks, um

tuelle Themen wie z. B. neue Zusammenar-

Tirol einmal im Jahr ein Praxisgründungs-

eine eigene Strategie für die Praxiseröffnung

beitsformen im niedergelassenen Bereich.

seminar an, um Interessenten für eine

zu finden. Zudem wurden auch andere The-

Mit dem angebotenen Programm konnte den

Niederlassung zu unterstützen.

men, wie Arbeitnehmerschutz in der Praxis,

Teilnehmern ein guter Überblick über die

Qualitätssicherung in der Praxis oder Infor-

Anforderungen an den niedergelassenen Arzt

Auch heuer wurden den rund 28 Teilnehmern

mationen über die wahlärztliche Tätigkeit

sowie die Verantwortung, welche eine Praxis-

am 21. und 22. April wichtige Fakten und In-

behandelt.

gründung mit sich bringt, vermittelt werden.

formationen vermittelt, um den Weg zur eigenen Praxis zu erleichtern. Der erste Se-

Am zweiten Seminartag ging es vor allem um

minartag stand ganz im Zeichen der Praxis-

rechtliche und wirtschaftliche Hintergründe,



Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

33

Personen/Veranstaltungen

Spätsommerfest 2017 Wir laden Sie herzlich am Freitag, dem 25. August, ab 17.00 Uhr in den Räumlich­ keiten der Ärztekammer zum alljährlichen Spätsommerfest der Ärztekammer für Tirol ein. Das Thema steht in diesem Jahr ganz im Zeichen Frankreichs. Mit einer Auswahl an Weinen aus dem Bordeaux und einem Buffet mit französischen

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns gemeinsam den Sommer gemütlich ausklingen lassen. Die Einladungen zum Spätsommerfest 2017 ergehen – wie gewohnt – separat an die Ärzteschaft.

Bitte beachten: Kassenstellen-Online-Ausschreibung! Sie finden die aktuellen Kassenplanstellenausschreibungen online auf unserer Homepage www.aektirol.at/kassenplanstellen. Bitte beachten Sie die Ausschreibungsfrist! Bei Fragen rund um die Bewerbung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte gerne zur Verfügung!

34

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Wolfgang Lackner innfoto.at

Köstlichkeiten verführen wir Sie zu einer kulinarischen Reise in dieses Land.

Personen/Veranstaltungen

28. Grazer FortBildunGstaGe der Ärztekammer Für steiermark

9. bis 14. Oktober 2017 I Graz Kurse, Seminare und Vorträge für Ärztinnen und Ärzte www.grazerfortbildungstage.at Ärztekammer für Steiermark, Fortbildungsreferat, A-8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, Tel.: +43(0)316/8044-37, -32, -33, Fax: +43(0)316/8044-132, [email protected]

Personen/Veranstaltungen

Neuer Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck Der Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck hat nach Anhörung der drei vom Senat der MUI vorgeschlage­ nen KandidatInnen in seiner außerordentlichen Sitzung am 03.05.2017 Herrn Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Fleischhacker einstimmig zum Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck für die Funktionsperiode 01.10. 2017 bis 30.09.2021 gewählt.

Vita Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Fleischhacker

partment für Psychiatrie, Psychotherapie und

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Fleischhacker wurde

Psychosomatik der Medizinischen Universität

am 29. April 1953 in Baden bei Wien geboren.

Innsbruck, für das er auch als geschäftsfüh-

Fleischhacker begann sein Studium der Hu-

render Direktor fungiert.

manmedizin an der Universität Innsbruck

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Fleischhacker war

1971 und schloss es 1978 ab. Ab 1979 arbeitete

neben seiner Lehrverpflichtung in Innsbruck

er in Innsbruck als Universitätsassistent in

unter anderem auch Gastprofessor am Weill

den Abteilungen für Psychiatrie und Neuro-

Medical College der Cornell University in New

logie. 1987 wurde ihm ein Fulbright-Reisesti-

York und an der Vienna School for Clinical

pendium zuerkannt und er war 18 Monate als

Research. Von 2002 bis 2005 war er Präsident

Research Fellow am Department of Psychia-

rapie. 1993 wurde er als Universitätsprofessor

der Österreichischen Gesellschaft für Psych-

tric Research des Hillside Hospital sowie am

an die Klinische Abteilung für Biologische

iatrie und Psychotherapie (ÖGPP) sowie von

Albert Einstein College of Medicine in New

Psychiatrie der Medizinischen Fakultät der

2006 bis 2010 Vizepräsident des Internatio-

York City tätig. Anschließend habilitierte er

Universität in Innsbruck berufen. Ab 1994

nal College of Neuropsychopharmacology

sich mit dem Thema „Pharmakoepidemiolo-

leitete er dort auch die Abteilung für Biologi-

(CINP). Seit 1997 ist er Vorsitzender der Euro-

gie der Benzodiazepine“ für das Fach Psych-

sche Psychiatrie.

pean Group for Research in Schizophrenia

iatrie und arbeitete ab 1989 als Oberarzt an

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Fleischhacker war

(EGRIS) und wurde 2006 als erst zweiter

der Universitätsklinik für Psychiatrie der

von 2008 bis 2017 Direktor der Universitäts-

Österreicher Foreign Corresponding Fellow

Universität Innsbruck. Seit 1992 ist er Psycho-

klinik für Biologische Psychiatrie und leitet

des American College of Neuropsychophar-

therapeut mit Schwerpunkt Verhaltensthe-

jetzt die Univ.-Klinik für Psychiatrie I am De-

macology.

Mit WEBMED konnte ich “ bereits im ersten Jahr meinen Aufwand für die Patientendokumentation um 20% verringern. Dadurch konnte ich bei gleichbleibender Arbeit bedeutend mehr Patienten behandeln!“

Dr. Heinrich Spiss Imst

A-6830 Rankweil T +43 5522 39737 [email protected] www.webmed.at

36

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017



Personen/Veranstaltungen

Nachruf auf Professor Dr. Gerhard Gaedicke

† 5. April 2017

Prof. Gaedicke wurde am 16.4.1944 in Villach geboren. Das Studium der Humanmedizin absolvierte er an der Universität Hamburg, dort erfolgte 1970 auch die Promotion. Anschließend begann er seine klinische Ausbildung als Medizinalassistent am Allgemeinen Krankenhaus Hamburg-Altona, der Universitätskinderklinik Hamburg-Eppendorf und in einer Allgemeinpraxis, bevor er von 1972 bis 1973 als Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft am Max-Planck-Institut für Experimentelle Medizin in Göttingen forschte. Danach war er bis 1978 als wissenschaftlicher Assistent an der Universitätskinderklinik Hamburg-Eppendorf tätig. Als Facharzt ging Prof. Gaedicke dann nach Ulm, wo er sich bereits 1980 habilitieren konnte. Schon Ende der 80er Jahre hatte er Ambitionen, die Leitung der Kinderklinik Innsbruck zu übernehmen. Im Berufungsverfahren für die Nachfolge von Univ.-Prof. Dr. Heribert Berger war er an 3. Stelle gereiht. 1992 wurde der damalige leitende Oberarzt der Universitätskinderklinik Ulm zum Chefarzt der Kinderklinik St. Elisabeth in Ingolstadt ernannt. Ein Jahr später jedoch wurde Prof. Gaedicke auf den Lehrstuhl für Kinderheilkunde der Humboldt Universität zu Berlin berufen und auch Direktor der Klinik für Allgemeine Pädiatrie der Charité. In der ehemals geteilten Stadt gelang ihm als „WiedervereinigungsDirektor“ mit viel Diplomatie, Geschick und Wertschätzung die erfolgreiche Fusion der West- und Ostberliner Universitätskinderkliniken zum gemeinsamen „Otto-Heubner-Centrum für Kinderund Jugendmedizin“. Im Herbst 2008 übernahm Prof. Gaedicke den Vorsitz der Historischen Kommission der DGKJ von Eduard Seidler. In die Zeit, in der er den Vorsitz der Kommission innehatte, fiel im Herbst 2010 auch die Gedenkveranstaltung für die Opfer der sog. NSKinder-Euthanasie in Potsdam, in deren Rahmen sich die DGKJ für die vorbehaltslose Aufarbeitung der Medizinverbrechen an Kindern aussprach und der Opfer ehrend gedachte. Selbst international gut vernetzt, hat sich Prof. Gaedicke für das Schicksal der Emigrantinnen und Emigranten in der Kinderheilkunde in besonderer Weise interessiert und dabei auch belegt, welcher wissenschaftliche Aderlass der deutschen Pädiatrie nach 1933 widerfuhr. Während seiner gesamten akademischen Laufbahn hat Prof. Gaedicke immer den internationalen Dialog gesucht. Prof. Gaedicke pflegte internationale

Forschungskooperationen, insbesondere in die USA. Er war Mitglied zahlreicher Fachgesellschaften, wie der „European Paediatric Association“ und des UNICEF-Komitees Deutschland. Nach seiner Emeritierung im Jahre 2009 übernahm er die Leitung des Reformstudiengangs der Charité, was seine Hingabe für die studentische Lehre widerspiegelte. Ende 2011 „driftete die Kinderklinik Innsbruck in unruhige Gewässer“. Der Ruf nach einem erfahrenen Kapitän wurde laut. Altrektor Herbert Lochs und den tirol kliniken gelang es, den gesuchten Kapitän in wenigen Wochen zu finden und nach Innsbruck zu lotsen. Prof. Gaedicke – in Hamburg in jungen Jahren mit maritimer Ausbildung aufgewachsen – übernahm am 15. März 2012 das Ruder. Warum tat er sich das an? Durch seine 30-jährige Erfahrung als Kinderarzt und sein unbeschreibliches Charisma war er sofort der gewünschte Fels in der Brandung und konnte mit seiner loyalen und kompetenten Mannschaft das Schiff Kinderklinik in einen sicheren Hafen führen. Warum hat er sich das angetan, ist nun einfach zu beantworten: Aus Passion und Leidenschaft zur Kinderheilkunde. Wohl wissend, dass sein Wirken in Innsbruck nach fünf Jahren vertragsbedingt zu Ende sein wird, war es ihm in seiner Ära als Geschäftsführender Direktor des Departments für Kinder-und Jugendheilkunde ein Anliegen, „ein bestelltes Haus in jüngere Hände zu übergeben“. Im Rahmen eines feierlichen und sehr berührenden Abschiedssymposiums am 17. März 2017 erfolgte eine symbolische Staffelübergabe an Frau Univ.Prof. Ursula Kiechl (Pädiatrie II, Neonatologie), Herrn Univ.-Prof. Thomas Müller (Pädiatrie I, Allgemeine Pädiatrie) und an Univ.-Prof. Ralf Geiger (Pädiatrie III, Kinderkardiologie). Dein Wirken und Dein Geist werden in der Medizinischen Universität und in den Herzen der MitarbeiterInnen der Kinderklinik bleiben. „Wir wünschen unserem Kapitän der Kinderklinik auf seiner letzten Reise jene ruhigen Gewässer, in die er uns in den letzten 5 Jahren geführt hat.“ Für die Mannschaft der Kinderklinik Innsbruck Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller Univ.-Prof. Dr. Ursula Kiechl Univ.-Prof. Dr. Ralf Geiger

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

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Service

Krankenunterstützung aus dem Wohlfahrtsfonds

Wichtig! Bitte beachten! Meldepflichten im Erkrankungsfall Da die fristgerechte Meldung von Erkrankungsfällen entsprechend der Satzung des Wohlfahrtsfonds Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, es aber doch verschiedentlich zu Problemen mit der Einhaltung dieser Bestimmungen kommt, dürfen wir diesbezüglich informieren. Wir möchten auf diesem Weg Verzögerungen bzw. Ablehnungen bei der Leistungsgewährung möglichst vermeiden. Eingangs darf festgehalten werden, dass die Bestimmungen für Niedergelassene und Wohnsit­ zärzte bzw. Angestellte Ärzte durchaus unterschied­ lich häufig von Bedeutung sind. Entsprechend der stark divergierenden Höhe der Krankenunterstüt­ zungsbeiträge von Angestellten Ärzten (€ 2,50 p. m.), Wohnsitzärzten (€ 48,80 p. m.) und Niederge­ lassenen Ärzten (€ 65,10 p. m ist nämlich auch der Versicherungsschutz unterschiedlich ausgestaltet. So erhalten ausschließlich angestellte Ärzte (also ohne zusätzliche Niederlassung) Krankenunter­ stützung nur bei sehr schweren Krankheitsfällen, nämlich ab dem 29. Tag stationärer Behandlung. Bitte berücksichtigen Sie bei der Krankmeldung folgende Regelungen:  KRANKMELDUNG Vom Erkrankungsfall ist der Verwaltungsausschuss der Ärztekammer für Tirol unverzüglich, längstens innerhalb von sieben Kalendertagen (!), schriftlich mit Bezeichnung der Krankheit in Kenntnis zu setzen. (§ 44 (1) der Satzung)  LEISTUNGSANSUCHEN Leistungsansuchen wegen Erkrankung sind innerhalb von sechs Monaten nach Wieder­ erlangung der Berufsfähigkeit bzw. Ende des Krankenhausaufenthaltes der Ärztekammer für Tirol schriftlich vorzulegen. (§ 44 (2) der Satzung)  BEILAGE ZUM LEISTUNGSANSUCHEN ÄRZTLICHES ATTEST / BESTÄTIGUNG DER KRANKENANSTALT Für die Zeit einer krankheitsbedingten Berufs­ unfähigkeit ohne Krankenhausaufenthalt ist

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

ein ärztliches Attest über Art und Dauer der Erkrankung und bei Krankenhausaufenthalten eine Aufenthaltsbestätigung der Krankenanstalt samt med. Diagnose beizubringen. (§ 44 (2), (4) der Satzung) • Fristversäumnisse gegen die vorangeführten Bestimmungen führen, sofern diese nicht auf ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereig­ nis zurückzuführen sind, zu einem Leistungsausschluss. (§ 44 (3) der Satzung) • Krankenunterstützung für stationäre Aufent­ halte in Krankenanstalten außerhalb Tirols ist vorher zu beantragen. Nachträglich werden Leistungen nur bei Vorliegen einer akuten me­ dizinischen Notwendigkeit zuerkannt. Im Ausland wird die Krankenunterstützung nur in besonders begründeten Fällen auf Antrag zuerkannt. (§ 37 (5) der Satzung)

• Krankenunterstützung für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die im Anschluss an eine akute Erkrankung notwendig sind, kann auf Antrag gewährt werden. (§ 37 (6) der Satzung) • Für Kuraufenthalte wird keine Krankenunterstützung gewährt. ( § 37 (7) der Satzung) • Dem Verwaltungsausschuss obliegt die Bestellung von Vertrauensärzten zur Erstellung von Gutachten, unter anderem hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gewährung der Kran­ kenunterstützung. (§ 6 (5) der Satzung) • Stehen dem Antragsteller auf Krankenun­ terstützung aus einer Verletzung bzw. einem Unfall mögliche Regressansprüche gegen dritte Personen zu, sind diese im Ansuchen um Krankenunterstützung anzugeben und geht der Anspruch auf Ersatz auf den Wohlfahrtsfonds über. (§ 39 der Satzung)

BITTE BEACHTEN „Angehörigen-Krankenhaustaggeld“ Die oben angeführten Meldebestimmungen gelten gleich lautend auch für Krankmeldungen und Leistungsansuchen hinsichtlich Krankenhaustaggeld bei stationärer Behandlung des Ehegatten oder eines Kindes in einer Krankenanstalt. Der Niedergelassene Arzt hat daher auch den Erkrankungsfall seiner/s Ehegattin/en bzw. seines Kindes dem Verwaltungsausschuss der Ärztekammer für Tirol unverzüglich, längstens innerhalb von sieben Kalendertagen, schriftlich mit Bezeichnung der Krankheit zu melden. Jeder stationäre Krankenhausaufenthalt bildet einen neuen Erkrankungsfall. Auch für das folgende Leistungsansuchen auf „Angehörigen-Krankenhaustaggeld“ sind die oben angeführten Bestimmungen bei sonstigem Leistungsausschluss zur Gänze einzuhalten. Das Leistungssegment „Angehörigen-Krankenhaustaggeld“ kommt in Berücksichtigung des Umstandes, dass diese den höchsten Krankenunterstützungsbeitrag leisten, ausschließlich Nieder­ gelassenen Ärztinnen und Ärzten zu.

Service

Gregor Henkel neuer Vorsitzender im Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds Mit dem 54-jährigen niedergelassenen Facharzt für Urologie aus Kufstein übernahm für die kom­ mende Legislaturperiode ein bestens für dieses Amt vorbereiteter, engagierter und erfahrener Standespolitiker eine der wichtigsten Positionen innerhalb der Ärztekammer. Der im Jahre 1988 promovierte und seit 1998 niedergelassene Facharzt für Urologie engagierte sich schon früh in der Standespolitik. Nach kurzer Tätigkeit als Spitalsärztevertreter übernahm er 2002 vom jetzigen Finanzreferenten Franz Größ­ wang das Amt des Kufsteiner Bezirksärztevertreters. Ein schwieriges Amt, welches er noch heute mit viel Herzblut ausübt. 2007 kam er als Kammerrat in die Vollversammlung

und in die Kurie der niedergelassenen Ärzte sowie als stellvertretender Vorsitzender im Verwaltungs­ in den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds, ausschuss erworbenes Basiswissen im Veranla­ wo er auch bis April 2017 die Position des Stell­ gungsmanagement betreffend Kapitalmarkt und vertretenden Vorsitzenden innehatte. Seit 2012 Immobilienportfolio. ist Gregor Henkel Mitglied des Vorstandes der Privat ist Gregor Henkel ein echter Tiroler mit Ärztekammer für Tirol. absoluter Handschlagqualität, Gourmet und Kos­ Nach der Vollversammlung am 5. April 2017 wurde mopolit, subtiler Weinfreak, bergaffiner Sportler und er vom neu konstituierten Verwaltungsausschuss profunder Kenner des afrikanischen Kontinents mit in seiner ersten Sitzung zum Vorsitzenden für die seiner Tierwelt. nächsten 5 Jahre gewählt. Rundum ein Kollege und Freund, dem ich mit Er erfüllt alle Voraussetzungen, die man für diese gutem Gewissen nach 23 Jahren als Vorsitzender verantwortungsvolle Position benötigt: standes­ des Verwaltungsausschusses ein sicherlich gut politische Erfahrung, Kompromissbereitschaft, bestelltes Haus übergebe. zukunftsorientiertes, analytisches Denken, Team­ fähigkeit sowie ein sich in den letzten 10 Jahren OMR Dr. Erwin Zanier

Erfolgreich zu sein setzt zwei Dinge voraus – klare Ziele und den brennenden Wunsch, sie zu erreichen (GOETHE) Ziel und Wunsch von Finanzre­ ferent Franz Größwang und vor allem von mir war es am Beginn meiner letzten Funktionsperiode als Vorsitzender des Verwal­ tungsausschusses des Wohl­ fahrtsfonds, zum Abschluss die 400-Millionen-EuroGrenzen beim Eigenkapital des Wohlfahrtsfonds zu erreichen. Ausgangskapital war 2012 ein Vermögen von 297 Millionen Euro. Mit berechtigtem Stolz konnte der Finanzreferent der erweiterten Vollversammlung die erfolgreiche Bilanz des Jahres 2016 präsentieren: 403,1 Mio. Euro Bilanzsumme und einen Rechnungsüberschuss von 18,8 Mio. Euro, der wieder investiert werden kann. Mit einer Rendite von 4,17 % des veranlagten Vermögens konnte man das Ergebnis der großen Pensionskassen erreichen. Der Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen Mag. Andreas Zakostelsky dazu: „Dieses Ergebnis der Pensions­ kassen kann in der derzeitigen Niedrigzinsphase und Markt-Volatibilität als Sensation bezeichnet werden.“

Vertraue nicht alle Waren und loyalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines nur einem einzigen Schiff an perfekt geführten Kammeramtes für ihr Engagement. (ERASMUS, 14. Jhdt) So kann ich nun nach 26 Jahren als Vorsitzender Unsere Immobilien, die traditionellerweise einen des Verwaltungsausschusses dieses Amt beruhigt hohen Anteil unseres Vermögens umfassen, im­ an meinen Nachfolger Gregor Henkel, der schon die merhin 42,78 %, trugen mit Einnahmen in der Höhe letzten 10 Jahre mein Stellvertreter war, übergeben. von 8,98 Mio. Euro ganz wesentlich zum guten Als Vertreter der Pensionisten im Ausschuss werde Ergebnis bei. ich allerdings weiterhin mit Argusaugen auf die Der erreichte Beitragsüberschuss in der Höhe von Weiterentwicklung unserer Zukunftsvorsorge, den 3,15 Mio. Euro lässt uns außerdem hoffnungsvoll in Tiroler Wohlfahrtsfonds, achten. die Zukunft blicken. In eine Zukunft in der die Leis­ tungen – 2016 waren es 30,9 Mio. Euro – nicht mehr Zum Schluss ist es mir ein Bedürfnis, einen Satz durch die Beiträge bedient werden können, sondern aus dem Bericht der Rechnungsprüfer, DDr. Robert man auf die Immobilienerträge zurückgreifen muss. Mehra (Zahnärztekammer), OMR Dr. Bernhard Eine Zukunft, die nach dem vorletzten versiche­ Auer und Dr. Daniel von Langen, BSc, zu zitieren: rungsmathematischen Gutachten des Jahres 2013 „Die Rechnungsprüfer sind der Ansicht, dass schon 2018 Gegenwart sein hätte sollen und sich mit der Vermögensverwaltung sehr umsichtig nun nach hinten verschiebt. und verantwortungsvoll agiert wird und wir Ich bin stolz auf die erreichten Ergebnisse, aber den Eindruck haben, dass ein hoher Wert auf auch vor allem dankbar für die hervorragende Transparenz gelegt wurde und wird.“ Zusammenarbeit im Verwaltungsausschuss. Ich bedanke mich auch besonders bei den engagierten OMR Dr. Erwin Zanier

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

39

.

40

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017 50.358,72 289.776,83

3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

Summe Aktiva

4.308.040,38

86.812,15

515,12 1.290.890,38 1.595.539,43

2. Kassa

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.290.375,26

1. Girokonten

III. Bankguthaben und sonstige Vermögensbestände

156.450,91

82.967,20

2. Forderungen Wohlfahrtsfonds

1. Forderungen offene Reisekosten

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Gedenkmedaillen

I. Münzen 14.872,22

177.295,96 2.527.820,14 2.625.688,80

2. Versicherungsansprüche

B. Umlaufvermögen

2.350.524,18

65.881,86

31.986,80

31.12.2016 €

1. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

III. Finanzanlagen

1. Betriebs- und Geschäftsausstattung

II. Sachanlagen

1. Software

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

A. Anlagevermögen

Aktiva

Ärztekammer für Tirol

4.066.098,23

88.275,73

437,76 144.679,98 895.601,31

144.242,22

89.094,79 730.904,93

563.559,32

78.250,82

20.016,40

159.173,15 3.011.757,85 3.082.221,19

2.852.584,70

36.452,20

34.011,14

31.12.2015 €

Summe Passiva

D. Rechnungsabgrenzungsposten

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

2. sonstige Verbindlichkeiten

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

C. Verbindlichkeiten

2. sonstige Rückstellungen

1. Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen

B. Rückstellungen

II. Rücklagen

I. Kapital

A. Eigenkapital

Passiva

Ärztekammer für Tirol Kammer Bilanz zum 31.12.2016

4.308.040,38

5.970,00

376.751,60

Seite 1

4.066.098,23

15.681,00

316.132,65

251.807,27

316.132,65

269.754,23

251.807,27

64.325,38

64.325,38

331.536,46 1.710.566,47

1.379.030,01

1.046.887,65 2.023.718,11

976.830,46

31.12.2015 €

376.751,60

269.754,23

106.997,37

106.997,37

281.168,21 1.517.145,33

1.235.977,12

1.046.887,65 2.408.173,45

1.361.285,80

31.12.2016 €

Bilanz zum 31.12.2016

Service

.

1.139.034,23 508.687,96

Zinsen Wertpapiere und Zinsen Bankguthaben

Übrige Erträge

Kammerumlagen Vorjahre

Summe Erträge

Aufwendungen Kammer

Rohüberschuss

Personalaufwand

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10. Übrige Aufwendungen 18.198,24 384.455,34 384.455,34

11. Abschreibungen

12. Gebarungserfolg

13. Jahresüberschuss

2.050.375,77

243.736,29

2.294.112,06

-428,00

13.798,64

26.879,47

235.204,62

sonstige Erträge

2.018.657,33

Erträge Kammerumlagen Tiroler Ärztekammer

2.

2016 €

1.

Ärztekammer für Tirol

75.039,51

75.039,51

18.181,66

507.410,98

1.381.031,17

1.981.663,32

221.466,40

2.203.129,72

-2.791,70

11.016,61

63.075,80

214.989,01

1.916.840,00

2015 €

Ärztekammer für Tirol Kammer Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.2016 bis 31.12.2016 1.1.2016 bis 31.12.2016

Gewinn- und Verlustrechnung

Service

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

41

42

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Summe Aktiva

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1. Bankguthaben

II. Bankguthaben

3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

403.047.650,46

2.027.389,92

7.674.271,55 8.990.076,76

375.292,91 1.315.805,21

633.429,43 307.082,87

2. Mietforderungen

797.538,36 219.118.337,92 392.030.183,78

8.616.794,33

209.704.005,23

8.732.793,07 172.911.158,86

0,91

9.399.018,08

154.779.346,80

687,00

31.12.2016 €

1. Beitragsforderungen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

B. Umlaufvermögen

3. Goldbarren

2. Versicherungsansprüche

1. Wertpapiere

III. Finanzanlagen

4. Anlagen in Bau

3. Betriebs- und Geschäftsausstattung

2. Unbebaute Grundstücke

1. Bebaute Grundstücke

II. Sachanlagen

1. Lizenzen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

A. Anlagevermögen

Aktiva

Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds

385.440.328,71

1.885.028,46

6.303.969,70 8.184.758,25

1.053.011,08 1.880.788,55

346.886,43

480.891,04

785.193,75 210.675.256,80 375.370.542,00

8.253.604,09

201.636.458,96

20.142,85 164.693.911,20

4.705,73

9.785.875,17

154.883.187,45

1.374,00

31.12.2015 €

Summe Passiva

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

Bilanz

403.047.650,46

14.061,71

2.287.666,29

Seite 1

385.440.328,71

89.357,81

3.434.766,84

89.357,81

3.524.124,65

2.301.728,00

2.871.207,52

2.960.565,33

563.559,32

20.149,39 1.737.854,89

1.717.705,50

654.465,37 380.178.349,17

10.915.467,62

368.608.416,18

31.12.2015 €

zum 31.12.2016

14.061,71

2.131.215,38

156.450,91 2.145.277,09

2. sonstige Verbindlichkeiten

44.868,33 1.762.573,83

1.717.705,50

655.164,59 398.983.348,63

18.804.300,24

379.523.883,80

31.12.2016 €

1. Verbindlichkeiten Kammer

C. Verbindlichkeiten

2. sonstige Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen

B. Rückstellungen

III. Rücklagen

II. Jahresgewinn

I. Kapital

A. Eigenkapital

Passiva

Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds Bilanz zum 31.12.2016

Service

.

Zuschüsse Sozialversicherungsanstalten

Beiträge Wohlfahrtsfonds

Erträge Veranlagungen

Sonstige Erträge

Summe Erträge

Altersversorgung

Invaliditätsversorgung

Witwen (-er) Versorgung

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

17. Jahresüberschuss

16. Aufwendungen Wohlfahrtsfonds

15. Rohüberschuss

18.804.300,24

1.592.284,63

20.396.584,87

1.987.877,64

33.251.558,91

13. Summe Leistungsbereich

14. Aufwendungen Veranlagungen

2.312.845,74

30.938.713,17

1.615.531,29

5.649.771,05

1.039.755,45

22.633.655,38

55.636.021,42

25.832,83

18.386.485,78

2.719.038,87

432.128,81

34.072.535,13

2016 €

12. Unterstützungsleistungen

11. Summe Versorgungsleistungen

10. Rentenleistungen

Erlöse Rentenbeiträge

1.

Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds

10.915.467,62

1.915.835,20

12.831.302,82

2.404.988,88

31.322.514,52

2.368.739,74

28.953.774,78

1.465.623,73

5.453.685,77

926.471,39

21.107.993,89

46.558.806,22

78.180,02

10.957.775,25

2.677.325,96

419.869,34

32.425.655,65

2015 €

Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.2016 bis 31.12.2016

Seite 2

1.1.2016 bis 31.12.2016

Gewinn- und Verlustrechnung

Service

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

43

.

44

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

.

445.214,97 446.979,76 811.979,76

1.764,79

365.000,00

31.12.2016 €

234.849,47 237.762,48 782.762,48

2.913,01

545.000,00

31.12.2015 €

Summe Passiva

Erlöse Weihnachtsglückwunschenthebung

Erträge Finanzen

Summe Erträge

Unterstützungsleistungen

Aufwendungen Finanzen

Jahresüberschuss

2.

3.

4.

5.

6.

29.242,53

1.213,18

3.828,80

34.284,51

9.667,51

24.617,00

2016 €

31.682,03

1.234,95

3.798,20

36.715,18

12.260,78

24.454,40

2015 €

Seite 1

1.1.2016 bis 31.12.2016

782.762,48

210,65

31.682,03 782.551,83

750.869,80

31.12.2015 €

Bilanz

zum 31.12.2016

Gewinn- und Verlustrechnung

811.979,76

185,40

29.242,53 811.794,36

II. Jahreserfolg

B. Verbindlichkeiten

782.551,83

31.12.2016 €

I. Kapital

A. Eigenkapital

Passiva

Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.2016 bis 31.12.2016

1.

Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds

Summe Aktiva

II. Bankguthaben

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

B. Umlaufvermögen

I. Finanzanlagen

A. Anlagevermögen

Aktiva

Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds

Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds Bilanz zum 31.12.2016

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www.merkur.at Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

45

Service

Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Tirol 2017 Der Preis der Ärztekammer für Tirol wird in der Höhe von € 5.000,- nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:

1. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein (gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist). Pro Bewerber darf nur eine Arbeit eingereicht werden. 2. Die Arbeiten sollen hauptsächlich im Raum Tirol ausgeführt worden sein. 3. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Haupt­ autor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende.   Habilitationsschriften können nicht berück­ sichtigt werden.

4. Der Preis der Ärztekammer für Tirol ist ein Förderungspreis für junge ärztliche Wissen­ schaftler und kann nur an Personen verliehen werden, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben. 5. Die gleichzeitige Bewerbung für eine weitere Preisvergabe stellt kein Aus­schluss­kriterium dar. 6. Die Arbeiten sind in je sechs Exemplaren bis spätes­tens 17. November 2017 (Datum des Poststempels) bei der Ärztekammer für Tirol, Anichstr. 7, 6020 Innsbruck, einzureichen. Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Ärztekammer für Tirol

Hall in Tirol Innsbruck Imst Kitzbühel Kufstein Landeck Lienz Reutte Schwaz St. Johann Telfs Wörgl

Innsbrucker Str. 84 Wilhelm-Greil-Str. 10 Schustergasse 27 Im Gries 11 Salurner Straße 38 Malserstraße 56 Mühlgasse 6/a Mühler Straße 12 Münchner Straße 20 Wieshoferstraße 9 Anton-Auer-Straße 5 Bahnhofstraße 8a

Tel. 05223/41377 Tel. 0512/5313-0 Tel. 05412/66092 Tel. 05356/62574 Tel. 05372/62131 Tel. 05442/62277 Tel. 04852/65646 Tel. 05672/64848 Tel. 05242/62398 Tel. 05352/64631 Tel. 05262/61716 Tel. 05332/72460

www.tiroler.at

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12.03.13 08:51

Ausschreibung des „Dr.-Johannes-Tuba-Preises“ für 2017 Die Dr.-Johannes Tuba-Stiftung stellt der Ärztekammer für Tirol zur Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten oder einer besonders herausragenden Tätigkeit auf dem Gebiet der Gerontologie und Geriatrie einmal jährlich einen Betrag von € 20.000.- zur Verfügung. Der „Dr.-Johan-

2. Es wird um ein Begleitschreiben ersucht, in welchem der Bezug der eingereichten Arbeit zur Gerontologie bzw. Geriatrie dargelegt wird. Als Gerontologie wird die Wissenschaft bezeichnet, die sich mit Alterungsvorgängen in all ihren Aspekten befasst. Die Geriatrie ist die Lehre von den Krankheiten des alternden Menschen.

nes-Tuba-Preis“ 2017 für Gerontologie und Geriatrie wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:

1.  Der Preis wird für wissenschaftliche Arbeiten (von Fachzeitschriften angenommene Publika­ tionen) auf dem Gebiet der Gerontologie und Geriatrie vergeben.

3.  Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Ausgeschlossen sind Habilitati­ onsschriften sowie Arbeiten, die für eine andere Preisvergabe eingereicht wurden. 4.  Angenommen werden nur von Ärzten einge­ reichte Arbeiten, wobei es erforderlich ist, dass

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

der Einreicher/die Einreicherin über ein an einer Universität der Republik Österreich erworbenes Doktorat der gesamten Heilkunde oder über einen in Österreich als Doktorat der gesamten Heilkunde nostrifizierten akademischen Grad verfügt. 5.  Gemeinschaftsarbeiten können nur von dem/der auf der Arbeit Erst- bzw. Zweitgenannten einge­ reicht werden. Im Falle der Einreichung durch den Zweitgenannten ist mit der Einreichung eine schriftliche Bestätigung des Erstgenannten darüber vorzulegen, dass der Zweitgenannte im selben Ausmaß wie der Erstgenannte am Zustandekommen der Arbeit mitgewirkt hat. 6. Die Arbeiten sind in je sechs Exemplaren ein­ zusenden an: Ärztekammer für Tirol, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck 7.  Einreichungsschluss: 30. November 2017 (Datum des Poststempels)

Service

Stiftungsstipendium 2017 Dr. Johannes und Hertha Tuba-Stiftung für „besondere wissenschaftliche Projekte auf dem Gebiet der Gerontologie und Geriatrie“. Im Sinne des Vermächtnisses von Dr. Johannes Tuba, langjähriger Primar und Direktor des Landeskrankenhauses Hochzirl, hat Frau Hertha Tuba eine Stiftung für besondere Arbeiten auf dem Gebiet der Gerontologie und Geriatrie ins Leben gerufen. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden alljährlich Stiftungsstipendien vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch Beschluss des Stiftungsvorstandes unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dem Vorstand gehören die Herren Komm.-Rat Franz Troppmair (Vorsitzender), Dr. Michael Schmadl und Univ.-Doz. Dir. Dr. Michael Fiegl an. Stiftungsstipendien dürfen nur an physische Personen vergeben werden, die österreichische Staatsbürger und Staatsbürger mit abgeschlos­

senem Medizinstudium sind und ihren Wohnsitz oder ihren Wirkungsbereich in Tirol haben, die sich der Forschung bzw. Diagnostik und Therapie im Rahmen der Gerontologie und Geriatrie widmen. Bevorzugt sind im Sinne der Stiftungssatzung solche Ärzte, die seit der Promotion noch keine Anstellung gefunden haben. Die Tätigkeit dieser Ärzte muss an einem von einem Facharzt geleiteten medizinischen Institut bzw. an einer Klinik der Universität Innsbruck oder an einer Krankenabteilung in einem Krankenhaus in Tirol erfolgen. Die Sinnhaftigkeit dieser Forschungstä­ tigkeit ist vom zuständigen und verantwortlichen Facharzt zu bestätigen, welcher aber nicht Mitautor sein darf. Es muss auch sichergestellt sein, dass diese Tätigkeit unter der Leitung des oben ange­ führten Facharztes in dessen Wirkungsbereich durchgeführt werden kann. Ein und dieselbe

Person kann zweimal ein Stipendium aus dieser Stiftung erhalten. Bewerbungen um ein Stipendium sind bis längs­ tens 30. November 2017 an den Vorsitzenden der Stiftung, Herrn Komm.-Rat Franz Troppmair, 6112 Wattens, Gaisplatz 2, einzureichen. Es besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an die Adresse [email protected]. Die für die Zuerkennung von Stiftungsstipendien im Jahre 2017 zur Verfügung stehende Summe beträgt EUR 4.000,-. Die Zuerkennung des Stipendiums durch Beschluss des Stiftungsvorstandes wird in der Tiroler Ärztezei­ tung, im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck, im Boten für Tirol sowie in der Tiroler Tageszeitung veröffentlicht. 

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

47

Service

PUNKTE Die derzeitigen Punktewerte bei den Kassen 1. §-2-Krankenkassen

2. BVA

(Tiroler Gebietskrankenkasse, Betriebskrankenkasse der Austria Tabak, Sozialversicherungsanstalt der Bauern)

(Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter)

ab 1.1.2017

Abschnitt A.I. bis A.X.

ab 1.1.2017

 0,9488

Ausnahmen: Grundleistungen durch  1,0373

1. Punktegruppe bis 28.000 ohne Kleinlabor Kleinlabor1)

ALL

 0,9990

ANÄ, LU, N, P

 1,1233

INT

 1,3909

KI

 1,1913

Abschnitt B.: Operationstarif

 0,9488

Abschnitt D.: Labor

 1,2888

Abschnitt D.: Labor-Akutparameter

 1,7480

Abschnitt E.: Röntgen

 0,8639

 1,0113

Punktegruppe ab 28.001 ohne Kleinlabor Kleinlabor1) ab 36.001 ohne Kleinlabor

 0,5211

Kleinlabor1)

 0,5079

Große Sonderleistungspunkte (-/II)

 1,8056

EKG-Punkte

 0,8809

Laborpunkte (= Pos. Nr. 178a-v)

 0,4407

Fachröntgenologen 1. Punktegruppe bis 28.000 Pkt.

 1,4221

2. Punktegruppe ab 28.001 Pkt.

 0,7040

3. VAEB

Fachlabor

1)

48

Werden die Pos. Nr. 2.04, 2.05, 2.09, 3.01, 5.01, 5.02 und 11.25 von Angehörigen anderer Fachgebiete als jenem für medizinische und chemische Labordiagnostik, die Pos. Nr. 5.03 von Angehörigen der Fachgebiete Gynäkologie, Kinderheilkunde oder Urologie bzw. die Pos. Nr. 1.01., 3.07 und 3.08 von Angehörigen des Fachgebiets Kinderheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Punktewert für Akutparameter zur Anwendung.

1 bis 1.000.000 Punkte

 0,068280

1.000.001 bis 9.000.000 Punkte

 0,022760

ab 9.000.000 Punkte

 0,011310

Ausgenommen Pos. Nr. 39.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

(Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau)

Abschnitt A.I. bis A.X.

seit 1.5.2016

 0,8334

Ausnahmen: Grundleistungen durch ALL

 0,8616

ANÄ, LU, N, P

 0,9798

INT

 1,1853

KI

 1,0203

Abschnitt B.: Operationstarif

 0,8334

Service

werte Abschnitt E.: Röntgen

 0,7584

Abschnitt D.: Labor a)

 1,81651)

b)

 1,40822)

) für Fachärzte für EEG, Fachärzte für Zytodiagnostik, Fachärzte für Pathologie und Histologie, Fachärzte für Hygiene und Mikrobiologie sowie Fachärzte für mikorbiolo­ gisch-serologische Labordiagnostik 2) für alle anderen Ärzte, soweit bei der jeweiligen Position nichts Gegenteiliges an­ gemerkt ist 1

4. SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) ab 1.1.2017 Abschnitt A.I. (ohne 1j)

 0,7112

Abschnitt A.I. (1j)

 0,6932

Abschnitt A.II. bis A.X. (ohne 34a bis 34f, 35b, 35e, 35f und 36a bis 36f) und Abschnitt B.

Werden die Pos.Nrn. 2.04, 2.05, 2.09, 3.01, 5.01, 5.02 und 11.25 von Angehörigen anderer Fachgebiete als jenem für medizinische und chemische Labordiagnostik, die Pos.Nr 5.03 von Angehörigen der Fachgebiete Gynäkologie, Kinder- und Jugendheil­ kunde oder Urologie bzw. die Pos.Nrn. 1.01, 3.07 und 3.08 von Ange­hörigen des Fachgebietes Kinder- und Jugendheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Punkte­wert von 1,7480  zur Anwendung. a) Werden die Pos.Nrn. 1.01, 4.20, 5.03, 7.02 und 12.93 von Allgemeinmedizinern in der eigenen Ordination erbracht, gelangen die Laborpunktewerte nach Abschnitt D. zur Anwendung. b)  Werden die Pos.Nrn. 1.01, 3.16, 4.20 und 7.02 von Angehörigen des Fachgebietes Innere Medizin in der eigenen Ordination erbracht, gelangen die Laborpunktewerte nach Abschnitt D. zur Anwendung. c)  Werden die Pos.Nrn. 4.07, 4.08, 7.02 und 12.93 von Angehörigen des Fachgebietes Kinder- und Jugendheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangen die Laborpunktewerte nach Abschnitt D. zur Anwendung. d)  Werden die Pos.Nrn. 1.01 und 4.20 von Angehörigen des Fachgebietes Lungen­ heilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangen die Laborpunktewerte nach Abschnitt D. zur Anwendung. e)  Wird die Pos.Nr. 12.12 in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunk­ tewert von  1,3425 zur Anwendung.

5. KUF (Tiroler Kranken- und Unfallfürsorge

ab 1.1.2017

 0,7105

Abschnitt A.VIII. (34a bis 34f)

 0,5374

Abschnitt A.XII. ( Sonographische Untersuchungen)

 0,5348

Abschnitt A.XII. (Ergometrische Untersuchungen)

 0,5218

Abschnitt A.IX. (35b, 35e, 35f und 36a bis 36f)

 0,6613

Abschnitt A.Xb.

 1,3000

Abschnitt A.XI. und Abschnitt C.

 0,5243

Abschnitt A.XIII.

 0,4855

Grund- und Sonderleistungen

 1,22

Abschnitt A.XIV.

 1,74802)

Laboratoriumsuntersuchungen

 0,41

Abschnitt D. (Labor)

 1,28881)

 1,0644

für Arztleistungen Labor-Tarife für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte

 0,1098

Fachlaboratorien

 0,0904

6. Privathonorartarif ab 1.1.2017

Abschnitt E. (R1a bis R2e)

 0,6288

7. Kostenerstattung bei Wahlarztinanspruchnahme

Abschnitt E. (R3a bis R5b)

 0,5016

Abschnitt E. (ohne R1a bis R5b)

 0,5515

siehe jeweilige Satzung des Sozialversicherungsträgers, aktuelle Versionen abrufbar unter: www.avsv.at; für TGKK auch unter: www.tgkk.at.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

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bezahlte Einschaltung

Mieteinnahmen & Betriebskosten: Richtig abrechnen – gewusst wie So manche Ärztin und so mancher Arzt legen sich im Laufe der Zeit eine oder mehrere Wohnungen (Vorsorgewoh­ nungen) zu. Als Vermieter rätselt man dann mitunter, ob und in welcher Höhe den Mietern Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden soll. Vor allem hinsichtlich der Betriebskosten gibt es hier oft Zweifel. Lesen Sie daher hier, wie es wirklich geht: Grundsätzlich ist es so, dass die Vermietung für Wohnzwecke dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 % unterliegt und Geschäftsräumlich­ keiten mit 0 % oder optional auch mit 20 % Umsatzsteuer vermietet werden können. Von der Vermietung zu Wohnzwecken zu unterscheiden ist die Beherbergung in möblierten Wohn- u. Schlafräumen (Hotellerie), welche seit 1.5.2016 einem Umsatzsteuersatz von 13 % (vorher 10 %) unterliegt. Solche Beherbergungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Beitrages und bleiben in der weiteren Betrachtungsweise ausgeklammert. Nebenkosten teilen das Schicksal der Hauptleistung: Hinsichtlich der Betriebskosten gilt weiters die einfache Grundregel, dass Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung (Miete) teilen. Im Detail zeigt sich folgendes Bild: Vermietung zu Wohnzwecken: 10 % Wohnungsmieten und Betriebskosten als Neben­ leistung einer Wohnungsvermietung unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 %. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Dies sind zum einen die Heizkosten und zum anderen die Miete für Garagen und Abstellplätze. Diese Leistungen sind auch bei der Wohnraumvermietung mit dem Normalsteuersatz in Höhe von 20 % abzurechnen. Das gilt unabhängig davon, ob ein gesondertes Entgelt vereinbart wurde oder ob als Miete ein Pauschalentgelt inklusive Nebenleistungen und Park- oder Garagenplatz abgerechnet wird. Kleinunternehmerregelung: Beträgt Ihr Nettoumsatz aus nichtärztlichen Tä­ tigkeiten jährlich maximal 30.000,- Euro, dann gelten Sie als Kleinunternehmer. Damit kann dann auch die Miete samt Nebenkosten ohne jegliche

50

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Bis einschließlich 2016 waren auch generell umsatz­ steuerfreie Tätigkeiten mitzuzählen, sodass Ärzte, die neben ihren Einkünften aus umsatzsteuerfreien ärztlichen Leistungen auch Einnahmen aus einer Vermietung hatten, in der Regel nicht in den Genuss der Kleinunternehmerregelung kamen. Seit heuer bleiben umsatzsteuerfreie Leistungen aus ärztlicher Tätigkeit, bei der Grenzwertermittlung im Hinblick auf die Kleinunternehmerregelung außer Ansatz. Gestaltungsmöglichkeit: Da bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerre­ gelung jedoch die in den Vorleistungen enthaltenen Vorsteuern nicht lukriert werden können, kann diese Regelung auch nachteilig sein. Besonders bei hohen Posten (Baukosten/Kaufpreis, Renovie­ rung, Instandhaltung etc.) lohnt es sich, hier einen Günstigkeitsvergleich anzustellen und eventuell auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Dazu muss dann ein sogenannter Regelbesteuerungs­ antrag gestellt werden. Geschäftsraummiete: 0 % oder optional 20 % Nutzt der Mieter die Räumlichkeiten für betriebliche Zwecke, so ist die Vermietung der Räumlichkeiten primär umsatzsteuerfrei. Führt der Mieter in den betreffenden Räumlichkeiten überwiegend selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze (mindestens zu 95 %) aus, so kann der Vermieter zur Umsatzsteuer in Höhe des Normalsteuersatzes von 20 % optieren. Dies hat den Vorteil, dass alle in den Vorleistungen enthaltenen Vorsteuern von der Finanz zurückge­ holt werden können, was vor allem bei größeren Baumaßnahmen ordentlich ins Gewicht fallen kann. Ebenso wie bei der Wohnungsvermietung gilt auch hier der Grundsatz, dass die Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung teilen. Wird also zur

Umsatzsteuer optiert, dann kann einfach alles pauschal mit 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Bleibt es bei der grundsätzlich gesetzlich normierten Umsatzsteuerfreiheit, so gilt hinsichtlich der Wärmelieferung und der Miete für Garagen und Abstellplätze die gleiche Ausnahme wie bei der Wohnraummiete, sodass diese beiden Komponenten dann gesondert mit 20% auszu­ weisen sind. Tipp: Konsultieren Sie zur optimalen Gestaltung im Hinblick auf die Kleinunternehmerregelung und Optionsmöglichkeiten bei Geschäftsräumen recht­ zeitig Ihren persönlichen Steuerberater. Dies gilt vor allem bei Neuanschaffungen von Immobilien. Insbesondere beim Kauf direkt vom Bauträger gibt es oftmals die Möglichkeit, zwischen einer Variante mit und ohne Umsatzsteuer zu wählen. Hier sollte dann jedenfalls eine Vergleichsrechnung zur Opti­ mierung angestellt werden. Team Jünger, Steuerberater, die Ärztespezialisten

V. l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag. Eva Messenlechner, Stb. Raimund Eller

Bestens vernetzter Landarzt

bezahlte Einschaltung

Dr. Max Ogrisek nutzt die technischen Möglichkeiten Seit Anfang Juni 2017 ordiniert der gebürtige Wiener Dr. Max Ogrisek in Thüringen in Vorarlberg. Das 1967 erbaute Arzthaus der Gemeinde hat er dafür nach modernsten Standards zu einer Praxis umgebaut, die optisch ansprechend ist und den Mitarbeitern möglichst einfache und effiziente Arbeitsabläufe bietet. Die optimale Vernetzung aller technischen Geräte spielt dabei eine wichtige Rolle. Dr. Ogrisek vertraut in dieser Hinsicht auf die Firma EDV-Medizintechnik Bitsche, die bei ihm direkt vor Ort ist und zudem in Insiderkreisen einen hervorragenden Ruf genießt. Denn die Firma EDV-Medizintechnik Bitsche arbeitet seit gut 30 Jahren mit führenden Herstellern praxiserprobter Software zusammen, hat sich aber vor allem auf die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für Arztpraxen

Ein starkes Team kümmert sich um die Patienten.

„Die Technik soll mich und mein Team bestmöglich unterstützen, damit wir uns voll auf den Menschen konzentrieren können. Die Firma Bitsche hat dies ermöglicht.” Dr. Max Ogrisek, Thüringen

spezialisiert. Telefonanlage, Patientenkartei, Abrechnungssystem, Röntgen und andere medizinische Geräte werden so vernetzt, dass der Arzt schnellen und stabilen Zugriff auf alle Daten hat. In der Handhabung bleiben die Systeme aber einfach, „Sonderwünsche” sind kein Problem. Diese Philosophie hat auch Dr. Max Ogrisek überzeugt. In seiner neuen Praxis kommunizieren Laborund Untersuchungsgeräte ganz selbstverständlich und störungsfrei miteinander, auch wenn sie nicht im gleichen Raum stehen. Arzt und vor allem Patient profitieren vom effizienten Datenaustausch mit den Spitälern und anderen Ärzten. Der integrierte Online Terminplan ermöglicht es den Patienten, ihre Termine ohne Anruf ganz einfach per Internet zu buchen. Damit beschreitet Dr. Ogrisek neue Wege. Die von ihm betreuten Menschen genießen schon vor dem Arztbesuch besten Komfort. Selbstverständlich wurde auch in die Zukunft gedacht: Alle Vorbereitungen für die kommende ELGA-Kommunikation sind bereits getroffen. Das Team von EDV-Medizintechnik Bitsche hat das System geplant, zeitgerecht geliefert und installiert. Selbstverständlich werden die Mitarbeiter auch die laufende Betreuung mit größter Sorgfalt übernehmen.

Bestens vernetzte Technik für perfekte Abläufe

Die Ergebnisse des EKG sind in Minutenschnelle von jedem Schreibtisch aus abrufbar.

Denn zum „all in one“ Konzept der Firma EDV-Medizintechnik Bitsche gehören auch die Einschulung in die Hard- und Software sowie die Wartung der Geräte und die Versorgung mit Verbrauchsmaterial. Mit all diesen Leistungen spart der Technik-Experte direkt vor Ort den Ärzten in Summe viel Geld und Zeit - die sie viel lieber in die Betreuung ihrer Patienten investieren. Gerade der Gemeindearzt ist schließlich erster Ansprechpartner bei vielerlei Anliegen, für die er immer ein offenes Ohr haben sollte.

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Service

Standesveränderungen Stand der gemeldeten Ärzte

1.2.17  1.6.17

Niedergelassene Ärzte a) Approbierte Ärzte,   



4

b) Ärzte für Allgemeinmedizin

471 

469

c) Fachärzte   

748 

755

Fachärzte 

105 

109

Wohnsitzärzte 

220 

225



1

246 

250

d) Ärzte für Allgemeinmedizin +

Angestellte Ärzte a) Approbierte Ärzte  b) Ärzte für Allgemeinmedizin  c) Fachärzte  d) Turnusärzte 

1146  1164 889 

886

61 

66

868 

884



1

e) Ärzte für Allgemeinmedizin + Fachärzte  Ao. Kammerangehörige  Ausländische Ärzte  Gesamtärztestand 

4761  4814

Anerkennungen bzw. Eintragungen in die Ärzteliste als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. Anja GERTL Dr. Marion HOFER Dr. Verena KAISER Dr. Clara KAJAHN Dr. Daniel KAJAHN Dr. Katharina LUXENBERGER Dr. Benedikt NAGILLER Dr. Katharina Lucia RATHEISER Dr. Dagmar SEIPELT, M.Sc. Dr. Markus TERNOBETZ Dr. Marlene VENIER Anerkennungen bzw. Eintragungen in die Ärzteliste als Facharzt/Fachärztin Doz. Dr. Rohit ARORA, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Thomas AUCKENTHALER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Michael BAN, Facharzt für Orthopädie und Orthopä­ dische Chirurgie Dr. Beate BEER-SANDNER, Fachärztin für Gerichts­ medizin Dr. Susanne BELLINGER, Fachärztin für Neurologie

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Dr. Christian DAL-PONT, Facharzt für Transfusions­ medizin Dr. Bernhard DAREB, Facharzt für Innere Medizin Dr. Gudrun DEMETZ, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Gernot EBERLE, Facharzt für Radiologie Dr. Peter FERLIC, Facharzt für Orthopädie und Ortho­ pädische Chirurgie Dr. Nikolaus FISCHLER, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie Dr. Stephanie FRESSER, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Thomas GINER, Facharzt für Kinder- und Jugend­ heilkunde Dr. Melanie GRASBERGER, Fachärztin für Anästhesio­ logie und Intensivmedizin Dr. Julia HAßLACHER, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Monika HETZENAUER, Fachärztin für Unfallchirurgie Dr. Johannes HOLFED, Facharzt für Herzchirurgie Dr. Claudia KOFLER, Fachärztin für Lungenkrankheiten Dr. Johann Benedikt KOLLER, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie Dr. Dr. Johannes LAIMER, Facharzt für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie Dr. Sonja LANG, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Andrea REICH, Fachärztin für Orthopädie und Traumatologie Dr. Melanie REITER, Fachärztin für Kinder- und Jugend­ psychiatrie Dr. Sarah RUSCHAK, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Susanne SPRUNG, Fachärztin für Klinische Pathologie und Molekularpathologie Dr. Katrin STEINER, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Dr. Kristin STEINER, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Maria STEINMAYR-GENSLUCKNER, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Dr. Maria STEINMAYR-GENSLUCKNER, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeu­ tische Medizin Dr. Fabian STEINKOHL, Facharzt für Radiologie Dr. Tarek SUNUNU, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Julia UNTERLECHNER, Fachärztin für Urologie Dr. Inga WALTL, Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie Dr. Michaela WALPOTH-NIEDERWANGER, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Dr. Susanne ZETTELBAUER, Fachärztin für Lungen­ krankheiten Zuerkennung des Additivfacharzttitels Dr. Beate BECHTER-HUGL, Fachärztin für Chirurgie (Gefäßchirurgie) Dr. Julia FUCHS, Fachärztin für Innere Medizin (Ne­ phrologie) Prof. Dr. Rudolf KIRCHMAIR, Facharzt für Innere Medizin (Kardiologie) Doz. Dr. Christian MARGREITER, Facharzt für Chirurgie (Viszeralchirurgie)

Dr. Markus PIRKLBAUER, Facharzt für Innere Medizin (Nephrologie) Dr. Stefan SCHMIDT, Facharzt für Innere Medizin (Hä­ matologie und Internistische Onkologie) Dr. Thomas SCHNEIDER, Facharzt für Innere Medizin (Intensivmedizin) Dr. Fiona ZEINER, Fachärztin für Kinder- und Jugend­ heilkunde (Neuropädiatrie) Anerkennung von Spezialisierungen Dr. Barbara DEL FRARI, Fachärztin für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (Speziali­ sierung: Handchirurgie) Die postpromotionelle Ausbildung haben begonnen Dr. Stefan AUER, am Department für Kinder- und Jugendheilkunde, Pädiatrie I Dr. Lisa BALLMANN, im a.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol Dr. Florian BAUER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Kufstein Dr. Philippe BURGHARD, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Reutte Dott. Francesco Robert BURKERT, an der Univ.-Klinik für Visceral-,Transplantations- und Thoraxchirurgie Dr. Konrad BYSTRON, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Dr. Barbara ELLINGER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Kufstein Dr. Florian FRANK, an der Univ.-Klinik für Neurologie Dr. Teresa FUCHS, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin V Dr. Silvia GASTEIGER, an der Univ.-Klinik für Visceral-, Transplantations- und Thoraxchirurgie Dr. Vera-Maria GRUNERT, an der Univ.-Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie Dr. Valentina GÖTSCH, im ö. Landeskrankenhaus Hoch­ zirl-Natters, Standort Natters Dr. Monika GUEM, im a.ö. Krankenhaus St. Vinzenz in Zams Dr. Matthias Markus HALLNER, im a.ö. Bezirkskranken­ haus St. Johann in Tirol Dr. Carina HARASSER, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin IV Dr. Alexandra HEINISCH, im a.ö. Krankenhaus St. Vinzenz in Zams Dr. Petra HILLINGER, an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. Mona KAFKA, an der Univ.-Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Dr. Katharina KNOLL, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin V Dr. Philipp LASTEI, im a.ö. Krankenhaus St. Vinzenz in Zams Dr. Lukas MAYER, an der Univ.-Klinik für Neurologie Dr. Sylvia Bettina MAYR, an der Univ.-Klinik für Derma­ tologie und Venerologie Anke MERKEL, an der Univ.-Klinik für Unfallchirurgie

R

Service

Dr. Andrada-Maria PATRICHE, im a.ö. Bezirkskranken­ haus Kufstein Dr. Manuela PILZ, im ö. Landeskrankenhaus Hoch­ zirl-Natters, Standort Hochzirl Dr. Elena PLETZER, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Doris PÖLL, im Bezirkskrankenhaus Schwaz Dr. Vitaliy PUSTILNIK, an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. Andrea REDERLECHNER, an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Julia Helen Dorothea SCHOCK, im a.ö. Bezirkskranken­ haus St. Johann in Tirol Dr. Denis SENONER, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin I Dr. Daniela TELSER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Reutte Dr. Julia THALER, an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dott.ssa. Chiara TORRIELLI, im a.ö. Krankenhaus St. Vinzenz in Zams Dr. Thomas TRAFOIER, an der Univ.-Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Dr. Stefan REITER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Johannes RIECKE, an der Univ.-Klinik für Unfallchirurgie Dr. Marie ROCK, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Lienz Dr. Mhd Ammar SAAD EDDEEN, an der Univ.-Klinik für Urologie Dr. David SCHIEGL, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin IV Dr. Johanna STARK, im a.ö. Krankenhaus St. Vinzenz in Zams Dr. Philipp STEIDL, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol

Dr. Felipe Andres TRIVIK-BARRIENTOS, an der Univ.-Klinik für Neurologie Dr. Thomas VARAG, im ö. Landeskrankenhaus Hoch­ zirl-Natters, Standort Natters Mag. Skaiste VELAITYTE, in der Privaten Krankenanstalt Sportklinik Arlberg GmbH Dr. Anna VETSCHERA, an der Univ.-Klinik für Visceral-, Transplantations- und Thoraxchirurgie Dr. Celine WEBER, an der Univ.-Klinik für Neurochirurgie Zugänge angestellter Ärzte/Ärztinnen aus anderen Bundesländern Dr. Lucia BUCHNER, Turnusärztin, aus Salzburg Dott.ssa. Lina CAMPISI, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, aus Oberösterreich Dr. Franziska ENGLER, Turnusärztin, aus Vorarlberg Dr. Maya KEPLINGER, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin, aus Wien Dr. Eva KOFLER, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin, aus Salzburg MUDr. Peter LIDINSKY, Turnusarzt, aus Niederösterreich Dr. Marc MOECHER, Turnusarzt, aus Vorarlberg Dr. Margit OBERJAKOBER, Ärztin für Allgemeinmedizin, aus Vorarlberg Univ.-Doz. Dr. Georg OBERHUBER, Facharzt für Klinische Pathologie und Molekularpathologie, aus Wien Dr. Christian PUTTINGER, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Arzt für Allgemeinmedizin, aus Oberösterreich Dr. Björn STAMPFL, Turnusarzt, aus Vorarlberg

Wohnjuwel

Dr. Philip UNTERLECHNER, Arzt für Allgemeinmedizin, aus Oberösterreich Dr. Andrea ZIMMERMANN, Ärztin für Allgemeinmedizin, aus Vorarlberg Abgänge angestellter Ärzte/Ärztinnen in andere Bundesländer Dr. Claudia AUER, Turnusärztin, nach Wien Dr. Schian DJALILI, Turnusarzt, nach Salzburg Dr. David FENGLER, Turnusarzt, nach Wien Dr. Michael HANDLER, Turnusarzt, nach Niederösterreich Dr. Jitin KAMRA, Turnusarzt, nach Oberösterreich Dr. Stefanie KRAUS, Turnusärztin, nach Wien Dr. Patricia Beatrice LEBO, Turnusärztin, in die Steiermark Dr. Peter LUGERBAUER, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, nach Salzburg Dr. Therese MOSER, Turnusärztin, nach Oberösterreich Dr. Patrick SIDOROFF, Turnusarzt, nach Vorarlberg Dr. Anna Maria SILLER, Turnusärztin, nach Salzburg Dr. Martina STICHLBERGER, Fachärztin für Anästhesio­ logie und Intensivmedizin, in die Steiermark Dr. Georg UNTERWEGER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, in die Steiermark Mag. Skaiste VELAITYTE, Fachärztin für Orthopädie und Traumatologie, nach Vorarlberg Dr. Elfriede WINKLER-DOBROVITS, Ärztin für Allge­ meinmedizin und Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, nach Wien und ins Burgenland

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Service

Praxiseröffnungen Dr. Adelheid BEIMBACH, Ärztin für Allgemeinmedizin in Axams; Ordination: 6094 Axams, Wollbell 14; Telefon: 05234/65474; Ordinationszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Dr. Harro DANNINGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Waidring; Ordination: 6384 Waidring, Hausergasse 7; Mobil: 0676/3744396; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Michaela GREINWALD, Ärztin für Allgemeinmedizin in Breitenwang; Ordination: 6600 Breitenwang, MaxKerber-Platz 1; Telefon: 05672/63628; Ordinationszeiten: Montag, Mittwoch 8 bis 12,30 Uhr und 17 bis 19 Uhr; Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis 11 Uhr. Terminver­ einbarung: erforderlich Dr. Ljanka HOLZKNECHT, Ärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Li­ enz; Ordination: 9900 Lienz, Amlacher Straße 2; Telefon: 0650/3015242; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Claudia KOFLER, Fachärztin für Lungenkrankheiten in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Marktgraben 25; Telefon: 0512/587533; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Elisabeth Sophia MATHES, Ärztin für Allgemeinme­ dizin in Kirchbichl; Ordination: 6322 Kirchbichl, Her­ renstraße 4; Telefon: 05332/87370; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Marina MAYER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Rum; Ordination: 6063 Rum, Langer Graben 1; Mobil: 0677/61160131; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Doz. Dr. Gunda MILLONIG, Fachärztin für Innere Me­ dizin (Gastroenterologie und Hepatologie) in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Sennstraße 1; Telefon: 0512/21127406; Ordinationszeiten: Montag, Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr; Mittwoch 14 bis 17 Uhr; Freitag 8 bis 14 Uhr und nach Vereinbarung. Terminver­ einbarung: erforderlich Dr. Ulrike ORTNER, Fachärztin für Haut- und Geschlechts­ krankheiten in Imst; Ordination: 6460 Imst, Dr.-Carl-Pfeif­ fenberger-Straße 24; Telefon: 05412/64844; Ordinati­ onszeiten: Montag, Dienstag 8 bis 11 Uhr und 16 bis 18 Uhr; Mittwoch 8 bis 12 Uhr; Donnerstag 8 bis 11 Uhr und 14,30 bis 16,30 Uhr; Freitag 8 bis 11 Uhr. Termin­ vereinbarung: erforderlich Dr. Rajmond PIKULA, Facharzt für Plastische, Re­ konstruktive und Ästhetische Chirurgie in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Leopoldstraße 49; Ordina­ tions-Mobiltelefon: 0660/7295555; Ordinationszeiten: Nach telefonischer Vereinbarung Dr. Thomas POST, Facharzt für Psychiatrie und Psycho­ therapeutische Medizin in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 5; Telefon: 0512/890037; Ordinationszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis 12 Uhr und nach telefonisicher Vereinbarung Dr. Christine Brigitte REITER, Ärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabili­

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

tation in Rum; Ordination: 6063 Rum, Murstraße 67c; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Univ.-Prof. Dr. Herbert RIECHELMANN, Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Anichstraße 35; Telefon: 0512/504/23142; Ordinationszeiten: Montag, Don­ nerstag 10 bis 12 Uhr. Terminvereinbarung: erwünscht

Eröffnung von zweiten Berufssitzen Dr. Stefan BUCHHOLZ, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Hopfgarten im Brixental; Eröffnung einer zweiten Ordination in 6370 Kitzbühel, Knappen­ gasse 2; Telefon: 05356/63333; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung

Dr. Martina RINNERTHALER-WEICHBOLD, Fachärztin für Psychiatrie und Fachärztin für Neurologie in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Medicent, Innrain 143/ 3. Stock/306; Telefon: 0512/90103090; Ordinations­ zeiten: Nach Vereinbarung

Dr. Julia CORDIN, Fachärztin für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie in Innsbruck; Eröffnung einer zweiten Ordination in 6370 Kitzbühel, Obere Gänsbachgasse 3; Telefon: 05356/71533; Ordinations­ zeiten: Dienstag 12 bis 18 Uhr; Donnerstag 8 bis 18 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht

Dr. Ingrid SCHNEGG-REHWALD, Ärztin für Allgemein­ medizin und Fachärztin für Nuklearmedizin in Innsbruck; Telefon: 0512/319769; Ordination: 6020 Innsbruck, Erlerstraße 10; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung

Dr. Dr. Albina DENNHARDT, Fachärztin für Mund-, Kie­ fer- und Gesichtschirurgie in Erl; Eröffnung einer zweiten Ordination 6280 Zell am Ziller, Gerlosstraße 16; Telefon: 05282/22300; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung

Dr.Dr. Lukas SCHWENTNER, Facharzt für Frauenheil­ kunde und Geburtshilfe in Reith bei Kitzbühel; Telefon: 05356/64439; Mobil: 0664/88245426; Ordinations­ zeiten: Nach Vereinbarung

Dr. Thomas POST, Facharzt für Psychiatrie und Psycho­ therapeutische Medizin in Innsbruck; Eröffnung einer zweiten Ordination in 6370 Kitzbühel, Knappengasse 2; Telefon: 05356/6333; Ordinationszeiten: Mittwoch 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Dr. Semith TEMELTAS, Arzt für Allgemeinmedizin in Thier­ see, Ordination: 6335 Thiersee, Bäckenbichl 1; Telefon: 05376/5910; Ordinationszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr; Dienstag, Donnerstag 16,30 bis 18,30 Uhr. Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Matthias TRUMMER, Arzt für Allgemeinmedizin in Li­ enz; Ordination: 9900 Lienz, Amlacher Straße 2; Telefon: 0650/3015242; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Praxiszurücklegungen Dr. Hermann Zeno AGREITER, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie in Innsbruck MR Dr. Walter BACHLECHNER, Arzt für Allgemeinmedizin in Reutte Dr. Abdel Hay EL ATTAL, Facharzt für Unfallchirurgie in Innsbruck Dr. Hans HALTEN, Arzt für Allgemeinmedizin in Reith bei Kitzbühel Dr. Hamid HOMAYOUNI, Arzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck MR Dr. Franz KRÖSSLHUBER, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde und Arzt für Allgemeinmedizin in Lienz Dr. Elisabeth Sophia MATHES, Ärztin für Allgemeinme­ dizin in Kirchbichl Dr. Dr. Antoniette Maria MATHIES, Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Innsbruck MR Dr. Johann ÖTTL, Arzt für Allgemeinmedizin in Nauders MR Dr. Arnold PURI-JOBI, Arzt für Allgemeinmedizin in Reutte Dr. Thomas REICH, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Ischgl Dr. Burghard TRENKWALDER, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Imst Dr. Bruno WAIBL, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Wörgl OMR Dr. Erwin ZANIER, Arzt für Allgemeinmedizin in Kufstein

Dr. Andreas WOLF, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin und Arzt für Allgemeinmedizin in Zams; Eröffnung eines zweiten Berufssitzes in 6511 Zams, Sanatoriumstraße 43; Telefon: 05442/6007250; Or­ dinationszeiten: Montag bis Freitag nach Vereinbarung Zurücklegung von zweiten Berufssitzen Dr. Hubert GRÖBNER, Facharzt für Innere Medizin in Fieberbrunn Dr. Stefan ULMER, Arzt für Allgemeinmedizin in Telfs Zu den Krankenkassen wurden zugelassen Dr. Kerstin GASSER-PUCK, Ärztin für Allgemeinmedizin in Brixen im Thale Dr. Michaela GREINWALD, Ärztin für Allgemeinmedizin in Breitenwang Mag. Dr. Veit KRÖSSLHUBER, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Lienz Die Kassenverträge haben zurückgelegt Dr. Helmut HARLASS, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Wörgl MR Dr. Franz KRÖSSLHUBER, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Lienz MR Dr. Arnold PURI-JOBI, Arzt für Allgemeinmedizin in Reutte Dr. Burghard TRENKWALDER, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Imst OMR Dr. Erwin ZANIER, Arzt für Allgemeinmedizin in Kufstein

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Service

Änderungen von Ordinationsadressen und Ordinationstelefonnummern

Dr. Elisabeth WOLF, Fachärztin für Neurologie in Telfs, Ordination: 6410 Telfs, Marktplatz 5/2

Dr. Elisabeth Sophia MATHES, Ärztin für Allgemeinme­ dizin in Kirchbichl; Telefax: 05332/873704

Dr. Erik BÖCK, Arzt für Allgemeinmedizin in Haiming, Ordination: 6425 Haiming, Siedlungsstraße 2

Dr. Daniela ZOJER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Lienz, Ordination: 9900 Lienz, Mühlgasse 11/2. Stock

Dr. Marina MAYER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Rum; Telefax: 0512/219100200

Dr. Kerstin GASSER-PUCK, Ärztin für Allgemeinmedizin in Brixen im Thale, Ordination: 6364 Brixen im Thale, Pfarrfeld 5; Telefon: 05334/818118

Telefaxnummern in den Ordinationen

Doz. Dr. Gunda MILLONIG, Fachärztin für Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie) in Innsbruck; Telefax: 0512/21127408

Dr. Thomas GRIßMANN, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Kitzbühel, Ordination: 6370 Kitz­ bühel, Knappengasse 2; Telefon: 05356/63333 Dr. Hubert HECHENBERGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Imst, Telefon: 0678/1222283 Dr. Notburga KRAHWINKLER, Fachärztin für Frauen­ heilkunde und Geburtshilfe in Lienz, Ordination: 9990 Lienz, Mühlgass 1 Dr. Beate OBERMOSER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Kitzbühel; Ordination: 6370 Kitzbühel, Franz-Reisch-Stra­ ße 13, Telefon: 05356/62416 Dr. Rudolf PUMENEDER, Arzt für Allgemeinmedizin in Vils, Telefon: 0664/1022605 Dr. Josef SCHALBER, Arzt für Allgemeinmedizin in Serfaus, Telefon: 05476/657633 Dr. Heinz TRUSCHNOWITZ, Arzt für Allgemeinmedizin in Kitzbühel, Telefon: 0699/11319980

Dr. Adelheid BEIMBACH, Ärztin für Allgemeinmedizin in Axams; Telefax: 05234/65474 Dr. Stefan BUCHHOLZ, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Hopfgarten im Brixental und Kitzbühel; Telefax (Kitzbühel): 05356/6333333 Dr. Kerstin GASSER-PUCK, Ärztin für Allgemeinmedizin in Brixen im Thale; Telefax: 05334/818116

Dr. Ulrike ORTNER, Fachärztin für Haut- und Geschlechts­ krankheiten in Imst; Telefax: 05412/6484414 Dr. Thomas POST, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in Innsbruck und Kitz­ bühel; Telefax (gültig für die Ordination in Innsbruck): 0512/89003750; Telefax (gültig die Ordination in für Kitzbühel): 05356/6333333

Dr. Michaela GREINWALD, Ärztin für Allgemeinmedizin in Breitenwang; Telefax: 05672/6362875

Univ.-Prof. Dr. Herbert RIECHELMANN, Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Innsbruck; Telefax: 0512/504/23144

Dr. Thomas GRIßMANN, Facharzt für Allgemein­ chirurgie und Viszeralchirurgie in Kitzbühel; Telefax: 05356/6333333

Dr. Martina RINNERTHALER-WEICHBOLD, Fachärztin für Psychiatrie und Fachärztin für Neurologie in Innsbruck; Telefax: 0512/90103099

Dr. Hamid HOMAYOUNI, Arzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck; Telefax: 0512/3439034

Dr. Josef SCHALBER, Arzt für Allgemeinmedizin in Serfaus; Telefax: 05476/657612

Dr. Claudia KOFLER, Fachärztin für Lungenkrankheiten in Innsbruck; Telefax: 0512/58753315

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Praxis-EDV

Wo Geiz leider nicht geil ist!

Mag. Andreas Pokorny www.acom.at

Kürzlich wurde ich zu einer Ärzte-Fortbildungsveranstaltung eingeladen. Von mehreren Seiten wurde mir berichtet, dass Anwender in der Vergangenheit negative Erfahrungen mit dem EDV-Service gemacht haben.

werden. Ein einziger Techniker – für 200 Ordinationen! Und was passiert denn, wenn der gute Mann auf Urlaub ist? Naja… Das Service fällt aus, was sonst. Wer dann ein Problem hat, der steht endgültig mit seinem EDV-System.

Bei dem gleichen Seminar trat auch eine EDV-Firma auf, welche Wartung und Service für eine komplette EDV-Anlage für monatlich EUR 39,- (sic!) inklusive Umsatzsteuer anbietet. Das Sonderangebot dieser Firma fand regen Zuspruch der versammelten Ärzteschaft.

Wie diese einfache Rechnung zeigt, steckt auch hinter diesem scheinbar günstigen Angebot ein großer Pferdefuß. In Wahrheit kann das „Service“ dieser Firma wohl mit Fug und Recht als Schwindel bezeichnet werden. Kein seriöser Anbieter kann wirkliches Service um so wenig Geld erbringen. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es eben, für so wenig Geld eine brauchbare Leistung zu erhalten – das sagte schon der berühmte englische Schriftsteller und Philosoph John Ruskin vor 150 Jahren.

Eine kurze Rechnung: Hat die Firma 100 Kunden gewonnen, die jeweils netto etwa EUR 33,- für den EDV-Support bezahlen, kann diese Firma – vielleicht – das Gehalt inkl. Lohnnebenkosten für einen einzigen Techniker mit diesen Einnahmen bezahlen. Rechnet man Fixkosten wie Büro, Fahrzeug etc. hinzu, so kommt man rasch zu der Erkenntnis, dass in der Realität wohl eher 200 Anwender auf diesen einen einzigen Techniker angewiesen sein

Bitte lassen Sie sich nicht von Billigangeboten täuschen, diese werden so gut wie immer zur handfesten Fehlinvestition. Gerade bei so etwas Wichtigem wie dem EDV-System gilt immer: Qualität geht vor Billigangebot! Dann stimmt auch das Service.

Mag. Andreas Pokorny arbeitet bei ganyMED Tel. 0664 420 34 15, E-Mail [email protected], www.acom.at

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Service

Lumbamed stabil

bei chronischen Schmerzzuständen im lumbosakralen Bereich

anichstr. 11 • 6020 innsbruck tel. 0512/59628 - 30 • fax 0512/577253 www.danner-gesund.at

Dr. Semith TEMELTAS, Arzt für Allgemeinmedizin in Thiersee; Telefax: 05376/591017 Lars Hans WEBER, Facharzt für Orthopädie und Trauma­ tologie in Thiersee; Telefax: 05376/214008 Dr. Andreas WOLF, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin und Arzt für Allgemeinmedizin in Zams; Telefax (gültig für die Ordination in 6511 Zams, Sanato­ riumstraße 43): 05442/6007254 Änderungen von Ordinationszeiten Dr. Friedrich BISCHINGER, Facharzt für Lungenkrank­ heiten in Innsbruck, Ordinationszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis 12 Uhr; Montag 15 bis 18 Uhr; Vorsorgeuntersuchungen und Allergologie: Dienstag 15 bis 18 Uhr und Mittwoch 15 bis 19,30 Uhr. Terminver­ einbarung: erforderlich Dr. Inge CSAKI-DÜRR, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Ordinationszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 12 Uhr; Mittwoch 17 bis 19 Uhr sowie nach Verein­ barung. Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Julia CORDIN, Fachärztin für Plastische, Rekon­ struktive und Ästhetische Chirurgie in Innsbruck und Kitzbühel, Ordinationszeiten (gültig für die Ordination in Innsbruck): Montag, Mittwoch, Freitag nach telefonischer Vereinbarung; Ordinationszeiten (gültig für die Ordination in Kitzbühel): Dienstag, Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung Dr. Kerstin GASSER-PUCK, Ärztin für Allgemeinmedizin in Brixen im Thale, Ordinationszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8,30 bis 12 Uhr; Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 16,30 bis 18,30 Uhr. Terminverein­ barung: nicht erforderlich

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Dr. Gerhard GRIESSMAIR, Facharzt für Innere Medizin und Arzt für Allgemeinmedizin in Telfs, Ordinationszeiten (gültig für die Ordination als Facharzt für Innere Medizin): Montag, Dienstag, Donnerstag 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr; Mittwoch 8 bis 14 Uhr

Mag. Dr. Veit KRÖSSLHUBER, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Lienz, Ordinationszeiten: Montag, Dienstag 14 bis 19 Uhr; Dienstag, Mittwoch 8 bis 13 Uhr; Freitag 13 bis 15 Uhr

Dr. Iris Beate HABITZEL, Fachärztin für Psychiatrie in Schwaz, Ordinationszeiten: Montag, Dienstag, Don­ nerstag 8,30 bis 16 Uhr; Mittwoch 8,30 bis 19 Uhr. Terminvereinbarung: erforderlich

Dr. Herwig KUNCZICKY, Arzt für Allgemeinmedizin in Zell am Ziller und Mayrhofen, Ordinationszeiten (gültig für die Ordination in Zell am Ziller): Montag bis Freitag 8,30 bis 11,30; Montag, Mittwoch, Donnerstag 16,30 bis 18 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich

Dr. Martina HANDLE, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Ordinationszeiten: Montag 8,30 bis 12,30 und 15,30 bis 18,30 Uhr; Dienstag, Mittwoch 8,30 bis 12,30 Uhr; Donnerstag 15,30 bis 18,30 Uhr; Freitag 8,30 bis 12,30 Uhr. Terminvereinbarung: erwünscht

Dr. Laura KÜHNELT-LEDDIHN, Fachärztin für Haut und Geschlechtskrankheiten in Zirl, Ordinationszeiten: Montag, Mittwoch 8 bis 13,30 Uhr; Dienstag 12 bis 17,30 Uhr; Donnerstag, Freitag nach Vereinbarung. Terminverein­ barung: erwünscht

Dr. Elfriede HASSAN-LAINER, Fachärztin für Psychiatrie in Innsbruck, Ordinationszeiten: Montag, Mittwoch, Don­ nerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr; Montag 17 bis 18 Uhr; Dienstag 11 bis 14 Uhr. Terminvereinbarung: erwünscht

Dr. Heike LARCHER, Fachärztin für Kinder- und Jugend­ heilkunde und Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Ordinationszeiten (gültig für die Ordination als Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde): Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8,30 bis 12 Uhr; Donnerstag 14,30 bis 16,30 Uhr. Terminvereinbarung: erforderlich

Dr. Konrad HÖCK, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Kufstein, Ordinationszeiten: Montag 8,30 bis 11,30 und 15 bis 19 Uhr; Dienstag 14,30 bis 16 Uhr; Mittwoch 9,30 bis 12 Uhr; Donnerstag 8,30 bis 11,30 und 14 bis 15,30 Uhr; Freitag 8 bis 11,30 Uhr. Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Hamid HOMAYOUNI, Arzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Ordinationszeiten: Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr; Montag, Mittwoch 15 bis 19 Uhr. Terminver­ einbarung: nicht erforderlich Dr. Stefan HOSCHEK, Facharzt für Innere Medizin und Arzt für Allgemeinmedizin in Zirl, Ordinationszeiten: Mon­ tag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis 13 Uhr; Montag, Mittwoch 15 bis 19 Uhr; ein Samstag im Monat nach telefonischer Vereinbarung (Termin siehe Homepage). Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Ursula HOSCHEK-RISSLEGGER, Fachärztin für Innere Medizin und Ärztin für Allgemeinmedizin in Zirl, Ordinationszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis 13 Uhr; Dienstag 15 bis 19 Uhr; ein Samstag im Monat nach telefonischer Vereinbarung (Termin siehe Homepage). Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Bettina HÖNLINGER, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Innsbruck, Ordinationszeiten: Montag, Donnerstag, Freitag 8,30 bis 12,30 Uhr; Montag 14 bis 17 Uhr; Dienstag 8,30 bis 16 Uhr; Mittwoch 14 bis 19 Uhr. Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Günter JILG, Facharzt für Urologie in Hall i. T., Ordi­ nationszeiten: Montag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr; Dienstag 17 bis 19 Uhr; Mittwoch, Donnerstag, Freitag 9 bis 13 Uhr. Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Notburga KRAHWINKLER, Fachärztin für Frauen­ heilkunde und Geburtshilfe in Lienz, Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Florian KRAXNER, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Innsbruck und Landeck, Ordinationszeiten (gültig für die Ordination in Innsbruck): Montag, Mittwoch, Freitag 7,30 bis 11,30 Uhr; Dienstag 10 bis 15 Uhr; Don­ nerstag 14 bis 17 Uhr. Terminvereinbarung: erforderlich

Prof. Prim. Dr. Peter LECHLEITNER, Facharzt für Innere Medizin und Arzt für Allgemeinmedizin in Lienz, Ordina­ tionszeiten: Dienstag, Donnerstag 15,30 bis19 Uhr und nach Vereinbarung; Dienstag ab 15 Uhr Anmeldung erforderlich; Dr. Hannes LECHNER, Arzt für Allgemeinmedizin in Fie­ berbrunn und St. Ulrich am Pillersee, Ordinationszeiten gültig für die Ordination in Fieberbrunn: Montag 14,30 bis 18 Uhr; Mittwoch 7 bis 8,30 Uhr und 13 bis 15 Uhr; Donnerstag 17 bis 20,30 Uhr; Freitag 7 bis 10 Uhr. Ordinationszeiten (gültig für die Ordination in St. Ulrich am Pillersee): Montag 7 bis 8 Uhr nach Vereinbarung und 8 bis 13,30 Uhr; Dienstag 14 bis 18 Uhr und 18 bis 20 Uhr nach Vereinbarung; Mittwoch 9 bis 11 Uhr nach Vereinbarung und 11 bis 12 Uhr; Donnerstag 14,30 bis 16; Freitag 12 bis 17 Uhr. Dr. Hartmut MÄRK, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie in Innsbruck, Ordinationszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr; Montag 14 bis 16 Uhr; Dienstag 15 bis 17 Uhr. Terminvereinbarung: erforderlich Prof. Dr. Roy MONCAYO NAVEDA, Facharzt für Innere Medizin (Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen) in Innsbruck, Ordinationszeiten: Dienstag bis Donnerstag 16,30 bis 17,30 Uhr. Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Karin NIESCHER-LÜFTL, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Innsbruck, Ordinationszeiten: Montag, Donnerstag, Freitag 8,30 bis 12,30 Uhr; Montag 14 bis 17 Uhr; Dienstag 8,30 bis 16 Uhr; Mittwoch 14 bis 19 Uhr. Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Helmuth OBERMOSER, Arzt für Allgemeinmedizin in Kitzbühel, Ordinationszeiten (gültig für die Ordination in 6370 Kitzbühel, Knappengasse 2): Montag bis Freitag 8 bis 11,30 Uhr; Montag, Mittwoch 17 bis 19 Uhr. Termin­ vereinbarung: erforderlich Dr. Rudolf PUMENEDER, Arzt für Allgemeinmedizin in Vils, Ordinationszeiten: nach Vereinbarung.

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bezahlte Einschaltung

Die Universitätsstadt Hall

Magister-Studium Magister-Studium Gesundheitswissenschaften beleuchtet alle Facetten des Gesundheitswesens

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ls moderne Gesundheitsuniversität hat sich die UMIT – Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik in Hall in Tirol auf die neuen Berufs- und Forschungsfelder im Gesundheitswesen und deren aktuelle Herausforderungen spezialisiert. Speziell für Health Professionals bietet die UMIT am Universitätscampus in Hall das viersemestrige MagisterStudium Gesundheitswissenschaften an. Der Magister-Studiengang Gesundheitswissenschaften bildet als 2-jähriges mit dem Beruf vereinbares Studium mit 3 Präsenzblockwochen pro Semester und fachspezifischen Vertiefungen interdisziplinäre Experten für hochqualifizierte bzw. leitende Tätigkeiten in gesund-

heitswissenschaftlichen Aufgabenbereichen aus. Das Studien-Curriculum beleuchtet dabei alle Facetten des Gesundheitswesens und führt die Studierenden in die Bereiche Public Health, Epidemiologie, Medizin, Pflege, Management oder Gesundheitspolitik ein. Die Studierenden werden befähigt, Methoden und Werkzeuge der Gesundheitswissenschaften und verwandter Disziplinen zu bewerten und zur Lösung von Problemen im Gesundheitswesen und in der Gesundheitswirtschaft anzuwenden. Der komplexe Mix des Studiums ermöglicht zudem völlig neue Karrierepfade und beste berufliche Aufstiegschancen in Einrichtungen des modernen Gesundheitswesens. Das Studium erfüllt die Bologna-Kriterien (120 ECTS-Punkte)

AUFBAU DES STUDIUMS

Modulsystem (Mix aus Vorlesungen, Seminaren und Übungen) Unterricht in Blockwochen mit 80%iger Anwesenheitspflicht (finden auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit statt) Regelstudienzeit – 4 Semester (120 ECTS-Punkte) Semester

Modulinhalte

1. Semester

Public Health Finanzmanagement Qualitätsmanagement

KONTAKT: Inhaltliche Fragen zum Studium Gesundheitswissenschaften: [email protected] Tel: +43(0)50-86493990 Administrative Fragen zur Bewerbung: Studienmanagement - Service Lehre [email protected] Tel: +43(0)50-8648-3839

STUDIENSCHWER— PUNKTE (Vertiefungen)  Health Technology Assessment and Economic Evaluation  Quantitative Methods in Public Health  Health Decision Science  Personalwirtschaft, Management von Gesundheitseinrichtungen und sonstigen Non-Profit-Organisationen  oder einen von der Studienkommission beschlossene weiteren Studienschwerpunkt

STUDIENGEBÜHR  € 2.800 pro Semester zzgl. einmaliger Einschreibgebühr von € 35;  staatliche Studienunterstützung möglich  günstige Darlehen über UMIT-Finanzierungspartner erhältlich

2. Semester

Empirische Gesundheitsforschung Angewandte Sozialforschung und Methodenlehre Informationssysteme des Gesundheitswesens, Projektmanagement

3. Semester

Verhaltenslehre und Kommunikation Public Health Strategische Unternehmensführung

Bewerbungsfrist: bis Ende September 2017

4. Semester

Recht Verfassen der Magisterarbeit

Mehr Informationen: [email protected], Tel.: +43 (0)50-8649-3990, www.umit.at

Service

In der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Tirol, gelangen im „Kompetenzzentrum Begutachtung“ in Innsbruck die Stellen einer Ärztin/eines Arztes für Allgemeinmedizin und/oder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin oder Psychiatrie, Orthopädie sowie Neurologie

Dr. Josef STRIGL, Facharzt für Innere Medizin und Arzt für Allgemeinmedizin in Umhausen, Ordinationszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr; Montag 15 bis 19 Uhr; Dienstag, Donnerstag 16 bis 20 Uhr. Terminvereinbarung: erforderlich

zur Besetzung.

MR Dr. Friedrich TREIDL, Arzt für Allgemeinmedizin in Galtür, Ordinationszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 8,30 bis 11 Uhr und 16 bis 18 Uhr; Notordina­ tionszeiten am Wochenende: 9 bis 10,30 Uhr und 16 bis 17,30 Uhr

 Vollzeitbeschäftigung im Ausmaß von 36 Wo­ chenstunden bzw. Teilzeitbeschäftigung nach Vereinbarung.  Der Tätigkeitsbereich umfasst die Begutach­ tung von AntragstellerInnen zwecks Feststel­ lung der Berufsunfähigkeit, Invalidität, Dienst­ unfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Pflegebe­ dürftigkeit.  Die Anstellung erfolgt nach der Dienstordnung B für die ÄrztInnen bei den Sozialversicherungs­ trägern Österreichs, Gehaltsgruppe A.  Die Entlohnung erfolgt mit einem Bruttomonats­ entgelt von € 4.847,30 bei Vollzeitanstellung. Durch die Anrechnung von Vordienstzeiten kann sich individuell ein höherer Bezugsanspruch ergeben. Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen und Ausbildungsnachweisen an Herrn Landesstellen­Chefarzt Dr. Romed Sailer 6020 Innsbruck, Ing.­Etzel­Straße 13 Tel. 050303­38200 E­Mail: [email protected]

Dr. Josef SCHALBER, Arzt für Allgemeinmedizin in Serfaus, Ordinationszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 9 bis 11,30 Uhr. Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Birgit SITTE, Ärztin für Allgemeinmedizin in Lienz, Ordinationszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis 12 Uhr; Mittwoch 8 bis 10 Uhr; Montag, Donnerstag 16 bis 18 Uhr. Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Ingo SORARUF, Facharzt für Unfallchirurgie in Mayrhofen, Ordinationszeiten: Montag bis Freitag 9 bis 18,30 Uhr

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Dr. Robert STEFAN, Arzt für Allgemeinmedizin in Fiss, zur Verleihung des Berufstitels Ordinationszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und „Medizinalrat“/„Medizinalrätin“ Frreitag 8,30 bis 12 Uhr; Montag und Mittwoch 15,30 Doz. Prim. Dr. Klaus BEREK, Facharzt für Neurologie bis 18,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich und Psychiatrie in Kufstein (mit Entschließung des Herrn Dr. Iris STEINER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Lermoos, Bundespräsidenten vom 09.02.2017) Ordinationszeiten: Montag bis Donnerstag 8,30 bis Dr. Ambros GINER, Facharzt für Orthopädie und Ortho­ 11,30 Uhr; Montag und Mittwoch 16,30 bis 18,30 Uhr; pädische Chirurgie in Innsbruck (mit Entschließung des Freitag 8,30 bis 12,30 Uhr. Terminvereinbarung: nicht Herrn Bundespräsidenten vom 06.03.2017) erforderlich

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Dr. Dietmar WAITZ, Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Nuklearmedizin in Kufstein, Ordinations­ zeiten: Montag bis Freitag 7,30 bis 11 Uhr; Dienstag, Donnerstag 14,30 bis 16 Uhr. Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Thomas WALDHART, Arzt für Allgemeinmedizin in Achenkirch, Ordinationszeiten: Montag bis Freitag 8,30 bis 11,30 Uhr; Montag, Dienstag, Donnerstag 16,30 bis 18 Uhr, Notordinationszeiten im Wochenenddienst (Sommer): 10 bis 11,30 Uhr und 16,30 bis 18 Uhr. Terminvereinbarung: nicht erforderlich

Dr. Maria MARGREITER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Kundl (mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 06.03.2017) Dr. Mathilde MARIACHER, M.Sc., Ärztin für Allgemein­ medizin in Innsbruck (mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 06.03.2017) Dr. Gerhard MOSER, (Arzt für Allgemeinmedizin) in Telfs (mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 06.03.2017) Dr. Momen RADI, Facharzt für Innere Medizin und Arzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck (mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 06.03.2017) Dr. Wilfried SCHNEIDINGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Mayrhofen (mit Entschließung des Herrn Bundesprä­ sidenten vom 06.03.2017) Dr. Joachim WOERTZ, Arzt für Allgemeinmedizin in Matrein am Brenner und Ellbögen (mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 07.03.2017)

Dr. Julia WILKE, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Ordinationszeiten: Montag 8 bis 15 Uhr; Dienstag bis Freitag 8 bis 11 Uhr; Mittwoch 16 bis 18 Uhr. Termin­ vereinbarung: nicht erforderlich

Todesfälle

In Verlust geratene Ärzteausweise Es wird verlautbart, dass nachstehend angeführte Ärzteausweise in Verlust geraten sind: Dr. Barbara AICHMAIR Dr. Harald MELLER Dr. Elisabeth SIMMER

Prof. MR Dr. Dr. Burghard NORER, niedergelassener Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, ge­ storben am 04.03.2017

Bundespolizeidirektion und Apothekerkammer wurden hiervon in Kenntnis gesetzt. Ehrungen Wir gratulieren zur Ernennung zum „außerordentlichen Universitätsprofessor“ / zur „außerordentlichen Universitätsprofessorin“ Univ.-Doz. Dr. Christian FINK, Facharzt für Unfallchirurgie (gemäß Anerkennung der Privaten Universität für Ge­ sundheitswissenschaften, medizinische Informatik und Technik Hall in Tirol (UMIT) mit 26.04.2017)

Univ.-Prof. Dr. Gerhard GAEDICKE, angestellter Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Pädiatrische Hämatolo­ gie und Onkologie), gestorben am 05.04.2017

Dr. Herwig PHILLIPP, außerordentlicher Kammeran­ gehöriger der Ärztekammer für Tirol, gestorben am 10.03.2017 Dr. Franz RAINER, außerordentlicher Kammerangehöri­ ger der Ärztekammer für Tirol, gestorben am 29.04.2017 Dr. Hermine SCHÖPFER, außerordentliche Kammer­ angehörige der Ärztekammer für Tirol, gestorben am 22.02.2017 Dr. Gerhard WÖTZER, außerordentlicher Kammeran­ gehöriger der Ärztekammer für Tirol, gestorben am 22.04.2017

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

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Service

Nachstehende Ärzte haben seit April 2017 das ÖÄK-Fortbildungsdiplom erhalten Dr. Julia Benedikt

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Nicolas Yves Moes

FA für Innere Medizin

Doz. Dr. Alexander Brunner

FA für Orthopädie und Traumatologie, FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie

Dr. Wolfgang Nachbauer

FA für Neurologie

Dr. Peter Peller

Arzt für Allgemeinmedizin

Tomislav Caric, dr.med.

FA für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

Dr. Adrian Christoph Roth

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Stefanie Erhart

FÄ für Unfallchirurgie

Dr. Dr. Lukas Schwentner

FA für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

Dr. Norbert Genser

FA für Kinder- u. Jugendheilkunde

Dr. Brigitta Spilz

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Anja Maria Gertl

Turnusärztin

Dr. Susanne Sprung

FÄ für Klinische Pathologie und Molekularpathologie

Dr. Oswald Heis

Arzt für Allgemeinmedizin

Doz. Dr.Dr. Heinrich Strobl

FA für Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie

Dr. Vladan Horak

FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie

Dr. Susanne Tagwercher

Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Magdalena Hueber

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Markus Ternobetz

Turnusarzt

Dr. Linus Christian Hupp, M.Sc.

Approbierter Arzt, FA für Mund-, Kieferu. Gesichtschirurgie

Gaby Tesch

FÄ für Innere Medizin

Dr. Markus Theurl

FA für Innere Medizin

Dr. Nicole Juen

Turnusärztin

Dr. Matthias Trummer

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Daniel Kajahn

Turnusarzt

Dr. Sebastian Tschugg

FA für Unfallchirurgie

Prim. Dr. Lukas Kirchmair

FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin, Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Tanja Wachter

FÄ für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Dr. Alexandra Kofler

FÄ für Neurochirurgie

Dr. Siegfried Walch

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Michaela Lotz

Ärztin für Allgemeinmedizin

Univ.-Prof. Dr. Gregor Wenning

FA für Neurologie u. Psychiatrie

Dr. Andreas Lotz

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Nicole Westermayr

Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin

Prof. Dr. Gerhard Luef

FA für Neurologie u. Psychiatrie

Dr. Oliva Winkler

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Peter Lugerbauer

FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Verena Lugger

Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin

Doz. Dr. Dolores Wolfram-Raunicher

FÄ für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Dr. Dr. Antoniette Maria Mathies

FÄ für Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie

Dr. Dr. Clemens Zsifkovits

FA für Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie

Wichtiger Hinweis für alle Ärzte Updates per E-Mail und Homepage Immer häufiger werden wichtige Informationen, Updates, Newsletter und dergleichen nur mehr per E-Mail oder auf der Homepage angekündigt. Dass dieser Weg nicht nur Geld, sondern auch Zeit spart, ist mittlerweile nichts Neues mehr. Es ist der Ärztekammer daher ein Anliegen, Sie mit Nachdruck darum zu bitten, regelmäßig Ihre E-Mails abzurufen und auch immer wieder einen Blick auf die Homepage zu werfen.

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Service

Nachstehende Ärzte haben seit April 2017 das ÖÄK-Fortbildungsdiplom verlängert Assoz.Prof. Doz. Dr. Barbara Del Frari

FÄ für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Doz. Dr. Christian Murr

Arzt für Allgemeinmedizin, FA für Med. u. Chem. Labordiagnostik

Dr. Nadja Eltanaihi-Furtmüller

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Markus Oehm

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Kathrin Falkensammer

Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Michaela Pedevilla

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Magdalena Glugsberger-Nusser

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Thomas Plankensteiner

Dr. Bernhard Haderer

Arzt für Allgemeinmedizin, FA für Orthopädie u. Orthopädische Chirurgie

FA für Psychiatrie, Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Martina Plattner Gasser

FÄ für Med. u. Chem. Labordiagnostik

Dr. Alexandra Rauter-Rzehak

FÄ für Innere Medizin

Dr. Stefan Reisinger

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Barbara Haibach-Haisjackl

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Georg Haim

FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Andreas Riedl

FA für Radiologie

Dr. Markus Handle

FA für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Dr. Ruth Rudiferia

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Christoph Hechenblaickner

FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Friedrich Scheffauer

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Ulrich Janovsky

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Ulrich Schweigmann

FA für Kinder- u. Jugendheilkunde

MR Dr. Gertrud Jud

Ärztin für Allgemeinmedizin

Prof. Dr. Klaus Seppi

FA für Neurologie

Dr. Elisabeth Kapetanopoulos-Wöllner

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Lorenz Steinwender

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Christoph Stengg

Dr. Ekkehard Klemm

FA für Innere Medizin

Arzt für Allgemeinmedizin, FA für Unfallchirurgie

Dr. Mathilde Kraler

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Wolfgang Sterzinger

FA für Orthopädie u. Orthopädische Chirurgie

Dr. Barbara Kranebitter

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Theresa Thurner

Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Veronika Lechner

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Peter Weber

Doz. Dr. Manuel Maglione

FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie

FA für Psychiatrie, Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Ruth Zangerl

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

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Das Kammeramt der Ärztekammer für Tirol Unsere Beratungszeiten Persönlich erreichen Sie uns Mo bis Fr von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie Mi von 13:00 bis 17:00 Uhr. Sollte es Ihnen möglich sein, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren. Telefonisch sind wir für Sie von Mo bis Do von 8:00 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:00 bis 13:00 Uhr unter 0512/52058-0 erreichbar. Anschrift: 6020 Innsbruck, Anichstraße 7, 1. Stock Telefon: (0512) 52 0 58-0, Fax -130 [email protected], www.aektirol.at

Infopoint Ausgabe von Formularen, Listen, „Arzt im Dienst“-Schilder, Broschüren und Foldern, Auskünfte über öffentlichen Teil der Ärzteliste, Entgegennahme von amtlichen Änderungen bzw. Dokumenten und ausständigen Unterlagen, Qualitätsnachweise, Erwerb ÖÄK-Diplome, Kleinanzeigen für Mitteilungsblatt, Terminauskünfte Veranstaltungen, Honoraranfragen, Praxisgründungskredite, EDV-Auswertungen, Kassenärztlicher Wochenend- und Feiertagsdienst, Funkbereitschaftsdienst IBK-Stadt, Praxisvertretungen, Flugreservierungen für Funktionäre, Laborqualitätskontrolle, Mitgliederinformation, Poststelle Nina dürnberger, Tel. 0512/52058-120, Empfang, Schiedsstelle in Arzthaftpflichtfragen Barbara Etzenberger, 0512/52058-132, Poststelle Isabella Schrantz, Tel. 0512/52058-119, Empfang, Praxisvertretungen, kassenärzt­ licher Bereitschaftsdienst, FB-Dienst Innsbruck, Laborqualitätskontrolle

Abteilung Kurie der angestellten Ärzte Kurie der angestellten Ärzte, Spitalsärztebelange, postpromotionelle Ausbildung und Arztprüfung, Disziplinar- und Schlichtungswesen, Organisation spezieller Projekte Mag. Carmen Fuchs, Tel. 0512/52058-186, Abteilungsleiterin Mag. Michaela Rauscher-Schösser, Tel. 0512/52058-180, Abteilungsleiter-Stv., Rechtliche Belange der Kurie der angestellten Ärzte, Primar- und Konsiliarärztereferat, Lehrpraxen Andreas GAHR, Tel. 0512/52058-147, Postpromotionelle Ausbildung, Disziplinarwesen Nicole Kuprian, Tel. 0512/52058-160, Postpromotionelle Ausbildung Gudrun SITZENFREY, Tel. 0512/52058-151, Postpromotionelle Ausbildung, Anerken­ nung Ausbildungsstätten Stefanie WAGNER, Tel. 0512/52058-183, Postpromotionelle Ausbildung

Abteilung Wohlfahrtsfonds Umlagen- und Beitragsangelegenheiten, Pensions- und Leistungsverrechnung, Vermögensverwaltung, Verwaltungsausschuss, Versicherungsrahmen­verträge, Praxisgründungskredite Mag. Markus Schmarl, Tel. 0512/52058-163, Abteilungsleiter

Dr. Günter Atzl, Tel. 0512/52058-122, Kammeramtsdirektor Mag. Markus Meyer, Tel. 0512/52058-185, Interne Revision, Controlling und Prozessmanagement Christa Wolf, Tel. 0512/52058-129, Buchhaltung, Reisekosten, Lohn­verrechnung, Präsidialsekretariat

Daniela Brugger, Tel. 0512/52058-140, Abteilungsleiter-Stv., Buchhaltung, Pensionsauszahlungen Sarah Auer, Tel. 0512/52058-162, Buchhaltung, Krankenunterstützung Mag. Lucas Hochenegger, Tel. 0512/52058-165, Pensionsberechnungen, Umlagen- und Beitragsangelegenheiten Gundel Kienpointner-Enna, Tel. 0512/52058-139, Pensionsberechnungen Katharina krösbacher, Tel. 0512/52058-127, Umlagen- und Beitragsan­ gelegenheiten, Krankenunterstützung Peter Zöhrer, Tel. 0512/52058-137, Umlagen- und Beitragsvorschreibungen

Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte

Abteilung Wohlfahrtsfonds – Immobilien

Direktion

Kurie der niedergelassenen Ärzte, Standesführung, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungsangelegenheiten, Notarztwesen, kassen- und privatärztliche Belange, Hausapotheken- und Medikamentenangelegenheiten, kassenärztliche Wochen­end- und Feiertagsdienste, Praxisvertretung, Veranstaltungsorganisation

Mag. Elvira Falch, Tel. 0512/52058-128, Abteilungsleiterin Ing. Andreas GEISLER, Tel. 0512/52058-123, Immobilienverwaltung Ulrike NACHTMANN, Tel. 0512/52058-125, Buchhaltung

Servicestelle Recht Dr. Johanna Niedertscheider, 0512/52058-142, Abteilungsleiterin Philipp Radi, BA, Tel. 0512/52058-144, Abteilungsleiter-Stv., Fortbildung, Fachgruppen- und Referatsbelange, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit Daniela GARber, Tel. 0512/52058-181, Ärzteliste, Standesführung Larissa Jais, Tel. 0512/52058-124, Ärzteliste, Standesführung Michaela Moser, Tel 0512/52058-131, Fortbildung, Veranstaltungen, Notarztwesen, Öffentlichkeitsarbeit Maria Painer, Tel. 0512/52058-141, Kassenstellenbewerbungen, Kassenärztliche Stellen- und Bedarfspläne Josef Pfurtscheller, Tel. 0512/52058-182, Ärzteliste, Standesführung, Ärzteausweis Mag. Reinhold PLANK, Tel. 0512/52058-149, Beratung Praxiseröffnung, Kassenstellenbewerbungen, Hausapotheken Nurgül Sarikaye, Tel. 0512/52058-156, Sekretariat

Alle Rechtsfragen, Mitgliederinformation, Begutachtung von Gesetzen, Verordnungen und EU-Rechtsakten, rechtliche Unterstützung der anderen Abteilungen Mag. Christian Föger, Tel. 0512/52058-148, Abteilungsleiter

Servicestelle EDV Ansprechstelle für EDV-Belange, Entwicklung und Wartung der eigenen Programme, Konzeption EDV-Infrastruktur, Auswertungen und Statistiken, Entwicklung und Wartung der Internet-Präsenz Konrad Hell, Tel. 0512/52058-146, Abteilungsleiter Thomas Arlt, Tel. 0512/52058-47, Systemadministration Alexander FALCH, BSc, Tel. 0512/52058-150, Entwicklung, Betreuung hauseigener Programme

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Service

Die Funktionäre der Ärztekammer für Tirol Präsident Dr. Artur WECHSELBERGER Vizepräsident Dr. Klaus Kapelari Vizepräsident (Kurienobmann) MR Dr. Ludwig GRUBER Vizepräsident (Kurienobmann) MR Dr. Momen RADI Finanzreferent: Dr. Franz GRÖSSWANG Stv. Finanzreferent: Prof. Dr. Christoph Brezinka Kurie der niedergelassenen Ärzte Obmann: VP MR Dr. Momen RADI 1. Stv.: MR Dr. Doris SCHÖPF 2. Stv.: Dr. Edgar WUTSCHER Kurie der angestellten Ärzte Obmann: VP MR Dr. Ludwig GRUBER 1. Stv.: Dr. Daniel Von Langen, BSc 2. Stv.: Doz. Prim. Dr. Rudolf Knapp Referat für Amtsärzte Referentin: Dr. Anita LUCKNER-HORNISCHER Co-Referent: Dr. Hans-Peter RAMMER Referat für Arbeitsmedizin Referentin : Dr. Susanne ZITTERL-MAIR Co-Referentin: Dr. Sabine Haupt-Wutscher Referat für Ärztinnen Referentin: Dr. Susanne ZITTERL-MAIR Co-Referentin: Dr. Renate Larndorfer Referat für Belegärzte Referent: Dr. Richard BILGERI Co-Referent: Dr. Stefan Kastner Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Referat für den Bereitschaftsdienst Ibk.-Stadt Referentin: Dr. Caroline Braunhofer Referat für Berufsberatung Referentin: Juliane Elisabeth WESSA Co-Referent: Dr. Gregor Nawratil EDV-Referat Referent: Dr. Peter Seewald Co-Referent: Dr. Andreas STRASSER Fortbildungsreferat Referent: MR Dr. Edgar WUTSCHER Co-Referentin: Dr. Sabine haupt-wutscher Referat für Gender Mainstreaming Referentin: Dr. Doris pecival Referat für Geriatrie Referent: VP MR Dr. Ludwig Gruber Co-Referent: MR Doz. Prim. Dr. Klaus BEREK Co-Referentin: Prof. Prim. Dir. Dr. Monika Lechleitner Referat für Gutachterärzte Referent: Prof. Dr. Christoph Brezinka Co-Referentin: Dr. Regina PRUNNLECHNER Co-Referent: Mag. Dr. Peter Gamper Referat für Hausapotheken führende Ärzte Referent: MR Dr. Klaus SCHWEITZER Referat für extramurale Heim- und Hauskrankenpflege Referent: Dr. Christian REITAN Co-Referentin: MR Dr. Doris SCHÖPF

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2017

Hochschulreferat Referent: Prof. Dr. Gerhard LUEF Co-Referent: Prof. Dr. Christoph BREZINKA Co-Referent: Dr. Bernhard NILICA Co-Referent: Prof. Dr. Thomas LUGER Impfreferat Referentin: Dr. Claudia MÜLLER-ULLHOFEN Co-Referent: Dr. Christian HILKENMEIER Referat für klinische Prüfungen Referent: Dr. Holger BAUMGARTNER Co-Referent: Prof. Dr. Gerhard LUEF Referat für Komplementärmedizin Referentin: MR Dr. Doris SCHÖPF Co-Referent: Dr. Werner KNOFLACH Co-Referent: Prof. Dr. Andreas Schlager Referat für Konsiliarärzte Referent: MR Dr. Hannes Picker Co-Referent: Doz. Dr. Michael Hubalek Referat für Kurärzte Referent: MR Dr. Markus HUBER Landärztereferat Referent: MR Dr. Klaus SCHWEITZER Co-Referent: Dr. Bruno BLETZACHER Referat für Lehre in der Allgemeinmedizin Referent: Hon. Prof. MR Dr. Peter KUFNER Referat für Lehrpraxen Referent: MR Dr. Reinhold mitteregger, M.Sc. Co-Referentin: MR Dr. Doris Schöpf Referat für Medizingeschichte Referent: Mag. Dr. Christian Lechner Co-Referentin: Prof. Dr. Christoph Brezinka Referat für Militärärzte Referent: Oberst MR Dr. Robert SIEF Co-Referent: ObstltA Dr. Andreas Mayr Co-Referentin: Dr. Doris Pecival Referat für Notfall- und Rettungsdienste sowie Katastrophenmedizin Referent: MR Dr. Edgar WUTSCHER Co-Referent: Dr. Andreas WOLF Co-Referent: Prof. Dr. Thomas LUGER Pressereferat Referent: Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Co-Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: VP Dr. Klaus KApelari Referat für Palliativmedizin Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: MR Dr. Reinhold MITTEREGGER, M.Sc. Co-Referent: Prim. Doz. Dr. August ZABERNIGG Co-Referent: Prof. Dr. Reinhard Stauder, M.Sc. Referat für pensionierte Ärzte Referent: OMR Dr. Friedrich Mehnert Co-Referent: MR Dr. Werner Moll Co-Referent: OMR Dr. Erwin ZAnier Referat für Präventivmedizin Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: VP Dr. Klaus kapelari

Referat für Primarärzte Referent: Doz. Prim. Dr. Peter Sandbichler Referat für Private Krankenanstalten Referent: Dr. Franz GRÖSSWANG Co-Referentin: Dr. Doris Pecival Referat für Psychosoziale, -somatische und -therapeutische Medizin Referent: Dr. Joachim STRAUSS Co-Referentin: Dr. Brunhilde WURM Co-Referent: Dr. Harald OBERBAUER Co-Referent: Dr. Thomas POST Co-Referent: Dr. Manfred MÜLLER, M.Sc. Referat für Qualitätssicherung Referent: Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Referat für Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises Referent: Prof. DDr. Manfred HEROLD Co-Referent: Dr. Wolfgang HALDER Referat für Schmerzmedizin Referent: Prof. Dr. Andreas SCHLAGER Co-Referent: Dr. Wilhelm KANTNER-RUMPLMAIR Co-Referentin: Dr. Elisabeth MEDICUS Referat für Schulärzte Referentin: Dr. Claudia MARK Co-Referentin: Dr. Doris percival Referat für Sexualmedizin Referentin: Dr. Doris Pecival Co-Referent: Dr. Dieter KÖLLE, M.Sc. Referat für Sportmedizin Referent: OMR Dr. Erwin ZANIER Co-Referent: Dr. Andreas Egger Co-Referent: Dr. Clemens BURGSTALLER Referat für Sprengelärzte Referent: MR Dr. Klaus Schweitzer Co-Referent: Dr. Edgar Wutscher Referat für Stationsärzte Referent: Dr. Wilhelm HOFER Referat für Steuerangelegenheiten Referent: Dr. Peter HUBER Referat für Suchtmedizin Referentin: Dr. Adelheid Bischof Co-Referent: Dr. Ekkehard Madlung-Kratzer Co-Referent: Doz. Prim. Dir. Dr. Carl Hermann MILLER Referat für Umweltschutz Referent: Dr. Heinz FUCHSIG Referat für Verkehrsmedizin Referentin: Prof. Dr. Ilse Kurzthaler Co-Referent: LSDir. Dr. Franz Katzgraber Referat für Versorgungsnetzwerke Referentin: MR Dr. Doris Schöpf Wahlärztereferat Referent: VP MR Dr. Momen RADI Referat für Wohnsitzärzte Referentin: Dr. Barbara BRAUNSPERGER

Service

Fachgruppen der Ärztekammer für Tirol und ihre Obleute Fachgruppe für Anästhesiologie und Intensivmedizin Prim. Dr. Wilhelm Furtwängler Fachgruppe für Augenheilkunde und Optometrie Dr. Thomas heinzle Fachgruppe für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin Doz. Prim. Dr. Harald Schennach Fachgruppe für Chirurgie Dr. Hermann Draxl Fachgruppe für Frauenheilkunde und Geburtshilfe MR Dr. Andrea Waitz-Penz Fachgruppe für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Dr. Jan ANDRLE Fachgruppe für Haut- und Geschlechtskrankheiten Dr. Christian KRANL Fachgruppe für Hygiene und Mikrobiologie Doz. Dr. Johannes Möst Fachgruppe für Innere Medizin Dr. Christian MOLL Fachgruppe für Kinder- und Jugendchirurgie Dr. Paul Hechenleitner Fachgruppe für Kinder- und Jugendheilkunde Dr. Erich wimmer

Fachgruppe für Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. Sabine Zehetbauer Fachgruppe für Lungenkrankheiten Prof. Dr. Christian Prior Fachgruppe für Medizinische Genetik Prof. Dr. Johannes Zschocke, PhD Fachgruppe für Medizinische und Chemische Labordiagnostik Dr. Horst Philadelphy Fachgruppe für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Dr.Dr. Klaus GADNER Fachgruppe für Neurochirurgie Prof. Dr. Wilhelm Eisner Fachgruppe für Neurologie Dr. Claudia THALER-WOLF Fachgruppe für Neuropathologie Doz.. Dr. Hans Maier Fachgruppe für Nuklearmedizin Dr. Christian UprimNy Fachgruppe für Orthopädie und orthopädische Chirurgie Dr. Wolfram Pawelka

Fachgruppe für Pathologie Dr. Peter OBRIST Fachgruppe für Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation Prof. Dr. Erich Mur Fachgruppe für Physiologie Prof. Dr. Michaela KRESS Fachgruppe für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie Dr. Manfred Stuffer Fachgruppe für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin Dr. Manfred Müller, M. Sc. Fachgruppe für Radiologie Dr. Klaus Wicke Fachgruppe für Strahlentherapie-Radioonkologie Prof. DI Dr. Peter Lukas Fachgruppe für Unfallchirurgie Prim. Dir. Dr. Burkhart HUBER Fachgruppe für Urologie Dr. Matthias NIESCHER

Ausschüsse und Kommissionen der Ärztekammer für Tirol Vorstand Prof. Dr. Christoph Brezinka, MR Dr. Christian Dengg, Dr. Franz GröSSwang, VP MR Dr. Ludwig Gruber, Dr. Gregor Henkel, Dr. Peter Huber, Dr. Klaus Kapelari, Dr. Stefan Kastner, Doz. Prim. Dr. Rudolf Knapp, Dr. Renate Larndorfer, Prof. Dr. Gerhard Luef, VP MR Dr. Momen Radi, MR Dr. Doris Schöpf, MR Dr. Klaus Schweitzer, Dr. Volker Steindl, Prof. Dr. Martin Tiefenthaler, Dr. Daniel von Langen, B.Sc., MR Dr. Andrea Waitz-Penz, Präs. Dr. Artur Wechselberger, Juliane Elisabeth Wessa, MR Dr. Edgar Wutscher Kassen- und Honorarausschuss Dr. Bruno Bletzacher, MR Dr. Petra Alice Lugger, Dr. Matthias Niescher, VP MR Dr. Momen Radi, MR Dr. Doris Schöpf, MR Dr. Klaus Schweitzer, MR Dr. Andrea Waitz-Penz, Präs. Dr. Artur Wechselberger, Dr. Erich Wimmer, MR Dr Edgar Wutscher Niederlassungsausschuss MR Dr. Christian Dengg, VP MR Dr. Ludwig Gruber, Dr. Stefan Kastner, Dr. Othmar Ludwiczek, Prof. Dr. Gerhard Luef, MR Dr. Petra Lugger, M.Sc., Dr. Hannes Neuwirt, Dr. Matthias Niescher, Dr. Harald Oberbauer, Dr. Peter Obrist, Dr. Stefan Pellegrini, Dr. Birgit Polaschek, VP MR Dr. Momen Radi,Dr. Angelika Senn, Präs. Dr. Artur Wechselberger, OMR Dr. Erwin Zanier, Dr. Johann Thurner, Dr. Daniel von Langen, BSc. Ausschuss für ärztliche Ausbildung Vorsitzender: Dr. Georg Haim, Dr. Clemens Burgstaller, Dr. Gabriele Gamerith,VP MR Dr. Ludwig Gruber, Dr. Bernhard HOLZKNECHT, Dr. Stefan Kastner, Dr. Klaus Keller, Dr. Maria Magdalena Krismer, Prof. Dr. Gerhard Luef, Dr. Bernhard Nilica, Juliane Elisabeth Wessa, Präs. Dr. Artur Wechsel­berger, Dr. Herta Zellner,

Dr. Katharina Cima, Dr. Volker Steindl, MR Doz. Prim. Dr. Klaus Berek, Mag. Dr. Christian Lechner, Prof. Dr. Judith-Maria Löffler-Ragg, Referent (bzw. in dessen Abwesenheit Co-Referent) für Lehrpraxen ... Verwaltungsausschuss Dr. Barbara Braunsperger, Dr. Clemens Burgstaller, Dr. Franz GröSSwang, Dr. Georg Haim, Dr. Gregor Henkel (Vorsitzender), OMR Dr.Dr. Paul Hougnon (Zahnärzte­ vertreter), OMR Dr. Wolfgang Kopp (Zahnärztevertreter), Dr. Maria Magdalena Krismer (Stv. Vorsitzende), Prof. Dr. Thomas Josef Luger, VP MR Dr. Momen Radi, Präs. Dr. Artur Wechselberger, OMR Dr. Erwin Zanier (kooptierter Pensionistenvertreter) Schlichtungsausschuss OMR Dr. Friedrich Mehnert (Vorsitzender), OMR Dr. Erwin Zanier (Stellvertreter), Dr. Renate Larndorfer (Beisitzerin), MR Dr. Petra Alice Lugger, M.Sc. (Beisitzerin), MR Dr. Ernst Zangerl (Beisitzer), Dr. Herta Zellner (Beisitzerin) Komitee für MR Vorsitzender: OMR Dr. Erwin Zanier, MR Dr. Karl Heinz Möltzner, MR Dr. Doris Schöpf, Präs. Dr. Artur Wechselberger Redaktionskollegium Prof. Dr. Christoph Brezinka, VP MR Dr. Ludwig Gruber, Dr. Stefan Kastner, Prof. Dr. Gerhard Luef, Präs. Dr. Artur Wechselberger, Mag. Dr. Christian Lechner, Prof. Dr. Judith-Maria Löffler-Ragg KV angestellte Ärzte Kurien­ obmann VP MR Dr. Ludwig Gruber, 1. Kurienobmann-Stellvertreter Dr. Daniel von Langen, B.Sc.,

2. Kurienobmann-Stellvertreter Doz. Prim. Dr. Rudolf Knapp, Prof Dr. Christoph Brezinka, Dr. Clemens Burgstaller, Dr. Katharina Cima, Doz. Dr. Barbara Friesenecker, Dr. Gabriele Gamerith, Dr. Verena Glötzer, Dr. Georg Haim, Dr. Bernhard Holzknecht, Dr. Klaus Kapelari, Dr. Klaus KELLER, Dr. Maria Magdalena Krismer, Dr. Renate Larndorfer, Mag. Dr. Christian Lechner, Prof. Dr. Judith Maria Löffler-Ragg, Prof. Dr. Gerhard Luef, Prof. Dr. Thomas Josef Luger, Dr. Gregor Nawratil, Dr. Hannes Neuwirt, Dr. Wolfram Pawelka, Dr. Doris Pecival, Dr. Darmin Popovic, Dr. Niklas Rodemund, Dr. Michaela Schweigl, Dr. Anna Katharina Spicher, Prof. Dr. Elisabeth Steichen, Dr. Volker Steindl, Prof. Dr. Martin Tiefenthaler, Juliane Elisabeth Wessa KV niedergelassene Ärzte Kurienobmann VP MR Dr. Momen Radi, 1. Stv MR Dr. Doris Schöpf, 2. Stv MR Dr. Edgar Wutscher, Dr. Barbara Braunsperger, MR Dr. Christian Dengg, Mag. Dr. Peter Gamper, Dr. Franz GröSSwang, Dr. Gregor Henkel, Dr. Peter Huber, Dr. Stefan Kastner, MR Dr. Reinhold Franz Mitteregger, M.Sc., Dr. Christian Moll, Dr. Matthias Niescher, Dr. Peter Obrist, MR Dr. Klaus Schweitzer, MR Dr. Andrea Waitz-Penz, Präs. Dr. Artur Wechselberger, Dr. Erich Wimmer Bezirksärztevertreter Imst MR Dr. Maria Aloisia BRAUN, Ibk.-Stadt MR Dr. Heinrich FRISCHAUF, Ibk.-Land MR Dr. Klaus SCHWEITZER, Kufstein Dr. Gregor HENKEL, Kitzbühel MR Dr. Reinhold MITTEREGGER, M. Sc.Reutte Dr. Reinhold PRÖLL, Landeck Dr. Peter OBRIST, Lienz Dr. Peter ZANIER, Schwaz Dr. Wolfgang Berger

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Fachinformationen

LIXIANA 15 mg Filmtabletten, LIXIANA 30 mg Filmtabletten, LIXIANA 60 mg Filmtabletten. Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden. Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen siehe Abschnitt 4.8. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Filmtablette enthält 15mg/30 mg/60mg Edoxaban (als Tosilat). Liste der sonstigen Bestandteile: Tablettenkern: Mannitol (E 421), vorverkleisterte Stärke, Crospovidon, Hyprolose, Magnesiumstearat (E 470b); Filmüberzug: Hypromellose (E 464), Macrogol 8000, Titandioxid (E 171), Talkum, Carnaubawachs, Eisen(III)-oxid x H2O (E 172), Eisen(III)-oxid (E 172). Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere antithrombotische Mittel, ATC-Code: B01AF03. Anwendungsgebiete: Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei erwachsenen Patienten mit nicht‑valvulärem Vorhofflimmern (NVAF) und einem oder mehreren Risikofaktoren wie kongestiver Herzinsuffizienz, Hypertonie, Alter 75 Jahren, Diabetes mellitus, Schlaganfall oder transitorischer ischämischer Attacke (TIA) in der Anamnese. Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen (siehe Abschnitt 4.4 für Hinweise zu hämodynamisch instabilen LE-Patienten). Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile. Klinisch relevante akute Blutung; Lebererkrankungen, die mit Koagulopathie und klinisch relevantem Blutungsrisiko einhergehen. Läsionen oder klinische Situationen, wenn diese als signifikantes Risiko für eine schwere Blutung angesehen werden. Dies können unter anderem akute oder kürzlich aufgetretene gastrointestinale Ulzerationen, maligne Neoplasien mit hohem Blutungsrisiko, kürzlich aufgetretene Hirn- oder Rückenmarksverletzungen, kürzlich durchgeführte chirurgische Eingriffe an Gehirn, Rückenmark oder Augen, kürzlich aufgetretene intrakranielle Blutungen, bekannte oder vermutete Ösophagusvarizen, arteriovenöse Fehlbildungen, vaskuläre Aneurysmen oder größere intraspinale oder intrazerebrale vaskuläre Anomalien sein. Nicht eingestellte schwere Hypertonie. Die gleichzeitige Anwendung von anderen Antikoagulanzien, z.B. unfraktionierte Heparine (UFH), niedermolekulare Heparine (Enoxaparin, Dalteparin etc.), Heparinderivate (Fondaparinux etc.), orale Antikoagulanzien (Warfarin, Dabigatranetexilat, Rivaroxaban, Apixaban etc.), außer in der speziellen Situation der Umstellung der oralen Antikoagulationstherapie (siehe Abschnitt 4.2) oder wenn UFH in Dosen gegeben wird, die notwendig sind, um die Durchgängigkeit eines zentralvenösen oder arteriellen Katheters zu erhalten (siehe Abschnitt 4.5). Schwangerschaft und Stillzeit (siehe Abschnitt 4.6). Die Informationen zu den Abschnitten Dosierung, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen, Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit sowie Nebenwirkungen und Gewöhnungseffekte sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. Inhaber der Zulassung: Daiichi Sankyo Europe GmbH, Zielstattstraße 48, 81379 München, Deutschland. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig. Stand der Information: August 2016. Falls Sie weitere Informationen über das Arzneimittel wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Vertreter des pharmazeutischen Unternehmers in Verbindung. Österreich: Daiichi Sankyo Austria GmbH; Tel: +43-(0) 1 485 86 42 0

Cerebokan® 80 mg – Filmtabletten Inhaber der Zulassung: Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, Willmar-Schwabe-Str. 4, 76227 Karlsruhe, Deutschland. Vertrieb in Österreich: Austroplant-Arzneimittel GmbH, Wien. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält als Wirkstoff: 80 mg Trockenextrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern (EGb 761®) (DEV = 35 - 67:1). Der Extrakt ist quantifiziert auf 17,6 – 21,6 mg Ginkgoflavonglykoside und 4,32 – 5,28 mg Terpenlaktone, davon 2,24 – 2,72 mg Ginkgolide A,B und C und 2,08 – 2,56 mg Bilobalid. Erstes Auszugsmittel Aceton 60% m/m. Liste der sonstigen Bestandteile: Lactose-Monohydrat, Siliciumdioxid (hochdispers, wasserfrei), Cellulose (mikrokristalline), Maisstärke, Croscarmellose Natrium, Magnesiumstearat (pflanzlichen Ursprungs), Hypromellose, Macrogol 1500, Dimeticon, alpha-octadecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen)-5, Sorbinsäure, Eisenoxid rot (E-172), Eisenoxid braun (E-172), Titandioxid (E-171), Talkum. Anwendungsgebiete: Cerebokan 80 mg - Filmtabletten werden angewendet bei Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten geistigen Leistungseinbußen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei dementiellen Syndromen mit der Leitsymptomatik: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmung, Schwindel, Kopfschmerzen. Zur primären Zielgruppe gehören Patienten mit dementiellem Syndrom bei primär degenerativer Demenz, vaskulärer Demenz und Mischformen aus beiden. Das individuelle Ansprechen auf die Medikation kann nicht vorausgesagt werden. Hinweis: Bevor die Behandlung mit Cerebokan 80 mg - Filmtabletten begonnen wird, sollte geklärt werden, ob die Krankheitsbeschwerden nicht auf einer spezifisch zu behandelnden Grunderkrankung beruhen. Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit bei Stadium II nach FONTAINE (Claudicatio intermittens) im Rahmen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen, insbesondere Gehtraining. Vertigo. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Antidementiva, Ginkgo biloba. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig. Weitere Angaben zu Dosierung, Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen und Haltbarkeit sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen.

CandAm® 8 mg/5 mg Hartkapseln. CandAm® 16 mg/5 mg Hartkapseln. CandAm® 16 mg/10 mg Hartkapseln. Qualitative und quantitative Zusammensetzung CandAm® 8 mg/5 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 8 mg Candesartan Cilexetil und 5 mg Amlodipin (entsprechend 6,935 mg Amlodipinbesilat). Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Hartkapsel enthält 101,95 mg Lactose-Monohydrat. Qualitative und quantitative Zusammensetzung CandAm® 16 mg/5 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 16 mg Candesartan Cilexetil und 5 mg Amlodipin (entsprechend 6,935 mg Amlodipinbesilat). Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Hartkapsel enthält 203,90 mg Lactose-Monohydrat. Qualitative und quantitative Zusammensetzung CandAm® 16 mg/10 mg Hartkapseln: Jede Hartkapsel enthält 16 mg Candesartan Cilexetil und 10 mg Amlodipin (entsprechend 13,87 mg Amlodipinbesilat). Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Jede Hartkapsel enthält 203,90 mg Lactose-Monohydrat. Liste der sonstigen Bestandteile: Kapselinhalt: Lactose Monohydrat; Maisstärke; Carmellose-Calcium; Macrogol 8000; Hydroxypropylcellulose; Magnesiumstearat. Kapselhülle von CandAm® 8 mg/5 mg Hartkapseln: Chinolingelb (E104); Eisenoxid, gelb (E172); Titandioxid (E171); Gelatine. Kapselhülle von CandAm® 16 mg/5 mg Hartkapseln: Chinolingelb (E104); Titandioxid (E171); Gelatine. Kapselhülle von CandAm® 16 mg/10 mg Hartkapseln: Titandioxid (E171); Gelatine. Schwarze Drucktinte bei CandAm® 16 mg/5 mg Hartkapseln: Schellack (E904); Eisenoxid, schwarz (E172); Propylenglycol; konzentrierte Ammoniaklösung; Kaliumhydroxid. Anwendungsgebiete: CandAm® ist angezeigt als Substitutionstherapie bei erwachsenen Patienten mit essentieller Hypertonie, deren Blutdruck bereits mit der gleichzeitigen Gabe von Candesartan und Amlodipin in gleicher Dosierung ausreichend kontrolliert wird. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe, gegen Dihydropyridinderivate oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile. Zweites und drittes Schwangerschaftstrimester (siehe Abschnitte 4.4 und 4.6). Obstruktion der Gallengänge und schwere Leberinsuffizienz. Schock (einschließlich kardiogenem Schock). schwere Hypotonie. Obstruktion des linksventrikulären Ausflusstrakts (z.B. hochgradige Aortenstenose). Hämodynamisch instabile Herzinsuffizienz nach akutem Myokardinfarkt. Die gleichzeitige Anwendung von CandAm® mit Aliskiren-haltigen Arzneimitteln ist bei Patienten mit Diabetes mellitus oder eingeschränkter Nierenfunktion (GFR < 60 ml/min/1,73 m2) kontraindiziert (siehe Abschnitte 4.5 und 5.1). Pharmakotherapeutische Gruppe: Mittel mit Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System, Angiotensin-II-Antagonisten und Calciumkanalblocker. ATC-Code: C09DB07. CandAm® 8 mg/5 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stück, Rezept- und apothekenpflichtig. CandAm® 16 mg/5 mg Hartkapseln, OP zu 30 Stück, Rezept- und apothekenpflichtig. CandAm® 16 mg/10 mg Hartkapseln, OP zu 30.Stück, Rezept- und apothekenpflichtig. Pharmazeutischer Unternehmer: +pharma arzneimittel gmbh, A-8054 Graz, E-Mail: [email protected] Weitere Angaben zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Gewöhnungseffekten und zu den Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. 2017_05_CandAm_I_Gazetta_01

Normhydral - lösliches Pulver Zusammensetzung: 1 Beutel zu 13,1 g enthält: 10 g Wasserfreie Glucose, 0,875 g Natriumchlorid, 1,475 g Natriumcitrat 2H20, 0,750 g Kaliumchlorid, (Die trinkfertige Lösung enthält: Glucose 111 mmol/l, Natrium 60 mmol/l, Kalium 20 mmol/l, Citrat 10 mmol/l, Chlorid 50 mmol/l). Hilfsstoffe: Siliciumdioxid. Anwendungsgebiete: Normhydral wird angewendet zur oralen Elektrolyt- und Flüssigkeitszufuhr bei akuten Durchfallerkrankungen mit und ohne Erbrechen bei Jugendlichen und Erwachsenen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile. Unstillbares Erbrechen, schwere Bewusstseinstrübung und Bewusstlosigkeit, Schock, metabolische Alkalose, Anurie, MonosaccharidMalabsorption, schwere Nierenfunktionsstörung. Pharmakotherapeutische Gruppe: Elektrolyte mit Kohlenhydraten, ATC-Code: A07CA. Packungsgrößen: 5 Beutel. Abgabe: Rezeptfrei und apothekenpflichtig. Kassenstatus: Green-Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn, Österreich. Stand der Fachkurzinformation: 10. 07. 2014. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.

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