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Mitteilungen 2/2020 Flipbook PDF
Mitteilungen 2/2020
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Ärztekammer für Tirol
www.aektirol.at
MITTEILUNGEN NR 02/20 · 61. JAHRGANG · 3. JULI 2020
ZLU: 02Z031714M · P.B.B. · 6050 HALL
Gastkommentar von Prof.-Dr. Montgomery
Noch mal davongekommen?
Die ärztliche Dokumentationspflicht
Erhöhter Wochengeldanspruch
Von der Praxiseröffnung bis zur Praxisschließung
Regelmäßig geleistete Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft
Seite 10
COVID-19 Aussetzung sämtlicher Fristen im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung
Rubrikentitel
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Foto: Wolfgang Lackner
Standespolitische Perspektiven
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen „dictateurs sanitaires“, nannten die Vene-
cherheit und Ungewissheit treffen zu müs-
nicht aus gesicherter wissenschaftlicher
zianer im 15. Jahrhundert ihre Gesundheits-
sen, relativierte das Credo evidenzbasierten
Evidenz, sondern aus Unsicherheit und Un-
behörde, die Venedig mit weitreichenden
Handelns, Einsätze unter dem Menetekel,
gewissheit. Allerdings beeinflusst vom Er-
Machtbefugnissen ausgestattet hatte.
selbst infiziert zu werden und zu erkranken,
kenntnisgewinn aus den Erfahrungen der
Grenzschließungen, Quarantänemaßnah-
zeigten die Grenzen des Selbstschutzes auf.
vergangenen Monate.
men, Personenkontrollen wie auch das Ver-
Ebenso galt es weitreichende staatliche Vor-
bot von Versammlungen und Prozessionen
gaben zum Funktionieren des Gesundheits-
Viele dieser Erfahrungen und Erkenntnis-
wurden zur Seuchenabwehr, damals der
wesens umzusetzen, die der gewohnten
se entstammen nicht zuletzt der Arbeit und
Pest, eingesetzt.
Erfüllung individueller Bedürfnisse von
dem unermüdlichen, selbstlosen Einsatz der
Patientinnen und Patienten in bisher nicht
Ärztinnen und Ärzte. Dem Zusammenspiel
Gesundheitsbehördliche Maßnahmen
gekannter Dimension entgegenstanden.
von Ärzteschaft, Gesundheitsberufen, Ge-
waren und sind es auch, die unser Leben seit
Beide, Ärzteschaft wie Staat, hatten die ethi-
sundheitsbehörde und der Führung unseres
Mitte März prägten und noch immer prägen.
sche Herausforderung zu bewältigen, dem
Landes ist es zu verdanken, dass Österreich
Uns Ärzte in mehrfacher Hinsicht. Einerseits
Menschenrecht auf Schutz der Gesundheit
die Krise bisher so erfolgreich bewältigt hat.
als Bürger eines Landes, die wie alle von den
Priorität vor anderen Freiheits- und Bürger-
Sich für eine mögliche zweite Welle zu rüs-
staatlichen Maßnahmen zum Schutz der
rechten einzuräumen und dabei die Balan-
ten bedeutet auch den wirtschaftlichen
Gesundheit betroffen sind. Andererseits
ce der Angemessenheit der Maßnahmen zu
Schäden zu begegnen, die der „Lockdown“
aber auch als Angehörige der Berufsgruppe,
finden.
des öffentlichen Lebens verursacht hat.
die zur Untersuchung auf und zur Behand-
Auch Arztpraxen gehören zu den betroffe-
lung von Krankheiten berufen ist. Dazu ge-
Einschränkungen staatlichen Handelns
nen Betrieben. Deshalb müssen dem öffent-
sellt sich noch die beratende fachliche Ein-
unter Berufung auf die existentielle Bedeu-
lichen Dank rasch finanzielle Mittel folgen,
flussnahme auf die staatlich organisierte
tung von Gesundheit mussten in dem Maße
um sie wirtschaftlich zu stabilisieren und
Seuchenabwehr, die sich aus der Kompetenz
wieder abnehmen, in dem auch die Gefahr
ihre Existenz abzusichern. Die öffentliche
als medizinische Experten ergibt. – Als Ein-
einer Infektion zurückging. Bewegungs- und
Hand und die Sozialversicherungen sind
zelpersonen, die in die verschiedenen Bera-
Erwerbsfreiheit, die Freiheit der Teilnahme
hier gefordert.
tungsgremien eingebunden waren oder als
am Bildungs- und Kulturleben, aber auch
ärztliche Standesvertretung, die ihrem Ge-
die Freiheit der Freizeitgestaltung dürfen
setzesauftrag nach Erstattung von Vorschlä-
damit nicht länger beschränkt werden. Eben-
gen an die Behörden nachgekommen ist.
so kann das Patientenrecht auf Krankenbehandlung nicht weiter nur auf dringliche
Für alle Ärztinnen und Ärzte bedeuteten
Fälle reduziert bleiben. – Eine klare Sache,
die Einsätze neben der fachlichen auch eine
wäre da nicht die Sorge vor einer zweiten
besondere persönliche und ethische Her-
Infektionswelle. Sie zwingt uns zu besonde-
ausforderung. Entscheidungen aus Unsi-
rer Vorsicht und Wachsamkeit. Wiederum
Dr. Artur Wechselberger Präsident
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
3
Foto: Adobe Stock/artegorov3@gmail
Kurz berichtet
Aktuelle Informationen zum Coronavirus unter www.aektirol.at
Tiroler Ärztetage am 25./26. September 2020 weitere Informationen zu den diesjährigen Tiroler Ärztetagen finden Sie auf Seite 21
Foto: BKH Reutte
Foto: tirol kliniken/Seiwald
NEUBESETZUNG
Neuer Primarius
Neue Primaria
am BKH Reutte
in HochzirI
Dr. Elke Pucks-Faes trat mit 01.12.2019 die Nach-
Dr. Patrick Loidl hat am 1. April 2020 die Leitung
folge von Prof. Dr. Leopold Saltuari als Leiterin der Neurologie
der Abteilung für Innere Medizin am Bezirkskrankenhaus
am Standort Hochzirl des Landeskrankenhauses Hochzirl-Nat-
Reutte übernommen. Der 40-jährige gebürtige Innsbrucker
ters an. Die 54-jährige gebürtige Frastanzerin war bereits zuvor
hat damit die Nachfolge der langjährigen Primarärztin MR Dr.
seit 2012 als stationsführende Oberärztin in Hochzirl tätig.
Gertrud Beck angetreten.
IMPRESSUM: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Ärztekammer für Tirol, Körperschaft öffentlichen Rechts, 6020 Innsbruck, Anichstraße 7; vertreten durch den Präsidenten Dr. Artur Wechselberger – Layout + Druck: Ablinger & Garber GmbH, Medienturm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223-513 – Anzeigenannahme: Dipl.-Vw. Peter Frank, Tel. 0664/4217239, e-mail: [email protected]. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Ärztekammer für Tirol dar. GENDER-HINWEIS: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Bezeichnungen gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Wir danken für Ihr Verständnis. Titelbild: © Innsbruck Tourismus/Helga Andreatta
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
12 Ü ber 3 Monate Tätigkeit im Corona-Krisenstab Rückblick
Foto: AdobeStock©Rido
Foto: AdobeStock©Syda Productions
Foto: AdobeStock©Paulista
Inhalt
18 Erhöhter Wochengeld-
22 W as ist ein Webinar?
Das Webinar als Art der ärztlichen Fortbildung
anspruch
bei regelmäßig geleisteten Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft
Inhalt Standpunkte 3 Standespolitische Perspektiven 6 Seit meinem letzten Artikel hat sich die Welt verändert, oder doch nicht!
Aus- und Fortbildung 20 COVID-19: Aussetzung sämtlicher Fristen 21 FAQ zur 3. Novelle der KEF und
8 Die wahren Heldinnen und Helden?
10 Von außen gesehen: Gastkommentar
21 Tiroler Ärztetage
22 Das Webinar als Art der ärztlichen
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery
RZ-Verordnung
Fortbildung
23 Bericht aus dem Referat Sportmedizin
Themen Aktuelles 12 Über 3 Monate Tätigkeit im
Corona-Krisenstab: Rückblick
Niedergelassene Ärzte 14 Ärztliche Dokumentation: von der Praxiseröffnung bis zur Praxisschließung
und Ärztesport: Tiroler Sportmedizinische Basisuntersuchung
Service 32 Ausschreibung des Preises der
Ärztekammer für Tirol 2020
32 Kommentar zur WFF-Bilanz 2019 33 Bilanzen 38 Punktewerte 40 Steuertipps Team Jünger 44 Standesveränderungen 50 Fortbildungsdiplome 52 Kleinanzeigen 57 Funktionäre und Kammermitarbeiter
Gesundheitswesen 24 „Malfatti-Apotheke“
Die Apotheke „Zur Mariahilf“
Rubriken 4 Impressum
Personen/Veranstaltungen
4 Kurz berichtet
26 Nachruf ao. Univ.-Prof Dr. Hans-Peter Rhomberg
Angestellte Ärzte
27 In memoriam Dr. Herbert Knapp
18 Erhöhter Wochengeldanspruch bei regelmäßig geleisteten Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft
28 Verschiebung Jungärztinnen 2020 28 Tiroler Ärztinnen und Ärzte
ausgezeichnet
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
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Foto: Adobe Stock/Andrey Popov Foto: Wolfgang Lackner
Seit meinem letzten Artikel hat sich die Welt verändert, oder doch nicht! VP MR Dr. Momen Radi, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte
kussion um die mit Bürokratie geschwänger-
fordert, die Patientenversorgung aufrecht-
ten Folgen der ELGA und deren Dunstkreis
zuerhalten, ungeachtet der zunächst fehlen-
von nicht enden wollenden neuen elektroni-
den Schutzausrüstung und der sich fast
schen Tools von fraglichem Wert für die Ärz-
täglich ändernden wissenschaftlichen und
teschaft.
daraus resultierenden rechtlichen Informa-
Jahrelanges Ringen um Verbesserungen der
schen persönlicher Angst vor Infektion oder
Arbeitsbedingungen, aber auch um die Wert-
gar selbst zum „Superspreader“ zu mutieren,
schätzung der niedergelassenen Ärzteschaft
war der Grenzgang zwischen der ärztlichen
tionen. Alleingelassen im Zwiespalt zwi-
Wer hätte gedacht, dass in so kurzer Zeit
versumpfte in zähen Verhandlungen mit
Pflicht zur Patientenversorgung und der
weltweit kein Stein mehr auf dem anderen
Vertragspartnern.
Sorge um die Sicherheit der Patienten, aber
bleiben würde.
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auch der eigenen Ordination, besonders anDann kam „Covid-19“ und änderte die Welt.
gesichts der sich laufenden Änderung der
Bis Anfang März dieses Jahres waren die
So auch die in Ordinationen.
teilweise sehr kompliziert ausgedrückten
standespolitischen Themen geprägt von zu-
Ausgehend von abstrakter Bedrohung aus
Gesetzeslage, welche die Ärztekammer in
künftigen Honorarverhandlungen mit der
Wuhan bis zu den letztlich klaren katastro-
verständlicher und lebbarer Form in über 70
neu gegründeten Österreichischen Gesund-
phalen Bildern aus Italien wandelte sich die
Aussendungen zu vermitteln versuchte, kein
heitskasse, von Problemen im Umgang mit
Zeit der eigentlich gesicherten Gesundheit
leichter. Nur weil die meisten Praxen geöff-
Bereitschaftsdiensten, von zähem Ringen
und Wirtschaft in eine Zeit der Angst um
net blieben, egal ob Kassen- oder Wahlarzt,
um lebbare Verwirklichung der geplanten
gesundheitliches und wirtschaftliches Über-
und ungehindert ob der medizinischen, aber auch wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
Primärversorgungseinheiten und vom Ver-
leben. Während der „Lockdown“ die Wirt-
such, telemedizinische Versorgungsmöglich-
schaft zum Erliegen brachte, war die Ärzte-
konnten die Ressourcen der Krankenhäuser
keiten einzuführen. Bis hin zur leidigen Dis-
schaft im niedergelassenen Bereich aufge-
geschont werden.
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Standpunkte
Ja, die Welt hat sich verändert. Die Schulen,
plötzlich unkonventionelle Möglichkeiten,
kehrungen den Patientenkontakt in den Or-
die Gastronomiebetriebe und Geschäfte wur-
wie etwa das Abrechnen von telemedizini-
dinationen, ohne sie wirtschaftlich zu gefähr-
den geschlossen, die Bevölkerung musste zu
schen Ordinationen oder der Rezeptmög-
den? Verbessert man weiterhin die Arzt-/
Hause bleiben. Viel Geld wurde zur Rettung
lichkeit ohne Patientenkontakt. Im Übrigen
Patientenkontakte auf telemedizinischem
der Wirtschaft für all jene, die zusperren
eine Forderung, die schon lange vor der
Wege oder erhält zumindest die jetzt geschaf-
mussten, versprochen. Jene, die geöffnet hiel-
Pandemie bestand und ein Ding der Unmög-
fenen aufrecht? Unterstützt man die Ärzte
ten, unterstützte man mit der Möglichkeit
lichkeit schien.
in finanzieller Hinsicht, um ihrer Aufgabe
der Kurzarbeit und Homeoffice. Branchen
Aber die Patientenfrequenzen gingen stark
gerecht zu werden? Werden sie je wertge-
wie Lebensmittelhändler, EDV-Firmen, Steu-
zurück und damit stieg auch die Angst vor
schätzt für das, was sie bisher geleistet haben?
erberater etc. hatten viel zu tun, während
der Zukunft.
Werden sie überhaupt gefragt werden, wie
viele andere mit Überlebensstrategien zu kämpfen hatten. Auch die Praxen der Ärzte hatten Einbrüche.
sie sich die Rahmenbedingungen für die wohl Nun, die Pandemie scheint sich rascher als
stark geänderte ärztliche Versorgungswelt
befürchtet dem Ende zuzuneigen. Was wird
vorstellen können?
jetzt werden? Ja, die geänderte Welt erfordert auch eine
Nicht weil es etwa zu wenig Patienten gegeben hätte. Diese kamen aber aus verständli-
Abgesehen von notwendigen Strategien für
geänderte Welt der ärztlichen Behandlungs-
chen Gründen nicht. Abgesehen von Notfäl-
den Fall einer zweiten Welle wird man sich
möglichkeiten!
len, kamen sie nicht, weil sie Angst vor der
auch überlegen müssen, wie man im Herbst
Infektion durch den Besuch in den Ordina-
mit Infektionswellen anderer Natur (Grippe,
Bleibt aber die alte Einstellung im Umgang
tionen hatten, aber auch weil die Ärzte an-
grippale Infekte) in Zusammenschau mit
mit Ärzten erhalten, also ein warmer Hände-
gehalten waren, Routineuntersuchungen, so
Covid-19 umgehen kann. Wie sieht es dann
druck, dann sehe ich schwarz für die patien-
nicht absolut notwendig, abzusagen. Zwar
mit genügend Schutzausrüstungen aus? Wie
tengerechte wohnortnahe Versorgung der
wurde die ärztliche Arbeit erleichtert durch
händelt man ob der notwendigen Schutzvor-
Zukunft. Oder?
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
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Foto: Adobe Stock/Robert Kneschke
Standpunkte
Die wahren Heldinnen und Helden? Im letzten Magazin der tirol kliniken „hoch3“ bedankt sich die Geschäftsleitung bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „für die hervorragenden Leistungen und die großartige Hilfe, die jede und jeder Tag und Nacht für die Bevölkerung erbringt“. Mitten im Blatt findet sich auf einer Doppelseite ein interessantes Bild mit einem großen Transparent vor der Klinik in grüner Schrift: „Ärzte und Pfleger: Ihr seid die wahren Helden“.
Foto: Wolfgang Lackner
hersehbar und es ist müßig, wie so viele Bes-
8
VP MR Dr. Ludwig Gruber, Kurienobmann der angestellten Ärzte
rechnungen zeigen allerdings, dass bei einer
serwisser nun auch das Buch von hinten zu
nur einwöchigen Verzögerung des Lockdowns
lesen und die getätigten Maßnahmen der
auch das österreichische Gesundheitswesen
Behörden zur Bekämpfung des Corona-Virus
an seine Kapazitätsgrenzen gekommen wäre.
unreflektiert kritisieren zu wollen. Nach einer solchen Ausnahmesituation Dennoch sollten wir aus dieser für unsere
wird man auch evaluieren müssen, ob wegen
Generation noch nie dagewesenen Situation
der bevorzugten Behandlung und notwendi-
unsere Lehren ziehen. So dürfte es in Öster-
gen Isolierung der Covid-19-Erkrankten und
Dass damit auch Frauen gemeint waren, ist
reich, aber auch in der EU offensichtlich bisher
dem Herunterfahren des Krankenhausrou-
unbestritten und wohl dem Platzmangel auf
keinen effizienten Pandemieplan gegeben
tinebetriebs nicht manche Patienten zu Scha-
dem Transparent geschuldet. Zu dieser Zeit
haben. Dadurch kam es vor allem zu Beginn
den gekommen sind. So erfreulich es war,
am Höhepunkt der Corona-Krise freuten sich
der Pandemie zu einem globalen Mangel an
dass die üblicherweise von Bagatellfällen
die MitarbeiterInnen der Klinik sicher über
entsprechender Schutzkleidung sowohl für
überfüllten Notaufnahmen fast leergefegt
das hohe Maß an Anerkennung ihrer Leistun-
die Krankenanstalten als auch für die Arztpra-
waren, so bedenklich ist es, dass offensicht-
gen. Die von Landesrat Tilg als Dienstgeber
xen, Sanitätssprengel, Pflegeheime und Ret-
lich auch akut schwerkranke Patienten aus
genehmigte Dienstfreistellung für die nicht
tungsorganisationen. Die österreichischen
Angst vor Ansteckung oder im Glauben, zu
unbedingt für die Patientenversorgung benö-
und Tiroler Behörden waren sehr bemüht,
Hause bleiben zu müssen, viel zu spät eine
tigten Ärztinnen und Ärzte der tirol kliniken
diesen Mangel möglichst rasch zu beheben,
suffiziente Behandlung erhielten.
wurde von den Bezirkskrankenhäusern über-
und im internationalen Vergleich dabei durch-
nommen und bis auf wenige Ausnahmen im
aus erfolgreich. Durch den „frühzeitigen Lock-
In der Rückschau dieser Entwicklungen
Großen und Ganzen von den Spitalsleitern
down“ und rasche Anpassungen im Intensiv-
wirken manche Diskussionen des Jahres
akzeptiert.
bereich der Krankenhäuser konnte auch ein
2019, was an Krankenanstalten, Abteilungen,
Kollabieren des Gesundheitssystems wie in
Betten und medizinischen Kapazitäten in
Im Nachhinein betrachtet, war wohl für nie-
der Lombardei verhindert und somit zahlrei-
Tirol und Österreich eingespart werden
manden das Ausmaß dieser Pandemie vor-
che Leben gerettet werden. Statistische Be-
könnte bzw. sollte, beinahe irreal. Jene Staa-
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Standpunkte
ten, die aufgrund fehlender Ressourcen in
besonderen Einsatz der Ärztinnen und Ärzte
neuen Umkleideordnung vorgesehen, tat-
der Krankenbehandlung mit der Bewälti-
zu verdanken ist!
sächlich in ihrer Dienstkleidung von zu Hau-
gung der epidemiologischen Krise noch
se, teils in den öffentlichen Verkehrsmitteln,
schwerer und länger befasst waren und sind,
Wie viel an Wert der Dank der Spitalsleitungen,
in die Krankenanstalten begeben. Eine weite-
werden davon auch wirtschaftlich bedauer-
Krankenhausträger und politisch Verantwort-
re Nebenwirkung des Lockdowns wird eine
licherweise schwerer getroffen. So ist zu
lichen für die Ärzteschaft wirklich darstellt,
massive Zunahme der Spitalsdefizite in den
hoffen, dass der menschliche wie volkswirt-
wird sich am zukünftigen Verhalten gegenüber
kommenden Jahren sein. Es wird sich zeigen,
schaftliche Wert einer soliden Gesundheits-
ihren „Heldinnen und Helden“ zeigen.
ob man diese Defizite durch Personalabbau
versorgung als grundlegende staatliche
und Verschärfung der Arbeitsbedingungen
Aufgabe von der Politik – und vielleicht
Angesichts der überstandenen ersten Welle
am Rücken der „Heldinnen und Helden“ aus-
sogar von manchen Gesundheitsökonomen
der Pandemie sollte die geplante Verschlech-
tragen will, oder ob es gelungen ist, neben der
– besser und möglichst auch nachhaltig er-
terung des Krankenanstalten-Arbeitszeitge-
Bevölkerung auch die Politik von der Effizienz
kannt wird.
setzes, aber auch andere teils kuriose Ände-
unseres bestehenden Gesundheitswesens zu
rungen, wie die unselige Kleiderordnung an
überzeugen. Viele Millionen Euro wurden zu
Insgesamt hat sich in der Bevölkerung der
den Tiroler Krankenanstalten, kein Thema
Recht in den Erhalt der Wirtschaft, der Betrie-
Eindruck verfestigt, dass der angestellte und
mehr sein und vom Land Tirol zurückgenom-
be und des Gewerbes investiert. Dabei sollte
der niedergelassene ärztliche Bereich als we-
men werden. Für die Tiroler Bevölkerung wäre
man nicht vergessen, dass Krankenanstalten
sentliche Säulen der Gesundheitsversorgung
es angesichts der Corona-Krise wohl kaum
ebenfalls Wirtschaftsbetriebe mit einer sehr
den teils äußerst schwierigen Anforderungen
vertrauenserweckend gewesen, hätten sich
hohen Wertschöpfung und Umwegrentabili-
sehr gut gerecht wurde und wird, was dem
die ÄrztInnen und PflegerInnen, wie in der
tät sind.
Gelungene Innenraumgestaltung erfordert weitreichende Kompetenzen. Wir unterstützen bereits bei der Grundriss-Evaluierung und kreieren für den Workflow optimierte Innenarchitektur. Die kompetente Planung, das fein abgestimmte Interieur und die Auswahl der Farben schaffen ein angenehmes Ambiente für Ihre Patienten. Wir organisieren das Know-how und die Gerätschaften in Zusammenarbeit mit unseren kompetenten Partnern. Die professionelle Koordination aller erforderlichen Arbeitsschritte sorgt für einen pünktlichen Start Ihrer neuen Arztpraxis. IHRE N E UE ARZT PRAXIS – me h r au f www. s u mper.a t
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
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Standpunkte
VON AUSSEN GESEHEN
Noch mal davongekommen? Foto: ZVG
Von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery
Eigentlich gehört das Schifahren in den
Der große Stratege Clausewitz hat einmal
österreichischen Bergen zum festen Be-
formuliert: „Angesichts der ersten Feindbe-
standteil meines Winters. Dieses Jahr hat
rührung ist alle Strategie Makulatur“, und
das irgendwie nicht geklappt – zu viel Arbeit,
das gilt natürlich auch für Pandemien und
keine Zeit.
Pandemieplanung. Natürlich war manches
Am Anfang hatte ich gedacht: „Gutes Schick-
zu Kurz gesprungen und mancher Spahn
sal, noch mal davongekommen“. Falsch ge-
wurde falsch gehobelt, aber im Ergebnis hat
dacht: Sars-CoV2 und Covid-19 sind überall.
die Pandemieplanung Schlimmeres verhin-
Und werden uns noch lange begleiten.
dert. Und es gilt auch: Wissenschaftliche Erkenntnis von heute kann der Irrtum von
Wer noch von einem Sommerurlaub wie
morgen sein – kaum eine Krankheit hat uns
früher träumt, im Billigjet zusammenge
diese Binsenweisheit dramatischer vor Au-
pfercht an ferne Küsten fliegend, dem ist
gen geführt.
nicht mehr zu helfen. Wir „Fritzis“ werden wohl eher an die Ostsee als an den Wörther-
Jetzt gilt es das Erreichte nicht zu verspielen.
see fahren. Und auch für unsere Tiroler
Nach einer Phase großer Einigkeit erleben
Freunde gibt’s dies Jahr keine „Wiesn“ in
wir in beiden Gesellschaften, wie Ungeduld
München. Natürlich ist das schade, aber un-
und Zukunftsängste zu größeren Lockerun-
sere Staaten – Österreich und Deutschland
gen, mehr wirtschaftlichen Betätigungsmög-
sen bei unserer Politik der Beratung und der
– haben Erstaunliches in der Krise vollbracht.
lichkeiten und „Freigabe“ drängen. Das alte
Vernunft bleiben. Wir stehen erst am Anfang
Wir haben in beiden Ländern Prävention,
Argument, „Corona ist doch nicht schlimmer
eines weltumspannenden, pandemischen
Kapazitätsausweitung und Information so
als die Grippe“ und eine neue Diskussion um
Geschehens; diese Krankheit wird unser
betrieben, dass die Bevölkerung mitgenom-
die Frage, ob es Aufgabe der Gesellschaft sei,
Leben mehr verändern als alle Ereignisse
men wurde und die Kapazitätsgrenzen im
Gesundheit und Leben zu erhalten, oder „ob
seit dem letzten Weltkrieg.
uns davon nicht irritieren lassen, wir müs-
Gesundheitswesen nicht überschritten wur-
nicht eine Wahrung der Menschenwürde (Art
den. „Flattening the Curve“ hieß das Konzept
1 GG)“ genug wäre, flammt überall auf. Als ob
– und das war richtig. Es ist dann aber auch
die Menschen die Särge in Italien und Spani-
mal grausam sein. Wir müssen Entscheidun-
en nicht gesehen hätten …
gen in einem ungleichen Trapez mit den
Natürlich gibt es im politischen Spektrum
sozialpsychologische Faktoren und Grund-
längst Populisten und „Freidenker“, die die
rechte treffen. Ich beneide niemanden dar-
Schade, dass sie uns nicht früher an ihrem
Debatte um Öffnungen und Freigaben für
um. Wir sollten daher aufhören, auf Politik
Wissen haben teilhaben lassen …
ihre Zwecke ausnutzen. Wir Ärzte dürfen
und Politiker einzuschlagen, wir müssen mit
typisch für demokratisch verfasste Staaten, dass jetzt die aus ihren Mauselöchern kommen, die immer schon alles besser wussten.
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Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Präsident des Ständigen Ausschusses der Ärzte in der Europäischen Union (CPME) Vorstandsvorsitzender Weltärztebund Ehrenpräsident der Bundesärztekammer
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Politische Entscheidungen können manch-
vier Eckpunkten Gesundheit, Ökonomie,
Standpunkte
unserem Sachverstand und unseren Erfah-
folge der Ökonomisierung des Gesundheits-
über wird zu reden sein – dabei dürfen wir
rungen mit Rat und Tat weiter helfen. Sonst
wesens hat man versucht uns einzureden,
den psychologischen und sozialen Schaden
gehen unsere Länder den Weg Großbritan-
dass Globalisierung und „Just-in-time-Lie-
dieser Debatte nicht aus den Augen verlie-
niens oder der USA, wo inkompetente oder
ferketten“ alles richten werden. Pusteku-
ren. Auf jeden Fall aber müssen wir den
beratungsresistente Politik viele Leben
chen! Wir haben immer davor gewarnt. Jetzt
Schutz sozial flankieren – Zuwendung und
verspielt hat.
werden Konzepte der nationalen Autarkie
Betreuung, Sicherheit und Geborgenheit
wieder diskutiert – das wäre übrigens end-
heißen die Zauberworte.
Für diesen Einsatz können wir aber auch
lich auch einmal ein wichtiges und sinnvol-
Gehör verlangen – und Respekt. Was manche
les Betätigungsfeld für die Bürokratie der
Sind wir noch einmal davongekommen? Ich
Ärzte, Virologen, Epidemiologen jetzt erdul-
Europäischen Union.
glaube, es ist zu früh, das zu sagen. Noch
den müssen, wenn sie ihre Kenntnisse an-
droht uns eine zweite Welle – sei es aus dem
ders formulieren und Irrtümer eingestehen,
Wie geht es weiter? Der Fokus wird sich ver-
eigenen Land oder aus den Umläufen des
haben wir nicht verdient. Und ins Feuer der
ändern. Vom Schutz der gesamten Bevölke-
Virus durch die ganze Welt. Noch wissen wir
infektiösen Krankenbetreuung geschickt zu
rung hin zu einem Schutzkonzept der ge-
nicht, wie unsere Wirtschaft die Vollbrem-
werden ohne ausreichende Schutzkleidung,
fährdeten Personengruppen. In Deutsch-
sung des Lockdowns übersteht. Und ohne
echte Schutzmasken und mancherorts auch
land sind 87 % der „im Zusammenhang mit
funktionierende Wirtschaft lässt sich ein
ohne Betreuung ist nicht Ausdruck ausrei-
COVID-19 Verstorbenen“ älter als 70 Jahre.
Gesundheitswesen unserer Qualität nicht
chenden Respekts der Politik. Dies muss sich
Schon überlegt man, nicht die (jungen)
finanzieren. Es heißt also weiter wachsam
ändern. Und zwar sofort.
Kranken und potenziell Kranken in Isolation
bleiben – und auf Distanz!
wegzusperren, sondern die Alten und GeHeute beklagen wir Mangel an Schutzklei-
fährdeten. Ethisch-moralisch ist dies eine
Nur: Bangemachen gilt nicht. Packen wir es
dung und manchen Medikamenten. Im Ge-
Umkehrung des Quarantäneprinzips. Dar-
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
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Aktuelles
Rückblick auf über 3 Monate Tätigkeit im Corona-Krisenstab Von VP Dr. Klaus Kapelari Es war am 24.02.2020 (Rosenmontag), als sich ein italienisches Paar, das am Freitag zuvor aus Italien eingereist war, bei den Gesundheitsbehörden meldete aufgrund milder grippaler Symptome. Das positive Testergebnis auf SARS-CoV-2 lag am Folgetag vor (die ersten in Österreich) und die beiden Patienten wurden an der Infektionsstation der Inneren Medizin in Innsbruck isoliert. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es in Tirol lediglich 14 Verdachtsfälle gegeben. Noch am selben Tag fand in den Räumen
aufgrund der rasch ansteigenden Anzahl
Pflegeeinrichtungen, die Verstärkung der
der Tiroler Ärztekammer eine erste Bespre-
von Verdachtsfällen an ihre Grenzen, wes-
Grenzkontrollen und Einschränkungen im
chung gemeinsam mit der ärztlichen Direk-
halb wiederum mit Unterstützung der Tiro-
öffentlichen Verkehr beschlossen. Zu die-
torin der tirol-kliniken, Fr. Dr.in Alexandra
ler Ärztekammer Screening-Straßen, zu-
sem Zeitpunkt gab es in Tirol bereits 79 be-
Kofler, und der LAD-Stv.in Mag.a Barbara
nächst am 11.03. in Innsbruck und in der
stätigte COVID-19-Erkrankungen (die meis-
Soder statt. Seitens der Tiroler Landesein-
Folge in Zams, Schwaz, St. Johann, Kufstein
ten davon in häuslicher Quarantäne), bei ca.
satzleitung wurden in Zusammenarbeit mit
und Lienz eröffnet wurden. Die Zuweisung
1300 Verdachtsfällen. Bedauerlicherweise
Systempartnern und Einsatzorganisationen
zu den Screenings wurde über die Gesund-
war an diesem Tag in Wien auch das erste
Vorkehrungen getroffen, um eine Ausbrei-
heitshotline 1450 eingerichtet.
Todesopfer in Österreich zu beklagen. Die
tung dieses Virus zu verhindern bzw. mög-
Das Screening außerhalb von Ordinationen
zu diesem Zeitpunkt noch unzureichenden Testkapazitäten führten dazu, dass zahlrei-
lichst gering zu halten. Auf Initiative und
und Ambulanzen stellte sich retrospektiv
mit Unterstützung der Tiroler Ärztekammer
wohl als eine der effizientesten Maßnahmen
che Proben nicht unmittelbar aufgearbeitet
wurden rasch mobile Screeningteams mit
zur Eindämmung der Infektionsraten durch
und die Befunde zeitgerecht an die Behör-
Epidemieärzten in allen Tiroler Bezirken
Kontaktvermeidung heraus und sicherte vor
den übermittelt wurden. Zudem konnte von
zusammengestellt, da es als nicht zweckmä-
allem die Aufrechterhaltung der ärztlichen
der Gesundheitshotline 1450 von den ca.
ßig angesehen wurde, wenn Verdachtsper-
Versorgung für die Tiroler Bevölkerung.
2100 Anrufen an diesem Tag nur noch ca.
sonen in den Ordinationsstätten bzw. den
12
1/3 bearbeitet werden, was eine weitere Ver-
Ambulanzen der Spitäler der erforderlichen
Aufgrund der raschen Verbreitung des
zögerung bei der Identifikation von CO-
Abklärung mittels naso-pharyngealer Ab-
Virus in Tirol wurden am 12.03. weitere ein-
VID-19-Erkrankten zur Folge hatte. Es wurde
striche zugeführt würden. Nur wenige Tage
schneidende Maßnahmen wie die Zugangs-
daher ein Online-Fragebogen zur Selbstein-
später stießen diese mobilen Teams jedoch
beschränkungen zu Krankenhäusern und
schätzung des persönlichen Risikos für die
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Foto: Adobe Stock/Paulista
Aktuelles
Fotos: Wolfgang Lackner
VP Dr. Klaus KAPELARI Mitglied der Landeseinsatzleitung bzw. in weiterer Folge im Sonderstab Gesundheit als Vertreter der Ärztekammer für Tirol
Bevölkerung entwickelt. Zur Sicherstellung
Sonderstabs Gesundheit im Rahmen der
der Handlungsfähigkeit der Landeseinsatz-
Krisensituation stellte die zentrale Planung
leitung wurde die tgl. Anwesenheit der über
der Verfügbarkeit der Spitalsbetten in Tirol
100 Mitglieder drastisch eingeschränkt und
dar, besonders im Intensivbereich. Operativ
die Aufgaben auf kleine Sonderstäbe aufge-
erfolgte die landesweite Koordination der
teilt. Am 15.03. war die Zahl der Verdachts-
Intensivbetten durch Univ.-Prof. Dr. Dietmar
fälle auf knapp 2500 gestiegen, ca. 250 Fälle
Fries (Klinik für Allgemeine und Chirurgi-
waren bestätigt, bei ca. 550 lag noch kein
sche Intensivmedizin) und Univ.-Prof. Dr.
Testergebnis vor. Die Zahlen führten an die-
Michael Joannidis (Medizin Intensiv). Durch
sem Wochenende schließlich zum komplet-
die rechtzeitige Bereitstellung von Intensiv-
Dr. Stefan KASTNER Mitglied im Sonderstab Gesundheit und der S4 für die Materialbeschaffung als Vertreter der Ärztekammer für Tirol
ten Shutdown, zur Einstellung des Regelbe-
bettenkapazitäten konnten Triage-Situati-
triebes an den Tiroler Krankenhäusern und
onen zu jeder Zeit vermieden und eine bes-
kehr zum Regelbetrieb im gesamten Ge-
zur Verhängung von Ausgangsbeschränkun-
sere Therapieplanung auf individueller
sundheitsbereich, die Öffnung der Ordina-
gen für die Bevölkerung.
Basis sichergestellt werden. Um eine ausrei-
tionen und Spitäler, die Screeningmaßnah-
chende Bettenkapazität an den Spitälern zu
men zur Vermeidung von neuerlichen In-
Neben den fehlenden Testkapazitäten
sichern, wurden Notkrankenanstalten und
fektionen und die Vorbereitung auf eine
stellte von Anfang an die fehlende Verfüg-
-pflegeeinrichtungen geschaffen, wobei hier
noch nicht sicher auszuschließende 2. Wel-
barkeit von Schutzmaterialien eines der
besonders das REHA-Zentrum in Münster
le der Erkrankung. Diese könnte dann mit
größten Probleme dar, sowohl im Spitalsbe-
eine herausragende Leistung erbrachte. Der
der für Herbst zu erwartenden Grippewelle
reich, aber auch ganz besonders im Bereich
interdisziplinäre und interprofessionelle
zusammenfallen. Es geht hier besonders
der niedergelassenen ÄrztInnen. Dies war
Problemlösungsansatz gemeinsam mit ei-
auch um die Möglichkeiten einer Einbin-
umso prekärer, als durch die Beschränkung
ner Zusammenarbeit der regionalen und
dung des niedergelassenen Bereichs durch
des Zugangs zu den Spitalsambulanzen zu
auch der privaten Krankenanstalten hat sich
die Ausstattung mit „point of care“-Syste-
diesem Zeitpunkt die niedergelassenen Ärz-
für Tirol, dem am schwersten betroffenen
men zur Früherkennung und Isolierung von
tInnen nahezu die gesamte Last der ambu-
Bundesland in Österreich, als erfolgreiches
infizierten Personen und ausreichenden
lanten Patientenversorgung zu tragen hat-
Modell in der Bewältigung der COVID-19-Kri-
Versorgung der ÄrztInnen mit der erforder-
ten. Durch großen Einsatz von Dr. Stefan
se erwiesen.
lichen Schutzausrüstung. Aus Sicht der Tiro-
Kastner und den Mitarbeitern des Kamme-
ler Ärzteschaft ist jedenfalls auch eine kri-
ramtes gelang es, die ÄrztInnen im nieder-
Aktuell hat sich die Lage deutlich ent-
tische Aufarbeitung des Krisenmanage-
gelassenen Bereich über die zentrale Mate-
spannt und kehrt das gesamte Land schritt-
ments und die Identifizierung von imma-
rialbeschaffung des Landes Tirol mit der
weise wieder zur „neuen“ Normalität zurück.
nenten Systemfehlern erforderlich, um
dringend benötigten Schutzausrüstung zu
Die aktuellen Themen im Sonderstab Ge-
zukünftige Krisen noch besser bewältigen
versorgen. Eine weitere Kernaufgabe des
sundheit umfassen die koordinierte Rück-
zu können.
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
13
Niedergelassene Ärzte
Die ärztliche Dokumentation von der Praxiseröffnung bis zur Praxisschließung Inhalt und Zweck der Dokumentation
ge oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit
Form und Zeitpunkt der Dokumentation
Gemäß § 51 Abs. 1 Ärztegesetz ist der Arzt ver-
oder einer geistigen Behinderung wehrlose
Das Ärztegesetz enthält keine ausdrückliche
pflichtet, Aufzeichnungen über jede zur Be-
Volljährige misshandelt, gequält, vernach-
Bestimmung zur Form der Dokumentation.
ratung oder Behandlung übernommene Per-
lässigt oder sexuell missbraucht werden
Die Dokumentation ist daher in jeder techni-
son zu führen und hierüber der beratenen
oder worden sind,
schen Form zulässig und kann daher sowohl
sind Aufzeichnungen über die den Verdacht
händisch als auch elektronisch geführt wer-
Vertretung befugten Person alle Auskünfte zu
begründenden Wahrnehmungen zu führen.
den, wobei zur Absicherung der Verfügbarkeit
erteilen. Gemäß der demonstrativen Aufzäh-
Hinsichtlich der Neuregelung der ärztlichen
jedenfalls entsprechende Sicherungsmaßnah-
lung des § 51 Abs. 1 Ärztegesetz hat der Arzt
Anzeigepflicht darf auf die Ausführungen
men getroffen werden sollen.
Aufzeichnungen über
im letzten Mitteilungsblatt Nr. 01/20 ver-
den Zustand der Person bei Übernahme der
wiesen werden.
oder behandelten oder zu ihrer gesetzlichen
Beratung oder Behandlung, die Vorgeschichte einer Erkrankung,
Von der Patientenkartei allenfalls getrennt
nachvollziehbar ist, welche Diagnose vorliegt,
die Diagnose,
geführte, höchstpersönliche Aufzeichnungen
welche Behandlungsschritte gesetzt wurden
den Krankheitsverlauf
eines Arztes, welche dieser beispielsweise für
und wie sich der Krankheitsverlauf darstellt.
die Art und Umfang der beratenden, dia-
eigene Forschungszwecke verwendet, oder
Ferner soll sich durch die Dokumentation auch
gnostischen oder therapeutischen Leis-
Aufzeichnungen, die der Arzt vornimmt, um
Art sowie Umfang von Aufklärungsgesprächen
tungen einschließlich der Anwendung von
in subjektiven Deutungen mögliche Thera-
und beratenden und diagnostischen Leistun-
Arzneispezialitäten und der zur Identifi-
pieverläufe zu reflektieren, unterliegen nicht
gen erschließen.
zierung dieser Arzneispezialitäten und
der ärztlichen Dokumentationspflicht.
der jeweiligen Chargen im Sinne des § 26 Abs. 8 des Arzneimittelgesetzes erforderlichen Daten zu führen.
Die Verwendung von Stichworten, fachspezifiAus der Judikatur ergibt sich, dass der Um-
sche Codes und Kürzeln ist zulässig, sofern dies
fang der Dokumentationspflicht sich nach
auch für Dritte verständlich ist. Da die Doku-
ihren Zwecken, nämlich einerseits der The-
mentation nicht primär der Information des
rapiesicherung und andererseits der Beweis-
Patienten dient, muss diese nicht zwingend in
Zur Dokumentation gemäß § 51 Abs. 1 Ärzte-
sicherung sowie Rechenschaftslegung be-
einer für den Patienten verständlichen Form
gesetz zählen daher neben der „klassischen“
stimmt und somit alle wesentlichen diagnos-
erstellt werden.
Patientenkartei und den Befunden auch Auf-
tischen Ergebnisse und therapeutischen
zeichnungen z. B. über erfolgte oder abgelehn-
Maßnahmen in der Dokumentation enthal-
Jede Eintragung muss im Sinne der Thera-
te Impfungen, über Aufklärungs- und Bera-
ten sein müssen.
piesicherung in einem unmittelbaren Zu-
tungsgespräche sowie Röntgen- und Sonogra-
sammenhang mit der Behandlung stehen
phiebilder, Videoaufzeichnungen und andere
Der Zweck der Dokumentation liegt daher in
Hilfsmittel zur Erstellung von Befunden.
der Therapiesicherung sowie in der Eigenabsicherung des jeweiligen Arztes zu Beweiszwe-
In Fällen, in denen sich für den Arzt in Aus-
cken im Falle von Patientenbeschwerden und
übung seiner beruflichen Tätigkeit der be-
möglichen Gerichtsverfahren, um den Beweis
gründete Verdacht ergibt, dass durch eine
der sorgfältigen Behandlung und Aufklärung
gerichtlich strafbare Handlung
erbringen zu können. Zudem ist die ausrei-
der Tod, eine schwere Körperverletzung oder
chende Dokumentation über alle erforderli-
eine Vergewaltigung herbeigeführt wurde
chen Diagnosen/Maßnahmen/Gespräche
oder
gerade bei der Behandlung von Patienten, die
Kinder oder Jugendliche misshandelt, ge-
durch mehrere unterschiedliche Ärzte vorge-
quält, vernachlässigt oder sexuell miss-
nommen wird, unabdingbare Voraussetzung,
braucht werden oder worden sind oder
um die jeweiligen beteiligten Ärzte ausrei-
nicht handlungs- oder entscheidungsfähi-
14
Es ist so zu dokumentieren, dass auch für andere Ärzte oder medizinische Sachverständige
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
chend informieren zu können.
Niedergelassene Ärzte
und zeitnah erfolgen. Ferner muss die Doku-
spricht, wobei in derartigen Fällen strenge
15 DSGVO sei nicht subsidiär zu anderen Ein-
mentation mit einem Datum versehen und
Maßstäbe anzulegen sind.
sichtsrechten, vielmehr bestünde das grund-
einem bestimmten Arzt (Praxisinhaber/Ver-
sätzliche Recht auf Auskunft gemäß dieser
tretungsarzt/angestellter Arzt) zuordenbar
Von der Patientenkartei allenfalls getrennt ge-
sein. Nachträgliche Eintragungen und Kor-
führte, höchstpersönliche Aufzeichnungen
rekturen sind im Sinne einer wahrheitsge-
eines Arztes unterliegen nicht der ärztlichen
Das BMSGPK geht daher derzeit, unvorgreiflich
treuen Dokumentation zulässig, wobei die
Dokumentationspflicht – in derartigen Fällen
einer höchstgerichtlichen Entscheidung, davon
vorgenommenen Ergänzungen und Ände-
hat demnach der Patient kein Auskunftsrecht
aus, dass eine erste Kopie der ärztlichen Doku-
rungen nachvollziehbar sein müssen. Die
und auch nicht das Recht, Einsicht in solche
mentation dem Patienten kostenlos zu Verfü-
vorsätzliche Fälschung einer Dokumentation
Unterlagen zu nehmen bzw. die Ausfolgung
gung zu stellen sei. Für weitere Kopien könne
kann neben disziplinarrechtlichen auch
von Kopien zu verlangen.
der Arzt gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO ein ange-
strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Bestimmung.
messenes Entgelt verlangen. Verhältnis des Rechts auf Abschriften des
Auskunftspflicht des Arztes und
Patienten nach § 51 Abs. 1 Ärztegesetz zum
Dauer der Aufbewahrungspflicht
Einsichtsrecht des Patienten
Recht auf Auskunft der betroffenen Person
Gemäß § 51 Abs. 3 Ärztegesetz sind die Aufzeich-
Gemäß § 51 Abs. 1 Ärztegesetz ist der Arzt
gemäß Art. 15 Abs. 3 Datenschutz-Grund-
nungen sowie die sonstigen der Dokumentati-
verpflichtet, Aufzeichnungen über jede zur
verordnung (DSGVO) hinsichtlich des
on im Sinne des § 51 Abs. 1 Ärztegesetz dienli-
Beratung oder Behandlung übernommene
Kostenersatzes
chen Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzube-
Person zu führen und hierüber der beratenen
Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO hat der Verant-
wahren.
oder behandelten oder zu ihrer gesetzlichen
wortliche (Arzt) auf Wunsch der betroffenen
Vertretung befugten Person alle Auskünfte
Person (Patient) eine Kopie der personenbe-
Unterlagen über bereits verstorbene Patienten
zu erteilen. Ferner ist normiert, dass der Arzt
zogenen Daten, die Gegenstand der Verarbei-
zählen auch zur Dokumentation im Sinne des
verpflichtet ist, dem Patienten Einsicht in die
tung sind, zur Verfügung zu stellen. Für alle
§ 51 Abs. 1 Ärztegesetz und sind daher ebenfalls
Dokumentation zu gewähren oder gegen
weiteren Kopien, die die betroffene Person
mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Auch die
Kostenersatz die Herstellung von Abschriften
beantragt, kann der Verantwortliche ein an-
Einstellung der Berufsausübung durch den Arzt
gemessenes Entgelt auf der Grundlage der
verkürzt diese Frist nicht. Die Aufbewahrungs-
zu ermöglichen.
Verwaltungskosten verlangen.
frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Eintragung in die Dokumentation zu laufen.
Nach der Rechtsprechung des OGH handelt es sich beim Recht auf Einsichtnahme und
Das Bundesministerium für Soziales, Gesund-
auf Herstellung von Abschriften um ein
heit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Obwohl die Dokumentationspflicht und die
höchstpersönliches Recht des Patienten. Der
vertritt die Meinung, dass die Geltendmachung
Auskunftserteilung im Sinne des § 51 Ärztege-
Patient kann auch andere Personen ermäch-
des Einsichtsrechts in die ärztliche Dokumen-
setz prinzipiell für alle Ärzte gelten, haben sie
tigen, Einsicht in die Dokumentation zu neh-
tation bzw. des Rechts auf Herstellung von Ab-
nur für die niedergelassenen Ärzte, für Gruppenpraxen und für Wohnsitzärzte praktische
men bzw. vom Arzt die Herstellung von Ab-
schriften durch die Patienten gemäß § 51 Abs. 1
schriften zu verlangen. Angehörigen von
Ärztegesetz auch ohne explizite Berufung auf
Bedeutung, da für den Bereich der Krankenan-
verstorbenen Patienten kommt gemäß OGH
das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO als die
stalten und deren Träger gemäß Tiroler Kran-
Geltendmachung eben dieses Rechts gewertet
kenanstaltengesetz Spezialbestimmungen
mutmaßlichen Willen des Verstorbenen ent-
werden könne. Das Auskunftsrecht gemäß Art.
(Aufbewahrungspflicht z. B. für Krankenge-
Foto: Adobe Stock/thodonal
dann ein Einsichtsrecht zu, wenn dieses dem
schichten mindestens 30 Jahre, für ambulante Untersuchungen, Röntgenbilder, Videoaufnahmen und andere Hilfsmittel zur Erstellung von Befunden mindestens 10 Jahre) gelten. Nach ständiger Rechtsprechung und einhelliger Lehrmeinung verjähren Entschädigungsansprüche gemäß § 1489 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Eintritt des Schadens und die Person des Schädigers dem Geschädigten so weit bekannt sind, dass dieser eine Klage mit Aussicht auf Erfolg anstellen kann. Objektiv verjähren Schadenersatzansprüche erst nach 30 Jahren.
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
15
Niedergelassene Ärzte
Es erscheint daher geboten, die Dokumenta-
und abhängig von allfälligen Vorgaben der
muss. Übergibt der Praxisinhaber jedoch die
tion über die 10 Jahre hinaus für die Dauer von
Berufshaftpflichtversicherung – prüfen sollte,
Dokumentation, so hat sie der Kassenplanstel-
30 Jahren aufzubewahren.
welche Patientendaten, frühestens nach 10
len- oder Ordinationsstättennachfolger zwin-
Jahren, zu löschen sind.
gend zu übernehmen und für die der Aufbe-
Nach den Allgemeinen Bedingungen für die
wahrungspflicht entsprechende Dauer aufzu-
Haftpflichtversicherung hat der Versicherungs-
Rechtsfolgen bei Verletzung der
bewahren. Eine Weitergabe von Patientenda-
nehmer alles ihm Zumutbare zu tun, um Ursa-
Dokumentationspflicht
ten an andere Ärzte als den Kassenplanstellen-
chen, Hergang und Folgen eines Versicherungs-
Wie eingangs erwähnt, dient die Aufbewah-
oder Ordinationsstättennachfolger ist gemäß
falles aufzuklären und den entstandenen Scha-
rung der Dokumentation neben der Therapie-
Ärztegesetz nicht vorgesehen und auch nach
den gering zu halten. Werden daher Schadener-
sicherung auch der Beweissicherung im Hin-
Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO iVm. § 51 Abs. 4 Ärz-
satzansprüche erst z. B. 15 Jahre nach der Be-
blick auf etwaige Schadenersatzansprüche
tegesetz datenschutzrechtlich unzulässig.
handlung gestellt, so könnte sich aufgrund der
eines Patienten im Falle eines Zivilprozesses.
vorgenannten Obliegenheitspflicht im Scha-
Kommt es zu keiner Übergabe der Dokumen-
denfall ein nicht unbeträchtliches Ablehnungs-
Nach ständiger Rechtsprechung des OGH er-
potenzial für den Versicherer ergeben, wenn
gibt sich, dass es sich bei der Dokumentations-
tation an den Nachfolger, so ist der bisherige Ordinationsinhaber verpflichtet, die Doku-
keine Dokumentation mehr vorhanden ist.
pflicht des Arztes um eine Nebenverpflichtung
mentation selbst für die Dauer der mindestens
aus dem Behandlungsvertrag handelt. Die
zehnjährigen Aufbewahrungspflicht aufzubewahren und den Patienten Einsicht in diese
Im Falle der Löschung einer Dokumentation
Lückenhaftigkeit einer ärztlichen Dokumen-
sind Akten und Datenträger datenschutz-
tation stellt daher eine Sorgfaltspflichtverlet-
zu gewähren. Dasselbe gilt gemäß § 51 Abs. 4
konform so zu vernichten bzw. zu löschen,
zung dar und hat der Patient dadurch in einem
3. Satz Ärztegesetz, wenn die Ordination ohne
dass der Inhalt der Dokumentation nicht
allfälligen Gerichtsverfahren einen Vorteil in
Nachfolger niedergelegt wird.
wieder herstellbar ist. Schriftliche Aufzeich-
der Beweisführung. Es wird nämlich vermutet,
nungen dürfen daher nicht über das Altpa-
dass eine nicht dokumentierte Maßnahme
Eine Einwilligung des Patienten für die Über-
pier und Festplatten nicht über den Haus-
vom Arzt auch nicht getroffen wurde.
nahme der Dokumentation durch einen Kas-
haltsmüll entsorgt werden. Für EDV-Spezi-
senplanstellen- oder Ordinationsstättennach-
alisten ist es nämlich leicht möglich, Daten
Neben den geschilderten nachteiligen Folgen
folger ist nicht notwendig – auch nicht nach
auch von gelöschten Festplatten wiederher-
im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfah-
den Bestimmungen der DSGVO. Die Doku-
zustellen und auszulesen. Es wird daher
rens, stellt die Verletzung der Dokumentati-
mentation darf durch den Nachfolger jedoch
empfohlen, sich für die Vernichtung der
onspflicht eine Berufspflichtverletzung dar,
erst mit Einwilligung des Patienten genutzt
Dokumentation der Dienste einer professi-
die sowohl disziplinar- als auch verwaltungs-
werden, wobei sich nach herrschender Mei-
onellen Firma zu bedienen.
strafrechtlich geahndet werden kann.
nung eine schlüssige Zustimmung schon dadurch ergibt, dass sich der Patient zur Weiter-
Aufbewahrungspflicht und DSGVO
Übergabe der Patientendokumentation
behandlung in die Ordination begibt.
Grundsätzlich sieht die Datenschutzgrundver-
Gemäß § 51 Abs. 4 Ärztegesetz hat der Kas-
ordnung vor, dass Daten zu löschen sind, wenn
senplanstellennachfolger, sofern ein solcher
Trotzdem wird empfohlen, beim erstmaligen
sie für den jeweiligen Zweck nicht mehr not-
nicht gegeben ist der Ordinationsstätten-
Kontakt mit dem Patienten eine ausdrückliche
wendig sind. Darüber hinaus sind Daten so
nachfolger, die Dokumentation von seinem
Erklärung des Patienten einzuholen, wonach
lange zu speichern (aufzubewahren), als ein-
Vorgänger zu übernehmen und für die der
sich dieser mit einem Zugriff auf die überge-
fachgesetzliche Regeln die Speicherung vor-
Aufbewahrungspflicht entsprechende Dauer
bene Patientenkartei einverstanden erklärt.
sehen. Die Dokumentationspflicht gemäß
aufzubewahren. Er darf sie jedoch nur mit
Diese Zustimmung sollte entsprechend doku-
dem Ärztegesetz verpflichtet zur Speicherung
Einwilligung des betroffenen Patienten zur
mentiert werden.
der personenbezogenen Daten für zumindest
Erbringung ärztlicher Leistungen verwenden.
10 Jahre. Da die Dokumentationspflicht vor-
Bei Auflösung der Ordinationsstätte ohne
Die Verwendung von Patientenadressen für
sieht, dass die Unterlagen „mindestens“ 10
ärztlichen Nachfolger ist die Dokumentation
eine Aussendung zwecks Information über eine
Jahre aufzubewahren sind, besteht die Mög-
vom bisherigen Ordinationsstätteninhaber
erfolgte Praxisnachfolge ist ohne Zustimmung
für die der Aufbewahrungspflicht entspre-
der Patienten nur dem Vorgänger gestattet.
lichkeit, die Daten auch länger zu speichern.
chende Dauer aufzubewahren. Die Löschung von personenbezogenen Daten muss jedoch unmittelbar nach Wegfall des
16
Übernimmt ein Kassenplanstellen- oder OrdiAus dieser Bestimmung ergibt sich keine
nationsstättennachfolger die Dokumentation,
Zwecks erfolgen. Das bedeutet, dass der Arzt
Pflicht, dass der Praxisinhaber die Dokumen-
so ist die Zeit der Aufbewahrung durch den
in regelmäßigen Abständen – abhängig vom
tation zwingend an einen Kassenplanstellen-
Vorgänger in die laut Ärztegesetz vorgesehe-
anhaltenden Zweck der Therapiesicherung
oder Ordinationsstättennachfolger übergeben
nen mindestens 10 Jahre einzurechnen.
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Niedergelassene Ärzte
Vorgehen bei Ableben des
sonstiger Rechtsnachfolger unter Wahrung
niedergelassenen Arztes
des Datenschutzes verpflichtet, die Dokumen-
nannter Dritter sind zur Übernahme und
Sofern die Dokumentation nicht vom Kassen-
tation für die der Aufbewahrungspflicht ent-
Aufbewahrung der Dokumentation verpflich-
desregierung oder ein von diesem Amt be-
planstellen- oder Ordinationsstättennachfol-
sprechende Dauer gegen Kostenersatz dem
tet. In Tirol erfolgt die Aufbewahrung durch
ger übernommen wird, ist gemäß § 51 Abs. 5
Amt der zuständigen Landesregierung oder
die Landessanitätsdirektion.
Ärztegesetz im Falle des Ablebens des bisheri-
einem von diesem Amt benannten Dritten zu
gen Ordinationsstätteninhabers sein Erbe oder
übermitteln. Das Amt der zuständigen Lan-
Mag. Reinhold Plank
Weitere Dokumentationspflichten und Aufbewahrungsfristen nach anderen Rechtsvorschriften im Überblick:
Aufzubewahrende Unterlagen
Gesetzliche Vorschriften
Aufbewahrungsfristen
Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation dienlichen Unterlagen
§ 51 Abs. 3 Ärztegesetz
- mind. 10 Jahre
Im Bereich der Krankenanstalten: - Krankengeschichten - ambulante Untersuchungen sowie Röntgenbilder, Videoaufnahmen, andere Hilfsmittel zur Erstellung von Befunden
§ 15 Abs. 1 und 5 Tir KAG
- mind. 30 Jahre - mind. 10 Jahre
Bezug und Verwendung von Suchtgiften (Vormerkungen über Bezug und Verwendung)
§ 8 Abs. 5 und 6 Suchtgiftverordnung
Vormerkbuch einer ärztlichen Hausapotheke samt Belegen (Lagerbestand, Bezug(squelle), Abgabe, Bestandsaufnahme)
§ 9 Abs. 2 Suchtgiftverordnung
Verordnung von Suchtgiften und Substitutionsmitteln
§ 18 Abs. 3 und § 21 Abs. 8 Suchtgiftverordnung
- 3 Jahre (für die Behörde) - mind. 10 Jahre im Rahmen der Patientendokumentation - 3 Jahre - 3 Jahre (für die Behörde) - mind. 10 Jahre im Rahmen der Patientendokumentation
§ 31 Abs. 1 Allgemeine Strahlenschutzverordnung
Vom Bewilligungsinhaber aufzubewahren: - mind. 7 Jahre Für Aufzeichnungen vor 1.1.2006: - Bis zur Vollendung des 75. Lj. der betroffenen Person - mind. jedoch 30 Jahre nach Beendigung der mit der Strahlenexposition verbundenen Tätigkeit
Ärztliche Eignungsuntersuchungen für beruflich strahlenexponierte Personen durch ermächtigte Ärzte
§ 37 Abs. 2 Allgemeine Strahlenschutzverordnung
Vom ermächtigten Arzt aufzubewahren: - Bis zur Vollendung des 75. Lj. der untersuchten Person - mind. 30 Jahre nach Beendigung der mit der Strahlenexposition verbundenen Tätigkeit
Auf Grund der ärztlichen Eignungsuntersuchung ausgestellte Zeugnisse
§ 38 Abs. 1 Allgemeine Strahlenschutzverordnung
Vom Bewilligungsinhaber aufzubewahren: - mind. 7 Jahre
Ergebnisse der Personendosimetrie und Inkorporationsüberwachung
Aufzeichnungen über medizinische Expositionen (Zeitpunkt, Art und Zweck der Exposition, untersuchte oder behandelte Körperregion, Patientendosis) bei therapeutischen Expositionen (zusätzlich Bestrahlungsplanung, Durchführung der Bestrahlung, Dosismessungen)
§ 14 Abs. 4 Medizinische Strahlenschutzverordnung
Medizinische Expositionen - für den Bereich Diagnostik mind. 10 Jahre - für den Bereich Therapie mind. 30 Jahre
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
17
Foto: Adobe Stock/Syda Productions
Angestellte Ärzte
Erhöhter Wochengeldanspruch bei regelmäßig geleisteten Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft Wir möchten auf eine wesentlich veränderte
wegfallender Überstunden bis zum Beginn
Berechnung des Wochengeldanspruches die-
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes
des absoluten Beschäftigungsverbotes kom-
sen Grundsätzen entspricht. Nach der Höhe
zur Berechnung des Wochengeldes aufmerk-
men kann, der aber bei der Berechnung des
des Wochengeldes berechnet sich bekannt-
sam machen.
Wochengeldes nicht zulasten der Versicher-
lich in weiterer Folge auch das von Ärztinnen
ten gehen darf. Ab Meldung der Schwangerschaft entfallen für Ärztinnen aufgrund der für Schwangere
Dies bedeutet, dass für Berechnung des Wo-
geltenden Beschäftigungsbeschränkungen
chengeldes, welches dem Einkommensersatz
die vorher meist regelmäßig geleisteten
dient und grundsätzlich vollen Lohnersatz
stunden bei der Berechnung des Wochengel-
Überstunden bzw. Sonn- und Feiertagsdiens-
bietet, nicht nur die letzten drei Kalender-
des nicht berücksichtigt, können betroffene
te, wodurch es auch zu Minderungen des
monate vor Beginn des mutterschutzrecht-
Mütter beim zuständigen Sozialversiche-
Arbeitsverdienstes bis zum Beginn des Mut-
lichen Beschäftigungsverbotes heranzuzie-
rungsträger innerhalb von 2 Jahren ab Beginn
hen sind, sondern auch vor der Schwanger-
des Wochengeldbezuges eine rückwirkende
terschutzes kommen kann. Mit der Entscheidung 10 ObS 115/17k hat der
Wurden die regelmäßig geleisteten Über-
schaft regelmäßig geleistete Überstunden zu
Neuberechnung des Wochengeldes unter
berücksichtigen sind.
Vorlage einer korrigierten Arbeits- und Ent-
Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass
18
häufig gewählte einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.
geltbestätigung, bei der die regelmäßigen
aufgrund des Verbotes von Überstundenleis-
Angestellten Ärztinnen ist daher zu empfeh-
Überstunden berücksichtigt und eingerech-
tungen ab Meldung der Schwangerschaft es
len, darauf zu achten, dass die Arbeits- und
net wurden, verlangen.
zwar zu einem Verdienstausfall aufgrund
Entgeltbestätigung als Grundlage für die
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
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Aus- und Fortbildung
COVID-19 – Aussetzung sämtlicher Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung Aufgrund des 2. COVID-19-Gesetzes sind sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Dauer der Pandemie ausgesetzt. Verlängerung Gültigkeit der DFP-Diplome
Zeit eine Pauschalanrechnung von zumindest
Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden
2 Monaten in der Ausbildung Arzt für Allge-
raum der Pandemie sind auf der Homepage
die Fristen des DFP-Diploms – und damit
meinmedizin bzw. von zumindest 6 Monaten
der Ärztekammer für Tirol unter https://www.
auch der Ablauf der Gültigkeit eines DFP-Di-
in der Ausbildung in einem Sonderfach. Im
aektirol.at/aus-fortbildung/ausbildung/aerz-
ploms – gehemmt. Das bedeutet in der Um-
Sinne der Qualitätssicherung der Ausbildung
te-ausbildungsordnung-2015 abrufbar.
setzung, dass sich die Gültigkeit von DFP-Di-
sind die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen
plomen um die tatsächliche Dauer der CO-
und Fertigkeiten jedoch weiterhin entspre-
Absehen von der Vorlage von
VID-19-Pandemie verlängert. Betroffen von
chend zu dokumentieren und vom Ausbil-
Originaldokumenten
dieser Verlängerung sind alle DFP-Diplome
dungsverantwortlichen zu überprüfen und
Für Anträge gem. § 14 ÄrzteG auf Anrechnung
mit einem Gültigkeitsende beginnend ab
zu beurteilen. Entsprechend nachvollziehba-
von ausländischen Ausbildungszeiten sowie
12.3.2020 (= Zeitpunkt, an dem die WHO den
re Aufzeichnungen müssen geführt werden.
Anträge auf Wechsel in die neue Ausbildungsordnung gem. § 27 ÄAO 2015 iVm § 14 ÄrzteG
regelung“, Anrechnungssachverhalte im Zeit-
COVID-19-Ausbruch zur Pandemie erklärt
Spezielle Fragen zur Anrechnung müssen
hat). Die Verlängerung wird vorgenommen,
einzelfallbezogen am Ende der Pandemie
kann für die Dauer der Pandemie im Ausnah-
sobald die tatsächliche Dauer der CO-
beurteilt werden. Eine Neubewertung bzw.
mefall vorübergehend von der Pflicht zur
VID-19-Situation feststeht. Das DFP-Diplom
Prüfung, ob eventuell mehr Zeit anrechenbar
Vorlage von Originaldokumenten abgesehen
wird mit seiner erweiterten Gültigkeit auf
ist, erfolgt jedenfalls, wenn die Pandemie
werden, beispielsweise wenn aufgrund der
dem Online-Fortbildungskonto und in der
deutlich länger dauern sollte.
eingeschränkten Reisemöglichkeiten die Be-
Ärzteliste der Österreichischen Ärztekam-
Die Österreichische Ärztekammer hat die in
schaffung von Originaldokumenten nicht
mer erfasst.
diesem Zusammenhang häufig gestellten
möglich ist oder die zuständige Landesärzte-
Fragen zu den Auswirkungen auf Ärztinnen
kammer den Parteienverkehr noch nicht
Aufschub Facharztprüfungen und
und Ärzte in Ausbildung analysiert und be-
wieder aufgenommen hat. Eine elektronische
Prüfungen Arzt für Allgemeinmedizin
antwortet. Diese ergänzenden Informationen
Übermittlung von Unterlagen ist somit aus-
Von der Arztakademie wurden alle Prüfungen,
der ÖÄK zu den Themenbereichen Ausset-
reichend. Ist eine persönliche Antragstellung
die im März, April und Mai stattfinden hätten
zung der Fristen, Aussetzung der „Sechstel-
möglich, ist der Antrag unter Vorlage von
nunmehr aufgrund der COVID-19-Lockerungsverordnung rechtssicher umgesetzt werden können, gibt es bereits Ersatztermine
Originaldokumenten im Wege der ÄrztekamFoto: Adobe Stock/Monet
sollen, abgesagt. Da die ÖÄK-Arztprüfungen
mer für Tirol einzubringen. Aussetzung der Fortbildungsfrist
für die abgesagten Prüfungen für Juni und
für Notarzt-Diplome
Juli 2020. Die betroffenen Ärztinnen und
Zur Aufrechterhaltung der notärztlichen
Ärzte wurden von der Arztakademie über den
Berechtigungen und damit die Sicherstel-
neuen Termin informiert und erhalten Infor-
lung der präklinischen Versorgung für die
mationen über die geforderten Hygienemaß-
Bevölkerung wurden auch die Fristen für
nahmen sowie den Prüfungsablauf. Für die
die Aufrechterhaltung der Notarztberechti-
für 11. Mai geplante und abgesagte Prüfung
gung ausgesetzt. Für die Gültigkeit des
zum Arzt für Allgemeinmedizin wurde ein
Notarzt-Diploms bedeutet dies nun im Kon-
Ersatztermin am 6. Juli 2020 festgelegt.
kreten, dass eine derzeit aufrechte notärzt-
Anrechnung von Ausbildungszeiten –
die Dauer der Pandemie zuzüglich um eine
liche Berechtigung (= Notarzt-Diplom) für
20
Aussetzen der „Sechstelregelung“
Zeitspanne, innerhalb welcher realistischer-
Die „Sechstelregelung“ wurde für die Dauer
weise ein Refresher nachgeholt werden kann,
der Pandemie ausgesetzt. Es erfolgt für diese
verlängert wird.
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Aus- und Fortbildung
FAQ zur 3. Novelle der KEF und RZ-Verordnung Ausbildungsbeginn: ab 01.01.2020 Wie bereits in den letzten Mitteilungen be-
Die im Rahmen der aktuellen Novelle erfolg-
der KEF-RZ V 2015 erstellt und auf der Home-
richtet, ist die 3. Novelle der Verordnung der
ten inhaltlichen Änderungen in den Anlagen
page der ÖÄK veröffentlicht:
Österreichischen Ärztekammer über die
betreffen insbesondere die Reduktion, in
https://www.aerztekammer.at/ausbil-
„Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
manchen Fällen auch die Erhöhung bzw. Er-
dungsinhalte-und-rasterzeugnisse-kef-
gänzung bestehender Richtzahlen.
und-rz-v-2015
in der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt sowie über die Ausgestaltung und
Turnusärztinnen/Turnusärzte, die ab
Es wurden einige damit im Zusammenhang
Form der Rasterzeugnisse, Prüfungszertifi-
01.01.2020 ihre Ausbildung in den von den
stehende, häufig gestellte Fragen analysiert
kate und Ausbildungsbücher (KEF und RZ-V
Änderungen betroffenen Sonderfächern
und beantwortet. Den FAQ wird eine Zeitta-
2015)“ mit 1. Jänner 2020 in Kraft getreten. Turnusärztinnen und Turnusärzte, die bis 31.
beginnen oder durch formlosen Übertritt
fel der jeweiligen Änderungen der KEF-RZ V
ihre Ausbildung nach den Regelungen der
2015 vorangestellt.
3. Novelle zur KEF und RZ-V 2015 fortsetzen,
Dezember 2019 eine Ausbildung zur Ärztin/
können ihre Ausbildung an anerkannten
Weiters dürfen wir darüber informieren, dass
zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur
Ausbildungsstätten der entsprechenden
die neuen Rasterzeugnisse der 3. Novelle der
Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches
Sonderfächer absolvieren, sofern der Träger
KEF-RZ V 2015 auf der Homepage der Öster-
begonnen haben, dürfen die Ausbildung ge-
der Ausbildungsstätte gewährleistet, dass
reichischen Ärztekammer zum Download
mäß den Bestimmungen in der Fassung der
das nunmehr reformierte Leistungsspekt-
zur Verfügung stehen:
2. Novelle zur KEF und RZ-V 2015 oder durch
rum gegeben ist.
https://www.aerztekammer.at/de/ ausbildung-fachaerzte
(formlosen) Übertritt ab dem 1. Jänner 2020 in die Ausbildung gemäß den Bestimmun-
Wie bereits angekündigt, hat die Österreichi-
gen dieser Verordnung abschließen.
sche Ärztekammer nun FAQ zur 3. Novelle
Tiroler Ärztetage 2020 Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie und den nicht vorhersehbaren Entwicklungen bis September hat sich die Ärztekammer für Tirol dazu entschieden, die Tiroler Ärztetage nicht als Kongress an einem Standort stattfinden zu lassen. Die Ärztetage werden deshalb am 25./26. September 2020 mit einem reduzierten Programm und auf mehrere Standorte aufgeteilt in Hall und Innsbruck organisiert.
Folgende Inhalte werden in diesem Jahr angeboten: Notfallmedizinischer Refresherkurs Verkehrsmedizinischer Refresherkurs Orthopädisch-traumatologisch-physikalischer Grundkurs I Fortbildung für substituierende Ärzte Ärztliche Wundbehandlung Wissenschaftlicher Fortbildungsteil zu COVID-19
Weitere Informationen zu den Tiroler Ärztetagen 2020 erhalten Sie per E-Mail bzw. finden Sie demnächst auf unserer Homepage unter www.aektirol.at.
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
21
Aus- und Fortbildung
Foto: Adobe Stock/Rida
Das Webinar als Art der ärztlichen Fortbildung Was ist ein Webinar?
Wie bekommt man für das
DFP-Punkten ist – wie bei den Präsenzver-
Das Webinar ist nach § 5 DFP-Verordnung eine
Webinar DFP-Punkte?
anstaltungen – nicht möglich. Vom jeweili-
anerkannte Art von einer ärztlichen on-
Das Webinar stellt grundsätzlich eine Son-
gen Fortbildungsanbieter ist zu kommuni-
line-Fortbildung, für die DFP-Punkte vergeben
derform von einer Veranstaltung dar. Das
zieren, ob sich die Ärzte zuvor anmelden
werden können. Beim Webinar handelt es sich
bedeutet, dass der Fortbildungsanbieter das
müssen oder ohne Voranmeldung durch
um eine Live-Fortbildung, an der Teilnehmer
Webinar – gleich wie eine Präsenzveranstal-
den im DFP-Kalender ersichtlichen Link am
online partizipieren können. Die Teilnahme
tung – im DFP-Kalender anlegen muss.
Webinar teilnehmen können. Vom Fortbil-
an einem Webinar ist interaktiv zu gestalten,
dungsanbieter des Webinars ist eine Teil-
sodass eine beidseitige Kommunikation zwi-
Im Zeitraum der derzeitigen Pandemie kann
nehmerliste von den am Webinar teilneh-
schen Teilnehmern und Anbietern möglich ist.
für ein Webinar im DFP-Kalender um maxi-
menden Ärzten zu führen.
mal 10 DFP-Punkte (45 min = 1 DFP-Punkt) Die Merkmale von Webinaren sind daher:
pro Tag angesucht werden.
Seminar oder eine Fortbildung, die über das Internet abgehalten wird („Web-Seminar“)
Eine Besonderheit beim Anlegen des Webi-
bildungskonto buchen. Die Dokumentation
Findet standortunabhängig und in Echtzeit
nars im DFP-Kalender ist, dass der Link,
der Online-Präsenzzeit jedes einzelnen
statt – festgelegter Start- und Endzeitpunkt
durch den die Teilnehmer am Webinar on-
Teilnehmers und der Status der Teilnahme
Ein Moderator, ein Vortragender oder ein
line partizipieren können, angegeben wer-
während des Online-Events müssen mithil-
Referent richtet sich an eine Gruppe von
den muss. Sobald für das Webinar Fortbil-
fe technischer geeigneter Maßnahmen er-
Teilnehmern
dungspunkte vom jeweiligen DFP-Approba-
fasst und archiviert werden, damit nur die
tor vergeben wurden, scheint das Webinar
tatsächlich absolvierten DFP-Punkte ge-
Diskussion, Live-Chat, Umfragen, Fra-
als Fortbildung im DFP-Kalender öffentlich
bucht werden.
ge-Antwort-Runden)
auf. Eine nachträgliche Approbation mit
Beteiligung durch Interaktion (z. B. durch
„ Vielen Dank für die hervorragende und komplikationslose Zusammenarbeit!“ Dr. Georg Wille Facharzt für Neurologie Lienz
A-6830 Rankweil T +43 5522 39737 [email protected] www.webmed.at
22
Ferner muss er den teilnehmenden Ärzten die absolvierten Punkte auf das Online-Fort-
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Mag. Mathias Rollinger
Foto: Wolfgang Lackner
Aus- und Fortbildung
OMR Dr. Erwin Zanier, Sportärztereferent
Bericht aus dem Referat Sportmedizin und Ärztesport
Tiroler Sportmedizinische Basisuntersuchung 2019 Eine leichte Frequenzsteigerung gab es er-
tiert. Diese auffälligen Befunde wurden kardio-
Österreichweit können Artur Wechselberger
freulicherweise bei der Tiroler sportmedizi-
logisch weiter abgeklärt und führten dann zu
und ich jedenfalls mit Stolz unsere sportmedi-
nischen Basisuntersuchung im Jahre 2019.
1 Sportverbot.
zinische Untersuchung, die weiterhin die ein-
Insgesamt kam es zu 754 auffälligen Befun-
zige strukturierte und vor allem bezahlte Un-
Während sich die Zahlen im ersten Halbjahr
den, in erster Linie im orthopädischen Sta-
tersuchung im Amateurnachwuchssport dar-
tendenziell erniedrigten, zeigten unsere Initi-
tus, die ebenfalls abgeklärt bzw. kontrolliert
stellt, präsentieren.
ativen beim Tiroler Landessportrat und vor
wurden, aber zu keiner Sporteinschränkung
allem beim Tiroler Fußballverband (plus 202
führten.
Unser Ziel für die nächsten Jahre ist, vor allem
Sportler im Vergleich zu 2018) im Herbst eine
Während in den Bezirken Innsbruck (353), Inns-
diese Finanzierung beibehalten zu können und
erfreuliche Trendumkehr.
bruck Land (474), Imst (333), Kufstein (225) und
dann gemeinsam mit den Finanziers an einer geringfügigen Umstrukturierung der Untersu-
Gegenüber dem Vorjahr (2018) konnte eine
Kitzbühel (206) jeweils über 200 Untersuchun-
leichte Steigerung (plus 140) der untersuchten
gen stattfanden, ist die Frequenz in den Bezir-
chungsgänge und Aktualisierung der Leistun-
Sportlerinnen und Sportler erreicht werden.
ken Schwaz (90), Reutte (16), Lienz (12) und vor
gen zu arbeiten.
Im Jahr 2019 haben 78 Tiroler Inhaber des
allem Landeck (7) nicht gerade erfreulich.
ÖÄK-Diploms Sportmedizin 1716 Untersuchun-
Anschließend eine Darstellung der Sportarten
gen durchgeführt und mit dem Avomed ver-
mit der besten Teilnehmerfrequenz und die
rechnet.
Entwicklung der Zahlen seit 2014.
Insgesamt wurden 1162 männliche und 554 weibliche Probanden untersucht.
Die Zahlen im Jahr 2020 werden auch im Be-
Die Wertigkeit der in der Altersgruppe zwischen
reich der sportmedizinischen Untersuchung
12 und 19 Jahren durchgeführten EKG-Unter-
wohl der Corona-Krise zum Opfer fallen und
suchung wurde durch das Entdecken von 22
eventuell nur ein halbwegs erfolgreiches zwei-
auffälligen Befunden einmal mehr dokumen-
tes Halbjahr bescheren können.
Sportarten mit der höchsten Teilnehmerfrequenz: Sportart Fußball Schwimmen Eishockey Am. Football + Cheerleading Skifahren Klettern Rodeln Taekwondo Turnen/Gymnastik Triathlon Biathlon Tennis
2018 350 197 185 80 67 62 37 36 33 30 30 21
2019 552 154 197 49 84 69 37 27 65 41 16 44
Sportmedizinische Fortbildungsveranstaltungen: 17.-19. Juli 2020 Kärntner Sportärztesymposium Sportmedizin und Prävention inkl. Grundkurs LIP I in Bad Kleinkirchheim 25.-26. September 2020 Orthopädisch-traumatologischphysikalischer Grundkurs I bei den Tiroler Ärztetagen 2020
-/+ + 202 - 43 + 12 - 31 + 17 + 7 +-0 - 9 + 32 + 11 - 14 + 23
Die Entwicklung der Untersuchungszahlen seit 2014: E Fußball Eishockey Schwimmen Klettern Skifahren
2014 641 257 104
2015 523 232 126
2016 476 204 114
2017 432 188 162
2018 350 185 197
2019 552 197 154
121 91
100 106
115 109
79 66
62 67
69 84
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
23
Abb. 1: Zeitgenössischer Eindruck von der Innstraße 5.
Abb. 2: Eindrücke der Malfatti-Apotheke kurz vor Schließung des Standortes in der Innstraße 5 (© Mag. Alexander Koller).
Foto: Wolfgang Lackner
„Malfatti-Apotheke“ Die Apotheke „Zur Mariahilf“ Mag. Dr. Christian Lechner Vorsitzender Referat Medizingeschichte Am 10. Juli 1876 beantragte der im oberöster-
tersbedingt, 1897 nach mehr als zwanzig
Otto Malfatti verbrachte in den 1930ern ei-
Jahren Tätigkeit in Innsbruck die Apotheke
nige Zeit mit der Verwaltung des Guts eines
verkaufen und verstarb nur wenige Jahre
Bekannten in Rumänien und lernte dort die
später, wohl überraschend, in Brixen (18. Au-
in Bukarest geborene Claudine von Cantacu-
gust 1903).4
zino (1914–2001) kennen, eine Angehörige
Mit 4. Dezember 1897 übernahm jedenfalls
1938 heirateten die beiden. Im Zweiten Welt-
des rumänischen Hochadels. Im Frühjahr Josef Malfatti (1863–1946), Magister der Phar-
krieg wurde Otto im Polenfeldzug und an der
mazie, die Apotheke „Zur Mariahilf“.5 Dieser
Westfront eingesetzt, bevor er „unabkömmlich“ gestellt wurde und wieder nach Inns-
reichischen Frankenmarkt tätige Apotheken-
war zuvor am Pharmakologischen Institut als
vorsteher Johann Paul Veith die Konzession
Assistent angestellt gewesen, zudem auch als
bruck zurückkehren durfte. Die Gestapo hat
für die Gründung einer Apotheke für die
„k. und k. Lieutenant in der Reserve des Tiroler
ihn wohl kurz vor Kriegsende verhaftet und
Innsbrucker Stadtteile Mariahilf, St. Nikolaus
Kaiserjäger-Regimentes“ und als Bezirksvor-
für vier Monate in der Völser Ziegelei inhaf-
und Hötting. Erst im Frühjahr des Folgejahres
steher für Mariahilf tätig. Am 10. April 1893
tiert. Genauere Hintergründe zu dieser Epi-
wurde diesem Ansuchen stattgegeben und
hatte Malfatti die Gräfin Therese von
sode fehlen bislang.9 Claudine und Otto ha-
mit 1. September 1877 konnte Veith die Apo-
Sarnthein (1867–1946) geheiratet. Ein Jahr
ben drei Söhne: Scherban Mihai (1939–2008),
theke „Zur Mariahilf“ in der Innstraße 5 (sie-
nach dem Erwerb der Apotheke kam Sohn
Benjamin Nino (* 1940) und Otto Radu (* 1943).
he Abb. 1) eröffnen.1
Otto (1898–1966) zur Welt.
Wenige Jahre später fand sich in den Innsbru-
Während des Ersten Weltkrieges war dieser als
ke als „Witwenbetrieb“ fortgeführt und fortan
cker Nachrichten die Mitteilung, dass Veith
„Einjährig-Freiwilliger“ im Fronteinsatz.7 Nach
von der Apothekerin und langjährigen Mit-
und seine Frau Emma (geb. Albinger) eine
dem Krieg konnte Otto sein Pharmaziestudi-
arbeiterin Mag. Ilse Dobin geleitet. Claudine
Tochter Ida bekommen hatten. An der Uni-
um abschließen und in die väterliche Apothe-
selbst folgte einer Tradition ihres rumäni-
versität war Veith in den 1890ern zudem als
ke eintreten.8 Wahrscheinlich wurde auch in
schen Adelsgeschlechtes und übernahm ei-
Gastprüfer für Pharmakognosie tätig,3 es
diesen Jahren die neue Apothekeneinrichtung
nen sozialen Dienst. So begann sie noch im
erweckte entsprechend alles den Anschein
in Auftrag gegeben, welche in ihrer schlichten
selben Jahr an der Station IV der Medizini-
einer produktiven und erfolgreichen Tätig-
Schönheit noch bis vor wenigen Jahren eben-
schen Klinik in Innsbruck als „Hilfsschwester“
keit. Dennoch musste Veith, eventuell al-
dort zu bestaunen war (siehe Abb. 2).
zu arbeiten. Bis 1979 führte Claudine diese
6
Nach dem Tod Ottos 1966 wurde die Apothe-
2
24
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Gesundheitswesen
Tätigkeit aus. Die Apotheke selbst wurde zehn
und die Einrichtung der alten Apotheke hat-
Möbelstücke sorgfältig restauriert und kon-
Jahre später an den ägyptischen Apotheker
te ausgedient, vorerst zumindest.
serviert11 und fanden schließlich ihren Weg
Sarwat Nabil (* 1937) verkauft, welcher an der
Schließlich sollte der medizinhistorische
ins Schaudepot des Vereins an der Landes-
Universität Wien Pharmazie studiert hatte.
Verein „Freundeskreis Pesthaus“10 erfahren,
pflegeklinik in Hall. Dank des Wohlwollens
Die Familie Malfatti pflegte mit dem neuen
dass die Apothekenmöbel mittlerweile aus
der tirol kliniken und der Vermittlung Prof.
Eigentümer einen freundschaftlichen Um-
der Innstraße 5 entfernt und eingelagert
Knapps fand die Offizin der Malfatti-Apo-
gang und an der Einrichtung der Apotheke
wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren wenige
theke damit eine neue Verwendung zum
änderte sich derweil nichts.
Stücke bereits restauriert und hatten im
einen als museales Objekt und zum anderen
Eingangsbereich des Hotels „Faktorei“ in der
auch als Ausstellungsfläche für pharma-
Erst als im Jahre 2015 die Apotheke von der
Mariahilfstraße eine neue Verwendung und
ziehistorische Objekte (siehe Abb. 3 und 4).
Familie Koller, welche bereits unter anderem
damit Errettung vor dem Vergessen gefun-
im Besitz der St.-Anna-Apotheke in der Ma-
den. Der größte Teil der Einrichtung jedoch
Ein weiteres Detail dieser wechselvollen Ge-
ria-Theresien-Straße war, erworben wurde,
verblieb ungesehen in einem Keller und
schichte hängt mit den originalen Emaille-
begannen die Planungen über eine doch
wurde erfreulicherweise dem umtriebigen
schildern zusammen, die auf den Schubladen
mittlerweile notwendig gewordene Moder-
Verein überlassen. Hierbei hat sich vor allem
angebracht waren. Diese wurden nämlich
nisierung der Einrichtung. Noch bis 31. Jänner
ao. Univ.-Prof. Dr. Edwin Knapp sehr ver-
über das Auktionshaus Dorotheum in Wien
2016 wurde der Normalbetrieb fortgesetzt,
dient gemacht. Als ehemaliger geschäfts-
an einen Berliner Sammler verkauft. Das
während bereits in der Mariahilfstraße 1 die
führender Oberarzt der Medizinischen Kli-
„Pesthaus“ hat nach einigem Verhandeln die-
neuen Räumlichkeiten mit modernem Mo-
nik hatte dieser während seiner Assisten-
se schließlich zurückkaufen und die Email-
biliar entstanden. Am 1. Feber 2016 folgte
tenzeit tatsächlich auch die Witwe Malfatti
leschilder damit wieder an ihren ursprüng-
schließlich die Eröffnung am neuen Standort
kennengelernt. Als Nächstes wurden die
lichen Platz zurückbringen können.
Abb. 3 und 4: Eindrücke von den Apothekenmöbeln im Depot II des Freundeskreises Pesthaus.
Kurt Ryslavy, Geschichte der Apotheken Nord-, Ost- und Südtirols, Wien 1991, S. 23f. Innsbrucker Nachrichten, 08.04.1880, S. 1056. 3 Innsbrucker Nachrichten, 29.09.1896, S. 2. 4 Ryslavy, Geschichte, S. 24. 5 Innsbrucker Nachrichten, 19.11.1897, S. 2. 6 Innsbrucker Nachrichten, 23.01.1987, S. 2, und 11.04.1893, S. 2. 7 Allgemeiner Tiroler Anzeiger, 19.01.1917, S. 8. 8 Pharmazeutische Presse, 07.05.1932, S. 199. 9 Ryslavy, Geschichte, S. 24. 10 Seit seiner Gründung 1999 bemüht sich der in Innsbruck ansässige medizinhistorische Verein „Freundeskreis Pesthaus“ um die Erforschung der regionalen Medizin- und Gesundheitsgeschichte sowie um die Bewahrung medizin- und pharmaziehistorischer Objekte durch Integrierung in die mittlerweile etwa 10.000 Einzelstücke umfassende Vereinssammlung, „Saluteum“ genannt. Das langfristige Ziel ist die Schaffung eines medizinhistorischen Schaudepots oder Museums im Raum Innsbruck. 11 Kunsttischlerei Pöschl – Antiquitätenrestaurierung (https://www.florianpoeschl.com/). 1
2
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
25
Personen/Veranstaltungen
Nachruf ao. Univ.-Prof Dr. Hans-Peter Rhomberg * 24.4.1940 † 2.4.2020
Am 2. April 2020 verstarb Univ.-Prof. Dr.
Prof. Rhomberg nach Antritt seines Ruhe-
am Regionalbüro der Weltgesundheitsorga-
Hans-Peter Rhomberg knapp vor seinem 80.
standes im Juli 2005 freundschaftlich ver-
nisation in Kopenhagen sowie ein Aufenthalt
Geburtstag. Weit über die Grenzen Tirols
bunden, er zeigte ständiges Interesse an der
in Chicago bei Prof. Stamler, wo er sich große
hinaus war der ausgebildete Internist als
weiteren Entwicklung „seines“ Hochzirl. Nun
Kenntnisse in der damals in Tirol kaum be-
Wissenschaftler, Buchautor und ausgewiese-
konnte er sich aber auch seiner Leidenschaft
kannten „Public Health“ aneignete. Im April
ner Experte und Pionier auf dem Gebiet der
als Buchautor widmen. Er verfasste mehrere
1974 kehrte Prof. Rhomberg an die Universi-
klinischen Geriatrie bekannt. Für die Tiroler
medizinhistorische Bücher und ganz beson-
tätsklinik Innsbruck zurück. 1983 habilitierte
Ärztekammer organisierte er über viele Jah-
ders widmete er sich der Tiroler Ärztin und
er sich mit dem Vorsorgeprojekt „Tiroler
re die jährliche Lukasmesse.
Ordensgründerin Anna Dengel aus Steeg im
Herzprojekt Oberperfuss 1977 (bis 1987)“ und
Lechtal. Noch in seiner aktiven Zeit als Arzt
ab 1978 fungierte er als wissenschaftlicher
1985 wurde Prof. Rhomberg als ärztlicher
und Lehrer verfasste er ein Buch über diese
Begleiter von Landesrat Greiderer bei der
Direktor des LKH Hochzirl und Primarius der
große Tiroler Ärztin und Gründerin zahlrei-
Begründung des ersten Tiroler Gesundheits-
cher Spitäler in den Entwicklungsländern.
und Sozialsprengels in Zirl.
Abteilung Innere Medizin und Akutgeriatrie bestellt. Als ich im Jänner 1986 meine inter-
Das Vorwort zu dem Buch verfasste Mutter
nistische Ausbildung in Hochzirl begann,
Teresa. Ich erinnere mich noch heute, wie
Das Lebenswerk Prof. Rhombergs wurde mit
lernte ich Prof. Rhomberg als ausgezeichne-
stolz Prof. Rhomberg war, als der Tiroler Land-
zahlreichen Auszeichnungen gewürdigt:
ten Lehrer und Vorgesetzten kennen. Seine
tag auf seine Initiative hin beschloss, dem
Kuner-Preis für Präventivmedizin 1986, ao.
Landeskrankenhaus Hochzirl den Namen
Univ.-Professor 1992, das Ehrenzeichen des
Tatkraft und vor allem seine innovativen Ideen in der Akutgeriatrie, aber auch deren
„Anna-Dengel-Haus“ zu verleihen.
dynamische Umsetzung gegen so manchen Widerstand machten das LKH Hochzirl rasch
Hans-Peter Rhomberg war ein sehr gläubiger
Verleihung des Ehrenringes der Gemeinde
zum führenden geriatrischen Zentrum West-
Mensch. So verwundert es nicht, dass er auf
Zirl, Päpstlicher Sylvesterorden und Ehren-
österreichs. Uns Ärztinnen und Ärzten war
Ersuchen Präs. Dr. Wechselbergers die Lukas-
mitglied der Österr. Gesellschaft für Geriatrie
er ein vorbildlicher Chef und manchen von
messe für die Tiroler Ärztekammer nach ei-
und Gerontologie.
uns auch ein väterlicher Freund. Sein großes
ner kurzen Pause 1990 wieder ausrichtete
Augenmerk galt allen Berufsgruppen, vor
und bis zu seinem Tode jährlich organisierte.
allem der internistisch-geriatrischen Pflege
Hans-Peter Rhomberg kam am 24. April 1940
Chef der alten Schule. Er sah seine Aufgabe
und der Physio- und Bädertherapie im Sinne
in Kitzbühel zur Welt, er maturierte am Stifts-
stets als zentralen Mittler zwischen den Be-
der geriatrischen Mobilisation. Durch die in
gymnasium der Benediktiner in Kremsmüns-
dürfnissen der Patienten und den Möglich-
Mit Hans-Peter Rhomberg verließ uns ein
der Hochzirler Geriatrie einzigartige Durch-
ter und studierte im Anschluss an der Univer-
keiten seines Hauses. Für ihn war jeder Mit-
mischung von internistischen und geriatri-
sität Innsbruck Medizin. Seine erste Stelle trat
arbeiter wichtig, von der Aufräumerin bis
schen Patienten vermied er die physische
er an der Klinik für Psychiatrie und Neurologie
zum Oberarzt. So entstand unter seiner Lei-
und psychische Überlastung seiner Mitarbei-
bei Univ.-Prof. Dr. Hans Ganner an. Von 1965
tung der „gute Geist von Hochzirl“ mit einem
ter. Unter Prof. Rhomberg wurde das LKH
bis 1970 absolvierte er seine Ausbildung für
ausgesprochen guten Betriebsklima.
Hochzirl auch baulich bis 2001 generalsa-
Innere Medizin bei Univ.-Prof. Dr. Herbert
niert, eine moderne Diagnosestraße errichtet
Braunsteiner an der Klinik in Innsbruck.
und das Haus um eine eigene Abteilung für
26
Landes Tirol 1995, das österr. Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse 1999, die
Lehrer und väterlichen Freund stets in guter
Neurologische Akutnachsorge erweitert.
Es folgen Auslandsaufenthalte an der London
Vielen Mitarbeitern des LKH Hochzirl blieb
School of Hygienic and Tropical Medicine,
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Wir Hochzirler werden unseren Chef, Arzt, Erinnerung behalten. Dr. Ludwig Gruber
Personen/Veranstaltungen
In memoriam Dr. Herbert Knapp * 22.5.1939 † 31.3.2020
Am 31.3.2020 ist der langjährige Vorsitzende
scheidungskompetenz mit hoher Verant-
der „Paracelsusmedaille für besondere Ver-
der Disziplinarkommission der Ärztekam-
wortung auszuüben, und seinem Verständ-
dienste“ gewürdigt.
mer für Tirol, Senatspräsident des OLG Inns-
nis für die besondere berufliche Situation
bruck i. R. Dr. Herbert Knapp, im 81. Lebens-
der Ärzteschaft.
jahr verstorben.
Seine große Fürsorge galt seiner Familie, seiner Gattin Claire, seinen Töchtern, Enkel-
Sein großes Anliegen war der Erhalt des An-
kindern und Urenkeln.
Der hervorragende Jurist Dr. Herbert Knapp
sehens der Tiroler Ärzteschaft, seine heraus-
hat die Disziplinargerichtsbarkeit der Ärz-
ragenden Eigenschaften waren sein zuvor-
Ihnen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme
tekammer für Tirol im Zeitraum von 1984
kommendes Wesen, seine ausgeprägte so-
mit der Zusicherung, dem lieben Verstorbe-
bis 1994 als stellvertretender Vorsitzender
ziale Kompetenz, seine stille Bescheidenheit
nen stets ein dankbares und ehrendes An-
der Disziplinarkommission und von 1994
und sein stetes Bemühen um Verständigung
denken zu bewahren.
bis 2013 als deren Vorsitzender ganz wesent-
und Ausgleich. Präsident Dr. Artur Wechselberger,
lich mitgeprägt. Die Verdienste des Dr. Herbert Knapp um
Thomas Czermin, langjähriger Leiter
Seine Vorsitzführung war gekennzeichnet
die Tiroler Ärzteschaft wurden von der Ärz-
der Abteilung Standespolitik und
von der Bereitschaft, die richterliche Ent-
tekammer für Tirol durch die Verleihung
Kurie der angestellten Ärzte
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
27
Personen/Veranstaltungen
Veranstaltung JungärztInnen „Zeit für unsere Zukunft“ auf 2021 verschoben! Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 konnte die Veranstaltung JungärztInnen 2020, welche in den März-Mitteilungen angekündigt wurde, nicht wie geplant im Juni 2020 stattfinden. Es ist angedacht, diese Veranstaltung mit den Schwerpunkten Klinische Notfälle, Wirtschaft, Recht & Steuern 2021 umzusetzen. Wir werden Sie schnellstmöglich über den neuen Termin informieren und bitten um Ihr Verständnis!
Abgesagt: 52. Internationaler Seminarkongress in Grado Infolge der COVID-19-Pandemie musste der 52. Internationale Seminarkongress in Grado (Italien) von 23.08.-28.08.2020 leider abgesagt werden.
Tiroler Ärztinnen und Ärzte ausgezeichnet Dr. Peter Obrist, Facharzt für Klinische Pa-
In diesem Jahr wurden wieder Ärztinnen
tin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchi-
und Ärzte vom Bundespräsidenten mit der
rurgie, Fachärztin für Kinder- u. Jugendchi-
thologie und Molekularpathologie in Zams
Ernennungskurkunde zum Medizinalrat
rurgie, Univ.-Klinik für Visceral-, Transplan-
Doz. Dr. Dagmar Strohmeyer, Kassenver-
/ zur Medizinalrätin ausgezeichnet. Dieser
tations- u. Thoraxchirurgie
ehrenvolle Berufstitel wird ÄrztInnen für besondere berufliche Verdienste und Leistungen für das Gemeinwesen verliehen.
Dr. Gregor Henkel, Kassenvertragsfacharzt für Urologie in Kufstein
ärztin für Allgemeinmedizin in Thaur
Doz. Dr. Heinz Kofler, Facharzt für Haut- u. Geschlechtskrankheiten in Hall i.T.
Im Jahr 2020 erging diese staatliche Aus-
tragsärztin für Urologie in Uderns Dr. Susanne Zitterl-Mair, Kassenvertrags-
Dr. Renate Larndorfer, M.Sc., ehemalige
Für ihr außergewöhnliches Engagement als Ärztin wurde MR Dr. Doris Schöpf vom Bundespräsiden-
zeichnung an:
Fachärztin für Unfallchirurgie, Univ.-Klinik
Dr. Georg Furtschegger, Kassenvertrags-
für Unfallchirurgie, Department Operative
ten der Berufstitel Obermedizinalrätin ver-
Medizin
liehen.
arzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck Dr. Georg Haim, Facharzt für Anästhesio-
Univ.-Prof. Prim. Dir. Dr. Monika Lechleit-
logie u. Intensivmedizin, A.ö. Landeskran-
ner, Fachärztin für Innere Medizin, ärztliche
Die Ärztekammer für Tirol gratuliert den aus-
kenhaus Hall i. T., Abteilung Anästhesie
Direktorin des Landeskrankenhauses Hoch-
gezeichneten Ärztinnen und Ärzten recht
zirl - Natters, Standort Natters
herzlich!
Dr. Beatrice Häussler, ehemalige Fachärz-
Grado 30.5. – 5.6.2021 30. Ärztetage
Fortbildung der Superlative! www.arztakademie.at/grado Ankünder_Grado_2021.indd 1
28
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
26.01.20 21:31
bezahlte Einschaltung Einschaltung bezahlte
Selbstständig in der eigenen Praxis? Es gilt, jetzt die richtigen Fragen zu stellen Wie kann man Ärztinnen und Ärzten eine
mit konfrontiert, wie und wann Sie sich
Bereits am 10. Oktober 2020 wird es die
fundierte Auseinandersetzung mit den
welchen Aufgaben am besten stellen sollen.
nächste Möglichkeit zur Teilnahme am Se-
Zeitpunkt rund um die Gründung einer
Im Mittelpunkt für die Teilnehmer/innen
Austausch und zur Klärung individueller
Praxis ermöglichen? Dieser Herausforde-
steht bei diesem Seminar der direkte Aus-
Fragen.
rung stellt sich das neue Seminarformat
tausch mit den Expert:innen aus allen rele-
richtigen Fragestellungen zum passenden
„Mut zur Selbstständigkeit“ von „Die Pra-
minar geben und damit zum gemeinsamen
vanten Bereichen.
Über die Webseite von „Die Praxismacher“
xismacher“ in Zusammenarbeit mit „Alumn-i-Med“.
können Sie sich bereits jetzt vormerken lasDie Botschaft von Praxismacher-Obmann
sen. Eine rasche Kontaktaufnahme zahlt sich
Ernst Schrattmaier für die Veranstaltung:
aus, denn die Teilnehmerzahl ist wieder
Bereits zum zweiten Mal lieferten die Orga-
„Haben Sie den Mut, selbständig zu werden!
nisatoren im Februar einer begrenzten Teil-
Es bietet unglaubliche Chancen. Eigentlich
nehmerzahl den hierfür entsprechenden
war es noch nie so interessant, wie jetzt, da
Rahmen mit wertvollem Know-how und
in den nächsten Jahren viele Praxisstellen
Kontakt:
hilfreichen Tipps aus der Praxis. Denn ha-
frei werden und der Kuchen komplett neu
Verein „Die Praxismacher“
ben Sie sich als Ärztin oder Arzt dazu ent-
verteilt wird. Ich kann nur sagen: trauen Sie
Mentlgasse 1
begrenzt!
schlossen, eine neue Praxis zu gründen, eine
sich und ergreifen Sie die Chance zur Selbst-
6020 Innsbruck
bestehende zu übernehmen oder zu erwei-
verwirklichung! Es lohnt sich und dieses
T: +43 512 209096
tern, stehen Sie vor einer Reihe an Heraus-
Seminar erleichtert viele Schritte, die für Sie
E: [email protected]
forderungen. Gleichzeitig sind Sie nun da-
schon bald notwendig sein werden. “
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DAS ETWAS ANDERE PRAXISGRÜNDUNGSSEMINAR für ÄrztInnen und ZahnärztInnen
Mitteilungen der der Ärztekammer Ärztekammer für für Tirol Tirol 02/2020 02/2020 Mitteilungen
29 1
bezahlte Einschaltung
Dr. Johannes und Hertha Tuba Forschungsförderung Im Auftrag der Dr. Johannes und Hertha Tuba-Stiftung schreibt die Medizinische Universität Innsbruck die Einreichung von Projekten auf den Gebieten der Gerontologie und Geriatrie (Alternsforschung) aus. Für das Jahr 2020 sind 100.000,- Euro zur Förderung eines herausragenden Projekts im Bereich der Alternsforschung mit einer maximalen Projektlaufzeit von 36 Monaten ausgelobt. Es handelt sich um eine kosten‑ ersatzbefreite, projektbezogene Forschungszuwendung nach Paragraph 27 UG 2002. Als ProjektleiterInnen müssen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Medizinischen Universität Innsbruck fungieren. Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit von Kooperationen mit anderen Tiroler medizinischen Einrichtungen hingewiesen, die die Forschungszusammenarbeit zwischen Universität und Krankenhäusern, Arztpraxen und dergleichen forcieren soll. Gefördert werden innovative Projekte aus dem Bereich medizinischer Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung rund um Fragen des Alters und des Alterns (Prävention, Diagnose, Therapie, Rehabilitation), deren Ergebnisse zur Verbesserung der Situation von Menschen im Alter erkennbar beitragen. Zielsetzung ist die unmittelbare Förderung der Wissenschaft und der Forschungstätigkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf höchstem Niveau. Die Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.i-med.ac.at/forschung/ foerderungen/Dr.-Johannes-und-Hertha-Tuba-Forschungsfoerderung.html
Die Antragstellung hat bis zum 31. Juli 2020 zu erfolgen. Das Antragsprozedere wird ausschließlich online über GAR abgewickelt: https://fld.i-med.ac.at/public/garinfo.cgi Eine von der Medizinischen Universität Innsbruck eingesetzte Jury, der auch eine von der Tuba-Stiftung benannte Person mit Sitz und Stimme angehört, entscheidet über die eingereichten Förderanträge. Die Fördernehmerin/der Fördernehmer wird, nach Beschlussfassung durch den Tuba-Stiftungsvorstand, durch ein gemeinsames Schreiben des Tuba-Stiftungsvorstandes und der Medizinischen Universität Innsbruck über die Zuerkennung einer projektbezogenen Forschungsförderung in Kenntnis gesetzt. Anfragen nimmt Frau Eva Mayrgündter, Abteilung Forschungsservice und Innovation, telefonisch unter 0512/9003-71763 oder via E-Mail an [email protected] gerne entgegen. Für die Tuba-Stiftung: Kommerzialrat Franz Troppmair, Vorstandsvorsitzender Für die Medizinische Universität Innsbruck: Univ.-Prof. Dr. Christine Bandtlow Vizerektorin für Forschung und Internationales
Wichtiger Hinweis für alle Ärzte Updates per E-Mail und Homepage Immer häufiger werden wichtige Informationen, Updates, Newsletter und dergleichen nur mehr per E-Mail oder auf der Homepage angekündigt. Dass dieser Weg nicht nur Geld, sondern auch Zeit spart, ist mittlerweile nichts Neues mehr. Es ist der Ärztekammer daher ein Anliegen, Sie mit Nachdruck darum zu bitten, regelmäßig Ihre E-Mails abzurufen und auch immer wieder einen Blick auf die Homepage zu werfen.
30
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
bezahlte Einschaltungen
Vergabe des „Dr. Johannes und Hertha Tuba-Preises 2020“ Die Dr. Johannes und Hertha Tuba-Stiftung lobt hiermit für wissenschaftliche Arbeiten oder eine besonders herausragende wissenschaftliche Tätigkeit (Würdigung des wissenschaftlichen Lebenswerkes) im Bereich der Gerontologie und Geriatrie (Alternsforschung) den Betrag von 10.000,- Euro aus. Gerontologische Arbeiten können sich im weiteren Sinne mit allen Aspekten von Alterungsvorgängen befassen. Eingereichte Arbeiten dürfen nicht vor mehr als drei Jahren publiziert worden sein. Gemeinschaftsarbeiten können nur durch den „corresponding author“ oder mit nachgewiesener vorheriger Kenntnisnahme desselben eingereicht werden. Die Publikationen sollen den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis unterstützen, das heißt die Erschließung von Grundlagenwissen für die Praxis, die Generierung praktischer Erfahrungen für die Forschung oder die wissenschaftliche Überprüfung der gerontologischen Praxis fördern. Grundsätzliche Beurteilungskriterien sind die Relevanz, Aktualität, Originalität, Methodik, Vollständigkeit und Verständlichkeit der eingereichten Arbeiten. Die Vergabe des Preises erfolgt durch die Medizinische Universität Innsbruck. Für die Feststellung der Preiswürdigkeit setzt die Medizinische Universität Innsbruck eine Fachjury ein, die aus Universitätsangehörigen und einem Vertreter des Tuba-Stiftungsvorstandes besteht. Diese ExpertInnen-Jury behält es sich vor, Publikationen zusätzlich durch unabhängige externe Fachleute begutachten zu lassen.
AntragstellerInnen müssen ein abgeschlossenes Human- oder Zahnmedizinstudium vorweisen, ihren Wohnsitz oder Wirkungsbereich in Tirol haben und sich der Forschung bzw. Diagnostik und Therapie im Rahmen der Gerontologie und Geriatrie widmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die einzureichenden Unterlagen umfassen ein formloses Antragsschreiben samt Lebenslauf und vor allem die den erwähnten Auszeichnungskriterien entsprechende(n) Publikation(en). Die Antragstellung hat vom 1.9.2020 bis 31.10.2020 zu erfolgen. Das Antragsprozedere wird ausschließlich online abgewickelt unter: http://fld.i-med.ac.at/gar Anfragen nimmt Frau Eva Mayrgündter, Abteilung Forschungsservice und Innovation, telefonisch unter 0512/9003-71763 oder via E-Mail an [email protected] gerne entgegen. Für die Tuba-Stiftung: Kommerzialrat Franz Troppmair, Vorstandsvorsitzender Für die Medizinische Universität Innsbruck: Univ.-Prof. Dr. Christine Bandtlow, Vizerektorin für Forschung und Internationales
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
31
Service
Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Tirol 2020 Die Preissumme für den Preis der Ärztekammer für Tirol wurde 2017 auf Euro 5.000,– erhöht und wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
1. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als 2 Jahre sein (gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist). Pro Bewerber darf nur eine Arbeit eingereicht werden. 2. Die Arbeiten sollen hauptsächlich im Raum Tirol ausgeführt worden sein. 3. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt werden.
4. Der Preis der Ärztekammer für Tirol ist ein Förderungspreis für junge ärztliche Wissenschaftler und kann nur an Personen verliehen werden, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben. 5. Die gleichzeitige Bewerbung für eine weitere Preisvergabe stellt kein Ausschlusskriterium dar. 6. Die Arbeiten sind in je 6 Exemplaren bis spätestens 30.11.2020 (Datum des Poststempels) bei der Ärztekammer für Tirol, Anichstr. 7, 6020 Innsbruck, einzureichen.
Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Ärztekammer für Tirol
Hall in Tirol Innsbruck Imst Kitzbühel Kufstein Landeck Lienz Reutte Schwaz St. Johann Telfs Wörgl
Innsbrucker Str. 84 Wilhelm-Greil-Str. 10 Schustergasse 27 Im Gries 11 Salurner Straße 38 Malserstraße 56 Mühlgasse 6/a Mühler Straße 12 Münchner Straße 20 Wieshoferstraße 9 Anton-Auer-Straße 5 Bahnhofstraße 8a
Tel. 05223/41377 Tel. 0512/5313-0 Tel. 05412/66092 Tel. 05356/62574 Tel. 05372/62131 Tel. 05442/62277 Tel. 04852/65646 Tel. 05672/64848 Tel. 05242/62398 Tel. 05352/64631 Tel. 05262/61716 Tel. 05332/72460
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12.03.13 08:51
Foto: Wolfgang Lackner
Kommentar zur Wohlfahrtsfons-Bilanz 2019 MR Dr. Gregor Henkel Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds Die Bilanz 2019 des Wohlfahrtsfonds der Tiroler Ärztekammer ist hinsichtlich Wertentwicklung des Kapitalanlagefonds WFF1 und Rendite des Immobilienbestandes die Beste seit Bestehen. Dies trotz bereits jahrelang einzementierter Nullzinspolitik der weltweit führenden Zentralbanken. Das Thema Altersvorsorge steht daher mehr denn je vor der Herausforderung, bei vertretbarem Risiko einen nachhaltigen Ertrag zu erzielen. Das Konzept eines ausgewogenen Anlagemixes bestehend aus international breit gestreuten Wertpapieren aus Aktien- und Anleihen gepaart mit selbst bewirtschafteten Immobilien im Eigenbestand hat
32
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
sich jedenfalls als krisenfestes Investment bewährt. Die erfolgreiche Bilanz 2019 stützt sich im Wesentlichen auf die hervorragende Aktienkursentwicklung sowie die fast einhundertprozentige Vermietung der Immobilien und dem erzielten Überschuss aus Beitragseinnahmen aller (Zahn-) Ärzte und Ärztinnen. Somit konnten der erweiterten Vollversammlung folgende historische Höchststände präsentiert werden: Die Bilanzsumme stieg auf EUR 453 Mio. bei einem Rechnungsüberschuss von EUR 35,4 Mio., was einer Gesamtrendite von +8,68% p. a. entspricht und somit ausreichend Potential für Rücklagenbildung und Investitionen zur Verfügung steht. Die Bilanz 2020 wird allerdings aufgrund der Corona-Krise und den Folgen aus dem wochenlangen wirtschaftlichen Lockdown im heurigen Jahr deut-
lich schlechter ausfallen. Die anfänglichen Verluste haben sich durch die umfangreichen Hilfszusagen aus Geld- und Fiskalpolitik der Zentralbanken und Regierungen zwischenzeitig in etwa halbiert, auch die Verluste durch Mietausfälle im Bereich der Immobilien werden sich durch das proaktive Zugehen auf die Mieter in Grenzen halten. Mittel- bis langfristig werden die aufgelegten Corona-Hilfspakete und somit Schulden der Staatshaushalte aber finanziert werden müssen. Die Nullzinspolitik wird dazu sicher weiter Teil der Strategie bleiben. Trotzdem deutet sich mit Stand Ende Mai an, dass durch die Diversifizierung der Anlageklassen die Verluste in Grenzen gehalten werden konnten und somit der langfristig erfolgreiche Weg des Wohlfahrtsfonds fortgesetzt werden kann.
95.412,24 540.739,57
38.119,17 4.860.771,12
38.329,80
Summe Aktiva
5.251.171,68
149,26 1.356.016,77 1.903.682,94
2. Kassa
C. Rechnungsabgrenzungsposten
321,74 1.553.034,03 2.122.863,80
1.355.867,51
1.552.712,29
49.617,77 557.789,27
435.529,44
72.642,06
12.040,50
219.201,36 2.602.621,06 2.699.788,15
2.383.419,70
87.854,87
9.312,22
31.12.2018 €
1. Girokonten
III. Bankguthaben und sonstige Vermögensbestände
365.093,36
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
80.233,97
2. Forderungen Wohlfahrtsfonds
1. Forderungen offene Reisekosten
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Gedenkmedaillen
I. Münzen 6.926,60
241.708,06 3.158.665,46 3.309.158,94
2. Versicherungsansprüche
B. Umlaufvermögen
2.916.957,40
148.822,31
1.671,17
31.12.2019 €
1. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
III. Finanzanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung
II. Sachanlagen
1. Software
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
A. Anlagevermögen
Aktiva
Ärztekammer für Tirol
Summe Passiva
D. Rechnungsabgrenzungsposten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
5.251.171,68
11.260,00
659.297,39
659.297,39
506.869,49
506.869,49
2. sonstige Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
152.427,90 152.427,90
302.553,11 1.346.265,18
1.043.712,07
1.046.887,65 3.234.349,11
2.187.461,46
31.12.2019 €
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
C. Verbindlichkeiten
2. sonstige Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen
B. Rückstellungen
II. Rücklagen
I. Kapital
A. Eigenkapital
Passiva
Ärztekammer für Tirol Kammer Bilanz zum 31.12.2019
Seite 1
4.860.771,12
9.770,00
407.212,10
407.212,10
263.077,74
144.134,36
263.077,74
144.134,36
285.771,39 1.366.855,56
1.081.084,17
1.046.887,65 3.076.933,46
2.030.045,81
31.12.2018 €
Bilanz
zum 31.12.2019
Service
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
33
34
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
1.458.883,30 650.303,80
Zinsen Wertpapiere und Zinsen Bankguthaben
Übrige Erträge
Kammerumlagen Vorjahre
Summe Erträge
Aufwendungen Kammer
Rohüberschuss
Personalaufwand
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10. Übrige Aufwendungen
23.519,65 157.415,65 157.415,65
11. Abschreibungen
12. Gebarungserfolg
13. Jahresüberschuss
2.290.122,40
286.306,45
2.576.428,85
-158,80
52.591,17
54.244,77
278.548,81
sonstige Erträge
2.191.202,90
Erträge Kammerumlagen Tiroler Ärztekammer
2.
2019 €
1.
Ärztekammer für Tirol
234.645,63
234.645,63
22.940,53
540.170,60
1.307.513,91
2.105.270,67
300.373,08
2.405.643,75
-1.072,10
20.709,82
10.605,56
236.863,87
2.138.536,60
2018 €
Ärztekammer für Tirol Kammer Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.2019 bis 31.12.2019
Service
.
Summe Aktiva
C. Rechnungsabgrenzungsposten
1. Bankguthaben
II. Bankguthaben
453.160.981,50
2.406.322,40
16.710.377,95 18.419.521,89
553.416,45 1.709.143,94
540.338,69
2. Mietforderungen
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
615.388,80
417.774.500,35
2.259.874,30
15.360.564,42 16.886.925,64
474.107,51 1.526.361,22
415.328,90
636.924,81
797.538,36 224.081.233,99 398.627.700,41
797.538,36
10.533.078,27
256.151.729,67 432.335.137,21
1. Beitragsforderungen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
B. Umlaufvermögen
3. Goldbarren
11.690.547,87
2. Versicherungsansprüche
212.750.617,36
174.539.623,26
176.183.407,52 243.663.643,44
2.077.338,17
0,88
6.689.763,88
165.772.520,33
6.843,16
31.12.2018 €
4.490.205,33
0,88
6.689.763,88
165.003.437,43
0,02
31.12.2019 €
1. Wertpapiere
III. Finanzanlagen
4. Anlagen in Bau
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
2. Unbebaute Grundstücke
1. Bebaute Grundstücke
II. Sachanlagen
1. Software sowie Lizenzen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
A. Anlagevermögen
Aktiva
Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds
Summe Passiva
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
453.160.981,50
Seite 1
417.774.500,35
3.207.264,87 323.245,68
3.530.510,55
3.286.045,46
2.921.345,66 364.699,80
2.771.735,43 323.245,68
3.094.981,11
435.529,44
104.979,55 1.729.820,02
1.624.840,47
2.556.252,30 364.699,80
365.093,36 2.920.952,10
2. sonstige Verbindlichkeiten
127.400,00 1.895.865,95
1.768.465,95
653.347,45 412.514.169,78
447.979.070,09
-7.318.973,95
419.179.796,28
31.12.2018 €
Bilanz
zum 31.12.2019
653.347,45
1. Verbindlichkeiten Kammer
C. Verbindlichkeiten
2. sonstige Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
B. Rückstellungen
III. Rücklagen
411.860.822,33
35.464.900,31
I. Kapital
31.12.2019 €
II. Jahresgewinn, Jahresverlust
A. Eigenkapital
Passiva
Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds Bilanz zum 31.12.2019
Service
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
35
.
36
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Zuschüsse Sozialversicherungsanstalten
Beiträge Wohlfahrtsfonds
Erträge Veranlagungen
Sonstige Erträge
Summe Erträge
Altersversorgung
Invaliditätsversorgung
Witwen (-er) Versorgung
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
18. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
17. sonstige betriebliche Aufwendungen
16. Aufwendungen Wohlfahrtsfonds
15. Rohüberschuss
35.464.900,31
105.862,10
3.795.592,72
39.366.355,13
2.139.865,90
39.434.822,96
13. Summe Leistungsbereich
14. Aufwendungen Veranlagungen
2.111.162,88
37.323.660,08
1.546.653,88
5.869.800,83
1.195.989,33
28.711.216,04
80.941.043,99
77.539,51
39.649.109,85
2.865.171,60
509.003,87
37.840.219,16
2019 €
12. Unterstützungsleistungen
11. Summe Versorgungsleistungen
10. Rentenleistungen
Erlöse Rentenbeiträge
1.
Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds
-7.318.973,95
6.601.478,48
1.802.858,08
1.085.362,61
2.761.145,68
37.569.901,06
2.477.670,60
35.092.230,46
1.726.965,17
5.749.308,01
1.103.118,49
26.512.838,79
41.416.409,35
216.823,61
1.665.902,43
2.775.989,90
472.708,96
36.284.984,45
2018 €
Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.2019 bis 31.12.2019
Service
.
.
502.313,68 504.080,39 869.080,39
1.766,71
365.000,00
31.12.2019 €
472.077,54 473.461,24 838.461,24
1.383,70
365.000,00
31.12.2018 €
Summe Passiva
Erlöse Weihnachtsglückwunschenthebung
Erträge Finanzen
Summe Erträge
Unterstützungsleistungen
Aufwendungen Finanzen
Jahresüberschuss
2.
3.
4.
5.
6.
29.288,63
1.191,43
1.328,40
31.808,46
4.945,46
26.863,00
2019 €
26.050,82
1.163,81
2.617,20
29.831,83
5.460,83
24.371,00
2018 €
Seite 1
1.1.2019 bis 31.12.2019
838.461,24
216,33
26.050,82 838.244,91
812.194,09
31.12.2018 €
Bilanz
zum 31.12.2019
Gewinn- und Verlustrechnung
869.080,39
1.546,85
29.288,63 867.533,54
II. Jahreserfolg
B. Verbindlichkeiten
838.244,91
31.12.2019 €
I. Kapital
A. Eigenkapital
Passiva
Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.2019 bis 31.12.2019
1.
Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds
Summe Aktiva
II. Bankguthaben
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
B. Umlaufvermögen
I. Finanzanlagen
A. Anlagevermögen
Aktiva
Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds
Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds Bilanz zum 31.12.2019
Service
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
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Service
PUNKTE Die derzeitigen Punktewerte bei den Kassen 1. §-2-Krankenkassen
(Versicherungsanstalt öffentlich Eisenbahnen und Bergbau)
(Österreichische Gesundheitskasse)
Bediensteter,
seit 1.1.2020
seit 1.1.2020 Abschnitt A.I. bis A.X. 1,0955
1. Punktegruppe bis 36.000 ohne Kleinlabor Kleinlabor1)
1,0679
Punktegruppe ab 36.001 ohne Kleinlabor
0,5503
Kleinlabor1)
0,5363
Große Sonderleistungspunkte (-/II)
1,9068
EKG-Punkte
0,9302
Laborpunkte (= Pos. Nr. 178a-v)
0,4518
Fachröntgenologen 1. Punktegruppe bis 28.000 Pkt.
1,5017
2. Punktegruppe ab 28.001 Pkt.
0,7435
Fachlabor
1)
1 bis 1.000.000 Punkte
0,068963
1.000.001 bis 5.000.000 Punkte
0,022988
ab 5.000.001 Punkte
0,011423
Ausnahmen: Grundleistungen durch ALL
1,0380
ANÄ, LU, N, P
1,1671
INT
1,4452
KI
1,2378
Abschnitt B.: Operationstarif
0,9859
Abschnitt D.: Labor
1,2372
Abschnitt D.: Labor-Akutparameter
1,7480
Abschnitt E.: Röntgen
0,8977
Werden die Pos. Nr. 2.04, 2.05, 2.09, 3.01, 5.01, 5.02 und 11.25 von Angehörigen anderer Fachgebiete als jenem für medizinische und chemische Labordiagnostik, die Pos. Nr. 5.03 von Angehörigen der Fachgebiete Gynäkologie, Kinderheilkunde oder Urologie bzw. die Pos. Nr. 1.01., 3.07 und 3.08 von Angehörigen des Fachgebiets Kinderheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Punktewert für Akutparameter zur Anwendung.
3. SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
seit 1.1.2020
Ausgenommen Pos. Nr. 39.
2. BVAEB
38
0,9859
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
GSVG-Anspruchsberechtigte:
Abschnitt A.I. (ohne 1j)
0,7403
Abschnitt A.I. (1j)
0,7216
Abschnitt A. II TA
0,7105
Abschnitt A.III. bis A.X. (ohne 34a bis 34f, 35b, 35e, 35f und 36a bis 36f)
0,7396
Abschnitt A.VIII. (34a bis 34f)
0,5539
Abschnitt A.IX. (35b, 35e, 35f und 36a bis 36f)
0,6883
Service
WERTE Abschnitt A.Xb.
1,5308
Abschnitt A.XII. (Ergometrische Untersuchungen)
0,5218
Abschnitt A.XI. und C.
1,5404
Abschnitt A.XIII.
0,3940
Abschnitt A.XII. (Sonographische Untersuchungen)
0,5562
Abschnitt A.XIV.
1,74801)
Abschnitt A.XII. (Ergometrische Untersuchungen)
0,5218
Abschnitt B. (Operationen)
0,4554
Abschnitt A.XIII.
0,5005
Abschnitt D. (Labor)
0,7805
Abschnitt A.XIV.
1,74801)
Abschnitt E. (R1a bis R2e)
0,5761
Abschnitt B. (Operationen)
0,7258
Abschnitt E. (R3a bis R5b)
0,3479
Abschnitt D. (Labor)
1,2372
Abschnitt E. (ohne R1a bis R5b)
0,4240
Abschnitt E. (R1a bis R2e)
0,6481
Abschnitt E. (R3a bis R5b)
0,5170
Abschnitt E. (ohne R1a bis R5b)
0,5684
1) für nachstehende Pos.Nrn. und Fachgebiete gelten ab 1.1.2020 folgende Ausnahmen: a) Werden die Pos.Nrn. 1.01, 4.20, 5.03, 7.02 und 12.93 von Allgemeinmedizinern in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von € 1,2372 zur Anwendung. b) Werden die Pos.Nrn. 1.01, 3.16, 4.20 und 7.02 von Angehörigen des Fachgebietes Innere Medizin in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von € 1,2372 zur Anwendung. c) Werden die Pos.Nrn. 4.07, 4.08, 7.02 und 12.93 von Angehörigen des Fachgebietes Kinder- und Jugendheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von € 1,2372 zur Anwendung. d) Werden die Pos.Nrn. 1.01 und 4.20 von Angehörigen des Fachgebietes Lungenheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von € 1,2372 zur Anwendung. e) Werden die Pos.Nrn. 12.01, 12.07 oder 12.12 in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von € 1,2372 zur Anwendung.
1) für nachstehende Pos.Nrn. und Fachgebiete gelten ab 1.1.2020 folgende Ausnahmen: a) Werden die Pos.Nrn. 1.01, 4.20, 5.03, 7.02 und 12.93 von Allgemeinmedizinern in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Laborpunktewert nach Abschnitt D. zur Anwendung. b) Werden die Pos.Nrn. 1.01, 3.16, 4.20 und 7.02 von Angehörigen des Fachgebietes Innere Medizin in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Laborpunktewert nach Abschnitt D. zur Anwendung. c) Werden die Pos.Nrn. 4.07, 4.08, 7.02 und 12.93 von Angehörigen des Fachgebietes Kinderund Jugendheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Laborpunktewert nach Abschnitt D. zur Anwendung. d) Werden die Pos.Nrn. 1.01 und 4.20 von Angehörigen des Fachgebietes Lungenheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Laborpunktewert nach Abschnitt D. zur Anwendung. e) Werden die Pos.Nrn. 12.01, 12.07 oder 12.12 in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Laborpunktewert nach Abschnitt D. zur Anwendung.
5. KUF (Tiroler Kranken- und Unfallfürsorge)
BSVG-Anspruchsberechtigte:
seit 1.1.2020
Abschnitt A.I. (ohne 1j)
0,5475
Abschnitt A.I. (1j)
0,6216
Abschnitt A. II TA
0,7105
Abschnitt A.III. bis A.X. (ohne 34a bis 34f, 35b, 35e, 35f und 36a bis 36f)
0,7396
Abschnitt A.VIII. (34a bis 34f)
0,4432
Abschnitt A.IX. (35b, 35e, 35f und 36a bis 36f)
0,6883
Abschnitt A.Xb.
1,5308
Abschnitt A.XI. und C.
0,5404
Grund- und Sonderleistungen
1,38
Abschnitt A.XII. (Sonographische Untersuchungen)
0,4700
Laboratoriumsuntersuchungen
0,45
für Arztleistungen
1,1229
Labor-Tarife für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte
0,1065
Fachlaboratorien
0,0859
6. Privathonorartarif seit 1.1.2020
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
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Foto: Adobe Stock/vegefox
bezahlte Einschaltung
Corona & Ihre Finanzen
Checkliste zur wirtschaftlichen Schadensbegrenzung Seit Mitte März heißt es: „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.“ Die Corona-Krise wird uns so schnell nicht mehr loslassen und gibt uns ordentlich zu denken. Jede Krise ist aber immer auch eine Chance und führt den einen oder anderen womöglich sogar zu effizienteren Strategien und neuen, besseren Ideen. Aktuell empfehlen wir Ihnen jedenfalls, folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, gemäß der Rechtslage bei Redaktionsschluss, zu setzen bzw. im Auge zu behalten: 1. Entschädigungen aus dem Härtefallfonds: Ärzte, die bereits 2019 ausschließlich selbstständig tätig waren und deren letzter Steuerbescheid einen steuerpflichtigen Gewinn zwischen 5.527,92 Euro (Geringfügigkeitsgrenze) und ca. 60.000,– Euro ausweist, können zunächst unter bestimmten Voraussetzungen eine Soforthilfe von 1.000,– Euro beantragen. Nach Ostern startet die Phase II des Härtefallfonds, womit in einem weiteren Schritt für die nächsten 3 Monate pro Monat bis zu 2.000,– Euro (80 %
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
vom Verdienstentgang) beantragt werden können. Hier können dann auch Praxisgründer und Ärzte außerhalb der oben genannten Einkommensgrenzen Hilfe bekommen. Bereits in Phase I bezogene Gelder werden in Phase II angerechnet. Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer (WKO). Die Antragstellung kann ausschließlich online erfolgen. Unter folgendem Link kommen Sie zum Antrag: https://www.wko.at/service/haertefall-fondsepu-kleinunternehmen.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=antragseinreichung&utm_campaign=corona-newsletter+2020-03-27+-+created%3a+20200326+-+sent%3a+ 20200327&utm_term=n%2fa
Auf dieser Webseite gelangen Sie auch zu allen Informationen bezüglich der Voraussetzungen und beizubringenden Nachweise, Dokumente und Unterlagen für die Antragstellung. Wir empfehlen, diese Anweisungen vor dem Befüllen des Antragsformulars zu lesen. 2. Betriebskostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds Ab einem Umsatzrückgang von 40 % werden 25 % der Fixkosten (Miete, Versicherungsprämien, Zinsen, Lizenzkosten, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss ersetzt. Bei einem Umsatzrückgang von 60 % bis 80 % beträgt der Zuschuss 50 % der Fixkosten und bei einem Umsatzrückgang von 80 % bis 100 % werden 75 % der Fixkosten zugeschos-
bezahlte Einschaltung
nügt oder der Versicherungsschutz nur bei einer behördlich angeordneten Schließung greift, bitten wir Sie bei Ihrem Versicherungsberater nachzufragen.
sen. Kommt es bei verderblichen oder saisonalen Waren zu einem Wertverlust von 50 % oder mehr, so gibt es auch dafür die genannten Zuschüsse. Ebenso ist auch ein Unternehmerlohn von bis zu 2.000,– Euro p. m. vom Fixkostenzuschuss erfasst. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen vorher gesund war und sämtliche Maßnahmen zur Reduzierung der Fixkosten (siehe dazu auch Punkt 7.) und zum Erhalt der Arbeitsplätze ergriffen wurden.
Im Zweifel empfehlen wir bei Umsatzausfällen jedenfalls schriftlich eine Forderung dem Grunde nach (die Höhe wird in der Regel erst später, nach Geltendmachung aller schadensmindernden Ansprüche festzumachen sein) an den Versicherungsgeber zu stellen. Damit kann jedenfalls verhindert werden, dass von Versicherungsseite eingewendet werden kann, man hätte den eingetretenen Schadensfall nicht fristgerecht gemeldet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass man alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zur Schadensbegrenzung trifft und die öffentlichen Förderungen und Hilfen in Anspruch nimmt. Der Versicherungsgeber ist üblicherweise nur insoweit zur Leistung verpflichtet, als der Versicherungsnehmer der rechtlich verankerten Schadenminimierungspflicht nachgekommen ist.
Ein Antrag kann frühestens nach Feststellung des Umsatzrückganges und der Fixkosten mit Ablauf des Jahres gestellt werden. Dazu ist weiters eine Überprüfung und Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers notwendig. Die Auszahlung erfolgt dann über die Hausbank. Die Registrierung zur Beantragung soll ab 15.4.2020 online über das AWS (Austria Wirtschaftsservice) möglich sein. Spätestens muss dies bis 31.12.2020 erfolgen. Der vollständige Antrag hat bis 31.8.2021 Zeit.
5. Herabsetzung und Stundung von Abgabenschulden Zum einen können sowohl die an das Finanzamt und an die Sozialversicherung für Selbständige (SVS) künftig zu leistenden Quartalsvorauszahlungen herabgesetzt werden als auch bereits fällige Abgaben einschließlich Lohnabgaben gestundet werden. Empfehlenswert ist ein Stundungsantrag mit gleichzeitigem Antrag auf Nachsicht von Stundungszinsen. All diese Anträge können unkompliziert von Ihrem Steuerberater eingebracht werden.
3. Überbrückungsfinanzierungen: Jeder Unternehmer kann einen Betriebsmittelkredit beantragen, wenn er durch die „Coronavirus-Krise“ nicht mehr über eine ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebs verfügt. Um eine unkomplizierte Abwicklung zu erreichen, übernimmt das AWS gegenüber den Banken umfassende Garantien. Die Abwicklung erfolgt über die Bank. Bei Bedarf empfehlen wir, mit Ihrem persönlichen Bankbetreuer in Kontakt zu treten. Die Antragstellung erfolgt durch die Bank über ein Online-Schnellverfahren (AWS-Fördermanager).
7. Miete Sollte es momentane Liquiditätsengpässe geben, die dazu führen, dass Sie die Miete nicht bezahlen können, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen. Ist ein Betrieb von den behördlich angeordneten Schließungen betroffen, so besteht laut Rechtsexperten ein Anspruch auf Erlass oder Minderung der Mietzahlungen. Diesbezügliche Musterschreiben und Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftskammer unter folgendem Link: https://news.wko.at/ news/wien/Information-zur-Mietzinsminderung-bei-Geschaeftsraummieten.html. Hier wird davor gewarnt, die Miete einfach schuldig zu bleiben, da ein Mietrückstand zu einem Kündigungsrecht seitens des Vermieters führen kann. Die Wirtschaftskammer empfiehlt eine Weiterzahlung unter Vorbehalt mit einer entsprechenden Inkenntnissetzung des Vermieters (siehe Musterschreiben unter obigem Link). Zudem steht, entgegen gegenteiliger Aussagen, eine Mietenreduktion nicht nur bei behördlicher Schließung zu, sondern ist auch dann denkbar, wenn faktisch eine verminderte Nutzungsmöglichkeit auf Grund außerordentlicher Zufälle (Seuche) eingetreten ist. R
Foto: Adobe Stock/Nuthawut
4. Betriebsunterbrechungsversicherung: Die möglichen Leistungen divergieren entsprechend der individuellen Ausgestaltung Ihrer persönlichen Versicherungspolizze. Zahlungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung können dann in Betracht kommen, wenn der Betrieb komplett geschlossen ist, wenn Sie selbst krank oder auch wenn Sie selbst als Person in Quarantäne sind. Ist Letzteres der Fall, dann besteht nach dem Epidemiegesetz Anspruch auf eine staatliche Vergütung des Verdienstentganges.
6. Aussetzung von Prüfungshandlungen Vom Bundesministerium für Finanzen (BMF)
wurde zugesichert, dass Prüfungshandlungen derzeit aus Rücksicht auf die krisengeschüttelte Wirtschaft nicht in Kauf genommen werden müssen. Die Registrierkassen müssen aber weiterlaufen und dürfen bei vorübergehender Betriebsschließung aufgrund der Covid19-Krise nicht außer Betrieb genommen werden.
Ob für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung auch eine „freiwillige“ Schließung aus Sicherheitsgründen ge-
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
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Foto: Georg Hofer
bezahlte Einschaltung
55 % des Nettobezuges zuzüglich anteiligen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Um auszuloten, mit welchem Netto der jeweilige Mitarbeiter dabei wirklich rechnen kann, empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsmarktservice (AMS). Diese Variante kann dann Sinn machen, wenn die Ordination für längere Zeit komplett geschlossen wird und man wirklich zur gänzlichen Untätigkeit verdonnert ist.
Team Jünger, Steuerberater, die Ärztespezialisten von links: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva Messenlechner, STB Raimund Eller
Dies hat der renommierte Mietrechtsexperte, Rechtsanwalt Dr. Prader kürzlich in der Fachzeitschrift „immolex“ publiziert. Danach könnte eine Mietenreduktion im prozentuellen Ausmaß des Umsatzrückganges eingefordert werden. Wir empfehlen nun unter Hinweis auf diese Expertenmeinung, eine partnerschaftliche Mietzinsminderung anzustreben. 8. Personalkosten Nach einer ersten turbulenten Zeit der allgemeinen Ratlosigkeit haben sich zwei Varianten als sinnvolle Lösungsansätze herauskristallisiert: a) Kündigung mit einer beidseitig verpflichtenden Wiedereinstellungsvereinbarung: Hier wird das Dienstverhältnis mit den Mitarbeitern einvernehmlich aufgelöst und gleichzeitig für die Nach-Corona-Zeit eine Wiedereinstellung vereinbart. Ansprüche wie Urlaub etc. bleiben erhalten. Der Vorteil: Die Kosten sind gleich NULL. Das Problem: Die Mitarbeiter sind plötzlich gänzlich weg und stehen auch für einen etwaigen Notbetrieb, notwendige Verwaltungstätigkeiten etc. nicht mehr zur Verfügung. Die Auswirkung auf Dienstnehmerseite: Das Arbeitslosengeld beträgt üblicherweise ca.
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
b) Kurzarbeit: Dabei wird das bisherige Beschäftigungsausmaß auf einen bestimmten Prozentsatz (zwischen 10 % und 90 % – kurzzeitig sogar bis auf 0 %) reduziert und die Dienstnehmer bekommen trotzdem weiterhin unabhängig vom Ausmaß der Reduktion 80-90 % der bisherigen Nettobezüge. Entgegen der ursprünglichen Ausgestaltung ist es nun nicht mehr zwingend notwendig, offene Urlaube oder Zeitguthaben vorab zu verbrauchen. Wohl aber muss dies den Mitarbeitern vorher angeboten werden. Für den Nachweis des Bemühens des Arbeitgebers hinsichtlich des vor Inanspruchnahme der Kurzarbeitszeit anzubietenden Verbrauches von Alturlaub/Zeitguthaben empfehlen wir, auf dem Antrag an das AMS (COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe) handschriftlich folgenden Satz auf der ersten Seite unter „Allgemeine Angaben“ zu ergänzen: „Der Verbrauch von Alturlaub/Zeitguthaben wurde allen Mitarbeitern angeboten, aber nicht (von allen) angenommen“. Kurzarbeit kann auch mit Geschäftsführern vereinbart werden, wenn Versicherungspflicht bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) besteht. Der Vorteil: Die Mitarbeiter stehen z. B. für gewisse (Not-)Dienste, Telefonie, Verwaltung etc. zur Verfügung. Das Ausmaß der Arbeitszeit kann während der Kurzarbeit auch verändert werden und somit an den aktuellen Bedarf angepasst werden. Sie können die Kurzarbeit auch nur mit einzelnen Mitarbeitern vereinbaren. Das AMS vergütet die gesamten über das Ausmaß der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden hinausgehenden Mehr-
kosten (inklusive Sozialversicherung) ab Beginn der Kurzarbeit. Letztere kann auch rückwirkend vereinbart werden. Das Problem: Diese Variante hat neben dem enormen bürokratischen Aufwand einige Fallstricke, wie z. B. einmonatiger Kündigungsschutz (Behaltepflicht) und mögliche Widerstände, wenn die Gegebenheiten doch mehr Leistungsstunden erfordern, als ursprünglich mit den Dienstnehmern vereinbart. Alle Details zu den Formalitäten einschließlich der notwendigen Formulare und Vereinbarungen finden Sie auf folgender Seite des AMS: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#tirol Die Auswirkungen auf Dienstnehmerseite: Im Vergleich zur Aussetzungsvereinbarung ist dies sicherlich die sozialere Variante. Der Verdienst beträgt weiterhin mindestens 80 % (bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.700,- Euro sogar 90 %), selbst dann, wenn die Arbeitszeit nur noch 10 % vom bisherigen Beschäftigungsausmaß ausmacht. 9. Ausblick Die Regierung arbeitet mit Hochdruck an einem effektiven Rettungsschirm für die Wirtschaft. Es ist laufend mit weiteren Maßnahmen (Notfallhilfe für betroffene Branchen, Unterstützungsfonds für Künstler) zur Erhaltung des Wohlstandes im Lande zu rechnen. Um ständig auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen folgenden Link: https://www.infomedia.co.at/covid-19/. Hier haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf alle aktuellen UP-Dates. Aber nur auf staatliche Hilfe zu warten oder diese gar vorsätzlich auszunutzen, wird uns langfristig womöglich mehr schaden als nützen. Gefragt ist auch Eigeninitiative, mehr denn je. Packen wir dort an, wo wir jetzt gebraucht werden. Nützen wir die Zeit zum Nachdenken und profitieren wir von dem Phänomen der Entschleunigung. Lassen wir uns alle miteinander etwas einfallen, was uns wirklich weiterbringt – gesundheitlich und wirtschaftlich gleichermaßen. Wem das jetzt gelingt, der hat die große Chance, entscheidend voranzukommen und bedeutend mehr zu erreichen als jemand, der seine Energie auf das „Handaufhalten“ beschränkt.
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Dieses Dokument ist eine unverbindliche Erstinformation. Es stellt keine individuelle Empfehlung, kein Angebot, keine Beratung sowie keine Aufforderung zum Kauf dar und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung. Vor Vertragsabschluss bieten wir eine individuelle Beratung an. Die Abwicklung der Schadenfälle erfolgt auf Basis der vereinbarten Vertragsbedingungen. Konditionen gültig bis auf Widerruf. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten.
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www.umit-tirol.at
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Service
Standesveränderungen STAND DER GEMELDETEN ÄRZTE
1.2.20 1.5.20
Niedergelassene Ärzte a) Approbierte Ärzte
5
4
b) Ärzte für Allgemeinmedizin
465
456
c) Fachärzte
784
789
Fachärzte
127
128
Wohnsitzärzte
273
270
d) Ärzte für Allgemeinmedizin +
Angestellte Ärzte a) Approbierte Ärzte b) Ärzte für Allgemeinmedizin c) Fachärzte d) Turnusärzte
3
3
247
247
1217 1220 953
957
124
125
946
960
1
2
e) Ärzte für Allgemeinmedizin + Fachärzte Ao. Kammerangehörige Ausländische Ärzte Gesamtärztestand
5145 5161
Anerkennung bzw. Eintragung in die Ärzteliste als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. Ingrid AMHOF Lic. Tabita DA SILVA SOARES DE MATOS DIEM Dr. Elisabeth GRAF Dr. Gerhard HAUSBERGER Mag. Dr. Simone HÖFLE Dr. Philipp HYE Britta LUDEWIG Dr. Cindy NEURAUTER Dr. Lea NIEß Dr. Stefanie PRADER Dr. Thomas PURTSCHELLER Dr. Verena WINKLER Dr. Thomas WOLF Anerkennung bzw. Eintragung in die Ärzteliste als Facharzt/Fachärztin Dr. Lukas ASCHABER, Facharzt für Innere Medizin Dr. Yusuf AYSAR, Facharzt für Innere Medizin Dr. Konstantin BRAWANSKI, Facharzt für Neurochirurgie Dr. Ersin CELIK, Facharzt für Radiologie Dr. Martin EICHINGER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Dr. Nina Maria FRISCHHUT, Fachärztin für Hautund Geschlechtskrankheiten Dr. Stefan FRISCHHUT, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Andreas GANDER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Jan-Paul GÖRTZ, Facharzt für Neurologie Dr. Maria GUMMERER, Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie Dr. Diana HENNERBICHLER, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Doz. Dr. Christian HOSER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Nicole INNERHOFER, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Marko KAYSER M.Sc., Facharzt für Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation Dr. Alexander KEILER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Monika KOFLER, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde Dr. Bernhard MAYR-HUEBER, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Christoph MÜLLER, Facharzt für Neurologie Dr. Nada NEMATI, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Martha NOWOSIELSKI, Fachärztin für Neurologie Dr. Raffael PLATTNER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Sebastian Johannes REINSTADLER, Facharzt für Innere Medizin Dr. Maria Alejandra ROSALES, Fachärztin für Kinderund Jugendheilkunde Dr. Katja SCHMITZ, Fachärztin für Klinische Pathologie und Molekularpathologie Dr. Maximilian TRIBUSER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Giulio VERRIENTI, Facharzt für Neurologie Dr. Sarah WECHSELBERGER, Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie Dr. Nicole WESTERMAYR, Fachärztin für Neurologie Dr. Ines WOLF, Fachärztin für Radiologie Zuerkennung des Additivfacharzttitels Dr. Sophia LODES, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten (Phoniatrie) Dr. Andreas PIRCHER PhD, Facharzt für Innere Medizin (Hämatologie und Internistische Onkologie)
Anerkennung von Spezialisierungen Dr. Christoph BAMMER, Facharzt für Innere Medizin – Spezialisierung Geriatrie Dr. Hüseyin EVREN, Facharzt für Innere Medizin – Spezialisierung Geriatrie Dr. Maria FANKHAUSER, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde – Spezialisierung in Pädiatrischer Gastroenterologie und Hepatologie
Dr. Tobias KASTENBERGER, Facharzt für Unfallchirurgie – Spezialisierung Handchirurgie Die postpromotionelle Ausbildung haben begonnen Dr. Viktoriya Todorova ALEKSANDROVA, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Nikola BEDNAROVA, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin IV Elke BOXHAMMER, an der Univ.-Klinik für Neurochirurgie Dr. Anne-Sophie BRAUN, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin IV Marcus BRUGGER, in der Heereseigenen Sonderkrankenanstalt Innsbruck Dr. Marina CASAZZA, im a.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol Dr. Markus HAHNKE, an der Univ.-Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Julia HANSEN, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Dr. Philipp Heinrich HEISE, an der Univ.-Klinik für Herzchirurgie Dr. Tatjana HEISINGER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Dr. Lisa HOLZTRATTNER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol Dr. Julia HÖNLINGER, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Astrid Ines KNELL, im ö. Landeskrankenhaus Hochzirl - Natters, Standort Natters Manuel KÜNZEL, im ö. Landeskrankenhaus Hochzirl - Natters, Standort Hochzirl Dr. Pietro Giacomo LACAITA, an der Univ.-Klinik für Neuroradiologie Dr. Johanna LEITGEB, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin III Dr. Maximilian LIEBSCH, im a.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol Kilian LOMMER, an der Univ.-Klinik für Neurochirurgie Dr. Kathrin MARINI, an der Univ.-Klinik für Neurologie Dr. Anja MEUSBURGER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Kufstein Lukas NG, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Dr. Julia PAINSIPP, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall i. T. Dr. Manuela RANALTER, an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. Simon REIDER, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin I Dr. Maria Theresa SAPPLER, an der Univ.-Klinik für Visceral-, Transplantations- und Thoraxchirurgie Dr. Sebastian SCHUHMAYER, in der Heereseigenen Sonderkrankenanstalt Innsbruck Ulrike SEEHER, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin III Dr. Jessica SINGH, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin V
Service
Eliane STÄHLE, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Tugba TASCI MUTLU, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Reutte Dr. Nikolay VDOVIN, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin III Dr. Moritz WAGNER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol Dr. Tim Aloys WEGERHOFF, am Department Kinderund Jugendheilkunde, Pädiatrie III Dr. Idris Dario WIBMER, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Markus WIELAND, im a.ö. Krankenhaus „St. Vinzenz“ Zams Dr. Michael WITTNER BScN, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Andreas ZOLLER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Zugänge angestellter Ärzte/Ärztinnen aus anderen Bundesländern Dr. Giorgi ASANIDZE, Turnusarzt, aus Oberösterreich Dr. Gabriel BRÜCKNER, Turnusarzt, aus Salzburg Dr. Sara DENICOLO, Turnusärztin, aus Salzburg Corinna EHLEN, Turnusärztin, aus Salzburg
Doz. Dr. Dominik HAIDER, Facharzt für Innere Medizin, aus Wien Dr. Feras HALLAK, Turnusarzt, aus Burgenland Dr. Aline Jacqueline KOS, Turnusärztin, aus der Steiermark Dr. Verena LINDNER, Turnusärztin, aus Salzburg Dr. Paul NARDELLI, Turnusarzt, aus Vorarlberg Lukas NG, Turnusarzt, aus Oberösterreich Dr. Margaretha Maria RAMMER, Turnusärztin, aus Oberösterreich Dr. Alexander SCHNEIDINGER, Turnusarzt, aus Salzburg Dr. med. Seila STEGER, Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin, aus Salzburg Dr. Katarina SUPOVA, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, aus Oberösterreich Dr. Fadi TOMA, Turnusarzt, aus Niederösterreich Dr. Verena WURNIG, Turnusärztin, aus Salzburg Praxiseröffnungen Birgit BAIR, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Imst; Ordination: 6460 Imst, Ing.-Baller-Straße 4/EG; Telefon: 05412/21205; Ordinationszeiten: MoDo 08,30-12; Di 08,30-12,30 u. 13-16 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich
Dr. Alexander BAROUNIG, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Lienz; Ordination: 9900 Lienz, Messinggasse 17; Telefon: 04852/68643; Ordinationszeiten: Mo 16-18; DiDo 7,30-13; Mi 9-15; Fr 7,30-11 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Di CHEN-KÖNIG, Fachärztin für Innere Medizin in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Templstraße 14/25; Telefon: 0512/239118; Ordinationszeiten: MoDiMiFr 8-14; Do 8-12 u. 16-19 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Christian DRUML, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in Ehenbichl; Ordination: 6600 Ehenbichl, Krankenhausstraße 31; Telefon: 0660/6040060; Ordinationszeiten: Mo 8-16, MiFr 8-12, Do 14-18 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Pierre-Pascal GIROD, Facharzt für Neurochirurgie in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Anichstraße 32; Telefon: 0660/7892075; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Andreas GSCHLIEßER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Bürgerstraße 2; Telefon: 0512/312020; Ordinationszeiten: Mo 8-12 u. 15-19; Di 8-12 u. 14-17; Do 14-20; Fr 8-13 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich R
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„Weil ich meine Berufung und meine Familie so gut vereinbaren kann. Darum bin ich Arbeitsmedizinerin beim ASZ.“ Dr. Claudia Knoll
Menschen liegen Ihnen mehr am Herzen als ein Krankheitsbild? Gesunde Impulse setzen, finden Sie spannender als medizinische Routineaufgaben? Dann ist Ihre Bewerbung für unser Team in Tirol gefragt. Wir suchen:
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Gesundheitsbegleitung von Mensch zu Mensch 04.10.19 09:47
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Service
Dr. Karin HAß-SCHLETTERER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Holzgau; Ordination: 6654 Holzgau, Holzgau 73; Telefon: 05633/5211; Ordinationszeiten: MoMiDoFr 07,30-12; Di 17-19; Do 15-17 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Prof. Dr. Armand HAUSMANN, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 5; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Matthias KANEIDER, Facharzt für Innere Medizin in Wörgl; Ordination: 6300 Wörgl, Innsbrucker Straße 5; Telefon: 05332/72970; Ordinationszeiten: MoDiDo 8-12 u. 14-16; Mi n. Vereinbg., Fr 8-12 Uhr u.n. Vereinbg.; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Ralf KOLLER, Facharzt für Urologie in Wörgl; Ordination: 6300 Wörgl, Fritz-Atzl-Straße 8; Telefon: 05332/70777; Ordinationszeiten: Mo 12-17; DiDo 9-14; Mi 9-15; Fr 9-12 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Lukas KRALER M.Sc., Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in Kufstein; Ordination: 6330 Kufstein, Maximilianstraße 5; Telefon: 0677/63678178; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Stephan KRUGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Kufstein; Ordination: 6330 Kufstein, Josef-Egger-Straße 3; Telefon: 05372/62445; Ordinationszeiten: MoMi 8,30-12 u. 13-15; Di 8,30-12; DoFr 7,30-12 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Katalin LANDI-HUNYADY, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Franz-Fischer-Straße 23; Telefon: 0512/582970;
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Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-11,30; DiMi 16-18,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Anna-Katharina LETTENBICHLER-HAUG, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Amraser Straße 56; Telefon: 0512/909222; Ordinationszeiten: Mo 8,30-12,30 u. 16,30-18,30; Di 8-12,30; Mi 8-12 u. 13-16; Do 8-12,30 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Manuel MAURER, Arzt für Allgemeinmedizin in Imst; Ordination: 6460 Imst, Pfarrgasse 7; Telefon: 05412/66248; Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-12; DiDo 17-18,30 Uhr; Dr. Dr. Vincent OFFERMANNS, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Jenbach; Ordination: 6200 Jenbach, Achenseestraße 29; Telefon: 05244/61416; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Dr. Lukas SALBRECHTER, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Jenbach; Ordination: 6200 Jenbach, Achenseestraße 29/1 OG; Telefon: 05244/61416; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Daniel SCHÖPF, Arzt für Allgemeinmedizin in Kitzbühel; Ordination: 6370 Kitzbühel, Knappengasse 2; Telefon: 0676/7555466; Ordinationszeiten: DiFr 16,30-20 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Elisabeth Golnar Irene SCHUSTER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Matrei in Osttirol; Ordination: 9971 Matrei in Osttirol, Rauterplatz 1; Telefon: 04875/51191; Ordinationszeiten: Mo 8-12 u.
14-18; Di 8-12; Mi 16-20; Do 8-12 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Gertraud SUNUNU, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Kitzbühel; Ordination: 6370 Kitzbühel, Franz-Reisch-Straße 13; Telefon: 05356/62416; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Praxiszurücklegungen Dr. Harro DANNINGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Waidring Dr. Claudia DEUTNER, Fachärztin für Psychiatrie in Innsbruck Dr. Franz GRÖßWANG, Arzt für Allgemeinmedizin in Kufstein Dr. Adrian HAWEL, Facharzt für Urologie in Wörgl Dr. Petra HIRTLER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck Dr. Cornelia HONC, Ärztin für Allgemeinmedizin i n Kitzbühel Dr. Kurt JENEWEIN, Arzt für Allgemeinmedizin in Imst Dr. Gerhard KIENPOINTNER, Facharzt für Innere Medizin in Wörgl Dr. Matthias KOLLER, Arzt für Allgemeinmedizin in Reith bei Kitzbühel Dr. Karin KOLM, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck Dr. Kordula KREPP, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Innsbruck Dr. Michael LARCHER, Arzt für Allgemeinmedizin in Ötz Dr. Manuel MAURER, Arzt für Allgemeinmedizin in Kappl
Service
HR Prof. Dr. Ernst RAAS, Facharzt für Innere Medizin in Innsbruck Dr. Helga SITTLER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Biberwier MR Dr. Vitus WALLNÖFER, Arzt für Allgemeinmedizin in Holzgau Dr. Stephan WAURICK, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Ischgl Dr. Philipp WÜRTINGER, Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik in Innsbruck Eröffnung von zweiten Berufssitzen Dr. Di CHEN-KÖNIG, Fachärztin für Innere Medizin in Innsbruck; Eröffnung einer zweiten Ordination als Fachärztin für Innere Medizin in 6063 Rum, Lärchenstraße 41; Telefon: 0512/234567; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Dr. Gregor Albrecht RIEDE, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Landeck; Eröffnung einer zweiten Ordination als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in 6200 Jenbach, Achenseestraße 29a; Telefon: 05244/61416; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Christian SCHMEISER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in St. Johann in Tirol; Eröffnung einer zweiten Ordination als Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in 6363 Westendorf, Mühltal 29; Telefon: 0664/2573205
oder 05334/30700; Ordinationszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr u.n. Vereinbg.; Terminvereinbarung: erwünscht Zurücklegung von zweiten Berufssitzen Dr. David BEILER, Arzt für Allgemeinmedizin in Rum Dr. Erich BRABEC, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie in Rum Dr. Alexander HAIM, Facharzt für Unfallchirurgie in Vomp Prof. Dr. Dr. Siegfried JANK, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Lienz Dr. Florian KRAXNER, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Landeck Dr. Hannes LECHNER, Arzt für Allgemeinmedizin in Fieberbrunn Zu den Krankenkassen wurden zugelassen Dr. Alexander BAROUNIG, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Lienz Dr. Karin HAß-SCHLETTERER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Holzgau Dr. Matthias KANEIDER, Facharzt für Innere Medizin in Wörgl Dr. Ralf KOLLER, Facharzt für Urologie in Wörgl Dr. Stephan KRUGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Kufstein
Dr. Anna-Katharina LETTENBICHLER-HAUG, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Innsbruck Dr. Manuel MAURER, Arzt für Allgemeinmedizin in Imst Dr. Anna SCHMITTINGER-ZIRM, Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck Dr. Elisabeth Golnar Irene SCHUSTER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Matrei in Osttirol Die Kassenverträge haben zurückgelegt Dr. Raimund KASERBACHER, Facharzt für Innere Medizin in Landeck (Zurücklegung des ÖGK-Vertrags) Auflösung der Kassenverträge aufgrund Erreichens der Altersgrenze gem. § 38 Abs. 3 TGKK-Gesamtvertrag Dr. Wolfgang Johann MAYER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck Änderungen von Ordinationsadressen und Ordinationstelefonnummern Doz. Dr. Christoph BRENNER, Facharzt für Innere Medizin in Innsbruck, Ordination: 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 5; Telefon: 0681/10872159 Dr. Hermann DRAXL, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Telfs, R
WIR SIND Die Stadt Luzern ist das gesellschaftliche und kulturelle Zentrum der Zentralschweiz. Wegen ihrer schönen Lage am Vierwaldstädtersee und der Nähe zu den Alpen sowie ihrer farbenprächtigen Altstadt ist Luzern ein sehr beliebtes und bedeutendes Reiseziel in der Schweiz. Die MedCenter AG mit Sitz in Luzern betreibt mehrere hausärztliche Gemeinschaftspraxen in Luzern und der Agglomeration von Luzern. Die Permanence Bahnhof Luzern ist unsere hausärztliche Notfallpraxis mit rund 60 Mitarbeitenden. Sie ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet und behandelt ohne Voranmeldung medizinische Notfälle der Stadt Luzern sowie der umliegenden Gemeinden. Sie zählt jährlich über 38‘000 Patientenkontakte. www.medcenter.ch
WIR SUCHEN Fachärztin/ Facharzt für Innere Medizin (60-100%) Eintritt per sofort oder nach Vereinbarung
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Reutte Reutte „Dengelhaus“ Geschäftslokal in „historischem Ambiente“ rd. 76 m² Nutzfläche (Geschäftslokal und 2 Lager) im EG Parkmöglichkeiten in der Nähe vorhanden. Fertigstellung voraussichtlich Herbst 2020 Das Geschäftslokal ist im Rohbauzustand, d.h. eigene Gestaltungs- und Einrichtungsmöglichkeiten sind gegeben. Miete rd. € 714,– zzgl. Bewirtschaftungskosten rd. € 208,– HWB – 186 fGEE 1,25 Kontakt/Informationen: [email protected] oder Tel. 0512/261161-0 GEMEINNÜTZIGE WOHNBAUGESELLSCHAFT M.B.H.
6040 Innsbruck • Kugelfangweg 9b
Tel. 05 12/26 11 61 • Fax WOHNBAU26 11 61-30 GEMEINNÜTZIGE [email protected] • www.frieden.at GESELLSCHAFT m.b.H. www.frieden.at
Ordination: 6410 Telfs, Anton-Auer-Straße 4b; Telefon: 05262/611540 Dr. Agnes FABJAN-LERCH, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Ordination: 6020 Innsbruck, Innrain 10; Telefon: 0512/587178 Dr. Christina FELGEL-FARNHOLZ, Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Telfs, Ordination: 6410 Telfs, Anton-Auer-Straße 4b; Telefon: 05262/611540 Dr. Andreas GSCHLIEßER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck, Ordination: 6020 Innsbruck, Bürgerstraße 2; Telefon: 0512/312020
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Doz. Dr. Anja HOFER PhD, Fachärztin für Neurochirurgie in Wörgl, Ordination: 6300 Wörgl, Innsbrucker Straße 25; Telefon: 0664/4172293 Dr. Marc-André LEITGEB, Arzt für Allgemeinmedizin in Telfes im Stubai, Ordination: 6165 Telfes im Stubai, Lange Gasse 24; Telefon: 05225/6382311 Dr. Arjeta MEHMETI, Fachärztin für Neurochirurgie in Rum, Ordination: 6063 Rum, Lärchenstraße 41; Telefon: 0660/1554810 oder 0512/2340 Dr. Edith MOOSMANN, Ärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Imst, Ordination: 6460 Imst, Ing.-Baller-Straße 4/ EG; Telefon: 05442/68468 oder 05412/21205 Dr. Georg NEUWIRTH, Arzt für Allgemeinmedizin in Mutters, Ordination: 6162 Mutters, Natterer Straße 2A; Telefon: 0676/6074845 oder 0512/548509 Dr. Sabine OBERTHALER, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Innsbruck, Ordination: 6020 Innsbruck, Müllerstraße 18; Telefon: 0512/382396 Dr. Hubert STEINER, Arzt für Allgemeinmedizin in Dölsach, Ordination: 9991 Dölsach, Dölsacher Straße 3; Telefon: 04852/68950 Dr. Elisabeth STEINER-RIEDL, Ärztin für Allgemeinmedizin in Dölsach, Ordination: 9991 Dölsach, Dölsacher Straße 3; Telefon: 04852/68950 Telefaxnummern in den Ordinationen Birgit BAIR, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Imst; Telefax: 05412/2120580 Dr. Alexander BAROUNIG, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Lienz; Telefax: 04852/686434 Dr. Di CHEN-KÖNIG, Fachärztin für Innere Medizin in Innsbruck und Rum; Telefax: 0512/23911818 (Innsbruck) und 0512/234568 (Rum) Dr. Andreas GSCHLIEßER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck; Telefax: 0512/31202010 Dr. Karin HAß-SCHLETTERER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Holzgau; Telefax: 05633/521175 Dr. Matthias KANEIDER, Facharzt für Innere Medizin in Wörgl; Telefax: 05332/7297013 Dr. Ralf KOLLER, Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Urologie in Wörgl; Telefax: 05332/7077713 Dr. Stephan KRUGER, Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in Kufstein; Telefax: 05372/64659 Dr. Katalin LANDI-HUNYADY, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck; Telefax: 0512/5839704 Dr. Anna-Katharina LETTENBICHLER-HAUG, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Innsbruck; Telefax: 0512/90922290 Dr. Manuel MAURER, Arzt für Allgemeinmedizin in Imst; Telefax: 05412/6624820 Dr. Edith MOOSMANN, Ärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Imst; Telefax: 05442/684684 oder 05412/2120580
Dr. Sabine OBERTHALER, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Innsbruck; Telefax: 0512/382396 Dr. Christian SCHMEISER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in Westendorf; Telefax: 05334/3070050 Dr. Elisabeth Golnar Irene SCHUSTER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Matrei in Osttirol; Telefax: 04875/5119191 Dr. Gertraud SUNUNU, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Kitzbühel; Telefax: 05356/62416 Änderungen von Ordinationszeiten Dr. Veronika ANDRLE, Ärztin für Allgemeinmedizin in Reutte, Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-11,30; MoDo 16-18,15 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Radu Nicolaie BULIGAN, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Kufstein, Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-12; MoDiDo 13-16 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Wolfgang DAPUNT, Arzt für Allgemeinmedizin in Landeck, Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-11,30; MiDo 17-18,30 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Alois DENGG, Arzt für Allgemeinmedizin in Mayrhofen, Ordinationszeiten: MoDiMiFr 8-11,30; Mo-Do 15,30-18 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Ursula EDER-ISCHIA, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in Innsbruck, Ordinationszeiten: Mo 9-11; DiMiDoFr 8-12; DiMi 13-15 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Stefan FRISCHHUT, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie in Innsbruck, Ordinationszeiten: Mo 8,30-13; Di 8-15,30; Mi 8-14; Do 8-12,30 Uhr, Fr 8-13 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Katharina GOMILLE, Fachärztin für Radiologie in Lienz, Ordinationszeiten: MoDo 7-14,30; DiMi 7-15; Fr 7-13 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Martin HAUN, Arzt für Allgemeinmedizin in Fügen, Ordinationszeiten: Di-Fr 8,30-11,30 u. 17-18,30 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Florian JEHLE, Arzt für Allgemeinmedizin in Kappl, Ordinationszeiten: Mo-Do 8-11; Mo 14-16; Do 15-18; Fr 8-11,30 Uhr; Wochenende im Bereitschaftsdienst (Sa, So und Feiertag) 10-11 u. 14-15 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Benjamin LECHNER, Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Galtür, Ordinationszeiten: MoMiFr 8-11,30; DiMiDo 14-17,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Hannes LECHNER, Arzt für Allgemeinmedizin in St. Ulrich am Pillersee, Ordinationszeiten: Mo 8-12 u. 16-18 (15-16 n. Vereinbg.); Di 14-17,30 (17,30-19,30 n. Vereinbg.); Mi 8-11; Do 16-19; Fr 9-13 (8-9 n. Vereinbg.) Uhr; Dr. Andrea MARGREITER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Kufstein, Ordinationszeiten: MoDiDoFr 7,3012; Di 16-18 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht
Service
Dr. Edith MOOSMANN, Ärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Imst, Ordinationszeiten: MoDoFr 8,30-12; Di 8,30-12,30 u. 13-16 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Sabine OBERTHALER, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Innsbruck, Ordinationszeiten: Mo 9-15; Di 14-19; Mi 8,30-16; Do 8,3013,30 Uhr; Fr n. Vereinbg.; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Mohammad Esmail OMIDI, Arzt für Allgemeinmedizin in Kufstein, Ordinationszeiten: MoMiFr 7-11; DiDo 9-13 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Peter PEER, Arzt für Allgemeinmedizin in Tux, Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-12; MoDi 16-17; Do 1618,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Günter PETRISCHOR, Facharzt für Urologie in Innsbruck, Ordinationszeiten: Nach telefonischer Vereinbarung Mag. Dr. Christian RITELLI, Facharzt für Innere Medizin in Volders, Ordinationszeiten: Mo-Do 8-13 Uhr u. nachmittags n. tel. Vereinbg.; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Anna SCHMITTINGER-ZIRM, Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck, Ordinationszeiten: Mo 10-12; DiFr 09-13; MiDo 9-13 u. 14-17 Uhr;
Dr. Robert STEFAN, Arzt für Allgemeinmedizin in Fiss, Ordinationszeiten: MoDiDoFr 8,30-12; MoMi 15,30-18,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Bernhard STEINHUBER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Schwaz, Ordinationszeiten: MoMi 8-12 u. 13,30-18; DiDo 7,30-12 u. 13,30-18; Fr 8-12 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Thomas WALDHART, Arzt für Allgemeinmedizin in Achenkirch, Ordinationszeiten: MoDiDo 8,30-11,30 u. 16,30-18; MiFr 8,30-11,30 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Artur WECHSELBERGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Ordinationszeiten: Mo-Fr 8,15-11,30; MoDiDo 16,30-18,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich
zur Erteilung der Lehrbefugnis „Privatdozent“ / „Privatdozentin“ Doz. Dr. Wilfried SCHGÖR, Facharzt für Innere Medizin (Erteilung der Lehrbefugnis für das Habilitationsfach Innere Medizin mit 20.10.2016) Doz. Dr. Annemarie WEIßENBACHER, Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie (Erteilung der Lehrbefugnis für das Habilitationsfach Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie mit 16.01.2020) zur Verleihung des Berufstitels „Medizinalrat“ / „Medizinalrätin“ MR Dr. Georg HAIM, mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten am 17.02.2020 MR Dr. Renate LARNDORFER M.Sc., mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 17.02.2020
In Verlust geratene Ärzteausweise HR Prof. Dr. Ernst RAAS Ehrungen Universitätsprofessor/ Universitätsprofessorin Univ.-Prof. Dr. Susanne KASER, (Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin durch die Medizinische Universität Innsbruck)
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Nachstehende Ärzte haben seit März 2020 das ÖÄK-Fortbildungsdiplom erhalten Dr. Hanns Peter Engl
FA für Psychiatrie u. Psychotherapeutische Medizin
Dr. Katharina Lucia Ratheiser
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Melanie Reiter
FÄ für Kinder- u. Jugendpsychiatrie
Dr. Renate Fuchs
Ärztin für Allgemeinmedizin
Andre Sachse
FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
Mag. Dr. Gerda Görig
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Jörg Schachtner
FA für Urologie
Dr. Maria Gummerer
FÄ für Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie
Dr. Stefan Schatzl
FA für Innere Medizin
Dr. Gerlinde Schuhfried
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Elisabeth Schwabegger
FÄ für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Gerhard Hausberger
Arzt für Allgemeinmedizin
Dr. Anneliese Heinz
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Katharina Heugenhauser
Turnusärztin, FÄ für Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie
Dr. Verena Maria Köck-Wolf
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Karoline Hedwig Schwitzer
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Kerstin Mayer
FÄ für Kinder- u. Jugendheilkunde
Doz. Dr. Ingrid Sitte
FÄ für Unfallchirurgie
Dr. Elisabeth Neuner
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Thomas Wolf
Turnusarzt, Arzt für Allgemeinmedizin
Nachstehende Ärzte haben seit März 2020 das ÖÄK-Fortbildungsdiplom verlängert
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Dr. Soheyr Al-Sarraf
FA für Unfallchirurgie, FA für Orthopädie und Traumatologie
Dr. Christiana Grahamer
Ärztin für Allgemeinmedizin
Prof. Prim. Dr. Ivo Graziadei
FA für Innere Medizin
Dr. Birgit Amort
FÄ für Radiologie
Dr. Gerhard Griessmair
Dr. Alois Astner
FA für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
FA für Innere Medizin, Arzt für Allgemeinmedizin
MR Dr. Walter Bachlechner
Arzt für Allgemeinmedizin
Dr. Lorenza Grill
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Astrid Berger
FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Dr. Thomas Gstrein
Dr. Peter Brock
FA für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Dr. Barbara Brunner
FÄ für Kinder- u. Jugendheilkunde
FA für Unfallchirurgie, Arzt für Allgemeinmedizin, FA für Orthopädie und Traumatologie
Dr. Caroline Brunner
Ärztin für Allgemeinmedizin, FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Dr. Daniela Hahn
FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Doz. Dr. Clemens Hengg
FA für Unfallchirurgie
Dr. Malgorzata Brunner-Palka
FÄ für Innere Medizin
Prof. Dr. Paul Hengster
Dr. Andreas Decristoforo
Turnusarzt
FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, FA für Klinische Mikrobiologie und Hygiene
Dr. Doris Eberharter
Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Andreas Holzer
Dr. Reinhold Erhart
FA für Innere Medizin
Dr. Thomas Nikolaus Erlacher
FA für Neurologie
FA für Orthopädie u. Orthopädische Chirurgie, FA für Orthopädie und Traumatologie
Dr. Manuel Fisegger, PLL.M.
FA für Radiologie
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Horninger
FA für Urologie
Prof. Dr. Gustav Fraedrich
FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, FA für Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie, FA für Herzchirurgie, FA für Thoraxchirurgie
Dr. Regina Huber
FÄ für Psychiatrie u. Psychotherapeutische Medizin
Prim. Dir. Dr. Burkhart Huber
FA für Unfallchirurgie
Dr. Otto Huter
FA für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Dr. Renate Frank
FÄ für Radiologie
Dr. Sebastian Kalbhenn
Doz. Dr. Gernot Fritsche
FA für Innere Medizin
Arzt für Allgemeinmedizin, FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Dr. Georg Gadner
Arzt für Allgemeinmedizin
Dr. Susanne Kilga-Nogler
FÄ für Transfusionsmedizin
Dr. Michael Gassner
FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
Dr. Harald Kirchmair
FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Service
FA für Innere Medizin
Dr. Annemarie Reiner
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Katja Kraler
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Justina Rieder Scharinger
FÄ für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
Dr. Maria Christine Laimer
FÄ für Innere Medizin
Dr. Sarah Ruschak
FÄ für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
Dr. Karin Leitner
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Mario Sarcletti
FA für Haut- u. Geschlechtskrankheiten
Dr. Helmut Luze
FA für Kinder- u. Jugendheilkunde
Dr. Martina Schaffenrath-Resi
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Martin Maier
Arzt für Allgemeinmedizin, FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
Dr. Joseph Franz Schenk
Arzt für Allgemeinmedizin
Dr. Bernhard Schneller
FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
Dr. Michael Mair
Arzt für Allgemeinmedizin
Dr. Gabriele Schönmann
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Maria Malle-Verdel
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Marion Schöpf
FÄ für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
Dr. Tobias Mayr
FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Dr. Wolfgang Schwab, M.Sc.
FA für Innere Medizin
Doz. Dr. Alexander Moschen, PhD
FA für Innere Medizin
Prof. Dr. Anton Schwabegger, M.Sc.
FA für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
Prof. Dr. Markus Nagl
FA für Klinische Mikrobiologie und Hygiene
Dr. Ulrich Strasser
FA für Klinische Pathologie und Molekularpathologie
Dr. Nihal Net
FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Dr. Isolde Strobl
FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Dr. Maria Anna Oberegelsbacher
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Silvia Strolz
FÄ für Nuklearmedizin
Dr. Andreas Peer
FA für Innere Medizin
Dr. Thomas Tauscher
Dr. Hans-Hinrich Pesch
FA für Augenheilkunde u. Optometrie
Dr. Karin Pfau
FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe, Ärztin für Allgemeinmedizin
FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, FA für Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie
Dr. Markus Thaler
FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
MR Dr. Erwin Pfefferkorn
Arzt für Allgemeinmedizin
Dr. Thomas Tschupik
FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
Dr. Markus Pirklbauer, PhD
FA für Innere Medizin
Dr. Katharina Tschupik
FÄ für Anästhesiologie u. Intensivmedizin
Dr. Andreas Plank
FA für Radiologie, Arzt für Allgemeinmedizin
Dr. Thomas Vesely
FA für Unfallchirurgie
Dr. Siegfried Waldegger
FA für Kinder- u. Jugendheilkunde
Dr. Sonja Maria Rapperstorfer
FÄ für Psychiatrie
Dr. Markus Wambacher
FA für Unfallchirurgie
Dr. Andrea Reich
FÄ für Orthopädie u. Orthopädische Chirurgie, FÄ für Orthopädie und Traumatologie
Dr. Petra Weiler-Danielian
Ärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Franziska Wex
Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin
FA für Haut- u. Geschlechtskrankheiten
Dr. Christian Wildauer
FA für Arbeitsmedizin, Arzt für Allgemeinmedizin
Prof. Dr. Robert Koch
Prof. Dr. Norbert Reider
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Service
In den MEDICENT Ärztezentren (Innsbruck, Salzburg, Linz und Baden) haben Sie die Möglichkeit, stunden- oder tageweise Ordinationsräumlichkeiten anzumieten. In den hauseigenen Operationszentren können Sie über die MEDICENT-Praxis tageschirurgische Eingriffe durchführen und über die M‘Management-Plattform mit den privaten Krankenzusatzversicherungen direkt abrechnen. Selbstverständlich können auch einzelne Flächen als Vollordination angemietet werden.
STELLENAUSSCHREIBUNGEN Medizinische Schreibarbeiten jeglicher Art Medizinisches Schreibbüro übernimmt Schreibarbeiten jeglicher Art für Ihre Praxis, auch Urlaubs- und Krankenvertretung. Bei Interesse Kontaktaufnahme telefonisch unter: 0664/198 06 38 – Frau Petra Daum Ordinationsassistenz in Innsbruck für 32 Wochenstunden gesucht, Allgemeinmedizin Suche eine ausgebildete Ordinationsassistentin im Ausmaß von 32 Wochenstunden für allgemeinmedizinische Kassenpraxis in Innsbruck. Voraussetzungen: - Verlässlichkeit, Belastbarkeit, EDV-Kenntnisse, soziale Kompetenz Wir bieten: - Freundliches Arbeitsumfeld - Bezahlung über KV je nach Qualifikationen und Erfahrung Bewerbung inkl. Lebenslauf, Foto und Zeugnissen an: [email protected] Ordinationsassistent/in mit abgeschlossener Ausbildung gesucht Gesucht wird ein/e Ordinationsassistent/In mit abgeschlossener Ausbildung für mindestens 20-30 Wochenstunden für orthopädische Kassen-Gruppenpraxis in Wörgl. Notwendig sind: - gute Kenntnisse in Arztbrief- und Gutachtenschreibung - gute Kenntnisse mit der EDV, insbesondere Word, erforderlich - idealerweise gute Kenntnisse im medizinischen
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Wir unterstützen Sie gerne bei einer Standortverlegung in eines der MEDICENT-Häuser! Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie die M’Management GmbH – Ihren Partner im Gesundheitswesen. Für unverbindliche und vertrauliche Kontaktaufnahme: Mail: [email protected] Tel: 0512/9010-1001 www.medicent.at und www.mmanagement.at MEDICENT
Schreibprogramm MedXpert-Compugroup Wir bieten: - ein freundliches Arbeitsumfeld - Bezahlung über KV je nach Qualifikation und Erfahrung Bewerbung inkl. Lebenslauf, Foto und Zeugnissen bitte an: [email protected] Ordinationsassistentin für 30 Wochenstunden (Karenzstelle) in Landeck gesucht Suche ab Juni 2020 Ordinationsassistentin im Ausmaß von 30 Wochenstunden (Karenzstelle) für allgemeinmedizinische Kassenpraxis in Landeck. Voraussetzungen: - Verlässlichkeit, Belastbarkeit, EDV-Kenntnisse (PCPO), soziale Kompetenz Wir bieten: - Freundliches Arbeitsumfeld - Bezahlung je nach Qualifikationen und Erfahrung über KV Bewerbung incl. Lebenslauf, Foto und Zeugnissen an: [email protected] Reinigungskraft für 6 h/Woche in Zams gesucht Reinigungskraft für Ordination in Zams 6 h/ Woche gesucht. - Beginn April 2020 - Arbeitszeit 6 h/Woche auf Geringfügigkeitsbasis Kontakt: Ordination Dr. Gelsinger Tel.: 0043-660-36 222 58 E-Mail: [email protected] Praxis für Allgemeinmedizin in Innsbruck sucht Verstärkung Wir suchen für unsere Praxis für Allgemeinme-
dizin in Innsbruck eine Ordinationsassistentin (wenn möglich mit abgeschlossener Ausbildung) zur Verstärkung unseres Teams im Ausmaß von ca. 10 Wochenstunden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: [email protected] Reinigungskraft für 5 Stunden/Woche in Innsbruck gesucht Suche Reinigungskraft für Ordination in Innsbruck für 5 Stunden/Woche. Bewerbungen bitte an: E-Mail: [email protected] Tel.: 0512/58 99 34 Ordinationsassistentin / Krankenschwester für 30 Wochenstunden in Innsbruck gesucht Wir suchen von April/Mai 2020 bis 30.9.2020 einen Ordinationsassistenten / Krankenschwester für 30 Stunden bei uns in der Allgemeinmedizin- Praxis in Innsbruck. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst: - Blutabnahmen - Wundkontrollen - EKG - Infusionstherapie etc. Kontaktaufnahme bitte unter: Dr. Valerie Kirchmair Tel.: 0512/282 38 38 E-Mail: [email protected] Ordinationsassistentin 25-30 Wochenstunden Suche für kassenärztliche Allgemeinarztpraxis in Telfs erfahrene, freundliche, geduldige und stressresistente Assistentin. Voraussetzungen:
Service
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Bezahlung: über KV; Beginn: 01.07.2020 Arbeitszeiten: Di. bis Fr. 08:00 - 12:30 Uhr Kontakt [email protected] Allgemeinmedizinische Praxis im Bezirk Imst sucht Ordinationsassistentin Zur Verstärkung meiner Praxis für Allgemeinmedizin im Bezirk Imst suche ich zum ehestmöglichen Eintritt eine/n Ordinationsassistent/in, für ein Arbeitspensum vom 20 Wochenstunden. Abgeschlossene Ausbildung zur Ordinationsassistenz und Praxis in einer Arztordination erwünscht. Entlohnung lt. KV. Überzahlung möglich. Bewerbung an: [email protected] Ordinationsassistentin in Ausbildung sucht Anstellung Ordinationsassistentin in Ausbildung sucht Geringfügig- oder Teilzeitanstellung für 10-20 h die Woche im Raum Hall in Tirol bis Axams. Kenne mich mit Medexpert aus. Kann Deutsch, Englisch und Türkisch fließend sprechen. Bitte kontaktieren Sie mich. Ich freue mich auf Ihren Anruf! 0676/5022174 Reinigungskraft für ca. 8 Wochenstunden gesucht Suche verlässliche Reinigungskraft für 8 Stunden wöchentlich (nach den Ordinationszeiten) für meine orthopädische Praxis (Innsbruck Innenstadt). Ich freue mich auf Ihre Bewerbung an: [email protected] Ordinationsassistentin ab 1.7.2020 für Allgemeinmedizinpraxis in Innsbruck gesucht Beschäftigungsausmaß: 15 Std. Erwünscht sind: - medizinisches Interesse - EDV Kenntnisse - freundliches und empathisches Auftreten sowie Teamfähigkeit. Bei Interesse freue ich mich über Ihre Bewerbung unter: [email protected] Ordinationsassistentin/Krankenschwester (m/w) gesucht Zur Verstärkung meines Teams in meiner all-
gemeinmedizinischen Ordination in Innsbruck suche ich ab sofort eine Ordinationsassistentin/ Krankenschwester für 25-30 Wochenstunden: Ihre Aufgaben: - Administration der Patientenangelegenheiten (System: Innomed) - Blutabnahmen - Wundmanagement - Infusionstherapie etc. Wir bieten: - ein dynamisches und motiviertes Team und ein sehr abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld. Sie bieten: - geduldiger und freundlicher Umgang mit Patienten/innen - Organisationstalent - Flexibilität - Teamgeist - Belastbarkeit - Engagement Mindestgehalt lt. KV Ich freue mich auf Ihre Bewerbung an: [email protected] Ordinationsassistentin für 30 Wochenstunden in Innsbruck gesucht Suche eine ausgebildete Ordinationsassistentin im Ausmaß von 30 Wochenstunden für allgemeinmedizinische Kassenpraxis in Innsbruck. Voraussetzungen: - Verlässlichkeit - Belastbarkeit - EDV-Kenntnisse - soziale Kompetenz Wir bieten: - Freundliches Arbeitsumfeld -Bezahlung über KV je nach Qualifikationen und Erfahrung Bewerbung incl. Lebenslauf, Foto und Zeugnissen an: [email protected] Ordinationsassistentin in Innsbruck für 5-10 Wochenstunden gesucht Wir suchen für unsere internistische Wahlarztordination in Innsbruck eine Ordinationsassistentin für 5-10 Wochenstunden. Die Assistentinnen-Ausbildung ist nicht unbedingt notwendig, jedoch wäre Berufserfahrung von Vorteil. Pünktlichkeit, freundliches und gepflegtes Auftreten, ein liebevoller Umgang mit den R
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Service
Patienten und Loyalität wird in unserer Praxis sehr großgeschrieben. Bezahlung erfolgt nach Qualifikation und Vorkenntnissen. Bewerbungen bitte an: [email protected] Anstellung in Ordination für 30 Wochenstunden gesucht Dipl. Krankenschwester sucht Anstellung in einer Arztordination für 30 h /Woche im Umkreis von 30 km um Kufstein. Erfahrungen im Ordinationsbetrieb vorhanden. Erreichbar unter der Telefonnummer: 0676/705 57 36 Ordinationsassistentin für kieferchirurgische Praxis in Innsbruck gesucht! Ordinationsassistentin für kieferchirurgische Praxis in Innsbruck ab sofort gesucht, auch Teilzeitbeschäftigung möglich. Anfragen an: [email protected] Erfahrene Dipl. Krankenschwester … … mit div. Ausbildungen (Gipsassistenz, Reanimation, Wundmanagement etc.) sucht neue und spannende Herausforderung im Ausmaß von 75% (30 Std./Woche). Vorzugsweise in einer Arztpraxis im Raum Schwaz/Jenbach/Wiesing, im Umkreis von 25 km! Freue mich über eine kurze Rückmeldung unter: 0676/940 52 30
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für vorerst 15-20 Wochenstunden. Sie bringen Computergrundkenntnisse mit, haben im Idealfall eine Ausbildung zum Ordinationsassistent (m/w) oder haben bereits in einer Arztpraxis gearbeitet. Es erwartet Sie ein motiviertes Team in einer ländlichen allgemeinmedizinischen Kassenarztpraxis. Ihre Aufgaben sind unter anderem: · Patientenannahme, Telefon und Terminvergabe · Blutabnahme, Infusionsvorbereitung, EKG · Wundmanagement nach Anleitung Zu Ihren Stärken gehören: · Lernfähigkeit · Teamgeist · Stressresistenz Ich biete Ihnen je nach Qualifikation eine Entlohnung über dem gesetzlich verpflichtenden Mindestgehalt. Ich freue mich auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Foto an: [email protected] ORDINATIONSRÄUMLICHKEITEN
Ordinationsassistentin sucht Anstellung für 30-35 Wochenstunden im Raum Imst/Innsbruck Land Ausgebildete, erfahrene Ordinationsassistentin sucht ab Herbst 2020 eine Anstellung im Ausmaß von 30-35 Wochenstunden im Raum Imst/Innsbruck Land. Hohes Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, EDV-Kenntnisse und soziale Kompetenz zeichnen mich aus. Ich freue mich auf eine Rückmeldung unter: [email protected]
Praxisräumlichkeiten zu vermieten – Neubau und barrierefrei In unserem erst kürzlich fertiggestellten Wohnund Geschäftshaus in Oberndorf bei Kitzbühel vermieten wir das barrierefreie Erdgeschoss für Praxisräumlichkeiten. Der Innenausbau erfolgt nach individueller Absprache – es sind insgesamt 250 m2 Nutzfläche vorhanden, welche als Ganzes oder als Teilfläche zu vermieten sind. Es stehen ausreichende Parkplätze vor dem Gebäude sowie einige Tiefgaragenplätze zur Verfügung. Die Gemeinde Oberndorf würde die Ansiedlung von Zahnärzten, Kinderärzten oder eines Allgemeinmediziners/in begrüßen. Bei Interesse vereinbaren wir gerne einen Termin für eine unverbindliche Besichtigung. Wilder Kaiser Golfhotel Errichtungs GmbH Manuela Geiger Tel: +43 650 7500 770 E-Mail: [email protected]
Ordinationsassistentin für 15-20 Wochenstunden ab Juni 2020 gesucht Für meine Ordination in Reith i. A. suche ich ab Juni 2020 eine/n Ordinationsassistent/in
Ordinationsräumlichkeiten im Zentrum von Thiersee zu vermieten Praxisräumlichkeiten im Zentrum von Thiersee, Bäckenbichl 1, 6335 Thiersee /TIROL, auch
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
sehr gut mit öffentlichem Verkehrsmittel zu erreichen. - barrierefrei - ca. 130 m² - ehemals Physiotherapie-Praxis, Badewanne vorhanden - ab Jänner 2020 zu vermieten (direkt – ohne Maklergebühr) Praktischer Arzt und Zahnarzt sind im selben Haus untergebracht. Nähere Informationen unter: 05376/5236 Frau Michaela Pfluger-Nitz Ordination für Gynäkologie und Geburtshilfe zu übergeben Ordination für Gynäkologie und Geburtshilfe in Innsbruck zu übergeben. Bei Interesse bitte unter der Tel: 0676 / 403 70 90. 120 m2 Ärztepraxis in zentraler Lage in Kundl zu vermieten! 3 Behandlungsräume, Empfangs- und Warteraum, Labor, Büro, Röntgenraum, Küche, Toiletten, Dusche, Parkplätze, Bushaltestelle direkt vor dem Haus. Provisionsfrei! Info unter: Fr. Gwendolina Margreiter Tel: 0664/3838216 Große Praxis/Therapieräumlichkeiten im Zentrum von Telfs zu vermieten Vermiete im Zentrum von 6410 Telfs/Bahnhofstrasse 12, 124 m2 große Praxis/Therapieräumlichkeiten zu besten Bedingungen. In diesem Haus befinden sich bereits Ärzte (Allgemeinmediziner, Zahntechniker, Psychologen, Sanitätsbedarf). Es werden keine Maklergebühren eingehoben, da die Räumlichkeiten privat vermietet werden. Bei Interesse, bitte kontaktieren Sie mich persönlich unter: Angelika Ölhafen Tel.: +43 664 84 655 79 oder per E-mail: [email protected]. Nachmieter für Ordination in Innsbruck / Pradl gesucht Suche Nachmieter für voll ausgestattete Ordination in Pradl, Defreggerstraße 14 / 1. Stock – derzeit als Hautarztpraxis genützt – ab 1.5.2020.
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Service
Das Kammeramt der Ärztekammer für Tirol Unsere Beratungszeiten Persönlich erreichen Sie uns Mo bis Fr von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie Mi von 13:00 bis 17:00 Uhr. Sollte es Ihnen möglich sein, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren. Telefonisch sind wir für Sie von Mo bis Do von 8:00 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:00 bis 13:00 Uhr unter 0512/52058-0 erreichbar. Anschrift: 6020 Innsbruck, Anichstraße 7, 1. Stock Tel. (0512) 52 0 58-0, Fax -130 [email protected], www.aektirol.at
Infopoint Ausgabe von Formularen, Listen, „Arzt im Dienst“-Schildern, Broschüren und Foldern, Auskünfte über öffentlichen Teil der Ärzteliste, Entgegennahme von amtlichen Änderungen bzw. Dokumenten und ausständigen Unterlagen, Erwerb ÖÄK-Diplome, Kleinanzeigen für Mitteilungsblatt, Terminauskünfte Veranstaltungen, Honoraranfragen, EDV-Auswertungen, Kassenärztlicher Wochenend- und Feiertagsdienst, Funkbereitschaftsdienst IBK-Stadt, Praxisvertretungen, Flugreservierungen für Funktionäre, Mitgliederinformation, Poststelle Barbara ETZENBERGER, Tel. 0512/52058-132, Poststelle Tanja INDRA, Tel. 0512/52058-120, Infopoint und Empfang, Schiedsstelle in Arzthaftpflichtfragen Valentina RISSBACHER, Tel. 0512/52058-119, Infopoint und Empfang
Direktion Dr. Günter ATZL, Tel. 0512/52058-122, Kammeramtsdirektor Mag. Markus MEYER, Tel. 0512/52058-185, Interne Revision, Controlling und Prozessmanagement Christa WOLF, Tel. 0512/52058-129, Lohnverrechnung Mag. (FH) Pia SCHIRMER, Tel. 0512 52058-188, Direktion
Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte Kurie der niedergelassenen Ärzte, Standesführung, Öffentlichkeitsarbeit, Notarztwesen, kassen- und privatärztliche Belange, Hausapotheken- und Medikamentenangelegenheiten, kassenärztliche Wochenend- und Feiertagsdienste, Praxisvertretung, Veranstaltungsorganisation Mag. Beate BARBIST, Tel. 0512/52058-142, Abteilungsleiterin Daniela GARBER, Tel. 0512/52058-181, Ärzteliste, Standesführung Larissa JAIS, Tel. 0512/52058-124, Ärzteliste, Standesführung Vanessa KNOLZ, Lehrling, Tel. 0512/52058-153 Michaela MOSER, Tel. 0512/52058-131, Fachgruppen und Referatsbelange, Veranstaltungen, Notarztwesen, Öffentlichkeitsarbeit, Präsidialsekretariat Mag. Reinhold PLANK, Tel. 0512/52058-149, Beratung Praxiseröffnung, Kassenstellenbewerbungen, Hausapotheken, rechtliche Belange der Kurie der niedergelassenen Ärzte Barbara PRUGG, BEd, Tel. 0512/52058-182, Ärzteliste, Standesführung Mag. Mathias ROLLINGER, Tel. 0512/52058-150, Fachgruppen und Referatsbelange, Veranstaltungen, Notarztwesen, Öffentlichkeitsarbeit, rechtliche Belange der Kurie der niedergelassenen Ärzte Isabella SCHRANTZ, Tel. 0512/52058-141, Kassenstellenbewerbungen, kassenärztliche Belange, Bereitschaftsdienst, Praxisvertretung
Abteilung Kurie der angestellten Ärzte Kurie der angestellten Ärzte, Spitalsärztebelange, postpromotionelle Ausbildung und Arztprüfung, Disziplinar- und Schlichtungswesen, Organisation spezieller Projekte, Fortbildungsangelegenheiten, ÖÄK-Diplome und Zertifikate Mag. Carmen FUCHS, Tel. 0512/52058-186, Abteilungsleiterin Mag. Talita BONATO, Tel. 0512/52058-152, Disziplinarwesen, Rechtliche Belange der Kurie der angestellten Ärzte, Aus- und Fortbildung Nina DÜRNBERGER, Tel. 0512/52058-183, Aus- und Fortbildung, Diplome Gudrun SITZENFREY, Tel. 0512/52058-151, Aus- und Fortbildung, Anerkennung Ausbildungsstätten Mag. Michaela RAUSCHER-SCHÖSSER, Tel. 0512/52058-180, Öffentlichkeitsarbeit, Ärztevorbehalt, Bedarfsprüfungsverfahren private Krankenanstalten
Abteilung Wohlfahrtsfonds Umlagen- und Beitragsangelegenheiten, Pensions- und Leistungsverrechnung, Vermögensverwaltung, Verwaltungsausschuss, Versicherungsrahmenverträge Mag. Markus SCHMARL, Tel. 0512/52058-163, Abteilungsleiter Mag. Lucas HOCHENEGGER, Tel. 0512/52058-165, Abteilungsleiter-Stv., Pensionsberechnungen, Umlagen- und Beitragsangelegenheiten Gundel KIENPOINTNER-ENNA, Tel. 0512/52058-139, Pensionsberechnungen, Krankenunterstützung Katharina KRÖSBACHER, Tel. 0512/52058-127, Umlagen- und Beitragsangelegenheiten, Krankenunterstützung Peter ZÖHRER, Tel. 0512/52058-137, Umlagen- und Beitragsvorschreibungen
Abteilung Wohlfahrtsfonds – Immobilien Ing. Andreas GEISLER, Tel. 0512/52058-123, Abteilungsleiter Mag. Elvira FALCH, Tel. 0512 52058-126, Immobilienverwaltung Ulrike NACHTMANN, Tel. 0512/52058-125, Buchhaltung Ing. Julia ROSAM, Tel. 0512/52058-145, Immobilienverwaltung Mag. Sebastian RIEDER, Tel. 0512/52058-128, Immobilienverwaltung
Servicestelle Recht Alle Rechtsfragen, Mitgliederinformation, Begutachtung von Gesetzen, Verordnungen und EU-Rechtsakten, rechtliche Unterstützung der anderen Abteilungen Mag. Christian FÖGER, Tel. 0512/52058-148, Abteilungsleiter
Servicestelle Rechnungswesen Daniela BRUGGER, Tel. 0512/52058-140, Abteilungsleiterin, Pensionsauszahlungen Sarah AUER, Tel. 0512/52058-162, Buchhaltung Nicole KUPRIAN, Tel. 0512 52058-161, Buchhaltung Stephanie SALCHNER, Tel. 0 512 52058-143, Buchhaltung Christa WOLF, Tel. 0512/52058-129, Buchhaltung, Reisekosten
Servicestelle EDV Ansprechstelle für EDV-Belange, Entwicklung und Wartung der eigenen Programme, Konzeption EDV-Infrastruktur, Auswertungen und Statistiken, Entwicklung und Wartung der Internet-Präsenz Konrad HELL, Tel. 0512/52058-146, Abteilungsleiter Philipp RADI, BA, Tel. 0512/52058-42, Projektmanagement
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Service
Die Funktionäre der Ärztekammer für Tirol Präsident Dr. Artur WECHSELBERGER Vizepräsident Dr. Klaus KAPELARI Vizepräsident (Kurienobmann) MR Dr. Ludwig GRUBER Vizepräsident (Kurienobmann) MR Dr. Momen RADI Finanzreferent Dr. Franz GRÖSSWANG Stv. Finanzreferent Prof. Dr. Christoph BREZINKA Kurie der niedergelassenen Ärzte Obmann: VP MR Dr. Momen RADI 1. Stv.: OMR Dr. Doris SCHÖPF 2. Stv.: Dr. Edgar WUTSCHER Kurie der angestellten Ärzte Obmann: VP MR Dr. Ludwig GRUBER 1. Stv.: Dr. Daniel VON LANGEN, B.Sc. 2. Stv.: Doz. Prim. MR Dr. Rudolf KNAPP Referat für Amtsärzte Referentin: Dr. Anita LUCKNER-HORNISCHER Co-Referent: Stadtphysikus Dr. Hans-Peter RAMMER Referat für Arbeitsmedizin Referentin: MR Dr. Susanne ZITTERL-MAIR Co-Referentin: Dr. Sabine HAUPT-WUTSCHER Referat für Ärztinnen Referentin: MR Dr. Susanne ZITTERL-MAIR Co-Referentin: MR Dr. Renate LARNDORFER, M.Sc. Referat für Belegärzte Referent: Dr. Richard BILGERI Co-Referent: Dr. Stefan KASTNER Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Referat für den Bereitschaftsdienst Ibk.-Stadt Referentin: Dr. Caroline BRAUNHOFER Referat für Berufsberatung Referentin: Dr. Juliane Elisabeth KEILER Co-Referent: Dr. Gregor NAWRATIL Referat für EDV Referent: Dr. Edgar WUTSCHER Co-Referent: MR Dr. Klaus SCHWEITZER Referat für e-Health Referent: Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Fortbildungsreferat Referent: Dr. Edgar WUTSCHER Co-Referentin: Dr. Sabine HAUPT-WUTSCHER Referat für Gender Mainstreaming Referentin: Dr. Doris PECIVAL Referat für Geriatrie Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: MR Doz. Prim. Dr. Klaus BEREK Co-Referentin: Prof. Prim. Dir. MR Dr. Monika LECHLEITNER Referat für Gutachterärzte Referent: Prof. Dr. Christoph BREZINKA Co-Referentin: Dr. Regina PRUNNLECHNER Co-Referent: Mag. Dr. Peter GAMPER
Referat für Hausapotheken führende Ärzte Referent: MR Dr. Klaus SCHWEITZER Referat für extramurale Heim- und Hauskrankenpflege Referent: MR Dr. Christian REITAN Co-Referentin: OMR Dr. Doris SCHÖPF Hochschulreferat Referent: Prof. Dr. Gerhard LUEF Co-Referent: Prof. Dr. Christoph BREZINKA Co-Referent: Dr. Bernhard NILICA Co-Referent: Prof. Dr. Thomas LUGER Impfreferat Referentin: Dr. Claudia MÜLLER-ULLHOFEN Co-Referent: Dr. Christian HILKENMEIER Referat Kinder- und Opferschutz Referent: VP Dr. Klaus KAPELARI Referat für klinische Prüfungen Co-Referent: Prof. Dr. Gerhard LUEF Referat für Komplementärmedizin Referentin: OMR Dr. Doris SCHÖPF Co-Referent: Dr. Werner KNOFLACH Co-Referent: Prof. Ing. Dr. Andreas SCHLAGER, M.Sc., M.Sc. Referat für Konsiliarärzte Referent: MR Dr. Hannes PICKER Co-Referent: Doz. Dr. Michael HUBALEK Referat für Kurärzte Referent: MR Dr. Markus HUBER Landärztereferat Referent: MR Dr. Klaus SCHWEITZER Co-Referent: Dr. Bruno BLETZACHER Referat für Lehre in der Allgemeinmedizin Referent: Hon.-Prof. MR Dr. Peter KUFNER Referat für Lehrpraxen Referent: MR Dr. Reinhold MITTEREGGER, M.Sc. Co-Referentin: OMR Dr. Doris SCHÖPF Referat für Medizingeschichte Referent: Mag. Dr. Christian LECHNER Co-Referent: Prof. Dr. Christoph BREZINKA Referat für Militärärzte Referent: ObstltA Dr. Andreas MAYR Co-Referentin: Dr. Doris PECIVAL Referat für Notfall- und Rettungsdienste sowie Katastrophenmedizin Referent: Dr. Edgar WUTSCHER Co-Referent: Dr. Andreas WOLF Co-Referent: Prof. Dr. Thomas LUGER Pressereferat Referent: Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Co-Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: VP Dr. Klaus KAPELARI Referat für Palliativmedizin Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: MR Dr. Reinhold MITTEREGGER, M.Sc. Co-Referent: Prim. Doz. Dr. August ZABERNIGG Co-Referent: Prof. Dr. Reinhard STAUDER, M.Sc. Co-Referent: Prof. Ing. Dr. Andreas SCHLAGER, M.Sc., M.Sc. Referat für pensionierte Ärzte Referent: OMR Dr. Friedrich MEHNERT Co-Referent: MR Dr. Werner MOLL Co-Referent: OMR Dr. Erwin ZANIER
Referat für Präventivmedizin Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: VP Dr. Klaus KAPELARI Referat für Primarärzte Referent: Doz. Prim. Dr. Peter SANDBICHLER Referat für Private Krankenanstalten Referent: Dr. Franz GRÖSSWANG Co-Referentin: Dr. Doris PECIVAL Referat für Psychosoziale, -somatische und -therapeutische Medizin Referent: MR Dr. Joachim STRAUSS Co-Referentin: Dr. Brunhilde WURM Co-Referent: Dr. Harald OBERBAUER Co-Referent: Dr. Manfred MÜLLER, M.Sc. Referat für Qualitätssicherung Referent: Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Referat für Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises Referent: Prof. DDr. Manfred HEROLD Co-Referent: Dr. Wolfgang HALDER Referat für Schmerzmedizin Referent: Prof. Ing. Dr. Andreas SCHLAGER, M.Sc., M.Sc. Co-Referent: Dr. Wilhelm KANTNER-RUMPLMAIR Co-Referentin: Dr. Elisabeth MEDICUS Referat für Schulärzte Referentin: Dr. Claudia MARK Co-Referentin: Dr. Doris PECIVAL Referat für Sexualmedizin Referentin: Dr. Doris PECIVAL Co-Referent: Prim. Dr. Dieter KÖLLE, M.Sc. Referat für Sportmedizin Referent: OMR Dr. Erwin ZANIER Co-Referent: Dr. Andreas EGGER Co-Referent: Dr. Clemens BURGSTALLER Referat für Sprengelärzte Referent: MR Dr. Klaus SCHWEITZER Co-Referent: Dr. Edgar WUTSCHER Referat für Stationsärzte Referent: Dr. Wilhelm HOFER Referat für Steuerangelegenheiten Referent: Dr. Peter HUBER Referat für Suchtmedizin Referentin: Dr. Adelheid BISCHOF Co-Referent: Dr. Ekkehard MADLUNG-KRATZER Co-Referent: Doz. Prim. Dir. Dr. Carl Hermann MILLER Co-Referentin: Dr. Agnes FABJAN-LERCH Co-Referent: Dr. Raphael LINSER Referat für Umweltschutz Referent: Dr. Heinz FUCHSIG Referat für Verkehrsmedizin Referentin: Prof. Dr. Ilse KURZTHALER-LEHNER Co-Referent: LSDir. Dr. Franz KATZGRABER Referat für Versorgungsnetzwerke Referentin: OMR Dr. Doris SCHÖPF Wahlärztereferat Referent: VP MR Dr. Momen RADI Referat für Wohnsitzärzte Referentin: MR Dr. Barbara BRAUNSPERGER
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
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Fachkurzinformationen
FACHGRUPPEN DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL UND IHRE OBLEUTE Fachgruppe für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie Dr. Hermann DRAXL Fachgruppe für Allgemein- und Gefäßchirurgie Doz. Dr. Josef KLOCKER Fachgruppe für Augenheilkunde u. Optometrie Dr. Thomas HEINZLE Fachgruppe für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe MR Dr. Andrea WAITZ-PENZ Fachgruppe für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Dr. Jan ANDRLE Fachgruppe für Haut- u. Geschlechtskrankheiten Dr. Christian KRANL Fachgruppe für Herzchirurgie Doz. Dr. Thomas SCHACHNER Fachgruppe für Innere Medizin Dr. Christian MOLL Fachgruppe für Kinder- und Jugendheilkunde MR Dr. Erich WIMMER Fachgruppe für Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. Sabine ZEHETBAUER-ERHART Fachgruppe für Klinische Mikrobiologie und Hygiene Doz. Dr. Dorothea ORTH-HÖLLER Fachgruppe für Klinische Pathologie und Molekularpathologie MR Dr. Peter OBRIST
Fachgruppe für Lungenkrankheiten Prof. Dr. Christian PRIOR Fachgruppe für Medizinische Genetik Univ.-Prof. Dr. Johannes ZSCHOCKE, PhD Fachgruppe für Medizinische und Chemische Labordiagnostik Dr. Horst PHILADELPHY Fachgruppe für Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie Dr. Dr. Klaus GADNER Fachgruppe für Neurologie Dr. Claudia THALER-WOLF Fachgruppe für Neuropathologie Doz. Dr. Hans MAIER Fachgruppe für Nuklearmedizin Dr. Bernhard NILICA Fachgruppe für Orthopädie u. Orthopädische Chirurgie Dr. Wolfram PAWELKA Fachgruppe für Physikalische Medizin u. Allgemeine Rehabilitation Univ.-Prof. Dr. Erich MUR Fachgruppe für Physiologie Univ.-Prof. Dr. Michaela KRESS Fachgruppe für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Dr. Manfred STUFFER
Fachgruppe für Psychiatrie u. Psychotherap. Medizin Dr. Manfred MÜLLER, M.Sc. Fachgruppe für Radiologie Dr. Klaus WICKE Fachgruppe für Strahlentherapie-Radioonkologie Univ.-Prof. Dr. Ute Maria GANSWINDT Fachgruppe für Transfusionsmedizin Doz. Prim. Dr. Harald SCHENNACH Fachgruppe für Unfallchirurgie Prim. Dir. Dr. Burkhart HUBER Fachgruppe für Urologie Dr. Matthias NIESCHER BEZIRKSÄRZTEVERTRETER MR Dr. Gregor HENKEL, Kufstein MR Dr. Klaus SCHWEITZER, Innsbruck-Land MR Dr. Reinhold MITTEREGGER, M.Sc., Kitzbühel MR Dr. Peter OBRIST, Landeck Dr. Wolfgang BERGER, Schwaz Dr. Peter Helmut ZANIER, Lienz Dr. Manfred DREER, Reutte Dr. Claudia GEBHART, Imst Dr. Stefan FRISCHAUF, Innsbruck-Stadt
Ausschüsse und Kommissionen der Ärztekammer für Tirol Vorstand Prof. Dr. Christoph BREZINKA, MR Dr. Christian DENGG, Dr. Franz GRÖSSWANG, VP MR Dr. Ludwig GRUBER, MR Dr. Gregor HENKEL, Dr. Peter HUBER, VP Dr. Klaus KAPELARI, Dr. Stefan KASTNER, Dr. Juliane Elisabeth KEILER, Doz. Prim. MR Dr. Rudolf KNAPP, MR Dr. Renate LARNDORFER, M.Sc., Prof. Dr. Gerhard LUEF, VP MR Dr. Momen RADI, OMR Dr. Doris SCHÖPF, MR Dr. Klaus SCHWEITZER, Dr. Volker STEINDL, Prof. Dr. Martin TIEFENTHALER, Dr. Daniel VON LANGEN, B.Sc., MR Dr. Andrea WAITZ-PENZ, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, Dr. Edgar WUTSCHER Kassen- und Honorarausschuss Dr. Bruno BLETZACHER, MR Dr. Petra LUGGER, M.Sc., Dr. Matthias NIESCHER, VP MR Dr. Momen RADI, OMR Dr. Doris SCHÖPF, MR Dr. Klaus SCHWEITZER, MR Dr. Andrea WAITZ-PENZ, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, MR Dr. Erich WIMMER, Dr. Edgar WUTSCHER Niederlassungsausschuss MR Dr. Christian DENGG, VP MR Dr. Ludwig GRUBER, Dr. Stefan KASTNER, Dr. Othmar LUDWICZEK, Prof. Dr. Gerhard LUEF, MR Dr. Petra LUGGER, M.Sc., Dr. Hannes NEUWIRT, Dr. Matthias NIESCHER, Dr. Harald OBERBAUER, MR Dr. Peter OBRIST, Dr. Stefan PELLEGRINI, Dr. Birgit POLASCHEK, VP MR Dr. Momen RADI, Dr. Angelika SENN, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, OMR Dr. Erwin ZANIER, Dr. Johann THURNER, Dr. Daniel VON LANGEN, B.Sc. Ausschuss für ärztliche Ausbildung Vorsitzender: MR Dr. Georg HAIM, Stellvertreterin: Dr. Juliane Elisabeth KEILER, MR Doz. Prim. Dr. Klaus BEREK, Dr. Clemens BURGSTALLER, Dr. Katharina CIMA, Dr. Gabriele GAMERITH, VP MR Dr. Ludwig GRUBER, Dr.
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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020
Bernhard HOLZKNECHT, Dr. Stefan KASTNER, Dr. Klaus KELLER, Dr. Maria Magdalena KRISMER, Mag. Dr. Christian LECHNER, Prof. Dr. Judith Maria LÖFFLER-RAGG, Prof. Dr. Gerhard LUEF, Dr. Bernhard NILICA, Dr. Volker STEINDL, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, MR Dr. Reinhold Franz MITTEREGGER, M.Sc. Verwaltungsausschuss Vorsitzender: MR Dr. Gregor HENKEL, Stv. Vorsitzende: Dr. Maria Magdalena KRISMER, kooptierter Pensionistenvertreter: OMR Dr. Erwin ZANIER, MR Dr. Barbara BRAUNSPERGER, Dr. Clemens BURGSTALLER, Dr. Franz GRÖSSWANG, MR Dr. Georg HAIM, OMR DDr. Paul HOUGNON (Zahnärztevertreter), Prof. Dr. Thomas Josef LUGER, VP MR Dr. Momen RADI, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, MR Dr. Elvis GUGG (Zahnärztevertreter) Schlichtungsausschuss Vorsitzender: OMR Dr. Friedrich MEHNERT, Stellvertreter: OMR Dr. Erwin ZANIER, MR Dr. Renate LARNDORFER, M.Sc. (Beisitzerin), MR Dr. Petra Alice LUGGER, M.Sc. (Beisitzerin), MR Dr. Ernst ZANGERL (Beisitzer), Dr. Herta ZELLNER (Beisitzerin) Komitee für Medizinalrattitelverleihungen Vorsitzender: OMR Dr. Erwin ZANIER, MR Dr. Karl Heinz MÖLTZNER, OMR Dr. Doris SCHÖPF, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER Redaktionskollegium Prof. Dr. Christoph BREZINKA, VP MR Dr. Ludwig GRUBER, Dr. Stefan KASTNER, Prof. Dr. Gerhard LUEF, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, Mag. Dr. Christian LECHNER, Prof. Dr. Judith Maria LÖFFLER-RAGG
Kurienversammlung angestellte Ärzte Kurienobmann VP MR Dr. Ludwig GRUBER, 1. Kurien obmann-Stellvertreter Dr. Daniel VON LANGEN, B.Sc., 2. Kurienobmann-Stellvertreter Doz. Prim. MR Dr. Rudolf KNAPP, Prof. Dr. Christoph BREZINKA, Dr. Clemens BURGSTALLER, Dr. Katharina CIMA, Doz. Dr. Barbara FRIESENECKER, Dr. Gabriele GAMERITH, Dr. Verena GLÖTZER, MR Dr. Georg HAIM, Dr. Bernhard HOLZKNECHT, VP Dr. Klaus KAPELARI, Dr. Juliane Elisabeth KEILER, Dr. Klaus KELLER, Dr. Maria Magdalena KRISMER, MR Dr. Renate LARNDORFER, M.Sc., Mag. Dr. Christian LECHNER, Prof. Dr. Judith Maria LÖFFLER-RAGG, Prof. Dr. Gerhard LUEF, Prof. Dr. Thomas Josef LUGER, Dr. Gregor NAWRATIL, Dr. Hannes NEUWIRT, Dr. Wolfram PAWELKA, Dr. Doris PECIVAL, Dr. Darmin POPOVIC, Dr. Niklas RODEMUND, Dr. Michaela SCHWEIGL, Dr. Anna Katharina SPICHER, Prof. Dr. Elisabeth STEICHEN, Dr. Volker STEINDL, Prof. Dr. Martin TIEFENTHALER Kurienversammlung niedergelassene Ärzte Kurienobmann VP MR Dr. Momen RADI, 1. KurienobmannStellvertreterin OMR Dr. Doris SCHÖPF, 2. KurienobmannStellvertreter Dr. Edgar WUTSCHER, MR Dr. Barbara BRAUNSPERGER, MR Dr. Christian DENGG, Mag. Dr. Peter GAMPER, Dr. Franz GRÖSSWANG, MR Dr. Gregor HENKEL, Dr. Peter HUBER, Dr. Stefan KASTNER, MR Dr. Reinhold MITTEREGGER, M.Sc., Dr. Christian MOLL, Dr. Matthias NIESCHER, MR Dr. Peter OBRIST, MR Dr. Klaus SCHWEITZER, MR Dr. Andrea WAITZ-PENZ, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, MR Dr. Erich WIMMER
ÄRZTEBEDARF UND AUSSTATTUNG ÄRZTEBEDARF UND AUSSTATTUNG VON ARZTPRAXEN VON ARZTPRAXEN
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