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Mitteilungen 2/2020


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Ärztekammer für Tirol

www.aektirol.at

MITTEILUNGEN NR 02/20 · 61. JAHRGANG · 3. JULI 2020



ZLU: 02Z031714M · P.B.B. · 6050 HALL

Gastkommentar von Prof.-Dr. Montgomery

Noch mal davongekommen?

Die ärztliche Dokumentationspflicht

Erhöhter Wochengeldanspruch

Von der Praxiseröffnung bis zur Praxisschließung

Regelmäßig geleistete Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft

Seite 10

COVID-19 Aussetzung sämtlicher Fristen im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung

Rubrikentitel

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2

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Foto: Wolfgang Lackner

Standespolitische Perspektiven

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen „dictateurs sanitaires“, nannten die Vene-

cherheit und Ungewissheit treffen zu müs-

nicht aus gesicherter wissenschaftlicher

zianer im 15. Jahrhundert ihre Gesundheits-

sen, relativierte das Credo evidenzbasierten

Evidenz, sondern aus Unsicherheit und Un-

behörde, die Venedig mit weitreichenden

Handelns, Einsätze unter dem Menetekel,

gewissheit. Allerdings beeinflusst vom Er-

Machtbefugnissen ausgestattet hatte.

selbst infiziert zu werden und zu erkranken,

kenntnisgewinn aus den Erfahrungen der

Grenzschließungen, Quarantänemaßnah-

zeigten die Grenzen des Selbstschutzes auf.

vergangenen Monate.

men, Personenkontrollen wie auch das Ver-

Ebenso galt es weitreichende staatliche Vor-

bot von Versammlungen und Prozessionen

gaben zum Funktionieren des Gesundheits-

Viele dieser Erfahrungen und Erkenntnis-

wurden zur Seuchenabwehr, damals der

wesens umzusetzen, die der gewohnten

se entstammen nicht zuletzt der Arbeit und

Pest, eingesetzt.

Erfüllung individueller Bedürfnisse von

dem unermüdlichen, selbstlosen Einsatz der

Patientinnen und Patienten in bisher nicht

Ärztinnen und Ärzte. Dem Zusammenspiel

Gesundheitsbehördliche Maßnahmen

gekannter Dimension entgegenstanden.

von Ärzteschaft, Gesundheitsberufen, Ge-

waren und sind es auch, die unser Leben seit

Beide, Ärzteschaft wie Staat, hatten die ethi-

sundheitsbehörde und der Führung unseres

Mitte März prägten und noch immer prägen.

sche Herausforderung zu bewältigen, dem

Landes ist es zu verdanken, dass Österreich

Uns Ärzte in mehrfacher Hinsicht. Einerseits

Menschenrecht auf Schutz der Gesundheit

die Krise bisher so erfolgreich bewältigt hat.

als Bürger eines Landes, die wie alle von den

Priorität vor anderen Freiheits- und Bürger-

Sich für eine mögliche zweite Welle zu rüs-

staatlichen Maßnahmen zum Schutz der

rechten einzuräumen und dabei die Balan-

ten bedeutet auch den wirtschaftlichen

Gesundheit betroffen sind. Andererseits

ce der Angemessenheit der Maßnahmen zu

Schäden zu begegnen, die der „Lockdown“

aber auch als Angehörige der Berufsgruppe,

finden.

des öffentlichen Lebens verursacht hat.

die zur Untersuchung auf und zur Behand-

Auch Arztpraxen gehören zu den betroffe-

lung von Krankheiten berufen ist. Dazu ge-

Einschränkungen staatlichen Handelns

nen Betrieben. Deshalb müssen dem öffent-

sellt sich noch die beratende fachliche Ein-

unter Berufung auf die existentielle Bedeu-

lichen Dank rasch finanzielle Mittel folgen,

flussnahme auf die staatlich organisierte

tung von Gesundheit mussten in dem Maße

um sie wirtschaftlich zu stabilisieren und

Seuchenabwehr, die sich aus der Kompetenz

wieder abnehmen, in dem auch die Gefahr

ihre Existenz abzusichern. Die öffentliche

als medizinische Experten ergibt. – Als Ein-

einer Infektion zurückging. Bewegungs- und

Hand und die Sozialversicherungen sind

zelpersonen, die in die verschiedenen Bera-

Erwerbsfreiheit, die Freiheit der Teilnahme

hier gefordert.

tungsgremien eingebunden waren oder als

am Bildungs- und Kulturleben, aber auch

ärztliche Standesvertretung, die ihrem Ge-

die Freiheit der Freizeitgestaltung dürfen

setzesauftrag nach Erstattung von Vorschlä-

damit nicht länger beschränkt werden. Eben-

gen an die Behörden nachgekommen ist.

so kann das Patientenrecht auf Krankenbehandlung nicht weiter nur auf dringliche

Für alle Ärztinnen und Ärzte bedeuteten

Fälle reduziert bleiben. – Eine klare Sache,

die Einsätze neben der fachlichen auch eine

wäre da nicht die Sorge vor einer zweiten

besondere persönliche und ethische Her-

Infektionswelle. Sie zwingt uns zu besonde-

ausforderung. Entscheidungen aus Unsi-

rer Vorsicht und Wachsamkeit. Wiederum

Dr. Artur Wechselberger Präsident

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

3

Foto: Adobe Stock/artegorov3@gmail

Kurz berichtet

Aktuelle Informationen zum Coronavirus unter www.aektirol.at



Tiroler Ärztetage am 25./26. September 2020 weitere Informationen zu den diesjährigen Tiroler Ärztetagen finden Sie auf Seite 21

Foto: BKH Reutte

Foto: tirol kliniken/Seiwald

NEUBESETZUNG

Neuer Primarius

Neue Primaria

am BKH Reutte

in HochzirI

Dr. Elke Pucks-Faes trat mit 01.12.2019 die Nach-

Dr. Patrick Loidl hat am 1. April 2020 die Leitung

folge von Prof. Dr. Leopold Saltuari als Leiterin der Neurologie

der Abteilung für Innere Medizin am Bezirkskrankenhaus

am Standort Hochzirl des Landeskrankenhauses Hochzirl-Nat-

Reutte übernommen. Der 40-jährige gebürtige Innsbrucker

ters an. Die 54-jährige gebürtige Frastanzerin war bereits zuvor

hat damit die Nachfolge der langjährigen Primarärztin MR Dr.

seit 2012 als stationsführende Oberärztin in Hochzirl tätig.

Gertrud Beck angetreten.

IMPRESSUM: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Ärztekammer für Tirol, Körperschaft öffentlichen Rechts, 6020 Innsbruck, Anichstraße 7; vertreten durch den Präsidenten Dr. Artur Wechselberger – Layout + Druck: Ablinger & Garber GmbH, Medienturm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223-513 – Anzeigenannahme: Dipl.-Vw. Peter Frank, Tel. 0664/4217239, e-mail: [email protected]. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Ärztekammer für Tirol dar. GENDER-HINWEIS: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Bezeichnungen gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Wir danken für Ihr Verständnis. Titelbild: © Innsbruck Tourismus/Helga Andreatta

4

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

12 Ü  ber 3 Monate Tätigkeit im Corona-Krisenstab Rückblick

Foto: AdobeStock©Rido

Foto: AdobeStock©Syda Productions

Foto: AdobeStock©Paulista

Inhalt

18 Erhöhter Wochengeld-

22 W  as ist ein Webinar?



Das Webinar als Art der ärztlichen Fortbildung

anspruch

bei regelmäßig geleisteten Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft

Inhalt Standpunkte 3 Standespolitische Perspektiven 6 Seit meinem letzten Artikel hat sich die Welt verändert, oder doch nicht!

Aus- und Fortbildung 20 COVID-19: Aussetzung sämtlicher Fristen 21 FAQ zur 3. Novelle der KEF und

8 Die wahren Heldinnen und Helden?



10 Von außen gesehen: Gastkommentar  

21 Tiroler Ärztetage



22 Das Webinar als Art der ärztlichen

Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery



RZ-Verordnung

Fortbildung

23 Bericht aus dem Referat Sportmedizin

Themen Aktuelles 12 Über 3 Monate Tätigkeit im

Corona-Krisenstab: Rückblick

Niedergelassene Ärzte 14  Ärztliche Dokumentation: von der Praxiseröffnung bis zur Praxisschließung



und Ärztesport: Tiroler Sportmedizinische Basisuntersuchung

Service 32 Ausschreibung des Preises der

Ärztekammer für Tirol 2020

32 Kommentar zur WFF-Bilanz 2019 33 Bilanzen 38 Punktewerte 40 Steuertipps Team Jünger 44 Standesveränderungen 50 Fortbildungsdiplome 52 Kleinanzeigen 57 Funktionäre und Kammermitarbeiter

Gesundheitswesen 24 „Malfatti-Apotheke“

Die Apotheke „Zur Mariahilf“

Rubriken 4 Impressum

Personen/Veranstaltungen

4 Kurz berichtet

26 Nachruf ao. Univ.-Prof Dr. Hans-Peter Rhomberg

Angestellte Ärzte

27 In memoriam Dr. Herbert Knapp

18 Erhöhter Wochengeldanspruch bei regelmäßig geleisteten Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft

28 Verschiebung Jungärztinnen 2020 28 Tiroler Ärztinnen und Ärzte

ausgezeichnet

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

5

Foto: Adobe Stock/Andrey Popov Foto: Wolfgang Lackner

Seit meinem letzten Artikel hat sich die Welt verändert, oder doch nicht! VP MR Dr. Momen Radi, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte

kussion um die mit Bürokratie geschwänger-

fordert, die Patientenversorgung aufrecht-

ten Folgen der ELGA und deren Dunstkreis

zuerhalten, ungeachtet der zunächst fehlen-

von nicht enden wollenden neuen elektroni-

den Schutzausrüstung und der sich fast

schen Tools von fraglichem Wert für die Ärz-

täglich ändernden wissenschaftlichen und

teschaft.

daraus resultierenden rechtlichen Informa-

Jahrelanges Ringen um Verbesserungen der

schen persönlicher Angst vor Infektion oder

Arbeitsbedingungen, aber auch um die Wert-

gar selbst zum „Superspreader“ zu mutieren,

schätzung der niedergelassenen Ärzteschaft

war der Grenzgang zwischen der ärztlichen

tionen. Alleingelassen im Zwiespalt zwi-

Wer hätte gedacht, dass in so kurzer Zeit

versumpfte in zähen Verhandlungen mit

Pflicht zur Patientenversorgung und der

weltweit kein Stein mehr auf dem anderen

Vertragspartnern.

Sorge um die Sicherheit der Patienten, aber

bleiben würde.

6

auch der eigenen Ordination, besonders anDann kam „Covid-19“ und änderte die Welt.

gesichts der sich laufenden Änderung der

Bis Anfang März dieses Jahres waren die

So auch die in Ordinationen.

teilweise sehr kompliziert ausgedrückten

standespolitischen Themen geprägt von zu-

Ausgehend von abstrakter Bedrohung aus

Gesetzeslage, welche die Ärztekammer in

künftigen Honorarverhandlungen mit der

Wuhan bis zu den letztlich klaren katastro-

verständlicher und lebbarer Form in über 70

neu gegründeten Österreichischen Gesund-

phalen Bildern aus Italien wandelte sich die

Aussendungen zu vermitteln versuchte, kein

heitskasse, von Problemen im Umgang mit

Zeit der eigentlich gesicherten Gesundheit

leichter. Nur weil die meisten Praxen geöff-

Bereitschaftsdiensten, von zähem Ringen

und Wirtschaft in eine Zeit der Angst um

net blieben, egal ob Kassen- oder Wahlarzt,

um lebbare Verwirklichung der geplanten

gesundheitliches und wirtschaftliches Über-

und ungehindert ob der medizinischen, aber auch wirtschaftlichen Schwierigkeiten,

Primärversorgungseinheiten und vom Ver-

leben. Während der „Lockdown“ die Wirt-

such, telemedizinische Versorgungsmöglich-

schaft zum Erliegen brachte, war die Ärzte-

konnten die Ressourcen der Krankenhäuser

keiten einzuführen. Bis hin zur leidigen Dis-

schaft im niedergelassenen Bereich aufge-

geschont werden.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Standpunkte

Ja, die Welt hat sich verändert. Die Schulen,

plötzlich unkonventionelle Möglichkeiten,

kehrungen den Patientenkontakt in den Or-

die Gastronomiebetriebe und Geschäfte wur-

wie etwa das Abrechnen von telemedizini-

dinationen, ohne sie wirtschaftlich zu gefähr-

den geschlossen, die Bevölkerung musste zu

schen Ordinationen oder der Rezeptmög-

den? Verbessert man weiterhin die Arzt-/

Hause bleiben. Viel Geld wurde zur Rettung

lichkeit ohne Patientenkontakt. Im Übrigen

Patientenkontakte auf telemedizinischem

der Wirtschaft für all jene, die zusperren

eine Forderung, die schon lange vor der

Wege oder erhält zumindest die jetzt geschaf-

mussten, versprochen. Jene, die geöffnet hiel-

Pandemie bestand und ein Ding der Unmög-

fenen aufrecht? Unterstützt man die Ärzte

ten, unterstützte man mit der Möglichkeit

lichkeit schien.

in finanzieller Hinsicht, um ihrer Aufgabe

der Kurzarbeit und Homeoffice. Branchen

Aber die Patientenfrequenzen gingen stark

gerecht zu werden? Werden sie je wertge-

wie Lebensmittelhändler, EDV-Firmen, Steu-

zurück und damit stieg auch die Angst vor

schätzt für das, was sie bisher geleistet haben?

erberater etc. hatten viel zu tun, während

der Zukunft.

Werden sie überhaupt gefragt werden, wie

viele andere mit Überlebensstrategien zu kämpfen hatten. Auch die Praxen der Ärzte hatten Einbrüche.

sie sich die Rahmenbedingungen für die wohl Nun, die Pandemie scheint sich rascher als

stark geänderte ärztliche Versorgungswelt

befürchtet dem Ende zuzuneigen. Was wird

vorstellen können?

jetzt werden? Ja, die geänderte Welt erfordert auch eine

Nicht weil es etwa zu wenig Patienten gegeben hätte. Diese kamen aber aus verständli-

Abgesehen von notwendigen Strategien für

geänderte Welt der ärztlichen Behandlungs-

chen Gründen nicht. Abgesehen von Notfäl-

den Fall einer zweiten Welle wird man sich

möglichkeiten!

len, kamen sie nicht, weil sie Angst vor der

auch überlegen müssen, wie man im Herbst

Infektion durch den Besuch in den Ordina-

mit Infektionswellen anderer Natur (Grippe,

Bleibt aber die alte Einstellung im Umgang

tionen hatten, aber auch weil die Ärzte an-

grippale Infekte) in Zusammenschau mit

mit Ärzten erhalten, also ein warmer Hände-

gehalten waren, Routineuntersuchungen, so

Covid-19 umgehen kann. Wie sieht es dann

druck, dann sehe ich schwarz für die patien-

nicht absolut notwendig, abzusagen. Zwar

mit genügend Schutzausrüstungen aus? Wie

tengerechte wohnortnahe Versorgung der

wurde die ärztliche Arbeit erleichtert durch

händelt man ob der notwendigen Schutzvor-

Zukunft. Oder? 

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

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Foto: Adobe Stock/Robert Kneschke

Standpunkte

Die wahren Heldinnen und Helden? Im letzten Magazin der tirol kliniken „hoch3“ bedankt sich die Geschäftsleitung bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „für die hervorragenden Leistungen und die großartige Hilfe, die jede und jeder Tag und Nacht für die Bevölkerung erbringt“. Mitten im Blatt findet sich auf einer Doppelseite ein interessantes Bild mit einem großen Transparent vor der Klinik in grüner Schrift: „Ärzte und Pfleger: Ihr seid die wahren Helden“.

Foto: Wolfgang Lackner

hersehbar und es ist müßig, wie so viele Bes-

8

VP MR Dr. Ludwig Gruber, Kurienobmann der angestellten Ärzte

rechnungen zeigen allerdings, dass bei einer

serwisser nun auch das Buch von hinten zu

nur einwöchigen Verzögerung des Lockdowns

lesen und die getätigten Maßnahmen der

auch das österreichische Gesundheitswesen

Behörden zur Bekämpfung des Corona-Virus

an seine Kapazitätsgrenzen gekommen wäre.

unreflektiert kritisieren zu wollen. Nach einer solchen Ausnahmesituation Dennoch sollten wir aus dieser für unsere

wird man auch evaluieren müssen, ob wegen

Generation noch nie dagewesenen Situation

der bevorzugten Behandlung und notwendi-

unsere Lehren ziehen. So dürfte es in Öster-

gen Isolierung der Covid-19-Erkrankten und

Dass damit auch Frauen gemeint waren, ist

reich, aber auch in der EU offensichtlich bisher

dem Herunterfahren des Krankenhausrou-

unbestritten und wohl dem Platzmangel auf

keinen effizienten Pandemieplan gegeben

tinebetriebs nicht manche Patienten zu Scha-

dem Transparent geschuldet. Zu dieser Zeit

haben. Dadurch kam es vor allem zu Beginn

den gekommen sind. So erfreulich es war,

am Höhepunkt der Corona-Krise freuten sich

der Pandemie zu einem globalen Mangel an

dass die üblicherweise von Bagatellfällen

die MitarbeiterInnen der Klinik sicher über

entsprechender Schutzkleidung sowohl für

überfüllten Notaufnahmen fast leergefegt

das hohe Maß an Anerkennung ihrer Leistun-

die Krankenanstalten als auch für die Arztpra-

waren, so bedenklich ist es, dass offensicht-

gen. Die von Landesrat Tilg als Dienstgeber

xen, Sanitätssprengel, Pflegeheime und Ret-

lich auch akut schwerkranke Patienten aus

genehmigte Dienstfreistellung für die nicht

tungsorganisationen. Die österreichischen

Angst vor Ansteckung oder im Glauben, zu

unbedingt für die Patientenversorgung benö-

und Tiroler Behörden waren sehr bemüht,

Hause bleiben zu müssen, viel zu spät eine

tigten Ärztinnen und Ärzte der tirol kliniken

diesen Mangel möglichst rasch zu beheben,

suffiziente Behandlung erhielten.

wurde von den Bezirkskrankenhäusern über-

und im internationalen Vergleich dabei durch-

nommen und bis auf wenige Ausnahmen im

aus erfolgreich. Durch den „frühzeitigen Lock-

In der Rückschau dieser Entwicklungen

Großen und Ganzen von den Spitalsleitern

down“ und rasche Anpassungen im Intensiv-

wirken manche Diskussionen des Jahres

akzeptiert.

bereich der Krankenhäuser konnte auch ein

2019, was an Krankenanstalten, Abteilungen,

Kollabieren des Gesundheitssystems wie in

Betten und medizinischen Kapazitäten in

Im Nachhinein betrachtet, war wohl für nie-

der Lombardei verhindert und somit zahlrei-

Tirol und Österreich eingespart werden

manden das Ausmaß dieser Pandemie vor-

che Leben gerettet werden. Statistische Be-

könnte bzw. sollte, beinahe irreal. Jene Staa-

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Standpunkte

ten, die aufgrund fehlender Ressourcen in

besonderen Einsatz der Ärztinnen und Ärzte

neuen Umkleideordnung vorgesehen, tat-

der Krankenbehandlung mit der Bewälti-

zu verdanken ist!

sächlich in ihrer Dienstkleidung von zu Hau-

gung der epidemiologischen Krise noch

se, teils in den öffentlichen Verkehrsmitteln,

schwerer und länger befasst waren und sind,

Wie viel an Wert der Dank der Spitalsleitungen,

in die Krankenanstalten begeben. Eine weite-

werden davon auch wirtschaftlich bedauer-

Krankenhausträger und politisch Verantwort-

re Nebenwirkung des Lockdowns wird eine

licherweise schwerer getroffen. So ist zu

lichen für die Ärzteschaft wirklich darstellt,

massive Zunahme der Spitalsdefizite in den

hoffen, dass der menschliche wie volkswirt-

wird sich am zukünftigen Verhalten gegenüber

kommenden Jahren sein. Es wird sich zeigen,

schaftliche Wert einer soliden Gesundheits-

ihren „Heldinnen und Helden“ zeigen.

ob man diese Defizite durch Personalabbau

versorgung als grundlegende staatliche

und Verschärfung der Arbeitsbedingungen

Aufgabe von der Politik – und vielleicht

Angesichts der überstandenen ersten Welle

am Rücken der „Heldinnen und Helden“ aus-

sogar von manchen Gesundheitsökonomen

der Pandemie sollte die geplante Verschlech-

tragen will, oder ob es gelungen ist, neben der

– besser und möglichst auch nachhaltig er-

terung des Krankenanstalten-Arbeitszeitge-

Bevölkerung auch die Politik von der Effizienz

kannt wird.

setzes, aber auch andere teils kuriose Ände-

unseres bestehenden Gesundheitswesens zu

rungen, wie die unselige Kleiderordnung an

überzeugen. Viele Millionen Euro wurden zu

Insgesamt hat sich in der Bevölkerung der

den Tiroler Krankenanstalten, kein Thema

Recht in den Erhalt der Wirtschaft, der Betrie-

Eindruck verfestigt, dass der angestellte und

mehr sein und vom Land Tirol zurückgenom-

be und des Gewerbes investiert. Dabei sollte

der niedergelassene ärztliche Bereich als we-

men werden. Für die Tiroler Bevölkerung wäre

man nicht vergessen, dass Krankenanstalten

sentliche Säulen der Gesundheitsversorgung

es angesichts der Corona-Krise wohl kaum

ebenfalls Wirtschaftsbetriebe mit einer sehr

den teils äußerst schwierigen Anforderungen

vertrauenserweckend gewesen, hätten sich

hohen Wertschöpfung und Umwegrentabili-

sehr gut gerecht wurde und wird, was dem

die ÄrztInnen und PflegerInnen, wie in der

tät sind.

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

9

Standpunkte

VON AUSSEN GESEHEN

Noch mal davongekommen? Foto: ZVG

Von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery

Eigentlich gehört das Schifahren in den

Der große Stratege Clausewitz hat einmal

öster­reichischen Bergen zum festen Be-

formuliert: „Angesichts der ersten Feindbe-

standteil meines Winters. Dieses Jahr hat

rührung ist alle Strategie Makulatur“, und

das irgendwie nicht geklappt – zu viel Arbeit,

das gilt natürlich auch für Pandemien und

keine Zeit.

Pandemieplanung. Natürlich war manches

Am Anfang hatte ich gedacht: „Gutes Schick-

zu Kurz gesprungen und mancher Spahn

sal, noch mal davongekommen“. Falsch ge-

wurde falsch gehobelt, aber im Ergebnis hat

dacht: Sars-CoV2 und Covid-19 sind überall.

die Pandemieplanung Schlimmeres verhin-

Und werden uns noch lange begleiten.

dert. Und es gilt auch: Wissenschaftliche Erkenntnis von heute kann der Irrtum von

Wer noch von einem Sommerurlaub wie

morgen sein – kaum eine Krankheit hat uns

früher träumt, im Billigjet zusammenge­

diese Binsenweisheit dramatischer vor Au-

pfercht an ferne Küsten fliegend, dem ist

gen geführt.

nicht mehr zu helfen. Wir „Fritzis“ werden wohl eher an die Ostsee als an den Wörther-

Jetzt gilt es das Erreichte nicht zu verspielen.

see fahren. Und auch für unsere Tiroler

Nach einer Phase großer Einigkeit erleben

Freunde gibt’s dies Jahr keine „Wiesn“ in

wir in beiden Gesellschaften, wie Ungeduld

München. Natürlich ist das schade, aber un-

und Zukunftsängste zu größeren Lockerun-

sere Staaten – Österreich und Deutschland

gen, mehr wirtschaftlichen Betätigungsmög-

sen bei unserer Politik der Beratung und der

– haben Erstaunliches in der Krise vollbracht.

lichkeiten und „Freigabe“ drängen. Das alte

Vernunft bleiben. Wir stehen erst am Anfang

Wir haben in beiden Ländern Prävention,

Argument, „Corona ist doch nicht schlimmer

eines weltumspannenden, pandemischen

Kapazitätsausweitung und Information so

als die Grippe“ und eine neue Diskussion um

Geschehens; diese Krankheit wird unser

betrieben, dass die Bevölkerung mitgenom-

die Frage, ob es Aufgabe der Gesellschaft sei,

Leben mehr verändern als alle Ereignisse

men wurde und die Kapazitätsgrenzen im

Gesundheit und Leben zu erhalten, oder „ob

seit dem letzten Weltkrieg.

uns davon nicht irritieren lassen, wir müs-

Gesundheitswesen nicht überschritten wur-

nicht eine Wahrung der Menschenwürde (Art

den. „Flattening the Curve“ hieß das Konzept

1 GG)“ genug wäre, flammt überall auf. Als ob

– und das war richtig. Es ist dann aber auch

die Menschen die Särge in Italien und Spani-

mal grausam sein. Wir müssen Entscheidun-

en nicht gesehen hätten …

gen in einem ungleichen Trapez mit den

Natürlich gibt es im politischen Spektrum

sozialpsychologische Faktoren und Grund-

längst Populisten und „Freidenker“, die die

rechte treffen. Ich beneide niemanden dar-

Schade, dass sie uns nicht früher an ihrem

Debatte um Öffnungen und Freigaben für

um. Wir sollten daher aufhören, auf Politik

Wissen haben teilhaben lassen …

ihre Zwecke ausnutzen. Wir Ärzte dürfen

und Politiker einzuschlagen, wir müssen mit

typisch für demokratisch verfasste Staaten, dass jetzt die aus ihren Mauselöchern kommen, die immer schon alles besser wussten.

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Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Präsident des Ständigen Ausschusses der Ärzte in der Europäischen Union (CPME) Vorstandsvorsitzender Weltärztebund Ehrenpräsident der Bundesärztekammer

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Politische Entscheidungen können manch-

vier Eckpunkten Gesundheit, Ökonomie,

Standpunkte

unserem Sachverstand und unseren Erfah-

folge der Ökonomisierung des Gesundheits-

über wird zu reden sein – dabei dürfen wir

rungen mit Rat und Tat weiter helfen. Sonst

wesens hat man versucht uns einzureden,

den psychologischen und sozialen Schaden

gehen unsere Länder den Weg Großbritan-

dass Globalisierung und „Just-in-time-Lie-

dieser Debatte nicht aus den Augen verlie-

niens oder der USA, wo inkompetente oder

ferketten“ alles richten werden. Pusteku-

ren. Auf jeden Fall aber müssen wir den

beratungsresistente Politik viele Leben

chen! Wir haben immer davor gewarnt. Jetzt

Schutz sozial flankieren – Zuwendung und

verspielt hat.

werden Konzepte der nationalen Autarkie

Betreuung, Sicherheit und Geborgenheit

wieder diskutiert – das wäre übrigens end-

heißen die Zauberworte.

Für diesen Einsatz können wir aber auch

lich auch einmal ein wichtiges und sinnvol-

Gehör verlangen – und Respekt. Was manche

les Betätigungsfeld für die Bürokratie der

Sind wir noch einmal davongekommen? Ich

Ärzte, Virologen, Epidemiologen jetzt erdul-

Europäischen Union.

glaube, es ist zu früh, das zu sagen. Noch

den müssen, wenn sie ihre Kenntnisse an-

droht uns eine zweite Welle – sei es aus dem

ders formulieren und Irrtümer eingestehen,

Wie geht es weiter? Der Fokus wird sich ver-

eigenen Land oder aus den Umläufen des

haben wir nicht verdient. Und ins Feuer der

ändern. Vom Schutz der gesamten Bevölke-

Virus durch die ganze Welt. Noch wissen wir

infektiösen Krankenbetreuung geschickt zu

rung hin zu einem Schutzkonzept der ge-

nicht, wie unsere Wirtschaft die Vollbrem-

werden ohne ausreichende Schutzkleidung,

fährdeten Personengruppen. In Deutsch-

sung des Lockdowns übersteht. Und ohne

echte Schutzmasken und mancherorts auch

land sind 87 % der „im Zusammenhang mit

funktionierende Wirtschaft lässt sich ein

ohne Betreuung ist nicht Ausdruck ausrei-

COVID-19 Verstorbenen“ älter als 70 Jahre.

Gesundheitswesen unserer Qualität nicht

chenden Respekts der Politik. Dies muss sich

Schon überlegt man, nicht die (jungen)

finanzieren. Es heißt also weiter wachsam

ändern. Und zwar sofort.

Kranken und potenziell Kranken in Isolation

bleiben – und auf Distanz!

wegzusperren, sondern die Alten und GeHeute beklagen wir Mangel an Schutzklei-

fährdeten. Ethisch-moralisch ist dies eine

Nur: Bangemachen gilt nicht. Packen wir es

dung und manchen Medikamenten. Im Ge-

Umkehrung des Quarantäneprinzips. Dar-

an, es gibt viel zu tun!

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

11

Aktuelles

Rückblick auf über 3 Monate Tätigkeit im Corona-Krisenstab Von VP Dr. Klaus Kapelari Es war am 24.02.2020 (Rosenmontag), als sich ein italienisches Paar, das am Freitag zuvor aus Italien eingereist war, bei den Gesundheitsbehörden meldete aufgrund milder grippaler Symptome. Das positive Testergebnis auf SARS-CoV-2 lag am Folgetag vor (die ersten in Österreich) und die beiden Patienten wurden an der Infektionsstation der Inneren Medizin in Innsbruck isoliert. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es in Tirol lediglich 14 Verdachtsfälle gegeben. Noch am selben Tag fand in den Räumen

aufgrund der rasch ansteigenden Anzahl

Pflegeeinrichtungen, die Verstärkung der

der Tiroler Ärztekammer eine erste Bespre-

von Verdachtsfällen an ihre Grenzen, wes-

Grenzkontrollen und Einschränkungen im

chung gemeinsam mit der ärztlichen Direk-

halb wiederum mit Unterstützung der Tiro-

öffentlichen Verkehr beschlossen. Zu die-

torin der tirol-kliniken, Fr. Dr.in Alexandra

ler Ärztekammer Screening-Straßen, zu-

sem Zeitpunkt gab es in Tirol bereits 79 be-

Kofler, und der LAD-Stv.in Mag.a Barbara

nächst am 11.03. in Innsbruck und in der

stätigte COVID-19-Erkrankungen (die meis-

Soder statt. Seitens der Tiroler Landesein-

Folge in Zams, Schwaz, St. Johann, Kufstein

ten davon in häuslicher Quarantäne), bei ca.

satzleitung wurden in Zusammenarbeit mit

und Lienz eröffnet wurden. Die Zuweisung

1300 Verdachtsfällen. Bedauerlicherweise

Systempartnern und Einsatzorganisationen

zu den Screenings wurde über die Gesund-

war an diesem Tag in Wien auch das erste

Vorkehrungen getroffen, um eine Ausbrei-

heitshotline 1450 eingerichtet.

Todesopfer in Österreich zu beklagen. Die

tung dieses Virus zu verhindern bzw. mög-

Das Screening außerhalb von Ordinationen

zu diesem Zeitpunkt noch unzureichenden Testkapazitäten führten dazu, dass zahlrei-

lichst gering zu halten. Auf Initiative und

und Ambulanzen stellte sich retrospektiv

mit Unterstützung der Tiroler Ärztekammer

wohl als eine der effizientesten Maßnahmen

che Proben nicht unmittelbar aufgearbeitet

wurden rasch mobile Screeningteams mit

zur Eindämmung der Infektionsraten durch

und die Befunde zeitgerecht an die Behör-

Epidemieärzten in allen Tiroler Bezirken

Kontaktvermeidung heraus und sicherte vor

den übermittelt wurden. Zudem konnte von

zusammengestellt, da es als nicht zweckmä-

allem die Aufrechterhaltung der ärztlichen

der Gesundheitshotline 1450 von den ca.

ßig angesehen wurde, wenn Verdachtsper-

Versorgung für die Tiroler Bevölkerung.

2100 Anrufen an diesem Tag nur noch ca.

sonen in den Ordinationsstätten bzw. den

12

1/3 bearbeitet werden, was eine weitere Ver-

Ambulanzen der Spitäler der erforderlichen

Aufgrund der raschen Verbreitung des

zögerung bei der Identifikation von CO-

Abklärung mittels naso-pharyngealer Ab-

Virus in Tirol wurden am 12.03. weitere ein-

VID-19-Erkrankten zur Folge hatte. Es wurde

striche zugeführt würden. Nur wenige Tage

schneidende Maßnahmen wie die Zugangs-

daher ein Online-Fragebogen zur Selbstein-

später stießen diese mobilen Teams jedoch

beschränkungen zu Krankenhäusern und

schätzung des persönlichen Risikos für die

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Foto: Adobe Stock/Paulista

Aktuelles

Fotos: Wolfgang Lackner

VP Dr. Klaus KAPELARI Mitglied der Landeseinsatzleitung bzw. in weiterer Folge im Sonderstab Gesundheit als Vertreter der Ärztekammer für Tirol

Bevölkerung entwickelt. Zur Sicherstellung

Sonderstabs Gesundheit im Rahmen der

der Handlungsfähigkeit der Landeseinsatz-

Krisensituation stellte die zentrale Planung

leitung wurde die tgl. Anwesenheit der über

der Verfügbarkeit der Spitalsbetten in Tirol

100 Mitglieder drastisch eingeschränkt und

dar, besonders im Intensivbereich. Operativ

die Aufgaben auf kleine Sonderstäbe aufge-

erfolgte die landesweite Koordination der

teilt. Am 15.03. war die Zahl der Verdachts-

Intensivbetten durch Univ.-Prof. Dr. Dietmar

fälle auf knapp 2500 gestiegen, ca. 250 Fälle

Fries (Klinik für Allgemeine und Chirurgi-

waren bestätigt, bei ca. 550 lag noch kein

sche Intensivmedizin) und Univ.-Prof. Dr.

Testergebnis vor. Die Zahlen führten an die-

Michael Joannidis (Medizin Intensiv). Durch

sem Wochenende schließlich zum komplet-

die rechtzeitige Bereitstellung von Intensiv-

Dr. Stefan KASTNER Mitglied im Sonderstab Gesundheit und der S4 für die Materialbeschaffung als Vertreter der Ärztekammer für Tirol

ten Shutdown, zur Einstellung des Regelbe-

bettenkapazitäten konnten Triage-Situati-

triebes an den Tiroler Krankenhäusern und

onen zu jeder Zeit vermieden und eine bes-

kehr zum Regelbetrieb im gesamten Ge-

zur Verhängung von Ausgangsbeschränkun-

sere Therapieplanung auf individueller

sundheitsbereich, die Öffnung der Ordina-

gen für die Bevölkerung.

Basis sichergestellt werden. Um eine ausrei-

tionen und Spitäler, die Screeningmaßnah-

chende Bettenkapazität an den Spitälern zu

men zur Vermeidung von neuerlichen In-

Neben den fehlenden Testkapazitäten

sichern, wurden Notkrankenanstalten und

fektionen und die Vorbereitung auf eine

stellte von Anfang an die fehlende Verfüg-

-pflegeeinrichtungen geschaffen, wobei hier

noch nicht sicher auszuschließende 2. Wel-

barkeit von Schutzmaterialien eines der

besonders das REHA-Zentrum in Münster

le der Erkrankung. Diese könnte dann mit

größten Probleme dar, sowohl im Spitalsbe-

eine herausragende Leistung erbrachte. Der

der für Herbst zu erwartenden Grippewelle

reich, aber auch ganz besonders im Bereich

interdisziplinäre und interprofessionelle

zusammenfallen. Es geht hier besonders

der niedergelassenen ÄrztInnen. Dies war

Problemlösungsansatz gemeinsam mit ei-

auch um die Möglichkeiten einer Einbin-

umso prekärer, als durch die Beschränkung

ner Zusammenarbeit der regionalen und

dung des niedergelassenen Bereichs durch

des Zugangs zu den Spitalsambulanzen zu

auch der privaten Krankenanstalten hat sich

die Ausstattung mit „point of care“-Syste-

diesem Zeitpunkt die niedergelassenen Ärz-

für Tirol, dem am schwersten betroffenen

men zur Früherkennung und Isolierung von

tInnen nahezu die gesamte Last der ambu-

Bundesland in Österreich, als erfolgreiches

infizierten Personen und ausreichenden

lanten Patientenversorgung zu tragen hat-

Modell in der Bewältigung der COVID-19-Kri-

Versorgung der ÄrztInnen mit der erforder-

ten. Durch großen Einsatz von Dr. Stefan

se erwiesen.

lichen Schutzausrüstung. Aus Sicht der Tiro-

Kastner und den Mitarbeitern des Kamme-

ler Ärzteschaft ist jedenfalls auch eine kri-

ramtes gelang es, die ÄrztInnen im nieder-

Aktuell hat sich die Lage deutlich ent-

tische Aufarbeitung des Krisenmanage-

gelassenen Bereich über die zentrale Mate-

spannt und kehrt das gesamte Land schritt-

ments und die Identifizierung von imma-

rialbeschaffung des Landes Tirol mit der

weise wieder zur „neuen“ Normalität zurück.

nenten Systemfehlern erforderlich, um

dringend benötigten Schutzausrüstung zu

Die aktuellen Themen im Sonderstab Ge-

zukünftige Krisen noch besser bewältigen

versorgen. Eine weitere Kernaufgabe des

sundheit umfassen die koordinierte Rück-

zu können.



Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

13

Niedergelassene Ärzte

Die ärztliche Dokumentation von der Praxiseröffnung bis zur Praxisschließung Inhalt und Zweck der Dokumentation

ge oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit

Form und Zeitpunkt der Dokumentation

Gemäß § 51 Abs. 1 Ärztegesetz ist der Arzt ver-

oder einer geistigen Behinderung wehrlose

Das Ärztegesetz enthält keine ausdrückliche

pflichtet, Aufzeichnungen über jede zur Be-

Volljährige misshandelt, gequält, vernach-

Bestimmung zur Form der Dokumentation.

ratung oder Behandlung übernommene Per-

lässigt oder sexuell missbraucht werden

Die Dokumentation ist daher in jeder techni-

son zu führen und hierüber der beratenen

oder worden sind,

schen Form zulässig und kann daher sowohl

sind Aufzeichnungen über die den Verdacht

händisch als auch elektronisch geführt wer-

Vertretung befugten Person alle Auskünfte zu

begründenden Wahrnehmungen zu führen.

den, wobei zur Absicherung der Verfügbarkeit

erteilen. Gemäß der demonstrativen Aufzäh-

Hinsichtlich der Neuregelung der ärztlichen

jedenfalls entsprechende Sicherungsmaßnah-

lung des § 51 Abs. 1 Ärztegesetz hat der Arzt

Anzeigepflicht darf auf die Ausführungen

men getroffen werden sollen.

Aufzeichnungen über

im letzten Mitteilungsblatt Nr. 01/20 ver-

 den Zustand der Person bei Übernahme der

wiesen werden.

oder behandelten oder zu ihrer gesetzlichen

Beratung oder Behandlung,  die Vorgeschichte einer Erkrankung,

Von der Patientenkartei allenfalls getrennt

nachvollziehbar ist, welche Diagnose vorliegt,

 die Diagnose,

geführte, höchstpersönliche Aufzeichnungen

welche Behandlungsschritte gesetzt wurden

 den Krankheitsverlauf

eines Arztes, welche dieser beispielsweise für

und wie sich der Krankheitsverlauf darstellt.

 die Art und Umfang der beratenden, dia-

eigene Forschungszwecke verwendet, oder

Ferner soll sich durch die Dokumentation auch

gnostischen oder therapeutischen Leis-

Aufzeichnungen, die der Arzt vornimmt, um

Art sowie Umfang von Aufklärungsgesprächen

tungen einschließlich der Anwendung von

in subjektiven Deutungen mögliche Thera-

und beratenden und diagnostischen Leistun-

Arzneispezialitäten und der zur Identifi-

pieverläufe zu reflektieren, unterliegen nicht

gen erschließen.

zierung dieser Arzneispezialitäten und

der ärztlichen Dokumentationspflicht.

der jeweiligen Chargen im Sinne des § 26 Abs. 8 des Arzneimittelgesetzes erforderlichen Daten zu führen.

Die Verwendung von Stichworten, fachspezifiAus der Judikatur ergibt sich, dass der Um-

sche Codes und Kürzeln ist zulässig, sofern dies

fang der Dokumentationspflicht sich nach

auch für Dritte verständlich ist. Da die Doku-

ihren Zwecken, nämlich einerseits der The-

mentation nicht primär der Information des

rapiesicherung und andererseits der Beweis-

Patienten dient, muss diese nicht zwingend in

Zur Dokumentation gemäß § 51 Abs. 1 Ärzte-

sicherung sowie Rechenschaftslegung be-

einer für den Patienten verständlichen Form

gesetz zählen daher neben der „klassischen“

stimmt und somit alle wesentlichen diagnos-

erstellt werden.

Patientenkartei und den Befunden auch Auf-

tischen Ergebnisse und therapeutischen

zeichnungen z. B. über erfolgte oder abgelehn-

Maßnahmen in der Dokumentation enthal-

Jede Eintragung muss im Sinne der Thera-

te Impfungen, über Aufklärungs- und Bera-

ten sein müssen.

piesicherung in einem unmittelbaren Zu-

tungsgespräche sowie Röntgen- und Sonogra-

sammenhang mit der Behandlung stehen

phiebilder, Videoaufzeichnungen und andere

Der Zweck der Dokumentation liegt daher in

Hilfsmittel zur Erstellung von Befunden.

der Therapiesicherung sowie in der Eigenabsicherung des jeweiligen Arztes zu Beweiszwe-

In Fällen, in denen sich für den Arzt in Aus-

cken im Falle von Patientenbeschwerden und

übung seiner beruflichen Tätigkeit der be-

möglichen Gerichtsverfahren, um den Beweis

gründete Verdacht ergibt, dass durch eine

der sorgfältigen Behandlung und Aufklärung

gerichtlich strafbare Handlung

erbringen zu können. Zudem ist die ausrei-

 der Tod, eine schwere Körperverletzung oder

chende Dokumentation über alle erforderli-

eine Vergewaltigung herbeigeführt wurde

chen Diagnosen/Maßnahmen/Gespräche

oder

gerade bei der Behandlung von Patienten, die

 Kinder oder Jugendliche misshandelt, ge-

durch mehrere unterschiedliche Ärzte vorge-

quält, vernachlässigt oder sexuell miss-

nommen wird, unabdingbare Voraussetzung,

braucht werden oder worden sind oder

um die jeweiligen beteiligten Ärzte ausrei-

 nicht handlungs- oder entscheidungsfähi-

14

Es ist so zu dokumentieren, dass auch für andere Ärzte oder medizinische Sachverständige

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

chend informieren zu können.

Niedergelassene Ärzte

und zeitnah erfolgen. Ferner muss die Doku-

spricht, wobei in derartigen Fällen strenge

15 DSGVO sei nicht subsidiär zu anderen Ein-

mentation mit einem Datum versehen und

Maßstäbe anzulegen sind.

sichtsrechten, vielmehr bestünde das grund-

einem bestimmten Arzt (Praxisinhaber/Ver-

sätzliche Recht auf Auskunft gemäß dieser

tretungsarzt/angestellter Arzt) zuordenbar

Von der Patientenkartei allenfalls getrennt ge-

sein. Nachträgliche Eintragungen und Kor-

führte, höchstpersönliche Aufzeichnungen

rekturen sind im Sinne einer wahrheitsge-

eines Arztes unterliegen nicht der ärztlichen

Das BMSGPK geht daher derzeit, unvorgreiflich

treuen Dokumentation zulässig, wobei die

Dokumentationspflicht – in derartigen Fällen

einer höchstgerichtlichen Entscheidung, davon

vorgenommenen Ergänzungen und Ände-

hat demnach der Patient kein Auskunftsrecht

aus, dass eine erste Kopie der ärztlichen Doku-

rungen nachvollziehbar sein müssen. Die

und auch nicht das Recht, Einsicht in solche

mentation dem Patienten kostenlos zu Verfü-

vorsätzliche Fälschung einer Dokumentation

Unterlagen zu nehmen bzw. die Ausfolgung

gung zu stellen sei. Für weitere Kopien könne

kann neben disziplinarrechtlichen auch

von Kopien zu verlangen.

der Arzt gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO ein ange-

strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Bestimmung.

messenes Entgelt verlangen. Verhältnis des Rechts auf Abschriften des

Auskunftspflicht des Arztes und

Patienten nach § 51 Abs. 1 Ärztegesetz zum

Dauer der Aufbewahrungspflicht

Einsichtsrecht des Patienten

Recht auf Auskunft der betroffenen Person

Gemäß § 51 Abs. 3 Ärztegesetz sind die Aufzeich-

Gemäß § 51 Abs. 1 Ärztegesetz ist der Arzt

gemäß Art. 15 Abs. 3 Datenschutz-Grund-

nungen sowie die sonstigen der Dokumentati-

verpflichtet, Aufzeichnungen über jede zur

verordnung (DSGVO) hinsichtlich des

on im Sinne des § 51 Abs. 1 Ärztegesetz dienli-

Beratung oder Behandlung übernommene

Kostenersatzes

chen Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzube-

Person zu führen und hierüber der beratenen

Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO hat der Verant-

wahren.

oder behandelten oder zu ihrer gesetzlichen

wortliche (Arzt) auf Wunsch der betroffenen

Vertretung befugten Person alle Auskünfte

Person (Patient) eine Kopie der personenbe-

Unterlagen über bereits verstorbene Patienten

zu erteilen. Ferner ist normiert, dass der Arzt

zogenen Daten, die Gegenstand der Verarbei-

zählen auch zur Dokumentation im Sinne des

verpflichtet ist, dem Patienten Einsicht in die

tung sind, zur Verfügung zu stellen. Für alle

§ 51 Abs. 1 Ärztegesetz und sind daher ebenfalls

Dokumentation zu gewähren oder gegen

weiteren Kopien, die die betroffene Person

mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Auch die

Kostenersatz die Herstellung von Abschriften

beantragt, kann der Verantwortliche ein an-

Einstellung der Berufsausübung durch den Arzt

gemessenes Entgelt auf der Grundlage der

verkürzt diese Frist nicht. Die Aufbewahrungs-

zu ermöglichen.

Verwaltungskosten verlangen.

frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Eintragung in die Dokumentation zu laufen.

Nach der Rechtsprechung des OGH handelt es sich beim Recht auf Einsichtnahme und

Das Bundesministerium für Soziales, Gesund-

auf Herstellung von Abschriften um ein

heit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

Obwohl die Dokumentationspflicht und die

höchstpersönliches Recht des Patienten. Der

vertritt die Meinung, dass die Geltendmachung

Auskunftserteilung im Sinne des § 51 Ärztege-

Patient kann auch andere Personen ermäch-

des Einsichtsrechts in die ärztliche Dokumen-

setz prinzipiell für alle Ärzte gelten, haben sie

tigen, Einsicht in die Dokumentation zu neh-

tation bzw. des Rechts auf Herstellung von Ab-

nur für die niedergelassenen Ärzte, für Gruppenpraxen und für Wohnsitzärzte praktische

men bzw. vom Arzt die Herstellung von Ab-

schriften durch die Patienten gemäß § 51 Abs. 1

schriften zu verlangen. Angehörigen von

Ärztegesetz auch ohne explizite Berufung auf

Bedeutung, da für den Bereich der Krankenan-

verstorbenen Patienten kommt gemäß OGH

das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO als die

stalten und deren Träger gemäß Tiroler Kran-

Geltendmachung eben dieses Rechts gewertet

kenanstaltengesetz Spezialbestimmungen

mutmaßlichen Willen des Verstorbenen ent-

werden könne. Das Auskunftsrecht gemäß Art.

(Aufbewahrungspflicht z. B. für Krankenge-

Foto: Adobe Stock/thodonal

dann ein Einsichtsrecht zu, wenn dieses dem

schichten mindestens 30 Jahre, für ambulante Untersuchungen, Röntgenbilder, Videoaufnahmen und andere Hilfsmittel zur Erstellung von Befunden mindestens 10 Jahre) gelten. Nach ständiger Rechtsprechung und einhelliger Lehrmeinung verjähren Entschädigungsansprüche gemäß § 1489 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Eintritt des Schadens und die Person des Schädigers dem Geschädigten so weit bekannt sind, dass dieser eine Klage mit Aussicht auf Erfolg anstellen kann. Objektiv verjähren Schadenersatzansprüche erst nach 30 Jahren.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

15

Niedergelassene Ärzte

Es erscheint daher geboten, die Dokumenta-

und abhängig von allfälligen Vorgaben der

muss. Übergibt der Praxisinhaber jedoch die

tion über die 10 Jahre hinaus für die Dauer von

Berufshaftpflichtversicherung – prüfen sollte,

Dokumentation, so hat sie der Kassenplanstel-

30 Jahren aufzubewahren.

welche Patientendaten, frühestens nach 10

len- oder Ordinationsstättennachfolger zwin-

Jahren, zu löschen sind.

gend zu übernehmen und für die der Aufbe-

Nach den Allgemeinen Bedingungen für die

wahrungspflicht entsprechende Dauer aufzu-

Haftpflichtversicherung hat der Versicherungs-

Rechtsfolgen bei Verletzung der

bewahren. Eine Weitergabe von Patientenda-

nehmer alles ihm Zumutbare zu tun, um Ursa-

Dokumentationspflicht

ten an andere Ärzte als den Kassenplanstellen-

chen, Hergang und Folgen eines Versicherungs-

Wie eingangs erwähnt, dient die Aufbewah-

oder Ordinationsstättennachfolger ist gemäß

falles aufzuklären und den entstandenen Scha-

rung der Dokumentation neben der Therapie-

Ärztegesetz nicht vorgesehen und auch nach

den gering zu halten. Werden daher Schadener-

sicherung auch der Beweissicherung im Hin-

Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO iVm. § 51 Abs. 4 Ärz-

satzansprüche erst z. B. 15 Jahre nach der Be-

blick auf etwaige Schadenersatzansprüche

tegesetz datenschutzrechtlich unzulässig.

handlung gestellt, so könnte sich aufgrund der

eines Patienten im Falle eines Zivilprozesses.

vorgenannten Obliegenheitspflicht im Scha-

Kommt es zu keiner Übergabe der Dokumen-

denfall ein nicht unbeträchtliches Ablehnungs-

Nach ständiger Rechtsprechung des OGH er-

potenzial für den Versicherer ergeben, wenn

gibt sich, dass es sich bei der Dokumentations-

tation an den Nachfolger, so ist der bisherige Ordinationsinhaber verpflichtet, die Doku-

keine Dokumentation mehr vorhanden ist.

pflicht des Arztes um eine Nebenverpflichtung

mentation selbst für die Dauer der mindestens

aus dem Behandlungsvertrag handelt. Die

zehnjährigen Aufbewahrungspflicht aufzubewahren und den Patienten Einsicht in diese

Im Falle der Löschung einer Dokumentation

Lückenhaftigkeit einer ärztlichen Dokumen-

sind Akten und Datenträger datenschutz-

tation stellt daher eine Sorgfaltspflichtverlet-

zu gewähren. Dasselbe gilt gemäß § 51 Abs. 4

konform so zu vernichten bzw. zu löschen,

zung dar und hat der Patient dadurch in einem

3. Satz Ärztegesetz, wenn die Ordination ohne

dass der Inhalt der Dokumentation nicht

allfälligen Gerichtsverfahren einen Vorteil in

Nachfolger niedergelegt wird.

wieder herstellbar ist. Schriftliche Aufzeich-

der Beweisführung. Es wird nämlich vermutet,

nungen dürfen daher nicht über das Altpa-

dass eine nicht dokumentierte Maßnahme

Eine Einwilligung des Patienten für die Über-

pier und Festplatten nicht über den Haus-

vom Arzt auch nicht getroffen wurde.

nahme der Dokumentation durch einen Kas-

haltsmüll entsorgt werden. Für EDV-Spezi-

senplanstellen- oder Ordinationsstättennach-

alisten ist es nämlich leicht möglich, Daten

Neben den geschilderten nachteiligen Folgen

folger ist nicht notwendig – auch nicht nach

auch von gelöschten Festplatten wiederher-

im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfah-

den Bestimmungen der DSGVO. Die Doku-

zustellen und auszulesen. Es wird daher

rens, stellt die Verletzung der Dokumentati-

mentation darf durch den Nachfolger jedoch

empfohlen, sich für die Vernichtung der

onspflicht eine Berufspflichtverletzung dar,

erst mit Einwilligung des Patienten genutzt

Dokumentation der Dienste einer professi-

die sowohl disziplinar- als auch verwaltungs-

werden, wobei sich nach herrschender Mei-

onellen Firma zu bedienen.

strafrechtlich geahndet werden kann.

nung eine schlüssige Zustimmung schon dadurch ergibt, dass sich der Patient zur Weiter-

Aufbewahrungspflicht und DSGVO

Übergabe der Patientendokumentation

behandlung in die Ordination begibt.

Grundsätzlich sieht die Datenschutzgrundver-

Gemäß § 51 Abs. 4 Ärztegesetz hat der Kas-

ordnung vor, dass Daten zu löschen sind, wenn

senplanstellennachfolger, sofern ein solcher

Trotzdem wird empfohlen, beim erstmaligen

sie für den jeweiligen Zweck nicht mehr not-

nicht gegeben ist der Ordinationsstätten-

Kontakt mit dem Patienten eine ausdrückliche

wendig sind. Darüber hinaus sind Daten so

nachfolger, die Dokumentation von seinem

Erklärung des Patienten einzuholen, wonach

lange zu speichern (aufzubewahren), als ein-

Vorgänger zu übernehmen und für die der

sich dieser mit einem Zugriff auf die überge-

fachgesetzliche Regeln die Speicherung vor-

Aufbewahrungspflicht entsprechende Dauer

bene Patientenkartei einverstanden erklärt.

sehen. Die Dokumentationspflicht gemäß

aufzubewahren. Er darf sie jedoch nur mit

Diese Zustimmung sollte entsprechend doku-

dem Ärztegesetz verpflichtet zur Speicherung

Einwilligung des betroffenen Patienten zur

mentiert werden.

der personenbezogenen Daten für zumindest

Erbringung ärztlicher Leistungen verwenden.

10 Jahre. Da die Dokumentationspflicht vor-

Bei Auflösung der Ordinationsstätte ohne

Die Verwendung von Patientenadressen für

sieht, dass die Unterlagen „mindestens“ 10

ärztlichen Nachfolger ist die Dokumentation

eine Aussendung zwecks Information über eine

Jahre aufzubewahren sind, besteht die Mög-

vom bisherigen Ordinationsstätteninhaber

erfolgte Praxisnachfolge ist ohne Zustimmung

für die der Aufbewahrungspflicht entspre-

der Patienten nur dem Vorgänger gestattet.

lichkeit, die Daten auch länger zu speichern.

chende Dauer aufzubewahren. Die Löschung von personenbezogenen Daten muss jedoch unmittelbar nach Wegfall des

16

Übernimmt ein Kassenplanstellen- oder OrdiAus dieser Bestimmung ergibt sich keine

nationsstättennachfolger die Dokumentation,

Zwecks erfolgen. Das bedeutet, dass der Arzt

Pflicht, dass der Praxisinhaber die Dokumen-

so ist die Zeit der Aufbewahrung durch den

in regelmäßigen Abständen – abhängig vom

tation zwingend an einen Kassenplanstellen-

Vorgänger in die laut Ärztegesetz vorgesehe-

anhaltenden Zweck der Therapiesicherung

oder Ordinationsstättennachfolger übergeben

nen mindestens 10 Jahre einzurechnen.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Niedergelassene Ärzte

Vorgehen bei Ableben des

sonstiger Rechtsnachfolger unter Wahrung

niedergelassenen Arztes

des Datenschutzes verpflichtet, die Dokumen-

nannter Dritter sind zur Übernahme und

Sofern die Dokumentation nicht vom Kassen-

tation für die der Aufbewahrungspflicht ent-

Aufbewahrung der Dokumentation verpflich-

desregierung oder ein von diesem Amt be-

planstellen- oder Ordinationsstättennachfol-

sprechende Dauer gegen Kostenersatz dem

tet. In Tirol erfolgt die Aufbewahrung durch

ger übernommen wird, ist gemäß § 51 Abs. 5

Amt der zuständigen Landesregierung oder

die Landessanitätsdirektion.

Ärztegesetz im Falle des Ablebens des bisheri-

einem von diesem Amt benannten Dritten zu

gen Ordinationsstätteninhabers sein Erbe oder

übermitteln. Das Amt der zuständigen Lan-

Mag. Reinhold Plank

Weitere Dokumentationspflichten und Aufbewahrungsfristen nach anderen Rechtsvorschriften im Überblick:

Aufzubewahrende Unterlagen

Gesetzliche Vorschriften

Aufbewahrungsfristen

Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation dienlichen Unterlagen

§ 51 Abs. 3 Ärztegesetz

- mind. 10 Jahre

Im Bereich der Krankenanstalten: - Krankengeschichten - ambulante Untersuchungen sowie Röntgenbilder, Videoaufnahmen, andere Hilfsmittel zur Erstellung von Befunden

§ 15 Abs. 1 und 5 Tir KAG

- mind. 30 Jahre - mind. 10 Jahre

Bezug und Verwendung von Suchtgiften (Vormerkungen über Bezug und Verwendung)

§ 8 Abs. 5 und 6 Suchtgiftverordnung

Vormerkbuch einer ärztlichen Hausapotheke samt Belegen (Lagerbestand, Bezug(squelle), Abgabe, Bestandsaufnahme)

§ 9 Abs. 2 Suchtgiftverordnung

Verordnung von Suchtgiften und Substitutionsmitteln

§ 18 Abs. 3 und § 21 Abs. 8 Suchtgiftverordnung

- 3 Jahre (für die Behörde) - mind. 10 Jahre im Rahmen der Patientendokumentation - 3 Jahre - 3 Jahre (für die Behörde) - mind. 10 Jahre im Rahmen der Patientendokumentation

§ 31 Abs. 1 Allgemeine Strahlenschutzverordnung

Vom Bewilligungsinhaber aufzubewahren: - mind. 7 Jahre Für Aufzeichnungen vor 1.1.2006: - Bis zur Vollendung des 75. Lj. der betroffenen Person - mind. jedoch 30 Jahre nach Beendigung der mit der Strahlenexposition verbundenen Tätigkeit

Ärztliche Eignungsuntersuchungen für beruflich strahlenexponierte Personen durch ermächtigte Ärzte

§ 37 Abs. 2 Allgemeine Strahlenschutzverordnung

Vom ermächtigten Arzt aufzubewahren: - Bis zur Vollendung des 75. Lj. der untersuchten Person - mind. 30 Jahre nach Beendigung der mit der Strahlenexposition verbundenen Tätigkeit

Auf Grund der ärztlichen Eignungsuntersuchung ausgestellte Zeugnisse

§ 38 Abs. 1 Allgemeine Strahlenschutzverordnung

Vom Bewilligungsinhaber aufzubewahren: - mind. 7 Jahre

Ergebnisse der Personendosimetrie und Inkorporationsüberwachung

Aufzeichnungen über medizinische Expositionen (Zeitpunkt, Art und Zweck der Exposition, untersuchte oder behandelte Körperregion, Patientendosis) bei therapeutischen Expositionen (zusätzlich Bestrahlungsplanung, Durchführung der Bestrahlung, Dosismessungen)

§ 14 Abs. 4 Medizinische Strahlenschutzverordnung

Medizinische Expositionen - für den Bereich Diagnostik mind. 10 Jahre - für den Bereich Therapie mind. 30 Jahre

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

17

Foto: Adobe Stock/Syda Productions

Angestellte Ärzte

Erhöhter Wochengeldanspruch bei regelmäßig geleisteten Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft Wir möchten auf eine wesentlich veränderte

wegfallender Überstunden bis zum Beginn

Berechnung des Wochengeldanspruches die-

Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes

des absoluten Beschäftigungsverbotes kom-

sen Grundsätzen entspricht. Nach der Höhe

zur Berechnung des Wochengeldes aufmerk-

men kann, der aber bei der Berechnung des

des Wochengeldes berechnet sich bekannt-

sam machen.

Wochengeldes nicht zulasten der Versicher-

lich in weiterer Folge auch das von Ärztinnen

ten gehen darf. Ab Meldung der Schwangerschaft entfallen für Ärztinnen aufgrund der für Schwangere

Dies bedeutet, dass für Berechnung des Wo-

geltenden Beschäftigungsbeschränkungen

chengeldes, welches dem Einkommensersatz

die vorher meist regelmäßig geleisteten

dient und grundsätzlich vollen Lohnersatz

stunden bei der Berechnung des Wochengel-

Überstunden bzw. Sonn- und Feiertagsdiens-

bietet, nicht nur die letzten drei Kalender-

des nicht berücksichtigt, können betroffene

te, wodurch es auch zu Minderungen des

monate vor Beginn des mutterschutzrecht-

Mütter beim zuständigen Sozialversiche-

Arbeitsverdienstes bis zum Beginn des Mut-

lichen Beschäftigungsverbotes heranzuzie-

rungsträger innerhalb von 2 Jahren ab Beginn

hen sind, sondern auch vor der Schwanger-

des Wochengeldbezuges eine rückwirkende

terschutzes kommen kann. Mit der Entscheidung 10 ObS 115/17k hat der

Wurden die regelmäßig geleisteten Über-

schaft regelmäßig geleistete Überstunden zu

Neuberechnung des Wochengeldes unter

berücksichtigen sind.

Vorlage einer korrigierten Arbeits- und Ent-

Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass

18

häufig gewählte einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

geltbestätigung, bei der die regelmäßigen

aufgrund des Verbotes von Überstundenleis-

Angestellten Ärztinnen ist daher zu empfeh-

Überstunden berücksichtigt und eingerech-

tungen ab Meldung der Schwangerschaft es

len, darauf zu achten, dass die Arbeits- und

net wurden, verlangen.

zwar zu einem Verdienstausfall aufgrund

Entgeltbestätigung als Grundlage für die

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

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Aus- und Fortbildung

COVID-19 – Aussetzung sämtlicher Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung Aufgrund des 2. COVID-19-Gesetzes sind sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Dauer der Pandemie ausgesetzt. Verlängerung Gültigkeit der DFP-Diplome

Zeit eine Pauschalanrechnung von zumindest

Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden

2 Monaten in der Ausbildung Arzt für Allge-

raum der Pandemie sind auf der Homepage

die Fristen des DFP-Diploms – und damit

meinmedizin bzw. von zumindest 6 Monaten

der Ärztekammer für Tirol unter https://www.

auch der Ablauf der Gültigkeit eines DFP-Di-

in der Ausbildung in einem Sonderfach. Im

aektirol.at/aus-fortbildung/ausbildung/aerz-

ploms – gehemmt. Das bedeutet in der Um-

Sinne der Qualitätssicherung der Ausbildung

te-ausbildungsordnung-2015 abrufbar.

setzung, dass sich die Gültigkeit von DFP-Di-

sind die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen

plomen um die tatsächliche Dauer der CO-

und Fertigkeiten jedoch weiterhin entspre-

Absehen von der Vorlage von

VID-19-Pandemie verlängert. Betroffen von

chend zu dokumentieren und vom Ausbil-

Originaldokumenten

dieser Verlängerung sind alle DFP-Diplome

dungsverantwortlichen zu überprüfen und

Für Anträge gem. § 14 ÄrzteG auf Anrechnung

mit einem Gültigkeitsende beginnend ab

zu beurteilen. Entsprechend nachvollziehba-

von ausländischen Ausbildungszeiten sowie

12.3.2020 (= Zeitpunkt, an dem die WHO den

re Aufzeichnungen müssen geführt werden.

Anträge auf Wechsel in die neue Ausbildungsordnung gem. § 27 ÄAO 2015 iVm § 14 ÄrzteG

regelung“, Anrechnungssachverhalte im Zeit-

COVID-19-Ausbruch zur Pandemie erklärt

Spezielle Fragen zur Anrechnung müssen

hat). Die Verlängerung wird vorgenommen,

einzelfallbezogen am Ende der Pandemie

kann für die Dauer der Pandemie im Ausnah-

sobald die tatsächliche Dauer der CO-

beurteilt werden. Eine Neubewertung bzw.

mefall vorübergehend von der Pflicht zur

VID-19-Situation feststeht. Das DFP-Diplom

Prüfung, ob eventuell mehr Zeit anrechenbar

Vorlage von Originaldokumenten abgesehen

wird mit seiner erweiterten Gültigkeit auf

ist, erfolgt jedenfalls, wenn die Pandemie

werden, beispielsweise wenn aufgrund der

dem Online-Fortbildungskonto und in der

deutlich länger dauern sollte.

eingeschränkten Reisemöglichkeiten die Be-

Ärzteliste der Österreichischen Ärztekam-

Die Österreichische Ärztekammer hat die in

schaffung von Originaldokumenten nicht

mer erfasst.

diesem Zusammenhang häufig gestellten

möglich ist oder die zuständige Landesärzte-

Fragen zu den Auswirkungen auf Ärztinnen

kammer den Parteienverkehr noch nicht

Aufschub Facharztprüfungen und

und Ärzte in Ausbildung analysiert und be-

wieder aufgenommen hat. Eine elektronische

Prüfungen Arzt für Allgemeinmedizin

antwortet. Diese ergänzenden Informationen

Übermittlung von Unterlagen ist somit aus-

Von der Arztakademie wurden alle Prüfungen,

der ÖÄK zu den Themenbereichen Ausset-

reichend. Ist eine persönliche Antragstellung

die im März, April und Mai stattfinden hätten

zung der Fristen, Aussetzung der „Sechstel-

möglich, ist der Antrag unter Vorlage von

nunmehr aufgrund der COVID-19-Lockerungsverordnung rechtssicher umgesetzt werden können, gibt es bereits Ersatztermine

Originaldokumenten im Wege der ÄrztekamFoto: Adobe Stock/Monet

sollen, abgesagt. Da die ÖÄK-Arztprüfungen

mer für Tirol einzubringen. Aussetzung der Fortbildungsfrist

für die abgesagten Prüfungen für Juni und

für Notarzt-Diplome

Juli 2020. Die betroffenen Ärztinnen und

Zur Aufrechterhaltung der notärztlichen

Ärzte wurden von der Arztakademie über den

Berechtigungen und damit die Sicherstel-

neuen Termin informiert und erhalten Infor-

lung der präklinischen Versorgung für die

mationen über die geforderten Hygienemaß-

Bevölkerung wurden auch die Fristen für

nahmen sowie den Prüfungsablauf. Für die

die Aufrechterhaltung der Notarztberechti-

für 11. Mai geplante und abgesagte Prüfung

gung ausgesetzt. Für die Gültigkeit des

zum Arzt für Allgemeinmedizin wurde ein

Notarzt-Diploms bedeutet dies nun im Kon-

Ersatztermin am 6. Juli 2020 festgelegt.

kreten, dass eine derzeit aufrechte notärzt-

Anrechnung von Ausbildungszeiten –

die Dauer der Pandemie zuzüglich um eine

liche Berechtigung (= Notarzt-Diplom) für

20

Aussetzen der „Sechstelregelung“

Zeitspanne, innerhalb welcher realistischer-

Die „Sechstelregelung“ wurde für die Dauer

weise ein Refresher nachgeholt werden kann,

der Pandemie ausgesetzt. Es erfolgt für diese

verlängert wird.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Aus- und Fortbildung

FAQ zur 3. Novelle der KEF und RZ-Verordnung Ausbildungsbeginn: ab 01.01.2020 Wie bereits in den letzten Mitteilungen be-

Die im Rahmen der aktuellen Novelle erfolg-

der KEF-RZ V 2015 erstellt und auf der Home-

richtet, ist die 3. Novelle der Verordnung der

ten inhaltlichen Änderungen in den Anlagen

page der ÖÄK veröffentlicht:

Österreichischen Ärztekammer über die

betreffen insbesondere die Reduktion, in

https://www.aerztekammer.at/ausbil-

„Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten

manchen Fällen auch die Erhöhung bzw. Er-

dungsinhalte-und-rasterzeugnisse-kef-

gänzung bestehender Richtzahlen.

und-rz-v-2015

in der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt sowie über die Ausgestaltung und

Turnusärztinnen/Turnusärzte, die ab

Es wurden einige damit im Zusammenhang

Form der Rasterzeugnisse, Prüfungszertifi-

01.01.2020 ihre Ausbildung in den von den

stehende, häufig gestellte Fragen analysiert

kate und Ausbildungsbücher (KEF und RZ-V

Änderungen betroffenen Sonderfächern

und beantwortet. Den FAQ wird eine Zeitta-

2015)“ mit 1. Jänner 2020 in Kraft getreten. Turnusärztinnen und Turnusärzte, die bis 31.

beginnen oder durch formlosen Übertritt

fel der jeweiligen Änderungen der KEF-RZ V

ihre Ausbildung nach den Regelungen der

2015 vorangestellt.

3. Novelle zur KEF und RZ-V 2015 fortsetzen,

Dezember 2019 eine Ausbildung zur Ärztin/

können ihre Ausbildung an anerkannten

Weiters dürfen wir darüber informieren, dass

zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur

Ausbildungsstätten der entsprechenden

die neuen Rasterzeugnisse der 3. Novelle der

Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches

Sonderfächer absolvieren, sofern der Träger

KEF-RZ V 2015 auf der Homepage der Öster-

begonnen haben, dürfen die Ausbildung ge-

der Ausbildungsstätte gewährleistet, dass

reichischen Ärztekammer zum Download

mäß den Bestimmungen in der Fassung der

das nunmehr reformierte Leistungsspekt-

zur Verfügung stehen:

2. Novelle zur KEF und RZ-V 2015 oder durch

rum gegeben ist.

https://www.aerztekammer.at/de/ ausbildung-fachaerzte

(formlosen) Übertritt ab dem 1. Jänner 2020 in die Ausbildung gemäß den Bestimmun-

Wie bereits angekündigt, hat die Österreichi-

gen dieser Verordnung abschließen.

sche Ärztekammer nun FAQ zur 3. Novelle



Tiroler Ärztetage 2020 Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie und den nicht vorhersehbaren Entwicklungen bis September hat sich die Ärztekammer für Tirol dazu entschieden, die Tiroler Ärztetage nicht als Kongress an einem Standort stattfinden zu lassen. Die Ärztetage werden deshalb am 25./26. September 2020 mit einem reduzierten Programm und auf mehrere Standorte aufgeteilt in Hall und Innsbruck organisiert.

Folgende Inhalte werden in diesem Jahr angeboten:  Notfallmedizinischer Refresherkurs  Verkehrsmedizinischer Refresherkurs  Orthopädisch-traumatologisch-physikalischer Grundkurs I  Fortbildung für substituierende Ärzte  Ärztliche Wundbehandlung  Wissenschaftlicher Fortbildungsteil zu COVID-19

Weitere Informationen zu den Tiroler Ärztetagen 2020 erhalten Sie per E-Mail bzw. finden Sie demnächst auf unserer Homepage unter www.aektirol.at.

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

21

Aus- und Fortbildung

Foto: Adobe Stock/Rida

Das Webinar als Art der ärztlichen Fortbildung Was ist ein Webinar?

Wie bekommt man für das

DFP-Punkten ist – wie bei den Präsenzver-

Das Webinar ist nach § 5 DFP-Verordnung eine

Webinar DFP-Punkte?

anstaltungen – nicht möglich. Vom jeweili-

anerkannte Art von einer ärztlichen on-

Das Webinar stellt grundsätzlich eine Son-

gen Fortbildungsanbieter ist zu kommuni-

line-Fortbildung, für die DFP-Punkte vergeben

derform von einer Veranstaltung dar. Das

zieren, ob sich die Ärzte zuvor anmelden

werden können. Beim Webinar handelt es sich

bedeutet, dass der Fortbildungsanbieter das

müssen oder ohne Voranmeldung durch

um eine Live-Fortbildung, an der Teilnehmer

Webinar – gleich wie eine Präsenzveranstal-

den im DFP-Kalender ersichtlichen Link am

online partizipieren können. Die Teilnahme

tung – im DFP-Kalender anlegen muss.

Webinar teilnehmen können. Vom Fortbil-

an einem Webinar ist interaktiv zu gestalten,

dungsanbieter des Webinars ist eine Teil-

sodass eine beidseitige Kommunikation zwi-

Im Zeitraum der derzeitigen Pandemie kann

nehmerliste von den am Webinar teilneh-

schen Teilnehmern und Anbietern möglich ist.

für ein Webinar im DFP-Kalender um maxi-

menden Ärzten zu führen.

mal 10 DFP-Punkte (45 min = 1 DFP-Punkt) Die Merkmale von Webinaren sind daher:

pro Tag angesucht werden.

 Seminar oder eine Fortbildung, die über das Internet abgehalten wird („Web-Seminar“)

Eine Besonderheit beim Anlegen des Webi-

bildungskonto buchen. Die Dokumentation

 Findet standortunabhängig und in Echtzeit

nars im DFP-Kalender ist, dass der Link,

der Online-Präsenzzeit jedes einzelnen

statt – festgelegter Start- und Endzeitpunkt

durch den die Teilnehmer am Webinar on-

Teilnehmers und der Status der Teilnahme

 Ein Moderator, ein Vortragender oder ein

line partizipieren können, angegeben wer-

während des Online-Events müssen mithil-

Referent richtet sich an eine Gruppe von

den muss. Sobald für das Webinar Fortbil-

fe technischer geeigneter Maßnahmen er-

Teilnehmern

dungspunkte vom jeweiligen DFP-Approba-

fasst und archiviert werden, damit nur die

tor vergeben wurden, scheint das Webinar

tatsächlich absolvierten DFP-Punkte ge-

Diskussion, Live-Chat, Umfragen, Fra-

als Fortbildung im DFP-Kalender öffentlich

bucht werden.

ge-Antwort-Runden)

auf. Eine nachträgliche Approbation mit

 Beteiligung durch Interaktion (z. B. durch

„ Vielen Dank für die hervorragende und komplikationslose Zusammenarbeit!“ Dr. Georg Wille Facharzt für Neurologie Lienz

A-6830 Rankweil T +43 5522 39737 [email protected] www.webmed.at

22

Ferner muss er den teilnehmenden Ärzten die absolvierten Punkte auf das Online-Fort-

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Mag. Mathias Rollinger

Foto: Wolfgang Lackner

Aus- und Fortbildung

OMR Dr. Erwin Zanier, Sportärztereferent

Bericht aus dem Referat Sportmedizin und Ärztesport

Tiroler Sportmedizinische Basisuntersuchung 2019 Eine leichte Frequenzsteigerung gab es er-

tiert. Diese auffälligen Befunde wurden kardio-

Österreichweit können Artur Wechselberger

freulicherweise bei der Tiroler sportmedizi-

logisch weiter abgeklärt und führten dann zu

und ich jedenfalls mit Stolz unsere sportmedi-

nischen Basisuntersuchung im Jahre 2019.

1 Sportverbot.

zinische Untersuchung, die weiterhin die ein-

Insgesamt kam es zu 754 auffälligen Befun-

zige strukturierte und vor allem bezahlte Un-

Während sich die Zahlen im ersten Halbjahr

den, in erster Linie im orthopädischen Sta-

tersuchung im Amateurnachwuchssport dar-

tendenziell erniedrigten, zeigten unsere Initi-

tus, die ebenfalls abgeklärt bzw. kontrolliert

stellt, präsentieren.

ativen beim Tiroler Landessportrat und vor

wurden, aber zu keiner Sporteinschränkung

allem beim Tiroler Fußballverband (plus 202

führten.

Unser Ziel für die nächsten Jahre ist, vor allem

Sportler im Vergleich zu 2018) im Herbst eine

Während in den Bezirken Innsbruck (353), Inns-

diese Finanzierung beibehalten zu können und

erfreuliche Trendumkehr.

bruck Land (474), Imst (333), Kufstein (225) und

dann gemeinsam mit den Finanziers an einer geringfügigen Umstrukturierung der Untersu-

Gegenüber dem Vorjahr (2018) konnte eine

Kitzbühel (206) jeweils über 200 Untersuchun-

leichte Steigerung (plus 140) der untersuchten

gen stattfanden, ist die Frequenz in den Bezir-

chungsgänge und Aktualisierung der Leistun-

Sportlerinnen und Sportler erreicht werden.

ken Schwaz (90), Reutte (16), Lienz (12) und vor

gen zu arbeiten.

Im Jahr 2019 haben 78 Tiroler Inhaber des

allem Landeck (7) nicht gerade erfreulich.

ÖÄK-Diploms Sportmedizin 1716 Untersuchun-

Anschließend eine Darstellung der Sportarten

gen durchgeführt und mit dem Avomed ver-

mit der besten Teilnehmerfrequenz und die

rechnet.

Entwicklung der Zahlen seit 2014.

Insgesamt wurden 1162 männliche und 554 weibliche Probanden untersucht.

Die Zahlen im Jahr 2020 werden auch im Be-

Die Wertigkeit der in der Altersgruppe zwischen

reich der sportmedizinischen Untersuchung

12 und 19 Jahren durchgeführten EKG-Unter-

wohl der Corona-Krise zum Opfer fallen und

suchung wurde durch das Entdecken von 22

eventuell nur ein halbwegs erfolgreiches zwei-

auffälligen Befunden einmal mehr dokumen-

tes Halbjahr bescheren können.

Sportarten mit der höchsten Teilnehmerfrequenz: Sportart Fußball Schwimmen Eishockey Am. Football + Cheerleading Skifahren Klettern Rodeln Taekwondo Turnen/Gymnastik Triathlon Biathlon Tennis

2018 350 197 185 80 67 62 37 36 33 30 30 21

2019 552 154 197 49 84 69 37 27 65 41 16 44



Sportmedizinische Fortbildungsveranstaltungen:  17.-19. Juli 2020 Kärntner Sportärztesymposium Sportmedizin und Prävention inkl. Grundkurs LIP I in Bad Kleinkirchheim  25.-26. September 2020 Orthopädisch-traumatologischphysikalischer Grundkurs I bei den Tiroler Ärztetagen 2020

-/+ + 202 - 43 + 12 - 31 + 17 +   7 +-0 -  9 + 32 + 11 - 14           + 23

Die Entwicklung der Untersuchungszahlen seit 2014: E Fußball Eishockey Schwimmen Klettern Skifahren

2014 641 257 104

2015 523 232 126

2016 476 204 114

2017 432 188 162

2018 350 185 197

2019 552 197 154

121 91

100 106

115 109

79 66

62 67

69 84

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

23

Abb. 1: Zeitgenössischer Eindruck von der Innstraße 5.

Abb. 2: Eindrücke der Malfatti-Apotheke kurz vor Schließung des Standortes in der Innstraße 5 (© Mag. Alexander Koller).

Foto: Wolfgang Lackner

„Malfatti-Apotheke“ Die Apotheke „Zur Mariahilf“ Mag. Dr. Christian Lechner Vorsitzender Referat Medizingeschichte Am 10. Juli 1876 beantragte der im oberöster-

tersbedingt, 1897 nach mehr als zwanzig

Otto Malfatti verbrachte in den 1930ern ei-

Jahren Tätigkeit in Innsbruck die Apotheke

nige Zeit mit der Verwaltung des Guts eines

verkaufen und verstarb nur wenige Jahre

Bekannten in Rumänien und lernte dort die

später, wohl überraschend, in Brixen (18. Au-

in Bukarest geborene Claudine von Cantacu-

gust 1903).4

zino (1914–2001) kennen, eine Angehörige

Mit 4. Dezember 1897 übernahm jedenfalls

1938 heirateten die beiden. Im Zweiten Welt-

des rumänischen Hochadels. Im Frühjahr Josef Malfatti (1863–1946), Magister der Phar-

krieg wurde Otto im Polenfeldzug und an der

mazie, die Apotheke „Zur Mariahilf“.5 Dieser

Westfront eingesetzt, bevor er „unabkömmlich“ gestellt wurde und wieder nach Inns-

reichischen Frankenmarkt tätige Apotheken-

war zuvor am Pharmakologischen Institut als

vorsteher Johann Paul Veith die Konzession

Assistent angestellt gewesen, zudem auch als

bruck zurückkehren durfte. Die Gestapo hat

für die Gründung einer Apotheke für die

„k. und k. Lieutenant in der Reserve des Tiroler

ihn wohl kurz vor Kriegsende verhaftet und

Innsbrucker Stadtteile Mariahilf, St. Nikolaus

Kaiserjäger-Regimentes“ und als Bezirksvor-

für vier Monate in der Völser Ziegelei inhaf-

und Hötting. Erst im Frühjahr des Folgejahres

steher für Mariahilf tätig. Am 10. April 1893

tiert. Genauere Hintergründe zu dieser Epi-

wurde diesem Ansuchen stattgegeben und

hatte Malfatti die Gräfin Therese von

sode fehlen bislang.9 Claudine und Otto ha-

mit 1. September 1877 konnte Veith die Apo-

Sarnthein (1867–1946) geheiratet. Ein Jahr

ben drei Söhne: Scherban Mihai (1939–2008),

theke „Zur Mariahilf“ in der Innstraße 5 (sie-

nach dem Erwerb der Apotheke kam Sohn

Benjamin Nino (* 1940) und Otto Radu (* 1943).

he Abb. 1) eröffnen.1

Otto (1898–1966) zur Welt.

Wenige Jahre später fand sich in den Innsbru-

Während des Ersten Weltkrieges war dieser als

ke als „Witwenbetrieb“ fortgeführt und fortan

cker Nachrichten die Mitteilung, dass Veith

„Einjährig-Freiwilliger“ im Fronteinsatz.7 Nach

von der Apothekerin und langjährigen Mit-

und seine Frau Emma (geb. Albinger) eine

dem Krieg konnte Otto sein Pharmaziestudi-

arbeiterin Mag. Ilse Dobin geleitet. Claudine

Tochter Ida bekommen hatten. An der Uni-

um abschließen und in die väterliche Apothe-

selbst folgte einer Tradition ihres rumäni-

versität war Veith in den 1890ern zudem als

ke eintreten.8 Wahrscheinlich wurde auch in

schen Adelsgeschlechtes und übernahm ei-

Gastprüfer für Pharmakognosie tätig,3 es

diesen Jahren die neue Apothekeneinrichtung

nen sozialen Dienst. So begann sie noch im

erweckte entsprechend alles den Anschein

in Auftrag gegeben, welche in ihrer schlichten

selben Jahr an der Station IV der Medizini-

einer produktiven und erfolgreichen Tätig-

Schönheit noch bis vor wenigen Jahren eben-

schen Klinik in Innsbruck als „Hilfsschwester“

keit. Dennoch musste Veith, eventuell al-

dort zu bestaunen war (siehe Abb. 2).

zu arbeiten. Bis 1979 führte Claudine diese

6

Nach dem Tod Ottos 1966 wurde die Apothe-

2

24

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Gesundheitswesen

Tätigkeit aus. Die Apotheke selbst wurde zehn

und die Einrichtung der alten Apotheke hat-

Möbelstücke sorgfältig restauriert und kon-

Jahre später an den ägyptischen Apotheker

te ausgedient, vorerst zumindest.

serviert11 und fanden schließlich ihren Weg

Sarwat Nabil (* 1937) verkauft, welcher an der

Schließlich sollte der medizinhistorische

ins Schaudepot des Vereins an der Landes-

Universität Wien Pharmazie studiert hatte.

Verein „Freundeskreis Pesthaus“10 erfahren,

pflegeklinik in Hall. Dank des Wohlwollens

Die Familie Malfatti pflegte mit dem neuen

dass die Apothekenmöbel mittlerweile aus

der tirol kliniken und der Vermittlung Prof.

Eigentümer einen freundschaftlichen Um-

der Innstraße 5 entfernt und eingelagert

Knapps fand die Offizin der Malfatti-Apo-

gang und an der Einrichtung der Apotheke

wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren wenige

theke damit eine neue Verwendung zum

änderte sich derweil nichts.

Stücke bereits restauriert und hatten im

einen als museales Objekt und zum anderen

Eingangsbereich des Hotels „Faktorei“ in der

auch als Ausstellungsfläche für pharma-

Erst als im Jahre 2015 die Apotheke von der

Mariahilfstraße eine neue Verwendung und

ziehistorische Objekte (siehe Abb. 3 und 4).

Familie Koller, welche bereits unter anderem

damit Errettung vor dem Vergessen gefun-

im Besitz der St.-Anna-Apotheke in der Ma-

den. Der größte Teil der Einrichtung jedoch

Ein weiteres Detail dieser wechselvollen Ge-

ria-Theresien-Straße war, erworben wurde,

verblieb ungesehen in einem Keller und

schichte hängt mit den originalen Emaille-

begannen die Planungen über eine doch

wurde erfreulicherweise dem umtriebigen

schildern zusammen, die auf den Schubladen

mittlerweile notwendig gewordene Moder-

Verein überlassen. Hierbei hat sich vor allem

angebracht waren. Diese wurden nämlich

nisierung der Einrichtung. Noch bis 31. Jänner

ao. Univ.-Prof. Dr. Edwin Knapp sehr ver-

über das Auktionshaus Dorotheum in Wien

2016 wurde der Normalbetrieb fortgesetzt,

dient gemacht. Als ehemaliger geschäfts-

an einen Berliner Sammler verkauft. Das

während bereits in der Mariahilfstraße 1 die

führender Oberarzt der Medizinischen Kli-

„Pesthaus“ hat nach einigem Verhandeln die-

neuen Räumlichkeiten mit modernem Mo-

nik hatte dieser während seiner Assisten-

se schließlich zurückkaufen und die Email-

biliar entstanden. Am 1. Feber 2016 folgte

tenzeit tatsächlich auch die Witwe Malfatti

leschilder damit wieder an ihren ursprüng-

schließlich die Eröffnung am neuen Standort

kennengelernt. Als Nächstes wurden die

lichen Platz zurückbringen können.



Abb. 3 und 4: Eindrücke von den Apothekenmöbeln im Depot II des Freundeskreises Pesthaus.

Kurt Ryslavy, Geschichte der Apotheken Nord-, Ost- und Südtirols, Wien 1991, S. 23f. Innsbrucker Nachrichten, 08.04.1880, S. 1056. 3 Innsbrucker Nachrichten, 29.09.1896, S. 2. 4 Ryslavy, Geschichte, S. 24. 5 Innsbrucker Nachrichten, 19.11.1897, S. 2. 6 Innsbrucker Nachrichten, 23.01.1987, S. 2, und 11.04.1893, S. 2. 7 Allgemeiner Tiroler Anzeiger, 19.01.1917, S. 8. 8 Pharmazeutische Presse, 07.05.1932, S. 199. 9 Ryslavy, Geschichte, S. 24. 10 Seit seiner Gründung 1999 bemüht sich der in Innsbruck ansässige medizinhistorische Verein „Freundeskreis Pesthaus“ um die Erforschung der regionalen Medizin- und Gesundheitsgeschichte sowie um die Bewahrung medizin- und pharmaziehistorischer Objekte durch Integrierung in die mittlerweile etwa 10.000 Einzelstücke umfassende Vereinssammlung, „Saluteum“ genannt. Das langfristige Ziel ist die Schaffung eines medizinhistorischen Schaudepots oder Museums im Raum Innsbruck. 11 Kunsttischlerei Pöschl – Antiquitätenrestaurierung (https://www.florianpoeschl.com/). 1

2

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

25

Personen/Veranstaltungen

Nachruf ao. Univ.-Prof Dr. Hans-Peter Rhomberg * 24.4.1940 † 2.4.2020

Am 2. April 2020 verstarb Univ.-Prof. Dr.

Prof. Rhomberg nach Antritt seines Ruhe-

am Regionalbüro der Weltgesundheitsorga-

Hans-Peter Rhomberg knapp vor seinem 80.

standes im Juli 2005 freundschaftlich ver-

nisation in Kopenhagen sowie ein Aufenthalt

Geburtstag. Weit über die Grenzen Tirols

bunden, er zeigte ständiges Interesse an der

in Chicago bei Prof. Stamler, wo er sich große

hinaus war der ausgebildete Internist als

weiteren Entwicklung „seines“ Hochzirl. Nun

Kenntnisse in der damals in Tirol kaum be-

Wissenschaftler, Buchautor und ausgewiese-

konnte er sich aber auch seiner Leidenschaft

kannten „Public Health“ aneignete. Im April

ner Experte und Pionier auf dem Gebiet der

als Buchautor widmen. Er verfasste mehrere

1974 kehrte Prof. Rhomberg an die Universi-

klinischen Geriatrie bekannt. Für die Tiroler

medizinhistorische Bücher und ganz beson-

tätsklinik Innsbruck zurück. 1983 habilitierte

Ärztekammer organisierte er über viele Jah-

ders widmete er sich der Tiroler Ärztin und

er sich mit dem Vorsorgeprojekt „Tiroler

re die jährliche Lukasmesse.

Ordensgründerin Anna Dengel aus Steeg im

Herzprojekt Oberperfuss 1977 (bis 1987)“ und

Lechtal. Noch in seiner aktiven Zeit als Arzt

ab 1978 fungierte er als wissenschaftlicher

1985 wurde Prof. Rhomberg als ärztlicher

und Lehrer verfasste er ein Buch über diese

Begleiter von Landesrat Greiderer bei der

Direktor des LKH Hochzirl und Primarius der

große Tiroler Ärztin und Gründerin zahlrei-

Begründung des ersten Tiroler Gesundheits-

cher Spitäler in den Entwicklungsländern.

und Sozialsprengels in Zirl.

Abteilung Innere Medizin und Akutgeriatrie bestellt. Als ich im Jänner 1986 meine inter-

Das Vorwort zu dem Buch verfasste Mutter

nistische Ausbildung in Hochzirl begann,

Teresa. Ich erinnere mich noch heute, wie

Das Lebenswerk Prof. Rhombergs wurde mit

lernte ich Prof. Rhomberg als ausgezeichne-

stolz Prof. Rhomberg war, als der Tiroler Land-

zahlreichen Auszeichnungen gewürdigt:

ten Lehrer und Vorgesetzten kennen. Seine

tag auf seine Initiative hin beschloss, dem

Kuner-Preis für Präventivmedizin 1986, ao.

Landeskrankenhaus Hochzirl den Namen

Univ.-Professor 1992, das Ehrenzeichen des

Tatkraft und vor allem seine innovativen Ideen in der Akutgeriatrie, aber auch deren

„Anna-Dengel-Haus“ zu verleihen.

dynamische Umsetzung gegen so manchen Widerstand machten das LKH Hochzirl rasch

Hans-Peter Rhomberg war ein sehr gläubiger

Verleihung des Ehrenringes der Gemeinde

zum führenden geriatrischen Zentrum West-

Mensch. So verwundert es nicht, dass er auf

Zirl, Päpstlicher Sylvesterorden und Ehren-

österreichs. Uns Ärztinnen und Ärzten war

Ersuchen Präs. Dr. Wechselbergers die Lukas-

mitglied der Österr. Gesellschaft für Geriatrie

er ein vorbildlicher Chef und manchen von

messe für die Tiroler Ärztekammer nach ei-

und Gerontologie.

uns auch ein väterlicher Freund. Sein großes

ner kurzen Pause 1990 wieder ausrichtete

Augenmerk galt allen Berufsgruppen, vor

und bis zu seinem Tode jährlich organisierte.

allem der internistisch-geriatrischen Pflege

Hans-Peter Rhomberg kam am 24. April 1940

Chef der alten Schule. Er sah seine Aufgabe

und der Physio- und Bädertherapie im Sinne

in Kitzbühel zur Welt, er maturierte am Stifts-

stets als zentralen Mittler zwischen den Be-

der geriatrischen Mobilisation. Durch die in

gymnasium der Benediktiner in Kremsmüns-

dürfnissen der Patienten und den Möglich-

Mit Hans-Peter Rhomberg verließ uns ein

der Hochzirler Geriatrie einzigartige Durch-

ter und studierte im Anschluss an der Univer-

keiten seines Hauses. Für ihn war jeder Mit-

mischung von internistischen und geriatri-

sität Innsbruck Medizin. Seine erste Stelle trat

arbeiter wichtig, von der Aufräumerin bis

schen Patienten vermied er die physische

er an der Klinik für Psychiatrie und Neurologie

zum Oberarzt. So entstand unter seiner Lei-

und psychische Überlastung seiner Mitarbei-

bei Univ.-Prof. Dr. Hans Ganner an. Von 1965

tung der „gute Geist von Hochzirl“ mit einem

ter. Unter Prof. Rhomberg wurde das LKH

bis 1970 absolvierte er seine Ausbildung für

ausgesprochen guten Betriebsklima.

Hochzirl auch baulich bis 2001 generalsa-

Innere Medizin bei Univ.-Prof. Dr. Herbert

niert, eine moderne Diagnosestraße errichtet

Braunsteiner an der Klinik in Innsbruck.

und das Haus um eine eigene Abteilung für

26

Landes Tirol 1995, das österr. Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse 1999, die

Lehrer und väterlichen Freund stets in guter

Neurologische Akutnachsorge erweitert.

Es folgen Auslandsaufenthalte an der London

Vielen Mitarbeitern des LKH Hochzirl blieb

School of Hygienic and Tropical Medicine,

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Wir Hochzirler werden unseren Chef, Arzt, Erinnerung behalten. Dr. Ludwig Gruber

Personen/Veranstaltungen

In memoriam Dr. Herbert Knapp * 22.5.1939 † 31.3.2020

Am 31.3.2020 ist der langjährige Vorsitzende

scheidungskompetenz mit hoher Verant-

der „Paracelsusmedaille für besondere Ver-

der Disziplinarkommission der Ärztekam-

wortung auszuüben, und seinem Verständ-

dienste“ gewürdigt.

mer für Tirol, Senatspräsident des OLG Inns-

nis für die besondere berufliche Situation

bruck i. R. Dr. Herbert Knapp, im 81. Lebens-

der Ärzteschaft.

jahr verstorben.

Seine große Fürsorge galt seiner Familie, seiner Gattin Claire, seinen Töchtern, Enkel-

Sein großes Anliegen war der Erhalt des An-

kindern und Urenkeln.

Der hervorragende Jurist Dr. Herbert Knapp

sehens der Tiroler Ärzteschaft, seine heraus-

hat die Disziplinargerichtsbarkeit der Ärz-

ragenden Eigenschaften waren sein zuvor-

Ihnen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme

tekammer für Tirol im Zeitraum von 1984

kommendes Wesen, seine ausgeprägte so-

mit der Zusicherung, dem lieben Verstorbe-

bis 1994 als stellvertretender Vorsitzender

ziale Kompetenz, seine stille Bescheidenheit

nen stets ein dankbares und ehrendes An-

der Disziplinarkommission und von 1994

und sein stetes Bemühen um Verständigung

denken zu bewahren.

bis 2013 als deren Vorsitzender ganz wesent-

und Ausgleich. Präsident Dr. Artur Wechselberger,

lich mitgeprägt. Die Verdienste des Dr. Herbert Knapp um

Thomas Czermin, langjähriger Leiter

Seine Vorsitzführung war gekennzeichnet

die Tiroler Ärzteschaft wurden von der Ärz-

der Abteilung Standespolitik und

von der Bereitschaft, die richterliche Ent-

tekammer für Tirol durch die Verleihung

Kurie der angestellten Ärzte

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

27

Personen/Veranstaltungen

Veranstaltung JungärztInnen „Zeit für unsere Zukunft“ auf 2021 verschoben! Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 konnte die Veranstaltung JungärztInnen 2020, welche in den März-Mitteilungen angekündigt wurde, nicht wie geplant im Juni 2020 stattfinden. Es ist angedacht, diese Veranstaltung mit den Schwerpunkten Klinische Notfälle, Wirtschaft, Recht & Steuern 2021 umzusetzen. Wir werden Sie schnellstmöglich über den neuen Termin informieren und bitten um Ihr Verständnis!

Abgesagt: 52. Internationaler Seminarkongress in Grado Infolge der COVID-19-Pandemie musste der 52. Internationale Seminarkongress in Grado (Italien) von 23.08.-28.08.2020 leider abgesagt werden.

Tiroler Ärztinnen und Ärzte ausgezeichnet  Dr. Peter Obrist, Facharzt für Klinische Pa-

In diesem Jahr wurden wieder Ärztinnen

tin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchi-

und Ärzte vom Bundespräsidenten mit der

rurgie, Fachärztin für Kinder- u. Jugendchi-

thologie und Molekularpathologie in Zams

Ernennungskurkunde zum Medizinalrat

rurgie, Univ.-Klinik für Visceral-, Transplan-

 Doz. Dr. Dagmar Strohmeyer, Kassenver-

/ zur Medizinalrätin ausgezeichnet. Dieser

tations- u. Thoraxchirurgie

ehrenvolle Berufstitel wird ÄrztInnen für besondere berufliche Verdienste und Leistungen für das Gemeinwesen verliehen.

 Dr. Gregor Henkel, Kassenvertragsfacharzt für Urologie in Kufstein

ärztin für Allgemeinmedizin in Thaur

 Doz. Dr. Heinz Kofler, Facharzt für Haut- u. Geschlechtskrankheiten in Hall i.T.

Im Jahr 2020 erging diese staatliche Aus-

tragsärztin für Urologie in Uderns  Dr. Susanne Zitterl-Mair, Kassenvertrags-

 Dr. Renate Larndorfer, M.Sc., ehemalige

Für ihr außergewöhnliches Engagement als Ärztin wurde  MR Dr. Doris Schöpf vom Bundespräsiden-

zeichnung an:

Fachärztin für Unfallchirurgie, Univ.-Klinik

 Dr. Georg Furtschegger, Kassenvertrags-

für Unfallchirurgie, Department Operative

ten der Berufstitel Obermedizinalrätin ver-

Medizin

liehen.

arzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck  Dr. Georg Haim, Facharzt für Anästhesio-

 Univ.-Prof. Prim. Dir. Dr. Monika Lechleit-

logie u. Intensivmedizin, A.ö. Landeskran-

ner, Fachärztin für Innere Medizin, ärztliche

Die Ärztekammer für Tirol gratuliert den aus-

kenhaus Hall i. T., Abteilung Anästhesie

Direktorin des Landeskrankenhauses Hoch-

gezeichneten Ärztinnen und Ärzten recht

zirl - Natters, Standort Natters

herzlich!

 Dr. Beatrice Häussler, ehemalige Fachärz-

Grado 30.5. – 5.6.2021 30. Ärztetage

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28

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

26.01.20 21:31

bezahlte Einschaltung Einschaltung bezahlte

Selbstständig in der eigenen Praxis? Es gilt, jetzt die richtigen Fragen zu stellen Wie kann man Ärztinnen und Ärzten eine

mit konfrontiert, wie und wann Sie sich

Bereits am 10. Oktober 2020 wird es die

fundierte Auseinandersetzung mit den

welchen Aufgaben am besten stellen sollen.

nächste Möglichkeit zur Teilnahme am Se-

Zeitpunkt rund um die Gründung einer

Im Mittelpunkt für die Teilnehmer/innen

Austausch und zur Klärung individueller

Praxis ermöglichen? Dieser Herausforde-

steht bei diesem Seminar der direkte Aus-

Fragen.

rung stellt sich das neue Seminarformat

tausch mit den Expert:innen aus allen rele-

richtigen Fragestellungen zum passenden

„Mut zur Selbstständigkeit“ von „Die Pra-

minar geben und damit zum gemeinsamen

vanten Bereichen.

Über die Webseite von „Die Praxismacher“

xismacher“ in Zusammenarbeit mit „Alumn-i-Med“.

können Sie sich bereits jetzt vormerken lasDie Botschaft von Praxismacher-Obmann

sen. Eine rasche Kontaktaufnahme zahlt sich

Ernst Schrattmaier für die Veranstaltung:

aus, denn die Teilnehmerzahl ist wieder

Bereits zum zweiten Mal lieferten die Orga-

„Haben Sie den Mut, selbständig zu werden!

nisatoren im Februar einer begrenzten Teil-

Es bietet unglaubliche Chancen. Eigentlich

nehmerzahl den hierfür entsprechenden

war es noch nie so interessant, wie jetzt, da

Rahmen mit wertvollem Know-how und

in den nächsten Jahren viele Praxisstellen

Kontakt:

hilfreichen Tipps aus der Praxis. Denn ha-

frei werden und der Kuchen komplett neu

Verein „Die Praxismacher“

ben Sie sich als Ärztin oder Arzt dazu ent-

verteilt wird. Ich kann nur sagen: trauen Sie

Mentlgasse 1

begrenzt!

schlossen, eine neue Praxis zu gründen, eine

sich und ergreifen Sie die Chance zur Selbst-

6020 Innsbruck

bestehende zu übernehmen oder zu erwei-

verwirklichung! Es lohnt sich und dieses

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Mitteilungen der der Ärztekammer Ärztekammer für für Tirol Tirol 02/2020 02/2020 Mitteilungen

29 1

bezahlte Einschaltung

Dr. Johannes und Hertha Tuba Forschungsförderung Im Auftrag der Dr. Johannes und Hertha Tuba-Stiftung schreibt die Medizinische Universität Innsbruck die Einreichung von Projekten auf den Gebieten der Gerontologie und Geriatrie (Alternsforschung) aus. Für das Jahr 2020 sind 100.000,- Euro zur Förderung eines herausragenden Projekts im Bereich der Alternsforschung mit einer maximalen Projektlaufzeit von 36 Monaten ausgelobt. Es handelt sich um eine kosten‑ ersatzbefreite, projektbezogene Forschungszuwendung nach Paragraph 27 UG 2002. Als ProjektleiterInnen müssen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Medizinischen Universität Innsbruck fungieren. Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit von Kooperationen mit anderen Tiroler medizinischen Einrichtungen hingewiesen, die die Forschungszusammenarbeit zwischen Universität und Krankenhäusern, Arztpraxen und dergleichen forcieren soll. Gefördert werden innovative Projekte aus dem Bereich medizinischer Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung rund um Fragen des Alters und des Alterns (Prävention, Diagnose, Therapie, Rehabilitation), deren Ergebnisse zur Verbesserung der Situation von Menschen im Alter erkennbar beitragen. Zielsetzung ist die unmittelbare Förderung der Wissenschaft und der Forschungstätigkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf höchstem Niveau. Die Förderbedingungen finden Sie hier: https://www.i-med.ac.at/forschung/ foerderungen/Dr.-Johannes-und-Hertha-Tuba-Forschungsfoerderung.html

Die Antragstellung hat bis zum 31. Juli 2020 zu erfolgen. Das Antragsprozedere wird ausschließlich online über GAR abgewickelt: https://fld.i-med.ac.at/public/garinfo.cgi Eine von der Medizinischen Universität Innsbruck eingesetzte Jury, der auch eine von der Tuba-Stiftung benannte Person mit Sitz und Stimme angehört, entscheidet über die eingereichten Förderanträge. Die Fördernehmerin/der Fördernehmer wird, nach Beschlussfassung durch den Tuba-Stiftungsvorstand, durch ein gemeinsames Schreiben des Tuba-Stiftungsvorstandes und der Medizinischen Universität Innsbruck über die Zuerkennung einer projektbezogenen Forschungsförderung in Kenntnis gesetzt. Anfragen nimmt Frau Eva Mayrgündter, Abteilung Forschungsservice und Innovation, telefonisch unter 0512/9003-71763 oder via E-Mail an [email protected] gerne entgegen. Für die Tuba-Stiftung: Kommerzialrat Franz Troppmair, Vorstandsvorsitzender Für die Medizinische Universität Innsbruck: Univ.-Prof. Dr. Christine Bandtlow Vizerektorin für Forschung und Internationales

Wichtiger Hinweis für alle Ärzte Updates per E-Mail und Homepage Immer häufiger werden wichtige Informationen, Updates, Newsletter und dergleichen nur mehr per E-Mail oder auf der Homepage angekündigt. Dass dieser Weg nicht nur Geld, sondern auch Zeit spart, ist mittlerweile nichts Neues mehr. Es ist der Ärztekammer daher ein Anliegen, Sie mit Nachdruck darum zu bitten, regelmäßig Ihre E-Mails abzurufen und auch immer wieder einen Blick auf die Homepage zu werfen.

30

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

bezahlte Einschaltungen

Vergabe des „Dr. Johannes und Hertha Tuba-Preises 2020“ Die Dr. Johannes und Hertha Tuba-Stiftung lobt hiermit für wissenschaftliche Arbeiten oder eine besonders herausragende wissenschaftliche Tätigkeit (Würdigung des wissenschaftlichen Lebenswerkes) im Bereich der Gerontologie und Geriatrie (Alternsforschung) den Betrag von 10.000,- Euro aus. Gerontologische Arbeiten können sich im weiteren Sinne mit allen Aspekten von Alterungsvorgängen befassen. Eingereichte Arbeiten dürfen nicht vor mehr als drei Jahren publiziert worden sein. Gemeinschaftsarbeiten können nur durch den „corresponding author“ oder mit nachgewiesener vorheriger Kenntnisnahme desselben eingereicht werden. Die Publikationen sollen den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis unterstützen, das heißt die Erschließung von Grundlagenwissen für die Praxis, die Generierung praktischer Erfahrungen für die Forschung oder die wissenschaftliche Überprüfung der gerontologischen Praxis fördern. Grundsätzliche Beurteilungskriterien sind die Relevanz, Aktualität, Originalität, Methodik, Vollständigkeit und Verständlichkeit der eingereichten Arbeiten. Die Vergabe des Preises erfolgt durch die Medizinische Universität Innsbruck. Für die Feststellung der Preiswürdigkeit setzt die Medizinische Universität Innsbruck eine Fachjury ein, die aus Universitätsangehörigen und einem Vertreter des Tuba-Stiftungsvorstandes besteht. Diese ExpertInnen-Jury behält es sich vor, Publikationen zusätzlich durch unabhängige externe Fachleute begutachten zu lassen.

AntragstellerInnen müssen ein abgeschlossenes Human- oder Zahnmedizinstudium vorweisen, ihren Wohnsitz oder Wirkungsbereich in Tirol haben und sich der Forschung bzw. Diagnostik und Therapie im Rahmen der Gerontologie und Geriatrie widmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die einzureichenden Unterlagen umfassen ein formloses Antragsschreiben samt Lebenslauf und vor allem die den erwähnten Auszeichnungskriterien entsprechende(n) Publikation(en). Die Antragstellung hat vom 1.9.2020 bis 31.10.2020 zu erfolgen. Das Antragsprozedere wird ausschließlich online abgewickelt unter: http://fld.i-med.ac.at/gar Anfragen nimmt Frau Eva Mayrgündter, Abteilung Forschungsservice und Innovation, telefonisch unter 0512/9003-71763 oder via E-Mail an [email protected] gerne entgegen. Für die Tuba-Stiftung: Kommerzialrat Franz Troppmair, Vorstandsvorsitzender Für die Medizinische Universität Innsbruck: Univ.-Prof. Dr. Christine Bandtlow, Vizerektorin für Forschung und Internationales

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

31

Service

Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Tirol 2020 Die Preissumme für den Preis der Ärztekammer für Tirol wurde 2017 auf Euro 5.000,– erhöht und wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:

1. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als 2 Jahre sein (gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist). Pro Bewerber darf nur eine Arbeit eingereicht werden. 2. Die Arbeiten sollen hauptsächlich im Raum Tirol ausgeführt worden sein. 3. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt werden.

4. Der Preis der Ärztekammer für Tirol ist ein Förderungspreis für junge ärztliche Wissenschaftler und kann nur an Personen verliehen werden, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben. 5. Die gleichzeitige Bewerbung für eine weitere Preisvergabe stellt kein Ausschlusskriterium dar. 6. Die Arbeiten sind in je 6 Exemplaren bis spätestens 30.11.2020 (Datum des Poststempels) bei der Ärztekammer für Tirol, Anichstr. 7, 6020 Innsbruck, einzureichen.

Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Ärztekammer für Tirol

Hall in Tirol Innsbruck Imst Kitzbühel Kufstein Landeck Lienz Reutte Schwaz St. Johann Telfs Wörgl

Innsbrucker Str. 84 Wilhelm-Greil-Str. 10 Schustergasse 27 Im Gries 11 Salurner Straße 38 Malserstraße 56 Mühlgasse 6/a Mühler Straße 12 Münchner Straße 20 Wieshoferstraße 9 Anton-Auer-Straße 5 Bahnhofstraße 8a

Tel. 05223/41377 Tel. 0512/5313-0 Tel. 05412/66092 Tel. 05356/62574 Tel. 05372/62131 Tel. 05442/62277 Tel. 04852/65646 Tel. 05672/64848 Tel. 05242/62398 Tel. 05352/64631 Tel. 05262/61716 Tel. 05332/72460

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12.03.13 08:51

Foto: Wolfgang Lackner

Kommentar zur Wohlfahrtsfons-Bilanz 2019 MR Dr. Gregor Henkel Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds Die Bilanz 2019 des Wohlfahrtsfonds der Tiroler Ärztekammer ist hinsichtlich Wertentwicklung des Kapitalanlagefonds WFF1 und Rendite des Immobilienbestandes die Beste seit Bestehen. Dies trotz bereits jahrelang einzementierter Nullzinspolitik der weltweit führenden Zentralbanken. Das Thema Altersvorsorge steht daher mehr denn je vor der Herausforderung, bei vertretbarem Risiko einen nachhaltigen Ertrag zu erzielen. Das Konzept eines ausgewogenen Anlagemixes bestehend aus international breit gestreuten Wertpapieren aus Aktien- und Anleihen gepaart mit selbst bewirtschafteten Immobilien im Eigenbestand hat

32

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

sich jedenfalls als krisenfestes Investment bewährt. Die erfolgreiche Bilanz 2019 stützt sich im Wesentlichen auf die hervorragende Aktienkursentwicklung sowie die fast einhundertprozentige Vermietung der Immobilien und dem erzielten Überschuss aus Beitragseinnahmen aller (Zahn-) Ärzte und Ärztinnen. Somit konnten der erweiterten Vollversammlung folgende historische Höchststände präsentiert werden: Die Bilanzsumme stieg auf EUR 453 Mio. bei einem Rechnungsüberschuss von EUR 35,4 Mio., was einer Gesamtrendite von +8,68% p. a. entspricht und somit ausreichend Potential für Rücklagenbildung und Investitionen zur Verfügung steht. Die Bilanz 2020 wird allerdings aufgrund der Corona-Krise und den Folgen aus dem wochenlangen wirtschaftlichen Lockdown im heurigen Jahr deut-

lich schlechter ausfallen. Die anfänglichen Verluste haben sich durch die umfangreichen Hilfszusagen aus Geld- und Fiskalpolitik der Zentralbanken und Regierungen zwischenzeitig in etwa halbiert, auch die Verluste durch Mietausfälle im Bereich der Immobilien werden sich durch das proaktive Zugehen auf die Mieter in Grenzen halten. Mittel- bis langfristig werden die aufgelegten Corona-Hilfspakete und somit Schulden der Staatshaushalte aber finanziert werden müssen. Die Nullzinspolitik wird dazu sicher weiter Teil der Strategie bleiben. Trotzdem deutet sich mit Stand Ende Mai an, dass durch die Diversifizierung der Anlageklassen die Verluste in Grenzen gehalten werden konnten und somit der langfristig erfolgreiche Weg des Wohlfahrtsfonds fortgesetzt werden kann. 

95.412,24 540.739,57

38.119,17 4.860.771,12

38.329,80

Summe Aktiva

5.251.171,68

149,26 1.356.016,77 1.903.682,94

2. Kassa

C. Rechnungsabgrenzungsposten

321,74 1.553.034,03 2.122.863,80

1.355.867,51

1.552.712,29

49.617,77 557.789,27

435.529,44

72.642,06

12.040,50

219.201,36 2.602.621,06 2.699.788,15

2.383.419,70

87.854,87

9.312,22

31.12.2018 €

1. Girokonten

III. Bankguthaben und sonstige Vermögensbestände

365.093,36

3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

80.233,97

2. Forderungen Wohlfahrtsfonds

1. Forderungen offene Reisekosten

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Gedenkmedaillen

I. Münzen 6.926,60

241.708,06 3.158.665,46 3.309.158,94

2. Versicherungsansprüche

B. Umlaufvermögen

2.916.957,40

148.822,31

1.671,17

31.12.2019 €

1. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

III. Finanzanlagen

1. Betriebs- und Geschäftsausstattung

II. Sachanlagen

1. Software

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

A. Anlagevermögen

Aktiva

Ärztekammer für Tirol

Summe Passiva

D. Rechnungsabgrenzungsposten

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

5.251.171,68

11.260,00

659.297,39

659.297,39

506.869,49

506.869,49

2. sonstige Verbindlichkeiten

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

152.427,90 152.427,90

302.553,11 1.346.265,18

1.043.712,07

1.046.887,65 3.234.349,11

2.187.461,46

31.12.2019 €

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

C. Verbindlichkeiten

2. sonstige Rückstellungen

1. Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen

B. Rückstellungen

II. Rücklagen

I. Kapital

A. Eigenkapital

Passiva

Ärztekammer für Tirol Kammer Bilanz zum 31.12.2019

Seite 1

4.860.771,12

9.770,00

407.212,10

407.212,10

263.077,74

144.134,36

263.077,74

144.134,36

285.771,39 1.366.855,56

1.081.084,17

1.046.887,65 3.076.933,46

2.030.045,81

31.12.2018 €

Bilanz

zum 31.12.2019

Service

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

33

34

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

1.458.883,30 650.303,80

Zinsen Wertpapiere und Zinsen Bankguthaben

Übrige Erträge

Kammerumlagen Vorjahre

Summe Erträge

Aufwendungen Kammer

Rohüberschuss

Personalaufwand

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10. Übrige Aufwendungen

23.519,65 157.415,65 157.415,65

11. Abschreibungen

12. Gebarungserfolg

13. Jahresüberschuss

2.290.122,40

286.306,45

2.576.428,85

-158,80

52.591,17

54.244,77

278.548,81

sonstige Erträge

2.191.202,90

Erträge Kammerumlagen Tiroler Ärztekammer

2.

2019 €

1.

Ärztekammer für Tirol

234.645,63

234.645,63

22.940,53

540.170,60

1.307.513,91

2.105.270,67

300.373,08

2.405.643,75

-1.072,10

20.709,82

10.605,56

236.863,87

2.138.536,60

2018 €

Ärztekammer für Tirol Kammer Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.2019 bis 31.12.2019

Service

.

Summe Aktiva

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1. Bankguthaben

II. Bankguthaben

453.160.981,50

2.406.322,40

16.710.377,95 18.419.521,89

553.416,45 1.709.143,94

540.338,69

2. Mietforderungen

3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

615.388,80

417.774.500,35

2.259.874,30

15.360.564,42 16.886.925,64

474.107,51 1.526.361,22

415.328,90

636.924,81

797.538,36 224.081.233,99 398.627.700,41

797.538,36

10.533.078,27

256.151.729,67 432.335.137,21

1. Beitragsforderungen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

B. Umlaufvermögen

3. Goldbarren

11.690.547,87

2. Versicherungsansprüche

212.750.617,36

174.539.623,26

176.183.407,52 243.663.643,44

2.077.338,17

0,88

6.689.763,88

165.772.520,33

6.843,16

31.12.2018 €

4.490.205,33

0,88

6.689.763,88

165.003.437,43

0,02

31.12.2019 €

1. Wertpapiere

III. Finanzanlagen

4. Anlagen in Bau

3. Betriebs- und Geschäftsausstattung

2. Unbebaute Grundstücke

1. Bebaute Grundstücke

II. Sachanlagen

1. Software sowie Lizenzen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

A. Anlagevermögen

Aktiva

Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds

Summe Passiva

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

453.160.981,50

Seite 1

417.774.500,35

3.207.264,87 323.245,68

3.530.510,55

3.286.045,46

2.921.345,66 364.699,80

2.771.735,43 323.245,68

3.094.981,11

435.529,44

104.979,55 1.729.820,02

1.624.840,47

2.556.252,30 364.699,80

365.093,36 2.920.952,10

2. sonstige Verbindlichkeiten

127.400,00 1.895.865,95

1.768.465,95

653.347,45 412.514.169,78

447.979.070,09

-7.318.973,95

419.179.796,28

31.12.2018 €

Bilanz

zum 31.12.2019

653.347,45

1. Verbindlichkeiten Kammer

C. Verbindlichkeiten

2. sonstige Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen

B. Rückstellungen

III. Rücklagen

411.860.822,33

35.464.900,31

I. Kapital

31.12.2019 €

II. Jahresgewinn, Jahresverlust

A. Eigenkapital

Passiva

Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds Bilanz zum 31.12.2019

Service

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

35

.

36

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Zuschüsse Sozialversicherungsanstalten

Beiträge Wohlfahrtsfonds

Erträge Veranlagungen

Sonstige Erträge

Summe Erträge

Altersversorgung

Invaliditätsversorgung

Witwen (-er) Versorgung

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

18. Jahresüberschuss/-fehlbetrag

17. sonstige betriebliche Aufwendungen

16. Aufwendungen Wohlfahrtsfonds

15. Rohüberschuss

35.464.900,31

105.862,10

3.795.592,72

39.366.355,13

2.139.865,90

39.434.822,96

13. Summe Leistungsbereich

14. Aufwendungen Veranlagungen

2.111.162,88

37.323.660,08

1.546.653,88

5.869.800,83

1.195.989,33

28.711.216,04

80.941.043,99

77.539,51

39.649.109,85

2.865.171,60

509.003,87

37.840.219,16

2019 €

12. Unterstützungsleistungen

11. Summe Versorgungsleistungen

10. Rentenleistungen

Erlöse Rentenbeiträge

1.

Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds

-7.318.973,95

6.601.478,48

1.802.858,08

1.085.362,61

2.761.145,68

37.569.901,06

2.477.670,60

35.092.230,46

1.726.965,17

5.749.308,01

1.103.118,49

26.512.838,79

41.416.409,35

216.823,61

1.665.902,43

2.775.989,90

472.708,96

36.284.984,45

2018 €

Ärztekammer für Tirol Wohlfahrtsfonds Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.2019 bis 31.12.2019

Service

.

.

502.313,68 504.080,39 869.080,39

1.766,71

365.000,00

31.12.2019 €

472.077,54 473.461,24 838.461,24

1.383,70

365.000,00

31.12.2018 €

Summe Passiva

Erlöse Weihnachtsglückwunschenthebung

Erträge Finanzen

Summe Erträge

Unterstützungsleistungen

Aufwendungen Finanzen

Jahresüberschuss

2.

3.

4.

5.

6.

29.288,63

1.191,43

1.328,40

31.808,46

4.945,46

26.863,00

2019 €

26.050,82

1.163,81

2.617,20

29.831,83

5.460,83

24.371,00

2018 €

Seite 1

1.1.2019 bis 31.12.2019

838.461,24

216,33

26.050,82 838.244,91

812.194,09

31.12.2018 €

Bilanz

zum 31.12.2019

Gewinn- und Verlustrechnung

869.080,39

1.546,85

29.288,63 867.533,54

II. Jahreserfolg

B. Verbindlichkeiten

838.244,91

31.12.2019 €

I. Kapital

A. Eigenkapital

Passiva

Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.2019 bis 31.12.2019

1.

Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds

Summe Aktiva

II. Bankguthaben

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

B. Umlaufvermögen

I. Finanzanlagen

A. Anlagevermögen

Aktiva

Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds

Ärztekammer für Tirol Dr. Hirsch Fonds Bilanz zum 31.12.2019

Service

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

37

Service

PUNKTE Die derzeitigen Punktewerte bei den Kassen 1. §-2-Krankenkassen

(Versicherungsanstalt öffentlich Eisenbahnen und Bergbau)

(Österreichische Gesundheitskasse)

Bediensteter,

seit 1.1.2020

seit 1.1.2020 Abschnitt A.I. bis A.X.  1,0955

1. Punktegruppe bis 36.000 ohne Kleinlabor Kleinlabor1)

 1,0679

Punktegruppe ab 36.001 ohne Kleinlabor

 0,5503

Kleinlabor1)

 0,5363

Große Sonderleistungspunkte (-/II)

 1,9068

EKG-Punkte

 0,9302

Laborpunkte (= Pos. Nr. 178a-v)

 0,4518

Fachröntgenologen 1. Punktegruppe bis 28.000 Pkt.

 1,5017

2. Punktegruppe ab 28.001 Pkt.

 0,7435

Fachlabor

1)

1 bis 1.000.000 Punkte

 0,068963

1.000.001 bis 5.000.000 Punkte

 0,022988

ab 5.000.001 Punkte

 0,011423

Ausnahmen: Grundleistungen durch ALL

 1,0380

ANÄ, LU, N, P

 1,1671

INT

 1,4452

KI

 1,2378

Abschnitt B.: Operationstarif

 0,9859

Abschnitt D.: Labor

 1,2372

Abschnitt D.: Labor-Akutparameter

 1,7480

Abschnitt E.: Röntgen

 0,8977

Werden die Pos. Nr. 2.04, 2.05, 2.09, 3.01, 5.01, 5.02 und 11.25 von Angehörigen anderer Fachgebiete als jenem für medizinische und chemische Labordiagnostik, die Pos. Nr. 5.03 von Angehörigen der Fachgebiete Gynäkologie, Kinderheilkunde oder Urologie bzw. die Pos. Nr. 1.01., 3.07 und 3.08 von Angehörigen des Fachgebiets Kinderheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Punktewert für Akutparameter zur Anwendung.

3. SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)

seit 1.1.2020

Ausgenommen Pos. Nr. 39.

2. BVAEB

38

 0,9859

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

GSVG-Anspruchsberechtigte:

Abschnitt A.I. (ohne 1j)

 0,7403

Abschnitt A.I. (1j)

 0,7216

Abschnitt A. II TA

 0,7105

Abschnitt A.III. bis A.X. (ohne 34a bis 34f, 35b, 35e, 35f und 36a bis 36f)

 0,7396

Abschnitt A.VIII. (34a bis 34f)

 0,5539

Abschnitt A.IX. (35b, 35e, 35f und 36a bis 36f)

 0,6883

Service

WERTE Abschnitt A.Xb.

 1,5308

Abschnitt A.XII. (Ergometrische Untersuchungen)

 0,5218

Abschnitt A.XI. und C.

 1,5404

Abschnitt A.XIII.

 0,3940

Abschnitt A.XII. (Sonographische Untersuchungen)

 0,5562

Abschnitt A.XIV.

 1,74801)

Abschnitt A.XII. (Ergometrische Untersuchungen)

 0,5218

Abschnitt B. (Operationen)

 0,4554

Abschnitt A.XIII.

 0,5005

Abschnitt D. (Labor)

 0,7805

Abschnitt A.XIV.

 1,74801)

Abschnitt E. (R1a bis R2e)

 0,5761

Abschnitt B. (Operationen)

 0,7258

Abschnitt E. (R3a bis R5b)

 0,3479

Abschnitt D. (Labor)

 1,2372

Abschnitt E. (ohne R1a bis R5b)

 0,4240

Abschnitt E. (R1a bis R2e)

 0,6481

Abschnitt E. (R3a bis R5b)

 0,5170

Abschnitt E. (ohne R1a bis R5b)

 0,5684

1) für nachstehende Pos.Nrn. und Fachgebiete gelten ab 1.1.2020 folgende Ausnahmen: a) Werden die Pos.Nrn. 1.01, 4.20, 5.03, 7.02 und 12.93 von Allgemeinmedizinern in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von € 1,2372 zur Anwendung. b) Werden die Pos.Nrn. 1.01, 3.16, 4.20 und 7.02 von Angehörigen des Fachgebietes Innere Medizin in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von € 1,2372 zur Anwendung. c) Werden die Pos.Nrn. 4.07, 4.08, 7.02 und 12.93 von Angehörigen des Fachgebietes Kinder- und Jugendheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von € 1,2372 zur Anwendung. d) Werden die Pos.Nrn. 1.01 und 4.20 von Angehörigen des Fachgebietes Lungenheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von € 1,2372 zur Anwendung. e) Werden die Pos.Nrn. 12.01, 12.07 oder 12.12 in der eigenen Ordination erbracht, gelangt ein Laborpunktewert von € 1,2372 zur Anwendung.

1) für nachstehende Pos.Nrn. und Fachgebiete gelten ab 1.1.2020 folgende Ausnahmen: a) Werden die Pos.Nrn. 1.01, 4.20, 5.03, 7.02 und 12.93 von Allgemeinmedizinern in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Laborpunktewert nach Abschnitt D. zur Anwendung. b) Werden die Pos.Nrn. 1.01, 3.16, 4.20 und 7.02 von Angehörigen des Fachgebietes Innere Medizin in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Laborpunktewert nach Abschnitt D. zur Anwendung. c) Werden die Pos.Nrn. 4.07, 4.08, 7.02 und 12.93 von Angehörigen des Fachgebietes Kinderund Jugendheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Laborpunktewert nach Abschnitt D. zur Anwendung. d) Werden die Pos.Nrn. 1.01 und 4.20 von Angehörigen des Fachgebietes Lungenheilkunde in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Laborpunktewert nach Abschnitt D. zur Anwendung. e) Werden die Pos.Nrn. 12.01, 12.07 oder 12.12 in der eigenen Ordination erbracht, gelangt der Laborpunktewert nach Abschnitt D. zur Anwendung.

5. KUF (Tiroler Kranken- und Unfallfürsorge)

BSVG-Anspruchsberechtigte:

seit 1.1.2020

Abschnitt A.I. (ohne 1j)

 0,5475

Abschnitt A.I. (1j)

 0,6216

Abschnitt A. II TA

 0,7105

Abschnitt A.III. bis A.X. (ohne 34a bis 34f, 35b, 35e, 35f und 36a bis 36f)

 0,7396

Abschnitt A.VIII. (34a bis 34f)

 0,4432

Abschnitt A.IX. (35b, 35e, 35f und 36a bis 36f)

 0,6883

Abschnitt A.Xb.

 1,5308

Abschnitt A.XI. und C.

 0,5404

Grund- und Sonderleistungen

 1,38

Abschnitt A.XII. (Sonographische Untersuchungen)

 0,4700

Laboratoriumsuntersuchungen

 0,45

für Arztleistungen

 1,1229

Labor-Tarife für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte

 0,1065

Fachlaboratorien

 0,0859

6. Privathonorartarif seit 1.1.2020

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

39

Foto: Adobe Stock/vegefox

bezahlte Einschaltung

Corona & Ihre Finanzen

Checkliste zur wirtschaftlichen Schadensbegrenzung Seit Mitte März heißt es: „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.“ Die Corona-Krise wird uns so schnell nicht mehr loslassen und gibt uns ordentlich zu denken. Jede Krise ist aber immer auch eine Chance und führt den einen oder anderen womöglich sogar zu effizienteren Strategien und neuen, besseren Ideen. Aktuell empfehlen wir Ihnen jedenfalls, folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, gemäß der Rechtslage bei Redaktionsschluss, zu setzen bzw. im Auge zu behalten: 1. Entschädigungen aus dem Härtefallfonds: Ärzte, die bereits 2019 ausschließlich selbstständig tätig waren und deren letzter Steuer­bescheid einen steuerpflichtigen Gewinn zwischen 5.527,92 Euro (Geringfügigkeitsgrenze) und ca. 60.000,– Euro ausweist, können zunächst unter bestimmten Voraussetzungen eine Soforthilfe von 1.000,– Euro beantragen. Nach Ostern startet die Phase II des Härtefallfonds, womit in einem weiteren Schritt für die nächsten 3 Monate pro Monat bis zu 2.000,– Euro (80 %

40

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

vom Verdienstentgang) beantragt werden können. Hier können dann auch Praxisgründer und Ärzte außerhalb der oben genannten Einkommensgrenzen Hilfe bekommen. Bereits in Phase I bezogene Gelder werden in Phase II angerechnet. Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer (WKO). Die Antragstellung kann ausschließlich online erfolgen. Unter folgendem Link kommen Sie zum Antrag: https://www.wko.at/service/haertefall-fondsepu-kleinunternehmen.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=antragseinreichung&utm_campaign=corona-newsletter+2020-03-27+-+created%3a+20200326+-+sent%3a+ 20200327&utm_term=n%2fa

Auf dieser Webseite gelangen Sie auch zu allen Informationen bezüglich der Voraussetzungen und beizubringenden Nachweise, Dokumente und Unterlagen für die Antragstellung. Wir empfehlen, diese Anweisungen vor dem Befüllen des Antragsformulars zu lesen. 2. Betriebskostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds Ab einem Umsatzrückgang von 40 % werden 25 % der Fixkosten (Miete, Versicherungsprämien, Zinsen, Lizenzkosten, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss ersetzt. Bei einem Umsatzrückgang von 60 % bis 80 % beträgt der Zuschuss 50 % der Fixkosten und bei einem Umsatzrückgang von 80 % bis 100 % werden 75 % der Fixkosten zugeschos-

bezahlte Einschaltung

nügt oder der Versicherungsschutz nur bei einer behördlich angeordneten Schließung greift, bitten wir Sie bei Ihrem Versicherungsberater nachzufragen.

sen. Kommt es bei verderblichen oder saisonalen Waren zu einem Wertverlust von 50 % oder mehr, so gibt es auch dafür die genannten Zuschüsse. Ebenso ist auch ein Unternehmerlohn von bis zu 2.000,– Euro p. m. vom Fixkostenzuschuss erfasst. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen vorher gesund war und sämtliche Maßnahmen zur Reduzierung der Fixkosten (siehe dazu auch Punkt 7.) und zum Erhalt der Arbeitsplätze ergriffen wurden.

Im Zweifel empfehlen wir bei Umsatzausfällen jedenfalls schriftlich eine Forderung dem Grunde nach (die Höhe wird in der Regel erst später, nach Geltendmachung aller schadensmindernden Ansprüche festzumachen sein) an den Versicherungsgeber zu stellen. Damit kann jedenfalls verhindert werden, dass von Versicherungsseite eingewendet werden kann, man hätte den eingetretenen Schadensfall nicht fristgerecht gemeldet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass man alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zur Schadensbegrenzung trifft und die öffentlichen Förderungen und Hilfen in Anspruch nimmt. Der Versicherungsgeber ist üblicherweise nur insoweit zur Leistung verpflichtet, als der Versicherungsnehmer der rechtlich verankerten Schadenminimierungspflicht nachgekommen ist.

Ein Antrag kann frühestens nach Feststellung des Umsatzrückganges und der Fixkosten mit Ablauf des Jahres gestellt werden. Dazu ist weiters eine Überprüfung und Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers notwendig. Die Auszahlung erfolgt dann über die Hausbank. Die Registrierung zur Beantragung soll ab 15.4.2020 online über das AWS (Austria Wirtschaftsservice) möglich sein. Spätestens muss dies bis 31.12.2020 erfolgen. Der vollständige Antrag hat bis 31.8.2021 Zeit.

5. Herabsetzung und Stundung von Abgabenschulden Zum einen können sowohl die an das Finanzamt und an die Sozialversicherung für Selbständige (SVS) künftig zu leistenden Quartalsvorauszahlungen herabgesetzt werden als auch bereits fällige Abgaben einschließlich Lohnabgaben gestundet werden. Empfehlenswert ist ein Stundungsantrag mit gleichzeitigem Antrag auf Nachsicht von Stundungszinsen. All diese Anträge können unkompliziert von Ihrem Steuerberater eingebracht werden.

3. Überbrückungsfinanzierungen: Jeder Unternehmer kann einen Betriebsmittelkredit beantragen, wenn er durch die „Coronavirus-Krise“ nicht mehr über eine ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebs verfügt. Um eine unkomplizierte Abwicklung zu erreichen, übernimmt das AWS gegenüber den Banken umfassende Garantien. Die Abwicklung erfolgt über die Bank. Bei Bedarf empfehlen wir, mit Ihrem persönlichen Bankbetreuer in Kontakt zu treten. Die Antragstellung erfolgt durch die Bank über ein Online-Schnellverfahren (AWS-Fördermanager).

7. Miete Sollte es momentane Liquiditätsengpässe geben, die dazu führen, dass Sie die Miete nicht bezahlen können, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen. Ist ein Betrieb von den behördlich angeordneten Schließungen betroffen, so besteht laut Rechtsexperten ein Anspruch auf Erlass oder Minderung der Mietzahlungen. Diesbezügliche Musterschreiben und Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftskammer unter folgendem Link: https://news.wko.at/ news/wien/Information-zur-Mietzinsminderung-bei-Geschaeftsraummieten.html. Hier wird davor gewarnt, die Miete einfach schuldig zu bleiben, da ein Mietrückstand zu einem Kündigungsrecht seitens des Vermieters führen kann. Die Wirtschaftskammer empfiehlt eine Weiterzahlung unter Vorbehalt mit einer entsprechenden Inkenntnissetzung des Vermieters (siehe Musterschreiben unter obigem Link). Zudem steht, entgegen gegenteiliger Aussagen, eine Mietenreduktion nicht nur bei behördlicher Schließung zu, sondern ist auch dann denkbar, wenn faktisch eine verminderte Nutzungsmöglichkeit auf Grund außerordentlicher Zufälle (Seuche) eingetreten ist. R

Foto: Adobe Stock/Nuthawut

4. Betriebsunterbrechungsversicherung: Die möglichen Leistungen divergieren entsprechend der individuellen Ausgestaltung Ihrer persönlichen Versicherungspolizze. Zahlungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung können dann in Betracht kommen, wenn der Betrieb komplett geschlossen ist, wenn Sie selbst krank oder auch wenn Sie selbst als Person in Quarantäne sind. Ist Letzteres der Fall, dann besteht nach dem Epidemiegesetz Anspruch auf eine staatliche Vergütung des Verdienstentganges.

6. Aussetzung von Prüfungshandlungen Vom Bundesministerium für Finanzen (BMF)

wurde zugesichert, dass Prüfungshandlungen derzeit aus Rücksicht auf die krisengeschüttelte Wirtschaft nicht in Kauf genommen werden müssen. Die Registrierkassen müssen aber weiterlaufen und dürfen bei vorübergehender Betriebsschließung aufgrund der Covid19-Krise nicht außer Betrieb genommen werden.

Ob für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung auch eine „freiwillige“ Schließung aus Sicherheitsgründen ge-

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

41

Foto: Georg Hofer

bezahlte Einschaltung

55 % des Nettobezuges zuzüglich anteiligen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Um auszuloten, mit welchem Netto der jeweilige Mitarbeiter dabei wirklich rechnen kann, empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsmarktservice (AMS). Diese Variante kann dann Sinn machen, wenn die Ordination für längere Zeit komplett geschlossen wird und man wirklich zur gänzlichen Untätigkeit verdonnert ist.

Team Jünger, Steuerberater, die Ärztespezialisten von links: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva Messenlechner, STB Raimund Eller

Dies hat der renommierte Mietrechtsexperte, Rechtsanwalt Dr. Prader kürzlich in der Fachzeitschrift „immolex“ publiziert. Danach könnte eine Mietenreduktion im prozentuellen Ausmaß des Umsatzrückganges eingefordert werden. Wir empfehlen nun unter Hinweis auf diese Expertenmeinung, eine partnerschaftliche Mietzinsminderung anzustreben. 8. Personalkosten Nach einer ersten turbulenten Zeit der allgemeinen Ratlosigkeit haben sich zwei Varianten als sinnvolle Lösungsansätze herauskristallisiert: a) Kündigung mit einer beidseitig verpflichtenden Wiedereinstellungsvereinbarung: Hier wird das Dienstverhältnis mit den Mitarbeitern einvernehmlich aufgelöst und gleichzeitig für die Nach-Corona-Zeit eine Wiedereinstellung vereinbart. Ansprüche wie Urlaub etc. bleiben erhalten. Der Vorteil: Die Kosten sind gleich NULL. Das Problem: Die Mitarbeiter sind plötzlich gänzlich weg und stehen auch für einen etwaigen Notbetrieb, notwendige Verwaltungstätigkeiten etc. nicht mehr zur Verfügung. Die Auswirkung auf Dienstnehmerseite: Das Arbeitslosengeld beträgt üblicherweise ca.

42

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

b) Kurzarbeit: Dabei wird das bisherige Beschäftigungsausmaß auf einen bestimmten Prozentsatz (zwischen 10 % und 90 % – kurzzeitig sogar bis auf 0 %) reduziert und die Dienstnehmer bekommen trotzdem weiterhin unabhängig vom Ausmaß der Reduktion 80-90 % der bisherigen Nettobezüge. Entgegen der ursprünglichen Ausgestaltung ist es nun nicht mehr zwingend notwendig, offene Urlaube oder Zeitguthaben vorab zu verbrauchen. Wohl aber muss dies den Mitarbeitern vorher angeboten werden. Für den Nachweis des Bemühens des Arbeitgebers hinsichtlich des vor Inanspruchnahme der Kurzarbeitszeit anzubietenden Verbrauches von Alturlaub/Zeitguthaben empfehlen wir, auf dem Antrag an das AMS (COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe) handschriftlich folgenden Satz auf der ersten Seite unter „Allgemeine Angaben“ zu ergänzen: „Der Verbrauch von Alturlaub/Zeitguthaben wurde allen Mitarbeitern angeboten, aber nicht (von allen) angenommen“. Kurzarbeit kann auch mit Geschäftsführern vereinbart werden, wenn Versicherungspflicht bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) besteht. Der Vorteil: Die Mitarbeiter stehen z. B. für gewisse (Not-)Dienste, Telefonie, Verwaltung etc. zur Verfügung. Das Ausmaß der Arbeitszeit kann während der Kurzarbeit auch verändert werden und somit an den aktuellen Bedarf angepasst werden. Sie können die Kurzarbeit auch nur mit einzelnen Mitarbeitern vereinbaren. Das AMS vergütet die gesamten über das Ausmaß der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden hinausgehenden Mehr-

kosten (inklusive Sozialversicherung) ab Beginn der Kurzarbeit. Letztere kann auch rückwirkend vereinbart werden. Das Problem: Diese Variante hat neben dem enormen bürokratischen Aufwand einige Fallstricke, wie z. B. einmonatiger Kündigungsschutz (Behaltepflicht) und mögliche Widerstände, wenn die Gegebenheiten doch mehr Leistungsstunden erfordern, als ursprünglich mit den Dienstnehmern vereinbart. Alle Details zu den Formalitäten einschließlich der notwendigen Formulare und Vereinbarungen finden Sie auf folgender Seite des AMS: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#tirol Die Auswirkungen auf Dienstnehmerseite: Im Vergleich zur Aussetzungsvereinbarung ist dies sicherlich die sozialere Variante. Der Verdienst beträgt weiterhin mindestens 80 % (bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.700,- Euro sogar 90 %), selbst dann, wenn die Arbeitszeit nur noch 10 % vom bisherigen Beschäftigungsausmaß ausmacht. 9. Ausblick Die Regierung arbeitet mit Hochdruck an einem effektiven Rettungsschirm für die Wirtschaft. Es ist laufend mit weiteren Maßnahmen (Notfallhilfe für betroffene Branchen, Unterstützungsfonds für Künstler) zur Erhaltung des Wohlstandes im Lande zu rechnen. Um ständig auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen folgenden Link: https://www.infomedia.co.at/covid-19/. Hier haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf alle aktuellen UP-Dates. Aber nur auf staatliche Hilfe zu warten oder diese gar vorsätzlich auszunutzen, wird uns langfristig womöglich mehr schaden als nützen. Gefragt ist auch Eigeninitiative, mehr denn je. Packen wir dort an, wo wir jetzt gebraucht werden. Nützen wir die Zeit zum Nachdenken und profitieren wir von dem Phänomen der Entschleunigung. Lassen wir uns alle miteinander etwas einfallen, was uns wirklich weiterbringt – gesundheitlich und wirtschaftlich gleichermaßen. Wem das jetzt gelingt, der hat die große Chance, entscheidend voranzukommen und bedeutend mehr zu erreichen als jemand, der seine Energie auf das „Handaufhalten“ beschränkt. 

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Dieses Dokument ist eine unverbindliche Erstinformation. Es stellt keine individuelle Empfehlung, kein Angebot, keine Beratung sowie keine Aufforderung zum Kauf dar und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung. Vor Vertragsabschluss bieten wir eine individuelle Beratung an. Die Abwicklung der Schadenfälle erfolgt auf Basis der vereinbarten Vertragsbedingungen. Konditionen gültig bis auf Widerruf. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten.

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

43

Service

Standesveränderungen STAND DER GEMELDETEN ÄRZTE

1.2.20  1.5.20

Niedergelassene Ärzte a) Approbierte Ärzte   



4

b) Ärzte für Allgemeinmedizin

465 

456

c) Fachärzte   

784 

789

Fachärzte 

127 

128

Wohnsitzärzte 

273 

270

d) Ärzte für Allgemeinmedizin +

Angestellte Ärzte a) Approbierte Ärzte  b) Ärzte für Allgemeinmedizin  c) Fachärzte  d) Turnusärzte 



3

247 

247

1217  1220 953 

957

124 

125

946 

960



2

e) Ärzte für Allgemeinmedizin + Fachärzte  Ao. Kammerangehörige  Ausländische Ärzte  Gesamtärztestand

5145 5161

Anerkennung bzw. Eintragung in die Ärzteliste als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. Ingrid AMHOF Lic. Tabita DA SILVA SOARES DE MATOS DIEM Dr. Elisabeth GRAF Dr. Gerhard HAUSBERGER Mag. Dr. Simone HÖFLE Dr. Philipp HYE Britta LUDEWIG Dr. Cindy NEURAUTER Dr. Lea NIEß Dr. Stefanie PRADER Dr. Thomas PURTSCHELLER Dr. Verena WINKLER Dr. Thomas WOLF Anerkennung bzw. Eintragung in die Ärzteliste als Facharzt/Fachärztin Dr. Lukas ASCHABER, Facharzt für Innere Medizin Dr. Yusuf AYSAR, Facharzt für Innere Medizin Dr. Konstantin BRAWANSKI, Facharzt für Neurochirurgie Dr. Ersin CELIK, Facharzt für Radiologie Dr. Martin EICHINGER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Dr. Nina Maria FRISCHHUT, Fachärztin für Hautund Geschlechtskrankheiten Dr. Stefan FRISCHHUT, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Andreas GANDER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Jan-Paul GÖRTZ, Facharzt für Neurologie Dr. Maria GUMMERER, Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie Dr. Diana HENNERBICHLER, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Doz. Dr. Christian HOSER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Nicole INNERHOFER, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Marko KAYSER M.Sc., Facharzt für Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation Dr. Alexander KEILER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Monika KOFLER, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde Dr. Bernhard MAYR-HUEBER, Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Christoph MÜLLER, Facharzt für Neurologie Dr. Nada NEMATI, Fachärztin für Innere Medizin Dr. Martha NOWOSIELSKI, Fachärztin für Neurologie Dr. Raffael PLATTNER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Sebastian Johannes REINSTADLER, Facharzt für Innere Medizin Dr. Maria Alejandra ROSALES, Fachärztin für Kinderund Jugendheilkunde Dr. Katja SCHMITZ, Fachärztin für Klinische Pathologie und Molekularpathologie Dr. Maximilian TRIBUSER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie Dr. Giulio VERRIENTI, Facharzt für Neurologie Dr. Sarah WECHSELBERGER, Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie Dr. Nicole WESTERMAYR, Fachärztin für Neurologie Dr. Ines WOLF, Fachärztin für Radiologie Zuerkennung des Additivfacharzttitels Dr. Sophia LODES, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten (Phoniatrie) Dr. Andreas PIRCHER PhD, Facharzt für Innere Medizin (Hämatologie und Internistische Onkologie)

Anerkennung von Spezialisierungen Dr. Christoph BAMMER, Facharzt für Innere Medizin – Spezialisierung Geriatrie Dr. Hüseyin EVREN, Facharzt für Innere Medizin – Spezialisierung Geriatrie Dr. Maria FANKHAUSER, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde – Spezialisierung in Pädiatrischer Gastroenterologie und Hepatologie

Dr. Tobias KASTENBERGER, Facharzt für Unfallchirurgie – Spezialisierung Handchirurgie Die postpromotionelle Ausbildung haben begonnen Dr. Viktoriya Todorova ALEKSANDROVA, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Nikola BEDNAROVA, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin IV Elke BOXHAMMER, an der Univ.-Klinik für Neurochirurgie Dr. Anne-Sophie BRAUN, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin IV Marcus BRUGGER, in der Heereseigenen Sonderkrankenanstalt Innsbruck Dr. Marina CASAZZA, im a.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol Dr. Markus HAHNKE, an der Univ.-Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Julia HANSEN, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Dr. Philipp Heinrich HEISE, an der Univ.-Klinik für Herzchirurgie Dr. Tatjana HEISINGER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Dr. Lisa HOLZTRATTNER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol Dr. Julia HÖNLINGER, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Astrid Ines KNELL, im ö. Landeskrankenhaus Hochzirl - Natters, Standort Natters Manuel KÜNZEL, im ö. Landeskrankenhaus Hochzirl - Natters, Standort Hochzirl Dr. Pietro Giacomo LACAITA, an der Univ.-Klinik für Neuroradiologie Dr. Johanna LEITGEB, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin III Dr. Maximilian LIEBSCH, im a.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol Kilian LOMMER, an der Univ.-Klinik für Neurochirurgie Dr. Kathrin MARINI, an der Univ.-Klinik für Neurologie Dr. Anja MEUSBURGER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Kufstein Lukas NG, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Dr. Julia PAINSIPP, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall i. T. Dr. Manuela RANALTER, an der Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Dr. Simon REIDER, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin I Dr. Maria Theresa SAPPLER, an der Univ.-Klinik für Visceral-, Transplantations- und Thoraxchirurgie Dr. Sebastian SCHUHMAYER, in der Heereseigenen Sonderkrankenanstalt Innsbruck Ulrike SEEHER, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin III Dr. Jessica SINGH, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin V

Service

Eliane STÄHLE, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Tugba TASCI MUTLU, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Reutte Dr. Nikolay VDOVIN, an der Univ.-Klinik für Innere Medizin III Dr. Moritz WAGNER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol Dr. Tim Aloys WEGERHOFF, am Department Kinderund Jugendheilkunde, Pädiatrie III Dr. Idris Dario WIBMER, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Dr. Markus WIELAND, im a.ö. Krankenhaus „St. Vinzenz“ Zams Dr. Michael WITTNER BScN, im a.ö. Landeskrankenhaus Hall in Tirol Andreas ZOLLER, im a.ö. Bezirkskrankenhaus Schwaz Zugänge angestellter Ärzte/Ärztinnen aus anderen Bundesländern Dr. Giorgi ASANIDZE, Turnusarzt, aus Oberösterreich Dr. Gabriel BRÜCKNER, Turnusarzt, aus Salzburg Dr. Sara DENICOLO, Turnusärztin, aus Salzburg Corinna EHLEN, Turnusärztin, aus Salzburg

Doz. Dr. Dominik HAIDER, Facharzt für Innere Medizin, aus Wien Dr. Feras HALLAK, Turnusarzt, aus Burgenland Dr. Aline Jacqueline KOS, Turnusärztin, aus der Steiermark Dr. Verena LINDNER, Turnusärztin, aus Salzburg Dr. Paul NARDELLI, Turnusarzt, aus Vorarlberg Lukas NG, Turnusarzt, aus Oberösterreich Dr. Margaretha Maria RAMMER, Turnusärztin, aus Oberösterreich Dr. Alexander SCHNEIDINGER, Turnusarzt, aus Salzburg Dr. med. Seila STEGER, Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin, aus Salzburg Dr. Katarina SUPOVA, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, aus Oberösterreich Dr. Fadi TOMA, Turnusarzt, aus Niederösterreich Dr. Verena WURNIG, Turnusärztin, aus Salzburg Praxiseröffnungen Birgit BAIR, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Imst; Ordination: 6460 Imst, Ing.-Baller-Straße 4/EG; Telefon: 05412/21205; Ordinationszeiten: MoDo 08,30-12; Di 08,30-12,30 u. 13-16 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich

Dr. Alexander BAROUNIG, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Lienz; Ordination: 9900 Lienz, Messinggasse 17; Telefon: 04852/68643; Ordinationszeiten: Mo 16-18; DiDo 7,30-13; Mi 9-15; Fr 7,30-11 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Di CHEN-KÖNIG, Fachärztin für Innere Medizin in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Templstraße 14/25; Telefon: 0512/239118; Ordinationszeiten: MoDiMiFr 8-14; Do 8-12 u. 16-19 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Christian DRUML, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in Ehenbichl; Ordination: 6600 Ehenbichl, Krankenhausstraße 31; Telefon: 0660/6040060; Ordinationszeiten: Mo 8-16, MiFr 8-12, Do 14-18 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Pierre-Pascal GIROD, Facharzt für Neurochirurgie in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Anichstraße 32; Telefon: 0660/7892075; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Andreas GSCHLIEßER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Bürgerstraße 2; Telefon: 0512/312020; Ordinationszeiten: Mo 8-12 u. 15-19; Di 8-12 u. 14-17; Do 14-20; Fr 8-13 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich R

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„Weil ich meine Berufung und meine Familie so gut vereinbaren kann. Darum bin ich Arbeitsmedizinerin beim ASZ.“ Dr. Claudia Knoll

Menschen liegen Ihnen mehr am Herzen als ein Krankheitsbild? Gesunde Impulse setzen, finden Sie spannender als medizinische Routineaufgaben? Dann ist Ihre Bewerbung für unser Team in Tirol gefragt. Wir suchen:

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Unsere gemeinsame Aufgabe wird es sein, die vielfältige Arbeitswelt der Menschen nachhaltig zu verbessern und unser gesamtes medizinisches Wissen dafür einzusetzen, dass Menschen körperlich und mental gesund in Pension gehen können. Wir sind das größte privatwirtschaftlich geführte Präventivzentrum und sehen uns als Impulsgeber für vitale Unternehmen in Österreich. Unser konkretes Angebot in einem fixen Dienstverhältnis finden Sie unter www.asz.at. Darüberhinaus bieten wir eine wohnortnahe Tätigkeit, frei planbare Zeiteinteilung und eine kostenlose Zusatzausbildung im Bereich der Arbeitsmedizin, vor allem aber sinnvolle menschliche Erfahrungen und persönliche Wertschätzung in einem großartigen Team. Das alles spricht Sie an? Dann kontaktieren Sie noch heute Frau Mag. Renate Krenn und vereinbaren ein persönliches Gespräch: Telefonisch unter +43 664 2138284 oder schicken uns Ihre Bewerbung per Mail an [email protected]. asz19_ins_aerstekammer_Tirol_178x125_04_10_RZ.indd 1

Gesundheitsbegleitung von Mensch zu Mensch 04.10.19 09:47

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Service

Dr. Karin HAß-SCHLETTERER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Holzgau; Ordination: 6654 Holzgau, Holzgau 73; Telefon: 05633/5211; Ordinationszeiten: MoMiDoFr 07,30-12; Di 17-19; Do 15-17 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Prof. Dr. Armand HAUSMANN, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 5; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Matthias KANEIDER, Facharzt für Innere Medizin in Wörgl; Ordination: 6300 Wörgl, Innsbrucker Straße 5; Telefon: 05332/72970; Ordinationszeiten: MoDiDo 8-12 u. 14-16; Mi n. Vereinbg., Fr 8-12 Uhr u.n. Vereinbg.; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Ralf KOLLER, Facharzt für Urologie in Wörgl; Ordination: 6300 Wörgl, Fritz-Atzl-Straße 8; Telefon: 05332/70777; Ordinationszeiten: Mo 12-17; DiDo 9-14; Mi 9-15; Fr 9-12 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Lukas KRALER M.Sc., Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in Kufstein; Ordination: 6330 Kufstein, Maximilianstraße 5; Telefon: 0677/63678178; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Stephan KRUGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Kufstein; Ordination: 6330 Kufstein, Josef-Egger-Straße 3; Telefon: 05372/62445; Ordinationszeiten: MoMi 8,30-12 u. 13-15; Di 8,30-12; DoFr 7,30-12 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Katalin LANDI-HUNYADY, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Franz-Fischer-Straße 23; Telefon: 0512/582970;

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-11,30; DiMi 16-18,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Anna-Katharina LETTENBICHLER-HAUG, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Innsbruck; Ordination: 6020 Innsbruck, Amraser Straße 56; Telefon: 0512/909222; Ordinationszeiten: Mo 8,30-12,30 u. 16,30-18,30; Di 8-12,30; Mi 8-12 u. 13-16; Do 8-12,30 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Manuel MAURER, Arzt für Allgemeinmedizin in Imst; Ordination: 6460 Imst, Pfarrgasse 7; Telefon: 05412/66248; Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-12; DiDo 17-18,30 Uhr; Dr. Dr. Vincent OFFERMANNS, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Jenbach; Ordination: 6200 Jenbach, Achenseestraße 29; Telefon: 05244/61416; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Dr. Lukas SALBRECHTER, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Jenbach; Ordination: 6200 Jenbach, Achenseestraße 29/1 OG; Telefon: 05244/61416; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Daniel SCHÖPF, Arzt für Allgemeinmedizin in Kitzbühel; Ordination: 6370 Kitzbühel, Knappengasse 2; Telefon: 0676/7555466; Ordinationszeiten: DiFr 16,30-20 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Elisabeth Golnar Irene SCHUSTER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Matrei in Osttirol; Ordination: 9971 Matrei in Osttirol, Rauterplatz 1; Telefon: 04875/51191; Ordinationszeiten: Mo 8-12 u.

14-18; Di 8-12; Mi 16-20; Do 8-12 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Gertraud SUNUNU, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Kitzbühel; Ordination: 6370 Kitzbühel, Franz-Reisch-Straße 13; Telefon: 05356/62416; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Praxiszurücklegungen Dr. Harro DANNINGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Waidring Dr. Claudia DEUTNER, Fachärztin für Psychiatrie in Innsbruck Dr. Franz GRÖßWANG, Arzt für Allgemeinmedizin in Kufstein Dr. Adrian HAWEL, Facharzt für Urologie in Wörgl Dr. Petra HIRTLER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck Dr. Cornelia HONC, Ärztin für Allgemeinmedizin i n Kitzbühel Dr. Kurt JENEWEIN, Arzt für Allgemeinmedizin in Imst Dr. Gerhard KIENPOINTNER, Facharzt für Innere Medizin in Wörgl Dr. Matthias KOLLER, Arzt für Allgemeinmedizin in Reith bei Kitzbühel Dr. Karin KOLM, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck Dr. Kordula KREPP, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Innsbruck Dr. Michael LARCHER, Arzt für Allgemeinmedizin in Ötz Dr. Manuel MAURER, Arzt für Allgemeinmedizin in Kappl

Service

HR Prof. Dr. Ernst RAAS, Facharzt für Innere Medizin in Innsbruck Dr. Helga SITTLER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Biberwier MR Dr. Vitus WALLNÖFER, Arzt für Allgemeinmedizin in Holzgau Dr. Stephan WAURICK, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Ischgl Dr. Philipp WÜRTINGER, Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik in Innsbruck Eröffnung von zweiten Berufssitzen Dr. Di CHEN-KÖNIG, Fachärztin für Innere Medizin in Innsbruck; Eröffnung einer zweiten Ordination als Fachärztin für Innere Medizin in 6063 Rum, Lärchenstraße 41; Telefon: 0512/234567; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Dr. Gregor Albrecht RIEDE, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Landeck; Eröffnung einer zweiten Ordination als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in 6200 Jenbach, Achenseestraße 29a; Telefon: 05244/61416; Ordinationszeiten: Nach Vereinbarung Dr. Christian SCHMEISER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in St. Johann in Tirol; Eröffnung einer zweiten Ordination als Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in 6363 Westendorf, Mühltal 29; Telefon: 0664/2573205

oder 05334/30700; Ordinationszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr u.n. Vereinbg.; Terminvereinbarung: erwünscht Zurücklegung von zweiten Berufssitzen Dr. David BEILER, Arzt für Allgemeinmedizin in Rum Dr. Erich BRABEC, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie in Rum Dr. Alexander HAIM, Facharzt für Unfallchirurgie in Vomp Prof. Dr. Dr. Siegfried JANK, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Lienz Dr. Florian KRAXNER, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Landeck Dr. Hannes LECHNER, Arzt für Allgemeinmedizin in Fieberbrunn Zu den Krankenkassen wurden zugelassen Dr. Alexander BAROUNIG, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Lienz Dr. Karin HAß-SCHLETTERER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Holzgau Dr. Matthias KANEIDER, Facharzt für Innere Medizin in Wörgl Dr. Ralf KOLLER, Facharzt für Urologie in Wörgl Dr. Stephan KRUGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Kufstein

Dr. Anna-Katharina LETTENBICHLER-HAUG, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Innsbruck Dr. Manuel MAURER, Arzt für Allgemeinmedizin in Imst Dr. Anna SCHMITTINGER-ZIRM, Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck Dr. Elisabeth Golnar Irene SCHUSTER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Matrei in Osttirol Die Kassenverträge haben zurückgelegt Dr. Raimund KASERBACHER, Facharzt für Innere Medizin in Landeck (Zurücklegung des ÖGK-Vertrags) Auflösung der Kassenverträge aufgrund Erreichens der Altersgrenze gem. § 38 Abs. 3 TGKK-Gesamtvertrag Dr. Wolfgang Johann MAYER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck Änderungen von Ordinationsadressen und Ordinationstelefonnummern Doz. Dr. Christoph BRENNER, Facharzt für Innere Medizin in Innsbruck, Ordination: 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 5; Telefon: 0681/10872159 Dr. Hermann DRAXL, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Telfs, R

WIR SIND Die Stadt Luzern ist das gesellschaftliche und kulturelle Zentrum der Zentralschweiz. Wegen ihrer schönen Lage am Vierwaldstädtersee und der Nähe zu den Alpen sowie ihrer farbenprächtigen Altstadt ist Luzern ein sehr beliebtes und bedeutendes Reiseziel in der Schweiz. Die MedCenter AG mit Sitz in Luzern betreibt mehrere hausärztliche Gemeinschaftspraxen in Luzern und der Agglomeration von Luzern. Die Permanence Bahnhof Luzern ist unsere hausärztliche Notfallpraxis mit rund 60 Mitarbeitenden. Sie ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet und behandelt ohne Voranmeldung medizinische Notfälle der Stadt Luzern sowie der umliegenden Gemeinden. Sie zählt jährlich über 38‘000 Patientenkontakte. www.medcenter.ch

WIR SUCHEN Fachärztin/ Facharzt für Innere Medizin (60-100%) Eintritt per sofort oder nach Vereinbarung

• Sie verfügen über einen Facharzttitel für Innere Medizin oder Äquivalent und haben Erfahrung in der ambulanten Hausarztmedizin, in der Chirurgie und idealerweise in der primären Notfallversorgung von Erwachsenen und Kindern? • Sie möchten Ihr Wissen und Ihre Erfahrung in die an 365 Tagen im Jahr geöffnete Notfallklinik einbringen und hier medizinische Notfälle der Stadt Luzern sowie der umliegenden Gemeinden behandeln? • Sie sprechen fliessend Deutsch und bringen ein hohes Mass an Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein mit? Wir bieten eine abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit mit fortschrittlichen Anstellungsbedingungen und ausgezeichneten Sozialleisten. Ein kompetentes und engagiertes Team steht Ihnen auch bei behördlichen sowie formellen Angelegenheiten unterstützend zur Seite. Über Ihre vollständige Bewerbung freut sich Andrea Stöckli, Leiterin Personal, MedCenter AG, RobertZünd-Strasse 2, CH-6005 Luzern, [email protected]. Telefonische Auskünfte gibt Ihnen gerne unser Geschäftsführer, Herbert Sterchi, unter der Nummer (+)41 79 448 3128.

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Service

Reutte Reutte „Dengelhaus“ Geschäftslokal in „historischem Ambiente“ rd. 76 m² Nutzfläche (Geschäftslokal und 2 Lager) im EG Parkmöglichkeiten in der Nähe vorhanden. Fertigstellung voraussichtlich Herbst 2020 Das Geschäftslokal ist im Rohbauzustand, d.h. eigene Gestaltungs- und Einrichtungsmöglichkeiten sind gegeben. Miete rd. € 714,– zzgl. Bewirtschaftungskosten rd. € 208,– HWB – 186 fGEE 1,25 Kontakt/Informationen: [email protected] oder Tel. 0512/261161-0 GEMEINNÜTZIGE WOHNBAUGESELLSCHAFT M.B.H.

6040 Innsbruck • Kugelfangweg 9b

Tel. 05 12/26 11 61 • Fax WOHNBAU26 11 61-30 GEMEINNÜTZIGE [email protected] • www.frieden.at GESELLSCHAFT m.b.H. www.frieden.at

Ordination: 6410 Telfs, Anton-Auer-Straße 4b; Telefon: 05262/611540 Dr. Agnes FABJAN-LERCH, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Ordination: 6020 Innsbruck, Innrain 10; Telefon: 0512/587178 Dr. Christina FELGEL-FARNHOLZ, Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie in Telfs, Ordination: 6410 Telfs, Anton-Auer-Straße 4b; Telefon: 05262/611540 Dr. Andreas GSCHLIEßER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck, Ordination: 6020 Innsbruck, Bürgerstraße 2; Telefon: 0512/312020

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Doz. Dr. Anja HOFER PhD, Fachärztin für Neurochirurgie in Wörgl, Ordination: 6300 Wörgl, Innsbrucker Straße 25; Telefon: 0664/4172293 Dr. Marc-André LEITGEB, Arzt für Allgemeinmedizin in Telfes im Stubai, Ordination: 6165 Telfes im Stubai, Lange Gasse 24; Telefon: 05225/6382311 Dr. Arjeta MEHMETI, Fachärztin für Neurochirurgie in Rum, Ordination: 6063 Rum, Lärchenstraße 41; Telefon: 0660/1554810 oder 0512/2340 Dr. Edith MOOSMANN, Ärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Imst, Ordination: 6460 Imst, Ing.-Baller-Straße 4/ EG; Telefon: 05442/68468 oder 05412/21205 Dr. Georg NEUWIRTH, Arzt für Allgemeinmedizin in Mutters, Ordination: 6162 Mutters, Natterer Straße 2A; Telefon: 0676/6074845 oder 0512/548509 Dr. Sabine OBERTHALER, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Innsbruck, Ordination: 6020 Innsbruck, Müllerstraße 18; Telefon: 0512/382396 Dr. Hubert STEINER, Arzt für Allgemeinmedizin in Dölsach, Ordination: 9991 Dölsach, Dölsacher Straße 3; Telefon: 04852/68950 Dr. Elisabeth STEINER-RIEDL, Ärztin für Allgemeinmedizin in Dölsach, Ordination: 9991 Dölsach, Dölsacher Straße 3; Telefon: 04852/68950 Telefaxnummern in den Ordinationen Birgit BAIR, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Imst; Telefax: 05412/2120580 Dr. Alexander BAROUNIG, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Lienz; Telefax: 04852/686434 Dr. Di CHEN-KÖNIG, Fachärztin für Innere Medizin in Innsbruck und Rum; Telefax: 0512/23911818 (Innsbruck) und 0512/234568 (Rum) Dr. Andreas GSCHLIEßER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck; Telefax: 0512/31202010 Dr. Karin HAß-SCHLETTERER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Holzgau; Telefax: 05633/521175 Dr. Matthias KANEIDER, Facharzt für Innere Medizin in Wörgl; Telefax: 05332/7297013 Dr. Ralf KOLLER, Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Urologie in Wörgl; Telefax: 05332/7077713 Dr. Stephan KRUGER, Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in Kufstein; Telefax: 05372/64659 Dr. Katalin LANDI-HUNYADY, Ärztin für Allgemeinmedizin in Innsbruck; Telefax: 0512/5839704 Dr. Anna-Katharina LETTENBICHLER-HAUG, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Innsbruck; Telefax: 0512/90922290 Dr. Manuel MAURER, Arzt für Allgemeinmedizin in Imst; Telefax: 05412/6624820 Dr. Edith MOOSMANN, Ärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Imst; Telefax: 05442/684684 oder 05412/2120580

Dr. Sabine OBERTHALER, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Innsbruck; Telefax: 0512/382396 Dr. Christian SCHMEISER, Facharzt für Orthopädie und Traumatologie in Westendorf; Telefax: 05334/3070050 Dr. Elisabeth Golnar Irene SCHUSTER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Matrei in Osttirol; Telefax: 04875/5119191 Dr. Gertraud SUNUNU, Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Kitzbühel; Telefax: 05356/62416 Änderungen von Ordinationszeiten Dr. Veronika ANDRLE, Ärztin für Allgemeinmedizin in Reutte, Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-11,30; MoDo 16-18,15 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Radu Nicolaie BULIGAN, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Kufstein, Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-12; MoDiDo 13-16 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Wolfgang DAPUNT, Arzt für Allgemeinmedizin in Landeck, Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-11,30; MiDo 17-18,30 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Alois DENGG, Arzt für Allgemeinmedizin in Mayrhofen, Ordinationszeiten: MoDiMiFr 8-11,30; Mo-Do 15,30-18 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Ursula EDER-ISCHIA, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in Innsbruck, Ordinationszeiten: Mo 9-11; DiMiDoFr 8-12; DiMi 13-15 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Stefan FRISCHHUT, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie in Innsbruck, Ordinationszeiten: Mo 8,30-13; Di 8-15,30; Mi 8-14; Do 8-12,30 Uhr, Fr 8-13 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Katharina GOMILLE, Fachärztin für Radiologie in Lienz, Ordinationszeiten: MoDo 7-14,30; DiMi 7-15; Fr 7-13 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Martin HAUN, Arzt für Allgemeinmedizin in Fügen, Ordinationszeiten: Di-Fr 8,30-11,30 u. 17-18,30 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Florian JEHLE, Arzt für Allgemeinmedizin in Kappl, Ordinationszeiten: Mo-Do 8-11; Mo 14-16; Do 15-18; Fr 8-11,30 Uhr; Wochenende im Bereitschaftsdienst (Sa, So und Feiertag) 10-11 u. 14-15 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Benjamin LECHNER, Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Galtür, Ordinationszeiten: MoMiFr 8-11,30; DiMiDo 14-17,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Hannes LECHNER, Arzt für Allgemeinmedizin in St. Ulrich am Pillersee, Ordinationszeiten: Mo 8-12 u. 16-18 (15-16 n. Vereinbg.); Di 14-17,30 (17,30-19,30 n. Vereinbg.); Mi 8-11; Do 16-19; Fr 9-13 (8-9 n. Vereinbg.) Uhr; Dr. Andrea MARGREITER, Ärztin für Allgemeinmedizin in Kufstein, Ordinationszeiten: MoDiDoFr 7,3012; Di 16-18 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht

Service

Dr. Edith MOOSMANN, Ärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Imst, Ordinationszeiten: MoDoFr 8,30-12; Di 8,30-12,30 u. 13-16 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Sabine OBERTHALER, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Innsbruck, Ordinationszeiten: Mo 9-15; Di 14-19; Mi 8,30-16; Do 8,3013,30 Uhr; Fr n. Vereinbg.; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Mohammad Esmail OMIDI, Arzt für Allgemeinmedizin in Kufstein, Ordinationszeiten: MoMiFr 7-11; DiDo 9-13 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Peter PEER, Arzt für Allgemeinmedizin in Tux, Ordinationszeiten: Mo-Fr 8-12; MoDi 16-17; Do 1618,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Günter PETRISCHOR, Facharzt für Urologie in Innsbruck, Ordinationszeiten: Nach telefonischer Vereinbarung Mag. Dr. Christian RITELLI, Facharzt für Innere Medizin in Volders, Ordinationszeiten: Mo-Do 8-13 Uhr u. nachmittags n. tel. Vereinbg.; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Anna SCHMITTINGER-ZIRM, Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie in Innsbruck, Ordinationszeiten: Mo 10-12; DiFr 09-13; MiDo 9-13 u. 14-17 Uhr;

Dr. Robert STEFAN, Arzt für Allgemeinmedizin in Fiss, Ordinationszeiten: MoDiDoFr 8,30-12; MoMi 15,30-18,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich Dr. Bernhard STEINHUBER, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Schwaz, Ordinationszeiten: MoMi 8-12 u. 13,30-18; DiDo 7,30-12 u. 13,30-18; Fr 8-12 Uhr; Terminvereinbarung: erforderlich Dr. Thomas WALDHART, Arzt für Allgemeinmedizin in Achenkirch, Ordinationszeiten: MoDiDo 8,30-11,30 u. 16,30-18; MiFr 8,30-11,30 Uhr; Terminvereinbarung: erwünscht Dr. Artur WECHSELBERGER, Arzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck, Ordinationszeiten: Mo-Fr 8,15-11,30; MoDiDo 16,30-18,30 Uhr; Terminvereinbarung: nicht erforderlich

zur Erteilung der Lehrbefugnis „Privatdozent“ / „Privatdozentin“ Doz. Dr. Wilfried SCHGÖR, Facharzt für Innere Medizin (Erteilung der Lehrbefugnis für das Habilitationsfach Innere Medizin mit 20.10.2016) Doz. Dr. Annemarie WEIßENBACHER, Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie (Erteilung der Lehrbefugnis für das Habilitationsfach Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie mit 16.01.2020) zur Verleihung des Berufstitels „Medizinalrat“ / „Medizinalrätin“ MR Dr. Georg HAIM, mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten am 17.02.2020 MR Dr. Renate LARNDORFER M.Sc., mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 17.02.2020 

In Verlust geratene Ärzteausweise HR Prof. Dr. Ernst RAAS Ehrungen Universitätsprofessor/ Universitätsprofessorin Univ.-Prof. Dr. Susanne KASER, (Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin durch die Medizinische Universität Innsbruck)

Unsere Ausbildungen für Health Professionals.

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

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Service

Nachstehende Ärzte haben seit März 2020 das ÖÄK-Fortbildungsdiplom erhalten Dr. Hanns Peter Engl

FA für Psychiatrie u. Psychotherapeutische Medizin

Dr. Katharina Lucia Ratheiser

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Melanie Reiter

FÄ für Kinder- u. Jugendpsychiatrie

Dr. Renate Fuchs

Ärztin für Allgemeinmedizin

Andre Sachse

FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Mag. Dr. Gerda Görig

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Jörg Schachtner

FA für Urologie

Dr. Maria Gummerer

FÄ für Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie

Dr. Stefan Schatzl

FA für Innere Medizin

Dr. Gerlinde Schuhfried

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Elisabeth Schwabegger

FÄ für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Gerhard Hausberger

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Anneliese Heinz

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Katharina Heugenhauser

Turnusärztin, FÄ für Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie

Dr. Verena Maria Köck-Wolf

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Karoline Hedwig Schwitzer

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Kerstin Mayer

FÄ für Kinder- u. Jugendheilkunde

Doz. Dr. Ingrid Sitte

FÄ für Unfallchirurgie

Dr. Elisabeth Neuner

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Thomas Wolf

Turnusarzt, Arzt für Allgemeinmedizin

Nachstehende Ärzte haben seit März 2020 das ÖÄK-Fortbildungsdiplom verlängert

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Dr. Soheyr Al-Sarraf

FA für Unfallchirurgie, FA für Orthopädie und Traumatologie

Dr. Christiana Grahamer

Ärztin für Allgemeinmedizin

Prof. Prim. Dr. Ivo Graziadei

FA für Innere Medizin

Dr. Birgit Amort

FÄ für Radiologie

Dr. Gerhard Griessmair

Dr. Alois Astner

FA für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

FA für Innere Medizin, Arzt für Allgemeinmedizin

MR Dr. Walter Bachlechner

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Lorenza Grill

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Astrid Berger

FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

Dr. Thomas Gstrein

Dr. Peter Brock

FA für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

Dr. Barbara Brunner

FÄ für Kinder- u. Jugendheilkunde

FA für Unfallchirurgie, Arzt für Allgemeinmedizin, FA für Orthopädie und Traumatologie

Dr. Caroline Brunner

Ärztin für Allgemeinmedizin, FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

Dr. Daniela Hahn

FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

Doz. Dr. Clemens Hengg

FA für Unfallchirurgie

Dr. Malgorzata Brunner-Palka

FÄ für Innere Medizin

Prof. Dr. Paul Hengster

Dr. Andreas Decristoforo

Turnusarzt

FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, FA für Klinische Mikrobiologie und Hygiene

Dr. Doris Eberharter

Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Andreas Holzer

Dr. Reinhold Erhart

FA für Innere Medizin

Dr. Thomas Nikolaus Erlacher

FA für Neurologie

FA für Orthopädie u. Orthopädische Chirurgie, FA für Orthopädie und Traumatologie

Dr. Manuel Fisegger, PLL.M.

FA für Radiologie

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Horninger

FA für Urologie

Prof. Dr. Gustav Fraedrich

FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, FA für Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie, FA für Herzchirurgie, FA für Thoraxchirurgie

Dr. Regina Huber

FÄ für Psychiatrie u. Psychotherapeutische Medizin

Prim. Dir. Dr. Burkhart Huber

FA für Unfallchirurgie

Dr. Otto Huter

FA für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

Dr. Renate Frank

FÄ für Radiologie

Dr. Sebastian Kalbhenn

Doz. Dr. Gernot Fritsche

FA für Innere Medizin

Arzt für Allgemeinmedizin, FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie

Dr. Georg Gadner

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Susanne Kilga-Nogler

FÄ für Transfusionsmedizin

Dr. Michael Gassner

FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Harald Kirchmair

FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Service

FA für Innere Medizin

Dr. Annemarie Reiner

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Katja Kraler

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Justina Rieder Scharinger

FÄ für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Maria Christine Laimer

FÄ für Innere Medizin

Dr. Sarah Ruschak

FÄ für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Karin Leitner

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Mario Sarcletti

FA für Haut- u. Geschlechtskrankheiten

Dr. Helmut Luze

FA für Kinder- u. Jugendheilkunde

Dr. Martina Schaffenrath-Resi

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Martin Maier

Arzt für Allgemeinmedizin, FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Joseph Franz Schenk

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Bernhard Schneller

FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Michael Mair

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Gabriele Schönmann

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Maria Malle-Verdel

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Marion Schöpf

FÄ für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Tobias Mayr

FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie

Dr. Wolfgang Schwab, M.Sc.

FA für Innere Medizin

Doz. Dr. Alexander Moschen, PhD

FA für Innere Medizin

Prof. Dr. Anton Schwabegger, M.Sc.

FA für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Prof. Dr. Markus Nagl

FA für Klinische Mikrobiologie und Hygiene

Dr. Ulrich Strasser

FA für Klinische Pathologie und Molekularpathologie

Dr. Nihal Net

FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

Dr. Isolde Strobl

FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe

Dr. Maria Anna Oberegelsbacher

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Silvia Strolz

FÄ für Nuklearmedizin

Dr. Andreas Peer

FA für Innere Medizin

Dr. Thomas Tauscher

Dr. Hans-Hinrich Pesch

FA für Augenheilkunde u. Optometrie

Dr. Karin Pfau

FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe, Ärztin für Allgemeinmedizin

FA für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, FA für Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie

Dr. Markus Thaler

FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

MR Dr. Erwin Pfefferkorn

Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Thomas Tschupik

FA für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Markus Pirklbauer, PhD

FA für Innere Medizin

Dr. Katharina Tschupik

FÄ für Anästhesiologie u. Intensivmedizin

Dr. Andreas Plank

FA für Radiologie, Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Thomas Vesely

FA für Unfallchirurgie

Dr. Siegfried Waldegger

FA für Kinder- u. Jugendheilkunde

Dr. Sonja Maria Rapperstorfer

FÄ für Psychiatrie

Dr. Markus Wambacher

FA für Unfallchirurgie

Dr. Andrea Reich

FÄ für Orthopädie u. Orthopädische Chirurgie, FÄ für Orthopädie und Traumatologie

Dr. Petra Weiler-Danielian

Ärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Franziska Wex

Turnusärztin, Ärztin für Allgemeinmedizin

FA für Haut- u. Geschlechtskrankheiten

Dr. Christian Wildauer

FA für Arbeitsmedizin, Arzt für Allgemeinmedizin

Prof. Dr. Robert Koch

Prof. Dr. Norbert Reider

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

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Service

In den MEDICENT Ärztezentren (Innsbruck, Salzburg, Linz und Baden) haben Sie die Möglichkeit, stunden- oder tageweise Ordinationsräumlichkeiten anzumieten. In den hauseigenen Operationszentren können Sie über die MEDICENT-Praxis tageschirurgische Eingriffe durchführen und über die M‘Management-Plattform mit den privaten Krankenzusatzversicherungen direkt abrechnen. Selbstverständlich können auch einzelne Flächen als Vollordination angemietet werden.

STELLENAUSSCHREIBUNGEN Medizinische Schreibarbeiten jeglicher Art Medizinisches Schreibbüro übernimmt Schreibarbeiten jeglicher Art für Ihre Praxis, auch Urlaubs- und Krankenvertretung. Bei Interesse Kontaktaufnahme telefonisch unter: 0664/198 06 38 – Frau Petra Daum Ordinationsassistenz in Innsbruck für 32 Wochenstunden gesucht, Allgemeinmedizin Suche eine ausgebildete Ordinationsassistentin im Ausmaß von 32 Wochenstunden für allgemeinmedizinische Kassenpraxis in Innsbruck. Voraussetzungen: - Verlässlichkeit, Belastbarkeit, EDV-Kenntnisse, soziale Kompetenz Wir bieten: - Freundliches Arbeitsumfeld - Bezahlung über KV je nach Qualifikationen und Erfahrung Bewerbung inkl. Lebenslauf, Foto und Zeugnissen an: [email protected] Ordinationsassistent/in mit abgeschlossener Ausbildung gesucht Gesucht wird ein/e Ordinationsassistent/In mit abgeschlossener Ausbildung für mindestens 20-30 Wochenstunden für orthopädische Kassen-Gruppenpraxis in Wörgl. Notwendig sind:  - gute Kenntnisse in Arztbrief- und Gutachtenschreibung - gute Kenntnisse mit der EDV, insbesondere Word, erforderlich - idealerweise gute Kenntnisse im medizinischen

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

Wir unterstützen Sie gerne bei einer Standortverlegung in eines der MEDICENT-Häuser! Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie die M’Management GmbH – Ihren Partner im Gesundheitswesen. Für unverbindliche und vertrauliche Kontaktaufnahme: Mail: [email protected] Tel: 0512/9010-1001 www.medicent.at und www.mmanagement.at MEDICENT

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dizin in Innsbruck eine Ordinationsassistentin (wenn möglich mit abgeschlossener Ausbildung) zur Verstärkung unseres Teams im Ausmaß von ca. 10 Wochenstunden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: [email protected] Reinigungskraft für 5 Stunden/Woche in Innsbruck gesucht Suche Reinigungskraft für Ordination in Innsbruck für 5 Stunden/Woche. Bewerbungen bitte an: E-Mail: [email protected] Tel.: 0512/58 99 34 Ordinationsassistentin / Krankenschwester für 30 Wochenstunden in Innsbruck gesucht Wir suchen von April/Mai 2020 bis 30.9.2020 einen Ordinationsassistenten / Krankenschwester für 30 Stunden bei uns in der Allgemeinmedizin- Praxis in Innsbruck. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst: - Blutabnahmen - Wundkontrollen - EKG - Infusionstherapie etc. Kontaktaufnahme bitte unter: Dr. Valerie Kirchmair Tel.: 0512/282 38 38 E-Mail: [email protected] Ordinationsassistentin 25-30 Wochenstunden Suche für kassenärztliche Allgemeinarztpraxis in Telfs erfahrene, freundliche, geduldige und stressresistente Assistentin. Voraussetzungen:

Service

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Bezahlung: über KV; Beginn: 01.07.2020 Arbeitszeiten: Di. bis Fr. 08:00 - 12:30 Uhr Kontakt [email protected] Allgemeinmedizinische Praxis im Bezirk Imst sucht Ordinationsassistentin Zur Verstärkung meiner Praxis für Allgemeinmedizin im Bezirk Imst suche ich zum ehestmöglichen Eintritt eine/n Ordinationsassistent/in, für ein Arbeitspensum vom 20 Wochenstunden. Abgeschlossene Ausbildung zur Ordinationsassistenz und Praxis in einer Arztordination erwünscht. Entlohnung lt. KV. Überzahlung möglich. Bewerbung an: [email protected] Ordinationsassistentin in Ausbildung sucht Anstellung Ordinationsassistentin in Ausbildung sucht Geringfügig- oder Teilzeitanstellung für 10-20 h die Woche im Raum Hall in Tirol bis Axams. Kenne mich mit Medexpert aus. Kann Deutsch, Englisch und Türkisch fließend sprechen. Bitte kontaktieren Sie mich. Ich freue mich auf Ihren Anruf! 0676/5022174 Reinigungskraft für ca. 8 Wochenstunden gesucht Suche verlässliche Reinigungskraft für 8 Stunden wöchentlich (nach den Ordinationszeiten) für meine orthopädische Praxis (Innsbruck Innenstadt). Ich freue mich auf Ihre Bewerbung an: [email protected] Ordinationsassistentin ab 1.7.2020 für Allgemeinmedizinpraxis in Innsbruck gesucht Beschäftigungsausmaß: 15 Std. Erwünscht sind: - medizinisches Interesse - EDV Kenntnisse - freundliches und empathisches Auftreten sowie Teamfähigkeit. Bei Interesse freue ich mich über Ihre Bewerbung unter: [email protected] Ordinationsassistentin/Krankenschwester (m/w) gesucht Zur Verstärkung meines Teams in meiner all-

gemeinmedizinischen Ordination in Innsbruck suche ich ab sofort eine Ordinationsassistentin/ Krankenschwester für 25-30 Wochenstunden: Ihre Aufgaben: - Administration der Patientenangelegenheiten (System: Innomed) - Blutabnahmen - Wundmanagement - Infusionstherapie etc. Wir bieten: - ein dynamisches und motiviertes Team und ein sehr abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld. Sie bieten: - geduldiger und freundlicher Umgang mit Patienten/innen - Organisationstalent - Flexibilität - Teamgeist - Belastbarkeit - Engagement Mindestgehalt lt. KV  Ich freue mich auf Ihre Bewerbung an: [email protected] Ordinationsassistentin für 30 Wochenstunden in Innsbruck gesucht Suche eine ausgebildete Ordinationsassistentin im Ausmaß von 30 Wochenstunden für allgemeinmedizinische Kassenpraxis in Innsbruck. Voraussetzungen: - Verlässlichkeit - Belastbarkeit - EDV-Kenntnisse - soziale Kompetenz Wir bieten: - Freundliches Arbeitsumfeld -Bezahlung über KV je nach Qualifikationen und Erfahrung Bewerbung incl. Lebenslauf, Foto und Zeugnissen an: [email protected] Ordinationsassistentin in Innsbruck für 5-10 Wochenstunden gesucht Wir suchen für unsere internistische Wahlarztordination in Innsbruck eine Ordinationsassistentin für 5-10 Wochenstunden. Die Assistentinnen-Ausbildung ist nicht unbedingt notwendig, jedoch wäre Berufserfahrung von Vorteil. Pünktlichkeit, freundliches und gepflegtes Auftreten, ein liebevoller Umgang mit den R

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

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Service

Patienten und Loyalität wird in unserer Praxis sehr großgeschrieben. Bezahlung erfolgt nach Qualifikation und Vorkenntnissen. Bewerbungen bitte an: [email protected] Anstellung in Ordination für 30 Wochenstunden gesucht Dipl. Krankenschwester sucht Anstellung in einer Arztordination für 30 h /Woche im Umkreis von 30 km um Kufstein. Erfahrungen im Ordinationsbetrieb vorhanden. Erreichbar unter der Telefonnummer: 0676/705 57 36 Ordinationsassistentin für kieferchirurgische Praxis in Innsbruck gesucht! Ordinationsassistentin für kieferchirurgische Praxis in Innsbruck ab sofort gesucht, auch Teilzeitbeschäftigung möglich. Anfragen an: [email protected] Erfahrene Dipl. Krankenschwester … … mit div. Ausbildungen (Gipsassistenz, Reanimation, Wundmanagement etc.) sucht neue und spannende Herausforderung im Ausmaß von 75% (30 Std./Woche). Vorzugsweise in einer Arztpraxis im Raum Schwaz/Jenbach/Wiesing, im Umkreis von 25 km! Freue mich über eine kurze Rückmeldung unter: 0676/940 52 30

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für vorerst 15-20 Wochenstunden. Sie bringen Computergrundkenntnisse mit, haben im Idealfall eine Ausbildung zum Ordinationsassistent (m/w) oder haben bereits in einer Arztpraxis gearbeitet. Es erwartet Sie ein motiviertes Team in einer ländlichen allgemeinmedizinischen Kassenarztpraxis. Ihre Aufgaben sind unter anderem: · Patientenannahme, Telefon und Terminvergabe · Blutabnahme, Infusionsvorbereitung, EKG · Wundmanagement nach Anleitung Zu Ihren Stärken gehören: · Lernfähigkeit · Teamgeist · Stressresistenz Ich biete Ihnen je nach Qualifikation eine Entlohnung über dem gesetzlich verpflichtenden Mindestgehalt. Ich freue mich auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Foto an: [email protected] ORDINATIONSRÄUMLICHKEITEN

Ordinationsassistentin sucht Anstellung für 30-35 Wochenstunden im Raum Imst/Innsbruck Land Ausgebildete, erfahrene Ordinationsassistentin sucht ab Herbst 2020 eine Anstellung im Ausmaß von 30-35 Wochenstunden im Raum Imst/Innsbruck Land. Hohes Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, EDV-Kenntnisse und soziale Kompetenz zeichnen mich aus. Ich freue mich auf eine Rückmeldung unter: [email protected]

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Ordinationsassistentin für 15-20 Wochenstunden ab Juni 2020 gesucht Für meine Ordination in Reith i. A. suche ich ab Juni 2020 eine/n Ordinationsassistent/in

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Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/2020

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Service

Das Kammeramt der Ärztekammer für Tirol Unsere Beratungszeiten Persönlich erreichen Sie uns Mo bis Fr von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie Mi von 13:00 bis 17:00 Uhr. Sollte es Ihnen möglich sein, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren. Telefonisch sind wir für Sie von Mo bis Do von 8:00 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:00 bis 13:00 Uhr unter 0512/52058-0 erreichbar. Anschrift: 6020 Innsbruck, Anichstraße 7, 1. Stock Tel. (0512) 52 0 58-0, Fax -130 [email protected], www.aektirol.at

Infopoint Ausgabe von Formularen, Listen, „Arzt im Dienst“-Schildern, Broschüren und Foldern, Auskünfte über öffentlichen Teil der Ärzteliste, Entgegennahme von amtlichen Änderungen bzw. Dokumenten und ausständigen Unterlagen, Erwerb ÖÄK-Diplome, Kleinanzeigen für Mitteilungsblatt, Terminauskünfte Veranstaltungen, Honoraranfragen, EDV-Auswertungen, Kassenärztlicher Wochenend- und Feiertagsdienst, Funkbereitschaftsdienst IBK-Stadt, Praxisvertretungen, Flugreservierungen für Funktionäre, Mitgliederinformation, Poststelle Barbara ETZENBERGER, Tel. 0512/52058-132, Poststelle Tanja INDRA, Tel. 0512/52058-120, Infopoint und Empfang, Schiedsstelle in Arzthaftpflichtfragen Valentina RISSBACHER, Tel. 0512/52058-119, Infopoint und Empfang

Direktion Dr. Günter ATZL, Tel. 0512/52058-122, Kammeramtsdirektor Mag. Markus MEYER, Tel. 0512/52058-185, Interne Revision, Controlling und Prozessmanagement Christa WOLF, Tel. 0512/52058-129, Lohn­verrechnung Mag. (FH) Pia SCHIRMER, Tel. 0512 52058-188, Direktion

Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte Kurie der niedergelassenen Ärzte, Standesführung, Öffentlichkeitsarbeit, Notarztwesen, kassen- und privatärztliche Belange, Hausapotheken- und Medikamentenangelegenheiten, kassenärztliche Wochen­end- und Feiertagsdienste, Praxisvertretung, Veranstaltungsorganisation Mag. Beate BARBIST, Tel. 0512/52058-142, Abteilungsleiterin Daniela GARBER, Tel. 0512/52058-181, Ärzteliste, Standesführung Larissa JAIS, Tel. 0512/52058-124, Ärzteliste, Standesführung Vanessa KNOLZ, Lehrling, Tel. 0512/52058-153 Michaela MOSER, Tel. 0512/52058-131, Fachgruppen und Referatsbelange, Veranstaltungen, Notarztwesen, Öffentlichkeitsarbeit, Präsidialsekretariat Mag. Reinhold PLANK, Tel. 0512/52058-149, Beratung Praxiseröffnung, Kassenstellenbewerbungen, Hausapotheken, rechtliche Belange der Kurie der niedergelassenen Ärzte Barbara PRUGG, BEd, Tel. 0512/52058-182, Ärzteliste, Standesführung Mag. Mathias ROLLINGER, Tel. 0512/52058-150, Fachgruppen und Referatsbelange, Veranstaltungen, Notarztwesen, Öffentlichkeitsarbeit, rechtliche Belange der Kurie der niedergelassenen Ärzte Isabella SCHRANTZ, Tel. 0512/52058-141, Kassenstellenbewerbungen, kassenärztliche Belange, Bereitschaftsdienst, Praxisvertretung

Abteilung Kurie der angestellten Ärzte Kurie der angestellten Ärzte, Spitalsärztebelange, postpromotionelle Ausbildung und Arztprüfung, Disziplinar- und Schlichtungswesen, Organisation spezieller Projekte, Fortbildungsangelegenheiten, ÖÄK-Diplome und Zertifikate Mag. Carmen FUCHS, Tel. 0512/52058-186, Abteilungsleiterin Mag. Talita BONATO, Tel. 0512/52058-152, Disziplinarwesen, Rechtliche Belange der Kurie der angestellten Ärzte, Aus- und Fortbildung Nina DÜRNBERGER, Tel. 0512/52058-183, Aus- und Fortbildung, Diplome Gudrun SITZENFREY, Tel. 0512/52058-151, Aus- und Fortbildung, Anerkennung Ausbildungsstätten Mag. Michaela RAUSCHER-SCHÖSSER, Tel. 0512/52058-180, Öffentlichkeitsarbeit, Ärztevorbehalt, Bedarfsprüfungsverfahren private Krankenanstalten

Abteilung Wohlfahrtsfonds Umlagen- und Beitragsangelegenheiten, Pensions- und Leistungsverrechnung, Vermögensverwaltung, Verwaltungsausschuss, Versicherungsrahmen­verträge Mag. Markus SCHMARL, Tel. 0512/52058-163, Abteilungsleiter Mag. Lucas HOCHENEGGER, Tel. 0512/52058-165, Abteilungsleiter-Stv., Pensionsberechnungen, Umlagen- und Beitragsangelegenheiten Gundel KIENPOINTNER-ENNA, Tel. 0512/52058-139, Pensionsberechnungen, Krankenunterstützung Katharina KRÖSBACHER, Tel. 0512/52058-127, Umlagen- und Beitragsan­gelegenheiten, Krankenunterstützung Peter ZÖHRER, Tel. 0512/52058-137, Umlagen- und Beitragsvorschreibungen

Abteilung Wohlfahrtsfonds – Immobilien Ing. Andreas GEISLER, Tel. 0512/52058-123, Abteilungsleiter Mag. Elvira FALCH, Tel. 0512 52058-126, Immobilienverwaltung Ulrike NACHTMANN, Tel. 0512/52058-125, Buchhaltung Ing. Julia ROSAM, Tel. 0512/52058-145, Immobilienverwaltung Mag. Sebastian RIEDER, Tel. 0512/52058-128, Immobilienverwaltung

Servicestelle Recht Alle Rechtsfragen, Mitgliederinformation, Begutachtung von Gesetzen, Verord­nungen und EU-Rechtsakten, rechtliche Unterstützung der anderen Abteilungen Mag. Christian FÖGER, Tel. 0512/52058-148, Abteilungsleiter

Servicestelle Rechnungswesen Daniela BRUGGER, Tel. 0512/52058-140, Abteilungsleiterin, Pensionsauszahlungen Sarah AUER, Tel. 0512/52058-162, Buchhaltung Nicole KUPRIAN, Tel. 0512 52058-161, Buchhaltung Stephanie SALCHNER, Tel. 0 512 52058-143, Buchhaltung Christa WOLF, Tel. 0512/52058-129, Buchhaltung, Reisekosten

Servicestelle EDV Ansprechstelle für EDV-Belange, Entwicklung und Wartung der eigenen Programme, Konzeption EDV-Infrastruktur, Auswertungen und Statistiken, Entwicklung und Wartung der Internet-Präsenz Konrad HELL, Tel. 0512/52058-146, Abteilungsleiter Philipp RADI, BA, Tel. 0512/52058-42, Projektmanagement

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Service

Die Funktionäre der Ärztekammer für Tirol Präsident Dr. Artur WECHSELBERGER Vizepräsident Dr. Klaus KAPELARI Vizepräsident (Kurienobmann) MR Dr. Ludwig GRUBER Vizepräsident (Kurienobmann) MR Dr. Momen RADI Finanzreferent Dr. Franz GRÖSSWANG Stv. Finanzreferent Prof. Dr. Christoph BREZINKA Kurie der niedergelassenen Ärzte Obmann: VP MR Dr. Momen RADI 1. Stv.: OMR Dr. Doris SCHÖPF 2. Stv.: Dr. Edgar WUTSCHER Kurie der angestellten Ärzte Obmann: VP MR Dr. Ludwig GRUBER 1. Stv.: Dr. Daniel VON LANGEN, B.Sc. 2. Stv.: Doz. Prim. MR Dr. Rudolf KNAPP Referat für Amtsärzte Referentin: Dr. Anita LUCKNER-HORNISCHER Co-Referent: Stadtphysikus Dr. Hans-Peter RAMMER Referat für Arbeitsmedizin Referentin: MR Dr. Susanne ZITTERL-MAIR Co-Referentin: Dr. Sabine HAUPT-WUTSCHER Referat für Ärztinnen Referentin: MR Dr. Susanne ZITTERL-MAIR Co-Referentin: MR Dr. Renate LARNDORFER, M.Sc. Referat für Belegärzte Referent: Dr. Richard BILGERI Co-Referent: Dr. Stefan KASTNER Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Referat für den Bereitschaftsdienst Ibk.-Stadt Referentin: Dr. Caroline BRAUNHOFER Referat für Berufsberatung Referentin: Dr. Juliane Elisabeth KEILER Co-Referent: Dr. Gregor NAWRATIL Referat für EDV Referent: Dr. Edgar WUTSCHER Co-Referent: MR Dr. Klaus SCHWEITZER Referat für e-Health Referent: Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Fortbildungsreferat Referent: Dr. Edgar WUTSCHER Co-Referentin: Dr. Sabine HAUPT-WUTSCHER Referat für Gender Mainstreaming Referentin: Dr. Doris PECIVAL Referat für Geriatrie Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: MR Doz. Prim. Dr. Klaus BEREK Co-Referentin: Prof. Prim. Dir. MR Dr. Monika LECHLEITNER Referat für Gutachterärzte Referent: Prof. Dr. Christoph BREZINKA Co-Referentin: Dr. Regina PRUNNLECHNER Co-Referent: Mag. Dr. Peter GAMPER

Referat für Hausapotheken führende Ärzte Referent: MR Dr. Klaus SCHWEITZER Referat für extramurale Heim- und Hauskrankenpflege Referent: MR Dr. Christian REITAN Co-Referentin: OMR Dr. Doris SCHÖPF Hochschulreferat Referent: Prof. Dr. Gerhard LUEF Co-Referent: Prof. Dr. Christoph BREZINKA Co-Referent: Dr. Bernhard NILICA Co-Referent: Prof. Dr. Thomas LUGER Impfreferat Referentin: Dr. Claudia MÜLLER-ULLHOFEN Co-Referent: Dr. Christian HILKENMEIER Referat Kinder- und Opferschutz Referent: VP Dr. Klaus KAPELARI Referat für klinische Prüfungen Co-Referent: Prof. Dr. Gerhard LUEF Referat für Komplementärmedizin Referentin: OMR Dr. Doris SCHÖPF Co-Referent: Dr. Werner KNOFLACH Co-Referent: Prof. Ing. Dr. Andreas SCHLAGER, M.Sc., M.Sc. Referat für Konsiliarärzte Referent: MR Dr. Hannes PICKER Co-Referent: Doz. Dr. Michael HUBALEK Referat für Kurärzte Referent: MR Dr. Markus HUBER Landärztereferat Referent: MR Dr. Klaus SCHWEITZER Co-Referent: Dr. Bruno BLETZACHER Referat für Lehre in der Allgemeinmedizin Referent: Hon.-Prof. MR Dr. Peter KUFNER Referat für Lehrpraxen Referent: MR Dr. Reinhold MITTEREGGER, M.Sc. Co-Referentin: OMR Dr. Doris SCHÖPF Referat für Medizingeschichte Referent: Mag. Dr. Christian LECHNER Co-Referent: Prof. Dr. Christoph BREZINKA Referat für Militärärzte Referent: ObstltA Dr. Andreas MAYR Co-Referentin: Dr. Doris PECIVAL Referat für Notfall- und Rettungsdienste sowie Katastrophenmedizin Referent: Dr. Edgar WUTSCHER Co-Referent: Dr. Andreas WOLF Co-Referent: Prof. Dr. Thomas LUGER Pressereferat Referent: Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Co-Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: VP Dr. Klaus KAPELARI Referat für Palliativmedizin Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: MR Dr. Reinhold MITTEREGGER, M.Sc. Co-Referent: Prim. Doz. Dr. August ZABERNIGG Co-Referent: Prof. Dr. Reinhard STAUDER, M.Sc. Co-Referent: Prof. Ing. Dr. Andreas SCHLAGER, M.Sc., M.Sc. Referat für pensionierte Ärzte Referent: OMR Dr. Friedrich MEHNERT Co-Referent: MR Dr. Werner MOLL Co-Referent: OMR Dr. Erwin ZANIER

Referat für Präventivmedizin Referent: VP MR Dr. Ludwig GRUBER Co-Referent: VP Dr. Klaus KAPELARI Referat für Primarärzte Referent: Doz. Prim. Dr. Peter SANDBICHLER Referat für Private Krankenanstalten Referent: Dr. Franz GRÖSSWANG Co-Referentin: Dr. Doris PECIVAL Referat für Psychosoziale, -somatische und -therapeutische Medizin Referent: MR Dr. Joachim STRAUSS Co-Referentin: Dr. Brunhilde WURM Co-Referent: Dr. Harald OBERBAUER Co-Referent: Dr. Manfred MÜLLER, M.Sc. Referat für Qualitätssicherung Referent: Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER Co-Referent: VP MR Dr. Momen RADI Referat für Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises Referent: Prof. DDr. Manfred HEROLD Co-Referent: Dr. Wolfgang HALDER Referat für Schmerzmedizin Referent: Prof. Ing. Dr. Andreas SCHLAGER, M.Sc., M.Sc. Co-Referent: Dr. Wilhelm KANTNER-RUMPLMAIR Co-Referentin: Dr. Elisabeth MEDICUS Referat für Schulärzte Referentin: Dr. Claudia MARK Co-Referentin: Dr. Doris PECIVAL Referat für Sexualmedizin Referentin: Dr. Doris PECIVAL Co-Referent: Prim. Dr. Dieter KÖLLE, M.Sc. Referat für Sportmedizin Referent: OMR Dr. Erwin ZANIER Co-Referent: Dr. Andreas EGGER Co-Referent: Dr. Clemens BURGSTALLER Referat für Sprengelärzte Referent: MR Dr. Klaus SCHWEITZER Co-Referent: Dr. Edgar WUTSCHER Referat für Stationsärzte Referent: Dr. Wilhelm HOFER Referat für Steuerangelegenheiten Referent: Dr. Peter HUBER Referat für Suchtmedizin Referentin: Dr. Adelheid BISCHOF Co-Referent: Dr. Ekkehard MADLUNG-KRATZER Co-Referent: Doz. Prim. Dir. Dr. Carl Hermann MILLER Co-Referentin: Dr. Agnes FABJAN-LERCH Co-Referent: Dr. Raphael LINSER Referat für Umweltschutz Referent: Dr. Heinz FUCHSIG Referat für Verkehrsmedizin Referentin: Prof. Dr. Ilse KURZTHALER-LEHNER Co-Referent: LSDir. Dr. Franz KATZGRABER Referat für Versorgungsnetzwerke Referentin: OMR Dr. Doris SCHÖPF Wahlärztereferat Referent: VP MR Dr. Momen RADI Referat für Wohnsitzärzte Referentin: MR Dr. Barbara BRAUNSPERGER

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Fachkurzinformationen

FACHGRUPPEN DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL UND IHRE OBLEUTE Fachgruppe für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie Dr. Hermann DRAXL Fachgruppe für Allgemein- und Gefäßchirurgie Doz. Dr. Josef KLOCKER Fachgruppe für Augenheilkunde u. Optometrie Dr. Thomas HEINZLE Fachgruppe für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe MR Dr. Andrea WAITZ-PENZ Fachgruppe für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Dr. Jan ANDRLE Fachgruppe für Haut- u. Geschlechtskrankheiten Dr. Christian KRANL Fachgruppe für Herzchirurgie Doz. Dr. Thomas SCHACHNER Fachgruppe für Innere Medizin Dr. Christian MOLL Fachgruppe für Kinder- und Jugendheilkunde MR Dr. Erich WIMMER Fachgruppe für Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. Sabine ZEHETBAUER-ERHART Fachgruppe für Klinische Mikrobiologie und Hygiene Doz. Dr. Dorothea ORTH-HÖLLER Fachgruppe für Klinische Pathologie und Molekularpathologie MR Dr. Peter OBRIST

Fachgruppe für Lungenkrankheiten Prof. Dr. Christian PRIOR Fachgruppe für Medizinische Genetik Univ.-Prof. Dr. Johannes ZSCHOCKE, PhD Fachgruppe für Medizinische und Chemische Labordiagnostik Dr. Horst PHILADELPHY Fachgruppe für Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie Dr. Dr. Klaus GADNER Fachgruppe für Neurologie Dr. Claudia THALER-WOLF Fachgruppe für Neuropathologie Doz. Dr. Hans MAIER Fachgruppe für Nuklearmedizin Dr. Bernhard NILICA Fachgruppe für Orthopädie u. Orthopädische Chirurgie Dr. Wolfram PAWELKA Fachgruppe für Physikalische Medizin u. Allgemeine Rehabilitation Univ.-Prof. Dr. Erich MUR Fachgruppe für Physiologie Univ.-Prof. Dr. Michaela KRESS Fachgruppe für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Dr. Manfred STUFFER

Fachgruppe für Psychiatrie u. Psychotherap. Medizin Dr. Manfred MÜLLER, M.Sc. Fachgruppe für Radiologie Dr. Klaus WICKE Fachgruppe für Strahlentherapie-Radioonkologie Univ.-Prof. Dr. Ute Maria GANSWINDT Fachgruppe für Transfusionsmedizin Doz. Prim. Dr. Harald SCHENNACH Fachgruppe für Unfallchirurgie Prim. Dir. Dr. Burkhart HUBER Fachgruppe für Urologie Dr. Matthias NIESCHER BEZIRKSÄRZTEVERTRETER MR Dr. Gregor HENKEL, Kufstein MR Dr. Klaus SCHWEITZER, Innsbruck-Land MR Dr. Reinhold MITTEREGGER, M.Sc., Kitzbühel MR Dr. Peter OBRIST, Landeck Dr. Wolfgang BERGER, Schwaz Dr. Peter Helmut ZANIER, Lienz Dr. Manfred DREER, Reutte Dr. Claudia GEBHART, Imst Dr. Stefan FRISCHAUF, Innsbruck-Stadt

Ausschüsse und Kommissionen der Ärztekammer für Tirol Vorstand Prof. Dr. Christoph BREZINKA, MR Dr. Christian DENGG, Dr. Franz GRÖSSWANG, VP MR Dr. Ludwig GRUBER, MR Dr. Gregor HENKEL, Dr. Peter HUBER, VP Dr. Klaus KAPELARI, Dr. Stefan KASTNER, Dr. Juliane Elisabeth KEILER, Doz. Prim. MR Dr. Rudolf KNAPP, MR Dr. Renate LARNDORFER, M.Sc., Prof. Dr. Gerhard LUEF, VP MR Dr. Momen RADI, OMR Dr. Doris SCHÖPF, MR Dr. Klaus SCHWEITZER, Dr. Volker STEINDL, Prof. Dr. Martin TIEFENTHALER, Dr. Daniel VON LANGEN, B.Sc., MR Dr. Andrea WAITZ-PENZ, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, Dr. Edgar WUTSCHER Kassen- und Honorarausschuss Dr. Bruno BLETZACHER, MR Dr. Petra LUGGER, M.Sc., Dr. Matthias NIESCHER, VP MR Dr. Momen RADI, OMR Dr. Doris SCHÖPF, MR Dr. Klaus SCHWEITZER, MR Dr. Andrea WAITZ-PENZ, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, MR Dr. Erich WIMMER, Dr. Edgar WUTSCHER Niederlassungsausschuss MR Dr. Christian DENGG, VP MR Dr. Ludwig GRUBER, Dr. Stefan KASTNER, Dr. Othmar LUDWICZEK, Prof. Dr. Gerhard LUEF, MR Dr. Petra LUGGER, M.Sc., Dr. Hannes NEUWIRT, Dr. Matthias NIESCHER, Dr. Harald OBERBAUER, MR Dr. Peter OBRIST, Dr. Stefan PELLEGRINI, Dr. Birgit POLASCHEK, VP MR Dr. Momen RADI, Dr. Angelika SENN, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, OMR Dr. Erwin ZANIER, Dr. Johann THURNER, Dr. Daniel VON LANGEN, B.Sc. Ausschuss für ärztliche Ausbildung Vorsitzender: MR Dr. Georg HAIM, Stellvertreterin: Dr. Juliane Elisabeth KEILER, MR Doz. Prim. Dr. Klaus BEREK, Dr. Clemens BURGSTALLER, Dr. Katharina CIMA, Dr. Gabriele GAMERITH, VP MR Dr. Ludwig GRUBER, Dr.

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Bernhard HOLZKNECHT, Dr. Stefan KASTNER, Dr. Klaus KELLER, Dr. Maria Magdalena KRISMER, Mag. Dr. Christian LECHNER, Prof. Dr. Judith Maria LÖFFLER-RAGG, Prof. Dr. Gerhard LUEF, Dr. Bernhard NILICA, Dr. Volker STEINDL, Präs. Dr. Artur WECHSEL­BERGER, MR Dr. Reinhold Franz MITTEREGGER, M.Sc. Verwaltungsausschuss Vorsitzender: MR Dr. Gregor HENKEL, Stv. Vorsitzende: Dr. Maria Magdalena KRISMER, kooptierter Pensionistenvertreter: OMR Dr. Erwin ZANIER, MR Dr. Barbara BRAUNSPERGER, Dr. Clemens BURGSTALLER, Dr. Franz GRÖSSWANG, MR Dr. Georg HAIM, OMR DDr. Paul HOUGNON (Zahnärzte­vertreter), Prof. Dr. Thomas Josef LUGER, VP MR Dr. Momen RADI, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, MR Dr. Elvis GUGG (Zahnärztevertreter) Schlichtungsausschuss Vorsitzender: OMR Dr. Friedrich MEHNERT, Stellvertreter: OMR Dr. Erwin ZANIER, MR Dr. Renate LARNDORFER, M.Sc. (Beisitzerin), MR Dr. Petra Alice LUGGER, M.Sc. (Beisitzerin), MR Dr. Ernst ZANGERL (Beisitzer), Dr. Herta ZELLNER (Beisitzerin) Komitee für Medizinalrattitelverleihungen Vorsitzender: OMR Dr. Erwin ZANIER, MR Dr. Karl Heinz MÖLTZNER, OMR Dr. Doris SCHÖPF, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER Redaktionskollegium Prof. Dr. Christoph BREZINKA, VP MR Dr. Ludwig GRUBER, Dr. Stefan KASTNER, Prof. Dr. Gerhard LUEF, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, Mag. Dr. Christian LECHNER, Prof. Dr. Judith Maria LÖFFLER-RAGG

Kurienversammlung angestellte Ärzte Kurien­obmann VP MR Dr. Ludwig GRUBER, 1. Kurien­ obmann-Stellvertreter Dr. Daniel VON LANGEN, B.Sc., 2. Kurien­­­obmann-Stellvertreter Doz. Prim. MR Dr. Rudolf KNAPP, Prof. Dr. Christoph BREZINKA, Dr. Clemens BURGSTALLER, Dr. Katharina CIMA, Doz. Dr. Barbara FRIESENECKER, Dr. Gabriele GAMERITH, Dr. Verena GLÖTZER, MR Dr. Georg HAIM, Dr. Bernhard HOLZKNECHT, VP Dr. Klaus KAPELARI, Dr. Juliane Elisabeth KEILER, Dr. Klaus KELLER, Dr. Maria Magdalena KRISMER, MR Dr. Renate LARNDORFER, M.Sc., Mag. Dr. Christian LECHNER, Prof. Dr. Judith Maria LÖFFLER-RAGG, Prof. Dr. Gerhard LUEF, Prof. Dr. Thomas Josef LUGER, Dr. Gregor NAWRATIL, Dr. Hannes NEUWIRT, Dr. Wolfram PAWELKA, Dr. Doris PECIVAL, Dr. Darmin POPOVIC, Dr. Niklas RODEMUND, Dr. Michaela SCHWEIGL, Dr. Anna Ka­tharina SPICHER, Prof. Dr. Elisabeth STEICHEN, Dr. Volker STEINDL, Prof. Dr. Martin TIEFENTHALER Kurienversammlung niedergelassene Ärzte Kurienobmann VP MR Dr. Momen RADI, 1. Kurien­obmannStellvertreterin OMR Dr. Doris SCHÖPF, 2. Kurien­obmannStellvertreter Dr. Edgar WUTSCHER, MR Dr. Barbara BRAUNSPERGER, MR Dr. Christian DENGG, Mag. Dr. Peter GAMPER, Dr. Franz GRÖSSWANG, MR Dr. Gregor HENKEL, Dr. Peter HUBER, Dr. Stefan KASTNER, MR Dr. Reinhold MITTEREGGER, M.Sc., Dr. Christian MOLL, Dr. Matthias NIESCHER, MR Dr. Peter OBRIST, MR Dr. Klaus SCHWEITZER, MR Dr. Andrea WAITZ-PENZ, Präs. Dr. Artur WECHSELBERGER, MR Dr. Erich WIMMER

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