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Mitteilungen 4/2017


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Ärztekammer für Tirol

www.aektirol.at

Mitteilungen Nr 04/17 · 58. Jahrgang · 18.Dezember 2017



ZLu: 02Z031714M · P.b.b. · 6050 Hall

Vertreter in Fachgruppen und Bezirken neu gewählt ab Seite 30

Ja, darf ich denn das? Fragen aus dem Ordinationsalltag juristisch betrachtet

Weihnachtsglück­ wunschenthebung Kolleginnen und Kollegen wünschen Glück und Gesundheit

Arbeitsassistenz Tirol Unterstützung bei der beruflichen Integration

Gesunde Finanzen. Wir sind für Sie da. Immer dann, wenn es darum geht, Chancen für Ihren Erfolg zu nutzen. Dafür geben wir unser Bestes. Lernen Sie uns kennen. Testen Sie unser Angebot. Schön, Ihr Partner zu sein.

2

www.hypotirol.com

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

Standespolitische Perspektiven

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

D

en Nationalratswahlen vom 15. Okto­

abschließen. Ähnliche Verträge mit allen

tätsbehördlichen Aufgaben, einschließlich der

ber 2017 folgen nun die Koalitions­

nichtärztlichen Gesundheitsberufen sollen

Zwangseinweisungen in geschlossene psychi­

verhandlungen zur Bildung einer Re­

die Versorgung mit öffentlichen Apotheken,

atrische Abteilungen, vornehmen können. Aus

gierung. Wenn auch der Gesundheitsbereich

ambulanter Krankenpflege, Physiotherapie,

Mangel an dazu bereiten Allgemeinmedizi­

– leider – traditionsgemäß nur einen kleinen

um nur einige zu nennen, flächendeckend

nerinnen und Allgemeinmedizinern denkt

Teil eines Regierungsprogramms einnimmt,

garantieren.

das Land daran, Sprengelarztstellen auch für

ist es dennoch für uns Ärztinnen und Ärzte

den Sanitätsdienst geeigneten Fachärzten

spannend, wie es mit unserem Berufsumfeld

Nun stehen beide zur Diskussion. Die Selbst­

anzubieten oder als Ultima Ratio auf freiwil­

weitergehen soll.

verwaltung der Krankenkassen ebenso wie die

lige Ärztinnen und Ärzte aus den Spitälern

Selbstverwaltung in den Kammern. Schluss­

zurückzugreifen.

In der Regel stehen bei diesen Verhandlungen

endlich ist aber nicht nur die Frage, wer für

nicht die unmittelbaren Patientenbedürfnisse

die Organisation und Finanzierung sowie für

Auf der langen Bank scheint derzeit noch die

oder die Wünsche derer, die im Gesundheits­

die Vertragsabschlüsse verantwortlich ist,

Novelle des Gemeinde-Vertragsbedienste­

wesen arbeiten, im Vordergrund. Vielmehr

sondern auch wo die Entscheidungsträger

ten-Gesetzes zu liegen, die notwendig ist, um

orientieren sich die politischen Überlegungen

sitzen, von großer Bedeutung. Gesundheits­

die Gehaltsreformen für Spitalsärzte landes­

an Systemfragen, Fragen der Finanzierung

versorgung hat viel mit Regionalität, Wohn­

weit endgültig zu finalisieren. Ein sensibler

und an gesellschaftspolitischen Kalkülen.

ortnähe und Bedachtnahme auf geografische

Bereich, der ebenso unserer Aufmerksamkeit

Dazu kommt dieses Mal noch die politische

und epidemiologische Gegebenheiten zu tun.

bedarf wie die stellenweise schleppende Um­

Diskussion über die Zukunft der Selbstverwal­

Eine Zentralisierung der Entscheidungen und

setzung der Gehaltsreform an den Tirol-Kli­

tung. Ein gerade für das Gesundheits­system

damit ein Abrücken von diesen Vorgaben wi­

niken oder die Verhandlungen um die öffent­

brisantes Thema. Schließlich baut die gesamte

derspricht nicht nur dem föderalen Prinzip,

liche Finanzierung der Lehrpraxen.

Organisation und Finanzierung des ambu­

sondern beeinflusst auch die bestehende Ver­

lanten Versorgungsbereichs auf dem Grund­

sorgungsqualität.

Da uns nur noch kurze Zeit von Weihnachten und Neujahr trennen, möchte ich allen Kolle­

satz der Selbstverwaltung auf. Politische Entscheidungen stehen auch in un­

ginnen und Kollegen sowie deren Familien be­

Den Krankenkassen wurde als berufsstän­

serem Bundesland an. So soll noch vor den

sinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage

dische Selbstverwaltungskörper der Arbeit­

Landtagswahlen das Gemeindesanitätsdienst­

und alles Gute für das neue Jahr wünschen.

geber und Arbeitnehmer die Aufgabe über­

gesetz, die sprengelärztliche Versorgung be­

tragen, die ambulante Krankenversorgung

treffend, novelliert werden. Die Novelle ent­

zu organisieren und sicherzustellen. Sie

springt im Wesentlichen der Sorge des Landes,

müssen dazu, so die gesetzlichen Vorgaben,

nicht genug Bewerber um offene Sprengel­

mit den Ärztekammern als Selbstverwaltung

arztstellen zu finden. Derzeit sind mehrere

der Ärzteschaft Verträge, die die räumliche

vakant. Auch wenn es ein flächendeckendes

und fachliche Verteilung von Vertragsärzten,

Netz von Totenbeschauärzten gibt, fehlen

aber auch deren Rechte und Pflichte regeln,

Sprengelärztinnen und -ärzte, die alle sani­

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Artur Wechselberger Präsident

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

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Kurz berichtet

Neubesetzung

Neue Direktorinnen Frau Univ.-Prof. Dr. Kathrin Sevecke wird Ende November zusätzlich zu ihren Aufgaben als Direktorin der Universitätsklinik für Psychia­trie, Psychotherapie und Psychosoma­ tik im Kindes- und Jugendalter auch das Pri­ mariat der Abteilung Kinder- und Jugend­ psychiatrie, Psychotherapie und Psychosoma­ tik am Landeskrankenhaus Hall übernehmen. Zudem hat die Medizinische Universität Inns­ bruck mit Oktober Frau Univ.-Prof. Dr. Ute Ganswindt zur Direktorin der Univ.-Klinik für Strahlentherapie-Radioonkologie berufen.

Fortbildung

Moderatorenkurses für medizinische Qualitätszirkel

Die Ärztekammer für Tirol wird einen Mode­ ratorenkurs für medizinische Qualitätszirkel abhalten. Dieser stellt eine Grundvorausset­ zung für die Leitung eines Qualitätszirkels dar. Termin: 3. Februar 2018 Ort: Ärztekammer für Tirol, Seminarraum im Stöckl Anmeldung: [email protected]

Terminübersicht

Prüfungstermine

für die ÖÄK-Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin 2018: Prüfungs­ termin

Anmelde­ schluss

Wiederholder Anmelde­ schluss

29.01.2018

25.12.2017

15.01.2018

23.04.2018

19.03.2018

09.04.2018

03.09.2018

30.07.2018

20.08.2018

26.11.2018

22.10.2018

12.11.2018

Fusion

Ankündigung

NotfallmedizinUpdate 2018

Notarztausbildungskurs 2018 Die Ärztekammer für Tirol veranstaltet

Auch im nächsten Jahr veranstaltet die

im nächsten Jahr vom 23. bis 29. April 2018

Ärztekammer für Tirol eine zweitägige

einen Notarztausbildungskurs gemäß

Notarztfortbildung gemäß § 40 Ärztege­

§ 40 Ärztegesetz.

setz.

Eine Besonderheit des Tiroler Notarztausbil­ dungskurses ist die große Anzahl an prakti­

Organisatorisches:

schen Übungen in Kleingruppen, weshalb der

Termin: 23./24. Februar 2018

Kurs auch auf 40 Teilnehmer beschränkt ist.

Kursort: Ärztekammer für Tirol, Anichstraße

fotolia.com_© opidanus

7, 6020 Innsbruck Organisatorisches:

Teilnahmegebühr: € 180.-

Termin: 23.-29. April 2018

Anmeldung: Online unter www.aektirol.at.

Kursort: Ärztekammer für Tirol, Anichstraße

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Kur­

7, 6020 Innsbruck

splätze beschränkt ist!

Teilnahmegebühr: € 690,-

Programm: Detailprogramm folgt in Kürze!

Anmeldung: Online unter www.aektirol.at

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau

Programm: Detailprogramm folgt in Kürze!

Moser ([email protected] oder 0512/52058-

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau

131) gerne zur Verfügung.

Moser ([email protected] oder 0512/52058131) gerne zur Verfügung.

ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEUND APOTHEKERBANK AG Fusion der Österreichischen Apotheker­ bank eG mit der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG zur größten Standesbank Österreichs wurde im Oktober 2017 erfolgreich umgesetzt. Somit entsteht die größte Standesbank Österreichs, die als ein zukünftiger Motor der wirtschaftlichen Entwicklung für die beiden Berufsgruppen gilt. Es gibt keine vergleichbare Bank, wodurch sich Vorteile in der künftigen Marktbearbeitung erzielen lassen. „Ziel ist es, höchste Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen und die Marktposition weiter auszubauen: Das Kundengeschäftsvolumen soll in den nächsten fünf Jahren deutlich gesteigert werden“, so das Credo der neuen Vorstands­ mitglieder.

Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Ärztekammer für Tirol, Körperschaft öffentlichen Rechts, 6020 Innsbruck, Anichstraße 7; vertreten durch den Präsidenten Dr. Artur Wechselberger - Layout + Druck: Ablinger.Garber, Medien-Turm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223-513 - Anzeigenannahme: Dipl.-Vw. Peter Frank, M: 0664/4217239, e-mail: [email protected]. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Ärztekammer für Tirol dar. Titelbild: © TVB Innsbruck / Alexander Tolmo

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

Inhalt

Inhalt

14 J a, darf ich denn das?

22 Sportmedizinische

28 Koordinationsstelle Demenz





Untersuchung



Verantwortung des Arztes



Fragen aus dem Ordinationsalltag juristisch betrachtet

Standpunkte 3   Standespolitische Perspektiven 8   Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich 10  Schwierige Umsetzung der Spitalsärzte- Gehaltsreform in Tirol 12  Von außen gesehen: Gastkommentar   Robert Kaufmann, ARGE Tiroler Altenheime

Themen Niedergelassene Ärzte 14  Ja, darf ich denn das? Fragen aus dem Ordinationsalltag juristisch betrachtet 16 Trainingstherapie: Regelung der Tätigkeit von Sportwissenschaftern 17 Arbeitsmediziner: Empfehlungstarife 2018 Krankenhäuser/Universitäten 18  Landeskrankenhaus Innsbruck: Turnus- und Spitalsärztevertreter neu gewählt 19 Elektronische Eingabe von Gutachten Aus- und Fortbildung 20 Festsetzung von Ausbildungsstellen 21 Orthopädie und Traumatologie: Neuerun­ gen beim Umstieg in das neue Sonderfach

22  Arbeitsmedizin-Lehrgang 2018 23 Sportmedizinische Untersuchung: Verantwortung des Arztes



Service

42 Info aus dem Wohlfahrtsfonds:

Gesundheitswesen 24 Betreuung chronisch kranker Kinder 25 Großer Andrang beim Mentorin Programm für Allgemeinmediziner 26 Dammschutz-Phantom nach Zangemeister 28 Arbeitsassistenz Tirol: Unterstützung bei beruflicher Intergration 28 Koordinationsstelle Demenz

Ein Projekt der Landeszielsteuerungs- kommission Tirol



Individualrente

46 Ausschreibung Preise 2018:   Ärztekammer für Tirol   Dr.-Johannes-Tuba-Preis   Tuba-Stiftungsstipendium 48 Punktewerte 50 Steuertipps Team Jünger 52 Standesveränderungen

Personen/Veranstaltungen 30 Bezirksärzteversammlungen: Vertreter gewählt 31 Tiroler Ärztetage 2017 32 Fachgruppenobleute: Neuwahlen 34 Interne Servicestellen der Ärztekammer für Tirol 36 Lukasmesse 2017 38 Prof. Dr. W. Wolfgang Fleischhacker: neuer Rektor an der MUI 38 Ehrungen 39 Weihnachtsglückwunschenthebungen

57 Fortbildungsdiplome 60 Kleinanzeigen 62 Funktionäre und Kammermitarbeiter

  Rubriken 4 Impressum 4 Kurz berichtet

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

Die besten Wünsche zum kommenden Weihnachtsfest, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr entbieten allen Kolleginnen und Kollegen das Präsidium und das Kammeramt der Ärztekammer für Tirol.

Dr. Artur Wechselberger Präsident Die Vizepräsidenten: Dr. Klaus Kapelari MR Dr. Ludwig Gruber MR Dr. Momen Radi

fotolia.com_© orangeberry-

Für das Kammeramt: Dr. Günter Atzl Kammeramtsdirektor

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

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Standpunkte

Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich Der Arztberuf zählt sicher zu den schönsten Berufen – ist es doch ein Dienst an der Menschheit. Die Grundlage des ärztlichen Handelns stellt der Hippokratische Eid dar, der als Formel für die Vereinigung ethischen und wissenschaftlichen Tuns auch heute noch Gültigkeit hat und in diesem Sinne auch Eingang in das Ärztegesetz gefunden hat.

VP MR Dr. Momen Radi, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte

Aus diesem Grund ist die ärztliche Fortbildung

nung definierten Qualitätskriterien überprüft.

fallplan/Notfallausstattung/Notfallschulung in

Das bedeutet, dass jeder Ordinationsstandort

10 Fällen und Mängel bei der Arzneimittella­

vom niedergelassenen Arzt mittels Fragebogen

gerung/Kontrolle der Ablaufdaten in 7 Fällen.

selbst evaluiert wird und dieser nach positiver Plausibilitätsprüfung ein Qualitätszertifikat

Die ordinationsführenden Tiroler Ärzte zei­

für 5 Jahre erhält. Im Falle eines Mangels oder

gen also ein hohes Maß an Verantwortungs­

fehlender Plausibilität des ausgefüllten Frage­

bewusstsein für die Qualität ihres ärztlichen

bogens werden Mangelbehebungsaufträge und

Handelns und stehen damit wohl im Einklang

Vor-Ort-Prüfungen so lange durchgeführt, bis

mit den ethischen Vorgaben: „zum Wohle des

alle Mängel behoben wurden und der Ausstel­

Patienten, nach bestem Wissen und Gewissen“.

lung eines Zertifikates Genüge getan ist.

Wir sind aber auch gefordert, uns weiter zu ver­

und Qualitätssicherung wohl wie in keinem an­

bessern und uns an den medizinischen Fort­

deren Beruf so ausführlich gesetzlich geregelt.

Im Rahmen von Stichproben (7 %) werden

schritt im Laufe unseres Berufslebens immer

Qualitätssicherung im niedergelassenen Be­

zudem zufällig ausgewählte Ordinationen im

wieder neu anzupassen. Die nächste Ordinati­

reich bedeutet also, dass wir der Gesellschaft

Zuge von Vorortbesuchen eines Qualitätssi­

onsevaluierung wird 2018 österreichweit begin­

gegenüber darstellen bzw. nachweisen, dass wir

cherungsbeauftragten direkt überprüft und im

nen und in Tirol voraussichtlich 2020 erfolgen.

das Rüstzeug (z. B. die Ordinationsausstattung,

Falle einer negativen Beurteilung wird analog

das Ordinationspersonal etc.) für die Betreuung

obiger Ausführung vorgegangen.

Gewissen“ zur Verfügung stellen.

In diesem Sinne „Wer aufhört, besser zu wer­ den, hat aufgehört, gut zu sein!“

unserer Patienten nach „bestem Wissen und Die letzte Überprüfung in Tirol stellt uns

(Philip Rosenthal)

grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus. 91,54 % der Glücklicherweise hat der Gesetzgeber bislang

insgesamt 1654 Ordinationen konnten positiv

die Meinung vertreten, dass nur die Ärzte selbst

zertifiziert werden. Nach dem oben angeführten

wissen können, was wissenschaftliche Qualität

Überprüfungsprocedere konnte letztlich nur

und deren Umsetzung – zum Wohle des Pati­

bei lediglich 0,12 % (und somit bei 2 Ordina­

enten – bedeutet. Daher ist die Fortbildung und

tionen) die Evaluierung nicht abgeschlossen

Qualitätssicherung, trotz Unkenrufen so manch

werden. Hier mussten sich die Ordinationsin­

anderer Stakeholder im Gesundheitsbereich,

haber einem Disziplinarverfahren stellen. Bei

Aufgabe der Österreichischen Ärztekammer

den restlichen 8,34 % (138 Ordinationen) konnte

und wird von dieser mittels Verordnungen im

das Evaluierungsverfahren nicht abgeschlossen

übertragenen Wirkungsbereich geregelt.

werden, da die Praxen im Evaluierungszeit­ raum geschlossen wurden.

8

in den Bereichen „Fortbildung“ und „Qualität“

Die häufigsten Mängel bezogen sich

Vorgaben festzulegen, damit die Ärzteschaft

auf: fehlende Ausstattung (zumeist

den Patienten die bestmögliche Behandlung

RR-Geräte, Waage, Ordinationsschild,

und Betreuung bieten kann. So werden zum

Min-Max-Thermometer) in 34 Fällen sowie

Beispiel auf Basis der jeweils gültigen Quali­

fehlender Nachweis der ärztlichen Fortbil­

tätssicherungsverordnung alle fünf Jahre alle

dung (DFP-Diplom) in 29 Fällen. Außerdem:

Ordinationen im Wege einer Selbstevaluierung

fehlende Wartung und Instandhaltung tech­

hinsichtlich der Einhaltung der in dieser Verord­

nischer Geräte in 11 Fällen, mangelhafter Not­

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

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Die Österreichische Ärztekammer hat somit

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

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Schwierige Umsetzung der Spitalsärzte-Gehaltsreform in Tirol Während zumindest, was die Gehaltsreform betrifft, in den meisten Bundesländern etwas Ruhe eingekehrt ist, scheint es sich in Tirol auf vielen Ebenen noch immer heftig zu spießen. Vieles, was während der zugegeben langen Verhandlungsphase mündlich vereinbart wurde, wird nun von Arbeitgeberseite wie es scheint wieder in Frage gestellt.

Überstunden in erheblichem Ausmaß über die

VP Dr. Ludwig Gruber, Kurienobmann der angestellten Ärzte Beispiel Tirol Kliniken:

den Dienstplanersteller: „bitte nur einen Dienst

Monatsdienstzeit hinaus zu leisten.

pro Monat und möglichst keine Überstunden“),

Diese Rechtslage wird nun den Ärztinnen/Ärzten,

könnte die Pauschale zu Recht gestrichen wer­

wie uns berichtet wurde, von Seiten der Verwal­

den, aber selbst dann müsste dieser Umstand

tung aber offenbar so kommuniziert, dass erst

von den unmittelbaren Vorgesetzten und nicht

bei der Leistung von mindestens einem oder gar

einseitig von der Personalabteilung festgestellt

zwei Verlängerten Diensten im Monat oder der

werden. Außerdem drängt sich der Verdacht auf,

Leistung von mindestens 10 Überstunden im

dass die Gewährung oder Nichtgewährung der

Monat die Pauschale ausbezahlt wird.

Pauschale zukünftig vom „Wohlverhalten der Dienstnehmer“ in anderen Bereichen abhängig

Überstundenzuschlagspauschale

Diese Darstellung der Personalabteilung in den

Bei der Ausverhandlung der Überstundenzu­

tirol kliniken und der Text des Gesetzes zeigen

schlagspauschale wurde unserem Verhand­

eine kleine, aber durchaus feine Diskrepanz. Wird

Die Gesetzesbestimmung (§ 78f Abs. 5 Landesbe­

lungsteam mehrmals zugesichert, dass sie jede

ein Dienstnehmer nämlich aus Gründen, die er

dienstetengesetz) hält fest, dass der Anspruch auf

Ärztin/jeder Arzt im GH-System neu (neuer

nicht beeinflussen kann, zu keinen Verlängerten

die Pauschale während des Erholungsurlaubes

Dienstvertrag ab 01.01.2015 oder Übertritt aus

Diensten eingeteilt und werden ihm auch keine

oder einer Dienstabwesenheit bis zu einem Mo­

dem System alt ins Gehaltssystem neu) erhalten

Überstunden angeordnet, dann ist ihm dennoch

nat Dauer, somit unabhängig von der faktischen

würde, wenn die Ärztin/der Arzt bereit und geeig­

die Pauschale für seine Bereitschaft, Verlängerte

Leistung von Diensten bzw. Überstunden in die­

net ist, diese Leistungen zu erbringen.

Dienste und Überstunden zu leisten, auszubezah­

sem Zeitraum fortbesteht:

gemacht werden könnte.

len. Nur wenn man einem Dienstnehmer nach­

10

Die entsprechende Gesetzesbestimmung (§

weisen kann, dass er sich zwar schriftlich bereit

Der Anspruch auf die Überstundenzuschlagspau-

78f Abs. 1 Landesbedienstetengesetz) lautet:

erklärt hat, mindestens zwei Verlängerte Dien­

schale wird durch einen Urlaub, während dessen

Dem Vertragsbediensteten (Anm.: Ärztin/Arzt im

ste und Überstunden in erheblichem Ausmaß

der Vertragsbedienstete den Anspruch auf Mo-

Gehaltssystem neu) ist auf sein Ansuchen eine

zu leisten, dies aber aktiv hintertreiben würde

natsentgelt behält, oder eine Dienstverhinderung

Überstundenzuschlagspauschale zu gewähren,

(z. B. durch ein – ohne hinreichenden sachlichen

aufgrund eines Dienstunfalles nicht berührt. Ist

wenn er bereit und geeignet ist, im Kalendermo-

Grund wie z. B. außergewöhnliche familiäre Not­

der Vertragsbedienstete aus einem anderen Grund

nat mindestens zwei Bereitschaften mit einer

wendigkeiten oder Urlaubsabwesenheit in wei­

länger als einen Monat vom Dienst abwesend, so

Dauer von jeweils mindestens 16 Stunden oder

ten Teilen des Monats geäußertes – Ersuchen an

ruht die Überstundenzuschlagspauschale vom

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

Standpunkte

Tag nach dem Ablauf dieses Monats bis zum letz-

müssten, ist auch abgesehen von den obigen

mit die tirol kliniken aber bereits seit mehr als

ten Tag der Abwesenheit vom Dienst.

Erklärungen im Verhandlungsprozess rechtlich

einem Jahr auch einstellen.

nicht stimmig. Regelung des Zeitkontos:

All diese Berichte haben uns in den letzten Wo­

Im Gesetz ist verankert, dass Überstunden, die

Die Kommunikation zwischen den tirol kliniken

chen erreicht. Wir Ärztevertreter haben uns be­

das Stundenkontingent von 80 Stunden im

als Dienstgebervertreterin und den Dienst­

wusst bis jetzt zurückgehalten, um uns nicht

Monat überschreiten, jedenfalls auszubezahlen

nehmern hat nach den uns von den Kolleginnen/

dem Vorwurf auszusetzen, die durchaus heraus­

sind, was umgekehrt heißt, dass das monatliche

Kollegen zukommenden Rückmeldungen be­

fordernde Umsetzung der Gehaltsreform durch

Kontingent maximal 80 Stunden betragen darf.

züglich der Gehaltsreform leider einen neuen

ständige Interventionen zu hemmen. Seit sich

Über Modalitäten, wie vorzugehen ist, wenn ein

Tiefpunkt erreicht. Dazu einige Beispiele:

aber der Eindruck erhärtet, dass der massiv über­

Dienstnehmer seine Überstunden komplett aus­

wiegende Teil der bisherigen Maßnahmen eher

bezahlt haben will oder lieber nur 40 Stunden

 Zum möglichst raschen Erreichen des 80-Stun­

zum Nachteil als zum Vorteil der Kollegenschaft

oder weniger ansparen will, enthält das Gesetz

den-Zeitkontos wurden im GH-System alt nach

ausgelegt wird, ist dies neu zu überdenken. Ob­

keine besonderen Regelungen im Detail. Da das

Unterzeichnung des Sondervertrages schon

wohl wir uns in den Verhandlungen vielfach und

Zeitkonto nun personalisiert und nicht auf Ab­

ausbezahlte Überstunden ohne Information

sehr klar gegenteilig eingesetzt haben, erhalten

teilungsebene geführt wird, sollte ein solcher

der Mitarbeiter im Monat danach sofort wie­

Teilzeitkräfte die Überstundenzuschlagspau­

Wunsch kein echtes Problem sein. Wir waren bei

der abgezogen und dem Zeitkonto zugeführt.

schale nur aliquot zum Beschäftigungsausmaß.

den Verhandlungen auch durchaus bereit, ein

Somit waren die nächsten Monatsgehälter

Eine Verbesserung könnte hier – je nach Einzelfall

einheitliches Zeitkonto von 80 Stunden für 2017

zum Teil deutlich geringer als vorher. Ohne

– über die Alternativberechnung erfolgen. Somit

für jede vollzeitbeschäftigte Ärztin/jeden voll­

Information der Mitarbeiter wurde im Abrech­

wäre es wohl klare Aufgabe des Dienstgeberver­

zeitbeschäftigten Arzt zu akzeptieren, um die Ge­

nungssystem das Formular des monatlichen

treters tirol kliniken, den – zumeist – Ärztinnen

haltsvergleichsberechnungen zu vereinfachen.

Zeitnachweises mehrmals geändert, was zu

diese gesetzliche Möglichkeit aktiv zu kommu­

Daraus aber abzuleiten, dass wir Ärztinnen/

großer Verunsicherung geführt hat, auch wenn

nizieren und eine rasche Umsetzung der Alter­

die Berechnungen korrekt sind.

nativberechnung zu unterstützen. Das Gegenteil

Ärzte beim Zeitkonto von bis zu 80 Stunden, das ja von unseren Mehrleistungen befüllt wird,

 Auf Bitte der Personaldirektion wurde zuge­

nichts mitzureden hätten, teilen wir nicht und

standen, bis Oktober auf die gesetzlich vorge­

ist so unserer Ansicht nach auch nicht gesetz­

sehene Alternativberechnung der Überstun­

Beispiel Peripherie:

lich festgelegt. Umso weniger ist es verständlich,

den und Verlängerten Dienste zu verzichten.

Obwohl die Gemeindeverbände mittlerweile wis­

dass sich der Dienstgebervertreter tirol kliniken

Natürlich nicht akkordiert wurde, dass die

sen, dass eine gesetzliche Regelung der einheit­

nicht bereitfinden möchte, für in Teilzeit tätige

Dienstgeberseite bis Mitte November weder

lichen Grundgehälter für alle Ärztinnen/Ärzte Ti­

Kollegen – und in der absoluten Mehrzahl – Kol­

ein Formular für das Ansuchen erstellt und

rols bestenfalls 2019 realistisch erscheint, werden

leginnen eine flexible Lösung umzusetzen, die

zur Verfügung stellt, geschweige denn einen

die Kolleginnen/Kollegen im BKH Schwaz, BKH

deren besonderer Situation gerecht wird.

Ansprechpartner für die Berechnungen nam­

Reutte und BKH Lienz weiterhin auf vage Zusa­

haft macht.

gen der bisher gewährten Übergangszahlungen

scheint derzeit der Fall zu sein!

Erhaltung der früher zwischen Arzt und

 Zu den langfristigen Gehaltsvergleichsberech­

auch für 2018 vertröstet. Dass man mit so einer

Dienstgeber erzielten Sondervereinbarungen

nungen, um den Ärztinnen/Ärzten Daten an

Gehaltspolitik nicht ausreichend Ärztinnen/

In den Verhandlungen wurde vom Dienstgeber

die Hand zu geben, ob ein Umstieg in das Ge­

Ärzte requirieren wird, darf nicht wundern.

die Möglichkeit zugesagt, schon bisher erzielte

haltssystem neu allenfalls sinnvoll sein könnte,

sondervertragliche Vereinbarungen eins zu eins

wurde den Mitarbeitern mitgeteilt, keine Um­

Besser geht es hier den Kolleginnen/Kollegen

als Anhang zu den neuen Sonderverträgen mit­

stiegsberechnung vornehmen zu wollen, wenn

des BKH Kufstein, BKH St. Johann und des KH

nehmen zu können. Die diesbezügliche Bereit­

nicht bis spätestens 31.10.2017 der Nachtrag

Zams, die im Gefolge der Verhandlungen der

schaft von Seiten der tirol kliniken ist, wie die

zum Dienstvertrag (Sondervertrag) unterfer­

landesbediensteten Ärztinnen/Ärzte für ihr ärzt­

Kollegenschaft glaubhaft berichtet, aber äußerst

tigt wurde. Im Gesetz ist als Endtermin für

liches Personal tragbare Gehaltslösungen mit

gering bzw. werden dazu sehr beschwerliche Ver­

einen Übertritt der 31.12.2017 genannt. Dass

ihren Dienstgebern verhandelt haben.

handlungen im Einzelfall abverlangt. Weshalb

dieser Termin für fundierte und transparente

Jedenfalls wird 2018 ein wichtiges Jahr für das

aber die vormals vom Dienstgeber erteilten Zusa­

Gehaltsvergleiche und dazu zweckmäßige Ein­

BKH Reutte, BKH Lienz und BKH Schwaz für

gen für besondere dienstvertragliche Regelungen

zelbesprechungen durchaus kurz bemessen ist,

eine endgültige Gehaltslösung werden. Selbst­

im Einzelfall (betreffend Nebenbeschäftigung,

hat die Ärztekammer bereits in der damaligen

verständlich wird die Tiroler Ärztekammer auf

Dienstform usw.) rechtlich nun nicht mehr gültig

Gesetzesstellungnahme moniert, wurde aber

Wunsch die Kollegenschaft dabei tatkräftig un­

sein sollten bzw. praktisch neu verhandelt werden

nicht mehr geändert. Darauf mussten sich so­

terstützen.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

11

Standpunkte

Von auSSen gesehen Eine starke Zusammenarbeit:

Ärztliche und pflegerische Expertise für unsere Wohn- und Pflegeheime von ROBERT KAUFMANN Gerne komme ich der Einladung nach, als eh­

mentielle und psychiatrische Erkrankungen,

renamtlicher Obmann der ARGE Tiroler Alten­

schmerztherapeutische und palliative Versor­

heime „von außen gesehen“ zu beschreiben, wie

gungsszenarien, aber auch die damit verbun­

sich die ärztliche Betreuungssituation in den 88

denen rechtlichen und dokumentarischen

Tiroler Alten- und Pflegeheimen darstellt, zumal

Verpflichtungen, sind nur ein Teil jener Heraus­

sie von einer bemerkenswerten Versorgungs­

forderungen, die es in Zukunft zu meistern gilt.

qualität und vielen persönlichen, positiven Er­

Neben der ärztlichen und pflegerischen Exper­

fahrungen geprägt ist. Verantwortlich dafür sind

tise werden dabei gerade auch interdisziplinä­

vor allem persönliches Engagement und ein

re Gesichtspunkte zu zentralen Schlüsselele­

vielfach über Jahre entstandenes Vertrauens­

menten einer funktionierenden Gesundheits­

verhältnis zwischen Arzt und Bewohner sowie

versorgung. Selbstverständlich bedarf es neben

ein gelungenes, professionelles Miteinander

der pflegerischen Eigenverantwortung auch

zwischen der Ärzteschaft und den Mitarbeite­

klarer medizinischer Anordnungen sowie eines

Robert Kaufmann steht seit drei

rInnen in den Alten- und Pflegeheimen Tirols.

intensiven Austausches über Symptome, the­

Jahren als ehrenamtlicher Obmann

rapeutisches Vorgehen und Behandlungsziele.

der ARGE Tiroler Altenheime vor.

Wir schaffen ein „Dahoam“

Dass diese Kommunikation in der Praxis zum

Diese ist ein gemeinnütziger Verein,

Derzeit sind über 6100 Menschen in unseren

größten Teil sehr gut funktioniert, zeigen die

der die Interessen aller 88 Tiroler

Einrichtungen zu Hause. Viele davon übersie­

bisherigen Erfahrungen.

Alten- und Pflegeheime vertritt.  Die

delten in ein Heim, weil der gestiegene pflege­

Professionalisierung der Arbeit der

rische und/oder medizinische Versorgungsauf­

Es liegt in der Komplexität der Sache, dass der­

ARGE ist durch die Eröffnung der

wand in den eigenen vier Wänden nicht mehr

artige Herausforderungen auch die eine oder

Geschäftsstelle in Zirl und der

bewältigt werden konnte. Nicht zuletzt deshalb

andere Unsicherheit in der interdisziplinären

Initiierung und Mitwirkung bei

ist bei diesem Wohnortwechsel eine qualitativ

Zusammenarbeit mit sich bringen. Wer darf

wichtigen Projekten für die Zukunft

hochwertige Gesundheitsversorgung von zen­

was? Wer muss was? Es liegt an uns allen, diese

der Altenpflege in Tirol gelungen.

traler Bedeutung. Im neuen Zuhause ist beson­

vereinzelt noch vorhandenen Hürden Stück für

Robert Kaufmann ist seit 17 Jahren für

ders das Erleben von Sicherheit, Vertrautheit,

Stück abzubauen.

die ambulante und stationäre Versor­

Kontinuität und vor allem Alltagsnormalität Abschließend möchte ich mich als ehrenamt­

verantwortlich. Als Geschäftsführer

Für unsere BewohnerInnen ist es beruhigend

licher Obmann der ARGE Tiroler Altenheime

des Sozial- und Gesundheitssprengels

zu wissen, dass sich der Hausarzt ihres Vertrau­

persönlich bei den Mitarbeiterinnen und Mit­

und des Wohn- und Pflegeheimes ´s

ens gemeinsam mit dem Pflegeteam des Hau­

arbeitern sowie der gesamten behandelnden

zenzi kennt er die Herausforderungen

ses engagiert und professionell der eigenen

Ärzteschaft für ihre hervorragende Arbeit zum

in der Altenpflege. Erfahrungen im

Gesundheit annimmt.

Wohle unserer Bewohnerinnen und Bewohner

Ehrenamt hat er als langjähriger

bedanken!

Kommandant der Freiwilligen

Gemeinsam Herausforderungen meistern

Feuerwehr Zirl und als Gemeinderat

Wir müssen die Tatsache akzeptieren, dass sich

der Marktgemeinde Zirl gesammelt.

die Welt bewegt – und sich mit ihr auch die

www.arge-tiroler-altenheime.at

Gesundheitslandschaft rasant verändert. De­

12

gung in seiner Heimatgemeinde Zirl

für das Wohlbefinden der Menschen wesentlich.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

bezahlte Einschaltung

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15.11.17 09:10

fotolia.com_© maxsim

Ja, darf ich denn das? Fragen aus dem Ordinationsalltag juristisch betrachtet Der Patient ersucht den Arzt, ihm seine Befunde per E-Mail zuzuschicken. Ist es zulässig, einzelne Befunde, oder auch die gesamte Patientendokumentation, per E-Mail an den Patienten zu übermitteln? Nein! außer:

le bzw. in die gesamte Dokumentation zu

würdige) Daten gemäß § 4 Z 2 DSG. Für Ordi­

Der Patient ersucht ausdrücklich um eine Über-

nehmen.

nationen gilt somit, neben den ärztegesetzli­

mittlung seiner Befunde/Dokumentation per

chen Bestimmungen sowie den Regelungen

E-Mail. Dann dokumentiert der Arzt diesen

Herstellung von Abschriften der Patienten­

des Datenschutzgesetzes (DSG 2000), das all­

Wunsch und es kann eine elektronische Befund-

dokumentation:

gemein die Verwendung von Daten regelt, auch

übermittlung erfolgen.

Der Patient hat das Recht, Abschriften (Kopien)

das Gesundheitstelematikgesetz (GTelG), wel­

der Patientendokumentation (in Teilen bzw.

ches die Übermittlung von ebendiesen „sen­

Für den interessierten Leser:

auch gesamt) zu erhalten. Ein Recht auf Aus­

siblen“ (=besonders schutzwürdigen) Daten

Gemäß dem Ärztegesetz (§ 51) ist der Arzt ver­

folgung der Originaldokumentation kann der

regelt.

pflichtet, Aufzeichnungen über jede zur Bera­

Patient nicht geltend machen, das heißt, die

tung oder Behandlung übernommene Person

Originaldokumentation bleibt immer beim

Eine Übertragung von einzelnen Befunden bzw.

zu führen und hierüber der beratenen oder

behandelnden Arzt, da dieser für die Aufbe­

der gesamten Dokumentation eines Patienten

behandelten Person alle Auskünfte zu erteilen.

wahrung verantwortlich ist.

mittels E-Mail ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Außerdem ist dem Patienten Einsicht in die

Unproblematisch ist die persönliche Übergabe

Eine Ausnahme hiervon besteht allerdings

Patientendokumentation zu gewähren oder

z. B. von Befundkopien direkt an den Patienten

dann, wenn der Patient selbst eine entspre­

gegen Kostenersatz die Herstellung von Ab­

oder auch die postalische Übermittlung an

chende elektronische Übermittlung wünscht.

schriften zu ermöglichen.

eine, vom Patienten bekanntgegebene, Emp­

Der Patient ist nämlich „Herr seiner Daten“,

Die Aufzeichnungen sind gem. § 51 Ärztegesetz

fängeradresse. Dies ergibt sich schon aus dem

sprich, er kann selbst entscheiden, wem er sei­

mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Briefgeheimnis (§ 118 Strafgesetzbuch).

ne eigenen Gesundheitsdaten zeigt, an wen er

Einsicht in die Patientendokumentation:

Befundübertragung via E-Mail:

te (z. B. per Post oder eben auch per E-Mail).

Die Einsicht in die Patientendokumentation

Genauer betrachtet werden muss allerdings

Somit ist die Übermittlung von Befunden per

wird wohl nur ausschließlich in den Ordina­

der Versand von Befunden per E-Mail. Gesund­

E-Mail erlaubt, wenn der Patient dies ausdrück­

tionsräumlichkeiten des Arztes möglich sein.

heitsdaten sind „direkt personenbezogene

lich wünscht. Eine E-Mail des Patienten, in der

Hierfür muss der Patient den Arzt aufsuchen

Daten“ (§ 4 Z 1 Datenschutzgesetz) und darüber

er beispielsweise den behandelnden Arzt dazu

und hat dann die Möglichkeit, Einsicht in Tei­

hinaus auch „sensible“ (= besonders schutz­

auffordert, einen ärztlichen Befund an ihn (den

sie weitergibt oder wie er sie bekommen möch­

14

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

Niedergelassene Ärzte

Patienten) selbst oder einen Dritten (z. B. den

Aushändigung in der Ordination) –, dass der

in diesem Fall ein Kostenersatz gemäß Ärzte­

behandelnden Hausarzt) per E-Mail zu über­

Patient, um dessen Daten es sich handelt, auch

gesetz, z. B. für den Zeitaufwand der Übermitt­

mitteln, gilt somit als Zustimmung des Patien­

wirklich der Empfänger der Dokumentation

lung, zu.

ten zum elektronischen Versand von Gesund­

ist. Dies kann z. B. in der Form sichergestellt

heitsdaten via E-Mail. Dies gilt auch, wenn der

werden, dass der Patient, wenn er persönlich

Zielgerichtete Befundübertragung:

Patient z. B. schon während der Untersuchung/

in der Ordination anwesend ist, seine E-Mail-

Abschließend darf darauf hingewiesen werden,

Behandlung dem behandelnden Arzt mitteilen,

Adresse hinterlässt und sich einverstanden

dass die zielgerichtete Befundübertragung

dass er gerne möchte, dass z. B. der abschlie­

erklärt, dass seine Befunde an diese Adresse

über ein sicheres Netz (z. B. über DaMe oder

ßende Befundbericht an ihn per E-Mail über­

übermittelt werden. Bei einer Anforderung

medical net) nicht mit einer Übermittlung an

mittelt wird. Eine solche – mündliche – Zustim­

eines elektronischen Befundes via Telefon oder

eine private E-Mail-Adresse gleichzusetzen ist.

mung des Patienten zum elektronischen Ver­

E-Mail muss seitens des behandelnden Arztes

Eine gesicherte Befundübermittlung bedeutet,

sand von Gesundheitsdaten wäre in jedem Fall

sichergestellt werden, dass es sich bei der an­

dass die Übertragung von (Teilen) der Patien­

in der Patientendokumentation zu vermerken.

gegebenen E-Mail-Adresse auch wirklich um

tendokumentation an einen bestimmten Emp­

Aus Beweiszwecken ist es allerdings ratsam,

die E-Mail-Adresse des Patienten selbst handelt.

fänger (z. B. den zuweisenden Arzt) erfolgt, den

eine solche mündliche Zustimmung vom Pa­

Dazu könnte er etwa dem Patienten ein Test­

der Absender bewusst gezielt kontaktiert hat.

tienten schriftlich gegenzeichnen zu lassen.

mail mit der Bitte um Bestätigung schicken.

Eine solche Befundübermittlung gilt in der Regel als datensicher, da die Dokumente als

Sichergestellt werden muss – im Fall des elek­

Da es sich bei der Übermittlung der Patienten­

signierte und verschlüsselte E-Mails übertra­

tronischen Versands der Patientendokumen­

dokumentation per E-Mail um die Übermitt­

gen und für Dritte nicht einsehbar sind.

tation, ebenso wie bei jeder anderen Form der

lung von Abschriften handelt (da – wie bereits

Übermittlung der Patientendokumentation

erwähnt – die Originaldokumentation immer

Dr. Johanna Niedertscheider,

(z. B. der postalischen Übermittlung oder der

beim Arzt selbst bleibt), steht dem Arzt auch

Abteilung Kurie ngl. Ärzte

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Themen: – Der Start in die Selbstständigkeit – Erfahrungen aus der Praxisgründung – Haftungsrechtliche Situation in der Arztpraxis – Versicherungen für ÄrztIn und Ordination – Auswahl und Führung von MitarbeiterInnen – Die Beschäftigung von DienstnehmerInnen – Steuern für ÄrztInnen – Die Finanzierung der eigenen Praxis

Was zählt, sind die Menschen.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

15

fotolia.com_© Rawpixel.com

Regelung der Tätigkeit von Sportwissenschaftern im Rahmen der Trainingstherapie Die Tätigkeit in der Trainingstherapie durch Sportwissenschafter ist im Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz (MABG), welches unter anderem auch das Berufsbild der Ordinations- und Röntgenassistenz sowie der Medizinischen Fachassistenz regelt, normiert. Tätigkeiten in der Trainingstherapie durch Sportwissenschafter dürfen nur nach Maßgabe des MABG ausgeübt werden. Die Trainingstherapie durch Sportwissenschaf­

2. der Physiotherapeut die angeordnete Tätig­

Der Verband der Sportwissenschafter Öster­

ter umfasst die strukturelle Verbesserung der

keit im Einzelfall an Sportwissenschafter wei­

reichs beschreibt den Tätigkeitsbereich von

Bewegungsabläufe und der Organsysteme mit

terdelegieren und die Aufsicht über deren

Trainingstherapeuten wie folgt:

Durchführung wahrnehmen.

 Allgemeines Bewegungstraining zur Gesund­

dem Ziel, die Koordination, Kraft, Ausdauer und das Gleichgewicht durch systematisches Trai­

Sportwissenschafter, die zur Ausübung der Trai­

heitsförderung (z. B. Nordic Walking, Wander­

ning, aufbauend auf der Stabilisierung der Pri­

ningstherapie berechtigt sind, sind außerdem

gruppen, allgemeines Aufbau- und Leistungs­

märerkrankung und zur ergänzenden Behand­

befugt, nach ärztlicher Anordnung Blut aus der

training wie Fahrradergometer, Laufband,

lung von Sekundärerkrankungen, zu stärken.

Kapillare zur Lactatmessung abzunehmen (vgl.

Übergeordnetes Ziel ist die Vermeidung des

dazu § 27 MABG).

training auch unter O2-Insufflation, Ergome­

Wiedereintritts von Krankheiten sowie des Ent­ stehens von Folgekrankheiten, Maladaptionen

Die Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung

und Chronifizierungen.

(TT-AV) regelt wiederum das Qualifikationspro­

lastung, Atemgymnastik und -therapie, Beck­

fil von Trainingstherapeuten. Ein Trainingsthe­

enbodentraining, Gangschulung, Gehtraining

tertraining mit und ohne Körpergewichtent­

Die Trainingstherapie durch Sportwissenschaf­

rapeut darf demnach z. B. die Trainingstherapie

im Wasser, apparativ unterstützte Trainings­

ter hat nach ärztlicher Anordnung und unter

einschließlich Blutentnahme aus der Kapillare

therapien wie Lokomat, Biofeedback, Koordi­

Aufsicht zu erfolgen. Nach Maßgabe der ärztli­

zur Lactatmessung durchführen und ist befä­

nations- und Gleichgewichtstraining, Trai­

chen Anordnung kann

higt, die für die Trainingstherapie erforderli­

ningstherapie im Wasser).

1. die Aufsicht durch einen Physiotherapeuten

chen, ärztlich angeordneten trainingstherapeu­

erfolgen oder

16

Krafttraining)  Trainingstherapie (Krafttraining, Ausdauer­

Dr. Johanna Niedertscheider Abteilung Kurie ngl. Ärzte

tischen Belastungstests durchzuführen.

Grundsätzlich gilt – wie bereits eingangs

unter Aufsicht) erfasst, wenn es sich um ein

Ferner darf die Trainingstherapie nur von

festgehalten –, dass die Trainingstherapie

allgemeines Bewegungstraining zur Ge-

Personen ausgeübt werden, welche in die

ausschließlich nach ärztlicher Anordnung

sundheitsförderung oder um eine Trai-

Liste der zur Ausübung der Trainingsthera-

und unter Aufsicht zu erfolgen hat.

ningstherapie handelt. Ergometrien im

pie berechtigten Sportwissenschafter ein-

Sinne von diagnostischen Untersuchungen

getragen sind. Diese Liste ist unter

Blutabnahmen aus der Vene sind vom Tä-

(entsprechend den Empfehlungen der

http://trainingstherapie.ehealth.gv.at/ zu finden.

tigkeitsbereich von Trainingstherapeuten

Österreichischen Kardiologischen Gesell-

nicht umfasst; das Ergometertraining ist

schaft) dürfen von Trainingstherapeuten

lediglich (nach ärztlicher Anordnung und

nicht durchgeführt werden.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

Niedergelassene Ärzte

Empfehlungstarife 2018 für externe Arbeitsmediziner Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer hat in seiner Sitzung am 15.11.2017 die arbeits­ medizinischen Empfehlungstarife für 2018 beschlossen. Gegenüber 2017 erfolgte eine Erhöhung um 2,1 %. Die Empfehlungstarife sind gültig ab 1. Jänner 2018. Mindesthonorar – Empfehlung für externe Arbeitsmediziner

Einsatzzeit

Betrag pro Stunde in € Stunden/Jahr

1 – 80

171,93

81 – 180

142,37

> 180

116,81

Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2017 geltenden Honorare um 2,1 % erhöht. Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren.

Immobilienvermittlung ist Vertrauenssache.

Wolfgang Böhm Geschäftsführung

Mag. (FH) Maria Rauscher Area Managerin

Florian Höll Büroleitung & Immobilienmakler

Ing. Birgit RainerFahrmaier, gewerb. Geschäftsführung & Immobilienmaklerin

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

17

Krankenhäuser und Universitäten

Turnus- und Spitalsärztevertreter am Landeskrankenhaus Innsbruck neu gewählt Am 26.9. und am 3.10. 2017 fanden im Klinikgebäude getrennt nach Bundes- und Landesärzten jeweils die Wahlen der Turnus- und Spitalsärztevertreter statt. Bei der Wahl der landesbediensteten Ärztin­

4. Für die Funktion des Turnusärztestellvertre­

3. Für die Funktion des Turnusärztevertreters

nen und Ärzte am Dienstag, 26. September

ters aus der Gruppe der in Ausbildung stehen­

aus der Gruppe der in Ausbildung stehenden

2017, wurden folgende Vertreter gewählt: 1. Für die Funktion der Spitalsärztevertreterin

den Ärztinnen und Ärzte:

Ärztinnen und Ärzte:

Dr. Thomas Huber

Dr. Christian Lechner

Bei der Wahl der bundes- bzw. universitäts­

4. Für die Funktion der Turnusärztestellvertre­

aus der Gruppe der zur selbständigen Berufs­ ausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte: Dr. Renate Larndorfer 2. Für die Funktion des Spitalsärztestellvertre­

bediensteten Ärztinnen und Ärzte am Diens­

terin aus der Gruppe der in Ausbildung ste­

tag, den 03.10.2017, wurden folgende Vertre­

henden Ärztinnen und Ärzte:

ter gewählt:

Dr. Raphaela Trojer

ters aus der Gruppe der zur selbständigen

1. Für die Funktion des Spitalsärztevertreters

Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und

aus der Gruppe der zur selbständigen Berufs­

Eine Gesamtliste der Turnus- und Spitalsärzte­

Ärzte:

ausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte:

vertreter an den Tiroler Krankenanstalten ist

Dr. Klaus Kapelari

Prof. Martin Tiefenthaler

3. Für die Funktion des Turnusärztevertreters

2. Für die Funktion des Spitalsärztestellvertreters

aus der Gruppe der in Ausbildung stehenden

aus der Gruppe der zur selbständigen Berufs­

Ärztinnen und Ärzte: Dr. Stefan Auer

Lumbamed stabil

bei chronischen Schmerzzuständen im lumbosakralen Bereich

auf unserer Homepage abrufbar.

ausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte: Dr. Bernhard Nilica

Wichtiger Hinweis für alle Ärzte Updates per E-Mail und Homepage Immer häufiger werden wichtige Informationen, Updates, Newsletter und dergleichen nur mehr per E-Mail oder auf der Homepage angekündigt. Dass dieser Weg nicht nur Geld, sondern auch Zeit spart, ist mittlerweile nichts Neues mehr.

anichstr. 11 • 6020 innsbruck tel. 0512/59628 - 30 • fax 0512/577253 www.danner-gesund.at

18

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

Es ist der Ärztekammer daher ein Anliegen, Sie mit Nachdruck darum zu bitten, regelmäßig Ihre E-Mails abzurufen und auch immer wieder einen Blick auf die Homepage zu werfen.

fotolia.com_© Daniel Berkmann

Krankenhäuser und Universitäten

Elektronische Eingabe von Gutachten Was dem Gesundheitswesen seine ELGA, ist für die Justiz die „Justiz 3.0“, der „elektronische Akt“. Bereits in einigen Jahren sollen die dicken Aktenbündel von den Richtertischen und aus den Gerichtskanzleien verschwinden und Richter, Anwälte, Staatsanwälte und Sachverständige nur mehr über PDFs miteinander kommunizieren.

a.o. Univ.-Prof. Dr. Christoph Brezinka, Vorstandsmitglied und Gutachterreferent

waltung eingesehen und heruntergeladen wer­

 „Datenmenge begrenzt“ – Gutachten dürfen

den. Die meisten medizinischen Sachverstän­

nicht größer als 25 MB sein. Dies geht bei rei­

digen haben ihren Sachverständigenausweis im

nen Textgutachten gut, sobald Bildmaterial

Zuge der Neu-Ausstellung mittlerweile zur

dabei ist, etwa OP-Fotos, histologische Abbil­

Bürgerkarte aufrüsten lassen, nun muss am

dungen, Bilder von bildgebender Diagnostik

eigenen Computer noch die Bürgerkarten-Soft­

oder – bei Haftungsverfahren – eingescannte

ware installiert werden.

OP-Einwilligungen, kann das Limit sehr rasch erreicht werden. Hier muss man dann das

Den Sachverständigen soll hier eine gewisse

In der jährlichen Informationsveranstaltung

Material in das Text-Hauptgutachten und die

des Oberlandesgerichts Innsbruck gemeinsam

separat versendeten Beilagen trennen. Jeder

Vorreiterrolle zukommen, schon im Lauf des

mit dem Landesverband der Sachverständigen

Sachverständige wird darauf achten müssen,

Jahres 2018 sollen alle Sachverständigengut­

am 7. November 2017 kamen folgende Problem­

dass die Bilder, die er oder sie dem Gutachten

achten nur mehr elektronisch eingereicht wer­

bereiche bei der Online-Eingabe von Gutachten

beifügt, möglichst komprimiert und klein

den können. Die Kopierhonorare entfallen da­

zur Sprache

sind. Eine Cloud- oder Drop-Box-Lösung wird

mit in Zukunft, ebenso wie die Portogebühren und die Wege zur Post. Dafür darf man als Sach­

derzeit vom Justizministerium abgelehnt.  „Titel zu lang“ – diese Fehlermeldung bezieht

verständiger laut einem Urteil des OLG Graz

sich nicht auf den Dateinamen der PDF-Datei,

Bei der besagten Veranstaltung bemerkte der

zum § 31.1 lit 5 des Gebührenanspruchsgesetzes

die man senden will, sondern auf den akade­

Präsident des Oberlandesgerichtes, dass die

für die elektronische Einreichung des Gutach­

mischen Titel. Dieser darf nur 15 Zeichen lang

Zivilverfahren derzeit mit einer Rate von knapp

tenstextes 10.- Euro in Rechnung stellen.

sein, Ao Univ Prof Dr med univ ist bereits um

10 % pro Jahr abnehmen. Dies geht mit einer

9 Zeichen zu lang! Auf der Anmeldeseite wer­

Zunahme der Inanspruchnahme außergericht­

Neuer Leitfaden für die Online-Eingabe

den die akademischen Titel hinter einem

licher Schlichtungsinstanzen einher.

Dieser kann auf der Homepage der Justizver­

kleinen grauen Dreieck eingegeben.



Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

19

Aus- und Fortbildung

Festsetzung von Ausbildungsstellen Der Landesverwaltungsgerichtshof weist Beschwerde der Tirol Kliniken ab

Im Juni 2015 ist die Reform der Ärzteausbil­

Um was geht es eigentlich? Im Bereich der

an den betroffenen Ausbildungsstätten anre­

Sonderfachschwerpunktausbildung (SFS) wird

chenbar ist.

im Bescheid jeweils festgelegt, wie viele Ärzte zugleich in einem bestimmten Modul mit den

Ziel ist es, neben den parallel laufenden Verfah­

benötigten Richtzahlen ausgebildet werden

ren unter Umständen eine Formulierung in den

können. Diese Festsetzung schränkt die Ausbil­

Bescheiden aufzunehmen, die den Tirol Kliniken

dungsmöglichkeiten aus Sicht der Tirol Klinken

etwas mehr Flexibilität gibt, ohne die Grundlage

derartig stark ein, dass die Tirol Kliniken die

der Bescheide (ausreichende Leistungszahlen für

Bescheide beeinsprucht haben.

alle in Ausbildung stehenden Ärztinnen und Ärz­

dung mit der ÄAO 2015 in Kraft getreten. Seit

te) zu gefährden. Ein Treffen der

diesem Zeitpunkt wurden in Österreich tausen­

Anfang Oktober hat der Landesverwaltungs­

de Bescheide durch die ÖÄK erlassen, um ein­

gerichtshof eine Beschwerde der Tirol Kliniken

mit Vorstandsmitgliedern

zelne Krankenanstalten und deren Abteilungen

nun aber abgewiesen und eine ordentliche

der Tirol Kliniken und dem

als Ausbildungsstätten entsprechend dem neu­

Revision nicht zugelassen. Dies ist aber leider

neuen Rektor Prof. Fleischhac­

en Ausbildungsrecht anzuerkennen. Nahezu

wieder nur ein Schritt zur endgültigen juris­

ker hat hier schon eine

alle Bescheide sind bereits erlassen, nur im Be­

tischen Sicherheit. Für die Ärztekammer

reich der Tirol Kliniken bzw. der Medizinischen

ist die rasche und endgültige Klärung aber

Universität Innsbruck sind durch Einsprüche

dringend erforderlich, um den Kol­

Bescheide immer noch nicht in Rechtskraft er­

leginnen und Kollegen die Sicher­

wachsen.

heit zu geben, dass ihre Ausbildung

KASSENARZTSTELLE

Ärztekammer gemeinsam

In der Gemeinde Oetz wird eine frei werdende Kassenarztstelle neu besetzt. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Bürgermeister Ing. Hansjörg Falkner (Tel. 05252/6218 bzw. [email protected])

20

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

erste Annäherung gebracht.

fotolia.com_© Dmytro Smaglov

Dr. Stefan Kastner, ehem. Vorsitzender der ÖÄK-Ausbildungskommission

Aus- und Fortbildung

Orthopädie und Traumatologie Neuerungen beim Umstieg in das neue Sonderfach in Bezug auf die Besetzung von Ausbildungsstellen und Info über das Anrechnungsverfahren Nach den in der Ärzteausbildungsordnung fest­

Traumatologie (nach den Übergangsbestimmun­

Für die inhaltliche Beurteilung des Antrages sind

gelegten Übergangsbestimmungen haben Per­

gen) erzielt werden.

folgende Unterlagen beizubringen:  Evaluierungsbogen (orientiert sich am RZ für

sonen, die bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung im Hauptfach Unfallchirurgie oder im Hauptfach

Demnach können Ärztinnen und Ärzte, die

die SFG ÄAO 2015)

Orthopädie und Orthopädische Chirurgie be­

ihre Ausbildung im neuen Sonderfach Ortho­

gonnen haben, bei einem Wechsel in die Aus­

pädie und Traumatologie nach den oben ge­

bildung zum neuen Sonderfach Orthopädie und

nannten Übergangsbestimmungen (32 Monate

Traumatologie jeweils 32 Monate Ausbildung

Orthopädie + 32 Monate Unfallchirurgie + 8

im Hauptfach Unfallchirurgie sowie Orthopädie

sonstige Monate) absolvieren, die orthopädi­

nen Inhalte mittels Rasterzeugnisses (ÄAO

und Orthopädische Chirurgie gemäß der Ärz­

schen und unfallchirurgischen Monate sowohl

2006 bzw. SFG ÄAO 2015), Logbuches oder

 Nachweise über den Erwerb von Kenntnis­ sen, Erfahrungen und Fertigkeiten Es obliegt dem Antragssteller, die erworbe­

tinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 nach­

auf einer Ausbildungsstelle nach ÄAO 2006 als

einer gesonderten Bestätigung vom Ausbil­

zuweisen oder noch zu absolvieren.

auch auf einer Ausbildungsstelle nach ÄAO

dungsverantwortlichen über einzelne absol­

2015  erwerben, sofern die Vermittlung dieser

vierte Ausbildungsinhalte glaubhaft zu ma­

Die auf die Dauer von 72 Monaten fehlenden

Ausbildungszeiten inhaltlich den Hauptfächern

chen. Für die erfolgreiche Absolvierung der

Ausbildungszeiten können durch Ausbildungs­

der Sonderfächer Unfallchirurgie oder Ortho­

fehlenden Ausbildungsinhalte ist das Raster­

zeiten in bereits absolvierten Pflichtnebenfä­

pädie und Orthopädische Chirurgie gemäß der

zeugnis über die Sonderfach-Grundausbil­

chern oder Wahlnebenfächern gemäß der Ärz­

ÄAO 2006 entspricht und der Erwerb einer fach­

dung des neuen Sonderfaches Orthopädie

tinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 oder

lichen Qualifikation gewährleistet werden kann.

und Traumatologie vorzulegen. OP-Berichte

durch sonstige bereits absolvierte oder zu ab­

Wenn eine Ausbildungsstelle nach ÄAO 2015

sind nur über spezielle Nachfrage des Fach­

solvierende Ausbildungszeiten, insbesondere

gewählt wird, kann sowohl eine Sonderfach-

gutachters beizubringen.

in konservativen Fachgebieten, abgedeckt wer­

Grundausbildungsstelle als auch eine Sonder­

den. Ein weiteres Erfordernis ist die Absolvie­

fach-Schwerpunktausbildungsstelle besetzt

Die fachliche Beurteilung der inhaltlichen

rung der Facharztprüfung „Orthopädie und

werden, sofern die notwendigen Inhalte vermit­

Gleichwertigkeit der absolvierten Ausbildungs­

Traumatologie“.

telt werden können.

inhalte erfolgt durch einen bei der Österreichi­ schen Ärztekammer eingerichteten Fachkreis.

Bisher mussten die 32 Monate Ausbildung im

Achtung: Für den Wechsel der Ausbildung

Hauptfach Unfallchirurgie und die 32 Monate

von der ÄAO 2006 in die ÄAO 2015 ist es

Inhalte mit dem neuen Rasterzeugnis (Sonder­

Hauptfach Orthopädie und Orthopädische Chir­

erforderlich, einen formellen Antrag auf

fach-Grundausbildung) verglichen. Nach der

Dabei werden vom Fachkreis die nachgewiesenen

urgie jedenfalls auf einer Ausbildungsstelle nach

Umstieg in die neue ÄAO zu stellen. Dieser

fachlichen Beurteilung gibt der Fachkreis eine

ÄAO 2006 absolviert werden. Aufgrund der ge­

Antrag ist bei der Ärztekammer für Tirol

empfehlende Stellungnahme an die Ausbil­

ringen Anzahl von Ausbildungsstellen im Son­

einzubringen.

dungskommission der Österreichischen Ärzte­

derfach Orthopädie und Orthopädische Chirur­

kammer ab. Diese entscheidet mit Bescheid und

gie führte dieses Erfordernis zu Schwierigkeiten

Die Antragsunterlagen für einen Umstieg in

einem individualisierten Rasterzeugnis über die

in der Rotation der Ausbildungsärzte.

das neue Sonderfach Orthopädie und Trauma­

noch zu absolvierenden Ausbildungsinhalte.

tologie (Antrag auf Anrechnung von absolvier­ Laut einer kürzlich ergangenen Information der

ten Ausbildungszeiten gem. § 27 Abs. 4 ÄAO 2015

Für nähere Informationen steht Ihnen das Team

Österreichischen Ärztekammer konnte nunmehr

und Selbstevaluierungsbogen und Rasterzeug­

der Ärztekammer für Tirol jederzeit gerne zur

nach mehreren Gesprächen mit dem Bundesmi­

nis über die Sonderfach-Grundausbildung) sind

Verfügung.

nisterium für Gesundheit und Frauen eine Eini­

auf der Homepage der Österreichischen Ärzte­

gung in Bezug auf die Besetzung von Ausbil­

kammer unter http://www.aerztekammer.at/

Mag. Carmen Fuchs

dungsstellen im Sonderfach Orthopädie und

anrechnung-auf-aao-2015 abrufbar.

Abteilung Kurie ang. Ärzte

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

21

Aus- und Fortbildung

Arbeitsmedizin-Lehrgang 2018 in Tirol und Vorarlberg In der Zeit von März bis Oktober 2018 findet ein

Informationen:

Arbeitsmedizin-Ausbildungslehrgang jeweils zur

Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin

Hälfte in Hall/Tirol und in Lochau/Bregenz statt.

und Prävention (AAMP), Tel.: 02243/243110,

Kosten: € 6.890,-

E-Mail: [email protected], www.aamp.at

Anrechenbarkeit: 210 DFP-Punkte Übersicht über Themen, Termine und Veranstaltungsort (alle Termine 2018): Modul

Tag

Datum 19.03. 20.03. 21.03. 22.03.

Berufsbild / Arbeitsmedizinische Basiskonzepte / rechtliche und organisatorische Grundlagen Berufsbild Arbeitsmediziner(in) / Arbeitsmedizinische Basiskonzepte Arbeitsmedizinische Basiskonzepte Einführung in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Evaluierung von Arbeitsplätzen – Ermittlung und Beurteilung von Gefahren

Hall/Tirol

1 2 3 4

23.04. 24.04. 25.04. 26.04.

Physische Einflussfaktoren A Lärm Staub Hitze-/Kältearbeit Betriebspraktikum (Lärm/Staub/Hitze)

Hall/Tirol

1 2 3 4 1 2 3

15.05. 16.05. 17.05.

Physische Einflussfaktoren B Ionisierende und nichtionisierende Strahlen; Licht Arbeitsmittel – Statische und dynamische Belastungen Betriebspraktikum (Büro/Verkauf/Produktion)

1 2 3

14.05. 18.05. 19.05.

Physische Einflussfaktoren C Chemisch-toxische Stoffe – Übersicht, Vorkommen, gesetzl. Bestimmungen Qualitätssicherung in der Gesundheitsüberwachung Chemisch-toxische Stoffe – Maßnahmen inkl. Hautschutz

11.06. 12.06. 13.06.

Psychische Einflussfaktoren A – Identifikation und Auswirkungen Aufbauorganisation und Ablauforganisation Unternehmenskultur / Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten Auswirkungen mangelhafter Aufbau-/Ablauforganisation bzw. mangelhafter Unternehmenskultur

Hall/Tirol

1 2 3

10.09. 11.09. 12.09. 13.09.

Psychische Einflussfaktoren B – Analyse und Eignung Evaluierung von psychischen Fehlbelastungen Evaluierung von psychischen Fehlbelastungen / Bewertung der psychischen Leistungsfähigkeit Ältere Arbeitnehmer Weitere Methoden zur Erhebung psychischer Belastungen und Beanspruchungen / Arbeitsfähigkeit von psychisch Kranken/Suchtkranken

Hall/Tirol

1 2 3 4

15.10. 16.10. 17.10.

Gesundheitsberatung/Gesundheitsförderung Aufgaben der Personal- und Organisationsentwicklung / Fehlzeitenmanagement und Wiedereingliederung Burnout und Stressmanagement / Suchtprävention Gesundheitsberatung / Gesundheitsförderung

Lochau/Bregenz

1 2 3

18.10. 19.10. 20.10.

Vorbereitung auf den Berufseinstieg Grundlagen des Projektmanagements / EDV in der betriebsärztlichen Einrichtung Investitionsplanung / Vertragsrecht Gesprächsführung

Lochau/Bregenz

1 2 3

1

2

3

4

5

6

7

8

Inhalte

Seminarort

Betrieb im Raum Innsbruck Lochau/Bregenz Betrieb im Raum Bregenz Lochau/Bregenz

Fortbildungsmöglichkeit für Arbeitsmediziner Aspekten ausgewählt und kombiniert werden.

Kosten

lehrgangs können Teile (Module bzw. einzelne

Die einzelnen Module dauern zwischen 3 und 4

1 Tag innerhalb eines Moduls:

€ 250,-

Tage) zur Auffrischung des arbeitsmedizini­

Tagen, die Mindestbuchung umfasst 1 Tag.

1 komplettes 3-tägiges Modul:

€ 500,-

1 komplettes 4-tägiges Modul:

€ 750,-

Im Rahmen des Arbeitsmedizin-Ausbildungs­

schen Wissens besucht werden. Eine individuel­

22

le Gestaltung ist möglich, d.h. Tage bzw. Module

Der Besuch ist für das  DFP anrechenbar  (pro

können nach inhaltlichen und terminlichen

Tag in der Regel 8 DFP-Punkte).

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

 

Aus- und Fortbildung

Bericht aus dem Referat Sportmedizin und Ärztesport

Sportmedizinische Untersuchung Verantwortung des Arztes Niederlassung spielen eine geringere

OMR Dr. Erwin Zanier, Sportärztereferent

Rolle, der Kosten-Nutzen-Faktor Sport­ arzt, ein (teurer) Titel ohne Mittel? Je­ denfalls wird für das Jahr 2019 betreffend die Grundkurse eine konzeptionelle Änderung

Leider ist es immer wieder ausgeübte Praxis,

NADA –

dass der Hausarzt, ohne eine entsprechende

Nationale Anti-Doping-Agentur Austria

sportärztliche Untersuchung durchgeführt zu

In einem Gespräch mit dem NADA-Geschäfts­

haben, den ärztlichen Stempel zur Freigabe für

führer Mag. Cepic wurde über das immer wieder

den Sportvereinsausweis hergibt. Hier muss sich

auftretende Problem, dass offenbar nicht immer

der Arzt aber auch der Verantwortung und der

ausreichend geschulte Ärzte erkrankten Sport­

Haftungsfrage bewusst sein, vor allem im Be­

lern Medikamente bzw. Substanzen verschrei­

reich des Leistungssportes. Besonderes Augen­

ben, gesprochen. Um dieser Problematik effek­

merk ist dabei auch bei Kindern und Jugendli­

tiv entgegenwirken zu können, wird nur eine

chen auf die jeweilige Entwicklungsstufe und

Lösung durch ein bedienerfreundliches EDV-

auch die ausgeübte Sportart zu legen.

Programm mit Einbindung in die Ärztesoftware gesehen. Derzeit gibt es die „MedApp“ der Nada

Rückläufige Teilnehmerzahlen bei den Grund­

zur korrekten Medikamentenabfrage.

fotolia.com_© Gunnar Assmy

überlegt.

kursen Die Gründe dafür sind multifaktoriell. Einerseits

Die Österreichischen Ärzteschimeisterschaf­

Entwicklung der Sportarztdiplome

ist es die neue Ausbildungsordnung, die zur Ver­

ten finden am 24.2.2018 im Gasteinertal statt,

Im Jahr 2017 wird die Zahl von 1900 knapp über­ schritten werden. In Tirol werden es 205 sein.

minderung der interessierten Turnusärzte führt,

Veranstalter ist die Salzburger Ärztekammer.

andererseits sind die Ärzte zur Fachausbildung

Die Ärzte-Schi-Weltmeisterschaft findet vom

Im Jahr 2014 waren es österreichweit 1695 und

mit ihren fachspezifischen Fortbildungsange­

14. bis 17. März 2018, ebenfalls im Gasteinertal,

in Tirol 195.

boten beschäftigt. Reihungskriterien bei der

statt.

Aerztezeitung120x40.indd 1

12.03.13 08:39

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

23

fotolia.com_© Coloures pic

Gesundheitswesen

Betreuung chronisch kranker Kinder in Bildungseinrichtungen in Tirol („BECKK“) Chronisch kranke Kinder: „Pädagogen auf Notsituation vorbereiten“ – ein Pilotprojekt der Landessanitätsdirektion und des avomed Viele PädagogInnen sind in der Betreuung chro­

direktion und der avomed PädagogInnen zur

Ziel der Schulung ist es, dass Pädagogen für ein­

nisch kranker Kinder verunsichert, sofern sie

Betreuung chronisch kranker Kinder befähigen,

tretende Notfälle vorbereitet werden. Seit Sep­

medizinisch-therapeutische Maßnahmen über­

indem diese durch speziell eingeschulte ÄrztIn­

tember 2017 nehmen 8 Tiroler Bildungsinstitu­

nehmen sollen. Zum einen gibt es juristische

nen über die Krankheit eines bestimmten Kindes

tionen am Pilotprojekt teil. Die Finanzierung der

Rahmenbedingungen, zum anderen kann man

informiert und nach § 50 Ärztegesetz eingeschult

drei Schulungsärzte übernimmt der avomed. Eine

mit einer medizinischen Notlage konfrontiert

werden.

Evaluierung erfolgt nach den Schulungen.

dessanitätsdirektion und der avomed entschlos­

Ablauf

Organisation und Steuerung des

sen, ein Pilotprojekt zu starten, um äadagogInnen

Die Bildungsinstitution meldet sich beim avo­

Projekts BECKK

auf den Anlassfall vorzubereiten.

med an. Nach der Anmeldung nimmt ein/e Arzt/

Projektbeginn: 01.01.2017

werden. Aus diesem Grund haben sich die Lan­

In Tirol besuchen derzeit ca. 5-10 % chronisch

Ärztin des avomed Kontakt auf und vereinbart

Durchführung: Sept. 2017 - Juli 2018

kranke Kinder eine Betreuungs- oder Bildungs­

einen Termin, wann die kostenlose Schulung,

Geplantes (Pilot-)Projektende: 31.12.2018

einrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Schule).

die aus zwei Teilen besteht, durchgeführt wird:

Projektleiterinnen und Projektteam Schulungskon­ zept: Dr. Claudia Mark (Landessanitätsdirektion)

Vor allem bei den Krankheitsbildern Allergien,

Teil 1 – Basisinformation

Diabetes mellitus Typ I und Epilepsie sowie bei

Alle interessierten PädagogInnen, die ein chro­

Projektbetreuung: avomed (Teilprojekt Gesund­

anderen chronischen Erkrankungen ist es für eine

nisch krankes Kind betreuen (wie schwere Aller­

heitsunterricht Mag. Nikolaus Griesser)

gute und sichere Betreuung der Kinder unum­

gien, Diabetes mellitus Typ I, Epilepsie und an­

gänglich, dass PädagogInnen über das Krankheits­

deres), erhalten eine Basisinformation.

Infos und Projektbetreuung:

bild informiert sind und wissen, was im Notfall

Dauer: ca. 2 Stunden

avomed – Arbeitskreis für Vorsorgemedizin und

medizinisch-pflegerischen Maßnahmen nach §

Teil 2 – Unterweisung nach § 50 Ärztegesetz

Mag. Nikolaus Griesser

50 Ärztegesetz die Möglichkeit für Laien, in die­

Anschließend an die Basisinformationen für Päd­

Anichstraße 6/4, 6020 Innsbruck

sem Fall PädagogInnen, Notfallmedikation zu

agogInnen führt der Arzt/die Ärztin die Unter­

Telefon +43/512/586063-22

verabreichen. Diese Übertragung basiert auf Frei­

weisung einzelner PädagogInnen nach § 50 Ärz­

Fax +43/512/583023

willigkeit und bedarf einer ärztlichen Unterwei­

tegesetz durch, die im Anlassfall die Verabrei­

[email protected]

sung sowie der Zustimmung der Eltern. Mit die­

chung eines Medikamentes durchführen sollen.

www.avomed.at

sem neuen Konzept möchten die Landessanitäts­

Dauer: ca. 2 Stunden

Gesundheitsförderung in Tirol

zu tun ist. Zudem bietet die Übertragung von

24

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/2017

und Dr. Barbara Waldenberger-Steidl (avomed)

Gesundheitswesen

Großer Andrang bei neuem Mentoring-Programm: Nachwuchs zeigt großes Interesse an der Allgemeinmedizin Fast 100 Studenten haben sich im laufenden

Das neue Lehrformat wird von der Medizinischen

anspruchsvolle wie erfüllende Arbeit in der Pri­

Semester für das Mentoring-Programm Allge­

Universität Innsbruck, der Tiroler Gesellschaft für

märversorgung im 1:1-Teaching kennenzulernen.

meinmedizin angemeldet, das in dieser Form

Allgemeinmedizin und der Plattform Allgemein­

Und das ist gut so – denn ohne funktionierende

einzigartig in Österreich ist: Die Mentees können

medizin am Institut für Integrierte Versorgung

Allgemeinmedizin wird die medizinische Betreu­

sich dabei eine Lehrpraxis aussuchen, in der sie

gemeinsam angeboten. Hintergrund: Es ist hin­

ung unserer Bevölkerung zukünftig nicht nur nicht

pro Semester an 4 Tagen jeweils 5 Stunden dem

länglich bekannt, dass Studierende sehr früh mit

mehr finanzierbar sein, sondern sie wird auch

Hausarzt „über die Schulter schauen“ und so ei­

Hausarztpraxen in Kontakt treten müssen, damit

deutlich an Qualität verlieren!

nen Einblick in allgemeinmedizinisches Denken

das Interesse an Allgemeinmedizin geweckt wird.

Weitere Mentoren unter den anerkannten uni­

& Handeln bekommen; die Mentoren erhalten

Erste Erfahrungen mit dem Programm zeigen, dass

versitären Lehrpraxen werden gesucht – Infos

einen remunerierten Lehrauftrag an der MUI.

die Studenten begeistert davon sind, die ebenso

unter [email protected].

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ĨůŝŶŐĞƌƐƚƌĂƘĞϯϴ͕dͲϲϭϳϲsƂůƐ dĞů͗͘ϬϱϭϮϯϬϮϯϮϰ ŽĨĨŝĐĞΛŶŽƌĞƌ͘Ăƚ͕ǁǁǁ͘ŶŽƌĞƌ͘Ăƚ 

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