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Mitteilungen 1-2017


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Ärztekammer für Tirol

www.aektirol.at

Mitteilungen Nr 01/17 · 58. Jahrgang · 3. April 2017



ZLu: 02Z031714M · P.b.b. · 6050 Hall

Wissenschaftspreise verliehen Preis der Ärztekammer für Tirol Dr.-Johannes-und-Hertha-Tuba-Preis

Die Zukunft hat bereits begonnen Gastkommentar von Ao. Univ.-Prof.Dr. Herwig Ostermann

ab Seite 32

Was ist die Ärztekammer? Aufgaben und Aufbau Ihrer Standes­v ertretung in Tirol

Rund um den befristeten Dienstvertrag Erläuterungen und Checkliste

Gesunde Finanzen. Wir sind für Sie da. Immer dann, wenn es darum geht, Chancen für Ihren Erfolg zu nutzen. Dafür geben wir unser Bestes. Lernen Sie uns kennen. Testen Sie unser Angebot. Schön, Ihr Partner zu sein.

Standespolitische Perspektiven

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

E

rstmals herzlichen Dank für die Teilnahme an den Wahlen 2017 in die Ärztekammer für Tirol. – Natürlich besonders auch für die Stimmen, die Sie dabei unserem Verein unabhängiger Tiroler Ärzte gegeben haben. Ich freue mich für das Vertrauen und sehe es als Auftrag und Verpflichtung, unseren Weg fortzusetzen. Wenn auch die Wahlbeteiligung noch knapp über 50 Prozent geblieben ist, zeigt die geringe Teilnahme gerade bei den Turnusärztinnen und Turnusärzten, dass es uns in den nächsten Jahren gelingen muss, die Bedeutung der Selbstverwaltung für einen freien Beruf noch mehr aufzuzeigen und zu vermitteln. Der Arztberuf ist ein freier Beruf. In der freien Niederlassung, aber auch dann, wenn er in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt wird. Dieses Bewusstsein geht oft im Tagesgeschäft der Erfüllung ärztlicher Aufgaben für Krankenkassen oder Trägern von Krankenhäusern verloren. Zu sehr findet man sich oft in den Mühlen ökonomischer, bürokratischer, aber auch medizinischer Vorgaben. Dabei verliert man leicht das Gefühl, als Ärztin oder Arzt einem Patienten gegenüberzustehen, der einen Anspruch darauf hat, dass unser ärztliches Handeln ausschließlich von seinen gesundheitlichen Bedürfnissen beeinflusst wird. Zeitdruck und rigide Systemvorgaben bedrohen damit oft unsere Entscheidungsfreiheit. Flüchtig betrachtet könnte man die Verknappung der Ressourcen oder das Kontrollbedürfnis der Administration von Krankenhäusern und Krankenkassen als alleinigen Grund der Erosion unseres Selbstverständnisses als Frei-

berufler sehen. Wären da nicht die pauschal und chronisch von verschiedenen öffentlichen Stellen mehr oder weniger aggressiv vorgetragenen Angriffe auf die Ärzteschaft. Als Gesundheitsdienstleister abgestempelt, von Entscheidungsprozessen – selbst von jenen, die medizinischen Sachverstand voraussetzen – ausgeschlossen, sollten wir von der Konzentration auf das kranke Individuum abgelenkt zu systemkonformem Verhalten im Sinne bürokratischer Vorgaben gezwungen werden. Damit entstehen Situationen, in denen uns der Spagat zwischen ethisch und medizinisch gebotener Zuwendung zum Patienten als schutzbedürftigem Individuum und der vertraglichen Bindung an Dienstgeber oder Krankenkasse zu zerreißen droht. Der Staat, der durch eine schier grenzenlose Gesetzesflut versucht, auch die letzten Lücken individueller Entscheidungsfreiheit zu schließen, trifft damit gerade uns Freiberufler hart. Um sein Wollen auch durchzusetzen, baut er einen Verwaltungs- und Kontrollmoloch auf. Dies noch dazu mit Mitteln, die wir in der Patientenversorgung so dringend bräuchten. Die ärztliche Selbstverwaltung in der Ärztekammer ist die einzige Einrichtung, die sich bemüht, diesen Allmachtgelüsten des Staates und der von ihm beauftragten Institutionen Einhalt zu gebieten.

zu bringen, lohnt sich das Bemühen. Selbst wenn die Erfolge oft klein sind oder in der Öffentlichkeit nicht die Resonanz erfahren, die wir uns erwarten, erhalten sie uns doch ein Mindestmaß an Freiheit, um als freier Beruf bestehen zu können. Es ist uns wenig Trost, dass der Trend der Entprofessionalisierung alle freien Berufe betrifft. Egal, ob Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater. Alle haben darunter zu leiden. Statt auf ihre hohe fachliche Qualität zu bauen und sie zu steigern, schüttet sie der Staat mit Pflichten und Normen zu und wirft sie in einen Topf mit gewerblichen Dienstleistern. Dass dies natürlich zulasten der Rechtspflege oder anderer gemeinschaftswichtiger Aufgaben geht, scheint dabei ebenso unerheblich zu sein, wie der Verlust an Behandlungs- und Versorgungsqualität für unsere Patientinnen und Patienten. „O tempora, o mores!“ – Es hilft nichts, mit Cicero zu jammern. Es hilft nur, selbstbewusst die wenigen Möglichkeiten zur Gegenwehr, die uns geblieben sind, zu nutzen. Eine davon ist die ärztliche Selbstverwaltung in der Ärztekammer. In diesem Sinne wollen wir sie für die nächsten fünf Jahre konstituieren und uns bemühen, die Interessen möglichst aller Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Mit kollegialen Grüßen

Auch wenn es schwer ist, die Interessen von mehr als 50 verschiedenen Fachgebieten, von Turnusärzten, Fachärzten, leitenden Ärzten, von Wohnsitzärzten, angestellten und in Privat- oder Kassenpraxen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten unter einen Hut

Dr. Artur Wechselberger Präsident

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/207

3

Kurz berichtet

Notarzt

fotolia.com © Bo Valentino

     

Seminar

Ankündigung: Notarztausbildungskurs 2017

Termin: 15.–21. Mai 2017 Kursort: Ärztekammer für Tirol, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck Teilnahmegebühr:  € 690,Anmeldung: Online unter www.aektirol.at Eine Besonderheit des Tiroler Notarztausbil- Programm: Detailprogramm folgt in Kürze! dungskurses ist die große Anzahl an prakti- Für weitere Informationen steht Ihnen Frau schen Übungen in Kleingruppen, weshalb der Moser ([email protected] oder 0512/52058131) gerne zur Verfügung. Kurs auch auf 40 Teilnehmer beschränkt ist. Die Ärztekammer für Tirol veranstaltet vom 15. bis 21. Mai 2017 einen Notarztausbildungskurs    gemäß §40 Ärztegesetz.

Fortbildung

Tiroler Ärztetage 2017 22. und 23. September 2017, UMIT Hall in Tirol

Praxisgründung Praxisführung Praxisorganisation Am 21. und 22. April 2017 findet wieder das „Praxisgründungsseminar“ in den Räum­ lichkeiten der Ärztekammer für Tirol statt. Das Fortbildungsreferat der Ärztekammer hat sich bemüht, auch heuer einen bunten Mix an Vorträgen mit Referenten aus verschiedensten Bereichen zusammenzustellen, um den Anforderungen organisatorischer, wirtschaftlicher und nicht zuletzt rechtlicher Art gerecht zu werden, die einen Arzt/eine Ärztin bei der Gründung einer Ordination erwarten. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.aektirol.at. Anmeldung: Fax.: 0512/52058-130 Tel.: 0512/52058-0 Mail: [email protected] Vorsorge

Die „Tiroler Ärztetage 2017“, der jährliche Kon­ gress des Fortbildungsreferats der Ärztekam­ mer für Tirol, finden nun zum sechsten Mal an der UMIT in Hall in Tirol statt. Wir hoffen, dass dieser Kongress am 22. und 23. September einen ähnlich guten Zuspruch erfährt, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Das Fortbildungsreferat ist jedenfalls bemüht, ein interessantes und hochwertiges und den Fortbildungsbedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen gerecht werdendes Programm zusammenzustellen. So sollen in diesem Jahr neben den üblichen Auffrischungskursen für Notfallmedizin, Verkehrsmedizin und Strahlenschutz auch zum

Beispiel die Themen Notfall in der Praxis, Hypertonie, Rückenschmerz und Geriatrie angeboten werden. Zudem auch ein Lehrpraxisleiterund ein Praxiszurücklegungsseminar. Wir dürfen die Kollegenschaft höflich einladen, das umfassende Angebot bei den diesjährigen Ärztetagen anzunehmen und diesen Kongress auch für ein außerberufliches Treffen zu nutzen. Das endgültige Programm wird im Laufe der nächsten Wochen auf der Homepage der Ärztekammer für Tirol ebenso wie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung veröffentlicht, zudem wird es Ihnen in Papierform per Post zugestellt.

Kostenlose E-Learning-Fortbildung zur Vorsorgeuntersuchung Die Akademie der Ärzte bietet ab sofort eine kostenlose E-Learning-Fortbildung zur Vorsorgeuntersuchung an. Diese entspricht den Bestimmungen des Gesamtvertrages mit dem Hauptverband der Sozialversicherungen (§ 11 Abs. 5) und wird somit als Voraussetzung für den Abschluss eines VU-Einzelvertrages anerkannt. Bei Interesse können Sie gerne unter www. arztakademie.at/vorsorgeuntersuchung/ an dieser Fortbildung teilnehmen.

Abteilungsleiter

Seit Jahresbeginn sind zwei Abteilungsleiterstellen im Bezirkskrankenhaus Lienz und bereits seit November eine Abteilungsleiterstelle im Krankenhaus St. Vinzenz Zams neu besetzt. In Lienz wurden mit 1. Jänner 2017 Dr. Birgit

Volgger in die Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Dr. Martin Schmidt als Ärztlicher Leiter bestellt. In Zams übernahm die Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe Dr. Albrecht Giuliani.

fotolia.com © NicoElNino

Neue Primare am BKH Lienz und Krankenhaus St. Vinzenz Zams

Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Ärztekammer für Tirol, Körperschaft öffentlichen Rechts, 6020 Innsbruck, Anichstraße 7; vertreten durch den Präsidenten Dr. Artur Wechselberger - Layout + Druck: Ablinger.Garber, Medien-Turm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223-513 - Anzeigenannahme: Dipl.-Vw. Peter Frank, M: 0664/4217239, e-mail: [email protected]. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Ärztekammer für Tirol dar. Titelbild und Inhalt: fotolia.com

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

Inhalt

Inhalt

12 Ä rztekammerwahl 2017

24 S pezialisierungsverordnung 26 Evaluierung der Basisausbildung

Ihre Vertreter in der Ärztekammer für Tirol.

Einführung von Spezialisierungen in Geriatrie, Die Erhebung erfolgte mittels eines elektronischen Fragebogens Phoniatrie und Handchirurgie.

Standpunkte

Aus- und Fortbildung

3   Standespolitische Perspektiven

24 Spezialisierungen: Einführung von

6   Ausblicke nach der Wahl



Spezialisierungen in Geriatrie, Phoniatrie

8  Freier Arztberuf im Krankenhaus



und Handchirurgie



26  Evaluierung der Basisausbildung

Eine Illusion?

Gesundheitswesen 28 avomed: Gruppenangebote

Themen

38 Info aus dem Wohlfahrtsfonds:



Satzungsnovelle

39 Ausschreibung Preise 2017:   Ärztekammer für Tirol

10  Von außen gesehen: Gastkommentar    Ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann 

Service

für Übergewichtige/Adipöse

Wahl 2017

  Dr.-Johannes-Tuba-Preis   Tuba-Stiftungsstipendium 42 Punktewerte

12 Ärztekammerwahl 2017

Personen/Veranstaltungen

44 Steuertipps Team Jünger

14  Was ist die Ärztekammer?

30 Refresher für die Leitenden Notärzte

45 Nachtrag Weihnachtsglückwunschenthebungen



30 Sprechen über Sexualität und Tod 31 Geehrtenfeier: Paracelsusmedaillen

46 Standesveränderungen

Niedergelassene Ärzte

32 Wissenschaftspreise verliehen

52 Fortbildungsdiplome

18  Ärztliche Verschwiegenheit



Preis der Ärztekammer für Tirol 2015

55 Kleinanzeigen





Dr.-Johannes-und-Hertha-Tuba-Preis 2015

56 Funktionäre und Kammermitarbeiter

Aufgaben und Aufbau

Krankmeldungen von Zivildienern

19 Unseriöse Werbefaxe

34 Landesehrungen

21 Neue Tarife

35 Gynäkologische Endo­krinologie und Reproduktionsmedizin: neue Leitung

   Krankenhäuser/Universität 22  Rund um den befristeten Dienstvertrag

36 Abteilung Wohlfahrtsfonds: Wer wir sind und wobei wir Sie unterstützen 37 Gabi Boscarolli in Pension

  Rubriken 4 Impressum 4 Kurz berichtet

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

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fotolia.com_© Sudok1

Standpunkte

Ausblicke nach der Wahl Die Ärztekammerwahlen 2017 sind geschlagen und mit viel Freude, aber auch ein wenig Stolz, durfte ich im Kreise unseres Teams um Präsident Wechselberger das sensationelle Ergebnis (32 von 49 Mandaten) feiern. Ich möchte mich sehr herzlich bei allen Ärztinnen und Ärzten, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben, sehr herzlich bedanken.

VP Dr. Momen Radi, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte

ärztlichen Arbeit und entsprechenden Ent-

Gut auf die Zeit der Kammerwahlen (diese

lohnung nicht im Wege stehen.

dauern österreichweit noch bis Ende April) abgestimmt, soll dieses Gesetz, dessen offizieller

Jedenfalls ist aus unserer Sicht abzuleh-

Entwurf noch nicht bekannt ist, bereits im

nen, dass die Ärztinnen und Ärzte nicht mehr

Mai 2017 im Ministerrat beschlossen werden.

dem Schutz eines Gesamtvertrages unter-

Bleibt nur zu hoffen, dass auch alle anderen

liegen. Ebenso dürfen Einzelordinationen

Landesärztekammern die Wahlen gut hinter

nicht durch Primärversorgungseinheiten

sich bringen, um wieder handlungsfähige

ohne Rücksicht auf Stellenpläne, die un-

Gremien zu etablieren.

Viel Zeit, das tolle Ergebnis zu zelebrieren,

ter Einbindung der Ärztekammern erstellt

bleibt allerdings nicht. Denn die derzeitigen

werden, abgelöst werden. Geschweige denn

Trotz früher Wahlen in Tirol bleibt aber

Herausforderungen der Gesundheitspolitik

die Idee, solche Versorgungsformen durch

auch hier die Zeit nicht stehen. So sind Pro-

an die Standespolitik der Ärzte machen keine

nichtärztliche Geschäftsführer (Stichwort

jekte wie Therapie aktiv (Diabetes-Manage-

Pause. Unser Gegenüber wartet nur darauf,

Fielmann/Hartlauer und Co) zu besetzen.

ment-Programm) oder Herz-Mobil-Tirol (telemedizinische Betreuung von Herzin-

dass uns die Wahl lähmt oder zumindest

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soweit ablenkt, dass wir nicht rechtzeitig re-

Wenngleich der erste Gesetzesentwurf

suffizienzpatienten) ebenso umzusetzen

agieren. Durch ein sogenanntes Primärver-

im Rahmen von Verhandlungen entschärft

wie anstehende Verhandlungen mit der Ge-

sorgungsgesetz erwarten sich insbesondere

werden konnte, so ist ein sogenanntes „Ge-

werkschaft und Vorbereitungen auf die näch-

Vertreter des Hauptverbandes revolutionäre

sundheitsreformumsetzungsgesetz“ derzeit

sten Vertragsverhandlungen mit der TGKK.

Änderungen in der Gesundheitsversorgung.

in Planung. Ein erster Entwurf wurde zwar in

Prinzipiell ist gegen Änderungen nichts ein-

einigen Punkte in unserem Sinne geändert,

Also fertig gefeiert und rein in die neue

zuwenden, so lange sie der optimalen Patien-

aber einige Knackpunkte müssen noch ver-

Periode!

tenversorgung und der damit verbundenen

handelt werden.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

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Standpunkte

Freier Arztberuf im Krankenhaus Eine Illusion?

VP Dr. Ludwig Gruber, Kurienobmann der angestellten Ärzte

fotolia.com © Gina Sanders

Schön waren die Zeiten, als Ärztinnen und Ärzte in den Krankenanstalten noch nach ärztlichen und ethischen Gesichtspunkten freie Therapieentscheidungen treffen konnten. In den letzten Jahren sind diese freien Entscheidungen unter Druck geraten, weil einerseits ökonomische Zwänge zunehmend die Oberhand gewinnen und andererseits sich viele zuletzt sogar patientenferne Berufsgruppen immer mehr in die Behandlungsebene einbringen und „teamorientiert“ mitreden wollen.

erlebt wie in den letzten Jahren. Resultat

allerdings schließen, dass zunehmend über

dieser indirekten Eingriffe in die ärztliche

ärztliche Interessen drübergefahren wird und

Entscheidungsfreiheit sind oft Frustration

arztfremde Berufsgruppen und hier beson-

und innere Kündigung.

ders gerne „UMIT BSc., MSc., Mag. etc.“ und überaus selbstbewusste Vielredner und Mul-

Interessanterweise führen alle diese Inter-

titalente aus dem nördlichen Nachbarland

ventionen zu keiner Kostensenkung – im Ge-

uns „unseren Beruf erklären“.

genteil – noch nie waren die Spitalsdefizite so Dabei waren die Kostensteigerungen in

hoch wie derzeit, oder anders gesagt, die Lei-

Ärztinnen und Ärzte haben ein hartes aka-

den Krankenanstalten früher im Vergleich zu

tung der Krankenanstalten durch ÄrztInnen

demisches Studium zu absolvieren und an-

heute durchaus moderat. Sollte allerdings in

in der Vergangenheit war, was die Kosten

schließend eine lange Ausbildung bis zum

der Patientenbetreuung einmal „etwas schief

betrifft, mindestens so effizient wie die Lei-

Erreichen der selbständigen Berufstätig-

laufen“, dann erinnern sich alle sehr schnell

tung durch die derzeitigen Krankenhausma-

keit. StationsärztInnen, FachärztInnen und

an die ärztliche Letztverantwortung.

nager. Und es ist geradezu einfältig, wenn

OberärztInnen in Krankenanstalten haben

nicht schäbig, wenn man die ausufernden

die Qualifikation zur selbständigen Berufs-

Spricht man das Krankenhausmanagement

Spitalsdefizite allen Ernstes nur mit den Ge-

ausübung erreicht und somit das Privileg,

auf die zunehmende Einflussnahme in die

haltserhöhungen für die MitarbeiterInnen

einen freien Beruf im Interesse und zum

ärztlichen Entscheidungsprozesse an, so ern-

erklären will.

Schutz der ihnen anvertrauten PatientInnen

tet man empörten Widerspruch. „Nie würde

8

auch im Spital auszuüben. Viele der oben

sich jemand von der Verwaltung in ärztliche

Clinical Leadership und ein freier ärztlicher

geschilderten Eingriffe richten sich gegen

Therapieentscheidungen und in die Patien-

Beruf wären das Gebot der Stunde, um die

die Freiberuflichkeit der Ärzteschaft. Umso

tenbehandlung einmischen.“ Direkte Inter-

Kliniken und peripheren Krankenanstalten

wichtiger ist es, unseren freien Beruf zukünf-

ventionen in die ärztlichen Patientenbetreu-

wieder in ruhigere Fahrwässer zu bringen

tig mit allen uns zur Verfügung stehenden

ung sind auch selten. Die „Entmündigung“

und die Effizienz zu steigern. Dazu braucht es

Mitteln zu verteidigen. Ich bin es mittlerweile

erfolgt nämlich schleichend und indirekt.

aber ein Zusammenarbeiten auf Augenhöhe

wirklich leid, mir von ehemaligen Pädago-

Noch nie habe ich allerdings in meinem mitt-

zwischen Ärzteschaft und Management. Aus

gInnen, MaturantInnen und SekretärInnen

lerweile doch langen Berufsleben so viele

zahlreichen Gesprächen mit Kolleginnen und

mit oder ohne „UMIT MSc., Mag. etc.“ den

Interventionen von nicht ärztlicher Seite

Kollegen aus verschiedensten Abteilungen

ärztlichen Beruf und die Welt erklären zu

in meinem unmittelbaren Arbeitsbereich

in den Tiroler Krankenanstalten muss ich

lassen!

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

R

Standpunkte

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Ärztekammerwahlen sind geschlagen

treter der Minderheitsfraktionen hatten

Gruppen- und Einzelinteressen von wenigen,

und unser Team mit Präsident Wechselber-

überproportional viel Redezeit in den Ku-

insbesondere da die Politik jede Schwächung

ger hat die absolute Mehrheit in der Kurie

riensitzungen. Es gehört zur politischen

der Ärzteschaft auszunützen weiß. Es ist pri-

eindrucksvoll verteidigt. Als Kurienobmann

Reife, Niederlagen einzugestehen und klare

mär Aufgabe der Angestelltenkurie, sich um

möchte ich mich bei allen Kolleginnen und

Mehrheitsverhältnisse demokratisch anzu-

die Agenden der SpitalsärztInnen zu küm-

Kollegen, die an der Wahl teilgenommen

erkennen. Das Votum der Wählerinnen und

mern und ungerechtfertigte Forderungen

haben, ganz herzlich bedanken, dass sie ihr

Wähler sollte in einer Demokratie akzeptiert

und Begehrlichkeiten der Dienstgeberseite

demokratisches Wahlrecht in Anspruch ge-

werden können.

abzuwehren. Umso mehr muss auch in Zu-

nommen haben.

kunft eine Gesprächsbasis zwischen DienstJedenfalls erwartet die neu gewählten

geber- und Dienstnehmerseite nicht zuletzt

Ganz besonders bedanke ich mich für das

Funktionärinnen und Funktionäre der An-

zum Wohle der Kollegenschaft und der Pati-

neuerlich ausgesprochene große Vertrauen

gestelltenkurie der Tiroler Ärztekammer eine

entInnen weiter bestehen bleiben. Dies wird

in unser Team in der Kurie der Angestellten

wiederum sehr arbeitsreiche Funktionsperio-

deutlich erschwert, wenn einige wenige im-

ÄrztInnen. Mir ist bewusst, dass man es nicht

de. Vieles in der Arbeitswelt ist im Umbruch.

mer wieder bewusst Zwietracht säen, Kon-

jedem Recht machen kann, umso mehr freut

Österreichweit wird über notwendige Flexibi-

flikte zwischen Bundes- und LandesärztInnen

es mich, dass unsere Arbeit und unser Be-

lisierungen und Bürokratieabbau diskutiert,

und KollegInnen der Bezirkskrankenhäuser

mühen, für die Interessen der Kolleginnen

Themen, die die Ärztinnen und Ärzte schon

schüren, an konstruktiven Ergebnissen über-

und Kollegen einzutreten, so eindrucksvoll

lange auf ihrer Agenda haben. Viele von euch

haupt nicht interessiert sind usw. Dies gilt

bestätigt wurde. Das Wahlergebnis zeigt aber

hätten mir vor wenigen Jahren auch nicht

für Dienstgeber- wie auch für Dienstneh-

auch deutlich, dass persönliche Untergriffe

geglaubt, dass SpitalsärztInnen bald nur

merseite gleichermaßen aber auch für die

in der Wahlauseinandersetzung sich nicht

mehr 48 Stunden im Schnitt in der Woche

Standespolitik.

auszahlen. Bei Wahlen in Selbstverwaltungs-

arbeiten werden.

Der viel bemühte Begriff Wertschätzung ist

körper steht immer noch die Arbeit und das

keine Einbahnstraße. Wer seinem Gegenüber

Bemühen um die gemeinsame Sache für die

Ärztliche Standespolitik ist das Bohren

keinerlei Wertschätzung entgegenbringt, darf

Ärztinnen und Ärzte im Vordergrund.

harter Bretter. Neben Erfahrung benötigt es

sich nicht wundern, wenn ihm diese ebenfalls

Ausdauer, Beständigkeit sowie eine ordent-

verwehrt wird. Ich werde mich die kommende

Die schon bisher bestehende absolute

liche Portion Idealismus. In der ärztlichen

Funktionsperiode sehr um diese gegensei-

Mehrheit in der Angestelltenkurie wurde

Standespolitik sollte das große gemeinsame

tige Wertschätzung bemühen und verspreche

nie zu Ungunsten der kleineren Fraktionen

Ganze – nämlich das Wohl der Tiroler Ärzte-

euch, weiterhin mit allem Einsatz für die Be-

ausgenützt, beinahe alle Kurienbeschlüsse

schaft und damit auch das Wohl der Patient­

lange der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte

erfolgten einstimmig und gerade die Ver-

Innen – im Vordergrund stehen und nicht

einzutreten.

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9

Standpunkte

Von auSSen gesehen

Die Zukunft hat bereits begonnen Kürzlich war ich in Berlin bei einer Abstim-

die definierten Standards der Beratung

mungssitzung eines EU-Projektes zur Erfor-

durch das Gesundheitspersonal einge-

schung von Risikoprädiktoren für Krebser-

halten werden, insbesondere dass die

krankungen. Einer der Schlüsselforscher des

Aufklärung über die Aussagekraft des

Konsortiums fasste dort die Zukunft der

Tests sowie über allfällige Konsequenzen

Gesundheitsversorgung unter dem Schlag-

vor der Untersuchung erfolgen muss.

wort „4P-Medizin“ zusammen: prädiktiv,

Zweitens ist zu gewährleisten, dass ein

präventiv, personalisiert und partizipativ.

Test nur dann durchgeführt werden darf,

Zwar ist dieses Konzept nicht mehr ganz neu,

wenn es auch eine wirksame Therapie­

sondern taucht seit rund zehn Jahren – ins-

option gibt.

besondere im systemwissenschaftlichen Kontext – immer wieder auf, die aktuelle

Präventiv: Tests, die nach bestimmten

Relevanz ergibt sich jedoch daraus, dass wir

Erkrankungen fahnden, sind also nur

nunmehr in der Lage sind, einerseits auf

dann zulässig, wenn auch Therapien ver-

Basis großer Datenmengen („Big Data“) epi-

fügbar sind. Dazu zählen etwa medika-

demiologische Zusammenhänge zu erken-

mentöse Therapien, die operative Ent-

nen und andererseits auch in der Humange-

fernung risikohafter und nicht lebens-

netik systematisch Prädiktoren für bestimm-

notwendiger Körperteile oder eben auch

te Gesundheitsrisiken zu identifizieren.

die Entwicklung von entsprechenden Präventions- und insbesondere Scree-

Doch was hat die „4P-Medizin“ für die

ningmaßnahmen.

künftige Ausrichtung der Gesundheitsver­ sorgung zu bedeuten?

Gerade für Letzteres ergibt sich aus den Grundlagen einer individuellen Risiko-

Prädiktiv: Wir werden in Zukunft ver-

bestimmung auch die Ableitung von

mehrt in der Lage sein, Menschen die

personalisierten Screeningstrategien, die

Wahrscheinlichkeit vorauszusagen, in-

es beispielsweise ermöglichen, die Alters-

nerhalb einer gewissen Zeitspanne eine

kohorte oder Intervalle entsprechend

bestimmte Erkrankung zu erleiden. Die-

anzupassen oder durch weitere Früher-

se ist um einen bestimmten Faktor grö-

kennungsverfahren zu ergänzen. Hier

ßer oder kleiner als in der Durchschnitts-

ergibt sich mitunter tatsächlich das Po-

bevölkerung. Dies ist zunächst einmal

tenzial, die Wirksamkeit von Screening

trivial und beispielsweise derzeit bereits

zu erhöhen und zugleich allfällige nega-

beim Gentest nach familiär bedingtem

tive Folgen einer Übertestung zu redu-

Brustkrebs (BRCA-Mutationen) möglich.

zieren.

Zwei Punkte erscheinen mir hier neben

10

dem Datenschutz als besonders wichtig.

Personalisiert: Selbst wenn wir unsere

Erstens müssen wir sicherstellen, dass

Risiken genau kennen – nicht jede Form

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

Foto © Fayer

von Ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann

Ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann Herwig Ostermann ist seit 1. August 2016 Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Zuvor leitete er seit September 2013 die Abteilung für Gesundheitsökono­ mie an der Gesundheit Österreich GmbH/Geschäftsbereich ÖBIG. Er hat eine Teilzeitprofessur für Health Policy and Administration am Department für Public Health und Health Technology Assessment an der UMIT. Ostermann studierte in Innsbruck und Dublin Internationale Wirt­ schaftswissenschaften und absolvier­ te anschließend an der privaten Universität für Gesundheitswissen­ schaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT) in Hall in Tirol das Magister- und Doktoratsstudium der Gesundheitswissenschaften. Ostermann publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und fungiert als Berater des Bundesministeriums für Gesundheit sowie in verschiedenen EU- und WHO-Gremien mit Fokus Gesundheits- und Strukturreform.

Standpunkte

einer Erkrankung lässt sich erstens durch

„Real-World-Evidence“ und vernetzte

auch bei der Entscheidung über eine In-

präventive Maßnahmen vermeiden und

Innovationsstrategien. Inhaltlich gilt es

tervention im präventiven oder thera-

zweitens liegen solche Maßnahmen auch

hier einerseits, die bestehenden ent-

peutischen Setting geht es um eine par-

nicht für jede Form der Erkrankung vor.

scheidungsanalytischen Modelle weiter

tizipative Entscheidungsfindung zwi-

Doch können auf Grundlage von Test-

zu verfeinern und Wirksamkeiten nach-

schen Patienten und Anbietern von Ge-

verfahren auch Therapieoptionen ent-

zuweisen. Regulatorisch geht es vor al-

sundheitsleistungen.

sprechend angepasst werden, wie es etwa

lem darum, auch im Falle von persona-

derzeit bei verschiedenen onkologischen

lisierten Therapien sicherzustellen, dass

Dies bedeutet insbesondere, dass beide

Erkrankungen der Fall ist.

diese dem gängigen HTA-Kriterium einer

Seiten lernen müssen, mit Risiko und

alternativen Nutzenabwägung standhal-

Unsicherheit umzugehen und diese zu-

Methodisch stellt diese Personalisierung

ten und damit für die Betroffenen tat-

nächst für sich und dann auch gemein-

von Therapien die Gesundheitssysteme

sächlich einen Nutzen stiften.

sam im Behandlungskontext zu bewerten. Eines ist dabei in jedem Fall sicher-

vor Herausforderungen, die oftmals unter dem Überbegriff „Comparative Effec-

Partizipativ: Der Patient nimmt eine

zustellen: dass die Präferenzen der Pati-

tiveness Research“ zusammengefasst

zentrale Rolle im Entscheidungsprozess

enten das maßgebliche Entscheidungs-

werden und vor allem eines brauchen:

ein. Sowohl bei der Risikoermittlung als

kriterium sind.

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Bereits zum 12. Mal organisierten die Sparkassen Tirols diese Vortragsreihe für Ärzte und Zahnärzte. Auch heuer haben sich wieder 46 Ärztinnen und Ärzte über Steuern, Recht, Versicherung, Finanzierung, Personalauswahl und weitere wichtige Themen bei der Praxisgründung und in der Ordination informiert. Die Kurse fanden an vier Abenden im März statt. Aufgrund des großen Interesses planen die Sparkassen, diese Crashkurs-Reihe auch 2018 wieder anzubieten. Beachten Sie die Einladung am Jahresanfang!

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

11

Wahl 2017

Ärztekammerwahl 2017 Von den 3892 für die Wahlen in die Ärztekammer für Tirol 2017 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten haben 1 947 von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Dies ergibt eine Wahlbeteiligung von 50,03 %. Für die Vollversammlung der Ärztekammer für Tirol waren 49 Sitze zu vergeben. Nachstehend das Ergebnis der Ärztekammerwahl 2017: A. Wahlkörper: Sektion der zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärzte (Ärztinnen)  innerhalb der Kurie der angestellten Ärzte (Ärztinnen) Verein unabhängiger Tiroler Ärzte – Präsident Dr. Wechselberger Spitals- und Klinikärzte – Dr. Ludwig Gruber / Dr. Daniel Von Langen

11 Mandate

Aktionsgemeinschaft der Tiroler Ärzte

2 Mandate

Interessengemeinschaft Klinikärzte/innen IGK

4 Mandate

Klinik und Spitalsärzteliste: Interessensvertretung der angestellten Ärztinnen und Ärzte Tirols (Luef, Glötzer, Luger, Popovic, Schweigl)

3 Mandate

B. Wahlkörper: Sektion der Turnusärzte (Turnusärztinnen) innerhalb der Kurie der angestellten Ärzte (Ärztinnen) Verein unabhängiger Tiroler Ärzte – Präsident Dr. Wechselberger Spitals- und Klinikärzte – Dr. Ludwig Gruber / Dr. Daniel Von Langen

6 Mandate

Aktionsgemeinschaft der Tiroler Ärzte

0 Mandate

Interessengemeinschaft Klinikärzte/innen IGK

2 Mandate

Klinik und Spitalsärzteliste: Interessensvertretung der angestellten Ärztinnen und Ärzte Tirols (Luef, Glötzer, Luger, Popovic, Schweigl)

3 Mandate

C. Wahlkörper: Sektion der Ärzte (Ärztinnen) für Allgemeinmedizin und der approbierten Ärzte (Ärztinnen)  innerhalb der Kurie der niedergelassenen Ärzte (Ärztinnen) Verein unabhängiger Tiroler Ärzte – Präsident Dr. Wechselberger Kassen-, Wahl- und Wohnsitzärzte – Dr. Wechselberger / Dr. Radi

7 Mandate

Aktionsgemeinschaft der Tiroler Ärzte

1 Mandate

D. Wahlkörper: Sektion der Fachärzte (Fachärztinnen) innerhalb der Kurie der niedergelassenen Ärzte (Ärztinnen) Verein unabhängiger Tiroler Ärzte – Präsident Dr. Wechselberger Kassen-, Wahl- und Wohnsitzärzte – Dr. Wechselberger / Dr. Radi

8 Mandate

Aktionsgemeinschaft der Tiroler Ärzte

2 Mandate

Sohin entfallen endgültig folgende Mandate auf: Liste

Bezeichnung

1

Verein unabhängiger Tiroler Ärzte – Präsident Dr. Wechselberger

2

Aktionsgemeinschaft der Tiroler Ärzte

5

3

Interessengemeinschaft Klinikärzte/innen IGK

6

4

Klinik und Spitalsärzteliste

6

Insgesamt

12

Mandate

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

32

49

Wahl 2017

Vollversammlung der Ärztekammer für Tirol Funktionsperiode 2017–2022 1  MR Dr. Ludwig Gruber, FA für Innere Medizin  2  Dr. Renate Larndorfer, FÄ für Unfallchirurgie 3  Dr. Volker Steindl, FA für Unfallchirurgie 4  Prof. Dr. Christoph Brezinka, FA für   Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 5  Dr. Maria Magdalena Krismer, FÄ für   Innere Medizin  6  Dr. Clemens Burgstaller, FA für   Unfallchirurgie  7  Dr. Georg Haim, FA für Anästhesiologie   u. Intensivmedizin  8  Doz. Prim. Dr. Rudolf Knapp, FA für   Radiologie 9  Dr. Klaus Kapelari, FA für Kinder- u.   Jugendheilkunde 10  Dr. Klaus Keller, FA für Allgemeinchirurgie    und Viszeralchirurgie  11  Dr. Doris Pecival, FÄ für Urologie, Ärztin für Allgemeinmedizin 12  Dr. Wolfram Pawelka, FA für Orthopädie   u. Orthopädische Chirurgie 13  Prof. Dr. Elisabeth Steichen, FÄ für Kinder  u. Jugendheilkunde 14  Prof. Dr. Martin Tiefenthaler, FA für   Innere Medizin 15  Doz. Dr. Barbara Friesenecker, FÄ für   Anästhesiologie u. Intensivmedizin  16  Dr. Hannes Neuwirt, FA für Innere Medizin 17  Prof. Dr. Judith Maria Löffler-Ragg,   FÄ für Innere Medizin 18  Prof. Dr. Gerhard Luef, FA für Neurologie   u. Psychiatrie 19  Dr. Verena Glötzer, Ärztin für Allgemein  medizin, FÄ für Anästhesiologie u.   Intensivmedizin 20  Prof. Dr. Thomas Josef Luger, FA für   Anästhesiologie u. Intensivmedizin 21  Dr. Daniel Von Langen, Turnusarzt 22  Juliane Elisabeth Wessa, Turnusärztin 23  Dr. Niklas Rodemund, Turnusarzt 24  Mag. Dr. Christian Lechner, Turnusarzt 25  Dr. Katharina Cima, Turnusärztin 26  Dr. Gregor Nawratil, Turnusarzt 27  Dr. Gabriele Gamerith, Turnusärztin 28  Dr. Bernhard Holzknecht, Turnusarzt 29  Dr. Darmin Popovic, Turnusarzt 30  Dr. Michaela Schweigl, Turnusärztin,   Ärztin für Allgemeinmedizin 31  Dr. Anna Katharina Spicher, Turnusärztin 32  Dr. Artur Wechselberger, Arzt für   Allgemeinmedizin 33  MR Dr. Doris Schöpf, Ärztin für   Allgemeinmedizin 34  MR Dr. Edgar Wutscher, Arzt für   Allgemeinmedizin 35  Dr. Franz Größwang, Arzt für   Allgemeinmedizin 36  MR Dr. Klaus Schweitzer, Arzt für   Allgemeinmedizin

37  MR Dr. Christian Dengg, Arzt für   Allgemeinmedizin 38  MR Dr. Reinhold Franz Mitteregger, M.Sc.,   Arzt für Allgemeinmedizin 39  Dr. Peter Huber, Arzt für Allgemeinmedizin 40  Dr. Momen Radi, FA für Innere Medizin,   Arzt für Allgemeinmedizin  41  MR Dr. Andrea Waitz-Penz, FÄ für   Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 42  Dr. Gregor Henkel, FA für Urologie 43  Dr. Stefan Kastner, FA für Allgemeinchirurgie   und Viszeralchirurgie 44  Dr. Erich Wimmer, FA für Kinder- u.   Jugendheilkunde 45  Dr. Peter Obrist, FA für Klinische Pathologie und Molekularpathologie 46  Dr. Barbara Braunsperger, FÄ für   Nuklearmedizin, FÄ für Radiologie 47  Dr. Christian Moll, FA für Innere Medizin 48  Dr. Matthias Niescher, FA für Urologie 49  Mag. Dr. Peter Gamper, FA für Unfall  chirurgie, Arzt für Allgemeinmedizin  Kurienversammlung der angestellten Ärzte, Funktionsperiode 2017–2022 1  MR Dr. Ludwig Gruber, FA für Innere   Medizin  2  Dr. Renate Larndorfer, FÄ für Unfallchirurgie 3  Dr. Volker Steindl, FA für Unfallchirurgie 4  Prof. Dr. Christoph Brezinka, FA für   Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 5  Dr. Maria Magdalena Krismer, FÄ für   Innere Medizin  6  Dr. Clemens Burgstaller, FA für Unfall  chirurgie  7  Dr. Georg Haim, FA für Anästhesiologie   u. Intensivmedizin  8  Doz. Prim. Dr. Rudolf Knapp, FA für   Radiologie 9  Dr. Klaus Kapelari, FA für Kinder- u.   Jugendheilkunde 10  Dr. Klaus Keller, FA für Allgemeinchirurgie   und Viszeralchirurgie  11  Dr. Doris Pecival, FÄ für Urologie, Ärztin   für Allgemeinmedizin 12  Dr. Wolfram Pawelka, FA für Orthopädie   u. Orthopädische Chirurgie 13  Prof. Dr. Elisabeth Steichen, FÄ für Kinder  u. Jugendheilkunde 14  Prof. Dr. Martin Tiefenthaler, FA für Innere   Medizin 15  Doz. Dr. Barbara Friesenecker, FÄ für   Anästhesiologie u. Intensivmedizin  16  Dr. Hannes Neuwirt, FA für Innere Medizin 17  Prof. Dr. Judith Maria Löffler-Ragg,   FÄ für Innere Medizin 18  Prof. Dr. Gerhard Luef, FA für Neurologie   u. Psychiatrie 19  Dr. Verena Glötzer, Ärztin für Allgemein  medizin, FÄ für Anästhesiologie u.     Intensivmedizin

20  Prof. Dr. Thomas Josef Luger, FA für   Anästhesiologie u. Intensivmedizin 21  Dr. Daniel Von Langen, Turnusarzt 22  Juliane Elisabeth Wessa, Turnusärztin 23  Dr. Niklas Rodemund, Turnusarzt 24  Mag. Dr. Christian Lechner, Turnusarzt 25  Dr. Katharina Cima, Turnusärztin 26  Dr. Gregor Nawratil, Turnusarzt 27  Dr. Gabriele Gamerith, Turnusärztin 28  Dr. Bernhard Holzknecht, Turnusarzt 29  Dr. Darmin Popovic, Turnusarzt 30  Dr. Michaela Schweigl, Turnusärztin,   Ärztin für Allgemeinmedizin 31  Dr. Anna Katharina Spicher, Turnusärztin Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte, Funktionsperiode 2017–2022 1  Dr. Artur Wechselberger, Arzt für   Allgemeinmedizin 2  MR Dr. Doris Schöpf, Ärztin für   Allgemeinmedizin 3  MR Dr. Edgar Wutscher, Arzt für   Allgemeinmedizin 4  Dr. Franz Größwang, Arzt für   Allgemeinmedizin 5  MR Dr. Klaus Schweitzer, Arzt für   Allgemeinmedizin 6  MR Dr. Christian Dengg, Arzt für   Allgemeinmedizin 7  MR Dr. Reinhold Franz Mitteregger, M.Sc.,   Arzt für Allgemeinmedizin 8  Dr. Peter Huber, Arzt für Allgemeinmedizin 9  Dr. Momen Radi, FA für Innere Medizin,   Arzt für Allgemeinmedizin  10  MR Dr. Andrea Waitz-Penz, FÄ für   Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 11  Dr. Gregor Henkel, FA für Urologie 12  Dr. Stefan Kastner, FA für Allgemeinchirurgie   und Viszeralchirurgie 13  Dr. Erich Wimmer, FA für Kinder- u.   Jugendheilkunde 14  Dr. Peter Obrist, FA für Klinische Pathologie   und Molekularpathologie 15  Dr. Barbara Braunsperger, FÄ für Nuklear  medizin, FÄ für Radiologie 16  Dr. Christian Moll, FA für Innere Medizin 17  Dr. Matthias Niescher, FA für Urologie 18  Mag. Dr. Peter Gamper, FA für Unfall  chirurgie, Arzt für Allgemeinmedizin  Die Wahl des Präsidenten, des in der Satzung vorgesehenen zusätzlichen Vizepräsidenten, der restlichen Vorstandsmitglieder, der Verwaltungsausschussmitglieder sowie der Kurienobleute und deren Stellvertreter erfolgt in den konstituierenden Sitzungen der Vollversammlung, der Erweiterten Vollversammlung bzw. den Kurienversammlungen am 5. April 2017. Die Referenten sowie die diversen Ausschüsse werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung bestellt.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

13

Wahl 2017

Was ist die Ärztekammer? Aufgaben und Aufbau Der Beginn einer Funktionsperiode ist ein guter Zeitpunkt, um die gesetzlichen Grundlagen, Organe, Gremien und Aufgaben der ärztlichen Standesvertretung darzustellen. Durch die gesetzliche Ausformung der Ärztekammer als Selbstverwaltungskörper wird der Ärzteschaft die Möglichkeit gegeben, ihr berufliches Umfeld in weiten Bereichen selbst zu gestalten. Was ist die Ärztekammer?

sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärz-

lung aus mindestens zwölf und höchstens 100

Die Ärztekammern in den Bundesländern und

tinnen und Ärzte wahrzunehmen und zu för-

Kammerräten besteht. Die genaue Anzahl be-

die Österreichische Ärztekammer erfüllen eine

dern sowie für die Wahrung des ärztlichen

stimmt die Vollversammlung selbst, jeweils

Doppelfunktion – als Selbstverwaltungskörper

Berufs- und Standesansehens und der ärztli-

wenn sie vor Ablauf der fünfjährigen Funkti-

sind sie einerseits Interessenvertretung der

chen Berufs- und Standespflichten zu sorgen.

onsperiode mit Beschluss die nächste Wahl

Ärztinnen und Ärzte, andererseits nehmen sie

Das ÄrzteG nennt beispielhaft konkrete Auf-

anordnet.

Aufgaben der staatlichen Verwaltung wahr. Die

gaben, welche die Landesärztekammern in

Die Vollversammlung der Ärztekammer für

Ärztekammern sind durch das Ärztegesetz

ihrem eigenen Wirkungsbereich wahrnehmen,

Tirol hat die Anzahl der Kammerräte am

(ÄrzteG) eingerichtete Körperschaften öffent-

unter anderem folgende:

7.12.2016 mit 49 bestimmt.

lichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und können somit Träger von Rechten und

Die genauen Regelungen zur Durchführung  Abschluss und Auflösung von Verträgen mit

der Wahl sind in §§ 74–77 ÄrzteG und in der

Pflichten sein.

den Trägern der Sozialversicherung und der

Ärztekammer-Wahlordnung 2006 (ÄKWO

Aufgrund folgender Merkmale sind die Ärzte-

Krankenfürsorge

2006) in der geltenden Fassung enthalten.

kammern als Selbstverwaltungskörper zu sehen:  Einrichtung durch Hoheitsakt  Pflichtmitgliedschaft

 Abschluss von Kollektivverträgen als gesetz-

Die Wahlberechtigten sind bei den Ärztekam-

liche Interessenvertretung von Ärztinnen

merwahlen in Wahlkörper unterteilt und kön-

und Ärzten auf Arbeitgeberseite gegenüber

nen jeweils die für den betreffenden Wahlkör-

nichtärztlichen Arbeitnehmern

per kandidierenden wahlwerbenden Gruppen

 Überprüfung der für ärztliche Leistungen

(Listen) wählen.

 Bestellung der Organe aus der Mitte der

berechneten Vergütungen und Erstattung

In Ärztekammern mit 3000 und mehr Kam-

 Kammerangehörigen

von Gutachten über die Angemessenheit

merangehörigen sowie in jenen Ärztekam-

 Finanzierung aus Mitteln der Selbst-

einer geforderten Vergütung

mern, in denen Sektionen durch die Satzung

 verwaltungsangehörigen

 Errichtung von Patientenschiedsstellen

vorgesehen und gebildet wurden, bilden die

 Kompetenz zur Erfüllung öffentlicher

 Errichtung und Betreibung eines Wohlfahrts-

Sektionen die Wahlkörper, in den anderen

 Aufgaben

fonds zur Versorgung und Unterstützung

Ärztekammern die beiden Kurien. In der Ärz-

 teilweise Übertragung von Hoheitsgewalt

der Kammerangehörigen und deren Hinter-

tekammer für Tirol sind Sektionen gebildet,

bliebenen

dementsprechend bestehen bei den Wahlen

 zur Erfüllung der Aufgaben  Weisungsfreiheit gegenüber dem Staat,  aber Bindung an die staatliche Aufsicht

 Erstattung von Berichten, Gutachten und Vorschlägen an Behörden betreffend das

in die Ärztekammer für Tirol folgende Wahlkörper:

Gesundheitswesen sowie in allen sonstigen Ihre öffentlichen Aufgaben nehmen die Ärzte-

Angelegenheiten, die die Interessen der Ärz-

kammern teilweise mit der ihnen dazu einge-

teschaft berühren

räumten Hoheitsgewalt wahr, teilweise werden die Aufgaben aber auch nicht hoheitlich besorgt, dies ist zum Beispiel bei der Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Fall, die die Interessen der Ärzteschaft

 Mitwirkung bei der Erstellung amtlicher Gesundheitsstatistiken  Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung und Fortbildung  etc.

berühren.

Wahl der Vollversammlung

14

 Sektion der zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärzte (Ärztinnen) innerhalb der Kurie der angestellten Ärzte (Ärztinnen),  Sektion der Turnusärzte (Turnusärztinnen) innerhalb der Kurie der angestellten Ärzte (Ärztinnen),  Sektion der Ärzte (Ärztinnen) für Allgemeinmedizin und der approbierten Ärzte (Ärztin-

Gesetzliche Aufgaben der Ärztekammern

Gewählt wird bei den Ärztekammerwahlen die

nen) innerhalb der Kurie der niedergelasse-

Zusammenfassend sind die Ärztekammern

Vollversammlung der jeweiligen Ärztekammer.

nen Ärzte (Ärztinnen),

dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen,

§ 74 ÄrzteG bestimmt, dass die Vollversamm-

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

R

Wahl 2017

Alle ordentlichen Kammerangehörigen Kurie der angestellten Ärzte (Ärztinnen)

Kurie der niedergelassenen Ärzte (Ärztinnen)

Sektion der zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärzte (Ärztinnen)

Sektion der Turnusärzte (Turnusärztinnen)

Sektion der Ärzte (Ärztinnen) für Allgemeinmedizin und der approbierten Ärzte (Ärztinnen)

Sektion der Fachärzte (Fachärztinnen)

(20 Mandate)

(11 Mandate)

(8 Mandate)

(10 Mandate)





wählen





Vollversammlung (49 Kammerrätinnen und Kammerräte)

 

Kurienversammlung der angestellten Ärzte (Ärztinnen) (31)



Kurienobfrau/-obmann = Vizepräsident(in) + 2 Stellvertreter(innen)

wählt



Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte (Ärztinnen) (18)

wählt



Kurienobfrau/-obmann = Vizepräsident(in) + 2 Stellvertreter(innen)

Präsident(in)

Zusätzliche(r) Vizepräsident(in)

Weitere Vorstandsmitglieder (12)

Vorstand (20 +1) Präsident(in), Vizepräsident(inn)en (3), Stellvertreter(innen) der Kurienobleute (4), von den Kurienversammlungen gewählte weitere Vorstandsmitglieder (12); Vorsitzende(r) des Verwaltungsausschusses (ohne Stimmrecht)

Präsidium (5) Präsident(in), Vizepräsident(inn)en (3), Finanzreferent(in)

R Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

15

Wahl 2017

  Sektion der Fachärzte (Fachärztinnen) inner-

lung beschränken sich auf die Angelegenheiten

Beschlussfassung über die Empfehlung über

halb der Kurie der niedergelassenen Ärzte

des gemeinsamen Wohlfahrtsfonds, insbeson-

die angemessene Honorierung privatärztlicher

(Ärztinnen).

dere die Erlassung und Änderung einer Satzung

Leistungen, die Einrichtung eines ärztlichen

des Wohlfahrtsfonds, die Erlassung einer Wohl-

Not- und Bereitschaftsdienstes, die Wahrneh-

Aufgaben der Vollversammlung:

fahrtsfondsbeitragsordnung und die Be-

mung der Angelegenheiten der Gemeinde- und

Die Vollversammlung hat folgende Aufgaben

schlussfassung über Jahresvoranschlag und

Sprengelärzte, die Begutachtung von Gesetzes-

(§ 80 ÄrzteG):

Rechnungsabschluss des Wohlfahrtsfonds.

entwürfen, die ausschließlich niedergelassene

 Anordnung der Wahl der Vollversammlung

Kurienversammlungen

und Festsetzung der Zahl der Kammerräte

Die von den Kurienangehörigen gewählten

Präsident(in), Vizepräsident(inn)en

(derzeit 49 in der Ärztekammer für Tirol)

Kammerräte bilden die Kurienversammlung.

Die Vollversammlung wählt in ihrer Eröff-

 Wahl des Präsidenten und des in der Satzung

Die beiden Kurienversammlungen (Kurienver-

nungssitzung den Präsidenten. Sofern die Sat-

vorgesehenen zusätzlichen Vizepräsidenten

sammlung der angestellten Ärztinnen und

zung der jeweiligen Ärztekammer dies vorsieht,

 Festsetzung der Zahl der weiteren Vorstands-

Ärzte und Kurienversammlung der niederge-

wählt die Vollversammlung außerdem einen

mitglieder (derzeit zwölf in der Ärztekammer

lassenen Ärztinnen und Ärzte) wählen in ihren

zusätzlichen Vizepräsidenten aus dem Kreis

für Tirol)

Eröffnungssitzungen für die Dauer der Funk-

der Kammerrätinnen und Kammerräte jener

tionsperiode der Vollversammlung jeweils ei-

Kurienversammlung, welcher der Präsident

nen Kurienobmann und zwei Stellvertreter.

nicht angehört. Die Satzung der Ärztekammer

 Wahl der übrigen ärztlichen Mitglieder des Verwaltungsausschusses und der beiden

für Tirol sieht in § 27 Abs. 12 Z. 2 die Wahl eines

ärztlichen Rechnungsprüfer des ÜberprüAufgaben der Kurienversammlungen:

zusätzlichen Vizepräsidenten durch die Voll-

Den Kurienversammlungen obliegen bestimm-

versammlung vor. Neben dem von der Vollver-

te, in § 84 Abs. 3 (Kurienversammlung der an-

sammlung gewählten zusätzlichen Vizepräsi-

gestellten Arztinnen und Ärzte) und Abs. 4

denten haben auch die Kurienobleute der

(Kurienversammlung der niedergelassenen

beiden Kurien zusätzlich die Funktion von

 Erlassung und Änderung einer Diäten- und

Arztinnen und Ärzte) abschließend aufgezähl-

Vizepräsidenten. In welcher Reihenfolge die

Reisegebührenordnung einschließlich der

te Angelegenheiten, die nur die Angehörigen

Vizepräsidenten den Präsidenten im Falle sei-

Gebühren für Funktionäre

der jeweiligen Kurie betreffen.

ner Verhinderung vertreten, hat nach § 83 Abs.8

 Erlassung und Änderung der Satzung

Für die Kurienversammlung der angestellten

ÄrzteG die Satzung festzulegen.

 Erlassung und Änderung der Geschäftsord-

Ärztinnen und Ärzte zählen dazu z. B. der Ab-

fungsausschusses des Wohlfahrtsfonds  Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluss  Erlassung und Änderung einer Umlagenordnung

schluss und die Lösung von Vereinbarungen,

Aufgaben des Präsidenten/der Präsidentin:

welche Entgelte der angestellten Ärztinnen und

Der Präsident vertritt die Kammer nach außen.

Ärzte betreffen; die Begutachtung von Geset-

Dabei hat er die Einheit des Standes zu wahren.

zesentwürfen, die ausschließlich angestellte

Die Durchführung aller Beschlüsse der Organe

Ärztinnen und Ärzte betreffen oder die Bera-

der Kammer – außer den Zuständigkeiten der

Die Erweiterte Vollversammlung besteht aus

tung der angestellten Ärztinnen und Ärzte in

Kurienversammlungen – liegt in der Hand des

den Mitgliedern der Vollversammlung der Ärz-

arbeits-, dienst- und sozialrechtlichen Belan-

Präsidenten. Der Präsident leitet die Geschäfte

tekammer und den von der jeweiligen Lan-

gen.

und fertigt alle Geschäftsstücke. Zu den kon-

deszahnärztekammer entsandten Mitgliedern,

Aufgaben der Kurienversammlung der nieder-

kreten Aufgaben des Präsidenten zählen unter

deren Anzahl sich aus dem Verhältnis der An-

gelassenen Ärztinnen und Ärzte sind unter

anderem die Einberufung der Sitzungen der

zahl der Angehörigen der beiden Kammern

anderem: die Vertretung der Arbeitgeberinter-

Vollversammlung, des Kammervorstandes und

zueinander ergibt. Derzeit hat die Erweiterte

essen der Kurienangehörigen durch den Ab-

des Präsidiums und das Führen des Vorsitzes

Vollversammlung der Ärztekammer für Tirol

schluss von Kollektivverträgen, der Abschluss

bei diesen Sitzungen sowie das Schließen und

sechs Vertreter der Landeszahnärztekammer

und die Lösung von Gesamtverträgen und

Lösen der Dienstverträge mit den Kammeran-

Tirol.

sonstigen Vereinbarungen mit den Sozialver-

gestellten, wobei er sich bei Letzterem nach

sicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstal-

den Beschlüssen des Präsidiums zu richten hat.

nung  Erlassung und Änderung der Dienstordnung für das Personal der Ärztekamme

Erweiterte Vollversammlung:

16

Ärztinnen und Ärzte betreffen, etc. 


Aufgaben der Erweiterten Vollversammlung:

ten (einschließlich Vereinbarungen über die

Die Aufgaben der Erweiterten Vollversamm-

Zahl und Verteilung der Vertragsärzte), die

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

R

Wahl 2017

Vorstand

Präsidium

Das Kammeramt

Der Vorstand der Ärztekammer für Tirol be-

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten,

Das Kammeramt ist der Fachapparat der Ärz-

steht aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern,

den drei Vizepräsidenten und dem Finanzre-

tekammer. Das Kammeramt hat (durch die

zusätzlich nimmt der Vorsitzende des Verwal-

ferenten – wobei ein von der Vollversammlung

Kammerangestellten) die zur Erfüllung der

tungsausschusses ohne Stimmrecht an den

gewählter Vizepräsident im Präsidium nur

Aufgaben der Ärztekammer notwendigen fach-

Sitzungen teil.

dann ein Stimmrecht hat, wenn der Präsident

lichen und administrativen Arbeiten zu leisten.

Stimmberechtigte Mitglieder sind der Präsi-

an der Sitzung nicht teilnimmt.

Insbesondere zählt zu den Aufgaben des Kam-

dent, die drei Vizepräsidenten (zei Kurien-

meramtes, die Beschlüsse der Organe der Kam-

obleute und der zusätzliche Vizepräsident), die

Aufgaben des Präsidiums:

mer unparteiisch durchzuführen, die von den

insgesamt vier Stellvertreter der Kurienobleu-

Aufgabe des Präsidiums ist die Beschlussfas-

Organen der Kammer angeforderten Stellung-

te und die zwölf weiteren Mitglieder des Vor-

sung in Personalangelegenheiten. Das Präsidi-

nahmen zu erstellen, den Organen der Kammer

standes, die zu gleichen Teilen von den beiden

um entscheidet über den Abschluss und die

zweckdienliche Vorschläge zu unterbreiten und

Kurien gewählt wurden.

Lösung von Dienstverträgen und ist für alle

für Information und Beratung der Kammeran-

dienstrechtlichen Angelegenheiten und Besol-

gehörigen Sorge zu tragen. Dabei wird das

Aufgaben des Vorstandes:

dungsangelegenheiten des Personals zuständig.

Kammeramt geleitet durch einen Kammer-

Dem Vorstand obliegt die Durchführung aller

Außerdem entscheidet das Präsidium in drin-

amtsdirektor, welcher für die innere Organisa-

Aufgaben der Ärztekammer, die nicht nach

genden Angelegenheiten des Vorstandes – die

tion des Kammeramtes verantwortlich ist. Der

dem ÄrzteG ausdrücklich anderen Organen

diesbezüglichen Beschlüsse sind dem Vorstand

Kammeramtsdirektor ist dem Präsidenten

zugewiesen sind.

ohne Verzug vorzulegen und bedürfen der

gegenüber weisungsgebunden.

nachfolgenden Zustimmung des Vorstandes.

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

17

fotolia.com © Simon Kraus

Niedergelassene Ärzte

Ärztliche Verschwiegenheit im Zusammenhang mit Krankmeldungen von Zivildienern Bereits vor einigen Jahren wurden die niedergelassenen Ärzte über die Rechtsmeinung der Ärztekammer für Tirol informiert, wonach mit der (gemäß § 23c Abs. 2 Ziffer 2 Zivildienstgesetz) geforderten Bescheinigung über Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung keine genaue Diagnose gemeint ist. Vielmehr muss vom Arzt lediglich festgelegt werden, ob es sich um einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, fremdes Verschulden oder eine sonstige Erkrankung handelt. Nunmehr wurde uns mitgeteilt, dass die

Formular weiterzuleiten. In diesen beiden Fäl-

Deswegen besteht auch keine Pflicht des

Zivildienst-Serviceagentur zur Einholung von

len wird die ärztliche Schweigepflicht nicht

Arztes, das Formular überhaupt auszufüllen.

Krankenstandsbestätigungen ein entspre-

rechtswidrig durchbrochen.

Ferner stellt diese Form der Krankenstandsbe-

chendes Formular „Krankenstandsbestätigung

stätigung keine kassenvertragliche Leistung

für Zivildienstleistende“ ausgibt, auf welchem

Eine Weitergabe des ausgefüllten Formulars

dar und kann daher dem Patienten gegenüber

unter „Art der Erkrankung“ auch verschiedene

ohne vorherige Einholung der Zustimmung

privat verrechnet werden. Der auf dem Formu-

Möglichkeiten zum Ankreuzen angeführt sind

des Patienten (Zivildienstleistenden), etwa im

lar angeführte Verweis „Für das Ausfüllen die-

(z. B. allergische Erkrankung, Lebererkrankung,

Fall einer direkten Anforderung des Formulars

ses Formulars besteht kein Anspruch auf Ab-

neurologische Erkrankung, psychische Erkran-

durch den Beschäftiger des Zivildienstleisten-

geltung von Kosten“ bedeutet lediglich, dass

kung etc.)

den (bzw. der Zivildienst-Serviceagentur), ver-

der Zivildienstleistende gegenüber seinem

stößt gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Beschäftiger/der Zivildienst-Serviceagentur

Die Ärztekammer für Tirol geht davon aus,

18

keinen Anspruch auf Erstattung der entstan-

dass die im Formular vorgesehene „Art der

Die im Zivildienstgesetz geregelte „Pflicht

Erkrankung“ nur angegeben werden darf, wenn

zur Meldung der Diagnose“ an den Beschäfti-

der behandelnde Arzt das Formular wieder an

ger des Zivildienstleistenden/an die Zivil-

seinen Patienten (den Zivildienstleistenden)

dienst-Serviceagentur trifft nämlich ausdrück-

retourniert bzw. wenn der Patient (Zivildienst-

lich den Zivildienstleitenden, nicht jedoch den

leistende) den Arzt ersucht, das ausgefüllte

behandelnden Arzt.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

denen Kosten hat.

Dr. Johanna Sagmeister

Niedergelassene Ärzte

!

Fake-President Trick

Bitte Vorsicht: Unseriöse Werbefaxe im Umlauf

Factbox

Dieses Mal handelt es sich um ein Schreiben des „IDW Interessensverband der Wirtschaft“,

Empfohlene Vorgangsweise:

CEO-Fraud bzw.

welcher angeblich seinen Sitz in Wien hat.

  Bitte ignorieren Sie das Schreiben des „IDW

„Fake-President Trick“

In diesem Schreiben soll der Arzt seine Mit-

fotolia.com © nerthuz

Aufmerksame Kollegen haben uns in den letzten Wochen darauf hingewiesen, dass – leider zum wiederholten Male – unseriöse Werbefaxe an die niedergelassenen Ärzte versendet werden.

Interessensverband der Wirtschaft“.

gliedschaft für 2017 bestätigen und das For-

  Seien Sie und Ihre Mitarbeiter (insbesonders

Die Täter verfügen über gute Kenntnis­

mular samt firmenmäßiger Zeichnung retour-

jene, welche im Sekretariat oder am Emp-

se über das jeweilige Unternehmen und

nieren.

fang arbeiten) generell sehr vorsichtig bei

stellen Kontakt zu Mitarbeitern dieses

Im Kleingedruckten findet sich zwar der Hin-

der Weitergabe von Firmendaten sowie fir-

Unternehmens her, welche über Zah­

weis „Die Verlängerung jeder bestehenden

menmäßigen Zeichnungen.

lungsanweisungsbefugnisse oder den

Mitgliedschaft aus dem Jahr 2016 ist gemäß

 Zusendungen von Ihnen unbekannten Fir-

Entscheidung des Vorstands kostenfrei und

men und Personen sollten Sie besonders

gilt für das gesamte Jahr 2017“ – für „neue Mit-

achtsam behandeln, im Zweifelsfalle raten

gliedschaften“ wird hingegen aber ein jährli-

wir, diese sofort zu löschen bzw. Kontakt mit

Nachdem ein erster Kontakt aufgebaut

cher Beitrag in Höhe von 800 Euro fällig.

der Ärztekammer für Tirol aufzunehmen.

wurde, weisen die Betrüger den „aus­

Zugang zu relevanten vertraulichen Informationen verfügen.

erwählten“ Mitarbeiter des Unterneh­ Auffällig ist auch, dass sämtliche Informatio-

Darüber hinaus ist grundsätzlich festzustellen,

mens an, einen sehr wichtigen Zah­

nen über Bezahlmöglichkeiten oder Bankver-

dass es derzeit wieder vermehrt zu betrügeri-

lungsauftrag oder die Übermittlung

bindung nicht angeführt sind, es sich somit

schen Anschreiben und Telefonanrufen in den

von speziellen Dokumenten durchzu­

nicht um die bisher bekannten klassischen

Ordinationen kommt. Unter anderem zu den

führen.

Betrugsvorschreibungen von unseriösen An-

Themen „Online-Register“ (samt zwölfmona-

bietern handelt.

tiger Bindung und Kosten in Höhe von rund

Meist (jedoch nicht immer) versuchen

Da es sich somit bei diesem Fax anscheinend

1.500 Euro), Versand von Informationsmate-

die Täter den Betrug in großen interna­

um keinen klassischen direkten Schädigungs-

rial (der mit einem Vertragsabschluss gleich-

tionalen Konzernen, bei denen die mei­

versuch handelt, muss davon ausgegangen

gesetzt wird) und Spammails (in denen dubi-

sten Mitarbeiter den CEO (Chief Execu­

werden, dass es sich um eine mögliche Vorbe-

ose Links angepriesen werden). Nicht zu ver-

tive Officer = Vorstandsvorsitzender)

reitungshandlung zu weiterfolgenden Strafta-

gessen auch gefälschte Anschreiben von Ban-

oder Präsidenten gar nicht kennen.

ten handelt. So ist derzeit z. B. das „CEO-Fraud“

ken (in denen der „Kunde“ aufgefordert wird,

Die Täter geben sich sodann als diese

(siehe Fact-Box) sehr verbreitet: Betrüger ver-

seine PINs oder Codes zu nennen).

Person aus und versuchen auf diesem

wenden eine firmenmäßige Zeichnung durch

Weg, betrügerisch Geld oder wichtige

Unterschrift und Stempel für andere weiterführende Betrugsdelikte.

Informationen zu erhalten. Dr. Johanna Sagmeister

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

19

bezahlte Einschaltung

Fachorientierte Informationssysteme für mehr Effizienz in der Arztpraxis Verschiedene medizinische Fachrichtungen haben unterschiedliche Ansprüche an ein elektronisches Informationssystem. Je genauer ein Ordinationsprogramm auf die Anlagen, Abläufe und den Informationsbedarf der Fachrichtung abgestimmt ist, desto höher dessen Effizienz. Als Ergebnis steht mehr Zeit für den Patienten zur Verfügung.

D

as Ordinationsprogramm ist die Grundlage für das tägliche Management einer Arztpraxis. Von der ersten Terminvereinbarung mit dem Patienten bis zur Verrechnung und der Vereinbarung eines Folgetermins liegen viele Schritte, die heute ohne EDV kaum mehr zu bewältigen sind. Nicht alle Arztpraxen haben jedoch dieselben Ansprüche an ein solches Arztinformationssystem. Abweichungen finden sich nicht nur in den verschiedenen Arbeitsweisen der Ärzte, sondern vor allem zwischen den medizinischen Fachrichtungen. Eine Facharztpraxis für Gynäkologie benötigt andere medizinische Geräte, hat andere Informationsbedürfnisse und weist andere Abläufe in der Patientenbetreuung auf wie beispielsweise eine Praxis der Allgemeinmedizin oder Neurologie. Spezifische, praxis-orientierte Lösungen Effiziente und effektive Arztinformationssysteme für den niedergelassenen Arzt bieten spezifische Lösungen für die jeweiligen Fachrichtungen. Die Entwicklung solcher Informationssysteme ist ohne langjährige Erfahrung und Kenntnis der medizinischen Praxissituation

20

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

kaum möglich. Enge Vernetzung mit erfahrenen Medizinern der einzelnen Fachrichtungen ist Voraussetzung. Zeit spielt dabei eine wesentliche Rolle. Ein ausgereiftes Ordinationssystem sollte einige Entwicklungsschritte durchlaufen, bevor dieses in der Praxis eingesetzt wird. Leider wird hier aus wirtschaftlichen Gründen zu oft gespart, um möglichst schnelle Gewinne zu erwirtschaften. Der Leidtragende ist zu oft der Arzt, der seine wertvolle Zeit dann mit unausgereiften allgemeinen Lösungen verbringen darf. „Bei Neueinführungen werden Themen und Erweiterungen auch immer wieder von den Entwicklern selbst hinterfragt und weiter verbessert. Dadurch ist die Firma sehr nahe am Kunden und das Produkt wird dementsprechend für den Praxisalltag optimiert.“ Dr. Andreas Perle, praktischer Arzt, Dornbirn Von Ärzten für Ärzte – ein interaktiver Prozess WEBMED, ein Anbieter von medizinischer Praxissoftware, investiert einen Großteil seiner Ressourcen nicht nur in die Entwicklung fachspezifischer Lösungen sondern auch in deren laufende Optimierung. Der wichtigste Teil dieses ständigen Innovationsprozesses stellt die enge Zusammenarbeit mit praktizierenden Medizinern dar. Im Rahmen eines „ReNew Prozess“ werden niedergelassene Ärzte der entsprechenden Fachrichtung zur Teilnahme an Workshops und Feedbackrunden eingeladen. Sie können sich aktiv in den verschiedenen Ent-

wicklungsschritten einbringen und die neuen Lösungen bis zur finalen Freigabe begleiten. Damit stellt das Unternehmen sicher, dass seine Lösungen auch in der Praxis funktionieren und einfach anzuwenden sind, bevor diese offiziell am Markt eingeführt werden. „Obwohl WEBMED GYN komplex und umfassend ist, konnte ich mich rasch damit zurecht finden und genieße die Vorteile. Ich werde praktisch durch das Gespräch mit meinen Patientinnen geführt.“ Frau Dr. Karin Frischeis-Bischofberger, Gynäkologin, Alberschwende Praxissoftware für Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Urologie und Neurologie

Letztes Jahr konnte WEBMED weitere fachspezifische Lösungen für Praxis – Informationssysteme lancieren, die heute bereits in zahlreichen Arztpraxen erfolgreich eingesetzt werden. WEBMED AM für Allgemeinmediziner, WEBMED GYN für Gynäkologen, WEBMED URO für Urologen und WEBMED NEURO für Neurologie-Praxen. Alle Lösungen wurden jeweils im Rahmen eines ReNew Prozesses in enger Zusammenarbeit mit mehreren erfolgreichen Fachärzten entwickelt und in der Praxis getestet. „Weitere fachmedizinische Lösungen sind bereits in der Entwicklung. Wir freuen uns schon auf die Markteinführung!“ so Ing. Jürgen Gort, Leiter Support bei WEBMED.

Niedergelassene Ärzte

Neue Tarife AUVAsicher Honorarerhöhung für 2017:

Tarifanpassungen Notärzte:

§ 16 der Vereinbarung zur Durchführung des

Die seit 1.1.2017 gültige Tarifempfehlung für

§ 78a ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sieht

Notärzte (Ambulanzdienste bei Groß- oder

vor, dass das Honorar für AUVAsicher Vertrags-

Sportveranstaltungen, Begleitung von Aus-

partner jährlich am 1 . Jänner nach dem „Tarif-

lands- und Intensivtransporten) finden Sie

lohnindex 1986 für freie Berufe“ mit Stichtag

auf der Homepage der Österreichischen Ärz-

1. Juli des Vorjahres valorisiert wird. Das auf

tekammer (http://www.aerztekammer.at/

diese Weise berechnete Stundenhonorar wird

honorarempfehlungen). Die Beträge unter-

kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. So-

liegen seit 2011 einer jährlichen Valorisierung

Immer häufiger werden wichtige Infor-

mit ergibt sich nach der lndexanpassung für

von + 2,0 Prozent; Reisekosten, Verpflegung

mationen, Updates, Newsletter und der-

2017 ein Stundensatz von € 139,74, das bedeu-

und Nächtigung sind vom Veranstalter zu

gleichen nur mehr per E-Mail oder auf

tet eine Erhöhung um € 1,52 (+1,01 Prozent).

übernehmen.

der Homepage angekündigt.

Wichtiger Hinweis für alle Ärzte Updates per E-Mail und Homepage

Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten Honorarerhöhung: Mindesthonorar

der Stadt Wien (KFA):

Empfehlung für externe Arbeitsmediziner:

Die KFA hat seit 1.11.2016 eine neue Leistungsposition in den Honorarkatalog aufgenommen:

Dass dieser Weg nicht nur Geld, sondern auch Zeit spart, ist mittlerweile nichts Neues mehr.

Einsatzzeit

Betrag pro Stunde

Stunden/Jahr

in €

1–80

168,39

mographie (pQCT) oder Dual Energy X-RAY

gen, Sie mit Nachdruck darum zu bitten,

81–180

139,44

Absorptionsmessung (DEXA); verrechenbar

regelmäßig Ihre E-Mails abzurufen und

> 180

114,41

maximal einmal pro Patient und Jahr, nicht

auch immer wieder einen Blick auf die

als Screeningu ntersuchung; verrechenbar

Homepage zu werfen.

PosNr. R809 „Knochendichtemessung“ € 31,57 periphere quantitative Computerto-

Für bereits abgeschlossene Verträge werden

nur von Fachärzten für Radiologie, die im

die 2016 geltenden Honorare um + 1,6 Prozent

Einvernehmen mit der Ärztekammer berech-

erhöht.

tigt wurden; für die Erteilung der Verrech-

Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Büro-

nungsberechtigung ist ein Gerätenachweis

kosten etc. sind separat zu vereinbaren.

erforderlich.

Es ist der Ärztekammer daher ein Anlie-

www.aektirol.at

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

21

Krankenhäuser/Universität

Rund um den befristeten Dienstvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen sind. In Abweichung zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis wird das befristete Arbeitsverhältnis für eine feste Dauer geschlossen, also nicht für unbestimmte Zeit. Mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdau-

Aneinanderreihung befristeter Dienstver­

er enden befristete Dienstverträge, ohne dass

träge: „Kettenvertrag“/Folgebefristung

einer Vertretung/Ersatzkraft oder zur Erpro-

es einer besonderen Auflösungserklärung be-

Von Kettenarbeitsverträgen spricht man, wenn

bung abgeschlossen wurde,

darf.

mehrere befristete Arbeitsverhältnisse anein-

endet das Dienstverhältnis mitten in der

Eine Befristung ist grundsätzlich nur zulässig,

andergereiht werden. Die Vereinbarung eines

Schwangerschaft mit Ablauf der Befristung.

wenn sie durch einen sachlichen Grund ge-

weiteren befristeten Arbeitsverhältnisses in

rechtfertigt ist. Als sachliche Gründe nennt

unmittelbarem Anschluss an ein befristetes

Läuft die Befristung erst nach Beginn der

das Gesetz z. B. die Ersteinstellung im An-

Arbeitsverhältnis oder mit kurzer zeitlicher

Schutzfrist ab (z. B. mitten in der Karenz), endet

schluss an eine Ausbildung oder ein Studium

Unterbrechung (Folgebefristung) bedarf der

das Dienstverhältnis mit Ablauf der Befristung.

oder die Beschäftigung eines Arbeitnehmers

sachlichen Rechtfertigung durch besondere

Eine Befristung ist daher „stärker“ als die Ka-

zur Vertretung eines anderen. Die gesetzliche

wirtschaftliche oder soziale Gründe.

renz oder auch Elternteilzeit.

Aufzählung ist nicht abschließend.

Dies bedeutet, dass es nur dann zu einer HemNach Ansicht des OGH ist die Aneinanderrei-

mung kommt, wenn die Befristung nicht ge-

Endzeitpunkt

hung von befristeten Arbeitsverhältnissen

rechtfertigt ist und noch vor der Schutzfrist

Befristete Dienstverhältnisse können kalen-

ohne sachlichen Grund unzulässig, die sach-

abläuft.

dermäßig (Fristdauer oder Endzeitpunkt) fi-

lich nicht gerechtfertigten Befristungen sind

xiert sein oder vom Eintritt eines bestimmten

nichtig, sodass das Dienstverhältnis als solches

Ereignisses (z. B. für die Dauer der Ausbildung

auf unbestimmte Zeit anzusehen ist.

Checkliste für befristete

oder für die Dauer einer Karenzvertretung)

Jedoch hat der OGH den Abschluss von wie-

Arbeitsverträge

abhängig gemacht werden. Entscheidend hier-

derholten befristeten Arbeitsverträgen für

Bevor Sie einen befristeten Arbeitsvertrag

bei ist, dass der Endzeitpunkt objektiv feststell-

Ärzte in Fachausbildung als sachlichen Recht-

unterschreiben, sollten Sie folgende Punk-

bar und nicht der willkürlichen Bestimmung

fertigungsgrund für zulässig befunden (OGH

te kritisch prüfen.

bzw. Beeinflussung durch einen Vertragspart-

9 Ob A 80/02h).

 Gibt es eine Kündigungsmöglichkeit?  Wenn ja – Dauer?

ner ausgesetzt ist. Besonders geschützte Arbeitnehmer/

 Werden Regelungen für eine ordentli-

Befristung und Auflösung vor

werdende Mütter

che Kündigung oder zumindest die

Zeitablauf/Kündigung

Ein Sonderfall sind befristete Verträge mit

gesetzlichen Kündigungsfristen er-

Befristete Dienstverträge enden mit dem ver-

schwangeren Mitarbeiterinnen. Sind Ärztin-

einbarten Termin, dem Ablauf der vereinbar-

nen beim Eintritt der Schwangerschaft ledig-

 Werden der Grund (z. B. Ausbildung

ten Frist oder dem Eintritt des vereinbarten

lich befristet angestellt, wird der Ablauf des

oder Karenzvertretung) und/oder die

Ereignisses. Die Befristung ist für beide Seiten

befristeten Arbeitsverhältnisses grundsätzlich

Dauer (Endzeitpunkt oder Dauer der

bindend: Ein befristeter Dienstvertrag kann

von der Bekanntgabe der Schwangerschaft bis

Ausbildung) der Befristung im Dienst-

grundsätzlich nicht gekündigt werden – außer

zum Beginn der achtwöchigen Schutzfrist oder

ein Kündigungsrecht (das in der Regel wie bei

bis zu einer vorher auf Dauer ausgesprochenen

 Gibt es im Arbeitsvertrag Aussagen zu

unbefristeten Verträgen mit einer Kündi-

Freistellung (individuelles Beschäftigungsver-

einer erneuten Befristung? Oder Über-

gungsfrist verbunden ist) wird ausdrücklich

bot) gehemmt. Das heißt, liegt das vereinbar-

nahme in einen unbefristeten Vertrag?

von vornherein im Vertrag vereinbart. Zweck

te Ende des Arbeitsverhältnisses vor Beginn

und Dauer der Befristung einerseits sowie die

des Mutterschutzes, so verlängert sich dieses

Möglichkeit zur Kündigung andererseits müs-

automatisch bis zu Beginn des Mutterschutzes.

Für weitere Fragen rund um den befristeten

sen dabei aber in einem angemessenen Ver-

Läuft die Befristung hingegen vor der Schutz-

Dienstvertrag stehen Ihnen die Juristen der

hältnis zueinander stehen.

frist ab und ist sie sachlich gerechtfertigt – zu

Ärztekammer gerne zur Verfügung!

Dessen ungeachtet kann natürlich ein befri-

Ausbildungszwecken,

stetes Dienstverhältnis vorzeitig einvernehm-

  wenn die Befristung im Interesse der Arbeit-

lich beendet werden.

22

 wenn das Arbeitsverhältnis für die Dauer

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

nehmerin liegt oder

wähnt?

vertrag explizit benannt?

Mag. Michaela Rauscher-Schösser

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CRAFTS

Aus- und Fortbildung

Lifestyle ändern, aktiv vorsorgen:

#vorsichern

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www.merkur.at Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

23

Ausbildung/Fortbildung

Einführung von Spezialisierungen in Geriatrie, Phoniatrie und Handchirurgie Als weiterer Schritt für die Umsetzung der Reform der ärztlichen Ausbildung wurden durch die Österreichische Ärztekammer nach Prüfung der Versorgungsrelevanz bzw. auf Basis bestehender strukturierter Weiterbildungen Spezialisierungen mittels einer mit 1. Jänner 2017 in Kraft getretenen Spezialisierungsverordnung eingeführt. Spezialisierungen sollen der Ärztin/dem Arzt

nach Abschluss der Ausbildung zur Ärztin für

Die neu eingeführten Spezialisierungen in Ger-

die Möglichkeit gewähren, sich in relevanten

Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinme-

iatrie und Phoniatrie entsprechen ehemaligen

medizinischen Gebieten nach abgeschlossener

dizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt eines

Additivfächern gemäß der Ausbildungsordnung

Ausbildung weiterzubilden und so ihre/seine

Sonderfaches absolviert werden. Eine Speziali-

2006. Diese haben sich bewährt und sollen da-

Kenntnisse und Fertigkeiten in Teilbereichen

sierung in Form einer Weiterbildung nach ab-

her weitergeführt werden. Die Spezialisierung

seines Faches zu vertiefen. Da in der neuen

solvierter Ausbildung zum Arzt für Allgemein-

in Handchirurgie bestand bereits im Rahmen

Ärzte­ausbildungsordnung keine Additivfächer

medizin oder Facharzt eines Sonderfaches kann

der Spezialisierungsordnung 2004 der Öster-

mehr vorgesehen sind, wird künftig eine über

sonderfachübergreifend oder sonderfachspezi-

reichischen Ärztekammer und soll ebenfalls im

die Sonderfach-Schwerpunktausbildung hin-

fisch sein.

neuen rechtlichen Rahmen weitergeführt wer-

ausgehende Vertiefung der Fertigkeiten und

den.

Kenntnisse im Rahmen von Spezialisierungen

In einem ersten Schritt wurden nun auf Basis

erfolgen.

der bereits mit 1. Juli 2016 in Kraft getretenen

In weiterer Folge sind unter anderem Speziali-

Rahmenverordnung über Spezialisierungen die

sierungen in Psychosomatischer Medizin und

Im Gegensatz zu den Regelungen für die Addi-

rechtlichen Grundlagen für die Spezialisierun-

Palliativmedizin in Aussicht genommen und

tivfachausbildung gemäß der Ärzteausbildungs-

gen in Geriatrie, Phoniatrie sowie Handchirurgie

werden derzeit bereits (jeweils fächerübergrei-

ordnung 2006 können Spezialisierungen erst

geschaffen.

fend) für die Beschlussfassung in der ÖÄK- Vollversammlung im Juni vorbereitet. Die genannten Spezialisierungsgebiete sind von der Österreichischen Ärztekammer durch Verordnung im übertragenen Wirkungsbereich zu regeln. Spezialisierung in Geriatrie In der Übergangsbestimmung für die Spezialisierung in Geriatrie ist festgelegt, dass Personen, die das Additivfach Geriatrie gemäß ÄAO 2006 absolvieren und ihre Ausbildung nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung abschließen oder bereits zur Führung der Zusatzbezeichnung Geriatrie berechtigt sind, wahlweise das Additivfach Geriatrie oder die Spezialisierungsbezeichnung Geriatrie führen dürfen. Die Spezialisierung in Geriatrie erhalten nach Antrag darüber hinaus Personen, die nachweisen können, dass sie in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Aufgabengebiet der Spezialisierung tätig waren

fotolia.com © Kzenon

und darüber hinaus über das ÖÄK-Diplom

24

„Geriatrie“ verfügen.

R

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

Die Umschreibung der Spezialisierung in Geriatrie in Anlage 1 der neuen Spezialisierungsverordnung entspricht jener des bisherigen Additivfaches Geriatrie gemäß Ärzteausbildungsordnung 2006. Die für dieses Spezialisierungsgebiet vorgesehenen Quellfächer (Allgemeinmedizin, internistische Sonderfächer, Neurologie, Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin) werden gemäß den Bezeichnungen der ÄAO 2015 angeführt. Darüber hinaus dürfen auch Fachärztinnen/ Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Neurologie sowie Psychiatrie, die ihre fotolia.com © RioPatuca

Facharztbezeichnung gemäß der ÄAO 2006 oder deren Übergangsbestimmungen erhalten haben, die Spezialisierung in Geriatrie absolvieren. Damit soll auch Ärztinnen/Ärzten, die gemäß bisherigen Ausbildungsbestimmungen ihr Sonderfach erworben haben, die Möglichkeit

dem Inkrafttreten der neuen Verordnung ab-

eröffnet werden, die Spezialisierung zu erhalten.

schließen oder bereits zur Führung der Zusatz-

die vorliegende Verordnung handelt.

bezeichnung Phoniatrie berechtigt sind, wahl-

In Anlage 3 zur neuen Spezialisierungsverord-

Die Spezialisierung in Geriatrie ist modular auf-

weise das Additivfach Phoniatrie oder die Spe-

nung werden die Quellfachgebiete für dieses

gebaut. Das zwölfmonatige Basiscurriculum ist

zialisierungsbezeichnung Phoniatrie führen

Spezialisierungsgebiet gemäß den Bezeichnun-

für alle Spezialisierungswerber/innen gleich

dürfen.

gen der ÄAO 2015 angeführt (Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie, Orthopädie und Trau-

und vermittelt breite Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Bereich der Geriatrie. An-

Dieses Spezialisierungsgebiet kann von Fach-

matologie, Plastische, Rekonstruktive und Äs-

schließend ist eine fachspezifische Vertiefung

ärztinnen/Fachärzten des Quellfachgebietes

thetische Chirurgie). Darüber soll auch Fachärz-

in der Dauer von 15 Monaten vorgesehen, in

Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde absolviert

tinnen/Fachärzten für Chirurgie, Orthopädie

welcher die Ärztin/der Arzt besondere ihr/sein

werden. Die Spezialisierung in Phoniatrie dauert

und orthopädische Chirurgie sowie Unfallchir-

Sonderfach betreffende Kenntnisse, Erfahrun-

insgesamt 24 Monate, eine Anrechnung von

urgie, die ihre Facharztbezeichnung gemäß der

gen und Fertigkeiten in der Geriatrie erwerben

Inhalten aus der Ausbildung im Sonderfach

ÄAO 2006 oder deren Übergangsbestimmun-

soll. Auf die fachspezifische Vertiefung können

Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde ist nicht mög-

gen erhalten haben, die Spezialisierung in Hand-

nachgewiesene gleichwertige fachspezifische

lich.

chirurgie zugänglich gemacht werden.

der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt

Die Spezialisierung in Phoniatrie soll die Fort-

Die Umschreibung der Spezialisierung in Hand-

oder zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin

führung des bisher gut etablierten Additivfa-

chirurgie, deren Dauer mit 36 Monaten festge-

in einer Dauer von höchstens neun Monaten

ches Phoniatrie darstellen. Die Umschreibung

legt ist, in Anlage 3 der neuen Verordnung, ent-

angerechnet werden. Durch diese Anrechnungs-

der Spezialisierung entspricht jener des bishe-

spricht im Wesentlichen der deutschen (Mu-

bestimmung der vertieften Ausbildung soll

rigen Additivfaches Phoniatrie.

ster-)Weiterbildungs-Ordnung, um die interna-

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus

tionale Vergleichbarkeit zu gewährleisten, und

auch die Gestaltung der Ausbildung für junge Ärztinnen/Ärzte im Vergleich zur Additivfach-

Spezialisierung in Handchirurgie

wurde geringfügig an die spezifischen öster-

ausbildung erleichtert werden. Die Inhalte der

In der Übergangsbestimmung für bestehende

reichischen Anforderungen angepasst. Die In-

Spezialisierung wurden in fachlicher Abstim-

Spezialisierungen ist in der Rahmenverordnung

halte der Spezialisierung wurden überarbeitet

mung mit diversen Fachgesellschaften vollkom-

über Spezialisierungen festgelegt, dass Perso-

und aktualisiert.

men überarbeitet und aktualisiert.

nen, die bereits eine Spezialisierung gemäß der am 1. Juli 2016 außer Kraft getretenen Speziali-

Die konkreten Inhalte der nunmehr eingeführ-

Spezialisierung in Phoniatrie

sierungsordnung 2004 der ÖÄK erworben ha-

ten Spezialisierungen sind auf der Homepage

In der Übergangsbestimmung für die Speziali-

ben, die Spezialisierung weiterhin ausüben und

der ÖÄK unter www.aerztekammer.at/speziali-

sierung in Phoniatrie ist festgelegt, dass Perso-

die Spezialisierungsbezeichnung führen dürfen,

sierungen abrufbar.

nen, die das Additivfach Phoniatrie gemäß ÄAO

da es sich im Wesentlichen um eine Übernahme

2006 absolvieren und ihre Ausbildung nach

dieser bislang bestehenden Spezialisierung in

Mag. Carmen Fuchs

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

25

fotolia.com © apops

Evaluierung der Basisausbildung

Dr. Doris Pecival Ausschuss für ärztliche Ausbildung Seit mehr als einem Jahr haben österreich­

Bei den Befragten gaben 70% an, dass die im

lanztätigkeit, mangelnde Einschulung sowie

Rasterzeugnis angeführten Inhalte und Ziele

auch ein fehlendes Feedback.

„zur Gänze“ oder „zu einem großen Teil“ um-

Die Absolventinnen und Absolventen der

gesetzt wurden. Die häufigsten Probleme wur-

Basisausbildung wurden auch nach ihren wei-

den dabei in der Fülle der Ausbildungsziele

teren beruflichen Zielen gefragt. Demnach

gesehen, die auch aufgrund von Zeitmangel

hätten sich in Tirol 40% für eine allgemein-

der Ausbildner sowie aufgrund organisatori-

medizinische Ausbildung und 53% für die

scher Rahmenbedingungen nicht erreicht

fachärztliche Ausbildung entschieden. Die

werden konnten.

verbleibenden 7% absolvieren derzeit keine

weit fast 500 Ärztinnen und Ärzte die Basis­

ärztliche Ausbildung, beispielsweise aufgrund

ausbildung im Spital abgeschlossen, sodass

Für eine gute Bewertung der Basisausbildung

nun von Juli bis November 2016 erstmals

wurden von den Befragten eine solide Ausbil-

eine Evaluierung der Basisausbildung durch­

dung und Betreuung, ein angenehmes Arbeits-

Im Vergleich zur Bewertung der allgemein-

geführt werden konnte. Die Erhebung erfolg­

klima mit guter Integration sowie die Möglich-

medizinischen Ausbildung, die mit 2,38 (nach

te mittels eines elektronischen Fragebogens

keit des eigenständigen Arbeitens und Sam-

Schulnoten-Skala) beurteilt wurde, liegt die

durch das Ärztliche Qualitätszentrum in

meln praktischer Erfahrungen angegeben. Eine

Gesamtbeurteilung der Basisausbildung mit

Linz, welches bereits seit 2011 die Evaluie­

hohe Zufriedenheit zeigte sich bei der Erreich-

2,53 etwas darunter. Die einzelnen Ergebnisse

rung der Ausbildung zum Allgemeinmedi­

barkeit der Stammmannschaft, bei der Mög-

der Umfrage zeigen, dass durchaus noch Ver-

ziner sowie auch seit 2016 die Evaluierung

lichkeit der Teilnahme an Visiten sowie bei der

besserungsbedarf besteht. Daher wird die

der Facharztausbildung im Auftrag der ÖÄK

Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen. Als

Evaluierung der Basisausbildung weiterge-

durchführt.

Kriterien für eine schlechte Bewertung wurden

führt – eine Einladung neuer Absolventinnen

von Mutterschutz oder eines PhD-Studiums.

folgende Punkte genannt: der Einsatz als Sy-

und Absolventen fand bereits im Jänner die-

Österreichweit haben 46% der knapp 500

stemerhalter mit Durchführung vieler admi-

sen Jahres statt und erfolgt weiterhin quar-

Ärztinnen und Ärzte an der Befragung teilge-

nistrativer Tätigkeiten, eine fehlende Ambu-

talsweise.

nommen, mit 58% lag die Teilnehmerquote in Tirol am höchsten. 45% und somit der Großteil der Befragten absolvierte die Basisausbildung an drei Abteilungen. Im Unterschied zur Evaluierung der allgemeinmedizinischen und der fachärztlichen Ausbildung wurden einzelne Abteilungen nicht bewertet. Auch eine Benotung der einzelnen Fächer wurde nicht durchgeführt, stattdessen wurde die Basisausbildung als Ganzes beurteilt. Die Gesamtbewertung der Ausbildungsqualität liegt in Tirol bei 2,24 (nach SchulnotenSkala) und im Österreichdurchschnitt bei 2,53.

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

Sie wollen an der Evaluierung der allgemeinärztlichen Ausbildung teilnehmen, haben aber keine Einladung mehr erhalten? Es genügt eine E-Mail oder telefonische Information an das Ärztliche Qualitätszentrum, Frau Claudia Wimmer (Tel.: 0732/778371-244; E-Mail: [email protected]),  dass Sie an der Evaluierung teilnehmen möchten,  welche Abteilung Sie zuletzt abgeschlossen haben (und Sie daher bewerten können),  Ihr Bundesland  und an welche E-Mail-Adresse wir die Einladung mit dem personalisierten Zugangslink senden sollen.

Ärztebank

FAMILIEN-RUNDUM-SERVICE

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* Nähere Informationen und Preisbestandteile entnehmen Sie bitte dem Schalteraushang.

27

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Gesundheitswesen

Gruppenangebote für Übergewichtige/Adipöse Der avomed bietet seit Jahren sowohl für Kin-

in denen die Kinder während des Schuljahres

agogInnen bzw. FitlehrwartInnen. Ein kosten-

der/Jugendliche als auch für Erwachsene Grup-

im Alltag begleitet werden. Ein sensibler und

loses und unverbindliches Erstgespräch kann

penkurse im Bereich Übergewicht und Adipo-

individueller Umgang mit dem Thema „Über-

in Anspruch genommen werden.

sitas mit den zwei Schwerpunktthemen Ernäh-

gewicht“ wird gewährleistet. Weitere Informationen unter 0512/586063-

rung und Bewegung an. Die Gruppenprogramme zeichnen sich durch Ernährungstherapie

Um den Jojo-Effekt zu umgehen, eignen sich

15 oder unter [email protected].

und Bewegung, aber auch verhaltenstherapeu-

für „Abnehmwillige“ eine langfristige Ernäh-

 

tische Ansätze aus.

rungsumstellung, eine Erhöhung der körper-

„Teen Power“

lichen Aktivität sowie ein gesünderes und re-

Kursstart jedes Semester in Innsbruck +

Die ambulanten Gruppenprogramme des avo­

flektiertes Essverhalten. Und genau hier setzt

einmal jährlich in Wörgl und Imst

med setzen auf eine abwechslungsreiche Er-

das Ernährungsprogramm „Natürlich Abneh­

Selbstbehalt: € 70,-

nährung, die schmeckt und satt macht.

men“ an. Es richtet sich an alle Erwachsenen mit Gewichtsproblemen, die eine langfristige

„Natürlich Abnehmen“

Einen hohen Stellenwert hat die Prävention,

Veränderung ihres Ernährungs- und Bewe-

einmal jährlich in Innsbruck

aber auch eine frühzeitige Intervention bei

gungsverhaltens anstreben.

Kursbeitrag: € 290,- (inkl. BIA-Messung, Nachbetreuung)

bereits bestehendem Übergewicht kann mögNach einem zehnwöchigen Intensivkurs wer-

tasbedingte Erkrankungen senken. Speziell für

den die TeilnehmerInnen in einer quartalswei-

Folder dazu können kostenlos beim avomed

Kinder mit Gewichtsproblemen bietet der

sen Nachbetreuung begleitet. Es hat sich be-

bestellt werden.

avomed mit Unterstützung der Stadt Inns-

währt, die Betreuung über einen Zeitraum von

bruck seit 2003 das ausgewogene Ernährungs-

zwei Jahren auszudehnen. Somit erhalten die

und Bewegungsprogramm „Teen Power“ an,

TeilnehmerInnen immer wieder neue Motiva-

das sich an Kinder und Jugendliche zwischen

tion und den nötigen Rückhalt.

10 und 14 Jahren richtet. Neben Ernährungs-

Die Kurse wurden nach den neuesten Erkennt-

themen und Bewegungseinheiten stehen

nissen der Übergewichtigenbetreuung aufge-

Stressbewältigung, Sinnes- und Körperwahr-

baut. Die Ernährungseinheiten werden für

nehmung, Stärkung der Selbstakzeptanz, sinn-

beide Angebote von einer in Gruppenmodera-

volle Freizeitgestaltung u. v. m. auf dem Pro-

tion erfahrenen Diätologin durchgeführt, die

gramm. Die Kurse bestehen aus zehn Treffen,

Bewegungseinheiten von erprobten Sportpäd-

Bitte beachten: Kassenstellen-Online-Ausschreibung! Sie finden die aktuellen Kassenplanstellenausschreibungen online auf unserer Homepage www.aektirol.at/kassenplanstellen. Bitte beachten Sie die Ausschreibungsfrist! Bei Fragen rund um die Bewerbung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte gerne zur Verfügung!

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

© avomed

licherweise das Risiko für chronische adiposi-

bezahlte Einschaltung

Health & Social Management am MCI

International ausgerichtete Bachelor- und Masterstudien mit ausgezeichneten Berufsperspektiven

Die fachlichen Aspekte des Nonprofit-, Sozial- und Gesundheitssektors werden mit Wirtschaft, Politik, Management und Recht zu innovativen Studiengängen mit hervorragenden Berufsaussichten verknüpft. Dazu kommt eine ausgeprägte internationale und interkulturelle Ausrichtung, die auch für internationale Aufgabenfelder qualifiziert.

Derzeit wird am MCI mit Unterstützung des Landes Tirol und der österreichischen Sozialversicherungsträger eine neue Professur eingerichtet, die sich mit interdisziplinären Fragestellungen der „Gesundheitsziele Österreich“ und damit verbundenen Reformvorhaben im Sozial- und Gesundheitswesen beschäftigen wird. Im Fokus stehen die Untersuchung und Entwicklung von Lösungen zur Umsetzung von Gesundheitszielen, insbesondere zur Weiterentwicklung

Die Studiengänge tragen die Auszeichnung „ECA Certificate for Quality in Internationalisation“.

© Monkey Business (Fotolia)

Stiftungsprofessur für Innovation im Sozial- & Gesundheitswesen Die enge Verflechtung mit praxisnahen Forschungs- und Entwicklungsprojekten bildet einen integralen Bestandteil eines Studiums am MCI. Studierende können sich daher bereits während des Studiums mit konkreten Fragestellungen und Lösungsansätzen des Managements im Sozial- und Gesundheitswesen auseinanderzusetzen.

Das Bachelorstudium „Nonprofit-, Sozial- & Gesundheitsmanagement“ sowie das englischsprachige Masterstudium „International Health & Social Management“ bereiten Studierende auf die Anforderungen zukunftsorientierter Berufsfelder vor. Allein in Österreich sind bereits heute knapp 300.000 Menschen im Sozial- und Gesundheitsweisen beschäftigt.

Die neue Stiftungsprofessur am MCI beschäftigt sich unter anderem mit der Verbesserung stationärer und ambulanter Versorgungsstrukturen. der Krankenbehandlung sowie zur Beiträge zur besseren Abstimmung Gesundheitsförderung und Präven- von stationären und ambulanten BACB HA EC LO HR ES LT OURD ST I UUM DIUM Versorgungsstrukturen. tion in allen Lebensphasen. Wirtschaft Wirtschaft & Gesellschaft & Gesellschaft Die Forschungsergebnisse sollen Betriebswirtschaft Betriebswirtschaft Antworten geben, wie internatioKontakt & Information Business Business Administration Administration nale und regionale Erfahrungen Department Nonprofit-, SozialBusiness Business & Management & Management in die Sicherung eines qualitativ Management, Management, Communication Communication & IT & IT & Gesundheitsmanagement hochstehenden und effizienten So+43 512 2070 3700 Management Management & Recht & Recht zial-Nonprofit-, und Nonprofit-, Gesundheitswesen einflieSozial-Sozial& Gesundheitsmgmt. & Gesundheitsmgmt. [email protected] ßen Soziale können. Erwartet Soziale Arbeit Arbeit werden auch TourismusTourismus& Freizeitwirtschaft & Freizeitwirtschaft Wirtschaft Wirtschaft & Management & Management

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M A SM T EARSSTTEURD ST I UUM DIUM

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Business Business Administration Administration

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Management, Management, Communication Communication & IT & IT

International International Business Business & Management & Management

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International International HealthHealth & Social & Social Management Management

Nonprofit-, Nonprofit-, Sozial-Sozial& Gesundheitsmgmt. & Gesundheitsmgmt.

Management, Management, Communication Communication & IT & IT

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und englischer Sprache,

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= in englischer Sprache

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Präsenzmodule); * vorbehaltlich (Änderungs-)Akkreditierung; © Stubaier Gletscher

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M A NM AA GN EA MGEENM T -ESNETM- SI N EA MRI N E ARE

Refresher für die Leitenden Notärzte Tirols Die Leitenden Notärzte Tirols trafen sich

Thema des durchgeführten Planspieles war

rung des Rettungsstollens Radfeld/Ratten-

am 1. und 2. Dezember 2016 zu einem Re­

ein Bahn-Großunfall im Bereich der ÖBB-

berg wurde auch eine Feuerwehr-Einsatz-

fresher-Kurs der Ärztekammer in Kram­

Unterinntaltrasse. Besonderes Augenmerk

übung im Bereich eines ÖBB-Notausganges

sach.

wurde dabei auf die spezielle Gefahrenlage

durchgeführt, um den Leitenden Notärzten

und das Zusammenwirken mit Bahn-Einsatz-

die Problematik der Menschenrettung aus

Dieser Kurs wurde vom Ärztlichen Leiter Ret-

leitung, behördlicher Einsatzleitung, Feuer-

einem mehrere Stockwerke tiefen Rettungs-

tungsdienst des Landes Tirol, Dr. Adolf Schin-

wehr-Einsatzleitung sowie rettungsdienstli-

schacht der Unterinntaltrasse zu demonstrie-

nerl organisiert und geleitet.

cher Einsatzleitung gelegt. Nach der Befah-

ren.

Am 10. März 2017 fand im Arbeitsmedizi­

Fragen nach sexueller Dysfunktion, Potenz-

nischen Zentrum Hall eine Update-Fortbil­

verlust oder gar nach dem Ende des Lebens

dung der Abteilung Urologie am LKH Hall

bringen Ärztinnen und Ärzte an die eigenen

über Empathie und Professionalität in Ta­

persönlichen Grenzen und lassen sie eher ver-

buzonen statt.

stummen. Es ist schwierig, Menschen, die mit

© tirol kliniken

Sprechen über Sexualität und Tod

dem Verlust von sexuellen Funktionen konDie Themenkreise Sexualität und Tod sind

frontiert sind, aktiv im Gespräch zu begegnen.

nach wie vor Tabus, die MedizinerInnen oft

Ein mitfühlendes und doch professionelles

Der Veranstalter Prof. Dr. Udo Nagele und die Referenten Uwe Hartmann und Christian Schulz-Quach.

vor große kommunikative Herausforderun-

Beratungsgespräch entstehen zu lassen, das

Prof. Dr. Uwe Hartmann, der Leiter des De-

gen im Gespräch mit ihren PatientInnen stel-

vielleicht auch Lösungen aufzeigt, braucht Zeit

partments für Klinische Psychologie und

len. Wie ein wertschätzender Umgang mit

und eigene persönliche Reflexion.

Sexualmedizin der Medizinischen Hochschu-

diesen Tabus empathisch und professionell

30

le Hannover machte mit seinen Ausführun-

gelingen kann, haben die beiden Referenten

Nicht nur FachärztInnen, sondern auch All-

gen deutlich, dass auch nicht spezialisierte

Prof. Dr. Uwe Hartmann (Leiter des Depart-

gemeinmedizinerInnen konnten durch das

MedizinerInnen durchaus erfolgreich und für

ments für Klinische Psychologie und Sexual-

Referat mit interaktiven Fallbeispielen von

die PatientInnen hilfreiche sexualmedizini-

medizin der Medizinischen Hochschule Han-

Dr. Christian Schulz-Quach vom King’s Colle-

sche Beratungsgespräche führen können.

nover) und der Palliativmediziner Dr. Christi-

ge in London erfahren, wie palliative Beglei-

an Schulz-Quach (King’s College London) den

tung und Behandlung von PatientInnen ge-

Alles in allem eine gelungene Update-Wei-

70 TeilnehmerInnen eindrucksvoll näher­.

lingen kann, wenn der kurative Ansatz been-

terbildung, die bei den TeilnehmerInnen den

gebracht.

det ist.

Wunsch nach Vertiefung hinterlassen hat.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

Foto: Wolfgang Lackner, innfoto

Veranstaltungen

Geehrtenfeier Am 10. März 2017 lud die Ärztekammer für Tirol Kolleginnen und Kollegen zu einem Festakt in das Hotel Grauer Bär in Innsbruck ein. Im Rahmen dieser Feierstunde wurden die Paracelsusmedaillen an jene ÄrztInnen verliehen, die im vergangenen Jahr ihre berufliche Tätigkeit beendet haben und in den Ruhestand getreten sind. Präsident Dr. Artur Wechselberger durfte

rufsstand und die Allgemeinheit ausdrü-

eine Vielzahl dieser KollegInnen begrüßen

cken. Die Fotos dieser Feierstunde finden Sie

und ihnen den Dank der Tiroler Ärzteschaft

demnächst auf unserer Homepage unter

Prof. i. R. Dr. Wolfgang VOGEL

für ihr verdienstvolles Wirken für den Be-

www.aektirol.at.

Prof. Dr. Ludwig WILDT

Dr. Andreas STRASSER

Dr. Monika WIMMER Die Paracelsusmedaille für langjährige vorbildliche Tätigkeit als Ärztin/Arzt wurde verliehen an: Dr. Reinhard ASCHER Dr. Josef BAZZANELLA Dr. Elisabeth BEILER Dr. Adelheid BEIMBACH Dr. Harald BÜCHELE Dr. Günther BUSCH Dr. Ludwig-Christoph DOCZY Dr. Klemens  DRESCHKE Dr. Franz Josef EITER Dr. Walter FUCHS Dr. Gerhard GRUBAUER Dr. Peter  HERZOG

Dr. Evelyn IGLSEDER Dr. Karl KÄTZLER Dr. Alfons KÖCHLER Dr. Othmar KUEN Dr. Brigitte MATT Dr. Richard MAYER-HÖLLDORFER Prof. MR Dr. Bruno MILLER Dr. Sebastian MÜHLBURGER MR Dr. Heinz PUSCHBAN MR Dr. Hermann RAUCHEGGER Dr. Christof REINOLD MR Dr. Reinhard SAILER Dr. Monika  SAXER DDr. Margit STAUDIGL

Verleihung des Berufstitels „Medizinalrat/Medizinalrätin“ MR Dr. Ludwig GRUBER MR Dr. Erika LACKNER MR Dr. Walter MAIR MR Dr. Manfred MÜLLER MR Dr. Christian REITAN Prim. MR Dr. Reinhard SAILER MR Dr. Sidi UNTERKIRCHER MR Dr. Vitus WALLNÖFER MR Dr. Peter WENT „Verdienstkreuz des Landes Tirol“ Dr. Maria SCHIESTL „Verdienstmedaille des Landes Tirol“ Dr. Peter HERZOG

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

31

Personen/Veranstaltungen

Wissenschaftspreise verliehen Preis der Ärztekammer für Tirol 2015 Der Preis der Ärztekammer für Tirol wird seit 1975 verliehen, Zielsetzung ist, mit diesem Preis die Arbeit junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern. Der Preis der Ärztekammer für Tirol 2015 wurde an Herrn Dr. Philipp Mahl­ knecht für die Arbeit „Olfactory dys­ function predicts early transition to a Lewy body disease in idiopathic RBD“ zugesprochen. Dr. Philipp Mahlknecht, PhD Foto: Wolfgang Lackner, innfoto

Hochschulstudium 09/2000–07/2008: Medizinstudium an der Medizinischen Universität Innsbruck (zweiter und dritter Abschnitt mit Auszeichnung abgeschlossen); Dissertation: „An alpha-Synuclein based rat model for Parkinson's disease“

Dr. Philipp Mahlknecht, PhD, Präsident Dr. Artur Wechselberger

03/2009–09/2012: PhD-Studium der Neuro-

32

wissenschaften an der Medizinischen Univer-

„Peer-reviewed journals“

national Congress“, den „Congress of European

sität Innsbruck (mit Auszeichnung abgeschlos-

Geförderte Projekte: „Risikofaktoren der Par-

Neurology“, der Jahrestagung der Österreichi-

sen); PhD-Dissertation: „Substantia nigra hy-

kinsonerkrankung sowie von Gangstörungen

schen Parkinson Gesellschaft, und der Jahres-

perechogenicity and hyposmia as biomarkers

und Stürzen in der allgemeinen Bevölkerung“,

tagung der Österreichischen Gesellschaft für

for motor and premotor Parkinson's disease:

Beginn 03/2016 (gefördert von der Österreichi-

Neurologie.

a population based study“

schen Gesellschaft für Neurologie) Aktuelle Mitgliedschaften: Österreichische

Kurzfassung der Arbeit:

Klinische und wissenschafliche Arbeitserfahrung

Parkinson-Gesellschaft (ÖPG), Movement Dis-

Hintergrund: Die meisten Patienten mit einer

09/2008–01/2013: Wissenschaftlicher Mitar-

orders Society (MDS), Österreichische Gesell-

idiopathischen REM-Schlaf-Verhaltensstörung

beiter an der Universitätsklinik für Neurologie,

schaft für Neurologie (ÖGN), European Acade-

(iRBD) entwickeln im Verlauf eine neurodege-

Innsbruck

my of Neurology (EAN), „Associate Faculty

nerative Erkrankung, am häufigsten einen Mor-

Seit 05/2012: „Associate Faculty Member“ der

Member“ der Faculty of 1000

bus Parkinson (MP) oder eine Demenz mit Le-

Faculty of 1000

Internationale und nationale Vorträge: „Essen-

wykörperchen (DLK). Die mediane Latenz be-

02/2013–03/2013: Assistenzarzt an der Psych-

tieller Tremor – Daten aus der Bruneckstudie“

trägt jedoch zwischen 12 und 14 Jahre, weshalb

iatrischen Klinik Hall

im Rahmen der Sitzung: „Update TREMOR –

Marker für eine frühe Konversion vonnöten

03/2013–10/2014: Assistenzarzt an der Univer-

diagnostische und therapeutische Aspekte“,

sind. Eine Hyposmie besteht in ca. 80% von

sitätsklinik für Neurologie, Innsbruck

10/2010, Jahrestagung der Österreichischen

Patienten mit einem MP und kann der Entwick-

11/2014–03/2016: Clinical research assistant,

Parkinson Gesellschaft – Wien, Österreich, „Po-

lung von motorischen Symptomen um Jahre

National Hospital for Neurology and Neuro­

tential Biomarkers for the Premotor Stages of

vorausgehen.

surgery, London, UK

Parkinson’s Disease“ Jahrestagung der „Società

Fragestellung: Die Ermittlung der prädiktiven

Seit 04/2016: Assistenzarzt an der Universitäts-

Italiana Neurologia delle Demenze“ – SINDEM

Wertigkeit einer verminderten Geruchsfunkti-

klinik für Neurologie, Innsbruck

4 juniors – Brixen, Italien, 01/2014

on bei iRBD-Patienten für die Entwicklung einer

Mehr als 15 Abstracts/Posters als präsentieren-

neurodegenerativen Erkrankung über einen

Wissenschaftliche Tätigkeit

der Erstautor an nationalen und internationa-

Beobachtungszeitraum von fünf Jahren.

Mehr als 30 Erst- und Co-Autorenschaften in

len Konferenzen seit 2009 wie den „MDS Inter-

Methode: 34 Patienten mit polysomnogra-

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

Personen/Veranstaltungen

phisch-bestätigter iRBD sowie 41 gesunde Kon-

(26,5%) iRBD-Patienten eine Lewy-body-Erkran-

lierte, 5-Jahres-Neuroprotektionsstudien bei

trollen und 49-MP Patienten wurden einer

kung (6 MP und 3 DLK) nach einer mittleren

iRBD-Patienten mit Endpunkt-Konversion in

genauen Geruchstestung mittels Sniffin’ Sticks

Dauer von 2,4 (±1.7) Jahren. Diese iRBD-Patienten

eine Lewykörperchen-Erkrankung die Fallzah-

(Identifikations-, Diskriminations- und Schwel-

hatten bereits zu Baseline Geruchsfunktions-

len durch den Einschluss von Patienten mit

lentest) unterzogen. IRBD-Patienten wurden im

werte, welche sich nicht von denen der Parkin-

Geruchsfunktionsstörung um >73,8% reduziert

Mittel über 4,9 (±0.3) Jahre regelmäßig klinisch

sonpatienten unterschieden. Der Identifikati-

werden.

nachuntersucht. Die Diagnose von neurodege-

onssubtest und der gesamte Geruchssummen-

Zusammenfassung: Eine verminderte Geruchs-

nerativen Erkrankungen wurde anhand der

test waren höchst prädiktiv für die Entwicklung

funktion könnte die frühe Konversion in eine

gängigen klinisch-diagnostischen Kriterien

einer Lewykörperchen-Erkrankung mit dersel-

Lewy-body-Erkrankung unter iRBD-Patienten

gestellt.

ben Sensitivität von 77,8% (95%KI, 44,3–94,7),

vorhersagen und somit Patienten für künftige

Ergebnisse: Die Geruchsfunktionswerte der

Spezifität von 84,0% (95%KI, 64,7–94,2), positiv-

krankheitsmodifizierende klinische Studien

iRBD-Patienten waren signifikant niedriger im

prädiktiven Wert von 63,6% (95%KI, 35,2–85,0)

selektionieren.

Vergleich zu gesunden Kontrollen und signifi-

und negativ-prädiktiven Wert von 91,3% (95%KI,

kant höher im Vergleich zu MP-Patienten. Über

72,0–98,8). Basierend auf diesen Daten könnten

den Beobachtungszeitraum entwickelten neun

für potenzielle randomisierte, Placebo-kontrol-



Dr.-Johannes-und-Hertha-Tuba-Preis 2015 Mit dem von der Dr. Johannes und Hertha Tuba-Stiftung gestifteten Preis sollen wissenschaftliche Arbeiten oder besonders hervorragende Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gerontologie und Geriatrie gefördert werden. Der Preis wurde 2015 an Herrn Prof. Dr. Gregor Wenning für seine Arbeit „The natural history of multiple system atro­ phy: a prospective European cohort study“ verliehen Foto: Wolfgang Lackner, innfoto

. Prof. Dr. Gregor Wenning Ausbildung 1983 –1990: Studium, Medizinische Universität Münster, Deutschland 1991: Arzt im Praktikum, Univ.-Klinik für Neu-

Doz. Dr. Michael Fiegl, KR Franz Troppmair, Prof. Dr. Gregor Wenning Präsident Dr. Artur Wechselberger

rologie (Prof. Dichgans), Universität Tübingen,

2000: Visiting Professor, Autonomic Function

 Präsident, Otto Loewi Gesellschaft zur Erfor-

Deutschland

Unit, Institute of Neurology, Univ. of London,

schung der Erkrankungen des autonomen

1992 –1994: PhD-Student, Institute of Neuro-

UK

logy (Prof. C. D. Marsden), Univ. of London, UK

2001: Diplom Klinischer Prüfarzt, Ärztekam-

seit 2/1995: Ausbildungsassistent, Univ.-Klinik

mer für Tirol

für Neurologie (Prof. Werner Poewe), Medizi-

2005–2007: Studiengang Gesundheitswissen-

nische Universität Innsbruck (MUI)

schaften (MSc), UMIT, Hall i. T.

1996:  Neuroepidemiology Branch, NINDS,

2008: Visiting Professor, Toronto Western

NIH, Bethesda, USA 

General Hospital, Canada

 Leiter, Autonomes Funktionslabor, Univ.-

1999: Facharzt für Neurologie, Österreichische

Derzeitige Positionen

 Leiter, European MSA (EMSA) Study Group

Ärztekammer

 Univ.-Professor für klinische Neurobiologie,

 Leiter, MDS MSA (MODIMSA) Study Group

1996: PhD-Prüfung, Univ. of London

1999: Habilitation, Universität Innsbruck

Nervensystems  Präsident, Bischof Dr. Karl Golser Gesellschaft zur Erforschung der atypischen Parkinson-Syndrome  Leiter, Abteilung für klinische Neurobiologie, MUI Klinik für Neurologie

MUI

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

33

Personen/Veranstaltungen

 Leitungsausschuss, Univ.-Klinik für Neurologie  Leitungsausschuss, SNI (Schwerpunkt Neurowissenschaften Innsbruck)

 JP Schouppe Forschungs-Preis 2014 der belgischen MSA Gesellschaft  Inaugural Steven Myers Lecture 2016, University of Maryland, USA

 Associate PI, Exzellenz Graduierten-Kolleg SPIN, MUI  Associate PI, Spezialforschungsbereich SFB F044, LFU & MUI  Associate Editor, Clinical Autonomic Research

gruppe EMSA gegründet wurde. In der vorliegenden EMSA-Studie welche durch das 5. Rahmenprogramm der EU gefördert wurde, sind 141 MSA-Patienten in 20 Zentren über zwei Jahre beobachtet worden. Dabei wurde zur

Kurzvorstellung der Arbeit:

Quantifizierung des Krankheitsverlaufs eine

Die Multisystematrophie ist eine tödliche neu-

in Innsbruck entwickelte Skala (UMSARS) –

rodegenerative Erkrankung, die sich in den

mittlerweile weltweiter Goldstandard für MSA-

meisten Fällen im mittleren oder höheren

Studien – eingesetzt. Die erhobenen UMSARS-

Lebensalter mit einem rasch progredienten

Progressionsraten bestätigten die klinische

Parkinson-Syndrom sowie vegetativen Sym-

Erfahrung der raschen Verschlechterung und

Preise

ptomen (Blasen- und Kreislaufschwäche) prä-

wurden seither in zahlreichen diagnostischen

 Studienstiftung des Deutschen Volkes

sentiert und häufig mit der klassischen Par-

und therapeutischen Studien zur Berechnung

1983–1990

kinson-Krankheit verwechselt wird. In Tirol

der erforderlichen Fallzahl herangezogen. Die

 UK Parkinson's Disease Society Fellowship

leiden etwa 100 Patienten an MSA, demgegen-

Natural-History-Studie kann als Flaggschiff-

über 2500 Patienten an einer klassischen

projekt der EMSA-Gruppe betrachtet werden

 Birkmayer Preis der österreichischen

Parkinson-Krankheit, sodass die MSA als sel-

und stellt als erste Studie ihrer Art einen

Parkinsongesellschaft

tene Erkrankung (orphan disease) anzusehen

Meilen­stein auf dem Weg zu künftigen Thera-

 1998 (erstmalige Verleihung)

ist. Multizentrische Daten zum natürlichen

pien der MSA dar.

 Oppenheimer MSA Forschungs-Preis 2004

Verlauf der MSA existieren nicht, weshalb 1999

1992

(erstmalige Verleihung)

in Innsbruck die europäische MSA Studien-

Landesehrung 2016 Im Rahmen der Landesehrungen am 18. September 2016 wurde auch eine Tiroler Ärztin für ihren Einsatz um das Gemeinwohl und die Gemeinschaft ausgezeichnet: Frau Dr. Ma­ ria Schiestl erhielt das Verdienstkreuz des Landes Tirol für ihre Verdienste um den öster­ reichischen Entwicklungsdienst (Gesundheitswesen) und als Missionsärztin in Afrika. Zudem wurde Frau Dr. Schiestl mit dem Romero-Preis 2016 ausgezeichnet. Diese Ehrung erhielt sie aufgrund ihres besonderen Einsatzes für benachteiligte Menschen in Kenia. Die Ärztekammer für Tirol gratuliert Frau Dr. Maria Schiestl zu diesen Anerkennungen ihrer Leistung.

Landesehrung 2017 Am 20. Februar 2017 erhielt Frau Prof. Dr. Margarethe Hochleitner, Professorin für Gender­medizin an der Medizinischen Universität Innsbruck, das Ehrenzeichen des Landes Tirol. Diese Auszeichnung wird an Persönlichkeiten verliehen, die Herausra­ gendes geleistet haben. Frau Prof. Hochleitner ist nicht nur eine engagierte Kardio­ login, sondern setzt sich als Expertin auf dem Gebiet der Gendermedizin auch über die Grenzen Tirols dafür ein, dass die Gendermedizin in allen Fachrichtungen im­ plementiert wird. Die Ärztekammer für Tirol gratuliert Frau Prof. Dr. Margarethe Hochleitner zu dieser Anerkennung ihrer Leistung.

34

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017



Personen/Veranstaltungen

Univ.-Prof. Dr. Bettina Toth Neue Leiterin der Universitätsklinik für gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Am 1. Oktober 2016 trat Frau Univ.-Prof. Dr. Bettina Toth ihren Posten als Organisationseinheitsleiterin der Universitätsklinik für gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin der medizinischen Universität Innsbruck an. Sie folgte damit Univ.-Prof. Dr. Ludwig Wildt nach, der diese eigenständige Klinik innerhalb des Departments für Frauenheilkunde seit 2003 geleitet hatte. Mit Frau Prof. Toth konnte eine führende Reproduktionsmedizinerin für Innsbruck gewonnen werden, ihre erfolgreiche Berufung war ein Highlight des akademischen Jahres der medizinischen Universität.

Die neue Klinikleiterin wurde in Lauffen am

der OEGGG. Nach wie vor ist sie aktives Mit-

Neckar geboren und ging dort auch zur Schu-

glied der Leitlinienkommission der DGGG/

le, in das nach dem berühmtesten Sohn der

OEGGG/SGGG und aktuell in der Steuergrup-

Stadt benannte Hölderlin-Gymnasium, wo

pe für die S3-Leitlinie orale Kontrazeption

sie im Jahr 1990 die Reifeprüfung ablegte. Im

sowie federführend an der S2k-Leitlinie zur

selben Jahr begann sie in Tübingen Medizin

Diagnostik und Therapie bei habituellen Ab-

zu studieren. Ihre Karriere im Leistungssport

orten beteiligt. Ihr besonderes Interesse gilt

– sie war seit dem 14. Lebensjahr Kaderathle-

der studentischen Lehre, der Ausbildung und

tin des baden-württembergischen Leichtath-

der Förderung junger FachärztInnen in Klinik

letikverbandes – musste sie während der

und Wissenschaft.

Vorklinik aus Zeitgründen beenden. Nach Als sie im Spätsommer 2016 mit Familie ein-

einem Auslandssemester am CHUV in Lausanne schloss sie das Studium in Tübingen

Oberärztin der Abteilung für gynäkologische

schließlich der beiden schulpflichtigen Töch-

1996 ab und promovierte ein Jahr später zu

Endokrinologie und Fertilitätsstörungen wur-

ter nach Innsbruck übersiedelte, war dies ein

einem immunologischen Thema.

de. 2011 wurde sie in Heidelberg zur apl. Pro-

klares Zeichen, dass Tirol und die klinische

fessorin ernannt. Im selben Jahr schloss sie

und wissenschaftliche Arbeit an der Innsbru­

Die ärztliche Ausbildung führte sie zunächst

die Zusatzausbildung in Naturheilverfahren

cker Klinik nun im Mittelpunkt des Interesses

nach Würzburg, wo sie eineinhalb Jahre Ärztin

mit dem Fachkundenachweis ab.

stehen.

arztdiplom begann, welches sie nach ihrem

Ihr spezielles wissenschaftliches Interesse galt

Neben der Implementierung der eigenen For-

Wechsel an die Frauenklinik München-Groß-

stets der Bildung und Differenzierung von

schungsschwerpunkte in Innsbruck gilt ihr

hadern durch den neunmonatigen Einsatz

Mikropartikeln bei Patientinnen der Frauen-

Augenmerk dem Ausbau der bereits beste-

auf der neonatologischen Intensivstation

heilkunde mit dem Schwerpunkt auf Abort-

henden Schwerpunkte (Fertilitätsprotektion,

abschließen konnte. Die Facharztausbildung

patientinnen und Kinderwunschpaare, in

Endometriose, Transgender, Kinder- und

zur Frauenärztin konnte sie 2003 abschlie-

diesem Gebiet bestehen intensive For-

Jugend­gynäkologie). Daneben bringt sie neue

ßen. 2008 habilitierte sich Frau Dr. Toth zum

schungsprojekte mit Amsterdam und Jena.

Lehrinhalte aus München und Heidelberg

Thema „Zirkulierende Mikropartikel in der

Sie ist Herausgeberin des maßgeblichen deut-

mit, da sie an beiden Standorten für die Ge-

Frauenheilkunde“, ein Jahr später erwarb sie

schen Lehrbuchs zu Fehlgeburten und Totge-

staltung der Lehre in ihrem Fach verantwort-

die einem Additivfacharzt entsprechende

burten und beschäftigt sich intensiv mit Ri-

lich war.

Zusatzqualifikation mit dem Schwerpunkt

sikofaktoren im Endometrium. Frau Prof.Toth

Gynäkologische Endokrinologie und Repro-

war Vorstandsmitglied der Deutschen Gesell-

duktionsmedizin. Im Herbst des Jahres 2009

schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

wechselte sie nach Heidelberg, wo sie leitende

(DGGG) und ist jetzt Mitglied des Vorstandes

im Praktikum war und dabei auch das Not-

Dr. Christoph Brezinka

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

35

Personen/Veranstaltungen

Im Bild v. l.: Mag. Markus Schmarl, Katharina Krösbacher, Sarah Auer, Peter Zöhrer, Gundi Kienpointner, Mag. Lucas Hochenegger

Abteilung Wohlfahrtsfonds Wer wir sind und wobei wir Sie unterstützen Der Wohlfahrtsfonds ist eine auf dem Ge­

versorgung besteht für versorgungspflichtige

tigung demografischer Aspekte finanziert. Die

danken der beruflichen Solidarität und der

Kinder bis zum Erreichen der Volljährigkeit

Fonds der Krankenunterstützung und Hin-

kollegialen Hilfsverpflichtung beruhende

– bei Nachweis einer durchgängigen Berufs-

terbliebenenunterstützung samt Bestat-

Einrichtung der Ärztekammer. Zweck und

oder Schulausbildung längstens bis zum 27.

tungsbeihilfe werden im Wege des Umlage-

gesetzlicher Auftrag des Wohlfahrtsfonds

Lebensjahr – zusätzlich die Möglichkeit des

verfahrens mit einem Kapitalstock verwaltet

ist primär allen Kammerangehörigen und

Bezuges einer Kinderunterstützung. Im Ab-

– Einnahmen und Ausgaben halten sich dabei

den Mitgliedern der Zahnärztekammer fi­

lebensfall steht den Familienangehörigen

annähernd die Waage und konnte daher in

nanzielle Leistungen im Krankheitsfall, bei

eine Witwen-/Witwerversorgung bzw. Kin-

den letzten Jahren das Beitrags- und Lei-

krankheitsbedingter vorübergehender

dern eine Halb- oder Vollwaisenpension zu.

stungsniveau konstant gehalten werden.

oder dauerhafter Invalidität und vorwie­

Die breite Verteilung des gesamten Deckungs-

gend zum Aufbau einer Pensionsvorsorge

Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds werden

kapitals des Wohlfahrtsfonds auf verschiede-

sicherzustellen, sowie für den Fall des Ab­

durch laufende Fondsbeiträge und bei Bedarf

ne Anlageklassen wie Wertpapiere, Immobi-

lebens eine ausreichende und wertbestän­

durch das dafür angesparte Fondsvermögen

lien im Eigenbestand und Indexfonds hat sich

dige finanzielle Zuwendung für hinterblie­

gedeckt. Im Gegensatz zur Sozialversicherung

bewährt und trägt in Summe zu einer Risi-

bene Angehörige aufzubauen.

schießt der Staat keine Steuermittel zu, bietet

kostreuung und zu einer stabilen Ertragslage

aber im Gegenzug in der Ansparphase die

bei. Damit konnten trotz schwierigem Kapi-

Der Wohlfahrtsfonds gliedert sich im We-

volle persönliche steuerliche Abzugsfähigkeit

talmarktumfeld die erforderlichen Erträge im

sentlichen in Unterstützungsleistungen wie

und fließen sämtliche Veranlagungserlöse

längerfristigen Schnitt erzielt werden.

Krankengeld, Mutterschutzleistungen, Hin-

steuerfrei in den Vermögensreservepool.

terbliebenenunterstützung und Bestattungs-

36

Wenn man so will, begleitet Sie der Wohl-

beihilfe sowie Versorgungsleistungen in Form

Die Veranlagung selbst erfolgt nach den

fahrtsfonds von Anbeginn Ihrer ärztlichen

der regulären Altersversorgung ab vollende-

Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweck-

Tätigkeit und bietet umfassende finanzielle

tem 65 Lebensjahr oder vorzeitige Altersver-

mäßigkeit und Sparsamkeit unter Abwägung

Absicherung mit Versicherungs- und Vorsor-

sorgung bereits ab 60 mit Abschlagsregelun-

von Rentabilität und Sicherheit und den zu-

geschutz und das bereits mit Bezahlung des

gen sowie bei krankheitsbedingter vorüber-

künftigen Liquiditätserfordernissen. Die Pen-

ersten Beitrages.

gehender oder dauerhafter Berufsunfähigkeit

sionsfonds der Grund-Ergänzungs- und Indi-

in Form der Invaliditätsversorgung. Für Be-

vidualrente werden nach versicherungsma-

zieher der Altersversorgung oder Invaliditäts-

thematischen Grundsätzen unter Berücksich-

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

R

Personen/Veranstaltungen

Als Team des Wohlfahrtsfonds ist es uns ein

 Daniela BRUGGER

 Gundi KIENPOINTNER

wichtiges Anliegen, Sie auf das vielfältige

Tel.-Dw.: 140, E-Mail: [email protected]

Tel.-Dw.: 162, E-Mail: [email protected]

Dienstleistungsspektrum hinzuweisen und

Abteilungsleiter-Stv., Pensionsauszahlungen,

Pensionsberechnungen, Pensionsberatungen

Sie in all diesen Belangen bestmöglich zu

Kinderunterstützungen, Witwen-/Waisenver-

 Katharina KRÖSBACHER

beraten und Ihnen bei Anfragen behilflich

sorgung, Todesfallbeihilfe

Tel.-Dw.: 127, E-Mail: [email protected]

sein zu dürfen. Für Ihre persönlichen Anlie-

 Sarah AUER

Beitragsvorschreibungen, Krankenunter-

gen stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen

Tel.-Dw.: 162, E-Mail: [email protected]

stützung, Mutterschutz

und Mitarbeiter gerne zur Verfügung:

Krankenunterstützungen, Pensionsaus-

 Peter ZÖHRER

zahlungen, Kinderunterstützungen

Tel.-DW.: 137, E-Mail: [email protected]

 Mag. Markus SCHMARL

 Mag. Lucas HOCHENEGGER

Beitrags- und Leistungswesen

Tel.-Dw.: 163, E-Mail: [email protected]

Tel.-Dw.: 165, E-Mail: [email protected]

Abteilungsleiter, Finanz- u. Vermögens-

Pensionsanträge, Pensionsberatungen,

verwaltung

Sozialversicherung

Gabi Boscarolli geht in Pension ten stand ein frisch gebackener Facharzt oder

Selbstständiges Arbeiten mit einem hohen

Arzt für Allgemeinmedizin als kleines Dan-

Maß an Eigenverantwortlichkeit war Frau

keschön mit einem Blumenstrauß oder Pra-

Boscarolli stets ein großes Anliegen.

linen vor ihr. Ihre profunde fachliche Kenntnis des AusbilNeben der persönlichen Beratung der in Aus-

dungsrechts, die sie sich im Laufe der Zeit

bildung stehenden Ärztinnen und Ärzte fielen

angeeignet hat, machte sie zu einer gefragten

auch die Betreuung des Ausschusses für ärzt-

Ansprechperson auch für andere Landesärzte­

liche Ausbildung sowie Abwicklung der An-

kammern, und selbst die Österreichische

suchen um Anerkennung von Ausbildungs-

Ärztekammer holte immer wieder ihre fach-

stätten in ihren Aufgabenbereich.

liche Meinung in diversen Ausbildungsbelan-

In den beinahe 38 Jahren, in denen Frau

gen bei ihr ein.

Boscarolli in der Ärztekammer für Tirol

Durch ihre breit gefächerte Tätigkeit im Aus-

tätig war, hat sie eine ganze Generation von

bildungsbereich hat Frau Boscarolli die Struk-

Innerhalb der Ärztekammer für Tirol haben

Tiroler wie auch Südtiroler Ärztinnen und

turen, örtlichen Gegebenheiten, aber auch

wir Frau Boscarolli als sehr herzliche, hilfsbe-

Ärzten durch ihre postpromotionelle Aus­

die handelnden Personen in den Tiroler Kran-

reite, loyale und stilbewusste Kollegin und

bildung begleitet.

kenanstalten bestens gekannt. Bei den ärztli-

Mitarbeiterin kennengelernt, die stets ein

chen Direktoren und Ausbildungsverantwort-

offenes Ohr für die Probleme anderer hatte.

Sie hat die jungen Ärztinnen und Ärzte stets

lichen war sie fachlich, aber auch menschlich

Ihr Fleiß, ihr exakter Arbeitsstil und ihr breit

mit ihrem unermüdlichen, persönlichen Ein-

sehr geschätzt. Mit Hartnäckigkeit, Überzeu-

gefächertes Wissen in Ausbildungsbelangen

satz betreut und auf sämtliche Fragen – auch

gungskraft und Charme hat sie sich durch

machten sie auch zu einem großen Vorbild

wenn sie noch so knifflig waren – eine kom-

direkte Kontaktaufnahme mit den Ausbil-

für die jungen Kolleginnen und Kollegen.

petente Antwort gegeben und nach Möglich-

dungsverantwortlichen für die Interessen der

keiten gesucht, im Sinne der einzelnen Ärztin,

jungen Ärztinnen und Ärzte eingesetzt und

Wir sind dankbar für die gemeinsame Zeit

des einzelnen Arztes zu handeln.

nach Problemlösungen und Kompromissen

mit Frau Boscarolli und wünschen ihr für

im Sinne der in Ausbildung stehenden Ärz-

ihren neuen Lebensabschnitt das Allerbe­

tinnen und Ärzte gesucht.

ste, vor allem Gesundheit und noch viele,

Die Ärztinnen und Ärzte haben ihr die jahrelange kompetente, engagierte, um nicht zu

viele schöne Reisen.

sagen „fürsorgliche“ Betreuung während ihrer

Ihr Arbeitsstil war geprägt von großem Enga-

Ausbildungszeit sehr gedankt und nicht sel-

gement und hoher Einsatzbereitschaft.



Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

37

Service

Wohlfahrtsfonds Satzungsnovelle Möglichkeit des Altersversorgungsbezuges bei nebenberuflicher Tätigkeit als angestellter Arzt/Zahnarzt und Reduktion der fortgeführten Beitragspflicht auf Grundrente und Todesfallbeihilfe. Die Erweiterte Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2016 eine Liberalisierung der Voraussetzungen für den Antritt der Altersversorgung im Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol beschlossen. Bisher war der Antritt der Altersversorgung nicht möglich, solange noch eine ärztliche (bzw. zahnärztliche) Tätigkeit aufgrund privat- bzw. öffentlichrechtlicher Dienstverhältnisse erfolgte. Nur das Dienstverhältnis als beamteter Sprengelarzt war mit einem Bezug der Altersversorgung kombinierbar, da hier die Besonderheit besteht, dass kein Aktivbezug (Gehalt) aus diesem Dienstverhältnis resultiert. Die Regelung war aber zunehmend nachteilig, da in verstärktem Maße Kolleginnen und Kollegen nach dem Antritt der Altersversorgung noch über ein Dienstverhältnis tätig sein wollen. Diese angestellte Tätigkeit erfolgt vielfach nur noch in geringem Umfang, etwa indem ein paar Dienste in einer Krankenanstalt erbracht werden oder eine arbeitsmedizinische Betreuung als Dienstverhältnis ausgeformt ist. Zur Problematik trug wesentlich bei, dass in den letzten Jahren einige Formen der ärztlichen Berufsausübung von der Gebietskrankenkasse nicht mehr – wie früher – als Werkvertrag akzeptiert, sondern als Dienstverhältnis eingeschätzt wurden. Dahinter steht einerseits, dass der Oberste Gerichtshof in seiner Rechtsprechung eine weitge-

hende rechtliche Beurteilung von Tätigkeitsbildern als Dienstverhältnisse vornimmt und andererseits die Sozialversicherungsbeiträge aus Dienstverhältnissen an die Gebietskrankenkasse fließen – und nicht wie bei Werkverträgen an die SVA. Dies führte bei Prüfungen zu nachträglichen, teilweise sehr erheblichen, Beitragsnachforderungen der Gebietskrankenkasse an den „erkannten“ Dienstgeber. Daher wird aus Bedenken vor nachträglichen Beitragspflichten zunehmend von vormaligen Auftraggebern eines Werkvertrages heute die Begründung eines Dienstverhältnisses gewünscht bzw. sogar bindend vorgegeben. Um Kolleginnen und Kollegen die Fortführung der ärztlichen Tätigkeit zu ermöglichen, hat die Erweiterte Vollversammlung beschlossen, die Satzung des Wohlfahrtsfonds dahin gehend zu ändern, dass nebenberufliche („nicht hauptberufliche“) ärztliche bzw. zahnärztliche Dienstverhältnisse als vereinbar mit dem gleichzeitigen Bezug der Altersversorgung erklärt werden. Als „nicht hauptberuflich“ gelten privat- und öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse, wenn die vereinbarte Normalarbeitszeit pro (Kalender-)Woche insgesamt 20 Stunden nicht überschreitet. Dazu ist vom Wohlfahrtsfondsteilnehmer der Dienstvertrag bzw. Dienstzettel vorzulegen. Die Tätigkeit als beamteter Sprengelarzt bleibt aufgrund ihrer Besonderheit außer Betracht und kann jedenfalls fortgeführt werden.

Es ist daher ab 1. Jänner 2017 für die Teilnehmer­innen und Teilnehmer des Wohlfahrtsfonds möglich, die (vorzeitige) Altersversorgung mit einer Tätigkeit  als Wahlarzt/Wahlzahnarzt  als Wohnsitzarzt/Wohnsitzzahnarzt  und – NEU – auch als nebenberuflich („nicht hauptberuflich“) angestellter Arzt/Zahnarzt zu kombinieren. Erforderlich bleibt die Zurücklegung aller Kassenverträge. Bei Antritt einer vorzeitigen Altersversorgung unter fortgeführter Berufstätigkeit gelten die allgemeinen Abschläge laut Satzung von auf Dauer 0,5 Prozent pro Monat bzw. 6 Prozent pro Jahr, das die Altersversorgung vor dem vollendeten 65. Lebensjahr angetreten wird. Während der Dauer des Bezuges der Altersversorgung gilt bei fortgeführter Berufstätigkeit weiter die Beitragspflicht zur Grundrente. Diese Beiträge führen zu keiner weiteren Erhöhung der zuerkannten Altersversorgung. Weiters besteht die Beitragspflicht zur „Todesfallbeihilfe“ (Hinterbliebenenunterstützung und Bestattungsbeihilfe). Während bisher bei fortgeführter Tätigkeit als Wahlarzt/Wahlzahnarzt die Beitragspflicht auch die Ergänzungsrente umfasste, wurde die Beitragspflicht ab 1. Jänner 2017 vereinheitlicht und auf die Grundrente und die „Todesfallbeihilfe“ begrenzt. Je nach den Einnahmen aus der fortgeführten Tätigkeit besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Beitragsermäßigung bis hin zur Beitragsbefreiung. Damit wurde nach Überzeugung der Erweiterten Vollversammlung ein – auch im österreichweiten Vergleich – sehr modernes System geschaffen, das den Kolleginnen und Kollegen größtmögliche Wahlfreiheit für den Antritt der Altersversorgung und die Fortführung der ärztlichen/zahnärztlichen Tätigkeit einräumt.

Aerztezeitung120x40.indd 1

38

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

12.03.13 08:39

Service

Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Tirol 2017 Der Preis der Ärztekammer für Tirol wird in der Höhe von € 5.000,- nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:

1. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein (gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist). Pro Bewerber darf nur eine Arbeit eingereicht werden. 2. Die Arbeiten sollen hauptsächlich im Raum Tirol ausgeführt worden sein. 3. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende.   Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt werden.

4. Der Preis der Ärztekammer für Tirol ist ein Förderungspreis für junge ärztliche Wissenschaftler und kann nur an Personen verliehen werden, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben. 5. Die gleichzeitige Bewerbung für eine weitere Preisvergabe stellt kein Aus­schluss­kriterium dar. 6. Die Arbeiten sind in je sechs Exemplaren bis spätes­tens 17. November 2017 (Datum des Poststempels) bei der Ärztekammer für Tirol, Anichstr. 7, 6020 Innsbruck, einzureichen. Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Ärztekammer für Tirol

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Ausschreibung des „Dr.-Johannes-Tuba-Preises“ für 2017 Die Dr.-Johannes Tuba-Stiftung stellt der Ärztekammer für Tirol zur Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten oder einer besonders herausragenden Tätigkeit auf

Gerontologie wird die Wissenschaft bezeichnet, die sich mit Alterungsvorgängen in all ihren Aspekten befasst. Die Geriatrie ist die Lehre von den Krankheiten des alternden Menschen.

dem Gebiet der Gerontologie und Ger­ iatrie einmal jährlich einen Betrag von € 20.000.- zur Verfügung. Der „Dr.-Johan­ nes-Tuba-Preis“ 2017 für Gerontologie und Geriatrie wird nach folgenden Richtlinien

3.  Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Ausgeschlossen sind Habilitationsschriften sowie Arbeiten, die für eine andere Preisvergabe eingereicht wurden.

ausgeschrieben:

1.  Der Preis wird für wissenschaftliche Arbeiten (von Fachzeitschriften angenommene Publikationen) auf dem Gebiet der Gerontologie und Geriatrie vergeben. 2. Es wird um ein Begleitschreiben ersucht, in welchem der Bezug der eingereichten Arbeit zur Gerontologie bzw. Geriatrie dargelegt wird. Als

4.  Angenommen werden nur von Ärzten eingereichte Arbeiten, wobei es erforderlich ist, dass der Einreicher/die Einreicherin über ein an einer Universität der Republik Österreich erworbenes Doktorat der gesamten Heilkunde oder über einen in Österreich als Doktorat der gesamten Heilkunde nostrifizierten akademischen Grad verfügt.

5.  Gemeinschaftsarbeiten können nur von dem/der auf der Arbeit Erst- bzw. Zweitgenannten eingereicht werden. Im Falle der Einreichung durch den Zweitgenannten ist mit der Einreichung eine schriftliche Bestätigung des Erstgenannten darüber vorzulegen, dass der Zweitgenannte im selben Ausmaß wie der Erstgenannte am Zustandekommen der Arbeit mitgewirkt hat. 6. Die Arbeiten sind in je sechs Exemplaren einzusenden an: Ärztekammer für Tirol, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck 7.  Einreichungsschluss: 30. November 2017 (Datum des Poststempels)

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

39

Service

Stiftungsstipendium 2017 Dr. Johannes und Hertha Tuba Stiftung für „besondere wissenschaftliche Projekte auf dem Gebiet der Gerontologie und Geriatrie“. Im Sinne des Vermächtnisses von Dr. Johannes Tuba, langjähriger Primar und Direktor des Landeskrankenhauses Hochzirl, hat Frau Hertha Tuba eine Stiftung für besondere Arbeiten auf dem Gebiet der Gerontologie und Geriatrie ins Leben gerufen. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden alljährlich Stiftungsstipendien vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch Beschluss des Stiftungsvorstandes unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dem Vorstand gehören die Herren Komm.-Rat Franz Troppmair (Vorsitzender), Dr. Michael Schmadl und Univ.-Doz. Dir. Dr. Michael Fiegl an. Stiftungsstipendien dürfen nur an physische Personen vergeben werden, die österreichische Staatsbürger und Staatsbürger mit abgeschlos-

40

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

senem Medizinstudium sind und ihren Wohnsitz oder ihren Wirkungsbereich in Tirol haben, die sich der Forschung bzw. Diagnostik und Therapie im Rahmen der Gerontologie und Geriatrie widmen. Bevorzugt sind im Sinne der Stiftungssatzung solche Ärzte, die seit der Promotion noch keine Anstellung gefunden haben. Die Tätigkeit dieser Ärzte muss an einem von einem Facharzt geleiteten medizinischen Institut bzw. an einer Klinik der Universität Innsbruck oder an einer Krankenabteilung in einem Krankenhaus in Tirol erfolgen. Die Sinnhaftigkeit dieser Forschungstätigkeit ist vom zuständigen und verantwortlichen Facharzt zu bestätigen, welcher aber nicht Mitautor sein darf. Es muss auch sichergestellt sein, dass diese Tätigkeit unter der Leitung des oben angeführten Facharztes in dessen Wirkungsbereich durchgeführt werden kann. Ein und dieselbe

Person kann zweimal ein Stipendium aus dieser Stiftung erhalten. Bewerbungen um ein Stipendium sind bis längstens 30. November 2017 an den Vorsitzenden der Stiftung, Herrn Komm.-Rat Franz Troppmair, 6112 Wattens, Gaisplatz 2, einzureichen. Es besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an die Adresse [email protected]. Die für die Zuerkennung von Stiftungsstipendien im Jahre 2017 zur Verfügung stehende Summe beträgt EUR 4.000,-. Die Zuerkennung des Stipendiums durch Beschluss des Stiftungsvorstandes wird in der Tiroler Ärztezeitung, im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck, im Boten für Tirol sowie in der Tiroler Tageszeitung veröffentlicht. 

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Landesdirektion Tirol Mobil: 0664/11 47 754 [email protected]

10.05.16 15:18

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2016

41

Service

PUNKTE Die derzeitigen Punktewerte bei den Kassen 1. §-2-Krankenkassen

2. BVA

(Tiroler Gebietskrankenkasse, Betriebskrankenkasse der Austria Tabak, Sozialversicherungsanstalt der Bauern)

(Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter)

ab 1.1.2017

Abschnitt A.I. bis A.X.

ab 1.1.2017

 0,9488

Ausnahmen: Grundleistungen durch 1. Punktegruppe bis 28.000 ohne Kleinlabor Kleinlabor1)

 1,0373

ALL

 0,9990

ANÄ, LU, N, P

 1,1233

INT

 1,3909

KI

 1,1913

Abschnitt B.: Operationstarif

 0,9488

Abschnitt D.: Labor

 1,2888

Abschnitt D.: Labor-Akutparameter

 1,7480

Abschnitt E.: Röntgen

 0,8639

 1,0113

Punktegruppe ab 28.001 ohne Kleinlabor Kleinlabor1) ab 36.001 ohne Kleinlabor

 0,5211

Kleinlabor1)

 0,5079

Große Sonderleistungspunkte (-/II)

 1,8056

EKG-Punkte

 0,8809

Laborpunkte (= Pos. Nr. 178a-v)

 0,4407

Fachröntgenologen 1. Punktegruppe bis 28.000 Pkt.

 1,4221

2. Punktegruppe ab 28.001 Pkt.

 0,7040

3. VAEB

Fachlabor

1)

42

Werden die Pos. Nr. 2.04, 2.05, 2.09, 3.01, 5.01, 5.02 und 11.25 von Angehörigen anderer Fachgebiete als jenem für medizinische und chemische Labordiagnostik, die Pos. Nr. 5.03 von Angehörigen der Fachgebiete Gynäkologie, Kinderheilkunde oder Urologie bzw. die Pos. Nr. 1.01., 3.07 und 3.08 von Angehörigen des Fachgebiets Kinderheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Punktewert für Akutparameter zur Anwendung.

1 bis 1.000.000 Punkte

 0,068280

1.000.001 bis 9.000.000 Punkte

 0,022760

ab 9.000.000 Punkte

 0,011310

Ausgenommen Pos. Nr. 39.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

(Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau)

Abschnitt A.I. bis A.X.

seit 1.5.2016

 0,8334

Ausnahmen: Grundleistungen durch ALL

 0,8616

ANÄ, LU, N, P

 0,9798

INT

 1,1853

KI

 1,0203

Abschnitt B.: Operationstarif

 0,8334

Service

werte Abschnitt E.: Röntgen

 0,7584

Abschnitt D.: Labor

1)

2)

a)

 1,81651)

b)

 1,40822)

für Fachärzte für EEG, Fachärzte für Zytodiagnostik, Fachärzte für Pathologie und Histologie, Fachärzte für Hygiene und Mikrobiologie sowie Fachärzte für mikorbiologisch-serologische Labordiagnostik für alle anderen Ärzte, soweit bei der jeweiligen Position nichts Gegenteiliges angemerkt ist

4. SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) ab 1.1.2017 Abschnitt A.I. (ohne 1j)

 0,7112

Abschnitt A.I. (1j)

 0,6932

Abschnitt A.II. bis A.X. (ohne 34a bis 34f, 35b, 35e, 35f und 36a bis 36f) und Abschnitt B.

Werden die Pos.Nrn. 2.04, 2.05, 2.09, 3.01, 5.01, 5.02 und 11.25 von Angehörigen anderer Fachgebiete als jenem für medizinische und chemische Labordiagnostik, die Pos.Nr 5.03 von Angehörigen der Fachgebiete Gynäkologie, Kinder- und Jugendheilkunde oder Urologie bzw. die Pos.Nrn. 1.01, 3.07 und 3.08 von Ange­hörigen des Fachgebietes Kinder- und Jugendheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Punkte­wert von 1,7480  zur Anwendung. a) Werden die Pos.Nrn. 1.01, 4.20, 5.03, 7.02 und 12.93 von Allgemeinmedizinern in der eigenen Ordination erbracht, gelangen die Laborpunktewerte nach Abschnitt D. zur Anwendung. b)  Werden die Pos.Nrn. 1.01, 3.16, 4.20 und 7.02 von Angehörigen des Fachgebietes Innere Medizin in der eigenen Ordination erbracht, gelangen die Laborpunktewerte nach Abschnitt D. zur Anwendung. c)  Werden die Pos.Nrn. 4.07, 4.08, 7.02 und 12.93 von Angehörigen des Fachgebietes Kinder- und Jugendheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangen die Laborpunktewerte nach Abschnitt D. zur Anwendung. d)  Werden die Pos.Nrn. 1.01 und 4.20 von Angehörigen des Fachgebietes Lungenheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangen die Laborpunktewerte nach Abschnitt D. zur Anwendung. e)  Wird die Pos.Nr. 12.12 in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von  1,3425 zur Anwendung.

5. KUF (Tiroler Kranken- und Unfallfürsorge

ab 1.1.2017

 0,7105

Abschnitt A.VIII. (34a bis 34f)

 0,5374

Abschnitt A.XII. ( Sonographische Untersuchungen)

 0,5348

Abschnitt A.XII. (Ergometrische Untersuchungen)

 0,5218

Abschnitt A.IX. (35b, 35e, 35f und 36a bis 36f)

 0,6613

Abschnitt A.Xb.

 1,3000

Abschnitt A.XI. und Abschnitt C.

 0,5243

Abschnitt A.XIII.

 0,4855

Grund- und Sonderleistungen

 1,22

Abschnitt A.XIV.

 1,74802)

Laboratoriumsuntersuchungen

 0,41

Abschnitt D. (Labor)

 1,28881)

 1,0644

für Arztleistungen Labor-Tarife für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte

 0,1098

Fachlaboratorien

 0,0904

6. Privathonorartarif ab 1.1.2017

Abschnitt E. (R1a bis R2e)

 0,6288

7. Kostenerstattung bei Wahlarztinanspruchnahme

Abschnitt E. (R3a bis R5b)

 0,5016

Abschnitt E. (ohne R1a bis R5b)

 0,5515

siehe jeweilige Satzung des Sozialversicherungsträgers, aktuelle Versionen abrufbar unter: www.avsv.at; für TGKK auch unter: www.tgkk.at.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

43

bezahlte Einschaltung

Registrierkasse – Deadline 1. April 2017:

So schaffen wir die Registrierkasse, bevor sie uns schafft. Zur Erinnerung: Übersteigt Ihr Jahresumsatz 15.000,- Euro und Ihr Barumsatz (inkl. Bankomat- u. Kreditkartenzahlungen) 7.500,Euro, dann besteht seit 2016 Registrierkassenpflicht. Bis 1.April 2017 müssen zudem alle Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung zum Ausschluss von Datenmanipulation ausgestattet sein. Das ist eine komplexe technische Angelegenheit. Die gute Nachricht: Ihr Steuerberater kann Ihnen den ganzen Zores in Kooperation mit dem jeweiligen Software-/Kassenanbieter weitgehend abnehmen. Dies funktioniert in der Regel nach folgendem Ablaufschema: 1. Bestellung beim Software-/Kassenanbieter: Ist die Registrierkasse in die Ärztesoftware eingebettet, so kann beim Softwareanbieter in der Regel eine Art „Sorglos-Paket“ zur Erlangung der Signaturkarte und deren Anbindung bestellt werden. Dazu ist die Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) anzugeben. Ist Ihre Registrierkasse nicht Teil einer bestehenden Ärztesoftware (Insellösung), dann wenden Sie sich bitte an den Lieferanten Ihrer Registrierkasse. Dieser wird ein Update vornehmen und Ihnen bei der Erlangung und Einbindung der Signaturkarte helfen. TIPP: Um die Prämie von 200,- Euro beantragen zu können, sind die Zahlungen für die Umstellung Ihrer Registrierkasse bis spätestens 31. März 2017 zu leisten! 2. Erlangung der Registrierungsdaten: Nach der Initialisierung der Verbindung zwischen Registrierkasse und Signaturkarte bekommen Sie von Ihrem Software- bzw. Registrierkassenanbieter einen Startbeleg zum ersten Geschäftsfall über 0,00 Euro. Dieser Startbeleg muss aufbewahrt werden, solange die Registrierkasse verwendet wird. Zudem erhalten Sie einige Daten, Nummern und Schlüsselcodes für die Registrierkasse und die Signatureinheit. Diese

44

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

sowie auch den Startbeleg leiten Sie sodann an Ihren Steuerberater weiter. 3. Registrierung beim Finanzamt: Mit diesen Daten kann Ihr Steuerberater dann über FinanzOnline für Sie die Registrierung Ihrer Registrierkasse beim Finanzamt vornehmen. 4. Belegcheck: Um die ordnungsgemäße Installation und Registrierung der Registrierkasse und Signaturkarte zu überprüfen, hat das Finanzministerium eine eigene App („BMF Belegcheck“) entwickelt. Damit wird dann ein Abgleich mit dem Startbeleg vorgenommen. 5. FERTIG: Ihre Registrierkasse ist nun manipulationssicher. Web-basierende Registrierkassensysteme können in Verbindung mit Fiskaltrust über Internet direkt mit FinanzOnline kommunizieren. Hier erfolgt die Registrierung und die Prüfung des Start- und Jahresbeleges automatisch. Auch die laufenden

Anforderungen (siehe unten) können hier weitgehend automatisch erfüllt werden. laufende anforderungen Ist die Implementierung der manipulationssicheren elektronischen Registrierkasse geglückt, so gilt es weiters, laufend folgende Anforderungen zu erfüllen: Datensicherung: Das Datenerfassungsprotokoll muss vierteljährlich auf einem externen Datenträger unveränderbar gesichert werden. Jahresbeleg: Der Monatsbeleg Dezember muss ausgedruckt, aufbewahrt und mit der BelegcheckApp geprüft werden. Ausfallsicherheit: Bei einem Ausfall von mehr als 48 Stunden muss eine Meldung über FinanzOnline erfolgen. Austausch und Außerbetriebnahme sind ebenso via FinanzOnline zu melden. Team Jünger, Steuerberater, die Ärztespezialisten

V. l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag. Eva Messenlechner, Stb. Raimund Eller

bezahlte Einschaltung

Nachtrag zur Weihnachtsglückwunschenthebung 2016 Im Rahmen der für den „Dr. Hirsch-Fonds“ durchgeführten Weihnachtsglückwunschenthebung wurde 2016 ein Betrag von € 24.617 gespendet. Die Ärztekammer für Tirol dankt allen Kolleginnen und Kollegen für die großzügige Unterstützung. Dr. Christoph Reisenauer, Innsbruck MR Dr. Rudolf Abenthung, Natters

Dr. Dietmar Heiser, Innsbruck

Dr. Andrea Schroll, St. Johann in Tirol

Dr. Imre Bakacsy, Innsbruck

Dr. Zita Hoffer, Innsbruck

Dr. Hedwig Schullian, Innsbruck

Dr. Robert Eiter, Strass im Zillertal

Dr. Anton Huber, Virgen

Dr. Christine Schwaighofer, Pilgersdorf

Dr. Rupert Ernst, Fieberbrunn

Dr. Heinrich Krejci, Wörgl

Dr. Karin Serrat, Bad Häring

MR Dr. Hans Fidler, Innsbruck/Arzl

HR Prof. Dr. Helmut Madersbacher,

OMR Dr. Josef Sigwart, Schwaz

Dr. Manfred Forst, Kössen

Innsbruck

Dr. Johannes Thonhauser, Lienz

Prof. Dr. Gustav Fraedrich, Innsbruck

Dr. Peter Mangutsch, Wildschönau

Dr. Wolfgang Umach, Innsbruck

Dr. Michaela Greinwald, Wängle

Dr. Christof Mathes, Kirchbichl

Prim. Dr. Andreas Unger, Innsbruck

Dr. Emmerich Haller, Innsbruck

Dr. Christine Meyer-Plank, Innsbruck

Dr. Oliva Winkler, Innsbruck

Toni Hanich, dr.med., Lienz

Dr. Christoph Neuner, Innsbruck

Dr. Roland Winter, Innsbruck

MR Dr. Franz Härting, Lans

MR Dr. Bernhard Niedermair, Axams

Dr. Tanja Haydn, Breitenbach am Inn

Dr. Astrid Penz, Hall in Tirol

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2017

45

Service

Standesveränderungen Stand der gemeldeten Ärzte

1.11.16  1.2.17

Niedergelassene Ärzte a) Approbierte Ärzte,   



4

b) Ärzte für Allgemeinmedizin

467 

471

c) Fachärzte   

740 

748

Fachärzte 

103 

105

Wohnsitzärzte 

229 

220



2

249 

246

d) Ärzte für Allgemeinmedizin +

Angestellte Ärzte a) Approbierte Ärzte  b) Ärzte für Allgemeinmedizin  c) Fachärzte  d) Turnusärzte 

1139  1146 866 

889

59 

61

877 

868



1

e) Ärzte für Allgemeinmedizin + Fachärzte  Ao. Kammerangehörige  Ausländische Ärzte  Gesamtärztestand 

4738  4761

Anerkennungen bzw. Eintragungen in die Ärzteliste als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. Mona ABDEL AZIM Dr. Margarethe ANIBAS-HETZENAUER Dr. Philipp FUCHS Dr. Thomas GRIßMANN Dr. Verena HALBEIS Dr. Irina KNAPP Dr. Julia KUEN Dr. Thomas PLONER Dr. Andrea RAAB Dr. Martin TOMASCHEK Dr. Nora WIENDL Anerkennungen bzw. Eintragungen in die Ärzteliste als Facharzt/Fachärztin Dr. Isabel HEIDEGGER, Fachärztin für Urologie Dr. Gabriele HETZENAUER, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Eva HOLFELD, M.Sc., Fachärztin für Neurologie Dr. Rainer HOYER, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Linus Christian HUPP, M.Sc., Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Dr. Stefan KLEMENC, Facharzt für Innere Medizin Dr. Martin KOIDL, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie Dr. Bernhard KOLLER, Facharzt für Innere Medizin

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Dr. Jacqueline LAßNIG, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Dr. Ricarda LECHNER, Fachärztin für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie Dr. Monika MOLING, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Katharina MOSER, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. Doris MUßHAUSER, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Denis OBERMAYR, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Lydia PESSERER, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Susanne PFANNER, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Gregor PITTL, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie Dr. Miriam POTOCNIK, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Christoph RAAS, Facharzt für Unfallchirurgie Dr. Thomas RESCH, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie Dr. Benedikt RHOMBERG, Facharzt für Innere Medizin Dr. Lukas RÜCKER, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde Dr. Andrea SCHROLL, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Thomas SONNWEBER, Facharzt für Innere Medizin Dr. Birgit SORARUF, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Alexej SKACKOV, Facharzt für Unfallchirurgie Dr. Susanne STEINHAUSER-DAW, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Heike STOCKNER, Fachärztin für Neurologie Zuerkennung des Additivfacharzttitels Doz. Dr. Clemens FEISTRITZER, Facharzt für Innere Medizin (Hämatologie und Internistische Onkologie) Dr. Patrick PLONER, Facharzt für Unfallchirurgie (Sporttraumatologie) Dr. Markus WALDER, Facharzt für Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie) Dr. Eva WURZ, Fachärztin für Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie) Die postpromotionelle Ausbildung haben begonnen Dr. Marcis BENEFELDS, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Alexander BERGER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Reutte Dr. Stefan BLUNDER, im ö. Landeskrankenhaus HochzirlNatters, Standort Natters Dr. Johannes Thomas DEEG, an der Univ.-Klinik für Neuroradiologie Dr. Bettina DICKINGER-NEUWIRTH, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Frederic Maximilian EYSELL, dr.med., an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. Patrick GASSNER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Lienz David GLOVER, in der Lehrpraxis MR Dr. Josef Knierzinger Dr. Christoph GRANDER, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin I Dr. Marie-Therese GRÖBER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Kufstein

Mag. Dr. Carmen HEIDGER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Reutte Dr. Benedikt HOFER, an der Univ.-Klinik für Visceral-, Transplantations- und Thoraxchirurgie Dr. Monika KEBER, an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. Maya KEPLINGER, an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. Sven KÜBLER, an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. Christian LEHNER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol Dr. Lisa Luzia MAIR, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Kufstein Dr. Alex MOSER, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin V Wiebke NEUENFELDT, an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Martin NEURURER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Kufstein Dr. Nora Bibiana ORTNER, an der Univ.-Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie Dr. Verena PLANK, im a.ö. Krankenhaus „St. Vinzenz“ Zams Christian PREUß HERNANDEZ, an der Univ.-Klinik für Neurochirurgie Dr. Silke REGENSBURGER im a.ö. Krankenhaus „St. Vinzenz“ Zams Dr. Martin REINDL, an der Univ.-Klinik für Visceral-, Transplantations- und Thoraxchirurgie Johannes RIECKE, an der Univ.-Klinik für Unfallchirurgie Dr. Alexander RUZICKA, an der Univ.-Klinik für Unfallchirurgie Simon SCHICK, an der Univ.-Klinik für Neurochirurgie Dr. Anna SCHMALZL, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Dr. Melanie SCHMÖLZER, im ö. Landeskrankenhaus Hochzirl-Natters, Standort Natters Dr. Simon SCHOLZ, an der Univ.-Klinik für Herzchirurgie Dr. David SCHUCHTER, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Christoph Manuel SINGER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Lienz Dr. Florian SOMMERAUER, an der Univ.-Klinik für Herzchirurgie Dr. Lukas STASTNY, an der Univ.-Klinik für Herzchirurgie Johanna STROHMEIER, B.Sc., an der Univ.-Klinik für Innere Medizin II Dr. Markus WALDNER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Reutte Dr. Verena WURNIG, an der Univ.-Klinik für Visceral-, Transplantations- und Thoraxchirurgie Zugänge angestellter Ärzte/Ärztinnen aus anderen Bundesländern Dr. Inge BRAITO, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin, von Salzburg Dr. Julia BENEDIKT, Ärztin für Allgemeinmedizin, von Oberösterreich Dr. Christina BIRKLBAUER, Ärztin für Allgemeinmedizin, von Oberösterreich Dr. Antonia BREITER, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, von Niederösterreich

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Service

Dr. Agnes CSEPANY, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, von Salzburg Dr. Monika Carmen ENGLISCH-LUFT, Fachärztin für Innere Medizin, von Oberösterreich Dr. Elisabeth KANDOLF, Ärztin für Allgemeinmedizin, von Niederösterreich Dr. Stephan LATSCHER, Turnusarzt, von Salzburg Dr. Therese MOSER, Turnusärztin, von Oberösterreich Dr. Anna MOUSSAVI, Turnusärztin, von Wien Olga Imola URI-SZABO dr.med., Turnusärztin, von Wien Dr. Iris WAGNER, Turnusärztin, von Wien Abgänge angestellter Ärzte/Ärztinnen in andere Bundesländer Doz. Dr. Hannes ALBER, Facharzt für Innere Medizin (Intensivmedizin; Kardiologie), nach Kärnten Doz. Dr. Rene EL ATTAL, Facharzt für Unfallchirurgie (Sporttraumatologie), nach Vorarlberg Dr. Manuela GLANZL, Ärztin für Allgemeinmedizin, nach Kärnten Dr. Georg HIESLMAIR, Turnusarzt, nach Oberösterreich Dr. Kurt HUFLER, Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie, nach Salzburg Dr. Sandra VOELCKEL, Fachärztin für Radiologie, nach Salzburg Dr. Vanessa WAIBEL, Turnusärztin, nach Vorarlberg Praxiseröffnungen Dr. Julia CORDIN, Fachärztin für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Franz-Fischer-Straße 7; Telefon: 0512/312305; Ordinationszeiten: Mittwoch 8 bis 18 Uhr. Terminvereinbarung: erwünscht

Univ.-Prof. Dr. Michael GRIMM, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, Facharzt für Herzchirurgie, Facharzt für Chirurgie (Gefäßchirurgie), Facharzt für Thoraxchirurgie in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Innrain 25; Telefon: 0512/564000; Ordinationszeiten: Dienstag 18 bis 20 Uhr; Mittwoch 10 bis 20 Uhr; Freitag 15 bis 16 Uhr. Terminvereinbarung: erforderlich

Ordination: 6020 Innsbruck, Fürstenweg 49; Telefon: 0512/319400; Ordinationszeiten: (gültig für die Ordination als Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde) Montag bis Donnerstag 8,30 bis 12 Uhr; Montag, Donnerstag 14,30 bis 16,30 Uhr; (gültig für die Ordination als Ärztin für Allgemeinmedizin). Nach Vereinbarung. Terminvereinbarung: erforderlich.

Dr. Sarah GIRSTMAIR, Ärztin für Allgemeinmedizin in Mutters; Ordination: 6162 Mutters, Nattererstraße 2022; Telefon: 0512/548888530; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung

Dr. Barbara LASSNIG-KOFLER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Lienz; Ordination: 9900 Lienz, Walter von der Vogelweide-Platz 2; Telefon: 04852/64664; Ordinationszeiten: Mittwoch 8 bis 9 Uhr; Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr; Freitag 8 bis 12 Uhr. Terminvereinbarung: nicht erforderlich

Dr. Thomas JAZBEC, Facharzt für Neurochirurgie in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Körnerstraße 9; Telefon: 0512/360462; Mobil: 0664/1836242; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung Dipl.Med. Karl Jürgen JEREMIES, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und Facharzt für Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation in Thiersee; Ordination: 6335 Thiersee, Breiten 110; Telefon: 05376/21400; Ordinationszeiten: Montag 8 bis 12 Uhr; Freitag 14 bis 19 Uhr; Samstag 9 bis 14 Uhr. Terminvereinbarung: erforderlich

Dr. Manuel MAURER, Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Zams; Ordination: 6511 Zams, Hauptstraße 133; Mobil: 0664/2231061; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung Doz. Dr. Thomas MITTERLECHNER, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Rum; Ordination: 6063 Rum, Lärchenstraße 41; Telefon: 0512/2340; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung

Dr. Peter LACKERMEIER, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Thiersee; Ordination: 6335 Thiersee, Breiten 110; Telefon: 049/89/90778170; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung

Prof. Dr. Ludwig MÜLLER, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, Facharzt für Herzchirurgie und Facharzt für Thoraxchirurgie in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Innrain 25; Telefon: 0512/564000; Mobil: 0664/3508228; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung

Dr. Heike LARCHER, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde und Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck;

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Dr. Peter NIEDERMÜLLER; Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Hall in Tirol; Ordination: 6060 Hall in Tirol, Arbesgasse 1; Telefon: 05223/43084; Ordinationszeiten: Montag 18 bis 20 Uhr; Dienstag 8,30 bis 12,30 Uhr und 14 bis 17 Uhr; Mittwoch 9 bis 13 Uhr; Donnerstag 8 bis 13 Uhr; Freitag 8 bis 12 Uhr Dr. Simon ÖTTL, Arzt für Allgemeinmedizin in Nauders, Ordination: 6543 Nauders, Nauders 221; Telefon: 05473/87500; Ordinationszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8,30 bis 12 Uhr; Montag, Mittwoch, Donnerstag 15 bis 18 Uhr. Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Thomas REICH, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Ischgl; Ordination: 6561 Ischgl, Galfeisweg 7; Telefon: 05444/50027; Ordinationszeiten: Montag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr. Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Alexander RAUCH, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in Thiersee; Ordination: 6335 Thiersee, Breiten 110; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung Dr. Ralf ROTHÖRL, Facharzt für Neurochirurgie in Thiersee; Ordination: 6335 Thiersee, Breiten 110; Mobil: 0049/89/92333940; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung Dr. Daniel SCHÖPF, Arzt für Allgemeinmedizin in Kitzbühel, Ordination: 6370 Kitzbühel, Knappengasse 2; Mobil: 0676/7555466; Ordinationszeiten: Dienstag und Freitag 16,30 bis 20 Uhr. Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Hedwig SCHULLIAN, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Ordination: 6020 Innsbruck, Andreas-HoferStraße 4; Mobil: 0664/2310471; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung Dr. Karina SCHWAB, Ärztin für Allgemeinmedizin in Fieberbrunn, Ordination: 6391 Fieberbrunn, Rosenegg 48a; Telefon: 05354/56440; Ordinationszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 11,30 Uhr und Montag, Mittwoch und Freitag 16 bis 18 Uhr. Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Katharina SEPP-HASCHKA, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Speckbacherstraße 16a; Mobil: 0664-4245624; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung Dr. Birgit SITTE, Ärztin für Allgemeinmedizin in Lienz; Ordination: 9900 Lienz, Walter von der Vogelweide-Platz 2; Ordinationszeiten: Montag 8 bis 11,30 Uhr und 16 bis 18 Uhr; Dienstag 8 bis 12,30 Uhr; Mittwoch 8 bis 9 Uhr. Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Julia STAUDACHER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Rattenberg; Ordination: 6240 Rattenberg, Bienerstraße 81; Ordinationszeiten: Montag bis Mittwoch 7,45 bis 12 Uhr; Montag 15 bis 17 Uhr; Donnerstag 15 bis 18 Uhr; Freitag 7,45 bis 12 Uhr. Terminvereinbarung: erwünscht; Praxiszurücklegungen Dr. Peter ANDERL, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Lienz Dr. Reinhard ASCHER, Arzt für Allgemeinmedizin in Kundl

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Dr. Rainer HAARFELDT, Facharzt für Innere Medizin in Thiersee Dr. Peter HERZOG, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Imst Dr. Anton BACHER, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Mayrhofen Dr. Michael KOPROWSKI, Arzt für Allgemeinmedizin in Kitzbühel Dr. Veronika LINDNER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck Dr. Branka MARSENIC-SACIRI, Ärztin für Allgemeinmedizin in Lienz Dr. Gerhard Karl MAYER, Arzt für Allgemeinmedizin in Nassereith Dr. Andreas PFRETSCHNER, Arzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck Dr. Gertrude SCHMID, Ärztin für Allgemeinmedizin in Aurach bei Kitzbühel Zum Vertragssprengelarzt/zur Vertragssprengelärztin wurde bestellt Dr. Stefan OBERLEIT, Arzt für Allgemeinmedizin im Sanitätsprengel Mieming und im Sanitätsprengel Nassereith Dr. Christiane OBERLEIT, Ärztin für Allgemeinmedizin im Sanitätsprengel Mieming und im Sanitätsprengel Nassereith Dr. Georg OFFER, Arzt für Allgemeinmedizin im Sanitätsprengel Mieming und im Sanitätsprengel Nassereith Dr. Christian MAYER, Arzt für Allgemeinmedizin im Sanitätsprengel Mieming und im Sanitätsprengel Nassereith Dr. Andrea SCHARMER, Ärztin für Allgemeinmedizin im Sanitätsprengel Mieming und im Sanitätsprengel Nassereith Dr. Maria STRIGL, Ärztin für Allgemeinmedizin im Sanitätsprengel Mieming und im Sanitätsprengel Nassereith Eröffnung von zweiten Berufssitzen Dr. Ernest ABEL, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in Innsbruck; Eröffnung eines zweiten Berufssitzes als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in 6272 Kaltenbach, Dorfplatz 3; Telefon: 05258/2858; Mobil: 0664/1742671; Ordinationszeiten: nach Vereinbarung Dr. Birgit KLEBOTH, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in Innsbruck; Eröffnung eines zweiten Berufssitzes als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 3/2; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Martin SAWIRES, Facharzt für Neurologie in Kufstein; Eröffnung einer zweiten Berufssitzes als Facharzt für Neurologie in 6272 Kaltenbach, Dorfstraße 4; Telefon: 05283/2858; Ordinationszeiten: Montag 8 bis 14 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Terminvereinbarung: erforderlich Doz. Dr. Susanne TAUCHER, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Hall in Tirol; Eröffnung eines zweiten Berufssitzes als Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in 6272 Kaltenbach, Dorfplatz 3; Telefon: 05283/2858 Ordinationszeiten: Dienstag bis Donnerstag nach Vereinbarung. Terminvereinbarung: erforderlich

Zurücklegung von zweiten Berufssitzen Dr. Reinhard ASCHER, Arzt für Allgemeinmedizin in Wörgl Dr. Sunhild HOFREITER-SCHÜTTE, Ärztin für Allgemeinmedizin in Kufstein Dr. Joachim STRÜMPELL, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie in Kitzbühel Zu den Krankenkassen wurden zugelassen Dr. Marcus KUFNER, Arzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck Dr. Barbara LASSNIG-KOFLER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Lienz Dr. Robert MAIR, Arzt für Allgemeinmedizin in der Wildschönau Dr. Peter NIEDERMÜLLER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Hall in Tirol Dr. Werner NINDL, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Kitzbühel Dr. Simon ÖTTL, Arzt für Allgemeinmedizin in Nauders Dr. Birgit SITTE, Ärztin für Allgemeinmedizin in Lienz Dr. Julia STAUDACHER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Rattenberg Dr. Bernhard STEINHUBER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Schwaz Die Kassenverträge haben zurückgelegt Dr. Sunhild HOFREITER-SCHÜTTE, Ärztin für Allgemeinmedizin in Kufstein Dr. Michael KOPROWSKI, Arzt für Allgemeinmedizin in Kitzbühel Dr. Veronika LINDNER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck MR Dr. Johannes ÖTTL, Arzt für Allgemeinmedizin in Nauders Dr. Wendelin TILG, Arzt für Allgemeinmedizin in Axams Auflösung der Kassenverträge aufgrund Erreichens der Altersgrenze gem. § 38 Abs. 3 TGKK-Gesamtvertrag MR Dr. Sidi UNTERKIRCHER, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten in St. Johann in Tirol Änderungen von Ordinationsadressen und Ordinationstelefonnummern Prim. Dr. Peter Heinrich HEININGER, Facharzt für Innere Medizin und Lungenkrankheiten in Münster und Innsbruck (gültig für die Ordination in Münster); Telefon: 05337/20004-6355 Dr. Paul-Christoph LÜTH, Facharzt für Lungenkrankheiten in Imst; Ordination: 6460 Imst, Dr.-Carl-PfeiffenbergerStraße 22 Dr. Simone MITTEREGGER, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Zirl; Ordination: 6170 Zirl, Florianstraße 7; Telefon: 05238/52859; Ordinationszeiten: Montag 14,30 Uhr bis 17 Uhr; Dienstag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung. Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Sabine MOLL, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck; Ordinationstelefonnummer: 0512/552145 Doz. Dr. Christof PABINGER, Facharzt für Orthopädie u. Orthopädische Chirurgie in Innsbruck-Igls; Ordination: 6080 Igls, Kurzentrum-Parkhotel Igls, Igler Straße 51

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Service

Dr. Renate PLATTNER-SENFT, Ärztin für Allgemeinmedizin in Angerberg; Ordination: 6320 Angerberg, Unholzen 29; Telefon: 0664/1359819; Ordinationszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Univ.-Prof. Dr. Michael GRIMM, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, Facharzt für Herzchirurgie, Facharzt für Chirurgie (Gefäßchirurgie), Facharzt für Thoraxchirurgie in Innsbruck; Telefax: 0512/56400015

MR Dr. Reinhard REIGER, Arzt für Allgemeinmedizin; Ordination: 9900 Lienz, Alleestraße 9; Telefon: 0676/6348655

Dr. Thomas HIRN, Facharzt für Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie) und Arzt für Allgemeinmedizin in St. Johann in Tirol; Telefax: 05352/6591115

Prim. Dr. Bernhard SPECHTENHAUSER, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Kufstein; Ordination: 6330 Kufstein, Endach 27

Dr. Peter LACKERMEIER, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Thiersee; Telefax: 049/89/907781710

Dr. Arnold STÖCKL, Arzt für Allgemeinmedizin in Gerlos; Ordination: 6281 Gerlos, Gerlos 141a

Dr. Heike LARCHER, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde und Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck; Telefax: 0512/319401

Dr. Klaus STRELI, Arzt für Allgemeinmedizin in Zell am Ziller; Ordination: 6280 Zell am Ziller, Gerlosstraße 5a Dr. Katharina WEISSENBÖCK, Fachärztin für Psychiatrie  und Psychotherapeutische Medizin; Ordination: 6460 Imst, Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße 22

Dr. Barbara LASSNIG-KOFLER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Lienz; Telefax: 04852/6466414



Telefaxnummern in den Ordinationen Dr. Ernest ABEL, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in Innsbruck und in Kaltenbach; Telefax (gültig für die Ordination in Kaltenbach): 05258/2855558 nanziell „flashartig“ sehe. Was Meister aus Erfahrung weiß: „Für diese Tätigkeit braucht

wieder

Doz. Dr. Thomas MITTERLECHNER, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Rum; Telefax: 0512/268956

Dr. Ralf ROTHÖRL, Facharzt für Neurochirurgie in Thiersee; Telefax: 0049/89/923339429 Dr. Martin SAWIRES, Facharzt für Neurologie in Kufstein und Kaltenbach; Telefax (gültig für die Ordination in Kaltenbach): 05283/285858 Dr. Karina SCHWAB, Ärztin für Allgemeinmedizin in Fieberbrunn, Telefax: 05354/564404 Dr. Katharina SEPP-HASCHKA, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Telefax: 0512/587388 Dr. Birgit SITTE, Ärztin für Allgemeinmedizin in Lienz; Telefax: 04852/6466414 Dr. Julia STAUDACHER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Rattenberg; Telefax: 05337/633174  Änderungen von Ordinationszeiten MR Dr. Gerald BODE, Facharzt für Innere Medizin in Wörgl; Ordinationszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr; Montag, Donnerstag 15 bis 17,30 Uhr

Dr. Katharina DANDER, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Brixlegg; Ordinationszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 9,30 bis 12 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung. TerminvereinbaDr. Simon ÖTTL, Arzt für Allgemeinmedizin in Nauders, rasch begreifen und handeln, ehe es zu unterstützte Fortbildungen. Um rung: erforderlich 05473/875006 spät ist.“ mehrTelefax: Ärzte für die eigentlich ärztDr. Sabine MOLL, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck; Telefax: 0512/55214510

 Or-Tätigkeit gewinnen zu können, brauDr. Stefan FRISCHHUT, Facharzt für Mensch, Orthopädie und liche es einen ganz speziellen Typus  in Innsbruck MR Dr. Peter ERHART, Arzt für Allgemeinmedizin in Renate PLATTNER-SENFT, Ärztin für Allgemeinmethopädische Chirurgie Imst; Telefax (gülRückblickend auf ein Viertel-Jahrhundert che es aberDr. auch Zufriedenheit mit und einen, der bodenständig und –und vielleicht Tätigkeit als Spitalsarzt resümiert Meister, Ordinationszeiten: nach Vereinbarung in der Arbeit; dafür seien gewisse orga-05332/56599 noch ist.“ Rattenberg; dizin in Angerberg; Telefax: tig für die wichtiger Ordination in Innsbruck): 0512/2199216002  – unerschütterlich 

nisatorische und strukturelle Rahmen-

dass es sich „schon dramatisch geändert

hat“. Die Medizin sei bedingungen – etwaFacharzt so „ba- für Allgemeinchirurgie DieGIRSTMAIR, Tätigkeit im Spital insgeDr.erforderlich Thomas REICH, undzu einem gewissen Dr. Sarah Ärztin müsse für Allgemeinmedizin in Grad rauer geworden. Und trotzdem sei er nale Dinge“Viszeralchirurgie wie ein ausreichend großes samtTelefax: attraktiver werden, fordert Meister in Ischgl; Telefax: 05444/50029 Mutters; 0512/548888400

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und nennt hier etwa von den Trägern fi-

     

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der Österreichischen Ärztekammer

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